Radverkehr: Mehr Service für Radfahrende am Bahnhof: Reparatur und Verleih leicht gemacht, Mobile Fahrradwerkstatt macht an Berliner S-Bahnhöfen Halt, aus DB

04.07.2023

https://www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Mehr-Service-fuer-Radfahrende-am-Bahnhof-10861900#

Mobile Fahrradwerkstatt macht an Berliner S-Bahnhöfen Halt • Neuer Fahrradverleih an fünf Ausflugzielen von Berlin aus • Kooperation mit mobilen Werkstätten und Startup

Morgens das Fahrrad am Bahnhof abgeben und abends das fertig #reparierte Rad wieder dort abholen – so einfach geht eine #Fahrradreparatur mit DB #Radfix. Die Deutsche Bahn (DB) erweitert den im Jahr 2022 am Bahnhof Berlin #Südkreuz gestarteten Service in den Sommermonaten ab sofort um drei S-Bahnstationen: #Bellevue, #Nordbahnhof und #Treptower Park. Im Laufe des Sommers kommen noch die Stationen #Ostkreuz und #Gesundbrunnen dazu. Möglich macht das neue Angebot „#sommerfix“ eine Kooperation mit mobilen Werkstattpartner:innen.

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Regionalverkehr: Kurzfristige Fahrbahnarbeiten zwischen Berlin Ostbahnhof und Berlin Friedrichstraße, aus DB

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Änderungen im Zugverkehr am Mittwoch, 28. September

Zwischen Berlin #Ostbahnhof und Berlin #Friedrichstraße hat die Deutsche Bahn (DB) im Fernbahngleis bei einer #Routineinspektion einen #Fahrbahnfehler festgestellt. Eine #Reparatur ist nötig. Deshalb ist es kurzfristig erforderlich, Gleise zu #sperrenDer -Bahn-Verkehr ist nicht betroffen.
 
Folgende #Sperrzeiten sind erforderlich:

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Radverkehr: Morgens abstellen, abends fertig: DB startet Reparaturservice für Fahrräder am Bahnhof Erste DB Radfix Station am Bahnhof Berlin Südkreuz • Reparatur oder Wartung erfolgt direkt am gleichen Tag, aus DB

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Morgens das #Fahrrad am #Bahnhof abschließen und abends das fertig #reparierte Rad wieder dort abholen – so einfach geht eine #Fahrradreparatur mit DB #Radfix. Ab sofort können Radfahrende am Bahnhof Berlin #Südkreuz den neuen Service buchen und ausprobieren. Wird er von den Radfahrenden gut angenommen, soll er an weitere Bahnhöfe kommen. Mit DB Radfix unterstützt die DB das klimafreundliche Zusammenspiel von Fahrrad- und #Bahnfahren.

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Straßenbahn: Neuer Tram-Betriebshof der BVG : In Berlin-Adlershof zieht die Straßenbahn neben der Wissenschaft ein, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/in-berlin-adlershof-zieht-die-strassenbahn-neben-der-wissenschaft-ein-li.222539

Der Bau eines neuen #Straßenbahn-Betriebshofs in #Adlershof rückt näher: Jetzt werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt, was vor der sogenannten Planfeststellung nötig ist.

Die BVG will den #Betriebshof auf dem Gelände des ehemaligen #Kohlebahnhofs am -Bahnhof Adlershof bis 2028 in Betrieb nehmen. Mit einer großen #Werkstatthalle und 14 Abstellgleisen soll er bis zu 60 Straßenbahnen Platz bieten und den 500 Menschen, die dort mit #Wartung, #Reparatur und Verwaltung beschäftigt werden sollen.

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Straßenverkehr: Sperrung des Britzer Tunnels zu Wartungszwecken, aus Senat

Frage 1:
Wie oft war der #Britzer #Tunnel in diesem Jahr bereits abends/nachts zu #Wartungszwecken #gesperrt?
Antwort zu 1:
Die AdB teilt dazu mit:
„Planmäßige Sperrungen fanden viermal jeweils innerhalb einer Woche in den Nächten
von Montag bis Freitag statt. Eine weitere Sperrung ist in der Kalenderwoche 43
vorgesehen.“
Frage 2:
An wie vielen Abenden war der Britzer Tunnel in den letzten fünf Jahren jeweils gesperrt? (Bitte die
Gesamtzahl der Sperrungen für die jeweiligen Jahre nennen)
2
Antwort zu 2:
Die AdB teilt dazu mit:
„In den letzten fünf Jahren war der Tunnel jährlich planmäßig jeweils viermal innerhalb
einer Woche in den Nächten von Montag bis Freitag gesperrt.“

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U-Bahn: Bitte nicht möckern Nach dem Kabelbrand im Bereich Hermannplatz am späten Sonntagabend …, aus BVG

Nach dem Kabelbrand im Bereich #Hermannplatz am späten Sonntagabend können die Züge auf der südlichen #U7 aktuell nur im 10-Minuten-Takt fahren. Grund dafür ist die bis zur Behebung des Schadens verminderte #Stromversorgung des Abschnitts.

Fuhren die Züge seit Montagfrüh zwischen den U-Bahnhöfen #Rudow und #Mehringdamm im 10-Minuten-Takt und auf dem restlichen Abschnitt regulär, gilt der 10-Minuten-Takt ab dem morgigen Donnerstag, 30. Juli 2020 zwischen Rudow und #Möckernbrücke. Dort kann der Zu- und Umstieg für die Fahrgäste komfortabler gestaltet werden als auf dem U-Bahnhof Mehringdamm. Zwischen Möckernbrücke und Rathaus Spandau gilt der reguläre Takt.

Die Fachleute der BVG arbeiten mit Hochdruck an der #Reparatur, die voraussichtlich zum Ende der Sommerferien abgeschlossen werden kann.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

S-Bahn + Straßenverkehr: Strausberg Posten sichern jetzt defekten Bahnübergang, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/strausberg-posten-sichern-jetzt-defekten-bahnuebergang/24867966.html

Seit dem Gewitter von Mittwochabend bremst eine defekte #Schrankenanlage den Betrieb auf der -Bahn-Linie 5.

Eine #Reparatur könne erst in den nächsten Tagen erfolgen, sagte ein Bahnsprecher. Seit dem #Blitzeinschlag lassen sich die Schranken nicht mehr schließen. Züge der S-Bahn und der #Regionalbahn mussten bis Freitagabend vor dem Übergang an der #Tasdorfer Straße deshalb stoppen und dann nach einem #Warnpfeifen in #Schrittgeschwindigkeit passieren. Seit Sonnabend früh sichern #Posten nun den Übergang, die #S5 kann deshalb wieder bis Strausberg Nord durchfahren. Zuvor hatten zwei S-Bahn-Fahrer aus dem Führerstand Bilder bei Twitter von der Situation veröffentlicht. In einem Video ist zu sehen, wie direkt vor einer gestoppten S-Bahn ein Auto den Übergang …

Bahnhöfe + barrierefrei: Wenn 2017 als Eröffnung auch für Rolltreppen gilt Verwirr-Spiel am Anhalter Bahnhof, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/klein-ber-in-berlin-kreuzberg-wenn-2017-als-eroeffnung-auch-fuer-rolltreppen-gilt/13821788.html

Die #Rolltreppe ist kaputt, das Datum der #Reparatur sprang munter in der Zeit und nun scheint, die Rolltreppe vielleicht sogar eher ein #Aufzug zu sein. Eine Glosse.

Sie erwarten hier natürlich völlig zu Recht, dass wir den Fortgang der Rolltreppen-Geschichte erzählen – darüber, wie die -Bahn der Öffentlichkeit schonend und transparent beibringt, dass es noch eine Weile dauern wird bis zur Reparatur am Bahnhof #Askanischer Platz. Im April hatte die noch recht neue Rolltreppe ihren letzten Ächzer getätigt, dann folgten allwöchentlich neue Mitteilungen, wann es denn endlich so weit sei, bis schließlich alles wieder auf den 5.6. zurücksprang. Und wir argwöhnen mussten, es sei damit 2017 gemeint.

Jetzt aber wissen wir, dass dahinter eine clevere Taktik steckt, die auf die totale Verwirrung der Nutzer zielt. Zunächst rückten am Donnerstag kräftige Männer an und holten vom Lastwagen dicke Latten und Spanplatten, mit denen sie das obere und untere Ende der Rolltreppe systematisch zubauten. Nun sind dort also zwei stabile Verschläge, sogar mit Tür und Vorhängeschloss, die wir als eine Art Symbol interpretieren: Das ist so, als wenn der Arzt nicht einfach ein Pflaster draufklebt, sondern mit Gipsbinden und MRT anrückt. Schwerer Fall!

Zwei der gefürchteten Maulwurf-Aufkleber

Aber es ist noch etwas passiert, etwas sehr Seltsames. Gleich zwei der gefürchteten Maulwurf-Aufkleber sind jetzt da, einer auf der Holztür, einer einen Meter weiter auf der Wand daneben. Der auf Holz teilt mit: „Mit dem …

Bahnhöfe: Wenn die Rolltreppe mal wieder kaputt ist am S-Bahnhof, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-kreuzberg-wenn-die-rolltreppe-mal-wieder-kaputt-ist-am-s-bahnhof/13801616.html

Eine der #Rolltreppen am -Bahnhof #Anhalter Bahnhof ist mal wieder #kaputt. Damit nicht genug – das #Reparatur-Datum wird immer wieder nach hinten geschoben. Bernd Matthies fühlt sich beim Weg zur Arbeit für dumm verkauft.

Am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof gibt es eine Rolltreppe. Sie zielt genau in Richtung Tagesspiegel, was sie nicht wichtiger macht als andere Rolltreppen – aber sie wird naturgemäß genauer beobachtet. Deshalb wissen wir, dass sie sensibel ist, öfter kaputt als ein 50 Jahre alter englischer Roadster. Nun ist es aber anders als vor 50 Jahren so, dass die Bahnleute kundenfreundlich und transparent sein wollen: Sie lassen den Kram nicht einfach liegen, bis die neuen Teile da sind. Sondern kleben umgehend einen Zettel an mit dem finalen Reparaturdatum, damit die Bahnkunden wissen, aha, die kümmern sich und geben ihr Allerbestes.

24. Mai, 3. Juni, 28. Juni … wann denn nun?

Als unsere Rolltreppe (die ja schon mal lange kaputt war) also Mitte April, ungefähr, wieder mal kaputt ging, folgte alsbald ein erstes Versprechen: Repariert werde in „KW 18“. Das war raffiniert ungenau, weil kein Mensch aus dem Ärmel weiß, wann …

Barrierefreie Straßen in Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie wird der nach § 7 des Berliner Straßen-gesetzes bestehende gesetzliche Auftrag, die Belange von Menschen mit #Behinderungen zu berücksichtigen, im Verwaltungshandeln bei der #Unterhaltung und Anlage von Straßen und Wegen umgesetzt?
Frage 3. Inwieweit greifen die Ausführungsvorschrif-ten zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) auch bei der #Reparatur von Straßen und wie ist der Begriff der „#Herstellung“ laut AV konkret zu verstehen?
Antwort zu 1 und 3: Gemäß § 7 des Berliner Straßen-gesetzes sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Trägers der Straßenbaulast so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. In diesem gesetzlichen Rahmen werden auch die Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des öffentli-chen Straßenlandes umgesetzt. Die bau- und entwurfs-technischen Details der barrierefreien Straßenraumgestal-tung sind in den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Ber-liner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) in der Fassung vom 16. Mai 2013, veröf-fentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 25, S. 1084. Ergän-zende Regelungen finden sich in den Richtlinien, Emp-fehlungen und Hinweisen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, die den bundesweit gelten-den Stand der Technik beinhalten. Hier sind insbesondere die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) zu nennen, die im Land Berlin verbindlich eingeführt wurden. Die vorgenannten Gesetze, Vorschriften und Richtlinien dienen bei Geh- und Radwegen, für die Berlin Träger der Baulast ist, als planerische bzw. bauliche Vor-gabe. Somit sind die Belange von Menschen mit Behinde-rungen grundsätzlich bei der Anlage von Straße und We-gen sowie bei deren Unterhaltung immer zu berücksichti-gen.
Der Begriff „Herstellung“ wird in den AV Geh- und Radwege im Zusammenhang mit technischen Bauvor-schriften verwendet, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gegeben und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt für den Straßenbau im Land Berlin eingeführt wur-den. Er beschreibt hier den Neubau und die grundhafte Erneuerung von Befestigungen im Bereich von Geh- und Radwegen. Nicht darunter fallen Leistungen zur Beseiti-gung von kleinflächigen Schadstellen (Reparaturarbeiten), die im Rahmen der Straßenüberwachung festgestellt und zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands ausgeführt werden (laufende Unterhaltung). Diese führen in der Regel nicht zum Umbau oder zur baulichen Ver-änderung eines Geh- oder Radweges.
Frage 2: Wie viele #Straßenkilometer und welcher #Straßenanteil gelten als im Sinne des Berliner Straßenge-setzes #barrierefrei errichtet und umgebaut?
Antwort zu 2: Das Land Berlin führt keine Statistik über den Bestand des öffentlichen Straßenlandes, aus der Aussagen zur Beantwortung dieser Frage abgeleitet wer-den können.
Die detaillierten Festlegungen zur barrierefreien Ge-staltung des öffentlichen Straßenlandes wurden erstmals 1994 unter Beteiligung der Behindertenverbände zur Berücksichtigung der Belange mobilitätsbehinderter als auch blinder sowie sehbehinderter Menschen vereinbart und als „Berliner Standard“ in die damaligen AV Geh- und Radwege aufgenommen. Somit müssen seit diesem Zeitpunkt die Aspekte der barrierefreien Straßenraumge-staltung bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland beachtet und umgesetzt werden.
Frage 4: Wie wird die im Berliner Straßengesetz for-mulierte Anforderung einer Auftrittshöhe von in der Re-gel 3 Zentimetern für Straßenkreuzungen, Straßenein-mündungen und sonstige für den Fußgängerverkehr be-stimmte Übergangsstellen im bestehenden eingehalten?
Antwort zu 4: Abweichungen von den in den AV Geh- und Radwege genannten Auftrittshöhen sind nur bis zur maximalen Höhentoleranz gemäß der technischen Norm des verwendeten Bordsteins zulässig. Diese betra-gen 5 mm bei Betonborden und bis zu 10 mm bei Natur-steinborden.
Frage 5: Formulieren das Land bzw. die Bezirke in Ausschreibungen darüber hinaus zusätzliche Anforderun-gen an die Barrierefreiheit des Straßenraumes, und wenn ja, welche?
Antwort zu 5: Außer den in den AV Geh- und Radwe-ge formulierten Regelungen zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Straßenlandes gibt es weitere diesbezüg-liche Standards, die beispielsweise für den Bau und Be-trieb von Lichtsignalanlagen oder bei der Herstellung von Straßenbahnanlagen zu beachten sind. So sind bereits seit Ende der 90er Jahre alle Neu- und Ersatzbauten von Lichtsignalanlagen barrierefrei mit Blindensignalisierung auszustatten.
Frage 6: Wie wird die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bezogen auf barrierefreien Stra-ßenraum in Berlin umgesetzt, wer kontrolliert die Einhal-tung und wie werden Abweichungen begründet?
Antwort zu 6: Die RASt 06 wurde mit dem Rund-schreiben vom 03. Dezember 2007 im Land Berlin als verbindliche Richtlinien eingeführt. Sie behandeln alle wesentlichen Aspekte des Entwurfs und der Gestaltung von innerstädtischen Erschließungs- und Hauptverkehrs-straßen, wobei das Thema Barrierefreiheit nicht gesondert betrachtet wird. Im Einführungserlass ist geregelt, dass ein Abweichen von den Festlegungen der RASt 06 immer dann geboten ist, wenn die aus der Abwägung entwickelte Lösung den konkurrierenden Belangen insgesamt besser gerecht wird. Die konkreten Festlegungen in den AV Geh- und Radwege sind hierbei zu beachten und bedürfen bei Abweichungen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Frage 7: In welcher Form besteht ein berlinweites bzw. bezirkliches Monitoring über den Zustand, den Sa-nierungsbedarf und die Barrierefreiheit des öffentlichen Straßenlandes?
Antwort zu 7: Die Verantwortung für den verkehrssi-cheren Zustand und den Erhalt der Bausubstanz Berliner Straßen ist auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke aufgeteilt. Die regelmäßige Befahrung und Kontrolle der im Zuständigkeitsbereich der Senats-verwaltung liegenden Strecken des Bundesfernstraßennet-zes (Auftragsverwaltung des Bundes) werden auf Kosten und entsprechend des Regelwerkes des Bundes ausge-führt. Die routinemäßige Überwachung der Berliner Stadtstraßen ist durch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Kontrolle des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Stra-ßenüberwachung) vom 14. Juli 2010 geregelt. Daraus leiten sich Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrs-sicherungspflicht sowie kurz und mittelfristige Sanie-rungs- und Erhaltungsmaßnahmen ab. Zur Erfassung der Barrierefreiheit werden dabei [in der Regel] die akuten Veränderungen im öffentlichen Straßenraum (z. B. Auf-grabungen, Sondernutzungen) erfasst und sich daraus ergebene notwendige Maßnahmen veranlasst.
Derzeit wird ein berlinweites Erhaltungsmanagement (EMS) für die Stadtstraßen aufgebaut. Für dieses wird gegenwärtig die netzweite Zustandserfassung (Ersterfas-sung) durchgeführt. Jedoch wird dieses Werkzeug erst mit Vorliegen der nächsten Erfassungskampagne voll wirk-sam. Ein Ziel der berlinweiten Erfassung des öffentlichen Straßenlandes ist es, ein Reiseinformations- und Zielfüh-rungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen (m4guide) zu schaffen, das auf den erforderlichen Infor-mationen zur Barrierefreiheit beruhen wird.
Frage 8: In wie vielen Fällen bestehen derzeit Anord-nungen, bis zur Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auszu-schließen und für eine alsbaldige Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands der Straße zu sorgen (bitte nach Bezirken auflisten)?
Antwort zu 8: Unter der Annahme, dass sich die Fra-gestellung auf die derzeit in den einzelnen Berliner Bezir-ken bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen zu Tempobeschränkungen oder Hinweisen hinsichtlich der vorhandenen Straßen- und Gehwegschäden bezieht, wur-den die einzelnen Bezirke dazu schriftlich befragt. Die Ergebnisse der Abfrage sind in der folgenden Auflistung zusammengestellt:
Bezirk Mitte
9 Hinweise auf Straßenschäden
11 Hinweise auf Gehwegschäden
Bezirk Neukölln
10 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbeschrän-kungen
Bezirk Lichtenberg
4 Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen
Bezirk Steglitz-Zehlendorf
40 Straßen[abschnitte] mit Hinweisen auf Geh-wegschäden
Bezirk Spandau
4 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
2 Straßenabschnitte mit Verkehrsverbot für Lkw
diverse unbefestigte Straßen in West-Staaken mit Ge-schwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h
Frage 9: Welche finanziellen Mittel stehen dem Land und den Bezirken für den barrierefreien Straßenumbau in den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung, wie hoch wa-ren die Ansätze 2012 bis 2015 und wie hoch sind die tatsächlichen Ausgaben in den Jahren 2012 bis 2015?
Antwort zu 9: In den Jahren 2016 und 2017 stehen dem Land jährlich 1,75 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung (Kapitel 1270, Titel 521 22). Die Bezirke hatten und haben in den Jahren 2012 bis 2017 keine gesondert ausgewiesenen finanziellen Mittel für den barrierefreien Straßenumbau. Das Land und die Bezirke führen allgemeine Straßenumbaumaßnahmen und Straßeninstandsetzungsarbeiten grundsätzlich barrierefrei aus. Wie hoch der finanzielle Anteil der Barrierefreiheit an den Gesamtkosten von Straßenumbaumaßnahmen ist, wird nicht erfasst.
Speziell für den barrierefreien Straßenumbau standen dem Land in den Jahren 2012 und 2013 jährlich 1 Mio. € zur Verfügung. Davon wurden 741 T € bzw. 780 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt. 2014 und 2015 standen dem Land jährlich 1,35 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung. Davon wurden 779 T € bzw. 597 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt.
Berlin, den 30. Dezember 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2016)