Die Milliardenschwere #Ausschreibung der Berliner #S-Bahn verzögert sich erneut. „Auf Bitten von Bewerbern ist die Frist zur Abgabe der indikativen Angebote auf den 02.11.2021 verschoben worden“, teilte die #Senatsverkehrsverwaltung mit. Bislang galt als Frist zur Abgabe von Angeboten der 28. September. Es ist bereits die zweite Verschiebung, zuerst hatte die Morgenpost berichtet. Zuerst war der 24. August der Termin für die Abgabe von Angeboten.
„Indikative“ Angebote sind nur eine Vorstufe für die echten Angebote. Eine „Abgabefrist für die finalen Angebote ist bislang nicht festgelegt“, hieß es aus der #Verkehrsverwaltung. Offenbar will man erst abwarten, wie viel Verzögerung es noch gibt, bevor dieser Termin genannt wird.
Insider berichten zudem, dass die S-Bahn-Ausschreibung ein wichtiges Thema bei den #Koalitionsverhandlungen sein werden. Durchgesetzt wurde die Ausschreibung bekanntlich von den Grünen, SPD und vor allem die Linkspartei waren und sind anderer Meinung.
Die Verwaltung der grünen Verkehrssenatorin Regine Günther ist optimistisch: „Am weiteren Zeitplan des Verfahrens ändert sich ansonsten nichts“, hieß es. Der #Zuschlag ist derzeit für das vierte Quartal 2022 vorgesehen. Es besteht seitens der #Bewerber weiterhin reges Interesse und eine intensive Beteiligung am #Wettbewerb.
Das #Gratis-Angebot ist eine #Premiere für Berlin. Neu ist auch, dass jeder Bezirk mindestens eine #Spielstraße einrichtet. Hier gibt es die Liste.
Es gibt ihn seit Jahrzehnten, aber in Berlin haben ihn bisher nur Eingeweihte bemerkt: den “ internationalen #autofreien Tag“ am 22. September. Anders als in anderen Städten wird es zwar auch in diesem Jahr keine #Fahrverbote für privaten #Autoverkehr geben, aber der Senat lockt mit #Alternativen: Wie die #Verkehrsverwaltung am Freitag mitteilte, soll es zum Termin am kommenden Mittwoch zum ersten Mal einen fahrscheinlosen Tag im öffentlichen Nahverkehr geben.
Das Land Berlin muss der #BVG für das vergangene und dieses Jahr voraussichtlich 350 Millionen Euro zum Ausgleich der #Pandemie-Schäden zahlen. Das geht aus einem Bericht der Verkehrsverwaltung an das Parlament hervor. Demnach fallen für das Jahr 2020 insgesamt 144,3 Millionen Euro an, von denen 101 Millionen Euro bereits gezahlt wurden. Für 2021 rechnet die BVG mit Ausfällen in Höhe von 205 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen tragen Bund und Berlin jeweils zur Hälfte.
In seiner heutigen Sitzung hat der Senat auf Vorlage von Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, das weitere Vorgehen für die von der #Verkehrsverwaltung angestrebte #Verlängerung der #U-Bahnlinie 3 vom heutigen Endpunkt #Krumme Lanke bis zum #Mexikoplatz beschlossen.
Bis zu einem Baubeginn sind noch einige Planungsschritte erforderlich, mit denen insbesondere die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu beauftragen sind. So muss die Verknüpfung zwischen einer verlängerten #U3 und der S-Bahnlinie #S1 am Bahnhof Mexikoplatz an die Qualitäts- und Erschließungsvorgaben (etwa zur #Barrierefreiheit) des Mobilitätsgesetzes Berlin sowie des Nahverkehrsplans angepasst werden.
Eine weitere Herausforderung ist die Integration in das denkmalgeschützte Areal am Mexikoplatz. Zudem ist im Rahmen einer standardisierten #Nutzen-Kosten-Untersuchung der Nachweis zu erbringen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen die Kosten des Vorhabens übertrifft – dies ist die Voraussetzung, um #Bundesmittel für den geplanten #Lückenschluss zu beantragen. Der Senat bekräftigt mit seinem heutigen Beschluss das Ziel, diese ersten Schritte bis Ende 2023 zum Abschluss zu bringen, um eine komplette, valide Entscheidungsgrundlage für einen Baubeschluss zu erstellen.
Senatorin Regine Günther: „Der Lückenschluss zwischen der U 3 und der S 1 wird für viele Menschen deutlich verkürzte Fahrzeiten schaffen. Der #ÖPNV wird mit dieser neuen Verbindung zwischen #Potsdam und der südlichen City-West Berlins samt dem #Campus der #Freien Universität noch attraktiver und bietet so den Anreiz, auf die Fahrt mit dem eigenen Auto zu verzichten. Wir wollen diese sinnvolle neue U-Bahn-Verbindung so schnell wie möglich realisieren.“
Das Projekt hat neben der Lückenschluss-Funktion zwischen den ÖPNV-Systemen U- und S-Bahn auch wichtige Vorteile für betriebliche Abläufe bei der Berliner U-Bahn. So könnten dringend benötigte Abstellanlagen für den wachsenden Fuhrpark im Kleinprofil geschaffen werden. Sie würden in die neuen Tunnelanlagen integriert.
Bezirk und Anwohner wünschen sich am #Kamenzer Damm und der #Buckower Chaussee zusätzliche Bahnhöfe. Doch die Chancen werden immer geringer.
Zum #Fahrplanwechsel im Dezember 2025 sollen die ersten Züge über die #Dresdner Bahn fahren. Gebaut wird seit einigen Jahren, bislang scheint das Milliardenprojekt im Zeitplan. Doch die Chancen, dass zwei neue Stationen gebaut werden, eine für die #S-Bahn, eine für Regionalzüge, schwinden immer mehr. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Anwohner und Unternehmer wünschen einen zusätzlichen #S-Bahn-Halt am Kamenzer Damm sowie einen #Regiohalt an der Buckower Chaussee, dort hält bereits die S-Bahn.
Die Bahn hat jetzt zahlreiche Fakten genannt, die beiden Projekte entgegenstehen. Am Kamenzer Damm (zwischen Attilastraße und Marienfelde) müssten „Schallschutzwände, Kabeltiefbau und Signaltechnik angepasst“ werden. Dies teilte Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese auf eine Anfrage der beiden CDU-Abgeordneten Christian Zander und Oliver Friederici mit. Beide Politiker befürchten, dass „diese zusätzlichen Haltepunkte doch wieder ins Wackeln geraten“.
Die #Verkehrsverwaltung ist zwar prinzipiell für die beiden Stationen, schränkt aber ein: „Voraussetzung für die Umsetzung sind die #betriebliche Machbarkeit sowie der Nachweis der #Wirtschaftlichkeit.“ Eine positive Bewertung in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist zwingende Voraussetzung für einen finanziellen Zuschuss vom Bund. Doch schon die „Machbarkeit“ erscheint unsicher.
Es wackelt nicht nur, es wankt. Wenn die Strecke 2025 fertig ist, müsste sie an zwei Stellen wieder teilweise abgerissen werden. Denn die beiden zusätzlichen Bahnhöfe werden beim Bau, der 2018 begonnen hat, völlig ignoriert. Eine Änderung der Pläne oder des Bauablaufs wird es nicht geben, da Deutsche Bahn und Politik große Sorgen haben, dass es dann …
Lange Zeit tat sich wenig. Über Jahre hinweg wurden in Berlin keine neuen #U-Bahn-Bauprojekte in Angriff genommen. Jetzt haben die Vorbereitungen für die nächste Erweiterung des unterirdischen Streckennetzes begonnen: für die Verlängerung der Linie #U3 von #Krumme Lanke zum #Mexikoplatz in Zehlendorf. Nach Informationen der Berliner Zeitung arbeitet die #Verkehrsverwaltung bereits an der Senatsvorlage, die Grundlage für das weitere Vorgehen sein wird. Wenn alles gut geht, wird der Senat im April oder Mai darüber beraten – und aller Voraussicht nach grünes Licht geben. Die Christdemokraten drücken aufs Tempo. „Bisher gab es nur Lippenbekenntnisse“, sagte der Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann, Vorsitzender der CDU Steglitz-Zehlendorf, am Freitag. „Jetzt muss der Senat endlich liefern.“ Denn die Chancen stünden gut, dass Berlin für wenige Millionen Euro eine neue U-Bahn-Strecke bekomme. Doch es dürfte noch lange dauern, bis das #U-Bahn-Projekt in Gang kommt.
Am Freitagmittag steht Heilmann mit einigen Parteifreunden vor dem S-Bahnhof Mexikoplatz, um Unterschriften für die #U3-Verlängerung zu sammeln. Rund tausend Anwohner hätten sich schon in die Listen eingetragen, sagt der CDU-Politiker. Während sonst fast jedes Verkehrsprojekt auf Widerstand stößt, habe er bisher keine Kritik vernommen – obwohl in der Argentinischen Allee und auf dem Mexikoplatz mit bis zu anderthalb Jahren #Buddelei zum Teil in offenen #Baugruben zu rechnen sei. Und trotz der hohen Dichte an streitbaren Juristen in Steglitz-Zehlendorf.
„Das ist das einfachste U-Bahn-Projekt, das wir in Berlin haben“, sagt Heilmann. Auch weil der #Baugrund keine bösen Überraschungen wie hoch stehendes Grundwasser bereithalte. Nach den Plänen der BVG sollen Spundwände in den Boden gebracht und gedeckelt werden, sagte der CDU-Abgeordnete Stephan Standfuß. In deren Schutz soll die #U-Bahn-Strecke entstehen. Am Mexikoplatz müsse behutsam vorgegangen werden: „Er steht unter Ensembleschutz.“
Welche #FGÜ und sonstige #Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato angeordnet und umgesetzt? (Aufgliederung nach Bezirken, Jahreszahl, Standort und Angabe der Kosten/Mittelbedarf)
Antwort zu 1:
Folgende #Fußgängerüberwege (FGÜ) und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz straßenverkehrsbehördlich angeordnet:
Darüber hinaus werden als Querungshilfen auch Gehwegvorstreckungen geplant und für die Umsetzung vorbereitet. Da Gehwegvorstreckungen oftmals jedoch nur bauliche Veränderungen umfassen, gibt es in den meisten Fällen keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fertig gestellt:
Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen sind an welchen konkreten Standorten bereits angeordnet worden, aber bis dato noch nicht errichtet? (Aufgliederung nach Bezirken, Angabe der Kosten, Mittelbedarf und den Begründungen für die noch ausstehende Umsetzung)
Antwort zu 2:
Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen sind nach Kenntnistand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits angeordnet bzw. geplant, aber bis dato noch nicht umgesetzt:
Die Gründe für die ausstehende Umsetzung von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen sind vielfältig. Zu nennen sind u.a. fehlende personelle Ressourcen in den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, steigende Baupreise oder die Kleinteiligkeit von Ausschreibungsverfahren, die dazu führt, dass zum Teil kein bietendes Unternehmen gefunden wird.
Frage 3:
Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen werden in diesem Jahr umgesetzt? Für welche einzelnen Umsetzungsmaßnahmen haben die Bezirke jeweils Mittelzusagen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in welcher Höhe erhalten? (Titel: „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ und weitere Programme)
Antwort zu 3:
Für die nachfolgenden FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden bislang für dieses Jahr Mittelzusagen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erteilt. Der Vorgang der Mittelzusagen für dieses Jahr ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Somit ist die nachfolgende Aufstellung nicht abschließend, in Abstimmung mit den Bezirksämtern können noch für weitere Querungshilfen Mittelzusagen erteilt werden.
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Belziger Straße/ Gothaer Straße
Kosten: 99.000 €
Die mit „*“ gekennzeichneten Maßnahmen werden 2021 von der Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 4). Die Abteilung V hat dafür eine Mittelzusage von insgesamt 900.000 € erhalten.
Frage 4:
Mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes“ vom 28. Januar 2021 wurde beschlossen, dass die Verkehrsverwaltung mit dem Ziel einer #Beschleunigung Aufgaben der Bezirke bei der Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen im Benehmen mit dem jeweiligen Bezirk an Dritte übertragen kann. Ferner kann die #Verkehrsverwaltung diese Aufgaben an sich ziehen. Die Einrichtung „#temporärer Fußgängerüberwege“ (§ 58 Abs. 1 und 2) ist ebenso verankert.
Welche Bezirke haben die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen abgetreten?
Wie erfolgt in diesem Zusammenhang aktuell und künftig die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen für die Bezirke seitens des Landes Berlin? Wer plant, koordiniert und ist für die Umsetzung verantwortlich?
Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang der zeitliche Planungs- und Umsetzungsprozess? Wie lange dauert jetzt und künftig der Prozess von der Koordinierung, Planung, Anordnung, Umsetzung bis hin zur Eröffnung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen?
Antwort zu 4:
Die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Antragsstellung bis zur Inbetriebnahme lässt sich grob in zwei Phasen unterteilen. Die erste Phase (vom Antrag zur #straßenverkehrsbehördlichen Anordnung) wird federführend von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert. Alle Prozessschritte wurden bereits gebündelt und optimiert, eine Änderung der Prozessschritte ist nicht geplant.
Die zweite Phase (von der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bis zur #Inbetriebnahme) wird von den bezirklichen #Straßenbaulastträgern verantwortet. Die #Bauausführung und teilweise auch die Planung der einzelnen Maßnahmen wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung finanziert.
Die aus § 51 Abs. 10 MobG BE zitierte Regelung ist eine Kann-Regelung, eine dauerhafte Übernahme der Zuständigkeit für die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Bezirks- zur Hauptverwaltung wird seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht angestrebt. Aufgrund des in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstaus von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen wird die Senatsverwaltung jedoch eine gebündelte Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung übernehmen, um die Umsetzung zu beschleunigen und den in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstau zu beheben. Für die Übernahme dieser Leistungen haben die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg ihre Zustimmung erteilt.
Die Planung und Umsetzung einer jeden Querungshilfe erfordert stets eine Einzelfallbetrachtung der verkehrlichen und räumlichen Bedingungen vor Ort. Insofern lässt sich keine allgemein gültige Dauer des Prozesses von der Antragstellung bis zur Umsetzung einer Querungshilfe beziffern.
Frage 5:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Neue Straßen, Brücken und Quartiere braucht die wachsende Stadt. Doch es fehlt an Planern in Bau- und #Verkehrsverwaltung. Nun sollen Zulagen #Fachkräfte locken.
Der Senat will die unter #Personalnotstand leidenden Verwaltungen für Stadtentwicklung sowie für Umwelt und Verkehr durch außertarifliche Boni bei der Anwerbung von Ingenieuren unterstützen. Wie ein Sprecher auf Tagesspiegel-Anfrage bestätigte, soll „die #Fachkräftezulage für #Ingenieure des gehobenen Dienstes auf den höheren Dienst ausgeweitet“ werden. Außerdem sollen die Voraussetzungen für eine Zahlung vereinfacht werden. Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) führe hierzu bereits Gespräche mit Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD).
Die #Verkehrsverwaltung hat am Mittwoch einen Plan dazu veröffentlicht, wie und an welchen Stellen der Lärmpegel in der Stadt gesenkt werden soll. Der sogenannte Lärmaktionsplan, der die wichtigsten #Lärmschutzprojekte der Hauptstadt für die nächsten fünf Jahre beschreibt, ist aber noch nicht in Stein gemeißelt: Nun beginnt die Phase, in der die Bürger ihre Meinung über den Basisentwurf abgeben können – bis Ende August können noch Ideen für die Planung berücksichtigt werden.
Nach Angaben der Verwaltung ist der Verkehr der größte #Lärmverursacher der Stadt: 340.000 Berliner wohnen an Straßen, an denen der Lärm nachts den „#gesundheitsrelevanten“ Pegel von 55 Dezibel überschreitet. Die Hauptstadt dröhnt aber auch, weil Eisenbahnverkehr, Straßenbahn und U-Bahn – soweit sie #oberirdisch verläuft – und der #Flugverkehr erheblich zur #Lärmbelastung beitragen. Auf ihrer Internetseite hat die Verkehrsverwaltung auf der Grundlage einer Befragung im vorigen Jahr einige der quälendsten Lärmquellen benannt [berlin.de], die nun entschärft werden sollen.
Beide Abschnitte haben einen vier Meter breiten asphaltierten #Radweg erhalten, teilweise wurden #Fußwege separat angelegt, um Konflikte zu vermeiden. Hier wurde der Fehler aus dem Gleisdreieckpark nicht wiederholt. Wie berichtet, führt dort der Fernradweg Berlin-Leipzig direkt an Kinderspielplätzen und Sportflächen vorbei. Vor allem an schönen Tagen ist der Weg für Radfahrer kaum noch befahrbar.