barrierefrei + Mobilität: Mobilitätstrainings finden wieder statt Aktuell können die gut besuchten und hilfreichen Mobilitätstrainings der Berliner Verkehrsbetriebe trotz Corona unter Einhaltung bestimmter Auflagen wieder stattfinden. , aus BVG

Aktuell können die gut besuchten und hilfreichen #Mobilitätstrainings der Berliner Verkehrsbetriebe trotz Corona unter Einhaltung bestimmter Auflagen wieder stattfinden. Bei den Trainings erhalten #mobilitätseingeschränkte Personen Hilfestellungen oder Tipps zur Nutzung des ÖPNVs und können mit BVGer*innen in den direkten Austausch treten. Interessierte, die daran teilnehmen möchten, müssen sich vorab per Mail über die E-Mailadresse info@bvg.de anmelden.

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Regionalverkehr: Das Moor macht‘s schwierig! Komplettsperrung der Schiene zwischen Königs Wusterhausen/Bestensee und Halbe – RE2 und RB24 betroffen, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/komplettsperrung-der-schiene-koenigs-wusterhausen-bestensee-und-halbe/

Auf der Strecke Berlin- #Lübbenau#Cottbus/ #Senftenberg wird südlich von #Bestensee an den Gleisen gearbeitet. Dazu muss die Strecke zwischen Bestensee und #Halbe komplett gesperrt werden. Zwischen #Königs Wusterhausen bzw. Bestensee und Halbe fahren deshalb vom 10. Juli bis 10. September nur Busse. Es werden zusätzliche Fahrten als Umfahrungsmöglichkeit ab Cottbus, #Calau und #Finsterwalde nach Berlin eingerichtet.

Südlich von Bestensee werden ab dem 10. Juli 2021 umfangreiche und aufwändige #Bauarbeiten nötig. Der gesamte Gleisuntergrund muss mit Hilfe eines Spezialverfahrens umgehend auf Vordermann gebracht werden.

Eine #Moorstelle in diesem Abschnitt ist der Grund für die dringend nötigen Baumaßnahmen, die schon bei der umfangreichen Sanierung in den Jahren 2010/2011 eine besondere Herausforderung darstellte und bis heute einer intensiven #Instandhaltung bedarf.

Um den #Bahndamm dauerhaft zu stabilisieren, werden #Schottersäulen sehr tief in das Erdreich eingearbeitet und ein sogenanntes Geogitter (ein aus mehreren Schichten bestehendes Bodenpolster) aufgebracht. Das Polster verteilt die Lasten der fahrenden Züge gleichmäßiger. Damit werden die #Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h und die #Sicherheit im #Bahnbetrieb dauerhaft gewährleistet.

Änderungen im Regionalverkehr:
 

#RE2 Wismar – Wittenberge – Berlin – Königs Wusterhausen – Cottbus

  • Die Züge der Linie RE2 fallen auf dem Abschnitt Bestensee – Halbe aus und werden durch Busse ersetzt.
  • Zwischen Halbe und Cottbus Hbf fahren die Züge zu veränderten Fahrzeiten und bedienen auch Raddusch, Kolkwitz und Kunersdorf
  • Die Züge halten zusätzlich in Zeesen.
  • Einige Züge werden ohne Zwischenhalte von Cottbus Hbf über Calau (Niederlausitz), Finsterwalde und Berlin Südkreuz nach Berlin Hauptbahnhof (tief) umgeleitet.
  • Die Züge benötigen für die Strecke Cottbus Hbf – Berlin Südkreuz ca. 1:45 h und erreichen in Cottbus Hbf alle Anschlüsse.
  • Die zusätzlichen Züge fahren wie folgt
    • Ab Cottbus Hbf: 
      • Mo-Fr 06:16 Uhr und 16:16 Uhr
      • Sa/So 10:15 Uhr und 17:22 Uhr
    • Ab Berlin Hbf:  
      • Mo-Fr 08:47 Uhr; Mo-Do 16:54 Uhr und Fr 14:54 Uhr  
      • Sa/So 08:47 Uhr und 19:48 Uhr

#RB24 Eberswalde – Berlin – Königs Wusterhausen – Senftenberg

  • Die Züge der Linie RB24 fallen auf dem Abschnitt Bestensee – Halbe aus.
  • Außerdem entfällt der Halt in Zeesen, dafür hält die Linie RE2 zusätzlich in Zeesen.

#IC Cottbus Hbf – Berlin Hbf – Emden / Norddeich Mole

  • Die Züge werden ohne Zwischenhalt und zu veränderten Fahrtzeiten ab Cottbus Hbf über Finsterwalde nach Berlin Ostkreuz bzw. Berlin Südkreuz umgeleitet.
  • Die Züge fahren Mo-Sa ab ca. 05:15 Uhr ab Cottbus Hbf und So-Fr ab 18:35 Uhr ab Berlin Hbf (tief).
  • In den Zügen werden alle VBB-Tickets und Fahrscheine des Nahverkehrs anerkannt.

#Kulturzug/ Pociąg do kultury

  • Die Züge werden von Berlin-Lichtenberg bis Cottbus Hbf umgeleitet, fahren entsprechend früher in Berlin ab und kommen später dort an.

#Ersatzverkehr mit Bussen

BUS RE2 Bestensee – Halbe

  • Stündliche Linie von Montag bis Sonntag ohne Zwischenhalte
  • Die Busse haben in Bestensee auch Anschluss mit der RB24 Richtung Berlin Ostkreuz – Eberswalde.

BUS RB24 Königs Wusterhausen – Bestensee – Halbe

  • stündliche Linie von Montag bis Sonntag
  • Bedienung aller Zwischenhalte
  • Anschluss an S46 in Königs Wusterhausen
  • Um in Halbe den Anschluss an die Züge der RB24 zu erreichen, fahren die Busse in Königs Wusterhausen bis zu 40 Minuten früher ab und kommen in der Gegenrichtung später an. 


BUS RB24X Flughafen BER Terminal 1-2 – Halbe

Um trotz Bauarbeiten eine möglichst kurze Fahrzeit auf der Verbindung z.B. von Lübben direkt nach Berlin anbieten zu können, wird im Ersatzverkehr Halbe – Bestensee (– Königs Wusterhausen) die zusätzliche Expresslinie RB24X eingesetzt. Die Linie fährt von Halbe ohne Zwischenhalt direkt zum Flughafen BER und erreicht dort weiter nach Berlin fahrende Züge, wie beispielsweise den FEX. In Halbe selbst besteht Anschluss zu den Zügen der RB24.

  • Fährt nur Montag bis Freitag und nur morgens und nachmittags/abends in den Hauptverkehrszeiten 
  • Direktverkehr ohne Halte

Korrespondierende Baumaßnahmen

Vom 10 bis 18. Juli entfallen die RB24 und der RE2 auf einem verlängerten Sperrabschnitt zwischen Berlin Ostkreuz und Halbe. Der SEV wir auf den Anschluss zur S46 in Königs Wusterhausen ausgerichtet und teilweise bis Berlin Ostkreuz geführt. Am 10. Juli fährt die S46 zudem nur bis Wildau und der SEV wird auch darauf entsprechend ausgerichtet.

Die Haltestellen der Ersatzverkehrsbusse befinden sich in:

  • Königs Wusterhausen: Bahnhofsvorplatz (ODEG)  Bahnhof, Pos. 1 / Am Wasserturm (DB Regio)
  • Zeesen: Bahnhofsvorplatz
  • Bestensee: Am Bahnhof
  • Groß Köris: Am Bahnhof
  • Halbe: Bahnhof (ODEG), Bahnhofsvorplatz (DB Regio)
  • BER T1-2: Fernbusparkplatz (Pos. B15 – B17)

In den Bussen des Ersatzverkehrs ist die Beförderung von Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen nur eingeschränkt möglich. Das Buspersonal entscheidet im Einzelfall über die Fahrradmitnahme.
Größere Gruppen bitten wir, sich rechtzeitig über den Kundendialog von DB Regio (Mo- Fr 6.00 – 20.00 Uhr, siehe Kontaktdaten) bzw. der ODEG (siehe Kontaktdaten) anzumelden.

Fahrgäste erwerben bitte ihren Fahrausweis vor Fahrtantritt an Fahrausweisautomaten, in personalbedienten Verkaufsstellen oder als Handyticket in den Apps.
 

Tarifliche Sonderregelungen

  • Freigabe von Zeitkarten Berlin + LDS für die Dresdner Bahn auf dem Abschnitt Golßen (Niederlausitz) <> Berlin (Linien RE5, RE7) und für die RB36
  • Freigabe von Zeitkarten Berlin + LDS + OSL für
    • die Fahrt über die Strecke Calau <> Doberlug-Kirchhain <> Zossen <> Berlin (Linien RE10/RB43 + RE5)
    • die Fahrt über die Strecke Senftenberg <> Ruhland <> Elsterwerda-Biehla <> Elsterwerda <> Doberlug-Kirchhain <> Zossen <> Berlin (Linien RE18/RB49/S4 + RB31 + RE5)
    • die Linie RB36 und die Linien RE1 und RB11
  • Für Fahrgäste auf der Strecke Cottbus <> Berlin ist die Fahrt über Frankfurt (Oder) eine (teilweise sogar umsteigefreie) Alternative.


Hinweise für #mobilitätseingeschränkte Reisende:

Die Linien RB24 und RE2 werden mit #Niederflurbussen bedient. Die Mitfahrt für #rollstuhlnutzende Reisende ist möglich. Die Linie RB24X wird aufgrund der Nutzung der Autobahn und um die Reisezeiten zu verkürzen mit Reisebussen durchgeführt. Rollstuhlnutzende Reisende werden gebeten

die Fahrtmöglichkeiten mit Zügen der Linien RE1 und RB11 von Cottbus über Frankfurt (Oder) nach Berlin zu nutzen. Für Rückfragen steht die Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn zur Verfügung:

Ihre Informationsmöglichkeiten
 

Grafiken und #Fahrplantabellen

Broschüren und Fahrplantabellen für den Ersatzverkehr werden zum Download unter deutschebahn.com/bauinfos, bahn.de/brandenburg sowie auf den Internetseiten der ODEG (odeg.de) bereitgestellt.

#Fahrplanauskunft

Die geänderten Fahrpläne für Züge und Busse für den Zeitraum der Sperrung sind bereits in der Reiseauskunft des VBB (VBB.de sowie VBB-App „Bus&Bahn“) und der Deutschen Bahn (bahn.de sowie DB Navigator), enthalten. Diese Fahrplanauskünfte werden wegen zusätzlicher Bauarbeiten ständig aktualisiert. Die Fahrgäste werden gebeten, sich vor Antritt der Fahrt über Änderungen auf ihrer Verbindung zu informieren.

Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, Infocenter

Kundendialog DB Regio Berlin/Brandenburg

ODEG-Kundencenter

Alle Informationen auf: www.vbb.dewww.bahn.dewww.odeg.de

Straßenbahn + Bahnhöfe: Stillstand beim Umbau der Tramhaltestelle Greifswalder Straße!? – Wie ist der aktuelle Stand, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand zum #Umbau der #Tramhaltestelle -Bahnhof #Greifswalder Straße und in
welcher Phase befinden sich derzeit die Planungen?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die #Entwurfsplanung, die #Verkehrsplanung sowie die #Verwaltungsvereinbarung zwischen
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und BVG zum
Umbau der #Tramhaltestelle Greifswalder Straße und zur #Tunnelschließung befinden sich
derzeit im Abstimmungsprozess.“
Frage 2:
Ist die Erstellung der fertigen Entwurfsplanung Tramhaltestelle (inkl. umliegender Bauwerke der Deutschen
Bahn) mittlerweile erfolgt und wie sieht die derzeitige Planung im Entwurf konkret aus?
2
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die derzeitige Entwurfsplanung sieht eine #Verschiebung der Tramhaltestelle um ca. 30 m
stadteinwärts vor. Die Tramhaltestelle, sowie die Überdachung der Tramhaltestelle sollen
teilweise unter das #Brückenbauwerk verschoben werden. Die Abstimmung mit der
Deutschen Bahn AG ist bereits erfolgt.“
Frage 3:
Wie stellt sich die aktuelle Verkehrsplanung dar und inwieweit haben sich hierzu Änderungen ergeben? (1.
Lichtsignalanlagen-Fußgängerüberweg, 2. #Verkehrsführung während der #Bauzeit etc.)
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Zur Verkehrsführung während der Bauzeit kann derzeit noch keine Aussage getroffen
werden. Die aktuelle Gestaltung der Verkehrsplanung sieht eine Straßen- und
Gleisquerung durch Fußgängerfurten, mit einer überbreiten Furt im Zugangsbereich, vor.
Diesbezüglich haben sich zu den Plänen von 2017 keine Änderungen ergeben.
Im Gegensatz zu den Plänen von 2017 wurde die Breite des Radweges, im Hinblick auf
das neue Berliner Mobilitätsgesetz, angepasst.“
Frage 4:
Inwieweit wurde bereits ein Verkehrskonzept für die geplante Bauzeit erarbeitet und wie sieht dieses
konkrekt aus?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für die geplante Bauzeit befindet sich noch in
der Entwicklungsphase.“
Frage 5:
Welche einzelnen Planungsleistungen sind in Zusammenhang mit dem Umbau bereits ausgeschrieben?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die BVG mit:
„In Zusammenhang mit dem Umbau der Tramhaltestelle Greifswalder Straße wurden die
Planungsleistungen für die Objekt- und Tragwerksplanung sowie für die Verkehrsplanung
ausgeschrieben.“
Frage 6:
Inwieweit liegt die Entwurfsplanung für die zukünftige Fußgängerquerung in Höhe des S-Bahn-Ausganges
mittlerweile vor?
3
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Entwurfsplanung für die zukünftige #Fußgängerquerung in Höhe des S-Bahn-Ausgangs befindet sich derzeit noch in der Bearbeitung.“
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Tunnelschließung und der dazu benötigten Verwaltungsvereinbarung?
Antwort zu 7:
In den letzten zwei Jahren wurden Planungsgespräche für die Umgestaltung der Tram-Haltestelle und Schließung des Fußgängertunnels mit der BVG geführt. Aus dem Ergebnis
dieser Gespräche wurde mit der BVG eine Dienstvereinbarung aufgestellt, die sich noch in
der Abstimmung befindet.
Frage 8:
In welchen konkreten Schritten wird die Umsetzung der Tunnelschließung wann und im Einzelnen erfolgen?
Antwort zu 8:
Die Tunnelschließung erfolgt im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Tram-Haltestelle. Konkrete Schritte für die Umsetzung und ein Baubeginn können nach
derzeitigem Planungsstand noch nicht genannt werden.
Frage 9:
Welche #Vorbehalte zur geplanten Schließung des Tunnels wurden aus der Bevölkerung oder seitens des
Bezirksamtes Pankow an den Senat herangetragen und wie schätzt der Senat die Akzeptanz der derzeit
bestehenden Tunnelverbindung bei den Nutzenden ein?
Antwort zu 9:
Es wurden keine Vorbehalte zur geplanten Schließung des Tunnels aus der Bevölkerung
oder Seitens des Bezirksamtes Pankow an den Senat herangetragen. Aufgrund der immer
mehr im Fokus stehenden #Angsträume ist die Akzeptanz der Nutzenden für
Tunnelverbindungen unterschiedlich. Direkte und geregelte oberirdische
#Straßenquerungen werden von den Nutzenden eher angenommen.
Frage 10:
Inwieweit werden die zukünftigen #LSA an der Straßenbahnhaltestelle dem #Fahrgastaufkommen zu
Stoßzeiten Rechnung tragen? Wie wird ein hohes Fahrgastaufkommen an der LSA intelligent und
verkehrssicher gesteuert?
4
Antwort zu 10:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Dem erhöhten Fahrgastaufkommen soll insbesondere durch die überbreite Furt (10 m) im
Zugangsbereich zur Tramhaltestelle Rechnung getragen werden. Eine der Vorgaben ist
dabei, dass eben diese Fahrgastverkehre nicht am eigentlichen Hauptknoten abgewickelt
werden, sondern im unmittelbaren Umsteigebereich zwischen S-Bahn und Tram.“
Frage 11:
Wie wird den Fahrgästen, die stadteinwärts vom Tram-Bahnsteig zur S-Bahn wechseln, der schnelle und
sichere Umstieg nach Beseitigung des Tunnels gewährleistet? Welche Lösungsansätze werden hier im
Einzelnen verfolgt?
Antwort zu 11:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Fahrgäste, die stadteinwärts von der Tramhaltestelle zur S-Bahn wechseln, sollen
durch eine signalisierte Fußgängerfurt über die Gleise geleitet werden. Die in der Antwort
zur Frage 10 genannte überbreite signalisierte Furt (fast parallel zum Bestandseingang
des Fußgängertunnels sowie zum S-Bahn-Eingang) soll das sichere Überqueren zum SBahn-Eingang ermöglichen.“
Frage 12:
Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senates für die Sanierung und somit gegen die Schließung des
bestehenden Tunnels?
Antwort zu 12:
Der Grund für eine Sanierung stellt die kreuzungsfreie Querungsmöglichkeit der
Greifswalder Straße für nicht #mobilitätseingeschränkte Nutzende dar. Gründe für die
Schließung des bestehenden Tunnels ergeben sich aufgrund des baulichen Zustandes der
Tunnelanlage, dem erforderlichen Rückbau der vorhandenen Treppenanlagen durch die
Umgestaltung der Tram-Haltestelle und der besseren Anbindung der Tram-Haltestelle
durch eine Lichtsignalanlage, den #Unterhaltungsaufwendungen für das Bauwerk, zur
Beseitigung von #Vandalismusschäden und Graffiti sowie der nicht gegebenen
#Barrierefreiheit.
Frage 13:
Welchen konkreten Mehrwert sieht der Senat durch die von ihm geplanten Umbaumaßnahmen?
Antwort zu 13:
Mit der Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsträger S-Bahn und Tram und der
barrierefreien Erreichbarkeit der Tram soll die Umsteigebeziehung verbessert werden.
Darüber hinaus besteht der Mehrwert für die Tunnelschließung im Wegfall der laufenden
Unterhaltungskosten und der Sanierungskosten sowie der Herstellung der Barrierefreiheit.
5
Frage 14:
Wie weit ist die Planung sowie Abstimmung zwischen Bezirk und Senat zum Thema #Fahrradparken vor Ort?
Was ist wann konkret geplant?
Antwort zu 14:
Die Standort- und Potenzialanalyse an der Greifswalder Straße wurde wie für weitere 236
S- und U-Bahnhöfe abgeschlossen. Die Bedarfsprognose für 2030 liegt bei 353
Abstellplätzen, davon 71 gesicherten Abstellplätzen, während es im Bestand derzeit nur
80 Abstellplätze gibt. Um die 273 noch erforderlichen Abstellplätze realisieren zu können,
wurden sechs Potenzialflächen ermittelt.
Bei der Priorisierung der Standorte, die zunächst umgesetzt werden sollen, hat der Bezirk
Pankow der Greifswalder Straße einen hohen Stellenwert zugeschrieben, verweist jedoch
zugleich auf die Abhängigkeit zum geplanten Umbau der Straßenbahnhaltestelle. Diese
Planungen gilt es im nächsten Schritt zwischen dem Bezirk, der SenUVK und der GB
#infraVelo GmbH zu harmonisieren.
Frage 15:
Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 15:
Nein.
Berlin, den 26.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

VBB: Mit dem ÖPNV zum nächsten Impfzentrum • der VBB Bus&Bahn-Begleitservice hilft aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/mit-dem-oepnv-zum-naechsten-impfzentrum

neue Funktion der #VBB-Fahrinfo bringt Fahrgäste direkt zu den #Corona-Impfzentren in Berlin und Brandenburg
Der VBB Bus & #Bahn-Begleitservice weitet sein Angebot aus und begleitet auch zum Impftermin

Der Weg aus der Pandemie kann durch die #Corona-Schutzimpfung gelingen. Neue Funktionen in der VBB-Fahrinfo zeigen Fahrgästen nun den direkten Weg zum nächsten #Impfzentrum in Berlin und Brandenburg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Der VBB setzt sich seit Beginn der Beschränkungen dafür ein, dass der #ÖPNV auch im Lockdown weiterhin zuverlässig für die Fahrgäste unterwegs ist. Auch jetzt, in der neuen Impfsituation, setzt der VBB mit zwei neuen Angeboten Maßstäbe und bietet digital, aber auch ganz analog und menschlich, optimalen Service und Hilfe.

 

VBB-Fahrinfo kennt den Weg zum Impfzentrum

Damit Berliner*innen und Brandenburger*innen schnell und unkompliziert den Weg zu ihrem Impfzentrum finden, wurden die entsprechenden Standorte in Berlin und Brandenburg in die VBB-Fahrinfo eingearbeitet. Mit einem Sonder-Update sind nun alle sechs Impfzentren in Berlin und alle elf Impfzentren in Brandenburg aktualisiert abrufbar.

In der VBB-Fahrinfo werden der Standort, umliegende Haltestellen und der etwaige Fußweg bis zur Haustür des jeweiligen Impfzentrums angezeigt.
Mit den neuen Funktionen kann gezielt nach guten Verbindungen zu einem bestimmten Impfzentrum gesucht werden und unterstützen so bei der Abstimmung des individuellen Impftermins auf den ÖPNV-Fahrplan. Mit der allgemeinen Eingabe „Impfzentrum“ ist es außerdem möglich, sich eine Liste mit allen Impfzentren anzeigen zu lassen. So ist die VBB-Fahrinfo auf der VBB-Webseite sowie in der VBB-App Bus & Bahn ganz unkompliziert und komfortabel als Routenplaner auf dem Weg zum jeweiligen Impfzentrum nutzbar.

VBB erweitert sein Service-Angebot im ÖPNV für #mobilitätseingeschränkte Personen

Schon seit Beginn der Pandemie erweiterte der VBB Bus & Bahn-Begleitservice seinen kostenlosen Service. Mit dem neuen Angebot des Erledigungsservice hilft der VBB mobilitätseingeschränkten Fahrgästen durch den Alltag. Nun kommt ein weiterer Service dazu: ältere, bewegungs- oder auch seheingeschränkte Menschen können den Service nun auch für die Begleitung zum Impftermin nutzen. Die Inanspruchnahme ist unabhängig davon, ob die zu Begleitenden einen Taxigutschein besitzen und mit dem Taxi begleitet werden möchten oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Personen, die einen Impftermin haben, können sich ab sofort beim VBB Bus und Bahn-Begleitservice melden und werden auf dem Weg in die Impfzentren und vor Ort unterstützt.

Der kostenlose VBB Bus & Bahn-Begleitservice richtet sich an alle Fahrgäste, die mobilitätseingeschränkt sind, sich unsicher fühlen, Bus und Bahn alleine zu nutzen oder Hilfe an Umsteigepunkten benötigen. Die Unterstützung beim Impfen und für Erledigungen runden den Service ab. Der Begleitservice kommt bei Kund*innen sehr gut an: Diese bewerten den aktuell mit der Note 1,3 bewertet.

 

Wie kann ich die Services in Anspruch nehmen?

Die VBB-Servicenummer 030-34 64 99 40 ist von Montag bis Freitag (9:00 bis 16:00 Uhr) besetzt. Ein Anruf genügt und Fahrgäste werden bei ihren Fahrten unterstützt, wichtige Erledigungen werden organisiert, zuverlässig und unter Einhaltung des notwendigen Abstands.

Weitere Informationen: www.vbb.de/begleitservice

Mobilität + VBB: Begleitservice nimmt reguläres Angebot wieder auf, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/begleitservice-nimmt-regulaeres-angebot-wieder-auf

Gemeinsam rücksichtsvoll unterwegs: #VBB Bus & Bahn-
Begleitservice nimmt reguläres Angebot wieder auf –
Hol- und Bringdienst bleibt vorerst bestehen

Der VBB Bus & Bahn-#Begleitservice ist ab Dienstag, 2. Juni 2020, wieder in gewohnter Form für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Einsatz. Die Mitarbeiter*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice unterstützen nun sowohl wieder mit persönlicher Begleitung als auch bei notwendigen Erledigungen die Kund*innen. Der kostenlose Service innerhalb des Berliner Stadtgebiets wird von Montag bis Sonntag zwischen 7:00 und 22:00 Uhr angeboten. Anmeldungen können wie bisher telefonisch oder online über vbb.de erfolgen.

Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice hatte sein Angebot der persönlichen Begleitung, bedingt durch den Ausbruch des Coronavirus, Mitte März eingestellt und als Alternative notwendige Erledigungen für die Kundinnen und Kunden übernommen. Ein Großteil der Nutzer*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice gehört selbst zur Risikogruppe, die sich derzeit besonders vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen müssen. Zahlreiche Kundinnen und Kunden haben dieses hilfreiche Angebot sehr schnell und unkompliziert angenommen und viele notwendige Erledigungen an die Mitarbeiter*innen übertragen. Vor diesem Hintergrund wird der VBB Bus & Bahn-Begleitservice sein kostenloses Angebot ausweiten und sowohl weiterhin Erledigungen und Einkäufen übernehmen, als auch wieder mobilitätseingeschränkte Menschen im ÖPNV persönlich begleiten.

Unter größtmöglicher Beachtung der Abstandsregelungen und zum Schutz der Beteiligten werden alle Mitarbeiter*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservices hochwertige Atemschutzmasken tragen. Auch für die zu begleitenden Fahrgäste ist das Bedecken von Mund und Nase Pflicht. Bei Bedarf wird eine entsprechende Maske von der jeweiligen Begleitung zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus stehen auch weiterhin besonders geschulte und sensibilisierte Mitarbeiter*innen für längere Gespräche, auch im Rahmen der Auftragsannahme zur Verfügung, um Sorgen und Ängsten der Kund*innen in der aktuellen Lage zu begegnen.

Der VBB Begleitservice wird von den Berliner Senatsverwaltungen für Verkehr und für Soziales sowie den Berliner Job-Centern finanziert und unterstützt. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice appelliert an alle Fahrgäste, die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im ÖPNV umzusetzen und damit zum Schutz aller
beizutragen.

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:
„Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice ist eine Herzensangelegenheit unseres Hauses. Dass die Mitarbeiter*innen in den letzten Wochen nicht persönlich begleiten konnten und durften, dafür aber wichtige Erledigungen und Einkäufe für die Kund*innen übernahmen, ist eine wunderbare Anpassung des Angebots. Das werden wir beibehalten, nun aber auch wieder persönlich begleiten. Darüber freue ich mich sehr. Ein wichtiger Beitrag für unsere mobilitätseingeschränkten Fahrgäste, um mehr am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben! Mit Rücksicht, Solidarität und den notwendigen Verhaltensregeln können wir gemeinsam gut im
öffentlichen Nahverkehr unterwegs sein.“

Kundenaufträge für Besorgungen sowie persönliche Begleitungen werden über ein Online-Formular unter vbb.de/begleitservice oder telefonisch unter (030) 34 64 99 40 entgegengenommen.

VBB: Damit Sie zu Hause bleiben können: VBB Bus & Bahn-Begleitservice unterstützt weiter, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/damit-sie-zu-hause-bleiben-koennen

Der #VBB Bus & #Bahn-Begleitservice ist weiter – in veränderter Form – für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Einsatz. Die Mitarbeiter*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice werden ab sofort statt der persönlichen Begleitung notwendige Erledigungen für die Kunden realisieren. Der kostenlose Service innerhalb des Berliner Stadtgebiets wird von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr angeboten. Anmeldungen können wie bisher telefonisch oder online über vbb.de erfolgen.

Ein Großteil der bisherigen Nutzer*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice gehört selbst zur Risikogruppe, die sich derzeit besonders vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen müssen. Diesem Personenkreis wird empfohlen, möglichst zu Hause zu bleiben. Deshalb verändert der VBB den bisherigen Begleitservice für
mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und bietet nun an, dringend erforderliche Wege für die Kundinnen und Kunden zu übernehmen. Die Mitarbeiter*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice realisieren für die Kunden zum Beispiel Einkäufe, Abholungen in Apotheken oder andere zwingend notwendige Erledigungen. Die Mitarbeiter*innen haben dafür einen Pool in ihren jeweiligen Postleitzahlengebieten gebildet, um lange und viele Wege durch die Stadt zu vermeiden. Wenn notwendig, verknüpft sich der VBB Bus & Bahn-Begleitservice mit Initiativen der Nachbarschaftshilfen und koordiniert die Hilfe gemeinsam.

Um auf Unsicherheiten in der derzeitigen Lage und die damit verbundenen Ängste vieler Kundinnen und Kunden reagieren zu können, stehen besonders geschulte und sensibilisierte Mitarbeiter*innen im Rahmen der Auftragsannahme auch für längere Gespräche zur Verfügung.

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Wir setzen alles daran, dass der öffentliche Nahverkehr auch in Krisenzeiten weiter stabil funktioniert und vergessen dabei auch die mobilitätseingeschränkten Fahrgäste nicht, die nun besondere Hilfestellung brauchen. Es ist jetzt wichtig, kreativ und flexibel zu sein und neue Möglichkeiten zu entwickeln, um unsere Kundinnen und Kunden des VBB Bus & Bahn-Begleitservice auch weiterhin unterstützen zu können. In dieser extrem schwierigen Zeit kommt es auf ein sorgsames Mit- und Füreinander an. Das wollen wir mit der neuen Form des Angebots verwirklichen.“

Kundenaufträge ohne persönliche Begleitung werden über ein Online-Formular unter vbb.de/begleitservice oder per telefonisch unter (030) 34 64 99 40 entgegengenommen.

barrierefrei + Bahnhöfe: Barrierefreiheit im Praxistest: Wie häufig ist der Aufzug am S-Bahnhof Zehlendorf defekt und wann kommt ein weiterer Aufzug?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Verkehrsmittel verbindet der Umsteigepunkt -Bahnhof #Zehlendorf miteinander (bitte Art der
Verkehrsmittel mit Liniennummer auflisten)?
Antwort zu 1:
Der S-Bahnhof Zehlendorf wird von der S-Bahnlinie 1 bedient und wird zudem von den
Buslinien #X10, #101, #112, #115, #285, #623, #N10, #N12 und #N84 angefahren.
Frage 2:
Wie viele Menschen steigen schätzungsweise wochentags am S-Bahnhof Zehlendorf ein, aus oder um?
2
Antwort zu 2:
Laut #Fahrgastzählung aus der zweiten Jahreshälfte 2018, steigen an einem Werktag
schätzungsweise 20.000 Menschen am S-Bahnhof Zehlendorf ein und aus. Bei dieser Zahl
handelt es sich ausschließlich um S-Bahnfahrgäste.
Frage 3:
Wann, wie lange und aus welchem Grund war der #Aufzug am S-Bahnhof Zehlendorf in den letzten 5 Jahren
defekt und wie lange hat die Reparatur bis zur #Wiederinbetriebnahme jeweils gedauert (bitte tabellarisch
auflisten)?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Aufzuganlage Zehlendorf wurde am 2. Dezember 2016 turnusmäßig getauscht.
Allein in 2019 war der Aufzug dreimal (Mai, August, Dezember) von #Vandalismus betroffen,
jedes Mal wurde die Anlage massiv beschädigt. Die Reparaturmaßnahmen waren nur mit
hohem Aufwand zu bewerkstelligen. Seit Inbetriebnahme im Dezember 2016 hat die Anlage
eine #Gesamtverfügbarkeit von 80,6 %.“
Frage 4:
Wann und wie lange (in Minuten) wurden in den letzten 5 Jahren Personen im defekten Aufzug am S-Bahnhof
Zehlendorf eingeschlossen?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„In diesem und im letzten Jahr erfolgten insgesamt vier #Personenbefreiungen. Drei der
Personenbefreiungen konnten in weniger als 30 Minuten erfolgen. Eine #Personenbefreiung
dauerte eine Stunde, diese Person war samt Fahrrad eingeschlossen. In Abstimmung mit
der Feuerwehr erfolgte auf ausdrücklichem Wunsch des Reisenden der Befreiungsversuch
inkl. des Fahrrads.
Weiter zurückliegende Fälle werden im System nicht gespeichert und können daher nicht
aufgeführt werden.“
Frage 5:
Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen 5 Jahren seitens der S-Bahn ergriffen, um die #Mobilität u.
a. von älteren Menschen, Menschen mit Behinderung, Familien mit Kinderwagen, Menschen mit Reisegepäck
oder Fahrrad zu sichern, wenn der Aufzug defekt war, z. B. Bereitstellung von Begleitservicepersonal am S-Bahnhof? Falls keine speziellen #Mobilitätshilfsmaßnahmen erfolgten, warum nicht?
Frage 6:
Wie können sich Reisende über aktuell defekte Aufzüge an Berliner S-Bahnhöfen informieren?
3
Antwort zu 5 und 6:
Die DB AG teilt Folgendes mit:
„Es ist das erklärte Ziel der S-Bahn Berlin, ihren Fahrgästen bei Bedarf als Ansprechpartner
für Fragen zum Fahrtverlauf bzw. der Zugänglichkeit von Stationen rund um die Uhr zur
Verfügung zu stehen; dies gilt insbesondere für die Beratung von #Fahralternativen, wenn
aufgrund defekter Aufzüge das Ziel nicht erreicht werden kann.
Erreichbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des #Kundentelefons unter der
Rufnummer 030 29743333.
Bei größeren betrieblichen Störungen unterstützen mobile Aufsichten vor Ort und helfen
gern mit Auskünften zur Umfahrung weiter, wenn Fahrgäste einen Bahnhof wegen eines
defekten Fahrstuhls nicht erreichen oder verlassen können.
Aktuelle Auskünfte zu #Fahrtreppen- und #Aufzugsstörungen sind sowohl auf der Startseite
der #Homepage der S-Bahn Berlin (https://sbahn.berlin/) als auch der #App der S-Bahn Berlin,
soweit es sich dabei um Einrichtungen des Eisenbahninfrastrukturbetreibers DB Station &
Service handelt, zu finden.
Wenn die Aufzüge und Fahrtreppen in den Verantwortungsbereich der Bezirke bzw. dem
Land Berlin fallen, erfolgt eine Information über die Störung dieser Einrichtung ebenfalls
über die elektronischen Medien, soweit die Informationen über ihren Ausfall bzw.
Wiederinbetriebnahme bei der S-Bahn Berlin bekannt sind.
Über die #3-S-Zentrale Berlin der DB Station & Service AG (erreichbar unter 030 2971055)
können Reisende ebenfalls Auskünfte zur aktuellen Verfügbarkeit von Aufzügen und
Fahrtreppen einholen.
Die uneingeschränkte, barrierefreie Zuwegung für die Fahrgäste zu unseren Bahnhöfen
genießt hohe Priorität. Für Mobilitätshilfsmaßnahmen stehen an den größeren Bahnhöfen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu unterstützend gern zur Verfügung.
Eine Übersicht der Bahnhöfe ist abrufbar unter:
https://www.bahnhof.de/bahnhof-de/service/barrierefreiheit-519190.
Zudem haben die Reisenden für Fahrten zwischen 7 und 22 Uhr die Möglichkeit, im Vorfeld
beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) den kostenfreien Bus & BahnBegleitservice zu beauftragen.
Informationen zu diesem Service sind zu erhalten unter:
https://www.vbb.de/fahrplan/barrierefrei-fahren/vbb-bus-bahn-begleitservice“.
Frage 7:
Unter welchen Voraussetzungen erhalten #mobilitätseingeschränkte Reisende im Falle eines defekten
Fahrstuhls seitens der S-Bahn eine Entschädigung oder Mobilitätsalternative, z. B. einen #Taxigutschein, um
die Fahrt bis zum Ziel fortsetzen zu können? Sind diesbezüglich weitere Initiativen des Senats geplant? Wenn
ja, wann und welche?
4
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Grundsätzlich ist tariflich eine Erstattung von zusätzlichen Reisekosten aufgrund eines
defekten Aufzuges nicht vorgesehen. Wenn im Falle einer Aufzugsstörung Reiseziele für
mobilitätseingeschränkte Kundinnen und Kunden nicht durch eine alternative
Fahrtverbindung erreichbar gewesen sein sollten, erfolgt bei Bedarf eine umfassende
Prüfung des Einzelfalls inkl. der Möglichkeit einer Erstattung von Aufwendungen im Wege
der Kulanz.“
Initiativen seitens des Senats zur Entschädigung sind nicht geplant.
Frage 8:
Verfügt der S-Bahnhof Zehlendorf über ein #Blindenleitsystem und mit #Braille-Schrift versehene Handläufe?
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Ja, sowohl ein Blindenleitsystem, wie auch mit Braille-Schrift versehene Handläufe sind am
Bahnhof Zehlendorf vorhanden.“
Frage 9:
Sieht der Berliner Senat eine Möglichkeit, die Nicht-Verfügbarkeit und verzögerte Reparaturen von Aufzügen
an S-Bahnhöfen mit #Vertragsstrafen zu belegen?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 10:
Werden die beim Umbau des S-Bahnhofs Zehlendorf geplanten zwei weiteren Zugänge am Teltower Damm,
unter der Brücke und am Postplatz bzw. Machnower Straße ebenfalls jeweils einen Aufzug erhalten? Wann
sind jeweils Baubeginn und Fertigstellung geplant?
Antwort zu 10:
Derzeit ist es geplant, den Zugang am #Postplatz #barrierefrei zu gestalten. Der Zugang am
Teltower Damm wurde nicht barrierefrei bestellt. Derzeit finden weiterhin Abstimmungen
zwischen DB AG und Senat statt, sodass sich noch Änderungen ergeben können und zum
endgültigen Zustand noch keine Aussage getroffen werden kann. Ein konkreter Zeitplan
kann derzeit noch nicht benannt werden.
Frage 11:
Wie wird der momentan geschlossene zweite Bahnsteig am S-Bahnhof Zehlendorf (altes Güterbahngleis)
beim geplanten Umbau berücksichtigt? Wird dieser Bahnsteig für die Wiederinbetriebnahme der Stammbahn
saniert werden? Sind hier ggf. auch Aufzüge geplant?
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Antwort zu 11:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Rahmen von Begutachtungen und ergänzenden Untersuchungen der angrenzenden
Bauwerke wurde eine teilweise schlechte Bauwerkssubstanz festgestellt.
Bis zum Abschluss der Planung kann über konkrete Maßnahmen noch keine Aussage
getroffen werden.“
Berlin, den 05.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Aufzug in Potsdam Hauptbahnhof wird erneuert Regionalbahnsteig 2/4 ab Montag nicht barrierefrei, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Aufzug-in-Potsdam-Hauptbahnhof-wird-erneuert-4924588

#Regionalbahnsteig 2/4 ab Montag nicht #barrierefrei

Im Potsdamer Hauptbahnhof muss der #Aufzug zum Regionalbahnsteig 2/4 erneuert werden. Der Bahnsteig ist von Montag, 17. Februar, bis voraussichtlich Mittwoch, 13. Mai, nicht barrierefrei.

#Mobilitätseingeschränkte Reisende können die Aufzüge an den Bahnhöfen Potsdam Charlottenhof, Potsdam Griebnitzsee und Berlin-Wannsee nutzen. An diesen Bahnhöfen ist die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Potsdam Hauptbahnhof möglich.

Reisemöglichkeiten nach Potsdam Hauptbahnhof

Vom Berlin-Wannsee: Regionalverkehr (Potsdam Hauptbahnhof, Gleis 1/3)

Von Werder (Havel): Bus 631 (Fahrtziel Potsdam Hbf)

Von Potsdam Charlottenhof:
– Tram 94 (Fahrtziel Babelsberg über Potsdam Hbf)
– Bus 605 und Bus 631 (Fahrtziel Potsdam Hbf)

Reisemöglichkeiten von Potsdam Hauptbahnhof

Nach Potsdam Griebnitzsee: S-Bahn S7 von Gleis 6/7

Nach Berlin-Wannsee (Umstieg RE 1 Richtung Berlin/Frankfurt (Oder))
S-Bahn S7 von Gleis 6/7

Die Fahrtreppen zum Bahnsteig 2/4 bleiben in Betrieb.

Die DB informiert auch an den umliegenden Bahnhöfen zu dieser Baumaßnahme.

barrierefrei + Mobilität: Voll im Training Auch im Jahr 2020 bieten die Berliner Verkehrsbetriebe wieder die sogenannten Mobilitätstrainings an – an insgesamt neun Tagen., aus BVG

Auch im Jahr 2020 bieten die Berliner Verkehrsbetriebe wieder die sogenannten #Mobilitätstrainings an – an insgesamt neun Tagen. Dabei haben #mobilitätseingeschränkte Menschen die Möglichkeit, zusammen mit erfahrenem BVG-Personal in einem stehenden Fahrzeug ganz in Ruhe den Umgang mit U-Bahn, Straßenbahn und Bus zu üben. So lernen zum Beispiel Personen, die einen #Rollator oder einen #Rollstuhl nutzen, #sehbehindert oder #blind sind, wie sie selbstbestimmt und sicher in Bus und Bahn einsteigen und wie sie sich während der Fahrt am besten sichern.

Das erste Mobilitätstraining des Jahres – für #Bus und #Straßenbahn – findet am Donnerstag, den 23. April, von 10 bis 12 Uhr auf dem BVG-Betriebshof in der Lichtenberger #Siegfriedstraße statt. Eine Anmeldung von einzelnen Personen und deren Begleitern ist nicht notwendig. Gruppen wenden sich bitte im Vorfeld per E-Mail an info@bvg.de oder telefonisch an (030) 19449. Die Teilnahme ist wie immer kostenlos.

Die Mobilitätstrainings finden 2020 an folgenden Terminen statt:

 

Bus und Tram

Donnerstag, 23. April, 10-12 Uhr,

Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstraße 30-45

Donnerstag, 24. September, 10-12 Uhr,

Marzahn, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576

Bus

Dienstag, 05. Mai, 10-13 Uhr,

Zehlendorf, vor dem Rathaus Zehlendorf, in der Kirchstraße, Haltestelle der Linie 118

Donnerstag, 18. Juni, 10-12 Uhr,

Marzahn-Hellersdorf, U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz, Endhaltestelle der Buslinie 154

Donnerstag, 25. Juni, 10-12 Uhr,

Spandau, Evangelisches Johannesstift, zwischen dem Amanda-Wichern-Haus Nr. 12 und dem Haus Rosengarten Nr. 41a

Donnerstag, 20. August, 10-12 Uhr,

Charlottenburg, Vorplatz S+U-Bhf. Zoologischer Garten, Haltestelle Linien 249, N26, Position 6

Donnerstag, 27. August, 10–12 Uhr,

Tempelhof-Schöneberg, U Friedrich-Wilhelm-Platz, Endhaltestelle der Linie 246 auf Höhe Wilhelmshöher Straße

Donnerstag, 17. September, 10-12 Uhr,

Charlottenburg, U Adenauerplatz, Haltestelle der Linien X10, M19, M29, 109 und 110 in Richtung Zoologischer Garten

U-Bahn

Donnerstag, 19. November, 13-14:30 Uhr,

Schöneberg, U-Bahnhof Innsbrucker Platz

Siehe auch:

https://www.bvg.de/de/Service/Service-fuer-unterwegs/Mobilitaetshilfen

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

zu Fuß mobil: Grünphasen von Lichtsignalanlagen und Fußgängerstrategie, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die sich in Berlin und auch in anderen Kommunen häufenden Beschwerden von Bürgerinnen
und Bürgern, dass die #Grünphasen der #Lichtsignalanlagen („#Ampeln“) an Straßen mit großem
Querschnitt für #Seniorinnen und Senioren, #Kinder und #mobilitätseingeschränkte Personen zu kurz sind, um
die Fahrbahn „in einem Zug“ zu überqueren?
Antwort zu 1:
Die Sorgen und Beschwernisse der Bürgerinnen und Bürger bei der Querung an lichtzeichengeregelten
Kreuzungen und Einmündungen sind dem Berliner Senat bekannt. Diese
waren u.a. auch Anlass für den Gesetzesentwurf zum 4. Abschnitt „Fußverkehr“ des Berliner
Mobilitätsgesetzes (#MobG). Mittels dieses, sich derzeit noch in der Abstimmung befindlichen
Gesetzesentwurfes, werden verschiedene Regelungen vorgesehen, welche
nicht nur den Schutz der zu Fuß Gehenden, sondern auch die Attraktivität für die Teilnahme
am Straßenverkehr für zu Fuß Gehende erhöhen werden.
Frage 2:
Werden die Spielräume, die die „Richtlinien für Lichtsignalanlagen (#RiLSA)“ hinsichtlich der Gehgeschwindigkeiten
für die Grünphasen und Räumungszeiten vorsehen (1,0 bis 1,5 m/sec), zugunsten der Fußgängerinnen
und Fußgänger (also 1,0 m/sec) in Berlin konsequent genutzt oder entscheidet die Verkehrslenkung
Berlin in Abwägung auch einmal zugunsten der Leistungsfähigkeit des KFZ-Verkehrs?
Werden Abwägungen und Entscheidungen der Verkehrslenkung Berlin nach den Prioritäten der Verkehrspolitik
kontrolliert oder ist dies eher eine „black box“ für die politische Leitung?
Antwort zu 2:
Seit 2016 wird in Berlin an allen Lichtzeichenanlagen (LZA), deren Signalzeitenprogramme
zu erarbeiten bzw. zu überarbeiten sind, bei der Bemessung der Grünphasen grundsätzlich
von einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s ausgegangen. Für die sich anschließende
2
Räumzeit wird in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s angesetzt. Ausgenommen
sind hiervon LZA in der Nähe von verkehrssensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, Seniorenheime,
Schulen und Kitas) bei denen in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/s
angewendet wird.
Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) differenzieren nicht zwischen Geh- und
Räumgeschwindigkeit. Als Regelwert der Räumgeschwindigkeit sehen die RiLSA 1,2 m/s
vor, wobei auch Variationen von 1,0 bis 1,5 m/s zulässig sind.
Darüber hinaus kann es an lichtzeichengeregelten Kreuzungen aufgrund der Knotengeometrie
oder notwendiger Einzelsignalisierungen von Verkehrsbeziehungen auch dazu
kommen, dass sich der Komfort der Gesamtquerung innerhalb eines Umlaufs nicht realisieren
lässt. Dies ist aber im Sinne der Verkehrssicherheit und nicht als Bevorzugung des
Kfz-Verkehrs zu bewerten.
Die Verkehrslenkung (VLB) ist mit den Gesetzesgrundlagen und verkehrspolitischen Zielen
vertraut und führt die notwendigen Abwägungen auch bei signaltechnischen Sicherungen
eigenständig im Interesse einer verkehrssicheren Lösung durch. Gleichwohl findet ein
regelmäßiger Austausch der Hautleitung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz mit der Leitung der VLB statt, bei dem sowohl die Umsetzung grundsätzlicher
verkehrspolitischer Ziele als auch Einzelfälle bei Bedarf zielgerichtet abgestimmt werden.
Frage 3:
Ist die RiLSA rechtsverbindlich oder nur eine Empfehlung Bundes an die Kommunen, d.h. kann der Senat
bzw. die Kommune auch zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger eine niedrigere demographiegerechte
Gehgeschwindigkeit z.B. 0,8 m/sec in der Ampelsteuerung ansetzen?
Antwort zu 3:
Die RiLSA sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und enthalten Vorgaben
und Empfehlungen für die Planung und den Betrieb von Ampelanlagen. Sie werden
herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).
Für eine rechtsverbindliche Anwendung bedarf die RiLSA ergänzend eines Einführungserlasses
sowohl seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als
auch von den jeweiligen für die Straßenverkehrs-Ordnung zuständigen Obersten Landesbehörden.
In diesen Einführungserlässen können auch Abweichungen von der RiLSA vorgegeben
werden.
Frage 4:
Ist die im Referentenentwurf zum Abschnitt Fußverkehr im Mobilitätsgesetz (§ 55) vorgesehene Überquerungsmöglichkeit
einer mehrspurigen Straße während einer Grünphase in einem Zug mit der RiLSA vereinbar?
Antwort zu 4:
Grundsätzlich ist das Ziel mit den Vorgaben der RiLSA vereinbar.
Es kann jedoch sein, dass hierfür die Umlaufzeiten der Programme angepasst werden
müssen und sich zum Erhalt der Koordinierung entlang des zu überquerenden Straßenzuges
dann alle LZA geändert werden müssen.
Des Weiteren hängt es von der Größe der Kreuzungen ab, ob diese Modifizierung der
Signalzeiten nicht die Rotzeiten und damit die Wartezeiten der dann wartenden Verkehrs3
teilnehmenden – auch der zu Fuß Gehenden – in ein als nicht mehr zumutbar wahrgenommenes
Maß steigert.
Frage 5:
Wann wird der Referentenentwurf vom 28.03.2019 in das Mobilitätsgesetz aufgenommen?
Antwort zu 5:
Das erste Gesetz zur Änderung des Berliner MobG, inklusive des Abschnitts zur Förderung
des Fußverkehrs, wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten. Der Referentenentwurf,
der im März 2019 im Berliner Mobilitätsbeirat vorgestellt und im Internet veröffentlicht
wurde, wurde inzwischen im Zuge der Verbändebeteiligung und des Mitzeichnungsverfahrens
der Senatsverwaltungen überarbeitet. Am 17. September 2019 wurde die Gesetzesvorlage
im Berliner Senat zur Kenntnis genommen. Im nächsten Schritt folgen die
Befassung im Rat der Bürgermeister und die zweite Senatsbefassung. Anschließend wird
die Gesetzesvorlage ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht und dort voraussichtlich
Anfang des kommenden Jahres beschlossen werden.
Frage 6:
Welche Bund-Länder-Initiativen des Landes Berlin gab es, um die RiLSA aus dem Jahr 2010 an die wachsende
Bedeutung des Fußgängerverkehrs anzupassen?
In welchen Gremien arbeitet das Land Berlin mit, die mit der Änderung der StVO und der Weiterentwicklung
der Richtlinien für die Steuerung von Lichtsignalanlagen befasst sind?
Antwort zu 6:
Die Überarbeitung der RiLSA (aktuelle Fassung 2015) durch die FGSV erfolgte in verschiedenen
Arbeitsgremien, in denen auch Fachleute des Landes Berlin vertreten waren.
Aktuelle Bestrebungen der FGSV, die RiLSA nun erneut zu überarbeiten, sind nicht bekannt.
Das Land Berlin nimmt sowohl an den Sitzungen des Bund-Länder-Fachausschusses
Straßenverkehrs-Ordnung/Ordnungswidrigkeiten (StVO/OWI) als auch an den Bund-
Länder-Dienstbesprechungen über verkehrstechnische Angelegenheiten teil, welche sich
unter anderem mit Rechtsfragen zur StVO sowie den von der FGSV herausgegebenen
Richtlinien und Empfehlungen befassen.
Frage 7:
Welche Geschwindigkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger werden an der Ampel nahe der Comenius-
Grundschule in Wilmersdorf und am Theodor Heuß Platz/ Ecke Ahornallee angesetzt, die jüngst Gegenstand
einer Vielzahl von Bürgerbeschwerden waren, und auch im „Tagesspiegel“ adressiert wurden?
Ist der Senat grundsätzlich bereit, hier die Grünphasen zu verlängern?
Antwort zu 7:
Im Umfeld der Comenius-Grundschule befinden sich die LZA Brandenburgische Straße /
Wegenerstraße – Mannheimer Straße und Theodor-Heuss-Platz (Nordost) – Kaiserdamm.
An beiden LZA wurden für die Berechnung der Grünphasen und Räumzeiten für zu Fuß
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Gehende Gehgeschwindigkeiten noch von 1,2 m/s zugrunde gelegt, da diese bereits vor
2016 modernisiert bzw. errichtet worden sind.
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Frage 2 und auf § 55 des Referentenentwurfes
zum Abschnitt Fußverkehr des MobG sieht der Berliner Senat langfristig an allen Berliner
LZA Grünzeitverlängerungen vor. Die stadtweite Anpassung des LZA-Bestandes kann
jedoch nur sukzessive erfolgen.
Frage 8:
Stimmt der Senat mit mir überein, dass das Fehlen einer Fußgängerampel an der Kreuzung Messedamm/
Masurenallee/ Neue Kantstraße den Zielen der Fußgängerstrategie widerspricht und es zu riskanten Überquerungen
von Bürgerinnen und Bürgern kommt, die u.a. den ZOB erreichen wollen und die Nutzung der
Passerelle ablehnen.
Wann wird es zu einem Umbau des Kreuzungsbereichs und dem Einbau einer Fußgängerampel kommen?
Ist diese Maßnahme im Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt?
Antwort zu 8:
Möglichkeiten zum Umbau der lichtzeichengeregelten Kreuzung Messedamm/Neue Kantstraße
– Masurenallee, welche auch den Interessen der zu Fuß Gehenden entsprechen,
werden derzeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft.
Im Vorfeld wurde für eine sichere Querung zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) im
nördlichen Bereich des Messedamms eine LZA für zu Fuß Gehende eingerichtet.
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz