Mobilität: Wie wirkt sich das Berliner Straßengesetz auf die „neue Mobilität“ aus?, aus Senat

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Frage 1:
Welche Ziele verfolgt der Senat durch die Novelle des Berliner Straßengesetzes und inwiefern steht diese
Novelle den Zielen des Abschnittes „Neue #Mobilität“ des Mobilitätsgesetzes gegenüber?
Antwort zu 1:
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Novelle des Berliner Straßengesetzes der
aktuelle, vom Senat noch nicht beschlossene, Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung
straßenrechtlicher Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf das gewerbliche Anbieten
von #Mietfahrzeugen gemeint ist.
Dieser geht auf das Beteiligungsverfahren zu den neuen Abschnitten „Wirtschaftsverkehr“
und „Neue Mobilität“ im Berliner #Mobilitätsgesetz zurück. In dessen Rahmen wurden elf
Eckpunkte erarbeitet, von denen neun in den Referentenentwurf zu den Abschnitten
„#Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz eingeflossen sind,
der derzeit in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses beraten wird (Drs. 18/3549).
Die weiteren Eckpunkte betreffen zum einen die Schaffung eines verbindlichen Rahmens
für Miet-Flotten-Angebote, in dem privatwirtschaftliche #Mobilitätsangebote – unter Nutzung
des öffentlichen Raums – so ausgestaltet werden, dass sie den Umstieg vom privaten Auto
zum #Umweltverbund unterstützen und dabei flächeneffizient, flächendeckend den
Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) ergänzen, zum anderen die Schaffung von
Stellplätzen für stationsgebundene #Miet-Auto-Angebote im öffentlichen Raum (vgl. § 5
Carsharinggesetz – CsgG). Der Senat hat sich für eine Ausklammerung dieser
Regelungsinhalte aus dem Gesetzgebungsverfahren zu den Abschnitten
2
„Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz entschieden, um sie
Eckpunkte in den Regelungskontext des Berliner Straßengesetzes einzufügen.
Die Ziele der Novelle des Berliner Straßengesetzes komplementieren die Ziele des
Abschnitts „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz, vgl. insbesondere § 67 Absatz 2
und 5 des Entwurfs:
„§ 67 Besondere Ziele Neuer Mobilität
(…)
(2) Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen
soll konsequent reduziert werden, um den begrenzten öffentlichen Raum
stadtverträglicher und effektiver zu nutzen. Der verbleibende motorisierte
Individualverkehr soll zugleich stadtverträglicher werden.
(…)
(5) Haben kommerzielle Mobilitäts- und Logistikangebote nachteilige Auswirkungen
auf die in den §§ 3 bis 15 formulierten Ziele, sollen die Angebote zur Vermeidung
oder Verringerung dieser Auswirkungen im Rahmen der geltenden Vorschriften
reguliert werden.“
Frage 2:
Wie häufig nutzte die Senatorin den von ihr ins Leben gerufene „Runde Tisch“, um sich mit den Vertretern
der Micro Mobility-Branche, sowie den Carsharing-Anbietern zu den Gesetzesvorhaben zum Berliner
Straßengesetz auszutauschen?
Antwort zu 2:
Der Senat steht fortlaufend mit den auf dem Berliner Markt aktiven Anbietenden von
Sharing-Fahrzeugen im Austausch. Ein Beispiel für diesen Austausch ist der
angesprochene „Runde Tisch“, der von der für Verkehr zuständigen Senatorin
anlassbezogen an zwei Terminen im August 2019 sowie im Februar 2020 einberufen
worden ist.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich beim #Freefloating-Carsharing straßenverkehrsrechtlich
lediglich um einen „erlaubnisfreien Parkvorgang“ handelt und diese Regelung abschließend bereits durch
den Bundesgesetzgeber geregelt wurde und das Land hierbei keine Kompetenz wie sie es im Straßengesetz
regeln möchte, zukommt?
Antwort zu 3:
Die Rechtsfrage, ob die stationsunabhängigen #Carsharing-Angebote wegen der
Inanspruchnahme des Straßenlandes für das entsprechende gewerbliche
Geschäftsmodell eine straßenrechtliche Sondernutzung darstellen oder ob sie dem
Gemeingebrauch und damit dem bundesrechtlich abschließend geregelten
Straßenverkehrsrecht unterliegen, war in jüngster Zeit verstärkt Gegenstand intensiver
rechtlicher Erörterungen. Im Rahmen dieses Diskurses ist eine wachsende Zahl an
3
Stimmen festzustellen, die auch das gewerbliche Anbieten von stationsunabhängigen
Carsharingfahrzeugen als Sondernutzung qualifizieren. Angesichts der Entwicklungen – in
rechtlicher und technischer Hinsicht – ist insoweit eine Bezugnahme auf zurückliegende
Rechtsauffassungen immer auch dahingehend zu hinterfragen, ob sie diesen
Entwicklungen hinreichend gerecht wird.
Der Senat prüft vor diesem Hintergrund die Rechtslage anhand der hierfür vorgebrachten
Argumente zusammen mit den entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Branche eine Bedarfsanalyse umzusetzen, um den
berlinweitenbedarf an Mobilitätslösungen besser erschließen zu können und welche Vorstöße hat der Senat
in diese Richtung bereits unternommen?
Antwort zu 4:
Der Senat zieht einer Bedarfsanalyse ein Evaluations- und Anforderungskonzept für
gewerbliche stationsunabhängige Angebote von Mietfahrzeugen vor. Dieses Konzept wird
aktuell erarbeitet. Durch ein begleitendes Dialogverfahren wird die Branche mit in die
Erarbeitung einbezogen und die Praxistauglichkeit des Konzepts geprüft. Darüber hinaus
ist kurzfristig die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags zur „Neukonzeptionierung
des Leihfahrradsystems in Berlin inklusive Ausdehnung auf die Außenbezirke“ geplant.
Dies dient als vorbereitender Schritt einer zukünftigen Vergabe, zur Ableitung von
Kennwerten und Entwicklungsszenarien sowie zur Abschätzung von
(gesamtgesellschaftlichem) Nutzen und Wirtschaftlichkeit.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich um ein Gesetz handelt, dessen Folgenabschätzung
aufgrund fehlender Ausführungsvorschriften noch gar nicht abzusehen sind und erst durch einen neuen
Senat erstellt werden können?
Antwort zu 5:
Der Referentenentwurf zielt darauf, Nutzungskonflikte im öffentlichen Straßenraum und die
Einschränkung des Gemeingebrauchs anderer Verkehrsteilnehmender zu reduzieren
sowie Mehrverkehre und unerwünschte Verkehrsverlagerungen zu verringern. Das
Potenzial der Sharing-Angebote, einen wichtigen Beitrag zur verkehrs- und
umweltpolitischen Entwicklung zu leisten, soll genutzt werden. Bei der Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen sollen die verkehrsmittelübergreifenden Ziele des Berliner
Mobilitätsgesetzes berücksichtigt werden.
Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Ziele und der künftigen, nicht absehbaren
Entwicklungen der Mobilitätsangebote soll der Referentenentwurf einen Rechtsrahmen
schaffen, um auf die jeweils bestehenden und sich stets ändernden
Regulierungsbedürfnisse flexibel reagieren zu können.
4
Hierzu finden nähere verkehrsplanerische Untersuchungen statt, in die auch die
Anbietenden selbst mit eingebunden werden; ein Dialogverfahren beginnt bereits im Juni

  1. Daran anknüpfend werden dann Ausführungsvorschriften erarbeitet, die sich an
    dem auszuführenden Gesetz zu orientieren haben.
    Berlin, den 02.06.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Jelbi-App bietet jetzt noch mehr Mobileeeetät, aus BVG

Schon entdeckt? Seit dem jüngsten #Update steckt noch mehr Vielfalt in der #Jelbi-App. Denn ab sofort lässt sich über die digitale #Mobilitätsplattform der BVG auch das stationäre #Carsharing-Angebot von #mobileeee reservieren, buchen und bezahlen. Waren die vollelektrischen Fahrzeuge zuvor bereits auf sechs #Jelbi-Stationen präsent, sind sie nun auch in die #App „tiefenintegriert“.

Nutzer*innen können ein mobileeee-Auto im Voraus reservieren, an einer Jelbi-Station abholen und anschließend wieder dorthin zurückbringen – ganz bequem und ohne lästige Parkplatzsuche. Und nach der Rückgabe an der Jelbi-Station können die E-Autos dort auch direkt aufgeladen werden. Die Fahrzeuge sind in der Jelbi-App über „Autos (stationär)“ oder in den Kartenansicht an den jeweiligen Jelbi-Stationen zu finden.

Insgesamt sind nun schon sieben verschiedene Mobilitätsanbieter in die Jelbi-App integriert und buchbar: Neben dem Neuzugang mobileeee auch #Miles (stations-ungebundenes Carsharing), #Tier (E-Scooter, E-Moped), #Voi (E-Scooter), #Emmy (E-Moped), #Nextbike (Bikesharing) und #Taxi Berlin. Hinzu kommt die Nutzung des #BerlKönig s sowie der #BVG-Ticketkauf. Alles mit nur einer App und mit nur einem Account.

Inzwischen sind rund 30.000 Fahrzeuge in der Jelbi-App buchbar – so viele wie auf keiner anderen Mobilitätsplattform in Europa.

Mehr Informationen unter www.jelbi.de.


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Mobilität + Sharing: Künftig Erlaubnis nötig Senat will Regeln für Mietfahrzeug-Anbieter ändern, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/04/senat-berlin-gesetzentwurf-scooter-leihrad-carsharing.html

Sharing-Angebote sind laut Verkehrsverwaltung wichtig, es gebe aber auch „unerwünschte Entwicklungen“. Deshalb will der Senat die Bedingungen für #Carsharing, -Scooter und Co. ändern.

Der Berliner Senat hat am Dienstag schärfere Regeln für E-Scooter, #Leihfahrräder und Carsharing-Angebote auf den Weg gebracht. Eine Vorlage der Verkehrsverwaltung sieht vor, dass das Aufstellen von Mietfahrzeugen auf öffentlichen Straßen künftig als #Sondernutzung einzuordnen ist. Dafür brauchen die Anbieter dann eine #Erlaubnis oder eine allgemeine #Zulassung. Zunächst hatte die „Berliner Zeitung“ berichtet.

Die Verkehrsverwaltung will das Gesetz ändern, weil die Zahl der Angebote von Mietfahrzeugen stark gewachsen ist. #Sharing-Angebote seien ein wichtiger Teil der #Mobilitätswende, sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) laut einer Mitteilung. Es müsse aber eine Möglichkeit geben, „unerwünschte Entwicklungen“ zu verhindern. „Mit den Regelungen können wir konkrete Anforderungen an Mietfahrzeuge stellen, etwa zur Anzahl, zur örtlichen Aufstellung oder auch zum Antrieb“, so die Senatorin.

Verkehrsverwaltung will mehr Sharing-Angebote in Außenbezirken
Diese Regulierungen sollen nicht im Gesetz selbst im Einzelnen vorgegeben werden, sondern über die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse erfolgen. Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, soll es zuvor ein Vergabeverfahren geben. Dabei könnte die Verwaltung beispielweise bestimmen, wo die Fahrzeuge …

Fahrdienst + Carsharing: Share dich nach Spandau Der Spandauer Ortsteil Haselhorst ist ab sofort so gut mit Sharing-Angeboten ausgestattet, wie kein anderer Kiez …, aus BVG

Der Spandauer Ortsteil #Haselhorst ist ab sofort so gut mit Sharing-Angeboten ausgestattet, wie kein anderer #Kiez in einem Außenbezirk. Am heutigen Donnerstag, den 25. März 2021, eröffneten die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) am -Bahnhof Haselhorst ihre elfte #Jelbi-Station – und komplettierten damit ein bisher einmaliges Netzwerk mit der großen Station und den fünf kleinen #Jelbi-Punkten an der #Waterkant in Spandau. Auf dem #Ferdinand-Friedensburg-Platz, direkt am U-Bahnhof, steht nun ein umfangreiches und umweltfreundliches #Sharing-Angebot aus -Tretrollern und #Carsharing-Fahrzeugen zur Verfügung.

Vor allem Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Spandauer Wasserstadt profitieren vom neuen Angebot. Diese haben dem Mitte Dezember eröffneten Jelbi-Standort an der Waterkant mit rund 2.500 Vermietungen in den ersten drei Monaten zum erfolgreichsten Start aller Stationen verholfen – trotz Winter und Lockdown. Nun können zum Beispiel auch Carsharing-Fahrzeuge am U-Bahnhof Haselhorst abgestellt oder ausgeliehen werden, wo es mit der U-Bahn oder einer der fünf Buslinien Anbindungen in alle Richtungen gibt. Um wildem Parken vorzubeugen, wurden spezielle Scooter-Parkstationen aufgestellt.

Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Mit diesem außergewöhnlichen Jelbi-Netzwerk ermöglichen wir über 20.000 Bewohnerinnen und Bewohnern der Waterkant, der Wasserstadt und Haselhorsts erstmals den Zugang zu Sharing-Angeboten vor der eigenen Haustür. Wir sind froh, dass unsere Jelbi-Partner mit uns den Weg nach Spandau gegangen sind, um den dort lebenden Menschen den Umstieg vom eigenen Auto auf umweltfreundliche, geteilte Mobilität so leicht zu machen.“

Frank Bewig, Spandaus Bezirkstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit: „Spandau wächst rasant. Gerade Haselhorst und Siemensstadt sind aktuell sehr bedeutende Wohnungsbaustandorte in Berlin-Spandau. Ich freue mich sehr, dass die BVG durch die Mobilitätsplattform Jelbi und der damit verbundenen Vernetzung der verschiedenen Mobilitätsangebote eine Verbesserung durch den öffentlichen Personennahverkehr bietet. Bürgerinnen und Bürger brauchen Mobilitätsangebote, wenn sie auf das eigene Auto oder den Zweitwagen verzichten wollen. Durch den Ausbau des Jelbi-Netzwerks kann somit eine höhere Nutzung und Akzeptanz des umfangreichen und umweltfreundlichen Sharing-Angebots erreicht und eine ansprechende Alternative zum Pkw geschaffen werden. Dies hat positive Auswirkungen sowohl auf eine Verkehrsminderung als auch auf die Reduzierung der Emissionen.“

Vor Ort stehen die Fahrzeuge von Voi, Miles und Mobileeee zur Verfügung, die gemeinsam mit der Gewobag und der BVG das Jelbi-Bündnis Waterkant/Haselhorst bilden. Jelbi-Nutzer haben mittlerweile Zugriff auf inzwischen über 30.000 Fahrzeuge – mehr als auf jeder anderen deutschen Mobilitätsplattform.


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Carsharing Anbieter im Vergleich: Das bieten Share Now, Sixt Share, WeShare und Miles, aus www.inside-digital.de

https://www.inside-digital.de/ratgeber/carsharing-anbieter-vergleich-2021

Früher gehörte es vielerorts zum guten Ton, ein eigenes Auto zu besitzen. Heute ist das ein bisschen anders. Jugendliche machen oft nicht nur immer später den #Führerschein, sie verzichten auch oft auf ein eigenes Fahrzeug. Unter anderem wegen günstigen #Carsharing-Angeboten. Ein Vergleich.

INHALTSVERZEICHNIS
1 Carsharing im #Free Floating: Mehr Flexibilität geht nicht
2 Was kostet Carsharing bei #Share Now, #Sixt Share, #WeShare und Co?
3 Carsharing am #Flughafen

Getrieben wird der Markt vor allem durch gewerbliche #Carsharing-Anbieter. Eines der ersten Unternehmen, bei dem man Autos spontan mieten konnte, war die Deutsche Bahn mit ihrem Carsharing-Angebot Flinkster. Die Mietwagen lassen sich hier über die Homepage oder über die Flinkster-App mieten. Sie stehen in vielen großen Städten an festen Stationen zur Verfügung. Nachteil: Die Carsharing-Fahrzeuge müssen an eben diesen Stationen nicht nur abgeholt, sondern auch wieder abgestellt werden. Meist in der Nähe des Bahnhofs, in größeren Städten aber auch an anderen Plätzen.

CARSHARING IM FREE FLOATING: MEHR #FLEXIBILITÄT GEHT NICHT
Deutlich komfortabler ist das sogenannte Free-Floating-Modell. In Deutschland haben es Drive Now und Car2Go groß gemacht. Inzwischen operieren beide Marken aber unter einem neuen Namen: Share Now. Der Vorteil des Free Floatings: Die Carsharing-Anbieter definieren dort, wo sie aktiv sind, ein Geschäftsgebiet, in dem die Carsharing-Autos angemietet und im Rahmen der geltenden Verkehrsregeln auch wieder abgestellt werden können.

Wer also zum Beispiel in Köln am Hauptbahnhof ankommt, kann sich per Smartphone-App im Umfeld des Bahnhofs ein Carsharing-Fahrzeug suchen, per App öffnen, zum Zielort im Stadtgebiet fahren und dort am Straßenrand wieder abstellen. Auch das Verschließen des Stadtmobils erfolgt bei dieser Form der Mobilität ganz einfach per App.

Das flexibel nutzbare Carsharing ist im Vergleich zur stationsgebundenen Variante vor allem bei …

Mobilität + Fahrdienst: Jelbe Zehne Der Bahnhof Lichtenberg ist ab sofort bestens mit zahlreichen Sharing-Angeboten vernetzt. , aus BVG

Der Bahnhof #Lichtenberg ist ab sofort bestens mit zahlreichen Sharing-Angeboten vernetzt. Am heutigen Mittwoch, den 17. März 2021, eröffneten die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) an dem wichtigen #Umsteigeknoten im Osten der Stadt ihre zehnte #Jelbi-Station. Auf dem ehemaligen #Park-and-Ride-Parkplatz in der Einbecker Straße steht jetzt ein umfangreiches und umweltfreundliches #Sharing-Angebot aus E-Motorrollern, Fahrrädern, E-Tretrollern und #Carsharing-Fahrzeugen zur Verfügung. Dank des neuen Durchgangs vom Parkplatz zum #Bahnhofsvorplatz ist der Standort ohne Umwege erreichbar.

Im Rahmen des Verkehrsvertrags finanziert die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz diese neue Mobilitätsstation in einer ersten Probephase zunächst bis Ende 2025. In dieser Zeit wird untersucht, welche verkehrliche Wirkung die neuen Sharing-Angebote entwickeln und welchen Beitrag sie leisten können, Verkehrsteilnehmenden den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr zu erleichtern.

Ingmar Streese, Verkehrsstaatssekretär der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Am Bahnhof Lichtenberg entsteht nun eine weitere Jelbi-Station außerhalb des Berliner S-Bahnrings. Ein guter Ansatz: Vielfältige Sharing-Angebote können den ÖPNV ergänzen und dazu beitragen, den Autoverkehr in Berlin zu reduzieren. Es ist sinnvoll, dass im Rahmen des Verkehrsvertrags mit der BVG evaluiert wird, inwieweit diese Ziele durch die neuen Mobilitätsstationen wirklich erreicht werden.“

Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Mit rund 20.000 Umstiegen pro Tag ist der Bahnhof Lichtenberg einer der wichtigsten Bahnhöfe im Osten der Stadt. Es freut uns sehr, dass wir an diesem Mobilitätsknotenpunkt außerhalb der Innenstadt nun auch die unterschiedlichen Sharing-Angebote von Jelbi präsentieren können. Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Bezirk erleichtern wir den rund 50.000 im Umkreis lebenden Menschen den Umstieg vom eigenen Auto auf umweltfreundliche, geteilte Mobilität.“

Martin Schaefer, Lichtenbergs Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr: „Mit der ersten Jelbi-Station in Lichtenberg gehen wir neue Wege für die Mobilität unserer Lichtenbergerinnen und Lichtenberger. Die Standortwahl ist gelungen und auch das Angebot wird vielfältig sein. Es entspricht dem Lebensgefühl, sich spontan und flexibel fortzubewegen – und dabei auch auf die Umwelt zu achten. Dies unterstütze ich gerne. Die bisher reibungslose Zusammenarbeit mit der BVG lässt für weitere, zukünftige Projekte Gutes erahnen.“

Vor Ort stehen alle bereits in Jelbi integrierten Mobilitätspartner mit ihren Fahrzeugen bereit: Die Mieträder von Nextbike, die Tretroller von Tier und Voi, die E-Mopeds von Tier und Emmy und die Carsharing-Autos von Miles, mobileeee und Greenwheels. Jelbi-Nutzer haben mittlerweile Zugriff auf über 27.000 Fahrzeuge – mehr als auf jeder anderen deutschen Mobilitätsplattform.


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Bahnindustrie: Bahn-Chef Lutz geht in die Offensive – mit neuen Verbindungen und Nachtzügen Richard Lutz will die Bahn als klimafreundliches Verkehrsangebot für die Zeit nach der Pandemie rüsten., aus Handelsblatt

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/interview-bahn-chef-lutz-geht-in-die-offensive-mit-neuen-verbindungen-und-nachtzuegen/26939924.html?ticket=ST-5019511-pHCIPq7fRKPBumFgKhC9-ap2

Berlin #Bahn-Chef Richard #Lutz will „Fahrgästen die #Mobilität so einfach wie möglich machen“, ohne dass sie mit Dutzenden Verkehrsunternehmen zu tun haben. Ziel sei eine einzige #Plattform, auf der dann auch #Mietwagen, #Taxen, #Carsharing oder #Ridesharing-Angebote gebucht werden können, kündigt Lutz im Interview mit dem Handelsblatt an.

Diese #Reise-App für das ganze Land werde nicht die App DB Navigator sein, auf der schon heute fast alle Verkehrsunternehmen zu sehen sind, sondern eine „neutrale Plattform“. Wann allerdings auch deutschlandweit gebucht werden kann, das ist offen, räumte der Bahn-Chef ein.

Leichter soll schon ab dem Sommer die #Erstattung von Tickets, etwa wegen Verspätungen von Zügen, sein. Das #Fahrgastrechteformular werde dann digital angeboten, kündigt er an.

Der Bahnchef steht zwar vor einer #Vertragsverlängerung. Doch die Pandemie stellt den Manager vor gewaltige Herausforderungen. Das Unternehmen wird in seinem #Kerngeschäft vorerst kaum Geld verdienen. Der #Gewinn in den Sparten #Fernverkehr, #Regio und #Cargo hatte sich in den vergangenen Jahren schon halbiert – trotz steigender #Fahrgastzahlen. Mit Corona geht es nun in …

Carsharing: Verkehrswende und Carsharing, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern leistet #Carsharing aus Sicht des Landes einen Beitrag zur #Verkehrswende?
Antwort zu 1:
Ziel des Senats ist es insbesondere, den #Umweltverbund bestehend aus #ÖPNV
(Öffentlicher Personennahverkehr), Rad- und #Fußverkehr zu stärken, weil es sich hier um
besonders stadtverträgliche, umwelt- und klimafreundliche Verkehrsarten handelt.
Umgekehrt gilt es daher, die Zahl der im motorisierten #Individualverkehr zurückgelegten
Kilometer sowie die Zahl der Kfz im #Straßenverkehr zu reduzieren. Welche Rolle hierbei
jeweils die verschiedenen Formen von Carsharing-Dienste spielen können, ist noch nicht
eindeutig erwiesen.
In nationalen und internationalen Studien können insbesondere für stationsbasierte
Dienste durchaus relevante Effekte für Nachhaltigkeit und die oben genannten umweltund verkehrspolitischen Ziele nachgewiesen werden. Denn die stationsbasierten Dienste
fungieren häufig in Ergänzung zum Umweltverbund.
Für die sogenannten stationsungebundenen Angebote sind diese Effekte, nach
gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen, nicht oder nur bedingt nachweisbar.
Zentral ist hierbei stets die Frage, ob und in welchem Maße diese Angebote tatsächlich
Kfz-Verkehr vermeiden helfen, indem sie, den privaten Autobesitz reduzieren – oder ob
und in welchem Maße sie gerade Fahrten mit dem Umweltverbund ersetzen. Einen
Hinweis auf diesen Effekt, gibt die Tatsache, dass die heutigen Angebote bevorzugt im
ÖPNV-seitig hervorragend erschlossenen S-Bahn-Ring bereitgestellt werden.
2
Das angestrebte Geschäftsmodell steht hier auch in Konkurrenz zum stadtverträglichen
ÖPNV, den der Senat entsprechend der eingangs dargelegten Zielformulierung gezielt
fördern und stärken möchte.
Frage 2:
Inwiefern ist in den Außenbezirken ein hohes Potenzial für Carsharing vorhanden, da hier die Motorisierung
am größten ist, der öffentliche Personennahverkehr (Busse und Bahn) Lücken aufweist und hier die meisten
neuen Wohnungen gebaut werden, sodass es sinnvoll ist, verstärkt diese Gebiete zu betrachten?
Antwort zu 2:
Eine Unterscheidung in Außenbezirke und Innenstadtbezirke greift zu kurz. Bei der
Beurteilung der Angebotsdichte und -qualität des ÖPNV ist eine einfache Unterteilung in
Innenstadt- und Außenbezirke mit der Zuschreibung von Angebotslücken für die
Außenbezirke weder hilfreich noch zutreffend. Mit dem gültigen Nahverkehrsplan verfolgt
der Senat das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr weiter auszubauen.
Angebotsverbesserungen des ÖPNV haben insbesondere in verdichteten Gebieten
besonders hohe Potenziale, insofern ist die Siedlungsstruktur von besonderer Relevanz,
nicht die Lage innerhalb der Stadt. Auch beim Carsharing muss dies differenziert
betrachtet werden. In verdichteten Gebieten ist ein sich wirtschaftlich selbst tragendes
Angebot an Carsharing einfacher zu realisieren als in weniger stark verdichteten
Stadtgebieten. Daher kann Carsharing insbesondere in neuen Stadtquartieren, die mit
einem geringen MIV-Anteil, einer höheren Dichte und einem guten ÖPNV-Angebot geplant
werden, eine Rolle spielen. In weniger verdichteten Stadtteilen wie
Einfamilienhausgebieten ist es hingegen schwierig, die notwendige Nutzerdichte und
Anzahl an Carsharingfahrzeugen zu erreichen. In jedem Fall sollten die
Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass Carsharing zu einer Verringerung der
Wege mit dem MIV oder der Anzahl der Kfz und nicht zu einer Verlagerung vom ÖPNV auf
das Carsharing führt.
Frage 3:
Inwiefern leistet das Land Starthilfe für die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen in den
Außenbezirken, indem Carsharing-Unternehmen auf Fördermittelprogramme des Bundes hingewiesen
werden und die Bezirke Carsharing-Stellplätze ausweisen?
Antwort zu 3:
Aus den regelmäßigen Gesprächen zwischen der für Verkehr zuständigen
Senatsverwaltung und den lokalen Carsharing-Unternehmen ist bekannt, dass die
Carsharing-Unternehmen die Förderprogramme des Bundes kennen. Weiterhin
praktizieren die Bezirke seit vielen Jahren das Verfahren zur Teileinziehung, um so
Stellflächen im öffentlichen Raum für Carsharing-Fahrzeuge freizuhalten.
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom April 2020 wurden u.a. die
notwendigen Grundlagen für Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum gemäß
§ 5 CsgG (Carsharinggesetz) (u.a. Verkehrszeichen) geschaffen. Eine Verankerung im
Landesrecht wird derzeit vorbereitet.
3
Frage 4:
Welche Vorgaben macht das Land für das Carsharing in Berlin (z.B. nur umweltfreundliche Antriebe,
Elektroautos)? Falls es solche Vorgaben noch nicht gibt: aus welchen Gründen?
Frage 5:
Inwiefern ist beabsichtigt, das Carsharing-Angebot stadtweit besser zu steuern und zu verteilen (gerade
auch zu Gunsten der Außenbezirke), z.B. über die Vergabe von Konzessionen? Falls dies nicht beabsichtigt
ist: aus welchen Gründen?
Frage 6:
Inwiefern kann über ein landeseigenes Unternehmen wie die BVG ein Carsharing-Angebot mit
umweltfreundlichen Antrieben modellhaft in den Außenbezirken (ggf. in Kooperation mit einem CarsharingUnternehmen) erprobt werden, um die Lücken im Carsharing-Angebot zu schließen? Falls dies nicht
beabsichtigt ist: aus welchen Gründen?
Antwort zu 4, 5 und 6:
Die Fragen 4, 5 und 6 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf für
ein Sondernutzungsregime für Mietflottenfahrzeuge erarbeitet, das sich aktuell in der
Verbändebeteiligung befindet. Auf dieser Grundlage könnten Vorgaben für
Sondernutzungserlaubnisse festgelegt werden. Als Zubringer zu ÖPNV-Stationen sind
Rufbussysteme effektiver einsetzbar und werden daher im Rahmen des Nahverkehrsplans
erprobt.
Frage 7:
Inwiefern werden Carsharing-Stellplätze bei Neubau-Vorhaben der sechs landeseigenen
Wohnungsbauunternehmen mitgedacht und vorgesehen? Falls dies nicht beabsichtigt ist: aus welchen
Gründen?
Antwort zu 7:
Die landeseigenen Wohnungsbauunternehmen planen in den Mobilitätslösungen ihrer
Neubau-Vorhaben Carsharing-Stellplätze aktuell mit und sehen diese in vielen Fällen auch
vor.
Frage 8:
Inwiefern werden an Bahnstationen Carsharing-Parkflächen geplant und gebaut? Falls dies nicht
beabsichtigt ist: aus welchen Gründen?
Antwort zu 8:
Die Planung und der Bau von Carsharing-Parkflächen an Bahnstationen findet statt und
läuft in Abstimmung mit der DB Station & Service AG und der BVG. Dabei sind jeweils
auch die Eigentumsverhältnisse der betreffenden Flächen zu berücksichtigen.
4
Zu beachten ist, dass Flächen in der Nähe einer Bahnstation grundsätzlich eine besonders
hohe Lagegunst aufweisen. Insbesondere im innerstädtischen Bereich muss vor diesem
Hintergrund abgewogen werden, inwiefern diese hochwertigen Flächen für die Vorhaltung
von Kfz genutzt werden sollen. Für die Park-und-Ride-Anlagen der Bezirke liegen dem
Senat hierzu keine Informationen vor.
Berlin, den 26.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen + Straßenverkehr: Die Parkraumkapazitäten am BER, aus Senat

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1. Welche Dienstleister betreiben die verfügbaren Parkraumkapazitäten am #BER?
Zu 1.: Für die #Bewirtschaftung der #Parkflächen am #Flughafen Berlin Brandenburg
(BER) wurde der Dienstleister #APCOA Deutschland GmbH beauftragt.
2. Wie hoch sind die Parkraumkapazitäten am Flughafen BER insgesamt? (bitte aufschlüsseln nach
Parkplätzen und -häusern)
Zu 2.: Insgesamt stehen Passagieren und allen Beschäftigten am Flughafen Berlin
Brandenburg (BER) ca. 18.000 Stellplätze zur Verfügung, davon ca.10.600 Stellplätze
in den Parkhäusern und 7.400 Stellplätze auf Parkplätzen.
3. Wie viele Parkplätze stehen am BER für Mitarbeiter des Flughafens (#FBB), vor Ort operierenden
Dienstleistern (u.a. #Securitas, #Wisag etc.) sowie Beamte von #Bundespolizei und #Zoll zur Verfügung?
Zu 3.: Für Beschäftigte, die am BER tätig sind, stehen insgesamt ca. 4.700 Stellplätze
zur Verfügung.
4. In welchem Rahmen gibt es für die in Frage 3 genannten Mitarbeiter Rabattierungen bzw. Monatspauschalen für Parkplätze am BER?
Zu 4.: Beschäftigte der FBB nutzen kostenfrei die firmeneigenen Beschäftigtenparkplätze. Für die externen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter wurden einheitliche #Monatspauschalen festgelegt, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen (z.B. für den Zoll oder
die Bundespolizei) anzuwenden sind.
2/2
5. Wie viele #Behindertenparkplätze stehen am BER zur Verfügung?
Zu 5.: Es stehen ca. 500 Behindertenparkplätze zur Verfügung.
6. Über wie viele -Ladesäulen verfügt der Parkraum am BER und wo sind diese installiert?
Zu 6.: Bereits zur Inbetriebnahme des BER werden 10 E-Ladesäulen mit 20 Ladepunkten vorhanden sein. Diese befinden sich in den Parkhäusern P3 und P8. Eine Erweiterung der Anzahl der E-Ladesäulen ist für die Zeit nach der Inbetriebnahme geplant.
7. Wie viele Parkplätze stehen für #Carsharing-Anbieter zur Verfügung und in welchem Verhältnis werden
diese Parkplätze unter den Anbietern aufgeteilt? (bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Anbietern)
Zu 7.: Am BER werden mehrere Carsharing-Anbieter tätig sein, denen jeweils ein
gleichgroßes Kontingent von 40 Parkflächen zur Verfügung steht.
8. In welchem Umfang wird es dem klassischen #Limousinenservice gestatten sein im Bereich des BER
zu parken?
9. In welchem Rahmen wird es #VIP-Parkkapazitäten für den klassischen Limousinenservice geben?
Zu 8. und 9.: Limousinenservices haben die Möglichkeit, das Parkplatzangebot am
BER zu den allgemein gültigen Tarifen zu nutzen.
10. Inwiefern gibt es bereits Pläne seitens der #FBB für eine Vergrößerung der Parkraumkapazitäten am
BER?
Zu 10.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Pläne die Parkraumkapazitäten zu
erweitern.
Berlin, den 29.10.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

BVG: Mieten auf einen Streich Am heutigen Mittwoch, den 5. August 2020, haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ihre inzwischen siebte Jelbi-Station, aus BVG

Am heutigen Mittwoch, den 5. August 2020, haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ihre inzwischen siebte #Jelbi-Station eröffnet. Am U-Bahnhof #Nollendorfplatz, auf dem Parkplatz zwischen Motz- und Maaßenstraße, steht damit ab sofort ein umfangreiches und umweltfreundliches #Sharing-Angebot aus -Motorrollern, #Fahrrädern, -Tretrollern und #Carsharing-Fahrzeugen zur Verfügung. Das Besondere am neuen Standort: Dank einer Sondernutzungserlaubnis des Bezirks Tempelhof-Schöneberg entstand erstmals in Berlin eine Jelbi-Station auf öffentlichem Straßenland.

Dirk Schulte, für Jelbi verantwortlicher Vorstand der BVG: „Gleich vier U-Bahnlinien halten am U-Bahnhof Nollendorfplatz, dazu vier Buslinien. Es freut uns sehr, dass wir an diesem #Mobilitätsknotenpunkt dank der guten Zusammenarbeit mit dem Bezirk nun auch die unterschiedlichen Sharing-Angebote von #Jelbi präsentieren können. Denn mit Jelbi fällt der Umstieg vom eigenen Auto auf umweltfreundliche, geteilte Mobilität noch leichter.“

Bezirksstadträtin Christiane Heiß, Leiterin der Abteilung Bürgerdienste, Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt in Tempelhof-Schöneberg: „Ich freue mich sehr, dass wir hier gemeinsam mit der BVG einen ersten Standort auf öffentlichem Straßenland anbieten können. Eine Jelbi-Station mitten in Schöneberg an einem zentralen Umsteigepunkt ist ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende im Bezirk. Weitere Jelbi-Stationen sind schon im Gespräch, damit wir auch außerhalb des S-Bahnrings neue Mobilitätsangebote schaffen.“

Siebte Station, sieben Mobilitätspartner der BVG: Vor Ort stehen alle bereits in Jelbi integrierten Anbieter mit ihren Fahrzeugen bereit: Die Mieträder von Nextbike, die Tretroller von Tier und Voi, die E-Mopeds von Tier und Emmy und die flexiblen Carsharing-Autos von Miles. Auch die stationären Carsharing-Fahrzeuge von Cambio und Greenwheels können an der Station Nollendorfplatz gemietet werden – aktuell noch über die jeweiligen Apps der Anbieter, die Tiefenintegration dieser beiden Angebote in die Jelbi-App läuft.

Übrigens: Die neue Jelbi-Station ist ein wichtiger Baustein im Projekt Kiez erFahren des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg. Im September können Anwohnerinnen und Anwohner in Schöneberg Nord vier Wochen lang ihr Auto gegen die Mobilitätsvielfalt der Sharing-Angebote und des ÖPNV eintauschen – dafür erhalten sie Mobilitätsgutscheine und Freifahrkarten. Die Jelbi-Station bündelt viele dieser Angebote.

Alle Informationen zu Jelbi und den weiteren Stationen unter www.jelbi.de.

Mit freundlichen Grüßen

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