Planungsstopp, Planungsänderungen, Planungsverzögerungen – der Bau der neuen #Eisenbahnbrücke am #S-Bahnhof #Zehlendorf ist immer wieder in der Diskussion. Jetzt ist wieder ein neuer Aspekt dazugekommen: Nach Auskunft der Deutschen Bahn wurde bei der Begutachtung der Brücke eine „teilweise schlechte Bausubstanz“ festgestellt. Die DB Netz und die DB Station & Service hätten aus diesem Grund entschieden, dass die Erneuerung der #Eisenbahnüberführung am #Teltower Damm auf den gesamten „Komplex Zehlendorf“ erweitert werden muss. In die Planungen sollen jetzt auch der #Fahrradtunnel, die Technikräume, der #Personentunnel, die #Bahnsteigzugänge und die Verkaufsräume mit einbezogen werden. Die Konsequenz daraus: Die Pläne müssen neu erarbeitet werden.
Ende 2024 soll der #Brückenneubau am Teltower Damm abgeschlossen sein. Während die Deutsche Bahn noch nicht von einer Verzögerung spricht, ist für die „Bürgerinitiative Zehlendorf“ der Zeitplan „Geschichte“. Denn die Planungsphase sollte Ende Februar 2019 abgeschlossen sein, um im März 2019 in die Genehmigungsphase zu treten, so Sprecher Christian Küttner. Doch für seine Mitstreiter ist die neuerliche Umplanung ein Grund mehr, um zu fordern: „Der neue Bahnhofszugang vom Postplatz und von der Machnower Straße zu den Bahnsteigen sollte unbedingt zuerst gebaut werden.“ Ohne diesen fertigen Zugang würde es ansonsten während der zweijährigen Bauarbeiten …
Autofahrer müssen sich auch in diesem Jahr bei Reisen auf zahlreiche #Baustellen auf Brandenburger #Autobahnen einstellen. Das Verkehrsministerium plant insgesamt 143 Baumaßnahmen für Gesamtkosten in Höhe von 618 Millionen Euro. Auf mehr als 160 Kilometern Länge wird gebaut.
Die größten Baustellen werden auch in diesem Jahr auf der #A10 bei #Michendorf und auf der #A24 („#Havellandautobahn“) zwischen Pankow und Neuruppin die Reisenden plagen. Allein auf der A24 verschlingt der Ausbau und die Modernisierung in diesem Jahr 131 Millionen Euro.
Frage 1: Welches sind die fachlichen Parameter, nach denen die #Erprobung des grünen #Rechtsabbiegepfeils für #Radfahrende in Berlin verlaufen soll? Frage 4: Inwiefern findet der Test unter denselben Bedingungen statt wie das Pilotprojekt des Bundesverkehrsministeriums? Antwort zu 1 und zu 4: Rechtsgrundlage für die Durchführung des Pilotversuchs ist § 45 Abs. 1 Nr. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (#StVO), wonach die Straßenverkehrsbehörden Anordnungen zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen treffen können (sog. Experimentierklausel). Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) führt zurzeit im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums einen entsprechenden Versuch in neun deutschen Großstädten durch. Das Berliner Projekt wird unter den gleichen Randbedingungen und in etwa im gleichen Zeitraum wie das BASt-Projekt durchgeführt. Dies ist für die spätere Einordnung der Versuchsergebnisse wichtig. Das von der BASt gestaltete Verkehrszeichen für den Pilotversuch wurde mit dem Bundesverkehrsministerium abgestimmt und kommt während des Versuchszeitraums somit bundesweit einheitlich, also auch in Berlin, zur Anwendung. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung des Verkehrszeichens 720 StVO („Grünpfeilschild“) um den Zusatz „nur Radverkehr“. 2 Frage 2: Nach welchen Kriterien wurden die Kreuzungen Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, Hannah-Arendt-Straße/ Ebertstraße, Schönhauser Allee/Torstraße, Gürtelstraße/Frankfurter Allee sowie Bergstraße/Torwaldsenstraße als Test für die Erprobung des grünen Pfeils für Radfahrende ausgewählt? Antwort zu 2: Folgende Kriterien wurden, wie in den anderen am BASt-Projekt teilnehmenden Städten, für die Vorauswahl der Knotenpunkte definiert und entsprechend berücksichtigt: Die Gestaltung und Verkehrsregelung des Lichtsignalanlagen(LSA)-Knotenpunkts soll (weitestgehend) regelwerkskonform sein. Es gibt – nach Prüfung auf Basis der Unfalldaten – kein auffälliges Radverkehrsunfallgeschehen in Bezug auf die betroffene Übereckbeziehung. Es ist kein Umbau in den nächsten (zwei) Jahren geplant bzw. es fand im aktuellen Jahr kein Umbau statt. Die Lichtsignalanlagen-Knotenpunkte bzw. die zu untersuchende Rechtsabbiegebeziehung sollen relevante Verkehrsstärken (Rad-, Fuß- und Kraftfahrzeug(Kfz)-Verkehr) aufweisen. Vom Haltpunkt der rechtsabbiegenden Radfahrenden darf es keine Sichtbehinderung durch Bebauung auf kreuzende oder sonstige konfligierende Ströme geben. Um die Kombination Radweg in Zufahrt und Radweg in Ausfahrt bei Führung im Seitenraum berücksichtigen zu können, sollte möglichst auch eine Haltlinie für den Radverkehr vorhanden sein. Gemeinsame Geh-/Radwege werden ebenfalls nicht im Pilotprojekt berücksichtigt. Die Ausschlusskriterien nach der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu § 37 Absatz 2 StVO, die für den Einsatz des schon bestehenden Grünpfeils für alle Fahrzeuge, Zeichen 720, gelten, sind auch auf das Abbiegen von Radfahrenden bei Rot übertragbar und deshalb bei der Auswahl zu berücksichtigen: Dazu gehören die Haltepflicht sowie die Vorschrift für den Rechtsabbiegenden, sich so zu verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und – teilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Die Akzeptanz der Regelung und Einhaltung der Anhaltepflicht wird durch Feststellung des jeweiligen Anteils der verkehrswidrig bei Rot ohne Anhalten Durchfahrenden, der nach Halt Fahrenden und der Haltenden genau untersucht. Frage 3: Inwiefern sieht der Senat bei der Auswahl der Kreuzungen einen Widerspruch zu der Formulierung im Koalitionsvertrag von SPD, LINKE und Bündnis 90/Die Grünen, dass der Test in einem klar abgegrenzten, nicht hoch verdichteten Stadtbereich stattfinden soll? 3 Antwort zu 3: Die Auswahl der Knotenpunkte erfolgte in Berlin und allen Pilotstädten des BASt-Versuchs auf der in Antwort zu Frage 1 genannten Rechtsgrundlage und aufgrund der in Antwort auf Frage 2 genannten, sehr engen Kriterien. Diese waren von der BASt aufgrund ihrer bisherigen Erkenntnisse, auch aus entsprechenden Versuchen anderer europäischer Länder, definiert worden. Diese Vorgaben determinierten die Auswahl der Knotenpunkte in Berlin. Um das Verkehrsverhalten und alle potentiell daraus resultierenden Konflikte als auch das Unfallgeschehen näher analysieren zu können und aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, war es zudem notwendig, verschiedenartige Kreuzungssituationen auszuwählen. Frage 5: Wann wird der Test starten und wann wird er wieder beendet werden? Antwort zu 5: Sobald die Verkehrszeichen vorliegen, deren Herstellung bereits beauftragt ist, wird die öffentliche Bekanntgabe erfolgen und die Schilder werden angebracht werden. Das Ende des Pilotversuchs soll spätestens ein Jahr nach Anbringung des Verkehrszeichens sein. Frage 6: Welcher Stellenwert wird der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern während der Erprobung eingeräumt? Antwort zu 6: Grundvoraussetzung für den Einsatz eines Grünpfeils für Radfahrende ist, dass ein möglicher Komfortgewinn für den Radverkehr nicht zu Ungunsten der Verkehrssicherheit der anderen am Verkehr Teilnehmenden (insbesondere der zu Fuß Gehenden) sowie der Radfahrenden selbst erreicht wird. Vor diesem Hintergrund und aufgrund bereits vorliegender Erkenntnisse hat die BASt – wie bereits in der Antwort auf Frage 3 ausgeführt – sehr enge Kriterien für die Auswahl der Knotenpunkte für die an ihrem Projekt teilnehmenden Städte definiert, nach denen auch in Berlin die Auswahl der fünf Knotenpunkte erfolgt ist. Wie in der Antwort zu Frage 2 aufgeführt, gelten die Ausschlusskriterien, die für den Einsatz des schon bestehenden Grünpfeils für alle Fahrzeuge gelten, auch für das Abbiegen von Radfahrenden bei Rot. Frage 7: Ist seitens des Senats vorgesehen, die Erprobung abzubrechen, sollte sich herausstellen, dass die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern durch den Versuch gefährdet sein sollte? Antwort zu 7: Wenn es an einzelnen Knoten zu Sicherheitsdefiziten kommt, die unmittelbar auf die versuchsweise Regelung zurückzuführen sind, muss die Beschilderung dort wieder entfernt werden. 4 Frage 8: Durch welche Akteure wird der Versuch fachlich begleitet und bewertet? Antwort zu 8: Auftraggeber ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Das Projekt wird fachlich operativ durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) unterstützt. Auftragnehmer ist die PTV Transport Consult GmbH. Frage 9: Inwiefern sind Verbände wie z.B. der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein in die Begleitung des Projekts einbezogen? Antwort zu 9: Dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein wird das Projekt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erläutert. Dieser und ggf. weitere Verbände werden in die Begleitung des Projekts einbezogen. Berlin, den 20.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Nach dem ersten tödlichen #Fahrradunfall dieses Jahres in Berlin will der Senat prüfen, wie die Kreuzung am Haus des Lehrers in Mitte sicherer gemacht werden könnte. Dort war am Mittwoch eine 37-jährige Radfahrerin von einem Lastwagen, der rechts abbog, getötet worden. „Wir prüfen, was getan werden kann“, sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) am Freitag während eines kurzfristig anberaumten Ortstermins. Allerdings wird der Umbau des #Knotenpunkts bis Sommer 2020 dauern.
Auch ein #Radfahrer kam zur Ecke #Alexanderstraße/ #Karl-Marx-Allee, wo Kerzen und Blumen an die tödliche Kollision erinnern. Er habe die Polizei schon 2016 darauf hingewiesen, dass die Kreuzung unweit vom Alexanderplatz „extrem gefährlich“ sei, sagte er. Rechtsabbieger missachten den Vorrang geradeaus fahrender Radler, beide haben gleichzeitig grünes Licht. „Warum reagieren Sie erst, nachdem ein Mensch gestorben ist?“, fragte er die Senatorin. Günther entgegnete: „Bis wir Berlin umgebaut haben, dauert es“ – von zehn Jahren war die Rede. Zudem sei es meist so, dass die Bezirke für die Baumaßnahmen verantwortlich sind, was …
Am Donnerstagmorgen war es wieder mal soweit. Der Verkehrsfunk teilte mit, dass zwei #Zufahrten zur #Stadtautobahn#gesperrt werden mussten, weil das Verkehrsaufkommen zu hoch war. An der #Buschkrugallee und am #Britzer Damm in Neukölln war es längere Zeit nicht möglich, stadteinwärts auf die #A100 zu fahren.
Die beiden Anschlussstellen, die in den staugefährdeten #Tunnel Ortsteil #Britz münden, sind nicht die einzigen neuralgischen Stellen im Berliner Autobahnnetz. Immer wieder müssen Einfahrten und Tunnel gesperrt werden. Wie oft das 2018 vorgekommen ist, zeigt eine neue Statistik der Verkehrsverwaltung.
Route zum #BER unterbrochen Dichter Verkehr, Stop and Go, manchmal Stau – rund um die Uhr. „Die A100 muss ganz erhebliche Belastungen ertragen“, sagt der FDP-Verkehrspolitiker Henner Schmidt. „Im Prinzip ist der ganze Stadtring neuralgisch.“ Einige Abschnitte gehören zu den am stärksten genutzten Autobahnen …
Auf der Autobahn A13 soll zwischen dem Spreewalddreieck und dem Schönefelder Kreuz in beiden Richtungen ein Tempolimit von 130 km/h eingeführt werden, sowie ein Überholverbot für Lkw. Das hat Brandenburgs Verkehrsministerin Kathrin Schneider (SPD) am Donnerstag bei der Vorstellung der Unfallstatistik 2018 für das Land angekündigt. Dadurch soll ein Unfallschwerpunkt entschärft werden.
Vorbemerkung des Abgeordneten: Aus dem Inhaltsprotokoll der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Verkehr, Klima vom 22.11.2018 ergibt sich, dass Frau Senatorin Günther auf meine Nachfrage, bei wievielen weiteren Brücken außer der #Elsenbrücke in Berlin aufgrund der Bauart, Baujahresklasse und verbauten Materialien es eventuell ebenfalls dazu kommen könnte, dass sie abgerissen werden müssen, antwortete, dass dies nur die #Mühlendammbrücke betreffe. Aus der 1 1/2 -seitigen Ausarbeitung der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr, Klima, Abtlg. V, datiert vom 23.11.2018, mit dem Titel: „Elsenbrücke – Technische Hintergründe zur Schadensanalyse und weiteres Verfahren“ ergibt sich lediglich, dass nur eine weitere Brücke, nämlich die Mühlendammbrücke, nach dem gleichen Verfahren bzw. in der gleichen Bauart wie die Elsenbrücke gebaut wurde. Dies sagt jedoch nichts darüber aus, welche Brücken potentiell noch von einem Versagen der #Spannstähle durch #Spannungsrisskorrosion betroffen sein könnten. Aus meiner Anfrage mit der Nr. DS 18/16816 ergab sich, dass in rd. 130 Brücken- und Tunnelbauwerke in Berlin die infrage kommenden Stähle verbaut wurden. Auf meine Frage 18 der o.g. Drucksache, ob im Zuge des Abrisses der #Salvador-Allende-Brücke Erkenntnisse zum Zustand der dort verbauten Spannstähle gewonnen werden konnten, wurden klar mit Nein geantwortet und darauf verwiesen, dass die Salvador-Allende-Brücke wegen Schäden aus dem sog. Beton- Krebs ersetzt werden müsse und (Zitat:) „nicht aufgrund von eventuell schadhaften Spannbetonstählen.“ Im Artikel der Berliner Zeitung vom 24.01.2019 mit dem Titel „Salvador-Allende-Brücke, Risse im Beton – #Spreequerung wird für zehn Monate gesperrt“ wird nun die Senatsverwaltung folgendermaßen zitiert: „An den Spannstählen, die innerhalb der Konstruktion für Stabilität sorgen sollen, gebe es „Vorschädigungen“. Frage 1: Wie kommt die Senatsverwaltung nun zu der Erkenntnis, dass die Spannstähle der Salvador-Allende-Brücke vorgeschädigt sind? Seit wann verfügt der Senat über diese konkreten Kenntnisse? 2 Antwort zu 1: In der Beantortung der Frage 18 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16816 wurde erläutert, dass „die Salvador-Allende-Brücke aufgrund von Schäden durch Alkali-Kieselsäure- Reaktion und Schäden an Koppelfugen ersetzt werden muss und nicht aufgrund von eventuell schadhaften Spannbetonstählen.“ Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass Spannstähle vorgeschädigt sind. Koppelfugen entstehen im Spannbetonbrückenbau, wenn der Überbau in mehreren Abschnitten hergestellt wird und die Spannstahlglieder miteinander verbunden werden. Die Koppelfugen an der Salvador-Allende-Brücke wurden zum damaligen Zeitpunkt regelkonform jedoch ohne den heute vorgeschriebenen ausreichenden Versatz ausgeführt. Hierdurch kann es zu Rissen im Bereich der Koppelfugen führen. Gerissene Koppelfugen stellen potentielle Eintrittsstellen für Witterungseinflüsse dar und gefährden die Dauerhaftigkeit eines Bauwerks. Frage 2: Für wie hoch schätzt der Senat, aufgrund der Tatsache, dass nun bei drei Brücken aus der Liste der über 130 Brücken- und Tunnelbauwerke, die mit den problematischen Spannstählen ausgestattet sind, tatsächlich Schäden aus Spannungsrisskorrosion aufgetreten sind, die Wahrscheinlichkeit ein, dass auch weitere, oder sogar alle anderen Bauwerke aus der Liste von diesen Schäden betroffen sein könnten oder sogar sind? Antwort zu 2: Lediglich an der Elsenbrücke ist der Schaden auf eine Kombination von Temperatureinwirkungen, bauzeitlichen Einwirkungen und Spannungsrisskorrosion zurückzuführen. Durch Spannungsrisskorrosion an anderen Brücken hervorgerufene Schäden sind nicht bekannt. Frage 3: Zu wie vielen der Bauwerke aus der Anlage zur DS 18/16816 verfügt der Senat über Konkrete Hinweise oder konkrete Kenntnisse, dass sie mit geschädigten Spannstählen ausgestattet sind? Welche Bauwerke sind dies? Und seit wann verfügt der Senat diesbezüglich über konkrete Hinweise oder Erkenntnisse? Antwort zu 3: Konkrete Hinweise oder Erkenntnisse zu durch Spannungsrisskorrosion geschädigte Spannstähle an Brücken liegen mit Ausnahme der Elsenbrücke nicht vor. Frage 4: Unterliegen die Bauwerke aus der Liste einer besonderen Beobachtung oder werden sie besonders oft geprüft? Was wird hier konkret getan? Antwort zu 4: Alle Bauwerke unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen Bauwerksprüfung und Bauwerksüberwachung nach DIN 1076. Die Bauwerke der Liste von Brücken mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl werden sukzessive auf Grundlage vorhandener Personalkapazitäten nach der „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem, spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden (Handlungsanweisung Spannungs3 risskorrosion, Ausgabe: 06/2011)“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) untersucht. Jedes Bauwerk wird hierbei gesondert betrachtet und gegebenenfalls jährlichen Sonderprüfungen unterzogen. Mehrere Brücken befinden sich in der Ersatzneubauplanung. Berlin, den 14.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Hinweis: Der #Stromausfall ist behoben. Seit Mittwochabend (20. Februar 2019) gegen 21:30 Uhr leuchten die Lichter in Köpenick wieder. Der Blackout hat mehr als 30 Stunden gedauert und war damit der längste in der jüngeren Geschichte der Stadt. Gegen 14.00 Uhr am Dienstagnachmittag ist in Köpenick und Teilen von Lichtenberg der Strom ausgefallen. Diese Ortsteile sind betroffen Der Stromausfall betrifft die Ortsteile Köpenick, Grünau, Müggelheim, Bohnsdorf, Schmöckwitz sowie Teile Lichtenbergs. Viele Kitas und Schulen in den genannten Ortsteilen bleiben am Mittwoch für den Unterricht geschlossen.
Ursache: Bohrung auf Baustelle «Zwei 110-Kilovolt-Kabel sind beschädigt. Wir suchen fieberhaft nach der Schadenstelle», sagte Vattenfall-Pressesprecher Olaf Weidner kurz nach Beginn der Störung. Wie inzwischen klar ist, wurde der Stromausfall durch eine Bohrung auf der Baustelle der Allende-Brücke verursacht. Dabei wurden sowohl das Hauptkabel als auch das Ersatzkabel beschädigt.
Prognose: Ab Mittwochabend wieder Strom Erste Prognosen, wonach der Ausfall bis 3 Uhr nachts bzw. 15 Uhr behoben werde sollte, stellten sich als unrealistisch heraus. Vattenfall sagte inzwischen gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass Köpenick erst am Abend gegen 21:30 Uhr wieder voll am Netz sein wird. Ab 18:30 Uhr soll eine Teilversorgung sichergestellt werden, mit der etwa die Hälfte der 31.000 Haushalte und 2000 Gewerbebetriebe wieder mit Strom versorgt werden können.
Verkehrsbeeinträchtigungen durch Stromausfall Der Stromausfall hat auch Auswirkungen auf das #Verkehrsnetz. Die Verkehrsinformationszentrale Berlin teilte auf Twitter mit, dass zahlreiche #Ampelanlagen im betroffenen Gebiet außer Betrieb seien.
Unterbrechungen von BVG-Tramlinien Auch bei der BVG kam es zu Unterbrechungen verschiedener #Tramlinien. Betroffen sind die Linien #27 (Alternative: Linie 169), #62 (Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Schloßplatz Köpenick und Wendenschloß), #67 (Alternative: Linie 169) und #68 (Alternative: Verlängerte Buslinie 168).
#S-Bahn hält ab 17 Uhr nicht in Grünau Bei der S-Bahn entfällt am Mittwoch ab ca. 17 Uhr erneut der Halt in Grünau, der Bahnhof ist dann nur über einen Schienenersatzverkehr ab Adlershof zu erreichen. Die S-Bahnlinine S85 fährt ab 17 Uhr nur zwischen Pankow und Schöneweide. Für die Weiterfahrt können Fahrgäste die S45, S46, S8 und S9 bis Adlershof nutzen und dann in den Schienenersatzverkehr umsteigen.
Amtliche Gefahrenmeldung wegen Stromausfall Die zuständigen Behörden haben eine amtliche Gefahrenmitteilung herausgegeben, da sowohl Mobilfunk als auch Festnetztelefonie betroffen sind – und damit auch die Notrufnummern 110 und 112. In Notfällen sind Bürger gehalten, sich direkt an die nächstgelegene Feuerwache oder Polizeidienstelle zu wenden.
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, die künftige Zusammensetzung des Beratungsgremiums „#FahrRat“ beschlossen.
Der FahrRat unterstützt die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung seit vielen Jahren in Fragen der #Radverkehrsförderung. Zentrale Aufgaben des dreimal im Jahr tagenden Gremiums sind etwa, Entwicklungen im #Radverkehr, Erkenntnisse aus Umsetzungsprozessen, Trends und neue Projektideen zu diskutieren und das Fachwissen verschiedener Akteure zu bündeln. Externe Referenten, etwa Experten aus anderen Städten, werden bei Bedarf hinzugezogen, um für Berlin relevante Projekte und neue Ansätze vorzustellen. Das Berliner #Mobilitätsgesetz bekräftigt die Rolle des Gremiums FahrRat und sieht beispielsweise vor, Schwerpunkte für Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit der Senatsverwaltung in Abstimmung mit dem FahrRat festzulegen.
Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung kommen im FahrRat zusammen: Das Gremium soll auch künftig aus Mitgliedern von Bezirken, Senat, der Polizei, Straßenverkehrsbehörden, der BVG, der S-Bahn Berlin, der Industrie- und Handelskammer, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, dem Deutschen Institut für Urbanistik, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, verkehrsökologischen Gruppen, der landeseigenen Infrastrukturgesellschaft infraVelo und der Fahrradwirtschaft bestehen.
Hinzukommen sollen nun der Verein „Changing Cities“ und Berlins Tourismusorganisation „visitBerlin. Der FahrRat hätte damit knapp 40 Mitglieder.
Gemäß Mobilitätsgesetz wird das Abgeordnetenhaus auf Vorschlag des Senats über die künftige Zusammensetzung des FahrRats entscheiden.
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Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090
Nachdem die Arbeiten im 2. Bauabschnitt, abgesehen von kleinen Anpassungen, abgeschlossen wurden, beginnt ab Montag, dem 25. Februar 2019 der 3. Bauabschnitt mit der #Verkehrsumstellung für die Arbeiten im Kreuzungsbereich #Wiltbergstraße/ #Karower Chaussee/ #Lindenberger Weg/ #Karower Straße. Im Zuge der Verkehrsumstellung wird die bekannte #Umleitung des stadtauswärts führenden Verkehrs über die Karower Straße und #Alt-Buch aufgehoben. Somit ist die Wiltbergstraße wieder in beide Richtungen befahrbar.
Jedoch wird es im Zuge der dann beginnenden Arbeiten im Kreuzungsbereich Wiltbergstraße/ Karower Chaussee/ Lindenberger Weg/ Karower Straße zu Verkehrseinschränkungen kommen. Auf Grund von Staugefahr wird darum gebeten, den Kreuzungsbereich möglichst weiträumig zu umfahren und Mitteilungen in Presse und Rundfunk zu beachten.