Die Berliner Verkehrsbetriebe machen sich auf der U-Bahnlinie #U5 zwischen den Bahnhöfen #Tierpark und #Biesdorf-Süd an rund 230 Meter #Gleis. Von Montag, den 11. Oktober 2021 zirka 01:30 Uhr bis Freitag, den 21. November 2021 zirka 03:30 Uhr werden neben den Gleisen auf der Rampe auch die Strom- und #Fahrschienen, die #Gleisschwellen sowie der #Gleisschotter erneuert. Gleichzeitig werden am U-Bahnhof #Wuhletal die vorhandenen Holzschwellen ausgetauscht und die #Bahnsteige saniert.
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U-Bahn: U5 steht auf neue Gleise Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern einen weiteren Abschnitt der U-Bahnlinie 5 aus BVG
Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern einen weiteren #Abschnitt der #U-Bahnlinie 5. Zwischen den U-Bahnhöfen #Hönow und #Hellersdorf werden bestehende Gleise erneuert sowie mehrere Weichen und Holzschwellen ausgetauscht. Am 30. August 2021, zirka 3:30 Uhr geht es mit den Arbeiten los und am Freitag, den 8. Oktober 2021, zirka 20:00 Uhr wird der #Gleisoberbau fertig gestellt und befindet sich damit auf den neuesten Stand.
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Frage 1:
Wann werden auf den U-Bahnhöfen der Linie #U5, die bisher nicht über ein Blindenleitsystem verfügen, die
entsprechenden Leitsysteme umgesetzt? Warum ist eine Umsetzung bisher nicht erfolgt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Einbau von Blindenleitsystemen erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit einem
Aufzugseinbau oder einer grundhaften Erneuerung des Bahnsteigbelages (Bsp. U-Bhf.
#Kienberg – Gärten der Welt).“.“
Grundsätzlich sieht der Nahverkehrsplan Berlin eine vollständige Barrierefreiheit bis zum
01.01.2022 vor.
Frage 2:
Ab wann wird die Nachrüstung mit zusätzlichen Aufzügen erfolgen? Wann ist vor dem Hintergrund mit der
vollständigen #Barrierefreiheit des U-Bahnnetzes zu rechnen?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle Bahnhöfe der östlichen U5 besitzen Rampen und gelten somit als #barrierefrei. Eine
Nachrüstung mit Aufzügen erfolgt in Abstimmung mit dem Land Berlin langfristig nach
Plan der barrierefreien Nachrüstung aller Berliner U-Bahnhöfe.“
Frage 3:
Welchen aktuellen Stand haben die Prüfungen für den #Denkmalschutz auf der Linie U5? Wie steht der Senat
zu dem Vorschlag, einzelne Bahnhöfe unter Denkmalschutz zu stellen?
Antwort zu 3:
Das Landesdenkmalamt untersucht aktuell die in den 1970er und 80er Jahren errichteten
Bahnhöfe der Linie U5 auf ihre Denkmaleigenschaft. Die U5 zwischen #Tierpark und
#Hönow ist die einzige U-Bahn-Strecke, die in der DDR errichtet wurde. Sie stellt somit ein
einzigartiges Zeugnis der #Verkehrsgeschichte der deutschen Nachkriegszeit dar. Sofern
die Denkmaleigenschaft erkannt wird, erfolgt eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung.
Frage 4:
Wie wird der allgemeine Zustand folgender U-Bahnhöfe eingeschätzt: Hönow, #Louis-Lewin-Straße,
#Hellersdorf, #Cottbusser Platz, #Kienberg (Gärten der Welt), #Kaulsdorf-Nord, #Wuhletal, #Elsterwerdaer Platz,
#Biesdorf-Süd?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle U-Bahnhöfe sind betriebssicher. Aufgrund von #Materialverschleiß sowie
Vandalismus-schäden sind regelmäßige Reparaturen sowie Teilsanierungen erforderlich.
Wesentliche Veränderungen des Erscheinungsbildes (analog U-Bhf. Kienberg – Gärten
der Welt) sind aufgrund der Denkmalschutzvorgaben nicht gestattet.“
Frage 5:
Wie oft werden die unter 2. genannten Bahnhöfe gereinigt? Welche Leistungen sind im Reinigungsvertrag
vorgeschrieben?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Bahnhöfe der U5 werden mindestens zweimal täglich gereinigt. Im Reinigungsvertrag
sind tägliche Unterhaltsreinigungen, wöchentliche und monatliche Objektreinigungen
sowie halbjährliche Grundreinigungen vereinbart. Die Graffitientfernung im für den
Fahrgast relevanten Bereich erfolgt in der Regel alle 3 Tage.“
3
Frage 6:
Wie hoch waren die durch Vandalismus verursachten Schäden an den unter 2. genannten Bahnhöfen in den
Jahren 2017, 2018 und 2019?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Aufwendungen für Vandalismusschäden werden nicht für jeden der 173 Bahnhöfe
statistisch einzeln erfasst.“
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Stand des Sanierungskonzepts für den #Waisentunnel? Welcher Zeitplan wird verfolgt?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit läuft die europaweite Ausschreibung für die Planungsleistungen. Die Vergabe
dieser Leistungen soll, sofern keine Vergaberügen bei der Vergabekammer eingereicht
werden, bis zum Jahresende erfolgen.“
Frage 8:
Wann soll der Waisentunnel zwischen Jannowitzbrücke und Alexanderpatz wieder in Betrieb genommen
werden, um die U5 wieder an das restliche U-Bahn-Netz anbinden zu können?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der momentane Zeitplan sieht folgenden Ablauf vor:
§ Vergabe Planungsleistungen bis Ende 2020
§ Planung bis einschließlich 3. Quartal 2021 inkl. Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen
§ Anschließend Vergabeverfahren der Bauleistungen (ca. 6 Monate bis Anfang 2.
Quartal 2022)
§ Beginn der Bauleistungen Mitte 2. Quartal 2022
Derzeit abgeschätzte Bauzeit ca. 3 Jahre“
Frage 9:
Wie hoch sind die Kosten für die Sanierung des Tunnels?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die bei der Sanierung des Waisentunnels zu erwartenden Kosten werden derzeit auf ca.
30 Mio. Euro abgeschätzt (inkl. Planungsleistungen).“
4
Frage 10:
Welche Sanierungsmaßnahmen sind auf dem Netz der U5 ab Friedrichsfelde bis Hönow vorgesehen?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nachfolgende Sanierungsarbeiten sind geplant:
#Gleiserneuerung in Hönow Gl. 2b, 5, 6 2021
Gleiserneuerung zw. Hellersdorf und Louis-Lewin-Str. 2022
#Weichenerneuerung am U-Bhf. Hellersdorf 2022
Gleiserneuerung zw. Hellersdorf und Kaulsdorf Nord 2023
Erneuerung Rampengleise zw. Tierpark u. Biesdorf Süd 2021“
Frage 11:
Wie wird in dem Abschnitt der Zustand der #Signaltechnik eingeschätzt? Inwiefern wird diese ersetzt und
modernisiert?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Signaltechnik befindet sich in einem betriebssicheren Zustand, die Substitutionsmaßnahme befindet sich derzeit in der Planung (siehe Frage 16).“
Frage 12:
Wie soll erreicht werden, dass die Züge auf der U5, wie alle anderen Linien im Großprofilnetz, die
#Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erreichen?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit wird mit Ablösung der Bestandstechnik durch
neue Signaltechnik realisiert.“
Frage 13:
Ab wann werden auf der Linie U5 wieder #Großprofil-Züge verkehren?
Antwort zu 13:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Auf der U-Bahnlinie 5 verkehren auch heute Großprofil-Züge. Die Zuggattungen der U5
bestehen aus den Großprofilbaureihen #F sowie #H und der Kleinprofilbaureihe #IK. Es ist in
Planung, dass voraussichtlich ab 2027 die Baureihe IK nicht mehr auf der U5 zum Einsatz
kommen wird.“
5
Frage 14:
Wann soll die Umstellung auf #Teilautomatisierung (#GoA2) auf der U5 erfolgen?
Antwort zu 14:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit ist ein Projekt aufgesetzt, welches die Umstellung auf Teilautomatisierung für die
U5 und die U8 bis Ende 2030 zum Ziel hat.“
Frage 15:
Welche Voraussetzungen müssen für die Umsetzung der Teilautomatisierung erfüllt sein?
Antwort zu 15:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
– Ausrüstung der Fahrzeuge
– Ausrüstung der Strecke
– Ausbildung der Bediensteten
– Zulassung durch die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB)“
Frage 16:
Welche Umsetzungsschritte für die Teilautomatisierung wurden bereits angegangen? Welche Schritte
stehen noch aus?
Antwort zu 16:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Projekt befindet sich am Anfang eines Ausschreibungsverfahrens. Alle weiteren
Schritte stehen noch aus.“
Frage 17:
Welche Kosten sind mit der Teilautomatisierung verbunden und welche finanziellen Vorkehrungen sind dafür
bereits getroffen worden?
Antwort zu 17:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit können noch keine Projektkosten benannt werden.“
Frage 18:
Welche Verbesserungen sind mit der Teilautomatisierung verbunden?
6
Antwort zu 18:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ziel der Teilautomatisierung ist u. a. die Entlastung des Fahrpersonals und eine
Verstetigung des U-Bahnbetriebes.“
Berlin, den 03.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
S-Bahn + Bus: Bauarbeiten bei der S-Bahn: U5 fährt den ganzen Tag im dichten Takt, aus BVG
Am kommenden Freitag, 4. Oktober 2019, beginnt die nächste Phase der #S-Bahn-Bauarbeiten rund um das #Biesdorfer Kreuz. Informationen zum Bau und zu den Umfahrungsmöglichkeiten finden Fahrgäste auf der Internetseite der S-Bahn: https://sbahn.berlin/fahren/fahrplanaenderungen/detail/10388-biesdorfer-kreuz/
Die #BVG tut ihr Möglichstes, um für Entlastung zu sorgen. Auf der U-Bahnlinie 5 wird deshalb der dichte Takt der Hauptverkehrszeit auf den gesamten Tag ausgedehnt. Konkret heißt das: montags bis donnerstags fahren die Züge zwischen #Alexanderplatz und #Kaulsdorf-Nord von ca. 5:30 bis ca. 20:15 Uhr alle vierzweidrittel Minuten oder 280 Sekunden, freitags bis 21:45 Uhr.
Schon mit Beginn des S-Bahn-Bauprojekts hat auch die #Straßenbahn mehr Leistung auf einige Linien gebracht. Vor allem durch den Einsatz längerer Züge ist das stündliche Platzangebot auf der Linie #M4 bereits seit Ende August um rund 13 Prozent, auf der #M5 um rund 8 Prozent, auf der #M6 um rund 12 Prozent und auf der #M8 um rund 23 Prozent gestiegen. Zum Start der neuen Bauphase bei der S-Bahn wird auch die Linie 16 ab dem 4. Oktober mit 40 Meter langen Zügen ausgestattet. Das stündliche Platzangebot steigt damit sogar um 47 Prozent.
Um in der jetzt beginnenden Phase auf den zentralen Linien – trotz zusätzlicher #Fahrgastnachfrage – ein stabiles Angebot mit planmäßigen Verstärkerfahrten zu gewährleisten, wird die Linie #18 vorübergehend eingestellt. Sie dient vor allem als Zubringer zum S-Bahnhof Springpfuhl, der während der Bauarbeiten nicht von der S-Bahn angefahren wird. Alle Streckenabschnitte der Linie 18 werden zudem von anderen Linien bedient.
Natürlich unterstützt die BVG die Kolleginnen und Kollegen der Deutschen Bahn und der S-Bahn auch bei der #Fahrgastinformation zur Baumaßnahme – mit Aushängen an den Bahnhöfen und Haltestellen, mit Ansagen in den Fahrzeugen und mit Laufzeilen auf den #Daisy-Anzeigern. Und natürlich gibt es die #Bau-Broschüren der S-Bahn auch in den Kundenzentren der BVG.
—–
Mit freundlichen Grüßen
BVG-Pressestelle
Tel. +49 30 256-27901
Bahnhöfe: Barrierefreie Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf (II) aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Wann hat der Senat die südliche #barrierefreie #Erschließung des #S-Bahnhofs #Kaulsdorf bei der dafür
zuständigen DB Station & Service bestellt?
Antwort zu 1:
Der Senat hat mit Schreiben vom 05.10.2018 einen zusätzlichen Südostzugang am #S-Bahnhof
Kaulsdorf bei DB Station & Service AG bestellt.
Frage 2:
Wird der Bau, wie in der Drs. 18/15031 ausgeführt, über den Teilansatz in Kapitel 0730, Titel 89102
„#Bahnhofsverschiebung, #Zugänge, #Aufgänge“, finanziert?
Antwort zu 2:
Das Vorhaben wird in das Förderprogramm „Bahnhofsverschiebung, Zugänge, Aufgänge“
aufgenommen.
2
Frage 3:
Welche konkreten finanziellen Mittel wurden für den Bau angemeldet?
Frage 4:
Liegt für die Gesamtmaßnahme bereits eine Kostenschätzung vor?
Antwort zu 3 und zu 4:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Im Rahmen der Ermittlung des Grobkostenrahmens werden die Kosten für eine
Verlängerung der Personenüberführung auf ca. 3 Mio. € geschätzt.“
Frage 5:
Wie weit sind die Planungen seitens der DB AG für die bauliche Realisierung der südlichen barrierefreien
Erschließung des S-Bahnhofs?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Derzeit befindet sich die Maßnahme noch in der Leistungsphase 0.“
Frage 6:
Wann ist frühestens mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Nach Abschluss der Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung mit dem Land Berlin
können nähere Angaben zur zeitlichen Einordnung getroffen werden.“
Frage 7:
Wie weit sind die Planungen des Eigentümers, auf dem Grundstück Wilhelmsmühlenweg 3 ein Wohn- und
Geschäftshaus mit Tiefgarage und ebenerdigen Stellplätzen zu errichten?
Antwort zu 7:
Hierzu liegt dem Senat kein aktueller Sachstand vor.
Frage 8:
Welche Auswirkungen hat die südliche barrierefreie Erschließung am S-Bahnhof Kaulsdorf auf das
Vorhaben des Eigentümers?
3
Antwort zu 8:
Die Auswirkungen des Südostzuganges auf das Vorhaben des Eigentümers lassen sich
im Rahmen der Entwurfsplanung lediglich grob abschätzen. Seriöse Aussagen zu den
Auswirkungen lassen sich erst im weiteren Planungsverlauf machen.
Berlin, den 21.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
S-Bahn: Nachgefragt: Ein Herbst ohne S-Bahn in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg!?!?, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Wie ist der Stand der Planungen für Herbst 2019 bezüglich eines geregelten #Ersatzverkehrs während der
#Sperrungen wegen #Gleisbauarbeiten auf den S-Bahnlinien #S5, #S7 und #S75? Gibt es mittlerweile ein
#Ersatzkonzept?
Frage 4:
Werden im betroffenen Gebiet mehr Busse der BVG oder beauftragte Busse der S-Bahn GmbH eingesetzt,
um die Situation vor Ort zu entschärfen?
Antwort zu 1 und zu 4:
Geplant ist ein komplexes Ersatzkonzept mit folgenden Bestandteilen:
Ableitung der S-Bahn-Linie #S5 ab Ostkreuz nach #Friedrichshagen, um
insbesondere für Fahrgäste aus dem südlichen Einzugsbereich der S5 im Abschnitt
#Kaulsdorf – Neuenhagen eine möglichst gut erreichbare Umfahrungsalternative zu
schaffen
Ersatzverkehr mit Bussen (mehrere Linien zur Anbindung an Stadtbahn und
Ringbahn), organisiert durch ein von der S-Bahn Berlin GmbH beauftragtes
Busunternehmen
2
#Entlastungsverkehre mit #zusätzlichen #Regionalbahnzügen im Verlauf der Linien
#RB25 und #RB26, beauftragt durch die S-Bahn Berlin GmbH bei
Eisenbahnverkehrsunternehmen des Regionalverkehrs
Kapazitive #Verstärkung ausgewählter #BVG-Linien (durch zusätzliche Fahrten bzw.
fassungsstärkere Fahrzeuge)
Die BVG teilt zu Frage 4 mit:
„Die BVG plant, eine Ausweitung des 10‘min-Taktes auf der Linie #192 und eine zusätzliche
Haltestelle auf der Linie #X69 während der Bauphase der S-Bahn einzurichten.“
Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Komponenten des Ersatzkonzeptes befindet sich
weiterhin in der Abstimmung, und diese wird auch in den kommenden Wochen noch
andauern (mit wachsendem Detaillierungsgrad). Dennoch können sich insbesondere bei
Ersatzverkehren mit Bussen auch in den letzten Wochen vor Beginn der Baumaßnahme
noch notwendige Änderungen ergeben, beispielsweise durch kurzfristig auftretende
Baumaßnahmen zur Havariebeseitigung im Straßennetz.
Rechtzeitig vor der Baumaßnahme werden die betroffenen Fahrgäste mittels der üblichen
zahlreichen Fahrgastinformationsmedien (digital, in Papierform und vor Ort) umfassend
über das konkrete Baubetriebs- und Ersatzkonzept sowie bestehende
Umfahrungsalternativen informiert. Darüber hinaus ist seitens der DB AG, wie bei großen
Baumaßnahmen üblich und bewährt, auch eine Information und Einbeziehung der Medien
geplant, um auch auf diesem Wege eine bestmögliche Information der Betroffenen zu
erreichen.
Frage 2:
Wie viele Fahrgäste werden vom Ersatzverkehr betroffen sein
a) bei der S5?
b) bei der S7?
c) bei der S75?
Frage 3:
Für wie viele Fahrgäste wird Ersatzverkehr bereitgestellt
a) bei der S5?
b) bei der S7?
c) bei der S75?
Antwort zu 2 und zu 3:
Hierzu verweist der Senat auf die Antwort zu Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/18015, in der
auf diese Fragestellungen bereits eingegangen wurde. Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass nahezu alle die betreffenden S-Bahn-Abschnitte nutzenden Fahrgäste
auch vom Ersatzkonzept betroffen sein werden.
Frage 5:
Sind gesonderte Busspuren zum schnelleren Transport vorgesehen?
3
Antwort zu 5:
Durch das von der S-Bahn Berlin GmbH mit der Organisation und Durchführung des
Schienenersatzverkehr (SEV) beauftragte Busunternehmen wird im Rahmen der
Beantragung der hierfür erforderlichen verkehrsorganisatorischen Maßnahmen unter
anderem auch die Einrichtung temporärer Busspuren auf langen Abschnitten im Verlauf
der geplanten SEV-Linien beantragt.
Frage 6:
Ist geplant, dass die Ersatzbusse der S5, S7 und S75 auch U-Bahnhöfe der U-Bahnlinie 5 anfahren?
Antwort zu 6:
Es ist auch die Bedienung von Stationen der U-Bahn-Linie #U5 durch eine der SEV-Linien
geplant. Jedoch sollen die SEV-Linien vorwiegend an andere Schnellbahnlinien
(Stadtbahn und Ringbahn) herangeführt werden, da für die U5, die zusätzlich einen
großen Teil der Fahrgäste der S-Bahn-Linie S5 aufnehmen muss, ohnehin bereits eine
sehr starke Belastung zu erwarten ist. Ein wesentliches Ziel bei der Planung des
Ersatzkonzeptes besteht deshalb darin, die zusätzliche Belastung der U5 zu begrenzen
und vielmehr auch andere Fahrtalternativen einzubeziehen.
Frage 7:
Liegt mittlerweile eine Antwort der BVG bezüglich einer Ausweitung des regulär nur in den
Hauptverkehrszeiten auf der U5 angebotenen verdichteten Taktes (#4/5/5-Minuten-Takt) auf den
Tagesverkehr bis ca. 20 Uhr vor und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 7:
Ja, es liegt eine Antwort der BVG bzgl. der zeitlichen Ausweitung des verdichteten Taktes
der Hauptverkehrszeit (HVZ) auf die Nebenverkehrszeit (NVZ – vormittags und abends)
vor. Diese ist realisierbar und wird als Bestandteil des Ersatzkonzeptes bestellt werden.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Seitens der BVG gibt es dazu folgende Planungen:
Ausweitung der Hauptverkehrszeit: Die BVG fährt einen 4 2/3 Minuten-Takt
montags bis donnerstags zwischen 05:30 und 20:15 Uhr, freitags bis 21:45 Uhr.
Für die HVZ-Ausweitung wird der gesamte Zeitraum der Baumaßnahme zugrunde
gelegt. Der Ferienfahrplan (Herbstferien) wird durch die Maßnahme ausgesetzt.
Die Ausweitung der HVZ sowie die Aussetzung des Ferienfahrplans wird den SEV deutlich
entlasten, sodass das zusätzliche Angebot einen erheblichen Vorteil für unsere
gemeinsamen Fahrgäste bedeutet.“
Frage 8:
Warum dauert die Sanierung der Gleise so lange?
4
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Auf Grund der Komplexität des Vorhabens sind keine kürzeren Bauzeiten möglich.
Im Zeitraum 26.08. – 04.10.2019 wird eine Gleiserneuerung (6.300 m Schienen, 16.000
Schwellen, 20.000 t Schotter) beider S-Bahngleise zwischen Springpfuhl (ausschließlich)
bis Wartenberg (einschließlich) durchgeführt.
Zusätzlich werden vorbereitende Arbeiten zum Aufbau und zur Inbetriebnahme des
elektronischen Stellwerks Biesdorfer Kreuz und der Zugsicherung
Zugbeeinflussungssystem S-Bahn Berlin (ZBS) (Rückbau alte Leit- und
Sicherungstechnik, Aufbau Achszähler, Stellen neue Signale, Aufbau Balisentechnik,
Kabelarbeiten) durchgeführt.
Ab 04.10.2019 wird die Totalsperrung bis 14.11.2019 bis Nöldnerplatz (ausschließlich)
erweitert, um dann das neue elektronische Stellwerk und die Zugsicherung ZBS zu prüfen,
ab- und in Betrieb zu nehmen.
Aufgrund der engen Gleisabstände der beiden S-Bahngleise (Arbeitsschutz), der
komplexen logistischen Anforderungen (Zu- und Abführung der Neu- und Altmaterialien
der Baustelle – nicht alles kann technologisch vor Kopf im Baugleis abgearbeitet werden)
und zur wesentlichen Reduzierung der baubedingten Einschränkungen für die
Gesamtbaumaßnahme ist nur ein Arbeiten unter Totalsperrung beider S-Bahngleise
Springpfuhl – Wartenberg möglich.“
Frage 9:
Bereits Ende Februar bis Anfang März gab es aufgrund von Bauarbeiten Einschränkungen bei dem S-Bahn-
Verkehr mit der S5, S7 und S75 zwischen Marzahn-Hellersdorf, Ahrensfelde und Lichtenberg. Fahrgäste
warteten häufig mehr als 30 Minuten auf den Ersatzverkehr. Hält der Senat solche Wartezeiten für
zumutbar?
Frage 10:
Wie wird sichergestellt, dass bei den Sperrungen der S-Bahnlinien S5, S7 und S75 diesen Herbst nicht
ähnliche Verzögerungen drohen?
Antwort zu 9 und zu 10:
Wartezeiten von mehr als 30 Minuten im Tagesverkehr bewertet der Senat nicht als
angemessen. Die Anstrengungen aller an der Organisation und Abstimmung des
Ersatzkonzeptes beteiligten Institutionen sind unter anderem darauf gerichtet, die SEVLinien
so zu planen, dass sie möglichst wenig durch den übrigen Straßenverkehr
beeinträchtigt werden. Im vorhandenen Straßennetz sind diesen Bemühungen jedoch
Grenzen gesetzt, und Beeinträchtigungen des SEV durch den übrigen Straßenverkehr
werden (im Falle dieser Baumaßnahme ebenso wie auch bei anderen Baumaßnahmen)
nicht völlig zu vermeiden sein.
Frage 11:
Gibt es ein Konzept für die Mitnahme von Fahrrädern?
Antwort zu 11:
5
Im Hinblick auf die große Menge zu befördernder Fahrgäste und die begrenzten
Ressourcen bei SEV-Bussen und Busfahrerinnen und Busfahrern, die durch die hier in
Rede stehende Baumaßnahme bereits bis an ihre Grenzen beansprucht werden, liegt das
Hauptaugenmerk darauf, alle Fahrgäste, auch solche mit eingeschränkter Mobilität oder
mit Kinderwagen bzw. Gepäck, befördern zu können. Die Beförderung von Fahrrädern
muss in der Abwägung gegenüber diesen übrigen Fahrgastgruppen nachrangig behandelt
werden und wird insbesondere in den Hauptverkehrszeiten nur sehr eingeschränkt
möglich sein.
Frage 12:
Ist sichergestellt, dass Reisende der DB, die mit Fahrkarten des Nah- oder Fernverkehrs der Deutschen
Bahn an- bzw. abreisen, ihre Reise durchführen können, ohne ein zusätzliches Ticket für die BVG lösen zu
müssen (Umfahrung der Streckensperrung mit der U5)?
Antwort zu 12:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Bei Baumaßnahmen sind wir bestrebt, die Auswirkungen auf unsere Kundinnen und
Kunden möglichst gering zu halten. Dazu gehören natürlich auch die Abstimmungen mit
der BVG oder mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), wie z.B. DB Regio,
Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) und Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) unter
Einbeziehung unseres Aufgabenträgers zwecks Abstimmung von entsprechenden
Kulanzregelungen.
Auch für diese Baumaßnahme wurde bei der BVG eine entsprechende Kulanzregelung
bzgl. Anerkennung von Fahrkarten des BB DB (inkl. BahnCard 100 und internationale
Fahrkarten gemäß SCIC (Special Conditions of International Carriage)) in der U-Bahn-
Linie U5 angefragt.
Da der Bus für die S75 nicht exakt dem Streckenverlauf folgt, werden wir den
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg(VBB) zusätzlich bezüglich einer erweiterten
Kurzstreckenregelung im Abschnitt Wartenberg <> Lichtenberg auf bis zu 5 Bahnhöfe
(inkl. Raoul-Wallenberg-Straße, Marzahn und Poelchaustraße) mit zuzüglicher Nutzung
des Ersatzverkehrs anfragen.
Über die getroffenen Kulanzregelungen werden wir rechtzeitig in den Bauflyern, auf der
Homepage und anderen Medien informieren.“
Frage 13:
Gibt es der Beantwortung der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 13:
Nein.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
U-Bahn: BVG gibt sich die Kante Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern am U-Bahnhof Wuhletal die Bahnsteigkante und am U-Bahnhof Kaulsdorf Nord die Weichen., aus BVG
Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern am #U-Bahnhof #Wuhletal die Bahnsteigkante und am U-Bahnhof #Kaulsdorf Nord die #Weichen. Damit die Arbeiten schnellstmöglich durchgeführt werden können, fahren von Montag, den 27. Mai bis Sonntag, den 14. Juli 2019 zwischen den U-Bahnhöfen #Cottbusser Platz und S+U Wuhletal keine Züge.
Selbstverständlich hat die BVG hierfür #Busse als Ersatz eingerichtet, die zwischen S+U Wuhletal und U #Hellersdorf fahren, obwohl die U-Bahn nur bis U Cottbusser Platz gesperrt ist. Fahrgäste, die vom U-Bahnhof Wuhletal in Richtung S+U Alexanderplatz fahren wollen, müssen in dieser Zeit auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig (in Richtung U Hönow) in die Bahn einsteigen.
—–
Mit freundlichen Grüßen
BVG-Pressestelle
Tel. +49 30 256-27901
www.bvg.de/presse
pressestelle@bvg.de
Straßenverkehr: Straßen in Kaulsdorf-Süd aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Wie weit ist der Bearbeitungsstand der #Vorplanung für die #Investitionsmaßnahme „Neubau der #Chemnitzer
Straße von #Alt-Kaulsdorf bis #Lindenstraße“?
Antwort zu 1:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Die Vorplanungen wurden vom Fachbereich Straßen noch nicht beauftragt.“
Frage 2:
Welche Planungen werden vom Vorhabenträger verfolgt, um die Defizite der Straße zu beheben?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Die Chemnitzer Straße ist Bestandteil des #Straßenentwicklungsplan (StEP)-Hauptnetzes
(Stufe 3) und als örtliche Hauptverkehrsstraße die wichtigste Erschließungsstraße im
Siedlungsgebiet #Kaulsdorf-Süd. Sie wird abschnittsweise von 1 bis 4 Buslinien mit 3 bis 15
2
Fahrten pro Stunde und Richtung befahren. Sie ist mit einer Asphaltkonstruktion befestigt,
die zwischenzeitlich mit mehreren Oberflächenbehandlungen versehen wurde und
zahlreiche Flickstellen aufweist.
Aus diesen genannten Gründen steht die Gewährleistung des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV), die Verbesserung des desolaten Zustandes von Fahrbahn
und Gehwegen und der Ausbau der Radwege nach den aktuellen Richtlinien bei den
Planungen im Vordergrund.“
Frage 3:
Wann werden die Bauplanungsunterlagen für die Investitionsmaßnahme vorliegen?
Frage 4:
Wann wird der Baubeginn für die Investitionsmaßnahme voraussichtlich erfolgen können?
Antwort zu 3 und 4:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Die Maßnahme muss von 2020 nach 2022 verschoben werden. Aufgrund noch nicht
erfolgter Festsetzung des Bebauungsplans (B-Plan) 10-86 besteht bisher keine
Planungssicherheit. Dazu kommt, dass im Fachbereich Straßen derzeit kein Personal für
die Umsetzung dieser Baumaßnahme zur Verfügung steht.“
Frage 5:
Welche Planungen werden zur Ordnung des ruhenden Verkehrs an der Chemnitzer Straße verfolgt?
Antwort zu 5:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Die Fahrbahn soll überwiegend mittig in den Straßenquerschnitt gelegt werden. Für den
ruhenden Verkehr sind Parkhäfen vorgesehen. Mittels straßenbegleitender
Baumpflanzungen wird die städtebauliche Qualität zusätzlich aufgewertet.“
Frage 6:
Weshalb ist der breite Randstreifen in der Chemnitzer Str. umzäunt und dient nicht als Parkplatz für die
Anlieger der Chemnitzer Str.?
Antwort zu 6:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Bei den punktuell eingezäunten Flächen handelt es sich um private Flächen.“
Frage 7:
Ist ebenso eine Umgestaltung der Bergedorfer Straße in Richtung Wuhle geplant? Wenn nein, warum nicht?
3
Frage 8:
Wie wird der allgemeine Zustand der Bergedorfer Str. eingeschätzt? Wie soll der ruhende Verkehr hier
besser geordnet werden?
Antwort zu 7 und 8:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Nein, es ist keine Umgestaltung der Bergedorfer Straße geplant, da die Bergedorfer
Straße keine Priorität besitzt. Der allgemeine Zustand der Bergedorfer Straße wird als gut
eingeschätzt.“
Frage 9:
Weshalb ist kein Schall- und Sichtschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner an der Bergedorfer Str.
neben der Filiale von Lidl vorhanden? Welche Maßnahmen werden getroffen, um Anwohnerinnen und
Anwohner vor Lärmbelastungen durch Lieferverkehr zu schützen?
Antwort zu 9:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Errichtung der Einzelhandelseinrichtung
2015 konnten keine zusätzlichen Forderungen für einen Schall- und Sichtschutz
der Nachbarschaft gefordert werden. Entsprechend vorgenommene Lärmmessungen
durch die zuständige Fachabteilung hatten ergeben, dass eine Überschreitung der
Richtwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) nicht
gegeben war.“
Berlin, den 18.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Bahnhöfe: Südliche Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Mahlsdorf / Kaulsdorf, aus Senat
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In der Schriftlichen Anfrage 18 / 15 031 wird die Möglichkeit in Aussicht gestellt, dass der Bau der
zusätzlichen barrierefreien Erschließung des #S-Bahnhofs #Kaulsdorf grundsätzlich in das #Förderprogramm
„#Bahnhofsverschiebung, Zugänge, Aufgänge“ (Teilansatz in Kapitel 0730, Titel 89102) aufgenommen
werden könnte. Dazu frage ich:
Frage 1:
Hat der Senat vor, die vorgenannte Maßnahme in das Förderprogramm „Bahnhofsverschiebungen,
Zugänge, Aufgänge“ anzumelden bzw. aufzunehmen?
Antwort zu 1:
Der Senat wird eine Aufnahme in das Maßnahmenprogramm „Bahnhofsverschiebungen,
Zugänge, Aufgänge“ ( Teilansatz Kapitel 0730, Titel 89102) prüfen.
Frage 2:
Welche Vorbereitungen wären dafür notwendig, um diese Maßnahme in das Förderprogramm
aufzunehmen?
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Antwort zu 2:
Die Aufnahme der Maßnahme ist zu prüfen und bei positivem Ergebnis eine Bestellung bei
der Deutschen Bahn Station und Service AG auszulösen. Bei Aufnahme ist die
Finanzierung der Maßnahme im Rahmen des Teilansatzes Kapitel 0730, Titel 89102 zu
berücksichtigen und sicherzustellen.
Frage 3:
Hat der Senat vor, diese Maßnahme bei der Deutsche Bahn Station und Service AG zu bestellen?
Antwort zu 3:
Siehe Anworten zu Fragen 1 und 2.
Der Senat wird eine Bestellung bei der Deutsche Bahn Station und Service AG prüfen.
Frage 4:
Ist die Inanspruchnahme von privaten Grundstücken für die Errichtung der südlichen, barrierefreien
Erschließung zwingend erforderlich oder gibt es dazu ggf. Alternativen?
Antwort zu 4:
Eine Inanspruchnahme von privaten Grundstücken wird nach derzeitigem Kenntnisstand
ggf. erforderlich sein.
Frage 5:
Wie sehe ein möglicher Zeitplan zur Errichtung der barrierefreien, südlichen Erschließung des S-Bahnhofs
Kaulsdorf aus, wenn die Anmeldung zum nächstmöglichen Termin erfolgen würde?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Gemäß Standardterminplan ergibt sich folgender Zeitplan:
Sobald die Finanzierung gesichert ist und die Bestellung der Leistung vorliegt, kann mit
der Vorplanung begonnen werden. Diese dauert ca. 12 Monate.
Für die Erarbeitung und Abstimmung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind ca. 9
Monate notwendig, um darauffolgend das Planrecht einzureichen. Mit bestehender
Entwurfsplanung (EP) kann eine Anmeldung der Sperrpausen durchgeführt werden, die
mindestens 2 Jahre vor Fahrplanwechsel zum Baubeginn erfolgt. In Abhängigkeit von der
Bearbeitung des Planrechtsantrags beginnt die Erarbeitung der Ausführungsplanung. Die
Dauer für die Leistungsphasen 5-7 wird auf 22 Monate geschätzt. Somit ergibt sich vom
Planungsstart bis zum Baubeginn eine Gesamtdauer von ca. 56 Monaten.“
Berlin, den 25.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Bahnhöfe + barrierefrei: Barrierefreie Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf, aus Senat
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Frage 1:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass der Bau einer #barrierefreien Brücke vom Heinrich-Grüber-Platz zum #S-Bahnhof #Kaulsdorf dringend notwendig ist, um damit den Bahnhof in Richtung Süden barrierefrei zu erschließen?
Antwort zu 1:
Der Senat teilt die Auffassung, dass zur Verbesserung der barrierefreien Erschließung des Bahnhofs Kaulsdorf nach Süden der Bau einer barrierefreien Brücke auf die Südseite der Bahnanlagen zum Wilhelmsmühlenweg geeignet wäre.
Frage 2:
Welche Planungen werden für die Entwicklung des Geländes des ehemaligen Kohleplatzes am S-Bahnhof Kaulsdorf verfolgt?
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Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu folgendes mit:
„Das Grundstück Wilhelmsmühlenweg 3 befindet sich im Geltungsbereich des durch Verordnung vom 28.05.2008 festgesetzten und durch Rechtsverordnung am 31.05.2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) für Berlin auf Seite 135 verkündeten Bebauungsplanes (B-Plan) 10-20.
Die Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-20 beurteilt sich gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) danach, ob es den Festsetzungen des Bebauungsplanes 10-20 nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Der Bebauungsplan 10-20 setzt für das Quartier, indem sich das Grundstück befindet, ein Kerngebiet fest. Das planerische Ziel besteht hierbei insbesondere darin, den historisch gewachsenen Bereich um den S-Bahnhof Kaulsdorf zu einem tragfähigen Nahversorgungszentrum zu entwickeln. Hier sollen sich vorrangig Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen etablieren, um das Wohngebiet im Sinne einer guten Nahversorgung zu qualifizieren.
Durch den Eigentümer wurde aktuell ein Bauantrag auf Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage und ebenerdigen Stellplätzen beim Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz gestellt.
Eine Befreiung zugunsten von anteiligem Wohnungsbau wird dabei in Aussicht gestellt, sofern die Belange des Lärmschutzes hinreichend Beachtung finden.“
Frage 3:
Inwiefern wurden mit potentiellen Investoren für dieses Gelände Gespräche über die Realisierung und anteilige Finanzierung einer Fußgängerbrücke geführt? Welches Ergebnis liegt hier vor?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu folgendes mit:
„Für eine Beteiligung an den Kosten für einen Brückenbau besteht keine Rechtsgrundlage, da dies auch nicht Gegenstand der Festsetzungen des B-Plans 10-20 und auch nicht relevant für die Erschließung des Grundstückes ist.“
Frage 4:
Welche Möglichkeiten seitens des Senats liegen vor, unabhängig von der finanziellen Bereitschaft eines Investors eine Fußgängerbrücke, die den S-Bahnhof Kaulsdorf von Süden her erschließt, bei DB Station&Service zu bestellen?
Antwort zu 4:
Nach einer Entscheidung seitens des Landes Berlin, eine Fußgängerbrücke zur besseren Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf errichten zu wollen, besteht seitens des Landes Berlin die Möglichkeit, mit einem Bestellschreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehr, diesen zusätzlichen barrierefreien Zugang bei der Deutschen Bahn Station und Service AG zu bestellen. Im Rahmen des dann erforderlichen Planfeststellungsverfahrens sind die Auswirkungen auf den privaten Grundstückseigentümer zu berücksichtigen und abzuwägen.
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Frage 5:
Inwiefern liegen für die Realisierung einer solchen Fußgängerbrücke bereits Kostenschätzungen vor? Welcher Planungs- und Realisierungshorizont wird für den Bau angenommen?
Antwort zu 5:
Dem Senat liegen hierzu keine aktuellen Erkenntnisse vor.
Frage 6:
Gibt es aus Sicht des Senats geeignete Förderprogramme, die für den Bau der Fußgängerbrücke infrage kommen?
Antwort zu 6:
Der Bau der zusätzlichen barrierefreien Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf könnte grundsätzlich in das Förderprogramm „Bahnhofsverschiebung, Zugänge, Aufgänge“ (Teilansatz in Kapitel 0730, Titel 89102) aufgenommen werden.
Geeignete Förderprogramme des Bundes sowie der EU sind dem Senat derzeit nicht bekannt. Bei einer Realisierungsentscheidung würde aber geprüft werden, ob zu diesem Zeitpunkt geeignete Förderprogramme nutzbar wären.
Berlin, den 28.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz