Die #Rolltreppe der #U-Bahn wird komplett demontiert und durch eine neue ersetzt. Parallel dazu wird der #Beton im Schacht #saniert.
Sie ist eine der längsten und berüchtigtsten der Stadt: die Rolltreppe am #U-Bahnhof #Schloßstraße. Steglitzer, die in der Nähe wohnen, aber auch Kunden, die den Ausgang zum Naturkaufhaus nehmen, kennen die immer wiederkehrende Frage beim Aussteigen aus der U-Bahn der #U9: Wird sie heute funktionieren? Wohl keine andere Rolltreppe hält so viele Überraschungen bereit. Drei Tage geht sie, drei Tage steht sie. Mit schweren Taschen ist der Blick auf die unendlichen Stufen wirklich entmutigend. 8,50 Höhenmeter sind zu überwinden.
#Pfarrerin Sabine #Röhm ist die neue #Seelsorgerin für die #Flughäfen#Schönefeld und #Tegel. Am kommenden Sonntag findet in der Dorfkirche Schönefeld im Rahmen eines Gottesdienstes ihre offizielle Einführung in die Flughafenseelsorge statt. Sabine Röhm war zehn Jahre lang Gemeindepfarrerin in Moabit, bevor sie an die Berliner Flughäfen wechselte. Dort ist sie gemeinsam mit dem #katholischen Pater Wolfgang #Felber für die Betreuung der Reisenden in Krisen- oder Notsituationen zuständig und bietet ihnen Trost und Beistand an. „Wir Seelsorger vermitteln an den Flughäfen Sicherheit und Geborgenheit“, sagt die Pfarrerin. Das ist in vielen Fällen nötig: Zum Beispiel, wenn jemand gerade einen geliebten Menschen verloren oder einen schweren #Abschied hinter sich hat, seinen Flieger verpasste oder unter starker #Flugangst leidet.
Unterstützt werden die beiden #Flughafenseelsorger von rund 30 extra ausgebildeten ehrenamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern. Ab August werden zudem weitere 15 ehrenamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger ausgebildet. Sie alle sind auf den Flughäfen Schönefeld und Tegel an ihren #lila Westen zu erkennen.
„Es ist für alle Reisenden gut zu wissen, dass es an solch pulsierenden Orten wie den Flughäfen in schwierigen Situationen Beistand und Hilfe durch die #Flughafenseelsorge gibt“, erklärt Flughafen-Geschäftsführer Dr. Manfred Bobke-von Camen anlässlich des Einführungsgottesdienstes. „Die Flughafengesellschaft weiß diese Unterstützung sehr zu schätzen.“
Termin für den Einführungsgottesdienst:
Sonntag, 11.8.2019
14:00 Uhr
Dorfkirche Schönefeld
Kirchstraße
12529 Schönefeld
Impressum
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de
Sommerferien, Reisezeit: Die Zahl der #Flugpassagiere ist im vergangenen Monat nahezu konstant geblieben. So flogen im Juli insgesamt 3.358.626 Passagiere von und nach Berlin. Das sind 0,3 Prozent mehr Passagiere im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie die vorläufigen Zahlen des Verkehrsberichts für den Monat Juli ergeben. Dabei hatte der #Flughafen#Tegel einen größeren Ansturm zu bewältigen als der Flughafen #Schönefeld. In Tegel starteten und landeten im Juli 2.255.967 Passagiere, 5,5 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. In Schönefeld waren es 1.102.650 Fluggäste und damit 8,9 Prozent weniger als im Juli 2018. Die geringeren Zahlen von Schönefeld sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass Fluggesellschaften Strecken von Schönefeld nach Tegel verlagert haben.
Insgesamt fertigten die Flughäfen Tegel und Schönefeld in den ersten sieben Monaten 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 9,9 Prozent mehr #Fluggäste ab. In Tegel starteten und landeten 14.047.921 Passagiere (plus 21,5 Prozent). In Schönefeld waren es 6.765.624 Passagiere und damit 8,4 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt starteten und landeten in den ersten sieben Monaten 2019 auf beiden Flughäfen 25.684 Maschinen und damit 5,1 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. In Tegel gab es 17.038 Starts und #Landungen (minus 0,5 Prozent). In Schönefeld waren es 8.646 Starts und Landungen (minus 12,9 Prozent).
Die beliebtesten Reiseziele außerhalb Deutschlands waren in den ersten sieben Monaten 2019 Spanien (2.183.929 Fluggäste), Großbritannien (1.712.173 Passagiere) und Italien (1.536.489 Passagiere).
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pressestelle@berlin-airport.de
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#Potsdam – Um die #Verzögerung beim #Tram-Ausbau nach #Krampnitz abzufedern, will die Stadt Potsdam bei der Entwicklung des neuen Vorzeigestadtteils auf die Bremse treten. Alle von der Pro Potsdam geplanten Neubauten auf dem Gebiet sollen erst fertiggestellt werden, wenn die Straßenbahnlinie in den neuen Stadtteil in Betrieb ist, sagte der Geschäftsführer der stadteigenen Bauholding Pro Potsdam, Bert Nicke, am Dienstag auf PNN-Nachfrage.
…
Planung der #Tramstrecke mangelhaft
Aber der Ausbeu verzögert um mehrere Jahre. Eigentlich sollte die Strecke schon Ende 2025 fertig sein. Grund für die Verzögerungen ist offenbar unter anderem eine bisher mangelhafte Planung. Bekannt wurden die Probleme im Mai. Kurz zuvor wurden wie berichtet die Verträge der beiden Geschäftsführer des Potsdamer Verkehrsbetriebs (#ViP), Martin #Grießner und Oliver #Glaser, vorzeitig aufgelöst. Den früheren ViP-Chefs wurden rathausintern auch Verfehlungen bei der Planung der #Krampnitz-Tram angelastet. Daraufhin übernahm Potsdams Baudezernent Bernd #Rubelt (parteilos) die Federführung bei der #Tramerweiterung.
Auf eine Jahresangabe, wann die Straßenbahn nach Krampnitz tatsächlich fahren wird, wollte sich Rubelt am Dienstag erneut nicht festlegen. Zuletzt machte das Jahr 2028 die Runde. „So schnell wie möglich, sagte Rubelt dagegen gestern. „Die #Vorplanungen werden in den nächsten Wochen abgeschlossen, dann geht es in die #Planfeststellung“, so der Dezernent. Bis ein entsprechender Beschluss vorliege, könne es erfahrungsgemäß nochmals zwei bis drei Jahre dauern. Für die reine Bauzeit müsse mit weiteren gut …
Von wie vielen #Fahrradfahrern geht der Senat in Berlin aus und wie hat sich der Anteil am gesamten Straßenverkehr in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Antwort zu 1:
Zum gesamten #Straßenverkehr gehören der #Fußverkehr, der #Radverkehr, der #Kraftfahrzeugverkehr inklusive des #Lkw-Verkehrs. Straßen werden auch von Pendlern/Gästen und Besucherinnen und Besuchern der Stadt benutzt. Insofern ist eine Aussage zum Anteil des Radverkehrs am gesamten Straßenverkehr nicht möglich.
Das Land Berlin beteiligt sich seit 2008 an dem alle fünf Jahre durchgeführten Forschungsprojekt „Mobilität in Städten-SrV“, welches das Verkehrsverhalten der Berliner Wohnbevölkerung abbildet. Zentrale Ergebnisse hierzu werden auf den Internet-Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitgestellt unter: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik planung/zahlen fakten/mobilitaet 2013/index. shtml.
Ergebnisse des Befragungsdurchgangs aus dem Jahr 2018 werden ab Frühjahr 2020 zur Verfügung stehen. Für einen Radverkehrsanteil zurückgelegter Wege steht deshalb aktuell lediglich ein Vergleich der Jahre 2008 und 2013 zur Verfügung. Dieser zeigt für die Bewohnerinnen und Bewohner Berlins folgende Entwicklung:
Jahr 2008 2013
Einwohner ca. 3,363 Mio. ca. 3,517 Mio.
Anzahl Wege pro Einwohner pro Taq 3,4 Wege/Person 3,5 Wege/Person
Anzahl Wege pro Tag insgesamt ca. 11,434 Mio. ca. 12,310 Mio.
Anteil Radverkehr 11 Prozent 13 Prozent
mit dem Rad zurück- gelegte Wege pro Tag ca. 1,258 Mio. ca. 1,600 Mio.
Frage 2:
Wie viele Fahrradfahrer wurden seit 2006 in #Unfälle verwickelt , wie viele hierbei verletzt oder getötet? Bitte um Angaben nach Jahren und Bezirken.
Antwort zu 2:
Eine valide Darstellung der Verkehrsunfalldaten im Sinne der Fragestellung ist erst ab dem Jahr 2007 möglich. Diese ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Worauf führt der Senat zurück, welche Bewertungen und Schlussfolgerungen werden hierzu vorgenommen, dass der Anteil tödlich verunglückter Fußgänger, Auto- und Motorradfahrer rückläufig ist, jener bei Fahrradfahrern jedoch nicht?
Antwort zu 3:
Aus den Daten zu den Unfalltoten der vergangenen sechs Jahre in der nachfolgenden Übersicht lassen sich die in der Fragestellung angenommenen Tendenzen nicht ableiten:
Bewertungen und Schlussfolgerungen im Sinne der Fragestellung werden deshalb durch den Senat aktuell auch nicht vorgenommen.
Frage 4:
Welche örtlichen #Unfallschwerpunkte unter Beteiligung von Fahrradfahrern gibt es in Berlin und mit welchen Maßnahmen soll hier konkret Abhilfe geschaffen werden?
Antwort zu 4:
Die Unfallhäufungsstellen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Radfahrenden für das Jahr 2018 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Unfallhäufungsstellen Verkehrsunfälle
Adm iralstr./Kottbusser Str./Reichenberger Str./Skalitzer Str./Adalberstr. 21
Otto-Braun-Straße/Alexanderstraße/Karl-Marx-Allee 18
Mühlenstraße/Stralauer Allee/Warschauer Str./Am Oberbaum 18
Otto-Braun-Straße/Mollstraße 15
Gneisenaustraße/Mehringdam m/Yorckstraße 15
Straße der Pariser Kommune/Karl-Marx-Allee 14
Wilhelmstraße/Unter den Linden 14
Oranienstraße/Moritzplatz 13
Fennstraße/Tegeler Straße 13
Frankfurter Tor/Frankfurter Tor 13
Brunnenstraße/lnvalidenstraße Neteranenstraße 13
Danziger Straße/Eberswalder Straße
/Kastanienallee/Pappelallee/Schönhauser Allee 12
Manteuffelstraße/Oranienstraße/Skalitzer Str./Wiener Str. 11
Mehringdamm/Tempelhofer Ufer/Mehringbrücke 11
Memhardstraße/Münzstraße/Rosa-Luxem burg-Straße 11
Grünberger Straße/Warschauer Straße 11
Karl-Liebknecht-Straße/Spandauer Straße 10
Frankfurter Allee/JungstraßeN oigtstraße 10
Gudvanger Straße/Talstraße/Wisbyer Straße 10
Flughafenstraße/Fuldastraße/Karl-Marx-Straße 10
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019
Radfahrende sind an den meisten der über 1.500 Unfallhäufungsstellen im Land Berlin auch betroffen. Bei der Betrachtung der Unfallhäufungsstellen durch die Unfallkommission wird immer die Gesamtunfallsituation betrachtet, wobei getrennte Analysen der Polizei zum Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr zu Grunde liegen. Schwere Unfälle mit
Radfahrenden treten im ganzen Stadtgebiet auf, verstärkt jedoch in der Innenstadt, da dort der Radverkehrsanteil deutlich größer ist. Die Entscheidung über konkrete Verbesserungsmaßnahmen, die zur Vermeidung von Unfällen mit Rad Fahrenden beitragen, unterliegt immer einer Einzelfallprüfung unter Betrachtung der konkreten Örtlichkeit. Maßnahmen können sein: Verbesserungen der Sichtbeziehungen, Rotunterlegungen von Radverkehrsführungen, Schaffung von Radverkehrsanlagen, separate Signalisierungen für den Radverkehr und neue Lichtzeichenanlagen (Aufzählung nicht abschließend).
Darüber hinaus werden durch die Berliner Polizei auf Grundlage aktueller örtlicher und stadtweiter Verkehrsunfallanalysen vielfältige Schwerpunktmaßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrsunfallprävention an Unfallschwerpunkten durchgeführt.
Nach Maßgabe der Regelung des § 36 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) soll durch geeignete infrastrukturelle, verkehrsorganisatorische sowie kommunikative Maßnahmen
eine objektive und möglichst hohe subjektive Sicherheit für die Radfahrenden erreicht werden. Dabei ist die vollständige Vermeidung von Verkehrsunfällen, die zu getöteten und schwer verletzten Radfahrenden führen, langfristiges Ziel und Leitlinie der Ausgestaltung von Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit des Radverkehrs.
Frage 5:
Polizeilichen Verkehrsunfallmeldungen ist häufig zu entnehmen, ob z.B. ein LKW-Fahrer beim #Abbiegen einen Fahrradfahrer übersehen hat oder ein Fahrradfahrer bei Rot über die Kreuzung gefahren ist. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu Unfallverursachern? Wie häufig liegt die Schuld jeweils bei einem Kraftfahrzeughalter oder dem Fahrradfahrer? Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Antwort zu 5:
Die Verursacherzahlen für sämtliche Radfahrunfälle sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Die Verursacherzahlen beziehen sich auf sämtliche Verkehrsunfälle, an denen Radfahrende beteiligt gewesen sind. Das sind Unfälle zwischen Radfahrenden und (allen) sonstigen möglichen Verkehrsbeteiligungsarten (z. B. Kraftfahrzeugführende, Radfahrende, zu Fuß Gehende, Straßenbahnen, sonstige Fahrzeuge) – nicht aber ausschließlich zwischen Kfz. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Verkehrsunfall
auch mehrere Beteiligte eine Ursache setzen können. Die Fragestellung wird dahingehend interpretiert, dass das Fehlverhalten beim Abbiegen und die Missachtung von Lichtzeichen nur exemplarisch für typische Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung genannt sind.
Unfallverursacher Jahr
2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt
Radfahrende 4.132 4.101 3.851 3.600 4.196 19.880
Kraftfahrzeugführende 4.034 4.032 3.947 3.681 4.002 19.696
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019
Frage 6:
Wie steht der Senat und welche konkreten Überlegungen gibt es zur Einführung einer #Helmpflicht, einer Versicherungspflicht und einer Registrierungspflicht (Nummernschilder)? Welche Voraussetzungen müssten hierbei erfüllt sein und mit welchem Aufwand wäre dies umsetzbar?
Antwort zu 6:
Das Heimtragen beim Fahrradfahren ist sinnvoll und eine Steigerung der Helmtragequote, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen erstrebenswert.
Die Verhaltensregel der StVO geben vor, dass wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen muss. Somit gilt die Helmtragepflicht auch für Mofas bis 25 km/h und Kleinkrafträder bis 45 km/h sowie offene drei- oder mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als 20 km/h (z.B. sogenannte. „Trikes“ und „Quads“). Fahrräder mit einem tretunabhängigen Zusatzantrieb sind je nach Geschwindigkeit Leichtmofas (bis 20 km/h), Mofas (bis 25 km/h) oder Kleinkrafträder (bis 45 km/h), so dass hier bei Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h ebenfalls eine Heimpflicht besteht. Wer ein schnelles Pedelec fährt, auch S-Pedelec genannt, nutzt kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Daraus folgt
neben weiteren Besonderheiten auch, dass Fahrerinnen und Fahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.
Eine Heimtragepflicht für Radfahrende gibt es aktuell nicht. Diese könnte ausschließlich durch die Bundesregierung in der StVO verankert werden. Eine vom Bund losgelöste eigene Regelungsmöglichkeit zum Tragen von Fahrradhelmen für das Land Berlin gibt es nicht. Dass der Bundesgesetzgeber bislang kein Tragen von Schutzhelmen für Radfahrende vorschreibt, hat eine Vielzahl von Gründen:
Bei Einführung einer Heimtragepflicht müsste davon ausgegangen werden, dass weniger Menschen das umweltfreundliche Fahrrad im Alltag nutzen. In der Folge würde der Erfolg der Bemühungen des Berliner Senats, den Radverkehr durch eine Vielzahl von Maßnahmen und mit einem erheblichen Aufwand zu fördern. Dies stünde im Widerspruch zu der Zielstellung des Berliner Mobilitätsgesetzes zur Förderung des Umweltverbundes.
Die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder ist in den vergangenen Jahren wiederholt gefordert und in den einschlägigen Gremien von Bund und Ländern intensiv und wiederholt diskutiert worden.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es derzeit ca. 80 Mio. Fahrräder (mit steigender Tendenz). Wallte man alle Fahrräder der Kennzeichen-(Registrierungs-) und Versicherungspflicht unterwerfen, stünde dies in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen, da es einen gravierenden Verwaltungsaufwand mit entsprechend hohen Kosten nach sich ziehen würde. Auch die aus einem solchen Vorhaben resultierende finanzielle und zeitliche Belastung sämtlicher Halterinnen und Halter von Fahrrädern wäre unverhältnismäßig. Eine derartige Reglementierung der Fahrradfahrenden stünde zudem dem Ziel des Senats entgegen, den Fahrradverkehr zu fördern.
Der Einführung einer Kennzeichenpflicht für Fahrräder stehen auch technische Bedenken entgegen. Für den Bereich der Kraftfahrzeuge und deren Anhänger existieren international (Typgenehmigung) wie national (Einzelgenehmigung) detaillierte Bau- und Wirkvorschriften, unter anderem auch Anforderungen an den Platz für das hintere Kennzeichenschild. Derartige Anforderungen gibt es international wie national für Fahrräder nicht. National sind lediglich einige wenige Anforderungen für Fahrräder normiert, insbesondere bezüglich Bremsen, Schallzeichen und lichttechnischer Einrichtungen. Eine Angleichung ließe sich nur über die Änderung von internationalem Recht und das Bundesrecht realisieren.
Konkrete Zahlen zum Aufwand für eine Einführung einer Versicherungs- und Registrierungspflicht für Fahrräder liegen dem Senat nicht vor. Anhaltspunkte liefert ein Vergleich zu den Kraftfahrzeugen:
Bundesweit waren zum 1. Januar 2019 ca. 64,8 Mio. Fahrzeuge zugelassen, davon zirka 57,3 Mio. Kraftfahrzeuge und zirka 7,5 Mio. Anhänger 1). Zur Verwaltung dieses Fahrzeugbestandes gab es zum Stand April 2019 bundesweit 421 Zulassungsbehörden (Hauptstellen) und 277 Zulassungsbehörden (Nebenstellen) 2) sowie das Kraftfahrt Bundesamt (KBA), das beispielsweise das Zentrale Fahrzeugregister führt. Die Zulassungsbehörde Berlin, welche zirka 1,5 Mio. Fahrzeuge verwaltet, verfügt über zirka 280 Mitarbeitende. Mehraufwand wäre zudem auch für weitere Einrichtungen zu erwarten (z.B. Verkehrsüberwachung, Bußgeldbehörde, Ordnungsämter).
Bei Abwägung aller Argumente ist die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder daher auch nach Auffassung des Senats nach wie vor nicht vertretbar.
Der Fokus wird aus den genannten Gründen durch den Berliner Senat auf verkehrserzieherische und aufklärende Maßnahmen gelegt (z.B. im Rahmen von Fahrradprüfungen). Aufklärungskampagnen, insbesondere im Schulunterricht, durch gezielte Polizei-Aktionen, PR-Kampagnen usw. werden engagiert fortgesetzt. Der Senat setzt darauf, das Radwegenetz stetig weiter zu verbessern und so das Radfahren für alle Beteiligten sicherer zu machen.
1), 2): Quelle: Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
Frage 7:
Für welche Straßen, mit welchem Zeitplan und Kostenansatz ist vorgesehen, durch die Schaffung von Pollern Radwege und Autostraßen voneinander zu trennen?
Antwort zu 7:
Mit #geschützten#Radverkehrsanlagen wird dem § 43 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) entsprochen. Radverkehrsanlagen sind so zu gestalten, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt.
Für die Protektion der Radverkehrsanlagen sind unterschiedliche Trennelemente möglich. Diese können unter anderem in der Installationsart, in ihrer Größe und Flexibilität variieren. Aufgrund dieser Varianz ist es nicht möglich, einen einheitlichen Kostenansatz für die Errichtung von geschützten Radverkehrsanlagen anzugeben.
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind in der Regel die jeweiligen Bezirke als Straßenbaulastträger zuständig; im Ausnahmefall kann aber auch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder nach entsprechender Vereinbarung mit den verantwortlichen Bezirksämtern die GB infraVelo GmbH diese Aufgabe übernehmen.
Bereits abgeschlossene Projekte zu geschützten Radverkehrsanlagen sind: Mitte:
• Holzmarktstraße (beidseitig zwischen Brückenstraße/Alexanderstraße und An der
Michaelbrücke/Lichtenberger Straße)
Friedrichshain-Kreuzberg:
• Hasenheide (Südseite)
• Mehringdamm (Ostseite vor Fidicinstraße)
Stegl itz-Zehlendorf:
• Dahlemer Weg
Tempelhof-Schöneberg:
• Kolonnenstraße (Nordseite vor Hauptstraße bzw. Crellestraße)
Projekte, die 2019 starten sollen:
Mitte:
• Stromstraße (Ostseite Turmstraße/Perleberger Straße)
• Amrumer Straße (Westseite)
Charlottenburg-Wilmersdorf
• Fasanenstraße (sechs kurze Abschnitte an Lichtzeichenanlagen)
Stegl itz-Zehlendorf:
• Schlossstraße (Teilbereich auf der Nordseite westlich Muthesiusstraße)
Neukölln:
• Karl-Marx-Straße (Hermannplatz/Reuterstraße und kurze Abschnitte südlich Thomasstraße)
Marzahn-Hel lersdorf
• Märkische Allee (südlich Brücke über die Ostbahn)
Lichtenberg:
• Alt-Friedrichsfelde (Teilbereich auf der Südseite östlich Charlottenstraße)
Die tatsächliche Umsetzung der oben genannten Projekte hängt von den jeweiligen Ausschreibungen der Bauleistungen und den notwendigen weiteren Abstimmungen durch die Bezirke sowie insbesondere auch von Behinderungen beispielsweise durch Leitungsbauarbeiten ab, die unter Umständen zu Verzögerungen der Vorhaben führen können. Für das Jahr 2020 sind weitere Projekte in Vorbereitung.
Frage 8:
Welche Auswirkungen haben die kürzlich zugelassenen #E-Scooter bezüglich Kapazitäten und Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr in der Stadt?
Antwort zu 8:
Elektrokleinstfahrzeuge (sogenannte E-Scooter) sind durch den Bundesverordnungsgeber erst seit dem 15. Juni 2019 im Straßenverkehr zugelassen. Bis zum 16. Juli 2019 wurden in Berlin 21 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern registriert. An drei Unfällen waren Radfahrende beteiligt, ein Radfahrer wurde dabei leicht verletzt. Die Benutzung von Radverkehrsflächen durch E-Scooter führt zu einer Zunahme von Konfliktsituationen mit dem Radverkehr. Zu den detaillierten Auswirkungen auf die Auslastung der gegebenen räumlichen Kapazitäten und die Verkehrssicherheit des Radverkehrs können, aufgrund
des erst kurzen verstrichenen Zeitraums der Zulassung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum, aber noch keine verlässlichen Aussagen getätigt werden.
Die Berliner Polizei begleitet die Einführung der neuen E-Scooter mit einer Öffentlichkeits und Medienarbeit. In den polizeilichen Statements wird regelmäßig auf Verhaltensregeln und typische Unfallgefahren hingewiesen. Im Rahmen der Verkehrsunfallprävention
wurden sowohl ein Infoflyer, als auch ein Internet-Video erstellt, in denen über alle wichtigen Regeln und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Führen von E-Scootern informiert wird. Darüber hinaus erfolgt insbesondere in den Innenstadtbereichen eine zielgerichtete Verkehrsüberwachung.
Die aus dem Mobilitätsgesetz für den Radverkehr resultierenden Maßnahmen sind sehr vielfältig. Beispielhaft können hier Maßnahmen wie die Schaffung von zusätzlichen Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen, die Einrichtung von Fahrradstraßen, die Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung, ein Schaffen von Radschnellverbindungen oder zusätzliche Fahrradabstellanlagen genannt werden.
Zusätzlich zu den infrastrukturellen Maßnahmen für den Radverkehr arbeitet die Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz auch an den notwendigen Begleit maßnahmen, um die inhaltlichen Grundlagen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche für die Förderung und deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur in Berlin benötigt werden. Wesentliche Bausteine sind hier unter anderem die Erarbeitung eines Radverkehrs-Vorrangnetzes und die Initiierung des Bündnisses für den Radverkehr.
Frage 10:
In welchem Umfang stehen dem Land Berlin und den zwölf Bezirken Mittel für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr zur Verfügung? Bitte um Auflistung nach Bezirken, auch in welchem Umfang vorhandene Mittel in den vergangenen drei Jahren abgerufen wurden.
Antwort zu 10:
Für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr steht der Senats Haushaltstitel „72016 – Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ zur Verfügung. Mit Mitteln dieses Titels wird dem Ziel Rechnung getragen, künftig mehr für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zu tun, die Umsetzung von Radverkehrsprojekten zu beschleunigen, Standards der Radverkehrsinfrastruktur an die gewachsenen Anforderungen anzupassen und neben bewährten Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr auch neue Formen der Radverkehrsinfrastruktur zu finanzieren.
Übersicht zu den Ansätzen im Titel 72016 für die Jahre 2016 bis 2019:
2016 2017 2018 2019
4,0 Mio. € 5,69 Mio. € (Aufstockung über den Nachtragshaushalt)
5,0 Mio. €
4,0 Mio. €
Die Mittel sind in den jeweiligen Jahren durch eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten stets komplett gebunden gewesen.
Übersicht zum Mittelabfluss im Titel 72016 in den vergangenen drei Jahren:
Berliner #Fahrgastverband#IGEB kritisiert die #Buslinienänderungen in der östlichen Innenstadt und fordert vom Senat endlich #Bus-Beschleunigungsmaßnahmen
IGEB-Pressedienst vom 21.11.2018
Zum Fahrplanwechsel am 4. August 2019 hat die BVG mehrere Buslinien in der östlichen Berliner Innenstadt verändert. Sie reagiert damit auf Missstände, die der Berliner Senat zu verantworten hat. Der Berliner Fahrgastverband IGEB kritisiert diese Veränderungen scharf, da sie viele Fahrgäste zu zusätzlichem Umsteigen zwingen und das Problem des unzuverlässigen und unregelmäßigen Busverkehrs in der östlichen Innenstadt nicht lösen.
Der Berliner Fahrgastverband IGEB fordert Senat und Bezirke auf, durch bauliche und #verkehrsbehördliche Maßnahmen Rahmenbedingungen zu schaffen, die die BVG nicht zur Zurücknahme oder Veränderung nachgefragter Busangebote zwingt, sondern im Gegenteil eine Ausweitung ermöglicht. Denn bis der viele Jahre dauernde Ausbau des Schienennetzes Angebotsausweitungen ermöglicht, müssen die steigenden Fahrgastzahlen in der wachsenden Stadt zunächst insbesondere durch zusätzliche und bessere Busangebote bewältigt werden.
Die #Flughafenbuslinie TXL wurde am 4. August zum Hauptbahnhof zurückgezogen, weil der Abschnitt zwischen Hauptbahnhof und Alexanderplatz die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der Linie massiv beeinträchtigt hat. Bereits vor mehr als drei Jahren hatte die BVG ein Konzept zur #Beschleunigung und Stabilisierung des Verkehrs auf der wichtigen Flughafenlinie TXL durch Busspuren, Halteverbote und #Vorrangschaltung an Ampeln vorgelegt. Umgesetzt wurde davon mit Ausnahme von wenigen Metern Busspur in Moabit nichts. Stattdessen wurde die Linie TXL fast täglich stundenweise auf dem besonders heiklen Abschnitt in der City Ost eingestellt, und die Fahrgäste warteten immer wieder vergeblich auf ihren Bus. Deshalb ist es aus Sicht der BVG konsequent, die Linie nun erneut zurückzuziehen. Es ist aber auch ein Armutszeugnis für die Verkehrspolitik des Senats.
Buslinie 245
Nach der Zurückziehung der Linie TXL wird der Abschnitt zwischen Hauptbahnhof und Alexanderplatz nun von der verlängerten Buslinie 245 befahren, ohne dass Maßnahmen zur Beschleunigung und Stabilisierung des Busverkehrs realisiert wurden. Es ist damit zu erwarten, dass die Linie 245 – so wie bisher die Linie TXL – nur noch sehr unregelmäßig verkehrt und Fahrgäste in Moabit und im Bereich des TU-Campus sich nicht mehr auf ein regelmäßiges Busangebot verlassen können. Denn die Verspätungen und Angebotslücken werden sich auf den bisherigen Linienabschnitt des 245ers bis in die City-West verlagern, so dass neue Fahrgäste von den Verspätungen und Angebotslücken betroffen sein werden. Außerdem ist mit dem Ersatz des TXL durch den 245er auf dem Abschnitt Hauptbahnhof—Alexanderplatz eine gravierende Taktausdünnung von 7,5 auf 20 Minuten verbunden.
Buslinien M48 und 200
Wie bei der Linie TXL wurde auch bei der Linie M48 der stau- und störanfällige östliche Abschnitt aufgegeben. Diese Buslinie wurde zum Potsdamer Platz zurückgezogen. Gleichzeitig übernahm die Buslinie 200 durch eine veränderte Linienführung den stauanfälligen Abschnitt über die Leipziger Straße. Dadurch müssen viele Fahrgäste zusätzlich umsteigen, die Busse aber stehen weiterhin im Stau. Und bei der Buslinie M48 gab es nicht die dringend erforderliche Verdichtung des Taktangebotes auf dem völlig überlasteten Abschnitt in Schöneberg und Steglitz. Besonders gravierend ist aber, dass mit der Umstellung von einer Metrobuslinie auf eine „normale“ Linie schwerwiegende Angebotsverschlechterungen im Nachtverkehr einhergehen, denn der Berliner Südwesten einschließlich der Landeshauptstadt Potsdam verlor die Direktverbindung zum Alexanderplatz und zu den dort verkehrenden östlichen Nachtbuslinien. Hier muss dringend nachgebessert werden!
Buslinie 300
Wenig überzeugend ist die Neueinrichtung der Buslinie 300, die im Zick-Zack-Kurs durch die City-Ost verkehrt und den bisher von der Linie 200 bedienten Abschnitt Wilhelmstraße/Unter den Linden übernahm und dann auf stauanfälligen Umwegen über Molkenmarkt, Alexanderplatz und Ostbahnhof den S- und U-Bahnhof Warschauer Straße erreicht. Die dringend gebotene Spreequerung über die Oberbaumbrücke, mit der z.B. eine Anbindung an die stark frequentierten Buslinien 165 und 265 am Schlesischen Tor erfolgen würde, unterblieb dagegen.
Störanfälliger Busverkehr
Seit Monaten ist der BVG-Buslinienverkehr im gesamten Berliner Stadtgebiet durch viele Ausfälle, Verspätungen und große Angebotslücken geprägt. Nicht selten warten Fahrgäste selbst auf Linien, die im dichten Takt verkehren, mehr als 20 Minuten. Die Busse werden immer langsamer und unzuverlässiger, die BVG muss immer mehr Busse einsetzen, um den Betrieb noch halbwegs aufrecht zu erhalten. Damit fehlen Fahrzeuge und Personal dort, wo sie für eine #Angebotsausweitung und #Taktverdichtung dringend gebraucht werden, um die deutlich wachsende Zahl an Fahrgästen befördern zu können.
Deshalb müssen endlich Vorrangschaltungen an Ampeln, #Busspuren und #Buskaps eingerichtet werden. Die im Juni erfolgte Ankündigung von Verkehrssenatorin Regine Günther, noch in diesem Jahr rund 20 km Busspuren einzurichten, ist ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung – aber nicht ausreichend. Alle mehrspurigen Straßen mit Busverkehr müssen schnellstmöglich eine Umweltspur für Busse und Radfahrer bekommen.
Die fehlenden Maßnahmen des Berliner Senats zur Stabilisierung und Erweiterung des BVG-Busangebotes sind auch deshalb so gravierend, weil vor allem durch Einwohnerzuwachs, Fahrpreissenkungen und mehr Touristen die Fahrgastzahlen in Berlin weiter steigen werden – und nicht zuletzt für den Klimaschutz steigen müssen. Aber der Ausbau des Straßenbahnnetzes und erst recht des S- und U-Bahn-Netzes dauern zu lange, um der Nachfrage in den nächsten Jahren gerecht zu werden. Deshalb müssen als „Übergangsangebot“ das Busnetz und das Busspurnetz schnell und umfassend ausgeweitet werden.
Im #Jelbi-Team darf gefeiert werden. Das Bündnis für die vernetzte #Mobilität in Berlin zählt zu den zehn Gewinnern des Deutschen #Mobilitätspreises 2019. Das haben die Organisatoren am heutigen Montag, 5. August 2019, bekanntgegeben. Sie würdigten #Jelbi damit als „eine der herausragenden Ideen für Deutschlands #Mobilität von morgen“.
Die von der BVG initiierte Mobilitätsplattform Jelbi verbindet die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs mit zahlreichen Sharing-Anbietern. Die Nutzer brauchen für Routenplanung, Ticketkauf, Abrechnung und Bezahlung nur eine einzige App. Sie wurde im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation vom Technologieunternehmen Trafi entwickelt. Und Jelbi bietet sogar auch einen analoge Anlaufpunkt: die sogenannten „Jelbi-Stationen“. Sie bündeln örtlich sämtliche Mobilitätsangebote und ermöglichen dem Kunden damit flexibel vor Ort ein Verkehrsmittel auszuwählen und komfortabel über die Jelbi-App zu buchen. Weitere dieser Mobilitätshubs sind in Planung.
Jakob-Michael Heider, Leiter Jelbi bei der BVG: „Es war für die Nutzer noch nie so einfach, auf das eigene Auto zu verzichten, wie mit Jelbi. Denn jetzt finden sie in einer App und an einem Ort neben dem öffentlichen Nahverkehr auch sämtliche weitere Formen geteilter Mobilität in Berlin, die sie komfortabel, schnell und bedarfsgerecht nutzen und bezahlen können.“
Das Wettbewerbsmotto lautet 2019 „intelligent unterwegs: Menschen bewegen – Lebensräume verbinden“. Deutschlandweit haben sich rund 270 Start-ups, Unternehmen, Verbände und Forschungsinstitutionen mit ihren Projekten um den Innovationspreis beworben. Eine Expertenjury unter dem Vorsitz von Steffen Bilger, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, wählte die zehn Gewinner aus. Die Preisverleihung erfolgt im November in Anwesenheit des Ministers.
Mit dem Deutschen Mobilitätspreis machen die Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur intelligente Mobilitätslösungen und digitale Innovationen öffentlich sichtbar. Die Deutsche Bahn und der VDV sind Partner des Wettbewerbs. Mehr Informationen unter www.deutscher-mobilitätspreis.de
Das Projektporträt von Jelbi auf der Wettbewerbs-Website finden Sie unter folgendem Link: https://land-der-ideen.de/wettbewerbe/deutscher-mobilitaetspreis/preistraeger/best-practice-2019/jelbi
Noch steht der Termin für die #Eröffnung des Flughafens in Berlin für Oktober 2020. Seit Donnerstag (31. Juli) nimmt jedoch der #TÜV die technischen Systeme unter die Lupe. Das sind die bisher peinlichsten #Pannen.
Der TÜV überprüft das Zusammenspiel der Technik am #Flughafen in Berlin.
Kuriose Pannen hatten in der Vergangenheit immer wieder zur Belustigung geführt.
Seit acht Jahren (2011) sollte der neue Flughafen in Berlin eigentlich fertig sein – doch das Ende der Bauarbeiten wurde immer wieder nach hinten verschoben. Und es verschlingt Unmengen an Geldern. Das wiederum ärgert viele. Vor allem weil einige Fehler die Kosten unnötig in die Höhe treiben. RUHR24 hat die peinlichsten und skurrilsten Pannen für euch zusammengestellt.
Panne Nr. 1: Altersschwache #Monitore
Stellt euch vor, der Fernseher läuft und niemand schaut hin. Auch wenn das in privaten Haushalten auch des Öfteren eintreffen mag, am Hauptstadtflughafen in Berlin war das sechs Jahre der Fall.
Lernen Sie uns einmal persönlich kennen. Lassen Sie sich durch unsere Werkstatt führen und erfreuen Sie sich an einem tollen Rahmenprogramm.
Wann: 17. August 2019 von 10.00 Uhr bis 16:00 Uhr
Wo: Schienenfahrzeugbau Wittenberge GmbH – Werk Eberswalde, #Eisenbahntraße 37, 16225 Eberswalde
Vor Ort bieten wir Ihnen folgendes Programm:
Werksführung zur vollen und halben Stunde mit Werkstattquiz
Infostände (u.a. Freiwillige Feuerwehr Eberswalde, Bahn BKK, DEVK, Arbeitsamt)
Date deinen Arbeitgeber – Speed Dating der Eisenbahngesellschaft Potsdam
Fettbrand löschen mit der Feuerwehr
Kräftemessen beim Bremssohlenhalten
Infoveranstelungen:
Lust auf was Neues? Jobmöglichkeiten in unserm Bahnwerk
Triebfahrzeugführer werden! Informationen zur Ausbildung und Umschulung.
Kinderprogramm:
Basteltisch
Hüpfburg
Thema Naturschutz: Wir basteln Insektenhotel
Führerstandsmitfahrten auf einer Lok V15 auf dem Werksgelände
EX-Mitarbeiter-Stammtisch in der Kantine
Bitte beachten Sie, dass vor Ort keine Parkplätze vorhanden sind. Wir bitten Sie, auf die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen.