Berlins Lage an und im Wasser kommt die Stadt inzwischen teuer zu stehen. Denn auch an Flüssen und Kanälen ist die #Infrastruktur vielerorts #marode. So soll es in den nächsten 20 Jahren 600 Millionen Euro kosten, um #Uferwände an der #Spree und am Neuköllner #Schifffahrtskanal zu sanieren. Insgesamt ist Berlin für 59 Kilometer #Ufermauer zuständig, die Hälfte davon gilt als marode. Und auch einzelne Wasser-Bauwerke werden teuer. So hat die Senatsverwaltung für Verkehr die Investitionskosten für den #Neubau der #Schleuse#Neukölln auf 100 Millionen Euro angesetzt.
325 Millionen Euro. So viel Geld brauchen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) in den kommenden Jahren, um mit einem zeitgemäßen #Instandhaltungskonzept die #Betriebswerkstätten der #U-Bahn für Hunderte neuer Wagen zu ertüchtigen, die demnächst anrollen. »Das ist allerdings der Preisstand von 2019«, sagt Staatssekretär Markus Kamrad (Grüne) während der #Baustellenrundfahrt des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses beim Stopp an der #Seestraße in Wedding vor einigen Tagen. Legt man den Baupreisindex für Gewerbebauten des Statistischen Landesamtes Berlin-Brandenburg zugrunde, wären mit Stand August 2022 schon 436 Millionen Euro nötig, um die drei Betriebswerkstätten und die #Hauptwerkstatt aus- und umzubauen. Außerdem muss ein #maroder#Verbindungstunnel zwischen #U5 und #U8 für viel Geld neu gebaut werden. Doch dazu später mehr.
Einsteigen bitte, nächste Station Hoffnung! Für das Berliner Familienunternehmen „#Omnibusgesellschaft #Hartmann / Der #Südender“ gibt es eine Perspektive. Happy Ender für den Südender?
Nach 50-jähriger #Betriebsgeschichte, davon 30 Jahre für die BVG, hatte die Firma den Zuschlag für den Betrieb eines Teils des Berliner Busliniennetzes nach lange verschleppter #Ausschreibung kurzfristig verloren. Inhaberin Claudia #Hartmann (54) musste 280 Mitarbeiter entlassen, 63 Busse verkaufen.
Frage 1: Wie viele #Elektrobusse sind derzeit auf welchen Linien im Einsatz? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Der #Elektrobusbestand der BVG besteht derzeit aus folgenden Fahrzeugen mit folgendem Linieneinsatz: 120 #Elektro-Eindecker (12 m-Fahrzeuge) mit #Depotladung o Linien: 107, 140, 142, 155, 192, 194, 248, 250, 300, 347, 377, 390, 893, N42, N50, N52, N56, N58, N94 und zum optimalen Einsatz dieser Fahrzeuge einzelne Umläufe auf den Linien 156, 158, 259, X54, X69. 17 #Elektro-Gelenkbusse (18 m-Fahrzeuge) mit# Gelegenheitsladung bzw. Ladung an den Endhaltestellen o Linien: 200 und einzelne Umläufe auf der Linie 100. 1 Elektro-Eindecker mit #Gelegenheitsladung bzw. Endstellladung, der bis 2020 für Forschungszwecke (Projekt Mobility2Grid) eingesetzt und anschließend dem regulären Linienbetrieb zugeführt wurde.
Bei Veränderungen des Fahrplans und der Linienzuordnungen zwischen den Betriebshöfen kann es zu Anpassungen des Linienkonzepts für die Elektrobusse kommen. Zum Teil gilt dies für einzelne Umläufe.“ Frage 2: Auf welchen Linien ist der Einsatz von Elektrobussen aktuell geplant? Frage 3: Welche Maßnahmen für den Ausbau der Betriebshof- und Werkstattinfrastruktur sind aktuell geplant? Welches sind die nächsten Meilensteine und welche Linien können dann demnächst auf E-Busse umgestellt werden? Bitte um Angabe der Zeitschiene. Antwort zu 3: Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu mit: „Für die #Elektrifizierung der Busflotte bis 2030 und die in diesem Zeitraum vorgesehenen Angebotserweiterungen ist eine #Infrastrukturbereitstellungsstrategie vorgesehen, die aus einer schrittweisen Umstellung von Bestandsbetriebshöfen, dem Neubau von zwei neuen Betriebshöfen (Betriebshofverbund Süd-Ost an der Köpenicker Landstraße und Rummelsburger Landstraße in Schöneweide und Betriebshof Süd – Säntisstraße in Marienfelde) und der Implementierung von Schnellladepunkten an Endstellen im Stadtgebiet besteht. Folgende Schritte stehen kurz- bis mittelfristig an: Weitere 90 Elektro-Eindecker mit Depotladung werden bis Ende 2022 implementiert. Zur Stationierung dieser Fahrzeuge werden Teilflächen der #Betriebshöfe#Britz, #Cicerostraße und #Indira-Gandhi-Straße mit #Ladeinfrastruktur versehen und Werkstätten angepasst. Für diese Fahrzeuge ist nach heutigem Planungsstand folgendes Linienkonzept vorgesehen: 101, 112, 115, 142, 147, 171, 184, 186, 187, 188, 246, 247, 271, 277, 282, 283, 309, 310, 316, 318, 365, M11, M19, M46, X83. Zum optimierten Einsatz der Elektrobusse ist auf einigen Linien die Umstellung einzelner Umläufe geplant. 2024 und 2025 ist eine substanzielle Flottenumstellung mit bis zu 350 Elektrobussen vorgesehen. Die Infrastruktur für diese Vorhaben befindet sich derzeit in Planung. Es handelt sich um folgende Vorhaben: 3 o Endausbau des Betriebshofes Indira-Gandhi-Straße; o Neubau des Betriebshofverbundes Süd-Ost; o Erste Teilfläche auf dem Betriebshof Spandau und o Die Implementierung von 70 Schnellladepunkten an Endstellen im Stadtgebiet. Das Linienkonzept für diese Schritte wird derzeit entwickelt. Es handelt sich um Linien in den Einzugsbereichen der Infrastrukturvorhaben.“ Auf Basis der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zum Streckenladerbetrieb in Berlin-Spandau hat der Aufgabenträger der BVG ferner einen Planungsauftrag erteilt. Für zwei Pilotphasen (Phase 1: Linie M32 und Phase 2: Linien X34, M49 und X49) erfolgt derzeit die Vorplanung. Sobald diese abgeschlossen ist, liegt damit eine Entscheidungsgrundlage für den weiteren Projektverlauf vor.
Berlin, den 01.07.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Frage 1: Wie häufig müssen #Fahrzeuge zwischen der U-Bahnlinie der #U5 und den anderen Großprofillinien #ausgetauscht werden? Wie lange sind hierfür gewöhnlich die Vorlauf- bzw. Planungszeiten? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Im Jahr 2021 wurden 64 Wagen zwischen den #Werkstätten#Britz Süd und der #Betriebswerkstatt#Friedrichsfelde mittels Tieflader über die Straße ausgetauscht. Die Vorlauf- bzw. Planungszeit beläuft sich auf ca. 4 Wochen.“
Neue Weichen und neue Durchlässe • Umleitungen, Ersatzverkehr mit Bussen, geänderte Abfahrtszeiten • Auf www.bahn.de oder www.vbb.de vorab informieren
Die Deutsche Bahn (DB) investiert so viel wie nie in ihr Netz und stärkt die umweltfreundliche Schiene. Dafür wird auch die wichtige Verbindung zwischen Berlin und #Stettin / #Stralsund modernisiert. In den Bahnhöfen #Britz und #Eberswalde erneuert die DB insgesamt drei Weichen. Im Streckenabschnitt #Britz – #Angermünde werden sechs Durchlässe erneuert. Durchlässe ermöglichen den Durchfluss von Wasser oder den Durchgang von Tieren durch den Bahndamm.
Die #Bauingenieure hatten gehofft, dass sie um einen #Abriss herumkommen. Doch nun ist klar: Der #Waisentunnel unter der #Spree kann nicht mehr saniert werden. Das unterirdische Bauwerk, das sich nicht weit von der Jannowitzbrücke in Mitte befindet, muss abgetragen werden. „Es wird einen #Neubau geben“, sagte Petra Nelken, Sprecherin der landeseigenen Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG), der Berliner Zeitung. Absehbar ist, dass das Projekt baulich anspruchsvoll und teuer wird. Nelken sprach von einer zweistelligen Millionensumme. Doch eine Alternative sieht man bei der BVG nicht, denn der 865 Meter lange Waisentunnel ist ein wichtiger Teil des U-Bahn-Netzes.
Frage 1 Wie viele #Fahrraddemonstrationen, die ihre Route durch den #Tunnel Ortsteil #Britz führten, sind in den letzten 10 Jahren genehmigt worden? Wie viele Teilnehmer*innen sind dabei jeweils durch den Tunnel gefahren? Antwort zu 1: Für den erfragten Zeitraum liegen der Polizei Berlin keine automatisiert recherchierbaren Daten vor. Im Rahmen der zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vorgegebenen Frist konnte im Rahmen einer händischen Auswertung ermittelt werden, dass seit 2016 zehn Aufzüge mit Fahrrädern durchgeführt wurden, bei denen die Bundesautobahn #Tunnelanlage Ortsteil Britz (#BAB-TOB) passiert oder die Anschlussstelle Britzer Damm benutzt worden ist. Die Anzahl der Teilnehmenden, die bei den o. g. Aufzügen den BABTOB befahren haben, wurde nicht erhoben. Frage 2: Wie viele Unfälle haben sich bei den genehmigten Demonstrationen im Tunnelbereich ereignet (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration zuordnen)? 2 Frage 3: Wie viele Personen wurden bei den Unfällen aus Frage 2. verletzt (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration zuordnen)? Frage 4: Sind bei der Versorgung oder Bergung der verletzten Personen aus Frage 3. Probleme aufgetreten? Wenn ja, in welcher Form? Frage 5: Wenn es zu Problemen bei der Versorgung oder Bergung von Personen aus Frage 3. gab, welche Schlüsse wurden daraus für künftige Schadensfälle gezogen? Antwort zu 2, 3, 4 und 5: Unfälle im Rahmen von Versammlungen werden nicht als Verkehrsunfälle im Sinne des Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst. Vor diesem Hintergrund liegen Daten im Sinne der Fragestellung nicht vor. Frage 6: Gab es bei den genehmigten Demonstrationen aus Frage 1. sonstige sicherheitsrelevante Vorkommnisse, wie z.B. das Zünden von Pyrotechnik im Tunnel oder deren Zu- und Ausfahrten? Wenn ja, welches Vorkommnis bei welcher Demonstration ? Antwort zu 6: Daten im Sinne der Fragestellung sind seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar Frage 7: Hat es in letzter Zeit Änderungen bei sicherheitsbezogenen #Vorschriften für #Straßentunnel gegeben, die eine Versagung der Nutzung des Tunnels Ortsteil Britz für Fahrraddemonstrationen vorsehen? Wenn ja, welche? Antwort zu 7: Die Rechtsgrundlage für die #Genehmigung des Tunnelbetriebs bilden die „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#RABT, Stand 2006) sowie die „Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#EABT, Stand 2019). Darin werden nur Regelungen in Bezug auf Benutzung durch Kraftfahrzeuge getroffen. Hinsichtlich eines Fahrradverkehrs werden keine Angaben gemacht, mithin gab es diesbezüglich auch keine Änderungen. Ergänzend wird auf die Antwort der AdB zu den Fragen 9-23 verwiesen. Frage 8: In den Bescheiden der Versammlungsbehörde zu den #Fahrraddemonstrationen am 5. und 6. Juni 2021 ist die Durchfahrt durch den Tunnel Ortsteil Britz aus #sicherheitstechnischen Gründen versagt worden. Bestehen diese #Sicherheitsbedenken nur in Bezug auf Fahrraddemonstrationen oder bestehen aus Sicht der Behörden grundsätzlich Sicherheitsbedenken bei der Evakuierung und Bergung von Personen aus dem Tunnel? 3 Antwort zu 8: Gemäß § 1 (3) #Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Die Anzahl und der Abstand der Fluchtwege sind für die Anzahl Menschen bestimmt, die sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen. Diese werden in Sicherheitsberechnungen nach einer Berechnungsgrundlage für PKW und LKW festgelegt. Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen Frage 9: Ist es richtig, dass die #Notübergänge zwischen den #Tunnelröhren nur für 5 bis 20 Personen ausgelegt sind? Frage 10: Ist es weiterhin zutreffend, dass durch die Notübergänge keine verletzten Personen auf Tragen transportiert werden können? Frage 11: Ist es weiterhin zutreffend, dass die Notübergänge und das #Nottreppenhaus zur #Evakuierung größerer Menschenmengen ungeeignet sind? Frage 12: Wie sieht das Evakuierungskonzept für den 1713 m langen Tunnel aus? Frage 13: Wie wird die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz bewertet? Frage 14: Entspricht die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz den neuesten Standards, z.B. hinsichtlich Türbreiten, Abmaßen der Durchgänge und Treppenhäuser? Frage 15: Welche Unterschiede weist der Tunnel Ortsteil Britz bei den Sicherheitsstandards gegenüber der RABT in der aktuellsten Fassung auf? Frage 16: Wenn zur Frage 14. nein bzw. Unterschiede zur RABT bestehen, gibt es Bestrebungen die Sicherheitsstandards anzupassen? Frage 17: Wenn zu Frage 9. ja, ist der Tunnel für Reisebusse gesperrt oder ist Reiseveranstaltern abzuraten, den Tunnel mit üblichen Reisebussen mit bis zu 60 Sitzplätzen oder gar Doppeldeckerbussen mit bis zu 90 Sitzplätzen zu durchfahren? Frage 18: Wie wird die Evakuierung und Bergung von Verletzten bei einem Verkehrsunfall mit Rauch- und Brandentwicklung, in dem mehrere Fahrzeuge u.a. einem voll besetzen Reisebus verwickelt sind, praktisch durchgeführt in Anbetracht der Antworten zu Frage 9. bis 11.? 4 Frage 19: Gibt es eine Beschränkung der Kfz/Personen, die gleichzeitig im Britzer Tunnel sein dürfen? Wenn ja, wie viele? Frage 20: Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es, um diese Maximalzahl aus Frage 19. zu gewährleisten? Frage 21: Wer entscheidet über Auslösen der Beschränkungen? Frage 22: Wie oft wurden entsprechende Maßnahmen in den letzten Jahren angewandt? Frage 23: Ist der Tunnel Ortsteil Britz uneingeschränkt sicher? Antwort zu 9 bis 23: Die AdB teilt hierzu mit: „Gemäß §1 (3) Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Unter dieser Voraussetzung sind Tunnel auf Bundesautobahnen für die Nutzung von Kraftfahrzeugen sicher bemessen. Die baulichen, technischen Einrichtungen von Tunneln sind dagegen nicht für (temporären) Personen- oder Radverkehr, welcher andere verpflichtende Sicherheitsanforderungen benötigt, ausgelegt. Um hier ein konkretes Beispiel zu nennen: Für die schnelle und sichere Abführung von austretenden Flüssigkeiten ist der Tunnel mit einer sogenannten Schlitzrinne versehen. Diese stellt für Kraftfahrzeuge und ggf. Fußgänger (im Ereignisfall) keine Gefahr dar. Radfahrende dagegen können mit dem Rad in diese Schlitzrinne geraten und stürzen. Die Rinne ist durch die Fahrradteilnehmer nicht unmittelbar sichtbar. Die Anzahl und der Abstand der Fluchtwege ist für die Anzahl Menschen bestimmt, die sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen. Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen. Und im Falle einer Panik oder eines Terroranschlages lassen sich die Menschenmassen nicht schnell genug aus dem Tunnel entfernen. Die Querung von Brücken ist durch die ausgelegten technischen Sicherheitseinrichtungen für andere Teilnehmer/innen außer dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen ein weiteres hohes Risikopotenzial, da die Brüstungshöhe dafür nicht ausgelegt ist und Personen bei kleinster Unachtsamkeit, Gerangel oder Panik herunterstürtzen können. Die meist kurzfristig angemeldeten Versammlungen bergen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, da keine für den Verkehr ausgelegte Umleitungsstrecke auf den Nebennetzen ausgewiesen wird und die damit zu erwartende Staubildung und verbundene Unfallgefahr bei einer Streckenführung über die Autobahn nicht zusätzlich abgesichert werden kann. Die Gefahrenanalyse für Anfragen zum Betreten der Autobahn z.B. bei Demonstrationen geht immer mit den einhergehenden Risiken der Nutzer aus. Unter diesem Gesichtspunkt stellen die baulichen Einrichtungen hohes Gefahrenpotenzial in jeglicher Hinsicht dar, deren Auslegung von Versammlungen unter Beachtung der öffentlichen Sicherheit für Leib und Seele meist immer negativ bewertet werden kann. 5 Die Ansicht und die Abfrage nach Unfällen in den letzten Jahren greift daher nicht. Als Beispiel sollte hier das Ereignis Love-Parade sein. Daher steht bei der Abwägung von anderen Tunnelnutzern als Autoverkehr eine hier in Ansätzen beschriebene Gefährdungsanalyse. Und die spricht gegen die Nutzung von Autobahnen.“ Zu Frage 18 wird vom Berliner Senat ergänzend ausgeführt: In Tunnelanlagen wird bei der Evakuierung der Fokus auf die Selbstrettung der Fahrzeuginsassen gelegt. Personen haben die Möglichkeit, den gefährdeten Bereich über vorhandene Notübergänge, die Tunnelportale sowie über Nottreppenräume zu verlassen. Diese sogenannte Selbstrettungsphase läuft unmittelbar nach der Gefahrenerkennung durch die Fahrzeuginsassen an und wird mittels Lautsprecherdurchsagen unterstützt. Beim Eintreffen der Feuerwehr und Polizei sollte die Selbstrettungsphase bestenfalls bereits abgeschlossen sein, sodass nur noch unmittelbar Verletzte oder bewegungseingeschränkte Personen durch die Feuerwehr zu retten sind. Das Eingreifen der Feuerwehr erfolgt bei einer Rauchentwicklung im Tunnel immer über die nicht betroffene Tunnelröhre. Dies bedarf einer sogenannten Notöffnung in der Mittelleitplanke vor jedem Tunnelportal, um den Einsatzkräften den Wechsel in die nicht betroffene Tunnelröhre zu ermöglichen. Alle Maßnahmen werden über die Notübergänge vorgetragen. Berlin, den 28.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Wie viele #Elektrobusse sind aktuell in Berlin unterwegs (bitte um Aufschlüsselung nach Linien und Anzahl der Busse auf den einzelnen Linien)? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Zurzeit sind 138 Elektrobusse in Berlin unterwegs, darunter 121 Standardbusse mit 12 Metern Länge. Diese Busse sind sogenannte #Depotlader und werden auf dem #Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße nachgeladen. Sie sind im Laufe des Tages und zur Maximierung des Einsatzes auf verschiedenen Linien unterwegs (s. Frage 2 für eine Linienübersicht). Eine liniengenaue Zuordnung von Busanzahlen ist nur tagesaktuell möglich. Darüber hinaus sind 17 #Gelenkbusse mit 18 Metern Länge mit Endstellenladung im Betrieb. Diese Busse sind hauptsächlich auf der Linie 200 (Michelangelostraße <> Hertzallee) unterwegs, die Nachladung erfolgt an Schnellladesystemen an den Endstellen dieser Linie.“ Frage 2: Wie viele Elektrobusse auf welchen Linien sind derzeit in den Außenbezirken im Einsatz? 2 Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine Erfassung des Einsatzes von Elektrobussen nach Bezirken findet nicht statt. Für das
Quartal 2021 stellt sich der Einsatz folgendermaßen dar: Die drei am häufigsten von Elektrobussen bedienten Linien außerhalb der Innenstadt waren im 1. Quartal 2021 die Linien 155, 250 und 893.“ Frage 3: Gibt es Planungen für den Einsatz von Elektrobussen auf weiteren Linien in den Außenbezirken? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Bis 2030 ist nach Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes eine vollständige Umstellung der Busflotte geplant. Die Umstellung wird vor dem Hintergrund dieses ehrgeizigen Zieles in den nächsten Jahren sukzessive und berlinweit erfolgen. Noch ist der Dreh- und Angelpunkt des Elektrobusbetriebs der Betriebshof Indira-GandhiStraße in Alt-Hohenschönhausen. Derzeit laufen allerdings die Planungen für den Ausbau des Elektrobusbetriebs dieses Betriebshofs, den Teilumbau der Betriebshöfe #Britz und #Cicerostraße (voraussichtlich ab 2022) und den Neubau des Betriebshofverbundes Süd-Ost (Köpenicker Landstraße und Rummelsburger Landstraße) in #Schöneweide (voraussichtlich ab 2025) sowie den Betriebshof Süd-Säntisstraße in Marienfelde (voraussichtlich ab 2027). Eine konkrete Linienauswahl ist Gegenstand dieser, noch laufenden, Planungen. Der Einsatz erfolgt auf Linien im Einzugsbereich dieser Liegenschaften, somit ist auch der Einsatz in Außenbezirken vorgesehen.“ Frage 4: Welche baulichen Voraussetzungen muss es geben, damit Linien an den Randbezirken wie die Linie 398 oder 395 mit Elektrobussen befahren werden können? Tarifbereich A A und B B B und C 300 142 155 107 147 250 390 194 294 893 200 N50 248 N56 347 N94 Fahrleistung 10% 60% 20% 10% Linien 3 Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Das Ausmaß der notwendigen baulichen Voraussetzungen ist insbesondere von der Technologievariantenauswahl (Depot- oder Endstellenlader) und von räumlichen sowie betrieblichen Faktoren (z.B. Takt und Gefäßgröße) abhängig. Eine pauschale Angabe ist somit nicht möglich. Die Technologieauswahl erfolgt nach ausführlichen Linien- und Netzanalysen. Grundsätzlich müssen für Elektrobusse beider Technologievarianten Betriebshöfe für die Nachladung und Werkstätten für die Wartung von Elektrobussen nachgerüstet werden. Für Elektrobusse mit Endstellenladung ist zudem der Bau von Schnellladesystemen im öffentlichen Raum erforderlich.“ Die Anzahl der beschaffbaren E-Busse hängt zudem stark von der Verfügbarkeit von Plätzen auf Betriebshöfen ab. Der Ausbau der Betriebshofinfrastruktur der BVG wird daher, wie in der Antwort zu Frage 3 dargestellt, derzeit forciert geplant. Frage 5: Wie viele Mittel hat die BVG in den nächsten Jahren für die Anschaffung und den Unterhalt von Elektrobussen eingeplant? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Die durch die Beschaffung und den Betrieb von Elektrobussen entstehenden Mehrkosten gegenüber dem Betrieb einer reinen Dieselbusflotte (Investitionen und laufende Kosten für Fahrzeuge und Infrastruktur) werden vom Land Berlin übernommen. Mit dem Land Berlin wurde eine Maximierung möglicher Fördermittel des Bundes durch die BVG vereinbart. Derzeit entwickelt die BVG gemeinsam mit dem Aufgabenträger die Strategie für die Dekarbonisierung der Busflotte weiter. Hierbei werden verschiedene Szenarien betrachtet und auf den aktuellen Stand gebracht. Vor Abschluss der Abstimmungen können keine konkreten Kostenangaben gemacht werden.“ Zu den vom Land Berlin eingeplanten Mitteln wird auf den Bericht an den Hauptausschuss mit der Roten Nummer 3441 verwiesen. Berlin, den 28.05.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz