Straßenverkehr: Wuhletalbrücke (B158) in Marzahn III, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wurden die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen bereits geschaffen, die einen #Abriss der
#Wuhletalbrücke noch im Jahr 2021 ermöglichen?
a) Falls nein, wann soll dies der Fall sein?
Antwort zu 1:
Da die Maßnahme nicht Bestandteil des Haushaltsplan 2021 ist, muss eine Zustimmung
des Hauptausschusses erfolgen. Die Antragsstellung soll Anfang des 2. Quartals erfolgen,
um die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen zum Abriss der Wuhletalbrücke ab Ende
2021 zu schaffen.
Die #Vorplanungsunterlagen zum Abbruch und Neubau liegen vor.
Frage 2:
Wann soll der Abriss konkret erfolgen?
Frage 3:
Sofern der Abriss noch im Jahr 2021 erfolgt: Wann könnte in diesem Fall die #Sanierung frühestmöglich
beginnen und wann abgeschlossen sein?
Antwort zu 2 und 3:
Ein Baubeginn zum Ersatzneubau der Wuhletalbrücke in Berlin-Marzahn soll nach dem
erfolgten Abriss im II. Quartal 2022 erfolgen. Die Bauzeit wird mit 2,5 Jahren angesetzt, so
dass die #Baumaßnahme ab 2025 vollständig abgeschlossen und die neue Brücke für den
Verkehr freigegeben werden kann.
2
Frage 4:
Sofern der Abriss der #Bestandsbrücke erst 2022 erfolgt: Wann könnte in diesem Fall die Sanierung
frühestmöglich beginnen und wann abgeschlossen sein?
Antwort zu 4:
Ein Beginn des Ersatzneubaus ist noch im Jahr 2022 vorgesehen, so dass unabhängig von
einem Abriss der Bestandsbrücke in 2022 die Baumaßnahme ab 2025 abgeschlossen sein
sollte.
Frage 5:
Welche #Lärmschutzmaßnahmen während des Bauprozesses und im Anschluss des Bauprozesses sind für
die Anlieger geplant?
Antwort zu 5:
Während der Baudurchführung werden bundes- und landesrechtliche Vorschriften zum
Schutz gegen Baulärm berücksichtigt.
Berlin, den 24.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + Straßenverkehr: Zur Verkehrslösung Mahlsdorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Verfahrensstand für die Erstellung der #Vorplanungsunterlagen für die neue #Straßenverbindung und
für die #Straßenbahnanlagen?
Frage 2:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung der Vorplanung der Straßenbaumaßnahme durch den Auftraggeber?
Antwort zu 1 und 2:
Die Vorplanungsunterlage für die neue Straßenverbindung wurde im Juli 2019 zur Prüfung
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingereicht. Davon unabhängig
wurde die Bearbeitung der Entwurfsplanung eingeleitet.
Die Vorplanung für den Neubau der Straßenbahnanlage soll im 1. Halbjahr 2020
fertiggestellt werden.
2
Frage 3:
Wann ist die Ausschreibung der Leistungsphasen 3-5 für die Straßenbahnmaßnahme erfolgt und wann sollen
die entsprechenden Unterlagen vorliegen?
Antwort zu 3:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt, dass die Leistungen der Leistungsphasen 3-7 der
Honorarrechnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegenwärtig (europaweit)
ausgeschrieben sind. Diese beinhalten u. a. die Genehmigungsplanung (Erarbeitung von
#Planfeststellungsunterlagen) und die Ausführungsplanung. Es ist vorgesehen, dass die
Planungsleistungen bis Ende 2023 erbracht werden. Unabwägbarkeiten, z.B. innerhalb des
Planfeststellungsverfahrens, können auf den Planungszeitraum Einfluss nehmen.“
Frage 4:
Welche konkreten Schritte für die Vorplanung der Straßenbahnmaßnahme sind seit 17. Mai 2019 erfolgt?
Antwort zu 4:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt, dass im Rahmen der Vorplanung Pläne erarbeitet werden,
die eine #Grobtrassierung der Straßenbahntrasse sowie des umgebenden Straßenraums
beinhalten. Insbesondere im Bahnhofsbereich Mahlsdorf und für die
#Radverkehrsinfrastruktur wurden auch auf Grundlage der Rückmeldungen aus den
#Bürgerinformationsveranstaltungen entsprechende #Planungsvarianten untersucht. Der
Planungsprozess erfolgt in Abstimmung mit zu beteiligenden Behörden und Dritten.
Zudem wurde eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung am 21.08.2019
durchgeführt.
Frage 5:
Liegt die Verkehrsuntersuchung für das Planvorhaben bereits vor bzw. wann wird diese der Fall sein?
Frage 6:
Welche Ergebnisse enthält die Verkehrsuntersuchung und wann wird diese veröffentlicht?
Antwort zu 5 und 6:
Der Auftrag für die „Verkehrsuntersuchung“ beinhaltet die Maßnahmen des Straßen- und
Straßenbahnneubaus und wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (SenUVK) beauftragt. Voraussetzung für entsprechende Ergebnisse ist die
bestätigte Vorplanung der Verkehrsanlagen. Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Die
Ergebnisse fließen in diverse Fachgutachten (Lärm, Luftschadstoffe, etc.) sowie in die
originäre Objektplanung der Verkehrsanlagen ein.
Frage 7:
Welche Ergebnisse enthält die Umweltverträglichkeitsprüfung und wann wird diese veröffentlicht?
3
Antwort zu 7:
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des
Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Straßenverbindung – in diesem
Zusammenhang erfolgt die „Veröffentlichung“ im Zusammenhang mit der Auslegung der
Unterlagen.
Für die Straßenbahnmaßnahme wird ab der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) die
Vorprüfung zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Die
Vorprüfung und ggf. die UVP werden auch in diesem Fall Bestandteil der
Planfeststellungsunterlage, welche öffentlich ausliegen wird.
Frage 8:
Welche konkreten Abstimmungen zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf die umliegenden
Wohngebietsstraßen wurden mit dem Bezirksamt mit welchem Ergebnis geführt?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt ist über die relevanten Ämter grundsätzlich in die Planung eingebunden.
Abstimmungen „zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf die umliegenden
Wohngebietsstraßen“ können erst nach Vorliegen der „Verkehrsuntersuchungen“ diskutiert
werden.
Frage 9:
Welche Anwohnerhinweise haben zu welchen konkreten Veränderungen der Planung geführt?
Antwort zu 9:
Schwerpunkte bisher berücksichtigter Hinweise:
• Forderung einer Mittelinsel/Lichtsignalanlage zur Schulwegsicherung im Bereich der
Straße An der Schule
• Überprüfung der Gehwegbreiten im Bereich der Straße An der Schule vor der Schule
• Konkretisierung der vom Grunderwerb betroffenen Flächen für den Bereich Straße An
der Schule
• Prüfung der Geschwindigkeitsreduzierung
• Prüfung von Maßnahamen zur Vermeidung von Schleichverkehren
Eine detaillierte Übersicht zu den Anmerkungen und Fragen sowie Stellungnahmen und
deren weiteren Berücksichtigung im Planungsprozess, kann auf der Homepage der
SenUVK öffentlich eingesehen werden:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/de/tram_ortskern
_mahlsdorf.shtml.
Frage 10:
Wie ist der Arbeitskreis zur Verkehrslösung Mahlsdorf derzeit konkret eingebunden und welche der o.g.
Unterlagen (Verkehrsuntersuchung, Vorplanung etc.) wurden ihm zur Verfügung gestellt?
4
Antwort zu 10:
Der bezirkliche Arbeitskreis wurde in einem eigenen Beteiligungsformat am 15.08.2019
eingebunden. Darüber hinaus waren die Teilnehmenden des Arbeitskreises in die
Bürgerbeteiligungsveranstaltungen am 23.04.2018, 11.09.2018 und 21.08.2019
eingeladen.
Auf der Homepage der SenUVK sind Unterlagen zum Verkehrskonzept Mahlsdorf öffentlich
zugänglich.
Frage 11:
Wie wird sichergestellt, dass die bestehenden Fahrradabstellanlagen erst abgebaut werden, wenn
entsprechende Ersatzkapazitäten (Fahrradparkhaus) realisiert wurden?
Antwort zu 11:
Das Fahrradparken bzw. die Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen am Bahnhof
Mahlsdorf wird als Aufgabenfeld parallel zu den Verkehrsbaumaßnahmen in Mahlsdorf vom
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und von der GB infraVelo GmbH planerisch bearbeitet.
Nach einer erfolgten Potential- und Bestandsanalyse erfolgen weitere Planungsschritte zur
Herstellung ausreichender Kapazitäten für das Fahrradparken. Hierzu werden verfügbare
Flächenpotenziale geprüft. Inwiefern der Bau eines Fahrradparkhauses oder ein
Lösungsansatz mit mehreren Flächenpotentialen weiterverfolgt wird, ist von mehreren
Randbedingungen abhängig. Diese Planung erfolgt als separater Prozess, der die
Realisierung der Straßen- und Straßenbahnbaumaßnahmen berücksichtigt.
Frage 12:
Wann ist die nächste Informationsveranstaltung geplant?
Antwort zu 12:
Im Rahmen der Entwurfsplanung der Straßenbahnanlage ist vorgesehen, die Öffentlichkeit
in ca. einem Jahr wieder zu informieren.
Berlin, den 20.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz