BVG + Fahrdienst: Wird Mobilität für alle durch Jelbi gewährleistet?, aus Senat

Frage 1:
Wie viele Menschen haben sich nach Kenntnis des Senats bereits in der #Jelbi-App registriert?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt wie folgt mit:
„Mit Stand April 2022 gibt es rund 160.000 #Registrierungen.“
Frage 2:
Wie viele Fahrten wurden nach Kenntnis des Senats bereits über die Jelbi-App gebucht? Bitte aufschlüsseln nach
Jahr und nach #Modalität.
Antwort zu 2:
Die BVG teilt wie folgt mit:
„Diese Informationen fallen in die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Jelbi und ihren
Geschäftspartnern und können aus diesem Grund nicht veröffentlicht werden. Auch innerhalb
vom Jelbi-Partnerbündnis werden Zahlen über das jeweilige Geschäft der Partner nicht mit den
anderen Partnern geteilt, wozu wir uns auch vertraglich verpflichtet haben. Wir bitten um
Verständnis.“


Frage 3:
Mit welchem #Personalaufwand ist nach Kenntnis des Senats die Integration neuer Angebote auf der App
verbunden und wie lange dauert der durchschnittliche #Integrationsprozess? Wie viele Planstellen sind für
Integrationsprozesse vorgesehen? Wie hoch ist der Folgeaufwand (aufgeschlüsselt nach Personaleinsatz und
Zeitaufwand) von integrierten Angeboten, um die Funktionalität der App zu gewährleisten?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt wie folgt mit:
„Aktuell besteht das BVG-Produktteam der Jelbi-App aus drei Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Über den Personalaufwand der involvierten Dienstleister und #Mobilitätsanbieter
kann keine generelle Aussage getroffen werden, da jede Integration kein Standardprozess ist,
sondern ein individueller Vorgang in Abhängigkeit von Ressourcenkapazitäten, sowie der
technischen und vertraglichen Vorraussetzungen der Partner. Zudem bringt jede Mobilitätsform
unterschiedliche Anforderungen mit im Bezug auf seine Nutzungsmodalitäten und -funktionen.
Die Tiefenintegration von Mobilitätsangeboten in eine zentrale Plattform (One-stop-Shop:
Anzeige, Routing, Buchung, Bezahlung, Factoring, Dokumentenvalidierung, etc.) ist aus
vertraglicher und auch technischer Sicht Neuland (noch keine Markstandards/Interoperabilität).
Entsprechendes gilt für den Folgeaufwand. Der durchschnittliche Integrationsprozess
(Vertragsverhandlung und technische Integration) dauert rund acht Monate.“
Frage 4:
Welche #Voraussetzungen müssen Anbieter erfüllen, um in der Jelbi-App integriert zu werden? Tragen
Unternehmen, deren Angebot in der Jelbi-App integriert werden einen Teil der Integrationskosten und wenn ja, wie
hoch ist der Anteil?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt wie folgt mit:
„Der #Jelbi-Integration ist – als Bestandteil eines öffentlichen Unternehmens – ein
#Interessensbekundungsverfahren vorgeschaltet, bei dem interessierte Sharing-Anbieter formal
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ihr Teilnahmeinteresse bekunden. Die Teilnahmebedingungen sind dauerhaft auf
https://unternehmen.bvg.de/ annonciert und behinhalten auch die Vorraussetzungen und
Kriterien für eine Integration in die Jelbi-App als auch für die Nutzung der JelbiMobilitätsstationen.
Um als sogenannter MSP (Mobility Service Provider) das Interesse bei der BVG zu bekunden,
müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Der MSP betreibt eine eigene Flotte in Berlin mit folgender Mindestflottengröße (differenziert
nach Mobilitätskategorie), welche auch entsprechend in Jelbi verfügbar sein muss.
a) stationsunabhängiges #Carsharing: 150 PKWs
b) stationsbasiertes Carsharing: 50 PKWs
c) Carsharing-Mischformen wie #Nachbarschafts-Carsharing: 50 PKW
d) #Fahrdienste: 50 Fahrzeuge
e) #Mietwagen: 50 Fahrzeuge
f) #Bikesharing: 1 000 Fahrräder
g) #Ride-Sharing: 10 Fahrzeuge
h) -Moped-Sharing: 500 elektrische Motorroller
i) -Scooter-Sharing: 500 elektrische Tretroller
j) stationsbasierte #Lastenräder: 20 Lastenräder
k) stationsunabhängiges #Lastenrad-Sharing: 50 Lastenräder
l) Alternativ vermittelt der MSP als Zentrale #Taxiunternehmen im Sinne des § 47 PBefG in
Berlin, wobei über die Vermittlung eine Mindestflottengröße von wenigstens 1 000 Taxen
verfügbar sein muss.
m) Alternativ vermittelt der MSP als Vermittlungsplattform für MSP der Kategorien von a-k in
Berlin, wobei über die Vermittlung eine Mindestflottengröße pro MSP wie oben
angegeben gewährleistet sein muss.
Darüber hinaus muss der MSP seine grundsätzliche Bereitschaft erklären,
a) zur tiefen Integration in eine Smartphone-App der BVG nach den technischen Vorgaben
und Standardschnittstellen der BVG inklusive Information, Standortanzeige,
Registrierung, Buchung, Bezahlung (Level 4). Eine Teilintegration mit Absprung in die
App des MSP ist nicht vorgesehen.
b) eigene Entwicklungsressourcen für die technische Integration in die Mobilitätsplattform
kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
c) Abrechnungsprozesse über den von der BVG benannten Zahlungsdienstleister
vorzunehmen.
d) Fahrzeuge auf Mobilitätshubs (Jelbi-Stationen bzw. Jelbi-Punkte) an ausgewählten
ÖPNV-Knoten oder in Quartieren zur Verfügung zu stellen.
e) bei Bedarf das Bediengebiet zu erweitern, um die Mobilitätshubs (Jelbi-Stationen bzw.
Jelbi-Punkte) zu bedienen. Dabei sind außerhalb des Berliner S-Bahn-Rings mindestens
drei Jelbi-Netze (räumliche Cluster aus Jelbi-Stationen und Jelbi-Punkten) als
Bediengebiet zu erschließen.
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f) einen regelmäßigen Relocation-Service1 auf Mobilitätshubs (Jelbi-Stationen/JelbiPunkte) sicherzustellen.
g) dass die Nutzung der Flotte vollständig mobil möglich ist. Das bedeutet, dass das
Angebot des MSP vollständig über eine Smartphone-App zur Verfügung gestellt werden
kann, das heißt inklusive Information, Registrierung, Buchung, Öffnen der Fahrzeuge und
Bezahlen. Es soll kein Einsatz von Chipkarten oder anderen Zugangsmitteln außer einer
Smartphone App zum Öffnen der Fahrzeuge notwendig sein.“
Frage 5:
Wie viele #Anbieter befinden sich derzeit im Integrationsprozess in die Jelbi-App? Wie viele weiteren Anbieter
haben ihr Interesse bekundet?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt wie folgt mit:
„Mit inzwischen etwa 25 Mobilitätsanbieter haben fast alle in Berlin operierenden #SharingAnbieter erfolgreich ihr Interesse bekundet und werden nach den in den
Teilnahmebedingungen benannten Kriterien sukzessive in die Jelbi-App integriert. Zur Zeit
befinden sich vier Anbieter in unterschiedlichen Phasen des Integrationsprozesses.“
Frage 6:
Bei mehreren Interessenten für eine Integration in die Jelbi-App, welche Kriterien entscheiden über die
Reihenfolge der Integration? Wie bewertet der Senat dies? Falls die Integration der Interessenten nicht gleichzeitig
erfolgt: Welche Gründe gibt es nach Kenntnis des Senats hierfür? Wie bewertet der Senat dies?
Antwort zu 6:
Der Senat geht davon aus, dass sich die BVG und die an einer Kooperation mit Jelbi
interessierten Sharing-Anbieter vertraglich abstimmen und das Verfahren nach den
dargelegten, für alle Anbieter geltenden Bedingungen erfolgt. Dem Senat sind bisher keine
Beschwerden von Anbietern über das Integrationsverfahren von Jelbi bekannt.
Die BVG teilt wie folgt mit:
„Die Kriterien über die Reihenfolge der Integration können den Jelbi-Teilnahmebedingungen
auf unternehmen.bvg.de entnommen werden. Die BVG wird die eingereichten Unterlagen
prüfen und mit jedem interessierten MSP (Mobility Service Provider) im Folgenden insbesondere
die technischen Voraussetzungen und die technischen Möglichkeiten zur Tiefenintegration
prüfen und vertraglich fixieren. Abhängig von der Anzahl der interessierten MSPs, den
jeweiligen technischen Umsetzungsmöglichkeiten der Tiefenintegration in die App, der
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Flottengröße des MSPs und der strategischen Ausrichtung der Jelbi-Plattform erfolgt die
Integration der MSPs in die Smartphone-App schrittweise.
In knapp drei Jahren sind nach diesem Vorgehen bereits 13 Mobilitätsangebote in die JelbiApp integriert und damit rund 60.000 Fahrzeuge für die Jelbi-Nutzenden verfügbar gemacht
worden. Damit ist Jelbi eine der größten Mobilitätsplattformen weltweit in ÖPNV-Hand. Aus
Sicht der BVG ist dies für ein Erprobungsprojekt ein herausragender Erfolg.“
Frage 7:
Was sind die Voraussetzungen für die #Nutzung der #Jelbi-Mobilitätsstationen? Können Unternehmen, die ihr
Interesse an einer Integration in die Jelbi-App bekundet haben, aber noch nicht integriert werden konnten, ihre
Fahrzeuge an den Jelbi-Mobilitätsstationen bereitstellen? Falls nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt wie folgt mit:
„Die Vorraussetzungen für die Nutzung der Jelbi-Mobilitätsstationen können den JelbiTeilnahmebedingungen auf unternehmen.bvg.de entnommen werden.
Für stationsbasiertes Carsharing und für stationsbasiertes Lastenrad-Sharing wird an den
Mobilitätshubs voraussichtlich nur eine begrenzte Anzahl an Stellplätzen zur Verfügung stehen.
Aufgrund dieser Beschränkung werden für das Projekt für jeweils bis zu fünf Mobilitätshubs bis
zu zwei Anbieter von stationärem Carsharing ausgewählt bzw. beim stationärem LastenradSharing ein Anbieter.
Zum Start eines jeden Auswahlprozesses eines solchen Bündels hat jeder stationsbasierte
Carsharer die Gelegenheit, seine Interessensbekundung zu aktualisieren im Hinblick auf die
Flottengröße und die Anzahl an elektrisch betriebenen PKW, indem alle Interessenten für
stationsbasiertes Carsharing zur Aktualisierung seitens BVG aufgefordert werden.
Wenn an den Mobilitätshubs Ladesäulen zur Verfügung gestellt werden, so werden diejenigen
stationsbasierten Carsharing-Anbieter präferiert, die
o die technischen Voraussetzungen zur Tiefenintegration in die Smartphone-App erfüllen,
o die für die meisten Mobilitätshubs elektrisch betriebene PKW zur Verfügung.
Aufgrund der Flächenbeschränkung wird für das stationäre Lastenrad-Sharing jeweils bis zu
fünf Mobilitätshubs/-punkte ein Anbieter ausgewählt.
Zum Start eines jeden Auswahlprozesses eines solchen Bündels hat jeder stationsbasierte
Lastenradanbieter die Gelegenheit, seine Interessensbekundung zu aktualisieren im Hinblick
auf die Größe der Flotte und die in dem alle Interessenten für stationsbasiertes LastenradSharing zur Aktualisierung seitens BVG aufgefordert werden.
Wenn an Mobilitätshubs Lastenrad-Stellplätze zur Verfügung gestellt werden, so werden
diejenigen Lastenrad-Anbieter präferiert, die
o die technischen Voraussetzungen zur Tiefenintegration in die Smartphone-App erfüllen,
o die in mind. drei Berliner Bezirken operativ ihr Lastenradverleihsystem anbieten,
o die für die meisten Mobilitätshubs Lastenräder zur Verfügung.
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Bei beiden stationären Angeboten wird bei Gleichstand der Partner mit der größten Flotte
ausgewählt.
Für stationsunabhängiges Lastenrad-Sharing werden seit November 2021 von der BVG nach
Größe und Lage geeignete Mobilitätshubs und -punkte ausgewiesen, die von allen
stationsunabhängigen Lastenradanbietern genutzt werden können, sofern genügend Stellplätze
verfügbar sind.
Sollten mehr Unternehmen ihr Interesse bekunden und die genannten Anforderungen erfüllen
als in das Projekt integriert werden können, wird die BVG im Wege des Losverfahrens
Unternehmen zur Teilnahme auswählen. Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass
insbesondere barrierefreie Mobilitätsangebote willkommen sind.
Generell gilt, dass mit der Tiefenintegration in die Jelbi-App Mobilitätsanbieter ihre Fahrzeuge
auch auf den Jelbi-Mobilitätsstationen bereitstellen können, um ein konsistentes und
bestmögliches Nutzungserlebnis zu ermöglichen, denn die Jelbi-Mobilitätsstationen sind der
analoge Gegenpart zur Jelbi-App, der digitalen Buchungsplattform.“
Berlin, den 18.05.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de