Fahrdienst: Sammeltaxi-Dienst der Bahn Clever Shuttle gibt in Berlin auf, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2020/06/bahn-beendet-clevershuttle-bahntaxis-sharing-economy-berlin.html

Sie sind froschgrün, fahren emissionsfrei und bringen #Bahnkunden bis vor die Haustür. Seit Jahren versucht die Bahn, mit den #Sammeltaxis ihres #Fahrdienstes #Clever Shuttle Kunden aus dem Auto in den Zug zu locken. Jetzt ist Schluss damit.

Mit Gepäck zum Bahnhof oder von dort vor die eigene Haustür: Mit Clever #Shuttle versuchte die Bahn seit 2017, den Comfort von Bahn und Auto miteinander zu kombinieren. Neben #Call a Bike und dem #Carsharing-Angebot #Flinkster waren die froschgrünen #Clevershuttles Vorzeigeprojekte der #Sharing Economy. Mehrere Fahrgäste mit ähnlichem Ziel teilen sich per App die Fahrt im Elektro- oder Wasserstoffauto. Die Kosten rutschten so deutlich unter den Taxipreis.

Damit ist jetzt nicht nur in Berlin, sondern auch in Dresden und München Schluss. Am Dienstag wird der Betrieb für immer eingestellt, wie der rbb aus Bahnkreisen erfuhr.

Dreistellige Millionenverluste besiegeln das Aus
Der Grund: Die CO2-freie Mobilität auf der letzten Meile rechnete sich nie und beschert der Bahn hohe Verluste. Sie ist Mehrheitseignerin des Start-ups, das seine Geschäftsstelle in Berlin am Halleschen Ufer nahe der Möckernbrücke …

Radverkehr: Berliner fahren weniger Auto und mehr Fahrrad, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228690531/Berliner-fahren-weniger-Auto-und-mehr-Fahrrad.html

Der #Autoverkehr in Berlin nimmt ab. Dafür steigen immer mehr Berliner aufs #Fahrrad. Aktivisten und Politiker fordern bessere Radwege.

Berliner, die in der Stadt unterwegs sind, greifen dafür immer seltener aufs Auto zurück. Das zeigen neue Daten, die die #Senatsverkehrsverwaltung am Freitag veröffentlicht hat. Demnach legten die Berliner 2018 rund 26 Prozent aller ihrer Wege im „#motorisierten #Individualverkehr“, also per privatem Auto, Motorrad oder #Carsharing-Fahrzeug zurück.

In 74 Prozent der Fälle hingegen nutzten sie den #Umweltverbund, fuhren mit Bus oder Bahn (#ÖPNV), stiegen aufs #Rad oder gelangten zu #Fuß an ihr Ziel. Bei der vorherigen Untersuchung im Jahr 2013 machten die Autofahrten noch rund 30 Prozent aller Wege der Berliner aus, auf den Umweltverbund entfielen damals 70 Prozent.

Noch geringer ist nach den neuen Daten der Anteil der Autofahrten von Strecken, die Berliner nur innerhalb der Hauptstadt …

Straßenverkehr + Infrastruktur: Einnahmen Carsharing-Stellplätze, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde. Sie wird der Beantwortung zu Grunde gelegt.
Frage 1:
Wie viele #Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum gibt es derzeit in Berlin? Bitte Anzahl der
Stellplätze je Bezirk tabellarisch auflisten.
Antwort zu 1:
Bezirk Anzahl der Carsharing-Stellplätze
Charlottenburg-Wilmersdorf 10
Friedrichshain-Kreuzberg 43
Lichtenberg 2
Marzahn-Hellersdorf 4
Neukölln 4
Pankow 93
Reinickendorf 0
Spandau 0
Tempelhof-Schöneberg 10
Treptow-Köpenick 0
Gesamtzahl 166
2
Frage 2:
Wie haben sich die Zahlen der Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Berlin in den letzten
fünf Jahren entwickelt? Bitte Entwicklung der Stellplätze je Bezirk tabellarisch darstellen.
Antwort zu 2:
Die Bezirke führen hierüber keine jahresbezogene statistische Erfassung. Als Vergleich
können die Antworten zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12848 vom 25.11.2017
über Car Sharing in Berlin und Frage 15 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18-13946 zum
Thema Car- und Bike-Sharing in Berlin zu Grunde gelegt werden.
Frage 3:
Welche #Einnahmen erzielten die einzelnen Bezirke in den vergangenen fünf Jahren jeweils durch
#Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Stellplätze?
Antwort zu 3:
Sondernutzungsgebühren wurden im Land Berlin bisher nicht erzielt. Bislang wurden in
Berlin Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum im Wege der straßenrechtlichen
#Teileinziehung von Straßenland zur Verfügung gestellt. Mit der Teileinziehung wird die
Benutzung von #Stellflächen auf öffentlichem Straßenland nur noch Unternehmen gestattet,
die die wechselseitige Nutzung von Kraftfahrzeugen unter mehreren
#Verkehrsteilnehmenden ermöglichen. Die Bevorrechtigung einzelner Unternehmen erfolgt
hierbei nicht. Die Stellplätze werden bislang durch das Verkehrsschild absolutes
„Haltverbot“ (Zeichen 283 StVO) mit dem Zusatzzeichen „CarSharing-Unternehmen frei“
beschildert.
Frage 4:
Wofür wurden die Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Stellplätze jeweils
eingesetzt? Bitte Einsatz der Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren je Bezirk darstellen.
Antwort zu 4:
Die Beantwortung der Frage entfällt unter Verweis auf die Antwort zu 3.
Frage 5:
Wie oft wurden im vergangenem Jahr private Fahrzeuge, die auf Carsharing-Parkplätzen abgestellt wurden,
umgesetzt? Bitte Anzahl der #Abschleppvorgänge je Bezirk darstellen.
Frage 6:
Welche Einnahmen erzielten die Bezirke durch das Umsetzen privater Fahrzeuge von öffentlichen
Carsharing-Stellplätzen? Bitte Höhe der Einnahmen je Bezirk darstellen.
Antwort zu 5:
Die Polizei Berlin teilte mit, dass eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung
nicht geführt wird und daher eine mengenmäßige Ausweisung der Umsetzungen von
verbotswidrig auf Carsharing-Stellplätzen abgestellten Fahrzeugen nicht möglich ist.
3
Auch die abgefragten Bezirke haben keine Umsetzungen im Zusammenhang mit
Carsharing-Stellplätzen zurückgemeldet.
Der Bezirk Pankow teilte mit:
„Die stationsgebundenen Stellplätze im Bezirk Pankow sind im Jahr 2011 mit
Veröffentlichung im Amtsblatt Berlin dem öffentlichen Straßenland teileingezogen und
nicht mehr uneingeschränkt als öffentliches Straßenland gewidmet. Daher werden diese
Stellplätze nicht vom Ordnungsamt kontrolliert. Die dort ansässigen Betreiber der
Stellplätze, wie beispielsweise #Stadtmobil, kümmern sich eigenständig um die Beseitigung
der Behinderung, sofern diese vorliegt.“
Frage 7:
Wofür wurden die Einnahmen aus den Fahrzeugumsetzungen jeweils eingesetzt? Bitte Einsatz der
Einnahmen aus den Abschleppvorgängen je Bezirk darstellen.
Antwort zu 7:
Die Beantwortung der Frage entfällt unter Verweis auf die Antwort zu 5 und 6.
Frage 8:
Wie bewertet der Senat die Idee, die Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren für CarsharingStellplätze sowie aus den Umsetzungen privater Fahrzeuge dafür einzusetzen, um das Carsharingangebot
auf die Berliner Außenbezirke auszuweiten
Antwort zu 8:
Bisher werden keine Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Stellplätze
erzielt. Auf die Beantwortung zu Frage 3 wird insoweit verwiesen. Diese Frage stellt sich
daher derzeit nicht. Zudem legen die Carsharing-Anbieter ihre Geschäftsgebiete
selbständig fest.
Berlin, den 01.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität: Das fünfte Jelbiment Bereits zum fünften Mal eröffnet die BVG eine Jelbi-Station in Berlin., aus BVG

Bereits zum fünften Mal eröffnet die #BVG eine #Jelbi-Station in Berlin. Diesmal können sich die Anwohner, Beschäftige und Besucher der #Ullsteinstraße über das neue #Mobilitätsangebot freuen. Ab dem heutigen Donnerstag, 30. Januar 2020 können, wie gewohnt, #Fahrräder, #Motoroller, #Tretroller sowie flexible #Carsharing-Autos via #Jelbi-App gebucht und genutzt werden.

Die neue Station befindet sich in der Ullsteinstraße 138 (direkt vor dem denkmalgeschützten #Ullsteinhaus) und ist nur wenige Minuten vom #Tempelhofer Hafen sowie dem gleichnamigen Einkaufzentrum entfernt. Ein besonderer Clou an dieser Station ist die solarbetriebene smarte Sitzbank, mit der Nutzer kostenlos das BVG Wi-Fi nutzen können. Des Weiteren wird auch hier das elektrische Carsharing durch #Ladesäulen gefördert.

Die neue Jelbi-Station ist in Kooperation mit dem Ullsteinhaus und The Drivery GmbH, Europas größten Start-up-Hub und Innovationscampus für Mobilität entstanden. Alle weiteren Informationen rund um die Jelbi-App oder die Jelbi-Stationen findet man unter www.jelbi.de.

Hinweis: Auch in diesem Jahr findet der #BVG-Hackathon mit den Themenschwerpunkten Jelbi und Neue Mobilität statt. Am Wochenende 15./16. Februar 2020 findet der #Hackathon in den Räumlichen von The Drivery GmbH, im Ullsteinhaus, statt. Weitere Information zum Hackathon findet man unter www.bvg-hackathon.de.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Elektromobilität: Verkehrswende in Berlin: Ladestationen für Fahrzeuge mit Elektromotoren – „Stromlos durch die Nacht“?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Fahrzeuge mit Elektromotoren gibt es in Berlin (Aufschlüsselung nach Jahr seit 2010, privat und
staatlich)?
Antwort zu 1:
Auf Grundlage der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt können lediglich Aussagen darüber
gemacht werden, wie viele Fahrzeuge mit Elektromotoren in Berlin zugelassen sind. Diese
Angabe berücksichtigt jedoch nicht Fahrzeuge, die in einem anderen Zulassungsbezirk
registriert sind, aber in Berlin vorwiegend zum Einsatz kommen. Ebenso berücksichtigen
diese Zahlen nicht, ob die in Berlin zugelassenen Fahrzeuge auch vorwiegend in Berlin
zum Einsatz kommen. Das #Kraftfahrt-Bundesamt gibt für das Land Berlin zum 01.01.2019
einen Bestand von 2.713 #Elektro-Personenkraftwagen (darunter keine Wohnmobile) sowie
2.244 #Plug-in-Hybrid-Personenkraftwagen an. Weitere Differenzierungen oder historische
Daten sind über das Kraftfahrt-Bundesamt öffentlich zugänglich (https://www.kba.de). Es
kann darüber hinaus davon ausgegangen werden, dass weitere Fahrzeuge mit
Elektromotoren in Berlin zum Einsatz kommen, aber nicht in Berlin zugelassen sind. Dies
betrifft unter anderem die Flotten von #Carsharing-Anbietern wie #We-Share oder #Share-now
mit aktuell über 1.500 Fahrzeugen, die in Berlin stationiert sind.
Die Auswertung des Kraftfahrzeugregisters durch das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten ergab folgendes Ergebnis:
2
Davon sind den folgenden Behörden zugeordnet:
Berliner Feuerwehr
Antriebsart Anzahl
Fahrzeuge
Elektro 9
Gesamt 9
Berliner Polizei
Antriebsart Anzahl
Fahrzeuge
Elektro 8
Hybrid Benzin/Elektro 5
Gesamt 13
SenInnDS – Abt. IV – Sport
Standort Anzahl
Fahrzeuge*
Olympiapark 11
Jahnsportpark 4
Sportmuseum 1
Sportforum Berlin 6
Gesamt 22
Eine rückwirkende Abfrage bis 2010, sowie eine Aufschlüsselung nach Bezirken, privat
und staatlich, ist nicht möglich.
Alle Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten in Berlin
Antriebsart Anzahl Fahrzeuge
Elektro 5175
Hybrid Benzin/Elektro 2998
Hybrid Diesel/Elektro 174
Hybrid LPG (Gas)/Elektro 1
Hybrid Brennstoffzelle/Wasserstoff/Elektro 13
Gesamt 8361
Frage 2:
Mit wie vielen zusätzlichen Fahrzeugen mit Elektromotoren rechnet der Senat jährlich bis 2030
(Aufschlüsselung pro Jahr und nach privat und staatlich)?
Antwort zu 2:
Der Markthochlauf von E-Fahrzeugen in Berlin bis 2030 ist, unabhängig vom erklärten
Zielzustand, gerade bei privaten und gewerblichen Halterinnen und Haltern von
verschiedenen Faktoren abhängig, für die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeiten zu
berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund können unterschiedliche Hochlaufszenarien
3
unterstellt werden, die seitens des Senats bei den Planungen zur Ausgestaltung der
#Ladeinfrastruktur in Berlin berücksichtigt werden.
Frage 3:
Wie viele #Ladestationen für Fahrzeuge mit Elektromotoren gibt es derzeitig in Berlin? Wie viele davon
befinden sich jeweils auf öffentlichem Straßenland, bei Behörden und bei landeseigenen Unternehmen
(Aufschlüsselung zusätzlich nach innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Ringes und Bezirk)?
Antwort zu 3:
Zur Beantwortung der Fragen 3 wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage
18/20331 vom 07.08.2019 und hier auf die Frage 1, in der die Anzahl der Ladestationen
für Elektroautos genannt wurde, sowie auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage
18/20382 vom 11.08.2019 und hier auf die Frage 5, in der der aktuelle Stand der
Planungen zu Ladeinfrastruktur auf Liegenschaften der Senatsverwaltungen und
Senatskanzlei dargestellt wurde, verwiesen.
Ergänzend können folgende Angaben zu Ladeeinrichtungen in der Aufschlüsselung nach
innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Ringes und Bezirk auf Basis des Energieatlas
Berlin/Bundesnetzagentur mit Stand April 2019 gemacht werden.
Lage
Bezirk
Innere Stadt (S-Bahn-Ring) Äußere Stadt
Mitte 75 0
Charlottenburg-Wilmersdorf 59 21
Friedrichshain-Kreuzberg 46 0
Pankow 21 20
Tempelhof-Schöneberg 22 23
Steglitz-Zehlendorf 0 23
Neukölln 21 11
Lichtenberg 0 19
Treptow-Köpenick 5 16
Reinickendorf 0 5
Spandau 0 21
Marzahn-Hellersdorf 0 17
insgesamt 249 176
4
Die Standorte der Ladeeinrichtungen können den Internetseiten
https://energieatlas.berlin.de/ oder https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/
entnommen werden. Die „be emobil“-Ladeeinrichtungen sind weiterhin auf der Website
http://www.be-emobil.de/ abgebildet.
Zur Anzahl an Ladestationen bei landeseigenen Unternehmen teilen wir nach
Rücksprache mit den Landesbetrieben mit:
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG):
– Auf dem Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße verfügt die BVG (mit Stand Oktober 2019)
über 30 Ladesäulen für #Elektrobusse (Depotlader), die nicht öffentlich zugänglich sind.
– Für die elektrische #Dienstwagenflotte verfügt die BVG über 227 Ladestationen, welche
auf alle Liegenschaften der BVG verteilt sind. Sie sind ebenfalls nicht öffentlich
zugänglich.
Wasserbetriebe:
– Insgesamt verfügen die Wasserbetriebe über 103 #Ladepunkte (nicht öffentlich
zugänglich, dienen ausschließlich dem Laden der Dienstfahrzeuge), die sich wie folgt
verteilen:
– innerhalb des S-Bahnringes: 43 Ladepunkte in den Bezirken Treptow, Mitte,
Charlottenburg, Wilmersdorf, Tempelhof
– außerhalb des S-Bahnringes: 47 Ladepunkte in den Bezirken Tegel, Spandau,
Ruhleben, Köpenick, Wilmersdorf
– Brandenburg: 13 Ladepunkte Stahnsdorf, Waßmannsdorf, Schönerlinde,
Münchehofe
Berliner Stadtreinigung (BSR):
– Insgesamt 124 Ladepunkte (innerhalb S-Bahn-Ring: 32, außerhalb S-Bahn-Ring: 92),
weitere 13 werden bis Ende 2019 errichtet.
BEHALA:
– Am Standort der BEHALA existiert keine gesonderte Ladeinfrastruktur, die Fahrzeuge
werden über normale Haussteckdosen geladen.
Berliner Feuerwehr:
– Bei der Berliner Feuerwehr sind nachfolgende 22kW-AC-Ladesäulen seit
14.10.2019 installiert:
Standort Anzahl
Nikolaus-Groß-Weg 2, innerhalb des S-Bahnrings 3
Feuerwache Charlottenburg-Nord, innerhalb des S-Bahnrings 3
Voltairestr. 2 (Lehrrettungswache), innerhalb des S-Bahnrings 2
Groß-Berliner-Damm 18, FW Treptow, außerhalb des S-Bahnrings 2
Zudem wurde zusätzlich eine 25kW-DC-Ladesäule in der Voltairestraße errichtet.
Somit verfügt die Berliner Feuerwehr derzeit über 11 Lademöglichkeiten für
Elektrofahrzeuge. Die Ladestationen sind nicht öffentlich zugänglich.
5
Polizei Berlin:
– Die Polizei Berlin verfügt über sechs Wandladestationen und eine Schnellladesäule,
die ausschließlich für die Ladung von Dienstfahrzeugen verwendet werden. Alle
Lademöglichkeiten sind nicht öffentlich zugänglich. An folgenden Örtlichkeiten
befinden sich die o. g. Ladevorrichtungen:
Standort Anzahl
Königstr. 5, 14163 Berlin (Steglitz-Zehlendorf) (SLS)*
außerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Alemannenstr. 10, 14129 Berlin (Steglitz-Zehlendorf) (WLS)
außerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Gothaer Str. 19, 10823 Berlin (Tempelhof-Schöneberg) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Hauptstr. 45, 10827 Berlin (Tempelhof-Schöneberg) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 2
Friesenstr. 16, 10965 Berlin (Friedrichshain-Kreuzberg) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Kruppstr. 2, 10557 Berlin (Mitte) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Gesamt 7
*SLS – Schnellladestation; WLS – Wandladestation
SenInnDS – Abt. IV – Sport:
– Im Olympiapark (innerhalb des S-Bahnrings) gibt es eine nicht öffentlich
zugängliche Ladestation. Alle anderen E-Fahrzeuge werden über reguläre
Stromentnahmequellen (Steckdosen/Trafos) in den Garagen vor Ort geladen.
Zudem weisen wir auf das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO)
hin, das die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe seit dem 01.07.2018
anbietet. WELMO hat zum Ziel, die gewerblichen Flotten des Berliner Wirtschaftsverkehrs
zu elektrifizieren – neben E-Fahrzeugen werden auch Ladepunkte gefördert. Im Rahmen
des Förderprogramms sind mit Stand 01.10.2019 insgesamt bereits 2.374 E-Fahrzeuge
sowie 422 Ladepunkte beantragt bzw. gefördert worden. Da das Förderprogramm noch
bis Ende 2020 läuft, wird die Anzahl weiter signifikant zunehmen.
Frage 4:
Was ist der jetzige Bedarf an Ladestationen und wie entwickelt sich der Bedarf in den nächsten Jahren bis
2030 (Aufschlüsselung nach Jahr, innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Ringes und Bezirk)?
Frage 5:
Wie wird sichergestellt, dass ausreichend Ladestationen in Berlin verfügbar sind, wenn nach Vorstellung der
Umweltsenatorin ab 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr in Berlin fahren sollen?
Frage 6:
Welche alternativen Lademöglichkeiten werden zukünftig eingeführt? Wo werden diese umgesetzt
(Aufschlüsselung nach Art der Lademöglichkeit, Kostenpunkten, Zeitrahmen, innerhalb und außerhalb des
S-Bahn-Ringes sowie Bezirk)?
6
Antwort zu 4 bis zu 6:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 6 gemeinsam beantwortet.
Der Senat arbeitet daran, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine
Umstellung der Antriebstechnik auf elektrische Antriebe in ganz Berlin bis 2030
herbeiführen können. Schwerpunkte sind hier die Förderung von wirtschaftsnaher
Elektromobilität im Rahmen des Förderprogramms WELMO, der Aufbau von
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum sowie die Umstellung der
landeseigenen Flotten. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass auch in
Zukunft der überwiegende Teil der Ladevorgänge im privaten Raum, am Wohn- oder
Arbeitsort und nur ein geringerer Teil im öffentlichen Raum stattfinden wird. Der Senat
sieht daher vor, den Aufbau von Ladeinfrastruktur auch im privaten und halböffentlichen
Raum zu unterstützen. Parallel wird die weitere Verlagerung von Teilen des motorisierten
Individualverkehrs auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes angestrebt, was der Senat
durch den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und der Angebote des öffentlichen
Personennahverkehrs unterstützt.
Aktuell bietet das Land Berlin mit 730 Ladepunkten in Relation zu den zugelassenen
Elektroautos ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot auf öffentlichem Straßenland. Dies zeigt
sich auch an der zurzeit relativgeringen Auslastung der Ladepunkte.
Im Rahmen laufender Vorhaben wird derzeit angestrebt, die Anzahl von Ladepunkten im
öffentlichen Raum auf über 2.000 Ladepunkte zu erhöhen. Dies soll im Rahmen des
Landesprogramms „be emobil“ (1.140 Ladepunkte) sowie im Rahmen des durch das
Bundesministerium für Wirtschaft geförderten Projekts ElMobilBerlin (bekannt unter dem
Titel „Neue Berliner Luft“, https://www.neueberlinerluft.de/, bis zu 1.000 Ladepunkte)
erfolgen. Dazu kommen weitere Ladeeinrichtungen, welche private Betreiber ohne
Beteiligung des Landes Berlin errichten und betreiben.
Frage 7:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 7:
Nein.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Carsharing: Auto, E-Roller, Fahrrad Berliner Sharing-Dienste im Überblick, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/sharing/auto–e-roller–fahrrad-berliner-sharing-dienste-im-ueberblick-32945922?dmcid=nl_20190802_32945922

In den letzten Jahren hat sich in der Berlin ein Wandel vollzogen: Statt zu #kaufen, setzen immer mehr Berliner auf das #Leih-Prinzip. Ob #Fahrräder, #Autos oder #Elektro-Tretroller – still und leise hat der #Sharing-Trend die Hauptstadt überrollt. Doch welche Angebote gibt es überhaupt? Und was muss ich beachten? Wir haben uns die Sharing-Dienste in Berlin genauer angeschaut und verraten, was Sie wissen müssen.

#Carsharing

Ein eigenes Auto zu besitzen ist teuer und in einer Großstadt wie Berlin eigentlich überflüssig. Viele Berliner wollen dennoch nicht auf ein Auto verzichten. Die Lösung: Carsharing. Das Prinzip ist einfach: Gegen eine Gebühr mietet man für einen selbstgewählten Zeitraum via App oder vor Ort ein Auto. Abgerechnet wird je nach Anbieter nach Minuten oder Kilometern. In Berlin gibt es zwei Carsharing-Varianten: die flexiblen Carsharing-Angebote und die stationären Carsharing-Angebote.

Flexibles Carsharing
Wer sich für einen flexiblen Carsharing-Dienst entscheidet, muss das gemietete Auto an keinen festen Stellplatz zurückbringen, sondern kann es innerhalb eines bestimmten Geschäftsgebiets an einem beliebigen Ort ausleihen und wieder abstellen. Dieses Geschäftsgebiet liegt meist innerhalb des Berliner Rings, einige Anbieter haben ihr Angebot jedoch auch auf die Außenbezirke Berlins erweitert.

In Berlin gibt es fünf große Carsharing-Anbieter mit diesem sogenannten „Free Floating Prinzip“: Miles, SIXT share, WeShare und Car2go/Drive Now (bald SHARE NOW). Nach Angaben des Verkehrs-Staatssekretärs Ingmar Streese …

App + ÖPNV: Jelbi Mobilitätsplattform, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den
entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Welche Fahrzeug-Sharing- und Mobilitäts-Dienstleister sind schon mit in die #Mobilitätsplattform „#Jelbi“
integriert?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
“Zum Open Beta Launch (11.06.2019) sind #Emmy (#eRollersharing), #Nextbike
(#Bikesharing), #Miles (#Carsharing) und der öffentliche Personennahverkehr (#S-Bahn &
#BVG) in der Jelbi-App tiefenintegriert.“
Frage 2:
Welche werden zukünftig noch mit integriert werden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Sommer folgt der #BerlKönig, das gemeinsame Ridesharing-Angebot der BVG und
ViaVan. Kurz darauf soll auch #Taxi Berlin in der Jelbi-App voll integriert sein und nach der
2
Zulassung auch die -Tretroller von #Tier. Anschließend folgen schrittweise die weiteren
Partner. Rund 25 Mobilitätsanbieter haben schon Interesse bekundet.“
Frage 3:
Gibt es von Seiten des Senats und/oder der BVG besondere Prioritäten, welche Dienstleister zukünftig mit in
Jelbi integriert werden sollen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG bietet allen Mobilitätsanbietern die Möglichkeit, ihre Mobilitätsservices für Berlin
auf der Mobilitätsplattform in einer tiefen Integration (von der Anzeige über die
Reservierung bis zur Bezahlung) anzubieten. Hierzu veröffentlichte die BVG am
04.01.2019 ein Interessenbekundungsverfahren auf BVG.de und Bund.de für sog.
„Mobility Service Provider (MSP)“, d.h. Unternehmen, die ihre Mobilitätsangebote in Berlin
bereitstellen bzw. bereitstellen werden. Inhalt der Bekanntmachung war eine Aufforderung
an die MSPs, Interesse für die Teilnahme an dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt
„Mobilitätsplattform Jelbi“ der BVG zu bekunden, unter Erfüllung von
Mindestanforderungen.“
Frage 4:
Haben sich alle der unter 1. genannten Anbieter gegenüber BVG UND Senat bereit erklärt, die
Bewegungsdaten ihrer Nutzer zur Verfügung zu stellen?
Antwort zu 4:
Nein. Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu bestand und besteht keine Notwendigkeit. Der BVG stehen nur die über die Jelbi-
App generierten Daten im Rahmen der DSGVO zur Verfügung sowie die anonymisierten
Nutzungsdaten von Verkehrsmitteln auf den Jelbi-Stationen. Dazu gehören auch Daten
über den Abfahrtsort und Zielort sowie die Verkehrsmittelauswahl, die für die
Buchung/Nutzung, Bezahlung und Rechnungstellung erforderlich sind.“
Frage 4a:
Wenn Nein, gibt es darüber weitere Verhandlungen mit den Anbietern, die keine Daten zur Verfügung stellen
wollen oder es bisher noch nicht machen?
Antwort zu 4a:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu bestand und besteht keine Notwendigkeit, da für den Betrieb von Jelbi nicht
notwendig.“
Frage 4b:
Welche der Dienstleister unter 1. sind bereit, ihre Daten dem Senat UND der BVG zur Verfügung zu stellen?
3
Antwort zu 4b:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Kooperationspartner stellen nur die Daten zur Verfügung, die für die Nutzung des
jeweiligen Mobilitätsangebotes in Jelbi nötig sind (für die Buchung, Bezahlung und
Rechnungstellung, siehe Antwort zu Frage 4)“.
Frage 5:
Werden diese Daten jeweils kostenfrei und auswertbar zur Verfügung gestellt?
a. Wenn NEIN: Was kosten diese Daten bzw. die Auswertung den Senat bzw die BVG?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ja.“
Frage 6:
Besteht von Seiten des Senats überhaupt ein Interesse an den Bewegungsdaten?
a. Wenn JA, von welchen Sharing- und Mobilitätsdienstleistern, unterschieden nach Fahrzeugarten, sind diese
Bewegungsdaten für den Senat ODER BVG von Interesse?
Antwort zu 6:
Bei der Mobilitätsplattform „Jelbi“ handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches,
unternehmerisches Pilotprojekt der BVG, in dem getestet werden soll, ob eine solche App
funktioniert und ob das Konzept der Hubs angenommen wird, so dass es hierzu keine
Vorgaben des Senats gibt.
Frage 7:
Wird die Bereitschaft zur Datenweitergabe an den Senat und/oder BVG künftig ein Kriterium für die
Integration eines Dienstleisters unter 1. sein, um in die Jelbi Mobilitätsplattform integriert zu werden?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nur soweit es für die Nutzung des jeweiligen Mobilitätsangebotes in Jelbi nötig ist.“
Berlin, den 27.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Carsharing: Neues Carsharing startet Volkswagen stellt 1500 Elektroautos auf die Berliner Straßen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/neues-carsharing-startet-volkswagen-stellt-1500-elektroautos-auf-die-berliner-strassen-32743062

Berlin – Schon jetzt ist Berlin die #Carsharing -Hauptstadt Deutschlands. Mehrere tausend Autos stehen zur gemeinschaftlichen Nutzung bereit. In dieser Woche kommt nun ein weiterer Anbieter hinzu: Volkswagen. Am Donnerstag fällt nach einer mehrwöchigen Testphase offiziell der Startschuss für „#WeShare“. Besonderheit: Die Fahrzeugflotte wird ausschließlich #elektrisch betrieben.

Wie berichtet werden zunächst 1500 e-Golf auf Straßen und Plätzen der Innenstadt verteilt. Zum Jahresende kommen 500 e-Up! dazu. Von 2020 an, wenn der vollelektrische ID.3 ausgeliefert wird, wird die Flotte schrittweise damit ergänzt. Der ID.3 hat in diesem Jahr Weltpremiere.

Partnerschaft mit Lidl und Kaufland
Damit die Autos zum Laden der Batterien nicht allzu weit fahren müssen, hat der Wolfsburger Automobilkonzern jüngst eine Partnerschaft mit Lidl und Kaufland besiegelt. Danach werden die Handelsketten bis Februar 2020 bis zu 70 öffentliche Ladesäulen errichten – 60 vor Lidl- und zehn vor Kaufland-Märkten. Größtenteils wird es sich um Schnelllader mit 50 Kilowatt Leistung handeln.

Tagsüber stehen die bis zu 140 Steckdosen den E-Autos der Supermarktkunden zur Verfügung, zwischen 23 und 6.30 Uhr tanken dort die …

Straßenverkehr + Radverkehr: Sicherstellung von Car- und Bikesharing-Angeboten im gesamten Stadtgebiet von Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Carsharing -Anbieter mit welcher Anzahl an Fahrzeugen gibt es aktuell in Berlin? (inkl.
Aufschlüsselung nach Antriebsarten)
Antwort zu 1:
Es gibt keine Genehmigungs- und keine Berichtspflicht zu Car- und #Bikesharing
Angeboten. Deshalb liegen Dem Senat keine vollständigen Daten vor. Die freiwillig
übermittelten Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Bei den im Folgenden
dargestellten Fahrzeugzahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis der vorliegenden
Unternehmensangaben, die hier nicht nach Unternehmen aufgeschlüsselt werden.
Es gibt stationsbasierte und stationslose Carsharing-Angebote. Zu den
stationsgebundenen Anbietern in Berlin zählen „Cambio“, „Flinkster“ (Deutsche Bahn),
„Greenwheels“, „Stadtmobil“, „Ubeeqo“ und „Oply“. Die Berliner Flotte umfasst hier rund
900 Fahrzeuge. Aktuell sind weniger als 1 Prozent davon elektrifiziert. Rückgemeldete
Gründe für diese geringe Rate sind die hohen Anschaffungs- und operativen Kosten der
E-Fahrzeuge bei gleichzeitig geringerer Auslastung.
Stationslose Anbieter vor Ort sind „drive now“ (BMW), „car2go“ (Daimler), „Miles“ und
„Sixtshare“. Die Fusion von „car2go“ und „drive now“ zu „share now“ ist aktuell in
Umsetzung. Insgesamt stehen in Berlin 3.100 stationslose Fahrzeuge zur Verfügung. Der
Elektrifizierungsanteil beträgt weniger als 10 Prozent. Mit dem zeitnah angekündigtem
Start von „We share“ (VW) sollen weitere 1.500 Fahrzeuge hinzukommen. Diese sollen zu
2
100 Prozent elektrisch betrieben sein, was bei den Freefloatern zu einem
Elektrifizierungsgrad von rund 40 Prozent führen würde.
Frage 2:
Welche Bikesharing-Anbieter mit welcher Anzahl an Rädern gibt es aktuell in Berlin? (Aufschlüsselung
Anzahl der E-Bikes)
Antwort zu 2:
Die Fragen 2-10 wurden im Hinblick auf „#nextbike“ in den Schriftlichen Anfragen vom 3.
April 2019 (Nr. 18/18637) und 16.10.2018 (Nr. 18/16741) beantwortet. Einen weiteren
Überblick zu der Berliner #Leihradsituation gibt die aktuelle Studie der agora
Verkehrswende „Bikesharing im Blickpunkt“.
Die jeweilige Anzahl der Leihfahrräder wird von den Anbietern nicht kommuniziert, so dass
die tatsächliche Anzahl nicht benannt werden kann. Nach hiesigem Kenntnisstand stehen
in Berlin ungefähr 14.000 Leihfahrräder zur Verfügung, wobei die Zahl jahreszeitlich
schwanken dürfte. Die meisten Leihfahrräder bietet „#Mobike“ an (circa 7.300), gefolgt von
„#LIDL-Bike“ (circa 3.000) und „#Deezer Nextbike“ (ca. 2.00).
Die Anbieter „#Donkey Republic“ (circa 1.000), „#Lime Bike“ (etwa 700) und „#Byke“(etwa 50)
stellen weitere Leihfahrräder bereit. Die Anzahl der Leihfahrräder neuer Anbieter
(„#Sacoora“ und „#JUMP“), die erst vor kurzer Zeit in Berlin gestartet sind, wurde noch nicht
berücksichtigt.
„Lime Bike“ verleiht auch eine unbekannte Anzahl an -Bikes, „Jump“ bietet ausschließlich
E-Bikes (etwa 1.000) an.
Frage 3:
Mit welchen weiteren Anbietern steht der Senat in Verhandlungen?
Antwort zu 3:
Es gibt keine Genehmigungsgrundlage zu Car- und Bikesharing-Angeboten und
entsprechend finden hierzu keine Verhandlungen statt. Der Senat steht mit einzelnen
Unternehmen in Kontakt.
Frage 4:
Auf welcher rechtlichen Grundlage und nach welchen inhaltlichen Kriterien erfolgt eine entsprechende
Genehmigung? Welche Behörde ist für die Genehmigung zuständig?
Frage 5:
Für welche Laufzeiten wurden die aktuellen Genehmigungen erteilt? (bitte einzeln für die jeweiligen Anbieter
aufführen)
3
Frage 7:
Sind im Rahmen der Genehmigungen verpflichtende Vorgaben für eine stadträumliche Angebotsstruktur
vorgesehen, z. B. Innenstadtbereiche, Innenstadt-Randgebiete, Außenbezirke?
Frage 8:
Inwieweit ist es möglich, die Genehmigung daran zu koppeln, Carsharing- und Bikesharing-Anbieter zu
verpflichten, ihre Angebote im gesamten Stadtgebiet, also auch in den Außenbezirken vorzuhalten?
Frage 9:
Hat der Senat im Rahmen der erteilten Genehmigungen, die in Frage 8 erwähnte Verpflichtung zur
Angebotsstruktur im gesamten Stadtgebiet berücksichtigt, und wenn nicht, warum nicht? Sind dem Senat die
ggf. entsprechenden Vorgehensweisen in den einzelnen Bezirken bekannt und wie nimmt er hierauf
Einfluss?
Antwort zu 4, 5, 7, 8 und zu 9:
Weder Bikesharing-Fahrräder noch Carsharing-Fahrzeuge bedürfen aufgrund der
aktuellen Rechtslage einer Genehmigung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Lediglich die
Stationen von Bike-Sharing-Angeboten für die Inanspruchnahme öffentlichen
Straßenlandes benötigen eine Sondernutzungserlaubnis. Die erteilten
Sondernutzungserlaubnisse für Stationen von „Deezer Nextbike“ wurden bis zum
31.07.2021 befristet.
Frage 6:
Welche Kosten müssen die Carsharing-Anbieter für das Genehmigungsverfahren sowie für die Nutzung von
Stellflächen (z.B. Parkraumbewirtschaftung) pro Fahrzeug entrichten?
Antwort zu 6:
Bezüglich des Genehmigungsverfahrens wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Sofern Carsharing-Fahrzeuge auf Stellflächen innerhalb von Parkraumbewirtschaftungszonen
geparkt werden, sind – wie für sonstige Personenkraftwagen auch – Parkgebühren
zu entrichten.
Die Kunden der stationsbasierten Carsharing-Anbieter bezahlen die Parkgebühren
während der Leihzeiten individuell. Die Stationen selbst werden von den Anbietern in der
Regel privat angemietet.
Beim stationslosen Carsharing bezahlen die Kunden die Parkgebühren pauschal über die
zeit- und / oder fahrstreckenbezogenen Preise der Anbieter. Die Anbieter selbst entrichten
die realen Parkgebühren minutengenau über das Handyparken. Die Standzeiten Ihrer
Fahrzeuge werden in parkraumbewirtschafteten Gebieten über eine zentrale, GPSbasierte
Erfassung ermittelt.
Frage 10:
Welche konkreten Maßnahmen und Handlungsschritte unternimmt der Senat, um die gesetzliche Forderung
nach gleichwertigen Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins zu gewährleisten?
4
Antwort zu 10:
Neben dem steten Ausbau des Angebots zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
in Berlin und im Berliner Umland, wurde im Rahmen des Berliner Mobilitätsgesetzes ein
starker Ausbau der Radinfrastruktur beschlossen.
Berlin, den 21.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Gewobag und BVG eröffnen ersten Mobilitätshub Berlins, aus BVG

In Anwesenheit von Ingmar Streese, Staatssekretär für Verkehr, Gewobag-Vorstandsmitglied Snezana Michaelis und BVG Vorstand Dr. Henrik Haenecke wurde die erste Jelbi-Station eröffnet In der Gitschiner Straße 64, direkt am -Bahnhof #Prinzenstraße, haben heute Gewobag und BVG gemeinsam den ersten Berliner #Mobilitätshub eröffnet.

Berlin, 12. April 2019

Diese „#Jelbi-Station“ bildet den #Umsteigepunkt vom #ÖPNV auf geteilte #Mobilitätsangebote. Hier werden #Carsharing, #Bikesharing, #Roller-Sharing, #Ridesharing, Busse und Bahnen gebündelt. Darüber hinaus stehen #Ladesäulen für elektrisches Carsharing bereit. Eine anbieteroffene #Paketstation wird als zusätzlicher Service zeitnah das Angebot ergänzen.

Die Idee dabei: Noch mehr Berlinerinnen und Berliner sollen künftig auf den eigenen Pkw verzichten. Dafür bieten die Partner des Projekts leicht zugängliche und komfortable Alternativen in Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Direkt am U-Bahnhof kann man sich an der Jelbi-Station künftig auch das Fahrrad für die Kieztour, den Roller für den Ausflug und das Auto zum Einkaufen mieten. Wer bereits mit einem geteilten Fahrzeug unterwegs ist, findet am U-Bahnhof künftig bequem einen Parkplatz für sein Verkehrsmittel.

Und der besondere Clou daran: alle Sharing-Angebote können künftig über die neue App „Jelbi“ gebucht werden. Voraussichtlich ab Sommer wird die App an den Start

gehen. Bis dahin können die Fahrzeuge aber schon mit den jeweiligen Apps der Jelbi-Partner genutzt werden.

Möglich wird dieses außergewöhnliche und bisher in Deutschland einmalige Konzept durch die Kooperation von BVG und Gewobag. Das städtische Wohnungsunternehmen stellt die Flächen bereit und errichtet darauf die Mobilitätshubs. Die BVG wiederum lässt die App programmieren und hat das Partnernetzwerk der Mobilitätsdienstleister geschmiedet. Vom ersten Tag an dabei sind Miles, Oply, Flinkster, Mobileeee. Emmy und Nextbike. Nur diese dürfen auch die Stellplätze auf dem Mobilitätshub nutzen. Daher werden die Mobilitätshubs künftig Jelbi-Stationen genannt. Nach und nach werden weitere Partner sowohl für Hubs als auch für Fahrzeuge dem Netzwerk beitreten.

Der Standort am U-Bahnhof Prinzenstraße ist der erste, den die Gewobag auf ihren Grundstücken errichtet hat. Weitere werden im Sommer folgen, beispielsweise in der

Landsberger Allee oder am U-Bahnhof Jakob-Kaiser-Platz. Ihren MieterInnen möchte die Gewobag damit einen besonderen Mobilitätsservice direkt vor der eigenen Haustür

bieten und ihre Quartiere damit noch attraktiver gestalten. Zudem sieht das kommunale Unternehmen darin einen Beitrag zur flächeneffizienten und nachhaltigen

Stadtentwicklung und sammelt Erfahrungen in der Verbindung von Wohnen und Mobilität, die später auch an anderen Standorten genutzt werden können.