Frage 1: Am 18. September #2017 erfolgte der erste #Spatenstich für den #Neubau der #Salvador-Allende-Brücke, die #Bauzeit wurde seinerzeit mit „2017 bis 2021“ mit einem #Kostenansatz von 37 Millionen Euro angegeben – wodurch ergaben sich die #Verzögerungen mit Blick auf die #Brückenfreigabe im November 2022? Antwort zu 1: Die Ursachen für die Verzögerungen liegen bei einer komplexen #Baumaßnahme in verschiedenen Bereichen. Eine abschließende Bewertung zu den Ursachen und den Auswirkungen aus der eingetretenen Bauzeitverlängerung befindet sich aktuell noch in Bearbeitung. Zusammenfassend können als Ursachen bereits die folgenden Sachverhalte mitgeteilt werden:
Frage 1: Der Neu- und #Umbau des Bahnhofes #Schöneweide und die damit verbundene Fällung von Bäumen entlang des Bahndamms auf Johannisthaler Seite sorgen, ausgehend von den Güter-, Fernverkehrs- und Regionalzügen, für deutlich mehr #Lärm im #Wohngebiet. Welche dauerhaften #Lärmschutzmaßnahmen sind im Rahmen des Um- und Neubaus des Bahnhofs vorgesehen? a. Ist die Errichtung einer #Lärmschutzwand von der #Rixdorfer Straße bis zum #Ecksteinweg vorgesehen? Falls nein, warum nicht? b. Wie hoch wären die #Kosten für eine Lärmschutzwand im Bereich des Bahnhofes Schöneweide? c. Sind alternative #Lärmschutzmaßnahmen geplant?
Die #Baumaßnahme auf der östlichen #U5 (siehe High five! – BVG Unternehmen) endet wie angekündigt am morgigen Donnerstag, den 8. September 2022. Die U5 fährt dann wieder auf der gewohnten Strecke vom #Hauptbahnhof bis #Hönow.
Am #U-Bahnhof #Elsterwerdaer Platz müssen die Züge der U5 in Richtung Hauptbahnhof allerdings noch bis zum 22. September 2022 ohne Halt #durchfahren. Bei der Erneuerung der #Bahnsteigkante wurden an den sich anschließenden Bahnsteigflächen erhebliche Schäden festgestellt, die nun noch behoben werden.
Erstmals vorgestellt wurde der Plan eines Fahrradparkhauses am #S-Bahnhof #Zehlendorf im Jahr 2014. Vier Jahre später kündigte die damalige Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) dann an, Anfang 2020 solle der Bau beginnen – und damit an der Station das erste #Radparkhaus der Stadt entstehen. Doch daraus wurde nichts, und nun zeigt sich: Auch in diesem oder den nächsten Jahren wird die #Abstellanlage nicht gebaut werden. „Aktuell werden die Pläne für den Bau eines Fahrradparkhauses am S-Bahnhof Zehlendorf nicht weiter verfolgt“, teilte Steglitz-Zehlendorfs zuständiger #Verkehrsstadtrat Urban Aykal (Grüne) auf Anfrage mit.
Frage 1: Ist die Presseberichterstattung aus dem Dezember zutreffend, dass die Bauzeit zur #Errichtung des #Ersatzneubaus der #Schönhauser-Allee-Brücke nun doch wieder sechs Jahre betragen und 2025 beginnen soll? Antwort zu 1: Nach aktuellem Sachstand kann ein Baubeginn in 2025 erfolgen und die Bauzeit wird voraussichtlich 6 Jahre betragen. Frage 2: Welche #Planungsschritte zum #Abriss und #Neubau der Schönhauser-Allee-Brücke sind bereits erfolgt und abgeschlossen? Frage 3: Welche Ausschreibungen laufen derzeit?
Laut einer Sprecherin der S-Bahn gab es bauseitige Verzögerungen, eine Brücke konnte erst am nachmittag aufgesetzt werden, hieß es. In den frühen Abendstunden sollte das fertige Konstrukt stehen. Am Dienstagmorgen sollen demnach auch alle Verkabelungen erledigt sein.
Frage 1: Welche Vorgaben bestehen im Rahmen der derzeit noch laufenden Prüfung zur Wirtschaftlichkeit und betrieblichen Machbarkeit zur Errichtung des zusätzlichen #S-Bahnhalts #Kamenzer Damm und des zusätzlichen #Regionalbahnhalts#Buckower Chaussee? Frage 2: Bleibt es bei den im vergangenen Jahr getätigten Aussagen, dass diese Prüfungen Mitte 2021 abgeschlossen sein sollen? Antwort zu 1 und 2: Grundlage für die Durchführung einer anschließenden #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch das Land Berlin ist der Nachweis der #betrieblichen#Machbarkeit sowie eine verlässliche Kostenschätzung für die Errichtung der #Infrastruktur. 2 Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Das für den Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn (vsl. 12/2025) geplante #Fahrplankonzept wurde in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet. Es wird im Rahmen der #Schienenpersonennahverkehr–Verkehrsverträge im „#Netz Elbe-Spree“ umgesetzt. Diese #Verkehrsverträge besitzen eine Laufzeit bis 12/2034. Die betriebliche Machbarkeit eines zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie weitere Fragenstellungen, z. B. #Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den #Fahrzeugbedarf, wird im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit bewertet. Derzeit wird Mitte des Jahres 2021 mit den Ergebnissen gerechnet. Der #Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm #i2030 mit untersucht, die Ergebnisse sind vom Projektfortschritt in den angrenzenden Korridoren abhängig.“ Frage 3: Was könnte dazu führen, dass entgegen der einst geäußerten Zusage des Senats der Bau der beiden Haltepunkte doch nicht erfolgt? Antwort zu 3: Die #Realisierung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm und des Regionalverkehrshalts Buckower Chaussee sind weiterhin Planungen des Senats. Voraussetzung für die Umsetzung sind die betriebliche Machbarkeit sowie der Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Insbesondere der Wirtschaftlichkeitsnachweis ist notwendig, um die Anforderungen der #Landeshaushaltsordnung einzuhalten und #Bundesfördermittel einzuwerben. Frage 4: Welche Anpassungen sind beim Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm an der neuen Infrastruktur notwendig? Könnte die #Baumaßnahme weitgehend ohne größere Unterbrechung des S-Bahnverkehrs erfolgen? Antwort zu 4: Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend beurteilt werden. Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Für die Errichtung eines neuen S-Bahnhalts wäre im Rahmen eines Variantenentscheids zu prüfen, ob die Herstellung von zwei Außenbahnsteigen oder eines Inselbahnsteigs den Vorzug bekommt. Unabhängig von dieser Entscheidung sind Anpassungen an Schallschutzwänden, Kabeltiefbau und Signaltechnik notwendig. In Abhängigkeit zur gewählten Variante kann auch zusätzlich die Verschiebung eines S-Bahngleises notwendig werden. Durch die Herstellung von Zugangsbauwerken von der Straßenüberführung (SÜ) Kamenzer Damm wäre zu prüfen, inwiefern der Bestandschutz aufgehoben wird und Anpassungen an der SÜ erforderlich werden. 3 Der S-Bahnverkehr muss während der Baumaßnahme eingeschränkt werden. Im besten Fall wäre ein eingleisiger Bahnbetrieb möglich.“ Frage 5: Weshalb wird in der Beantwortung der Schriftliche Anfrage Drs. 18/26 498 davon ausgegangen, dass südlich von Lichtenrade die S-Bahnlinie 2 nur eingleisig fortgeführt wird und dies zu einer bis zu fünfminütigen Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde führen würde, obwohl im Rahmen der geplanten Verlängerung der S-Bahn bis nach Rangsdorf (Infrastrukturprojekt 2030) sowohl der teilweise als auch der vollständige zweigleisige Ausbau der S-Bahnstrecke untersucht wird? Gibt es zur Frage des zweigleisigen Ausbaus bereits erste Prüfungsergebnisse oder Vorentscheidungen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die im Rahmen von i2030 untersuchten Varianten mit einer vollständigen bzw. teilweisen Zweigleisigkeit beziehen sich auf den Abschnitt zwischen Blankenfelde und Rangsdorf. Für den Abschnitt zwischen Lichtenrade und Blankenfelde wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung kein zweigleisiger Ausbau betrachtet. Die Verdichtung des Angebots auf einen 10-Minutentakt ist grundsätzlich auch bei Beibehaltung der #Eingleisigkeit in dem Abschnitt zwischen #Lichtenrade und #Blankenfelde möglich. Die #Fahrtzeitverlängerung in Richtung Blankenfelde ergibt sich einzig aus der Herstellung der neuen S-Bahnhalts Kamenzer Damm. Durch die eingleisigen Abschnitte südlich von Lichtenrade ist eine Begegnung der S-Bahnen nur im Bahnhof #Mahlow möglich. Mit dem zusätzlichen Halt und unter Berücksichtigung der Wendezeiten verlagert sich die Begegnung der S-Bahnen von Mahlow nach Lichtenrade. Demzufolge muss die stadtauswärtsfahrende S-Bahn auf die entgegenkommende S-Bahn warten.“ Frage 6: Bisherige Einlassungen zum Regionalbahnhalt Buckower Chaussee brachten zum Ausdruck, dass hierfür die später benötigten Flächen für eine nachträgliche Errichtung freigehalten würden. Ist davon auszugehen, dass dieser Regionalbahnhof dann ebenso wie der S-Bahnhof direkt an die in den nächsten Jahren neu zu errichtende Brücke für die Buckower Chaussee idealiter per Aufzug angebunden werden kann und dies bei Errichtung der neuen Brücke bereits optional vorgesehen ist? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Unter der Voraussetzung, die neuen Fernbahngleise nicht nochmal anzupassen, was eine direkte Rückwirkung auf die SÜ hätte, ließe sich ein Außenbahnsteig an die SÜ anbinden. Der stadtauswärtsführende Bahnsteig würde südlich an den S-Bahnsteig angeschlossen.“ Frage 7: In welchem Umfang würde der Fern- und Regionalverkehr während des nachträglichen Baus des Regionalbahnhofs bspw. durch Streckensperrungen oder Langsam Fahrstrecken beeinträchtigt? 4 Antwort zu 7: Über eine Konkretisierung des Umfangs der Beeinträchtigung des Fern- und Regionalverkehrs ist im Rahmen der im weiteren Planungsverfahren zu erarbeitenden Bauablaufplanung zur Errichtung des Regionalverkehrshaltes Buckower Chaussee zu entscheiden. Es ist im Mindestfall von einer #eingleisigen#Sperrung für Baumaßnahmen auszugehen. Frage 8: Wird es nach wie vor als richtig angesehen, Planung und Bau der beiden o.g. Bahnhöfe nicht bereits in die Bauabläufe des Ausbaus der Dresdner Bahn integriert oder parallel vorangetrieben zu haben, obwohl auf diese Weise neuerliche Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs auf diesem Streckenabschnitt vermieden oder zumindest minimiert worden wären? Antwort zu 8: Ja. Die Integration der Planungen für einen S-Bahnhof Kamenzer Damm und einen Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee hätten die planrechtlichen Verfahren sowie die Realisierung der Dresdner Bahn erheblich weiter verzögert. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz