Frage 1: Wie weit ist der Bearbeitungsstand der #Vorplanung für die #Investitionsmaßnahme „Neubau der #Chemnitzer Straße von #Alt-Kaulsdorf bis #Lindenstraße“? Antwort zu 1: Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf: „Die Vorplanungen wurden vom Fachbereich Straßen noch nicht beauftragt.“ Frage 2: Welche Planungen werden vom Vorhabenträger verfolgt, um die Defizite der Straße zu beheben? Antwort zu 2: Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf: „Die Chemnitzer Straße ist Bestandteil des #Straßenentwicklungsplan (StEP)-Hauptnetzes (Stufe 3) und als örtliche Hauptverkehrsstraße die wichtigste Erschließungsstraße im Siedlungsgebiet #Kaulsdorf-Süd. Sie wird abschnittsweise von 1 bis 4 Buslinien mit 3 bis 15 2 Fahrten pro Stunde und Richtung befahren. Sie ist mit einer Asphaltkonstruktion befestigt, die zwischenzeitlich mit mehreren Oberflächenbehandlungen versehen wurde und zahlreiche Flickstellen aufweist. Aus diesen genannten Gründen steht die Gewährleistung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die Verbesserung des desolaten Zustandes von Fahrbahn und Gehwegen und der Ausbau der Radwege nach den aktuellen Richtlinien bei den Planungen im Vordergrund.“ Frage 3: Wann werden die Bauplanungsunterlagen für die Investitionsmaßnahme vorliegen? Frage 4: Wann wird der Baubeginn für die Investitionsmaßnahme voraussichtlich erfolgen können? Antwort zu 3 und 4: Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf: „Die Maßnahme muss von 2020 nach 2022 verschoben werden. Aufgrund noch nicht erfolgter Festsetzung des Bebauungsplans (B-Plan) 10-86 besteht bisher keine Planungssicherheit. Dazu kommt, dass im Fachbereich Straßen derzeit kein Personal für die Umsetzung dieser Baumaßnahme zur Verfügung steht.“ Frage 5: Welche Planungen werden zur Ordnung des ruhenden Verkehrs an der Chemnitzer Straße verfolgt? Antwort zu 5: Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf: „Die Fahrbahn soll überwiegend mittig in den Straßenquerschnitt gelegt werden. Für den ruhenden Verkehr sind Parkhäfen vorgesehen. Mittels straßenbegleitender Baumpflanzungen wird die städtebauliche Qualität zusätzlich aufgewertet.“ Frage 6: Weshalb ist der breite Randstreifen in der Chemnitzer Str. umzäunt und dient nicht als Parkplatz für die Anlieger der Chemnitzer Str.? Antwort zu 6: Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf: „Bei den punktuell eingezäunten Flächen handelt es sich um private Flächen.“ Frage 7: Ist ebenso eine Umgestaltung der Bergedorfer Straße in Richtung Wuhle geplant? Wenn nein, warum nicht? 3 Frage 8: Wie wird der allgemeine Zustand der Bergedorfer Str. eingeschätzt? Wie soll der ruhende Verkehr hier besser geordnet werden? Antwort zu 7 und 8: Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf: „Nein, es ist keine Umgestaltung der Bergedorfer Straße geplant, da die Bergedorfer Straße keine Priorität besitzt. Der allgemeine Zustand der Bergedorfer Straße wird als gut eingeschätzt.“ Frage 9: Weshalb ist kein Schall- und Sichtschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner an der Bergedorfer Str. neben der Filiale von Lidl vorhanden? Welche Maßnahmen werden getroffen, um Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärmbelastungen durch Lieferverkehr zu schützen? Antwort zu 9: Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf: „Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Errichtung der Einzelhandelseinrichtung 2015 konnten keine zusätzlichen Forderungen für einen Schall- und Sichtschutz der Nachbarschaft gefordert werden. Entsprechend vorgenommene Lärmmessungen durch die zuständige Fachabteilung hatten ergeben, dass eine Überschreitung der Richtwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) nicht gegeben war.“ Berlin, den 18.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Mit steigenden Einwohnerzahlen in Brandenburger Gemeinden wächst auch der Bahnverkehr. Da Schranken an Übergängen häufiger schließen, bilden sich längere Staus. Ein Ausweg wären mehr Unterführungen oder Brücken.
Potsdam. Mit dem Ausbau des Bahnverkehrs in Brandenburg werden Autofahrer nach Ansicht der Grünen künftig häufiger vor geschlossenen #Bahnschranken stehen. Die im Landesnahverkehrsplan vorgesehenen neuen #Zugverbindungen und kürzeren #Taktzeiten würden insbesondere mit dem Bahnnetz Elbe-Spree ab Ende 2022 wirksam, heißt es in einer Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Michael Jungclaus an die rot-rote Landesregierung. Anwohner an Bahnübergängen hätten sich mit einem „Hilferuf“ wegen zunehmender Staus an ihn gewandt. Zudem würden sich die Fahrzeiten bei Rettungseinsätzen verlängern.
#BER, #Elsenbrücke, #Salvador-Allende-Brücke – alles Beispiele für Endlos-Baustellen in der Hauptstadt. Doch warum dauern derartige #Verkehrsinfrastrukturprojekte so lange? Diese Frage hat Thomas Rautenberg Baufachleuten in Köpenick gestellt.
Als Köpenicker wusste ich, worauf ich mich einlasse, als ich den Treffpunkt an der Allende-Brücke vorgeschlagen habe: auf verstopfte Straßen rund um die Altstadt, auf einen Endlosstau auf den Umleitungsstrecken, um am Ende doch noch zur #Brückenbaustelle zu kommen.
In Ihrer Antwort auf meine Frage 1 verwiesen Sie anscheinend auf die VTU der LK-Argus GmbH vom 21.01.2016, („… Bauvorhaben Adlergestell 327-331 …“). Es ist demnach dem Senat bekannt, dass es den Projektanten und in dieser verkehrstechnischen Untersuchung (VTU) zwar gelang, den Verkehrsbedarf für das Bauvorhaben B-Plan 9-43, Adlergestell 327- 331 (Möbelmarkt), in die Knotensignalisierung und -gestaltung rechnerisch und straßenplanerisch einzufügen, dass dabei aber aufgabengemäß nur von den zum damaligen Zeitpunkt aktuellen Verkehrsbelastungen ausgegangen wurde, die schon jetzt zeitweise die Kapazitätsgrenzen des Knotens überschreiten. Ausdrücklich wurde betont, dass die zukünftige Verkehrsentwicklung nicht berücksichtigt wurde. Anzumerken ist dazu, dass selbst mit der in der VTU favorisierten Variante 2 z.T. schlechte Verkehrsqualitäten erzielt werden (Qualitätsstufe „E“; als ausreichend gilt hingegen erst die Qualitätsstufe „D“). Außerdem soll sowohl laut den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), als auch laut dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) die hier verwendete Zykluszeit (Umlaufzeit) von 120 Sekunden vermieden werden. Neunzig Sekunden sollten möglichst nicht überschritten werden. In den zu der TVO von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt seinerzeit veröffentlichten Unterlagen (TVO, Bedarfsermittlung, VCDB, M. Zöbisch) werden zusätzliche Verkehre von bis zu 33 T Kfz/Werktag für den geplanten Lückenschluss prognostiziert, wobei augenscheinlich nur der innerstädtische Verkehr berücksichtigt wurde. Eine noch höhere Verkehrsentwicklung ist nicht auszuschließen. In einer kürzlich veröffentlichten Studie der IHK-Cottbus werden alarmierende Verkehrsbedarfe in Bezug auf die bevorstehende Eröffnung des BER mit der Forderung nach sofortiger Verbesserung der Verkehrsanbindungen für alle Verkehrsarten genannt. Ein großer Teil des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrs wird an dem Knoten Glienicker Weg/ Adlergestell eintreffen, der dann sicherlich vollends überlastet wird. In den veröffentlichten Unterlagen zum Lückenschluss werden drei wesentliche Ziele genannt, die, um die Funktion der TVO in ihrer gesamten Länge zu gewährleisten, selbstredend für alle Abschnitte und Strecken 2 gelten müssen, so auch für den Knoten #Glienicker Weg / #Adlergestell. In dem Ziel Nr. 3. wird unter anderem die Verbesserung der verkehrlichen Erschließung für den Wirtschaftsverkehr zur A 117 und zum BER genannt. Die A 117 ist jedoch nur über das Adlergestell / B 96a erreichbar und der BER (als Beispiel Zielpunkt Parkplatz an der Kirchstraße) ist über das Adlergestell / B 96a sogar weniger weit entfernt, als über die A 113 ab Anschlussstelle Adlershof, wobei die Route über die B 96a sogar zuverlässiger und schneller sein dürfte, weil sich auf dem Abschnitt zwischen dem Knoten Glienicker Weg / Adlergestell und der BABAnschlussstelle Adlershof mehrere Lichtzeichenanlagen mit Staugefahr befinden. Außerdem verschmilzt die B 96a hinter Schönefeld unmittelbar mit der L 76, einer vor kurzem mehrstreifig ausgebauten Straße, daher hat das Adlergestell nach wie vor eine mehr als innerörtliche Verbindungsfunktion. Die A113 ist schon heute überlastet und daher nicht zuverlässig, nicht nur wegen der häufigen Auslösung der Höhenkontrolle – deren Ursache i.a. häufig in hochschlagenden Lkw-Planen zu suchen ist und was in diesen Fällen seitens der Verwaltung naturgemäß nicht beeinflussbar ist. Die B 96a /Adlergestell ist daher nach wie vor zur Zielerreichung, als Entlastungsstrecke und als Ausweichroute notwendig. Angesichts dessen ist es verwunderlich, dass die Verbindungsfunktionsstufe für das Adlergestell / B 96a von II auf III abgesenkt, ja mehr noch, dass die Straße evtl. zurückgebaut werden soll. Frage 1: Was sind die Gründe für die Absicht, die #Verbindungsfunktionsstufe der B #96a von II auf III abzusenken? Frage 3: Was ist das Ende des südlichsten Abschnitts der TVO im Sinne der RIN (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung) für den Fall, dass die B 96a tatsächlich auf die Verbindungsfunktionsstufe III hinuntergestuft wird? Antwort zu 1 und 3: Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) wird unter folgendem Link über die Fortschreibung des übergeordneten Straßennetzes des Landes Berlin mit den jeweiligen Veränderungen und den aktuellen Stand berichtet: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/index.shtml Die dort abrufbare Fassung vom Dezember 2017 stellt den aktuellen Stand dar. Die B 96a bleibt auch in der Zukunft eine übergeordnete Straßenverbindung mit der Verbindungsfunktionsstufe II. Frage 2: Was sind die Gründe für die Absicht, evtl. die B 96a zurückzubauen? Antwort zu 2: Seit der Inbetriebnahme der A 113 verlagerte sich nachweislich die großräumige Verbindungsfunktion von äußeren Abschnitten der B 96a auf die A 113. Der gesamte Straßenzug der B 96a wird erst mit Inbetriebnahme des 16. Bauabschnittes (BA) der A 100 umfassend entlastet werden. 3 In diesem Zusammenhang soll die B 96a zu einer Stadtstraße umgestaltet werden. Das Konzept zur Umgestaltung der B 96a geht davon aus, dass auf Grund der Entlastungswirkungen durch die A 113 und den 16. BA der A 100 eine Fahrstreifenreduzierung von heute jeweils drei Fahrstreifen pro Richtung auf zukünftig zwei Fahrstreifen pro Richtung insbesondere zugunsten von – heute sehr ungenügenden – Radverkehrsanlagen erfolgt. Frage 4: Ist dem Senat bewusst, dass ein Rückbau der B 96a infolge der damit erzielten Verkehrsverdichtung und außerdem ggf. infolge des Baus einer Abfolge von Fahrbahnaufweitungen vor den Knoten zum Erhalt der Kapazität und Fahrstreifenverringerungen hinter den Knoten negative Konsequenzen für die Sicherheit des Verkehrs haben würde? a. Gibt es die Verkehrssicherheitsprogramme „Vision Zero“ und „Berlin sicher mobil 2020“ nicht mehr? b. Wie sehen die in Diskussion stehenden Rückbaumaßnahmen im Einzelnen aus? Antwort zu 4: Eine Verkehrsverdichtung und negative Konsequenzen für die Verkehrssicherheit wird es durch den Rückbau / die Umgestaltung nicht geben. Fahrbahnaufweitungen im Sinne von Spuradditionen (zusätzliche Abbiegespuren) führen per se nicht zu einem höheren Gefahrenpotential an lichtsignalgeregelten Kreuzungen. Vielmehr wird durch die nachstehend aufgezeigten Signalisierungs-Optionen und die Harmonisierung der dynamischen Abläufe innerhalb des separierten Richtungsverkehrs die Gefahr von Auffahrunfällen gesenkt. Insofern dient diese Maßnahme auch der Vision Zero, die im letzten Jahr als Bestandteil der Ziele des Mobilitätsgesetzes zur gesetzlichen Grundlage in Berlin geworden ist. Hinsichtlich des Fuß- und Radverkehrs sind in den Anpassungen der Verkehrstechnik (siehe Antwort zu Frage 8) im Übrigen Maßnahmen ergriffen worden, die durch ihre entlastende Wirkung in Summe auch einer Steigerung der Verkehrssicherheit in diesem Sinne dienen. Das Konzept zur Umgestaltung der B 96a geht davon aus, dass eine Fahrstreifenreduzierung von heute jeweils drei Fahrstreifen pro Richtung auf zukünftig zwei Fahrstreifen pro Richtung von ungenügenden Radverkehrsanlagen erfolgt. Die Leistungsfähigkeit einer Straße wird nicht durch die sogenannte „freie Strecke“ sondern durch die Knotenpunkte bestimmt. Deshalb wird im Bereich der Knotenpunkte in Abhängigkeit mit deren Signalisierung und im Bereich des S-und Regionalbahnhofes Schöneweide auch weiterhin eine Aufweitung für Abbiegespuren erforderlich sein. Die neuen Radverkehrsanlagen müssen dem Mobilitätsgesetz entsprechen und insbesondere an den Knotenpunkten sicher geführt werden. Frage 5: Wie kontrolliert der Senat, dass bei Verkehrszählungen der tatsächlich zufließende Verkehr erfasst wird und nicht nur der ggf. durch die Signalisierung behinderte Abfluss? Antwort zu 5: Dies erfolgt durch die Ermittlung der max. Rückstaulängen bei Grünzeitbeginn in der jeweiligen Knotenpunktzufahrt in Kombination mit der Erhebung des abfließenden Verkehrs. 4 Frage 6: Werden die für die Bemessung und Qualitätsbeurteilung der Lichtsignalanlage am Knoten Glienicker Weg / Adlergestell wichtigen Spitzenviertelstunden gesondert erfasst und wenn ja, wie werden sie berücksichtigt? Antwort zu 6: Nein, die Spitzenviertelstunden werden nicht gesondert zur Bemessung der Verkehrsanlagen herangezogen. Die Richtlinie (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, HBS) nach der die Qualitätsbeurteilung vorgenommen wird, lässt zur Festlegung der Bemessungsverkehrsstärke im Übrigen erhobene Stundenwerte ausdrücklich zu. Weiter wird in den Berechnungen grundsätzlich der Stundenwert als Bezugsgröße benutzt. Ferner ist in Berlin historisch betrachtet schon immer die erfasste Spitzenstunde als Bemessungsverkehrsstärke herangezogen worden. Grundlage bilden dabei 12-Stunden- Erhebungen, womit die 4-Stunden-Gruppen (vormittags/nachmittags) der Hauptverkehrszeit mit abgedeckt sind. Diese in Berlin üblichen Bemessungen sind somit zu den Grundlagen der Qualitätsberechnungen der Richtlinie kongruent. Ungeachtet dessen glättet die verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlage (LSA) Belastungsschwankungen innerhalb der Umläufe durch flexible Umverteilung der Freigabezeiten. Außerdem existieren für diese LSA Sonderprogramme mit erhöhten Umlaufzeiten, die bei Verkehrsspitzenbelastungen automatisch einlaufen können. Frage 7: Berücksichtigt der Senat die schon jetzt in den Spitzenstunden infolge der Überlastung des Knotens auftretenden Schleichverkehre und Umwegungen über andere BAB- Anschlussknoten, Haupt- und Nebenstraßen, beispielsweise über die Straße „Am Falkenberg“, die an sich der Verkehrsstärke am Knoten Glienicker Weg / Adlergestell zuzurechnen wären? Antwort zu 7: Nein, eventuell auftretende Schleichverkehre und Umwegungen über andere Bundesautobahn (BAB)-Anschlussknoten, Haupt- und Nebenstraßen werden nicht erfasst, da deren eindeutige Zuordnung zum Knotenpunkt Glienicker Weg / Adlergestell nicht feststellbar ist. Frage 8: Inzwischen wurde der Möbelmarkt auf dem Gelände des B 9-43 eröffnet. Eine in der VTU vorgeschlagene Wendestelle auf dem Adlergestell wurde gebaut und die Zufahrt /Ausfahrt am Glienicker Weg zum / vom Möbelmarkt wurde realisiert. Wurde oder wird auch eine der in der VTU vorgeschlagenen Signalisierungsvarianten realisiert? – Wenn ja, welche? Antwort zu 8: Die neue Spurmarkierung in der Zufahrt Süd der B 96a geht von drei Geradeausspuren aus, der Linksabbiegerverkehr in die Köpenicker Straße (Richtung Westen Adlershof) erhält eine Fahrspur und für den Rechtsabbiegerverkehr in den Glienicker Weg ist eine separate Fahrspur vorgesehen. Damit wird eine temporär beschränkte, eigene Freigabe dieser Relation (Rechtsabbiegeverkehr) im Schatten der Linkseinbiegerfreigabe aus dem Glienicker Weg zusätzlich möglich sein. Als bedingt verträglicher Verkehr zu den parallel zur Hauptrichtung (geradeaus entlang der B 96a) freigegeben Fuß- und Radverkehr bleibt 5 die bisherige Freigabezeit hierfür zusätzlich bestehen. Außerdem kann der Geradeausverkehr dann zwischenzeitlich auf drei Fahrspuren in Richtung Innenstadt leistungsfähiger abgewickelt werden, da die Durchmischung mit Rechtsabbiegern zum Glienicker Weg entfällt. Die Spurreduzierung des Linksabbiegerverkehrs wird durch die Verkehrsverlagerung auf die BAB A 113 und den somit reduzierten Bedarf möglich. Frage 9: Was wird der Senat tun, um die Leistungsfähigkeit des Knotens Glienicker Weg / Adlergestell zu erhöhen um somit die Leistungsfähigkeit der TVO als Ganzes auch zukünftig gewährleisten zu können? Antwort zu 9: Die in der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan (B-Plan) 9-43 VE empfohlenen Maßnahmen zur Spuraufteilung und ergänzender Signalisierung sollten nach Ansicht der Gutachter zur Verbesserung der Verkehrsqualität der Bestandssituation führen, die damit von der niedrigsten Qualitätsstufe „F“ auf das akzeptable Level „D“ gehoben werden würde. Die Umsetzung dieser organisatorisch/betrieblichen Maßnahme befindet sich derzeit in der finalen Prüfung bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und dürfte im III. Quartal 2019 umgesetzt sein. Hinsichtlich der Ansiedlung des Möbelmarktes wurde diesbezüglich prognostiziert, dass der Knotenpunkt durch neu induzierten Verkehr nur gering belastet wird. Die Steuerung der Lichtsignalanlage sieht nach wie vor eine verkehrsabhängige Freigabezeitverteilung vor, deren leistungssteigernde Effekte im Übrigen nicht durch die Qualitätsermittlungen nach HBS abgebildet werden können. So werden vorzuhaltende Freigabezeiten für Querungsvorgänge zu Fuß Gehender nur im Bedarfsfall (d.h. nach Anforderung) eingehalten, Freigabezeiten separierter Fahrströme dem tatsächlichen Bedarf angepasst und Öffentlichen Verkehrs-Fahrzeugen (ÖV-Fahrzeugen) der Buslinie 163 (sechs Fahrzeuge pro Stunde) wird nur nach Funk-Anmeldung Einfluss auf den Programmablauf gewährt. Frage 10: Gibt es Pläne, den Knoten Glienicker Weg / Adlergestell (B 96a) planfrei oder teilplanfrei umzubauen, um die Leistungsfähigkeit der TVO zu gewährleisten und um den Verkehr auf der B 96a von und zum BER zu bewältigen? a. Wie sehen diese Pläne aus? Müssen dazu Grundstücksteile des Bauvorhabens B 9-43 oder des Geländes von OBI zurückerworben werden? Antwort zu 10: Pläne zu einem planfreien oder teilplanfreien Knotenpunktumbau Glienicker Weg / Adlergestell (B 96a) gibt es nicht. Der B-Plan 9-43 VE ist demzufolge auch nicht betroffen. Frage 11: Falls es keine Pläne für den planfreien oder teilplanfreien Umbau gibt: Weshalb gibt es keine derartigen Pläne, obwohl erkennbar ist, dass die Lichtsignalisierung an ihre Grenzen stößt? 6 Antwort zu 11: Wie zu Fragen 8 und 9 bereits erläutert, sind die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und die Lichtsignalisierung entsprechend den stadtüblichen Anforderungen gegeben. Zudem handelt es sich von Süden kommend um den ersten maßgebenden Knotenpunkt im Straßenzug der B 96a, der die Verkehrsströme ins Stadtstraßennetz verteilt und dosiert. Deshalb gibt es keine Pläne für einen planfreien oder teilplanfreien Umbau. Frage 12: In Ihrer Antwort auf meine Frage 6 (ebenfalls meine schriftliche Anfrage vom 11. Juni 2018) erläutern Sie, dass die Idee der Umfahrung des Glienicker Weges eine Planungsidee aus der DDR sei und verworfen wurde. Nach meiner Information (Berlin Stadtentwicklung 06, Generalbebauungsplan 1969 / Flächennutzungsplan 1965, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie – II, 2002) sollte diese Trasse den Teltow-Kanal überqueren, sodann erst in Grünau an die B 96a angebunden werden. Meine Frage bezog sich jedoch auf die Möglichkeit, über das Betonwerkgelände und das Gelände des B 9-63, von dort planfrei über das Adlergestell hinweg, längs des Teltowkanals eine Anbindung an das Ernst-Ruska-Ufer zu bauen, um eine zuverlässige Verbindung bei Entlastung des Glienicker Weges zu schaffen. Eine solche Verkehrsführung wäre eine Alternative zum planfreien / teilplanfreien Umbau des Knotens Glienicker Weg / Adlergestell. Welche Argumente sprächen für oder gegen diese Lösung? Antwort zu 12: Diese in Frage 12 beschriebene Variante entspricht weitestgehend einer Variante des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Glienicker Weges aus dem Jahr 2008. Diese führte auch über das Betonwerksgelände, über die Fläche von Berlin Chemie und weiter entlang am Teltowkanal bis zur B 96a. Diese Variante wurde im Rahmen der Variantenbetrachtung verworfen und der Ausbau des Glienicker Weges planfestgestellt. Aus heutiger Sicht wäre eine planfreie Querung der B 96a und eine Weiterführung bis zur Anschlussstelle Adlershof der A 113 nicht stadtverträglich. Zudem würde diese Trasse nicht den Zielstellungen des Landes Berlin hinsichtlich der Führung des übergeordneten Verkehrs entsprechen. Berlin, den 14.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Verstopfte Straßen und noch immer kein #Verkehrskonzept – 3500 Pankower unterschreiben eine Petition für eine Wende. Berlin. Sie wollten schon viel weiter sein. Sie hatten die Zusage der Behörden, dass sich etwas ändern soll. Eigentlich sollten die Autos ihnen nicht mehr in die Quere kommen. Aber noch immer müssen Katrin Gruner und ihre radfahrenden Mitstreiter sich auf den Straßen rund um den #Schlosspark#Schönhausen mit einer Verkehrspolitik arrangieren, die aus ihrer Sicht von gestern ist. Deshalb die Fahrraddemonstration am Schlosspark mit rund 200 Teilnehmern – trotz strömendem Regen.
Die #Protestfahrt der Initiative um Gruner am Donnerstag war der neueste Beleg dafür, dass die Pankower in Sachen Verkehr etwas anderes wollen, als das, was sie jeden Tag erleben. „Die Autofahrer bewegen sich hier mit einer Aggression, die ihresgleichen sucht“, verschafft Gruner, eine überzeugte Radfahrerin und Mutter, ihrem Ärger Luft. Wer sich umweltfreundlich auf zwei Rädern fortbewege, werde zurückgedrängt – „das ist nur noch Wahnsinn.“
Wie viele der unter 2. aufgelisteten Unfallfluchten wurden von der Polizei im Jahr 2018 aufgeklärt (Gesamtzahl sowie jeweils für die Direktionen 1 bis 6)?
Zu 3.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Direktion
#aufgeklärte Delikte
Dir 1
1.951
Dir 2
2.610
Dir 3
1.890
Dir 4
3.092
Dir 5
2.156
Dir 6
2.485
ohne Zuordnung
8
Gesamtergebnis
14.192
Quelle: Polizeiliches Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung – POLIKS, Stand: 19.02.2019
Die 8 Fälle „ohne Zuordnung“ resultieren aus Unfallfluchten, die erst im Nachhinein durch den/die Ge- schädigte(n) entdeckt wurden, weshalb der Ereignisort nicht sicher feststellbar und damit die Zuord- nung zu einer bestimmten Direktion
nicht valide möglich
ist.
Berlin, den 12. März 2019 In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Keine neue #Autobahn in Berlins historischer Mitte – das fordert die „Allianz für einen neuen #Mühlendamm“, ein Zusammenschluss von 14 Berliner Verbänden, Vereinen und Initiativen. In Briefen an Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos/für Grüne) und Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) plädiert das Bündnis für eine #Umplanung des #Brückenneubaus, der aktuell auf den Vorstellungen der #autogerechten Stadt basiere.
Zu den Unterzeichnern gehören der Berliner Fahrgastverband #IGEB, der Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin, der Deutsche Werkbund Berlin, der Fußgängerverband Fuss e.V., das Bürgerforum Berlin, die Gesellschaft Historisches Berlin, das Forum Stadtbild Berlin und der Council for European Urbanism Deutschland …
#Dreilinden – zwischen den grünen Nadelbäumen blitzt es blau, rot, gelb und orange auf. Ein Farbenmeer, so grell und hell, dass es einen fast in der Wintersonne blendet. Und das mitten im Wald. Und es wird noch wilder: Vor uns taucht plötzlich eine #Brücke auf, die nirgendwohin zu führen scheint – und einen Wanderweg überspannt, der so breit wie eine #Autobahn ist.
Was wiederum kein Wunder ist. Denn vor uns liegt die ehemalige #Reichsautobahn 51, inzwischen grün überwuchert, überspannt von der genauso ehemaligen #Stammbahnbrücke, die heute vor allem ein Mekka für Streetart-Künstler ist.
Ehemaliger „#Checkpoint Bravo“: Die Fahnenmastanlage der Amerikaner steht noch Wir befinden uns in einem Wäldchen hinter Dreilinden, unweit des #Teerofendamms – ein unscheinbares Gelände, das einst aber #Verkehrsgeschichte schrieb. Die überwucherten #Bahnsteige alter #Bahnhöfe sind hier zu finden, mehrere Brücken, tote #Gleise – und ein alter …
Berlin gibt dem #Leihradanbieter#Nextbike 7,5 Millionen für den Aufbau seines Netzes. Doch noch fehlen Hunderte #Stationen und #Räder. Berlin. An einigen Punkten stehen sie schon: Fahrräder des Anbieters Nextbike an fest installierten Stationen. Wer aus der U-Bahn kommt, soll sich darauf verlassen können, ab der Haltestelle mit dem Rad weiterfahren zu können.
Das ist die Vorstellung des Senats, der Nextbike 7,5 Millionen Euro in fünf Jahren zahlt, um die Stationen zu errichten und mit seinen Rädern zu bestücken. Doch der Aufbau des mit Landesmitteln geförderten Netzes stockt massiv. Eigentlich sollten schon seit Ende 2018 mehr als 700 Stationen und 5500 Räder des Anbieters auf der Straße sein. Bis heute hat Nextbike jedoch erst 250 Stationen und 2500 Räder im Einsatz. Und der weitere Ausbau zieht …
Im Namen des Senats
von Berlin beantworte
ich Ihre Schriftliche Anfrage wie
folgt:
Wie viele #Verkehrsunfälle wurden in Berlin im Jahr 2018 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
1.2. Wie haben sich diese Zahlen im
Verhältnis zum
Vorjahr 2017 entwickelt?
Zu 1. und 1.2.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Bezirk
2017
2018
Charlottenburg-Wilmersdorf
19.136
19.274
Friedrichshain-Kreuzberg
12.028
12.210
Lichtenberg
7.771
8.179
Marzahn-Hellersdorf
6.665
6.929
Mitte
20.030
20.235
Neukölln
11.411
11.392
Pankow
11.988
11.827
Reinickendorf
9.949
10.156
Spandau
8.418
8.359
Steglitz-Zehlendorf
11.219
11.061
Tempelhof-Schöneberg
14.753
15.216
Treptow-Köpenick
10.055
9.487
Gesamtergebnis
143.423
144.325
(Stand 22.02.2019)
Wie viele Unfälle mit #Personenschäden gab es insgesamt im Straßenverkehr im Jahr 2018 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 2.:
Die Daten können der
nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Anzahlder Verkehrsunfälle (VU) mit Personen-schaden nach Bezirk
2018
Charlottenburg-Wilmersdorf
1.796
Friedrichshain-Kreuzberg
1.496
Lichtenberg
807
Marzahn-Hellersdorf
680
Mitte
2.592
Neukölln
1.062
Pankow
1.458
Reinickendorf
965
Spandau
870
Steglitz-Zehlendorf
983
Tempelhof-Schöneberg
1.402
Treptow-Köpenick
1.012
Gesamtergebnis
15.123
(Stand 22.02.2019)
In wie vielen Fällen waren hier Fußgänger*innen und Radfahrer*innen betroffen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils
für die einzelnen
Bezirke aufführen)?
Zu 2.1.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Anzahlder VU mitPersonenschaden(Fußgängerinnenbzw.Fußgänger/Radfahrerinnenbzw.Radfahrer)nach Bezirk
NurzuFußGehende
NurRadfah-rende
Zu FußGehendeversusRadfah-rende
2018
Charlottenburg-Wilmersdorf
198
572
38
808
Friedrichshain-Kreuzberg
172
728
75
975
Lichtenberg
128
300
18
446
Marzahn-Hellersdorf
106
210
10
326
Mitte
305
1.088
108
1.501
Neukölln
172
321
22
515
Pankow
160
620
57
837
Reinickendorf
141
232
19
392
Spandau
141
185
13
339
Steglitz-Zehlendorf
129
326
37
492
Tempelhof-Schöneberg
205
384
33
622
Treptow-Köpenick
131
351
18
500
Gesamtergebnis
1.988
5.317
448
7.753
(Stand 22.02.2019)
Wie viele Unfälle mit Personenschäden ereigneten sich aufgrund
von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund
von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit (bitte jeweils
mit Gesamtzahl
sowie für die einzelnen
Bezirke aufführen)?
Zu 3.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Anzahlder VU mitPersonenschaden/Bezirk
Rotlichtverstoß
Geschwindigkeits-verstoß
Charlottenburg-Wilmersdorf
78
130
Friedrichshain-Kreuzberg
73
98
Lichtenberg
31
50
Marzahn-Hellersdorf
13
42
Mitte
117
221
Neukölln
23
47
Pankow
48
121
Reinickendorf
26
67
Spandau
23
63
Steglitz-Zehlendorf
25
73
Tempelhof-Schöneberg
64
99
Treptow-Köpenick
20
92
Gesamtergebnis
541
1.103
(Stand 22.02.2019)
Wie viele Verkehrsunfalltote gab es im Straßenverkehr im Jahr 2018 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils
für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Wie viele der Verkehrstoten in Berlin im Jahr 2018 waren Fußgänger*innen und Radfahrer*innen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen
Bezirke aufführen)?
Zu 4. und 4.1.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Verkehrsunfalltote2018nach Bezirk
Radfahrende
Zu FußGehende
Andere
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
2
1
1
4
Friedrichshain-Kreuzberg
0
4
0
4
Lichtenberg
2
2
0
4
Marzahn-Hellersdorf
0
0
0
0
Mitte
1
1
4
6
Neukölln
0
4
1
5
Pankow
1
1
1
3
Reinickendorf
0
2
3
5
Spandau
1
0
0
1
Steglitz-Zehlendorf
1
2
0
3
Tempelhof-Schöneberg
2
1
1
4
Treptow-Köpenick
1
1
4
6
Gesamtergebnis
11
19
15
45
(Stand 22.02.2019)
Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten haben sich aufgrund
von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit ereignet (bitte
jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke
aufführen)?
Zu 4.2.:
Die Daten können
der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Anzahlder VU mit Toten2018
/ Bezirk
Rotlichtverstoß
Geschwindigkeits-verstoß
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
1
Friedrichshain-Kreuzberg
0
0
Lichtenberg
1
0
Marzahn-Hellersdorf
0
0
Mitte
1
2
Neukölln
0
0
Pankow
0
1
Reinickendorf
0
1
Spandau
0
0
Steglitz-Zehlendorf
0
1
Tempelhof-Schöneberg
0
2
Treptow-Köpenick
0
3
Gesamtergebnis
3
11
(Stand 22.02.2019)
4.3 Welche
weiteren Ursachen
führten zu Unfällen mit Verkehrstoten (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke
aufführen)?
Zu 4.3.:
Die Daten können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden.
UrsachenbeiVU mit Toten 2018 (teilweise Mehrfachnennungen)
Anzahl
Alkoholeinfluss
2
andere Fehler bei Fahrzeugführenden
2
andere Fehler der zu Fuß Gehenden
1
Benutzung der Fahrbahn
entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der
Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder
Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem
Verkehr
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
6
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen
Stellen
2
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
4
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim
Abbiegen
4
Fehler beim
Abbiegen nach links
2
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
5
Fehler beim Wenden oder
Rückwärtsfahren
1
fehlerhaftes Wechseln des
Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten
des Reißverschlussverfahrens
1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
2
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B.
ohne genügenden Seitenabstand)
1
Ungenügender Sicherheitsabstand
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
1
Gesamtergebnis
41
(Stand 22.02.2019)
Bezirk(Ursachen:teilweiseMehrfachnennungen)
UrsacheAnzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf
3
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
1
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B.
ohne genügenden Seitenabstand)
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
1
Friedrichshain-Kreuzberg
6
Alkoholeinfluss
1
andere Fehler der zu Fuß Gehenden
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der
Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
1
Lichtenberg
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der
Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
2
Fehler beim
Abbiegen nach links
1
Mitte
4
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
1
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten
des Reißverschlussverfahrens
1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
1
Ungenügender Sicherheitsabstand
1
Neukölln
8
Alkoholeinfluss
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an
1
denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt
war
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe
von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der
Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen
Stellen
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim
Abbiegen
1
Fehler beim
Abbiegen nach links
1
Pankow
3
andere Fehler bei Fahrzeugführenden
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim
Abbiegen
1
Reinickendorf
4
Benutzung der Fahrbahn
entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
1
Fehler beim Wenden oder
Rückwärtsfahren
1
Spandau
1
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
1
Steglitz-Zehlendorf
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der
Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen
Stellen
1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
1
Tempelhof-Schöneberg
3
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim
Abbiegen
1
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
1
Treptow-Köpenick
3
andere Fehler bei Fahrzeugführenden
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
1
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
1
Gesamtergebnis
41
(Stand 22.02.2019)
4.4. Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten gingen
mit einer Unfallflucht einher?
Zu 4.4.:
Im Jahr 2018 wurden
bei zwei VU mit Getöteten
der Straftatbestand des § 142
StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) registriert.
Wie viele Unfallfluchten wurden in Berlin insgesamt im Jahr 2018 von der Polizei
registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils
für die einzelnen
Bezirke aufführen)?
Zu 5.:
Die Daten können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Deliktegemäß§ 142 StGB/Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf
4.342
Friedrichshain-Kreuzberg
2.633
Lichtenberg
2.095
Marzahn-Hellersdorf
1.805
Mitte
4.290
Neukölln
2.832
Pankow
2.949
Reinickendorf
2.385
Spandau
2.136
Steglitz-Zehlendorf
2.821
Tempelhof-Schöneberg
3.553
Treptow-Köpenick
2.363
Gesamtergebnis
34.204
(Stand 21.02.2019)
Wie viele der aufgelisteten Unfallfluchten wurden
von der Polizei im Jahr 2018 aufgeklärt?
Zu 5.1.:
Es wurden insgesamt 14.192 Verkehrsunfälle/Delikte aufgeklärt (Stand 21.02.2019).
Berlin, den 01. März 2018 In Vertretung
Sabine Smentek
Senatsverwaltung für Inneres und Sport