U-Bahn: Halbe Spree muss gesperrt werden, 55 Millionen Euro, damit die U-Bahn zum TÜV kann …, aus BZ Berlin

08.02.2024

https://www.bz-berlin.de/berlin/55-mio-euro-damit-die-u-bahn-zum-tuev-kann

Diesen -Bahn-Tunnel unter der #Spree kennt kein #Fahrgast. Denn seit 1930 rollten zwischen #Märkischem Ufer und #Alex nur #leere Züge. Inzwischen ist der #Waisentunnel (benannt nach der #Waisenbrücke) aber tatsächlich #verwaist, #marode, #gesperrt.

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Bahnverkehr: Verwaiste Baustelle an ICE-Strecke ungesichert In Rathenow (Havelland) ist eine Baustelle an der ICE-Strecke seit Wochen ungesichert., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Verwaiste-Baustelle-an-ICE-Strecke-ungesichert

In #Rathenow (Havelland) ist eine #Baustelle an der #ICE-Strecke seit Wochen #ungesichert. Dazu kommt, dass die Baustelle #verwaist ist. An der Strecke ist es in den vergangenen Jahren zu zwei tödlichen Unfällen gekommen. Die Bahn beruft verweist auf ein Verbot und gibt einen Teil ihrer Verantwortung ab.

Rathenow. Es wäre ein leichtes die viel befahrene ICE-Strecke von der Straße „An der Bahn“ aus zu betreten oder Gegenstände auf die Gleise zu werfen. Seit 2015 wird hier gebaut, der Baustellenbereich ist seit Wochen ungesichert. Würde man an dieser Stelle Bauarbeiter im Einsatz antreffen, könnte man die Sache vielleicht noch erklären, doch die Baustelle ist verwaist.

Wie die Deutsche Bahn nun auf MAZ-Anfrage erklärte, musste der 2015 begonnene Neubau der Lärmschutzwand in Rathenow aus technologischen Gründen ab Januar 2016 zeitweise unterbrochen werden. Bis August 2016 sei die Baustelle vom Auftragnehmer umfangreich gesichert worden. „Baustraßen wurden in großem Umfang zurückgebaut, Lücken in der Lärmschutzwand mit Bauzäunen geschlossen und Geräte und Baumaterialien abtransportiert. In diesem Monat wurden die Bauarbeiten wieder aufgenommen“, erklärt Bahnsprecher Gisbert Gahler vom Regionalbüro in Berlin.

Bahn beruft sich auf Betretungsverbot

Zugleich wies er daraufhin, dass zeitweise Lücken in der Lärmschutzwand während der Bautätigkeit unvermeidlich sind. „Hier gilt wie bei allen anderen Baumaßnahmen auch, dass das Betreten der Baustelle für Unbefugte verboten ist. Erziehungsberechtigte haben dieses Verbot gegenüber ihren Kindern durchzusetzen“, so Gahler. Für Gleisanlagen gelte dieses Betretungsverbot ebenfalls uneingeschränkt, da Bahnanlagen nur in besonderen Fällen …