Frage 1: Am 18. September #2017 erfolgte der erste #Spatenstich für den #Neubau der #Salvador-Allende-Brücke, die #Bauzeit wurde seinerzeit mit „2017 bis 2021“ mit einem #Kostenansatz von 37 Millionen Euro angegeben – wodurch ergaben sich die #Verzögerungen mit Blick auf die #Brückenfreigabe im November 2022? Antwort zu 1: Die Ursachen für die Verzögerungen liegen bei einer komplexen #Baumaßnahme in verschiedenen Bereichen. Eine abschließende Bewertung zu den Ursachen und den Auswirkungen aus der eingetretenen Bauzeitverlängerung befindet sich aktuell noch in Bearbeitung. Zusammenfassend können als Ursachen bereits die folgenden Sachverhalte mitgeteilt werden:
Frage 1: Der Neu- und #Umbau des Bahnhofes #Schöneweide und die damit verbundene Fällung von Bäumen entlang des Bahndamms auf Johannisthaler Seite sorgen, ausgehend von den Güter-, Fernverkehrs- und Regionalzügen, für deutlich mehr #Lärm im #Wohngebiet. Welche dauerhaften #Lärmschutzmaßnahmen sind im Rahmen des Um- und Neubaus des Bahnhofs vorgesehen? a. Ist die Errichtung einer #Lärmschutzwand von der #Rixdorfer Straße bis zum #Ecksteinweg vorgesehen? Falls nein, warum nicht? b. Wie hoch wären die #Kosten für eine Lärmschutzwand im Bereich des Bahnhofes Schöneweide? c. Sind alternative #Lärmschutzmaßnahmen geplant?
Die #Baumaßnahme auf der östlichen #U5 (siehe High five! – BVG Unternehmen) endet wie angekündigt am morgigen Donnerstag, den 8. September 2022. Die U5 fährt dann wieder auf der gewohnten Strecke vom #Hauptbahnhof bis #Hönow.
Am #U-Bahnhof #Elsterwerdaer Platz müssen die Züge der U5 in Richtung Hauptbahnhof allerdings noch bis zum 22. September 2022 ohne Halt #durchfahren. Bei der Erneuerung der #Bahnsteigkante wurden an den sich anschließenden Bahnsteigflächen erhebliche Schäden festgestellt, die nun noch behoben werden.
Erstmals vorgestellt wurde der Plan eines Fahrradparkhauses am #S-Bahnhof #Zehlendorf im Jahr 2014. Vier Jahre später kündigte die damalige Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) dann an, Anfang 2020 solle der Bau beginnen – und damit an der Station das erste #Radparkhaus der Stadt entstehen. Doch daraus wurde nichts, und nun zeigt sich: Auch in diesem oder den nächsten Jahren wird die #Abstellanlage nicht gebaut werden. „Aktuell werden die Pläne für den Bau eines Fahrradparkhauses am S-Bahnhof Zehlendorf nicht weiter verfolgt“, teilte Steglitz-Zehlendorfs zuständiger #Verkehrsstadtrat Urban Aykal (Grüne) auf Anfrage mit.
Frage 1: Ist die Presseberichterstattung aus dem Dezember zutreffend, dass die Bauzeit zur #Errichtung des #Ersatzneubaus der #Schönhauser-Allee-Brücke nun doch wieder sechs Jahre betragen und 2025 beginnen soll? Antwort zu 1: Nach aktuellem Sachstand kann ein Baubeginn in 2025 erfolgen und die Bauzeit wird voraussichtlich 6 Jahre betragen. Frage 2: Welche #Planungsschritte zum #Abriss und #Neubau der Schönhauser-Allee-Brücke sind bereits erfolgt und abgeschlossen? Frage 3: Welche Ausschreibungen laufen derzeit?
Laut einer Sprecherin der S-Bahn gab es bauseitige Verzögerungen, eine Brücke konnte erst am nachmittag aufgesetzt werden, hieß es. In den frühen Abendstunden sollte das fertige Konstrukt stehen. Am Dienstagmorgen sollen demnach auch alle Verkabelungen erledigt sein.
Frage 1: Welche Vorgaben bestehen im Rahmen der derzeit noch laufenden Prüfung zur Wirtschaftlichkeit und betrieblichen Machbarkeit zur Errichtung des zusätzlichen #S-Bahnhalts #Kamenzer Damm und des zusätzlichen #Regionalbahnhalts#Buckower Chaussee? Frage 2: Bleibt es bei den im vergangenen Jahr getätigten Aussagen, dass diese Prüfungen Mitte 2021 abgeschlossen sein sollen? Antwort zu 1 und 2: Grundlage für die Durchführung einer anschließenden #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch das Land Berlin ist der Nachweis der #betrieblichen#Machbarkeit sowie eine verlässliche Kostenschätzung für die Errichtung der #Infrastruktur. 2 Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Das für den Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn (vsl. 12/2025) geplante #Fahrplankonzept wurde in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet. Es wird im Rahmen der #Schienenpersonennahverkehr–Verkehrsverträge im „#Netz Elbe-Spree“ umgesetzt. Diese #Verkehrsverträge besitzen eine Laufzeit bis 12/2034. Die betriebliche Machbarkeit eines zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie weitere Fragenstellungen, z. B. #Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den #Fahrzeugbedarf, wird im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit bewertet. Derzeit wird Mitte des Jahres 2021 mit den Ergebnissen gerechnet. Der #Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm #i2030 mit untersucht, die Ergebnisse sind vom Projektfortschritt in den angrenzenden Korridoren abhängig.“ Frage 3: Was könnte dazu führen, dass entgegen der einst geäußerten Zusage des Senats der Bau der beiden Haltepunkte doch nicht erfolgt? Antwort zu 3: Die #Realisierung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm und des Regionalverkehrshalts Buckower Chaussee sind weiterhin Planungen des Senats. Voraussetzung für die Umsetzung sind die betriebliche Machbarkeit sowie der Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Insbesondere der Wirtschaftlichkeitsnachweis ist notwendig, um die Anforderungen der #Landeshaushaltsordnung einzuhalten und #Bundesfördermittel einzuwerben. Frage 4: Welche Anpassungen sind beim Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm an der neuen Infrastruktur notwendig? Könnte die #Baumaßnahme weitgehend ohne größere Unterbrechung des S-Bahnverkehrs erfolgen? Antwort zu 4: Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend beurteilt werden. Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Für die Errichtung eines neuen S-Bahnhalts wäre im Rahmen eines Variantenentscheids zu prüfen, ob die Herstellung von zwei Außenbahnsteigen oder eines Inselbahnsteigs den Vorzug bekommt. Unabhängig von dieser Entscheidung sind Anpassungen an Schallschutzwänden, Kabeltiefbau und Signaltechnik notwendig. In Abhängigkeit zur gewählten Variante kann auch zusätzlich die Verschiebung eines S-Bahngleises notwendig werden. Durch die Herstellung von Zugangsbauwerken von der Straßenüberführung (SÜ) Kamenzer Damm wäre zu prüfen, inwiefern der Bestandschutz aufgehoben wird und Anpassungen an der SÜ erforderlich werden. 3 Der S-Bahnverkehr muss während der Baumaßnahme eingeschränkt werden. Im besten Fall wäre ein eingleisiger Bahnbetrieb möglich.“ Frage 5: Weshalb wird in der Beantwortung der Schriftliche Anfrage Drs. 18/26 498 davon ausgegangen, dass südlich von Lichtenrade die S-Bahnlinie 2 nur eingleisig fortgeführt wird und dies zu einer bis zu fünfminütigen Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde führen würde, obwohl im Rahmen der geplanten Verlängerung der S-Bahn bis nach Rangsdorf (Infrastrukturprojekt 2030) sowohl der teilweise als auch der vollständige zweigleisige Ausbau der S-Bahnstrecke untersucht wird? Gibt es zur Frage des zweigleisigen Ausbaus bereits erste Prüfungsergebnisse oder Vorentscheidungen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die im Rahmen von i2030 untersuchten Varianten mit einer vollständigen bzw. teilweisen Zweigleisigkeit beziehen sich auf den Abschnitt zwischen Blankenfelde und Rangsdorf. Für den Abschnitt zwischen Lichtenrade und Blankenfelde wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung kein zweigleisiger Ausbau betrachtet. Die Verdichtung des Angebots auf einen 10-Minutentakt ist grundsätzlich auch bei Beibehaltung der #Eingleisigkeit in dem Abschnitt zwischen #Lichtenrade und #Blankenfelde möglich. Die #Fahrtzeitverlängerung in Richtung Blankenfelde ergibt sich einzig aus der Herstellung der neuen S-Bahnhalts Kamenzer Damm. Durch die eingleisigen Abschnitte südlich von Lichtenrade ist eine Begegnung der S-Bahnen nur im Bahnhof #Mahlow möglich. Mit dem zusätzlichen Halt und unter Berücksichtigung der Wendezeiten verlagert sich die Begegnung der S-Bahnen von Mahlow nach Lichtenrade. Demzufolge muss die stadtauswärtsfahrende S-Bahn auf die entgegenkommende S-Bahn warten.“ Frage 6: Bisherige Einlassungen zum Regionalbahnhalt Buckower Chaussee brachten zum Ausdruck, dass hierfür die später benötigten Flächen für eine nachträgliche Errichtung freigehalten würden. Ist davon auszugehen, dass dieser Regionalbahnhof dann ebenso wie der S-Bahnhof direkt an die in den nächsten Jahren neu zu errichtende Brücke für die Buckower Chaussee idealiter per Aufzug angebunden werden kann und dies bei Errichtung der neuen Brücke bereits optional vorgesehen ist? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Unter der Voraussetzung, die neuen Fernbahngleise nicht nochmal anzupassen, was eine direkte Rückwirkung auf die SÜ hätte, ließe sich ein Außenbahnsteig an die SÜ anbinden. Der stadtauswärtsführende Bahnsteig würde südlich an den S-Bahnsteig angeschlossen.“ Frage 7: In welchem Umfang würde der Fern- und Regionalverkehr während des nachträglichen Baus des Regionalbahnhofs bspw. durch Streckensperrungen oder Langsam Fahrstrecken beeinträchtigt? 4 Antwort zu 7: Über eine Konkretisierung des Umfangs der Beeinträchtigung des Fern- und Regionalverkehrs ist im Rahmen der im weiteren Planungsverfahren zu erarbeitenden Bauablaufplanung zur Errichtung des Regionalverkehrshaltes Buckower Chaussee zu entscheiden. Es ist im Mindestfall von einer #eingleisigen#Sperrung für Baumaßnahmen auszugehen. Frage 8: Wird es nach wie vor als richtig angesehen, Planung und Bau der beiden o.g. Bahnhöfe nicht bereits in die Bauabläufe des Ausbaus der Dresdner Bahn integriert oder parallel vorangetrieben zu haben, obwohl auf diese Weise neuerliche Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs auf diesem Streckenabschnitt vermieden oder zumindest minimiert worden wären? Antwort zu 8: Ja. Die Integration der Planungen für einen S-Bahnhof Kamenzer Damm und einen Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee hätten die planrechtlichen Verfahren sowie die Realisierung der Dresdner Bahn erheblich weiter verzögert. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Wurden die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen bereits geschaffen, die einen #Abriss der #Wuhletalbrücke noch im Jahr 2021 ermöglichen? a) Falls nein, wann soll dies der Fall sein? Antwort zu 1: Da die Maßnahme nicht Bestandteil des Haushaltsplan 2021 ist, muss eine Zustimmung des Hauptausschusses erfolgen. Die Antragsstellung soll Anfang des 2. Quartals erfolgen, um die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen zum Abriss der Wuhletalbrücke ab Ende 2021 zu schaffen. Die #Vorplanungsunterlagen zum Abbruch und Neubau liegen vor. Frage 2: Wann soll der Abriss konkret erfolgen? Frage 3: Sofern der Abriss noch im Jahr 2021 erfolgt: Wann könnte in diesem Fall die #Sanierung frühestmöglich beginnen und wann abgeschlossen sein? Antwort zu 2 und 3: Ein Baubeginn zum Ersatzneubau der Wuhletalbrücke in Berlin-Marzahn soll nach dem erfolgten Abriss im II. Quartal 2022 erfolgen. Die Bauzeit wird mit 2,5 Jahren angesetzt, so dass die #Baumaßnahme ab 2025 vollständig abgeschlossen und die neue Brücke für den Verkehr freigegeben werden kann. 2 Frage 4: Sofern der Abriss der #Bestandsbrücke erst 2022 erfolgt: Wann könnte in diesem Fall die Sanierung frühestmöglich beginnen und wann abgeschlossen sein? Antwort zu 4: Ein Beginn des Ersatzneubaus ist noch im Jahr 2022 vorgesehen, so dass unabhängig von einem Abriss der Bestandsbrücke in 2022 die Baumaßnahme ab 2025 abgeschlossen sein sollte. Frage 5: Welche #Lärmschutzmaßnahmen während des Bauprozesses und im Anschluss des Bauprozesses sind für die Anlieger geplant? Antwort zu 5: Während der Baudurchführung werden bundes- und landesrechtliche Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm berücksichtigt. Berlin, den 24.02.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Welche #Baustellen auf öffentlichem Straßenland bestehen gegenwärtig an welchen Stellen in den jeweiligen
Berliner Bezirken (Straße/Hausnummer/Länge), seit wann bestehen diese, wie lange sollen diese noch
bestehen und aus welchem Grund (e.g. „Erneuerung Wasserleitungen“) bestehen diese? (bitte nach den
einzelnen Bezirken gegliedert)
Antwort zu 1:
Die Antwort ist den anhängenden #Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Die Zusammenstellung
erfolgte mittels des gemeinsam von den Bezirken und der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz verwendete EDV-Systems. Eine manuelle Plausibilitätsprüfung
war nicht möglich. Längen von Arbeitsstellen werden nicht erfasst.
Frage 2:
In welchen der Fälle zu 1.) sind a) #Straßen, b) #Radwege, c) #Gehwege von der #Baumaßnahme betroffen? Falls
dies nicht erfasst wird, weshalb nicht angesichts der hohen Bedeutung des Verkehrsflusses und für die
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer?
Antwort zu 2:
Bei der Erfassung von Arbeitsstellen im EDV-System erfolgt grundsätzlich keine
auswertbare Angabe von Radweg, Gehweg und Straße. Diese Angaben sind ausschließlich
den Verkehrszeichenplänen zu entnehmen. Eine manuelle Auswertung aller
Verkehrszeichenpläne war nicht möglich.
2
Die Straßenverkehrsbehörden sind gem. Straßenverkehrsordnung (StVO) und
Mobilitätsgesetz (MobG) verpflichtet, alle Verkehrsarten ausgewogen im Sinne der
Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses zu berücksichtigen. Im übergeordneten
Straßennetz, wofür die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig
ist, sind in der Regel alle drei Verkehrswege (Straßen, Radwege und Gehwege) betroffen.
Frage 3:
Welche Baustellen im o.g. Sinne sind in den jeweiligen Berliner Bezirken bis zum 31.12.2020 gegenwärtig
geplant? (Antwort bitte analog zu 1.)
Antwort zu 3:
Die Antwort ist den anhängenden Anlagen 3 und 4 zu entnehmen. Die Zusammenstellung
erfolgte mittels des gemeinsam von den Bezirken und der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz verwendete EDV-Systems. Eine manuelle Plausibilitätsprüfung
war nicht möglich. Längen von Arbeitsstellen werden nicht erfasst. Es kann jedoch keine
abschließende Aussage erfolgen, da nicht alle geplanten Baumaßnahmen bekannt sind. In
der Regel erhalten die Straßenverkehrsbehörden erst relativ kurzfristig (wenige Wochen bis
einige Tage vor Baubeginn und im Falle einer Havarie auch erst nach Baubeginn) Anträge
auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen.
Frage 4:
Welche Stelle koordiniert die Genehmigung dieser Baustellen zu 1) für Berlin insgesamt?
Antwort zu 4:
Das Abstimmen von Baustellen obliegt gem. Berliner Straßengesetz den
Straßenbaulastträgern im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis.
Frage 5:
Wird erfasst – wenn nein, weshalb angesichts der Bedeutung des Parkraumsuchverkehrs nicht – wie viele #Parkplätze durch die einzelnen Maßnahmen zu 1) beeinträchtigt sind?
Antwort zu 5:
Im Zuge einer jeden Anordnung erfolgt eine #Verhältnismäßigkeitsabwägung in der auch die
Belange des ruhenden Verkehres bedacht werden. Die genaue Anzahl der beeinträchtigten
Parkplätze wird jedoch nicht erfasst.
Berlin, den 24.07.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Größte #Baumaßnahme am #Biesdorfer Kreuz pünktlich beendet ⋅ Dankeschön-Aktion für die Fahrgäste
Diese Bauarbeiten hatten es in sich! Drei Linien und damit fast der gesamte S-Bahnverkehr im Berliner Osten, waren betroffen – 220.000 Fahrgäste täglich. Doch die bislang umfangreichsten Sperrungen am Biesdorfer Kreuz konnten pünktlich beendet werden, und seit 14. November rollt alles wieder nach Plan. Als Dankeschön für die Geduld der Fahrgäste verteilte die #S-Bahn Berlin am gestrigen Donnerstag zu den Hauptverkehrszeiten auf den Linien #S5, #S7 und #S75 insgesamt 33.000 Fünf-Euro-Gutscheine. Diese können bei mehr als 30 Partner-Unternehmen (z.B. Karstadt, Sportcheck, ATU) eingelöst werden.
Welche Leistungen in Sachen Organisation, Logistik, Finanzierung und Fahrgastinformation hier gestemmt wurden, belegen die Zahlen:
Die #DB Netz AG hat rund 60 Millionen Euro investiert.
Das neue #elektronische Stellwerk (#ESTW) Biesdorfer Kreuz mit neuem Bedienplatz in der Betriebszentrale S-Bahn Berlin in Halensee wurde errichtet.
Die Strecken wurden komplett mit dem neuen #Zugbeeinflussungssystem Berliner S-Bahn (#ZBS) ausgerüstet. Dafür waren u.a. umfangreiche Kabeltiefbauarbeiten erforderlich.
Zudem wurden zahlreiche Instandhaltungsmaßnahmen, wie die Erneuerung von Weichen und die Gleiserneuerung im Streckenabschnitt Springpfuhl – Wartenberg (6 km) durchgeführt.
79 SEV-Busse waren täglich im Einsatz – so viele wie nie zuvor.
Mehr als 1000 zusätzliche Fahrten mit Regionalzügen wurden in der Bauzeit angeboten.
Die BVG hat mit zusätzlichen Bussen und U-Bahnen unterstützt.
Auf 20 S-Bahn- und fünf U-Bahnhöfen wurden insgesamt 175 große und 37 kleine Schilder aufgestellt, 3000 Fußtapsen wurden geklebt.
85.000 Bauflyer wurden gedruckt, verteilt und ausgelegt.
Doch ganz überstanden sind die Bauarbeiten noch nicht. In den kommenden Monaten stehen auf der S5 zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf einige Sperrungen, meist an den Wochenenden, bevor. Die nächste ist vom 29.11. (Fr) 22 Uhr bis 2.12. (Mo) 4 Uhr. Grund sind die Vorarbeiten für das nächste neue ESTW „S5 Ost“.
Ein Video zum Resümee der Baustelle am Biesdorfer Kreuz gibt’s auf YouTube hier.