Der Senat hat sich in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Ute #Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, und Franziska #Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, mit dem Stand des Ausbaus der #Ladeinfrastruktur beschäftigt. Der Senat arbeitet bereits an der Umsetzung vieler im Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 16. Januar 2025 aufgeführter Punkte zur Sicherstellung eines ausreichenden Ladenetzes für die #Elektromobilität oder richtet seine Maßnahmen hier noch stärker an den Beschlussinhalten aus.
„ In den letzten fünf Jahren kam es in der Kastanienallee zwischen Eschenallee und Dietzgen- straße auf einer der drei dort befindlichen Trinkwasserversorgungsleitung (DN 100 Grauguss) zu #sechs#Rohrschäden. In den weiteren Bereichen und an den anderen Leitungen gab es keine Rohrschäden.“
Welche #Priorität hat das #Straßenbahnprojekt Turmstraße – Mierendorffplatz – #Jungfernheide („ #Turmstraße II“ ) mit einer späteren #Verlängerung zum #Kurt-Schumacher-Platz für den Berliner Senat? Welche Bedeutung hat das Projekt für die verkehrs- und stadtplanerischen Ziele des Senats?
Die Berliner #Wasserbetriebe müssen vom 17.06.2025 bis 19.12.2025 dringend den #Schmutzwasserkanal sowie die #Abwasserdruckleitung (ADL) auf der #Promenade an der westlichen Seite des Teltowkanals zwischen #Bäkestraße (#Bäkebrücke) und Königsberger Straße (#Emil-Schulz-Brücke) #erneuern. Die Berliner Wasserbetriebe teilen mit, dass diese Baumaßnahme zwingend zeitnah erforderlich ist, da der Schmutzwasserkanal stark #beschädigt ist. So wurde bei einer Vor-Ort-Prüfung festgestellt, dass die #Funktionstüchtigkeit der Anlage nicht mehr gegeben ist. Mit dem Neubau zum jetzigen Zeitpunkt können weitere #Umweltschäden vermieden werden. Die Sperrung der Bäkestraße im Bereich vor der Bäkebrücke ist für Materiallagerung, Bodenlagerung, Bodentransporte etc. erforderlich.
In der kommenden Woche werden im Tiergartentunnel planmäßige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt, um die Betriebs- und #Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Dabei werden die technischen Anlagen umfassend überprüft und optimiert.
Was spricht dagegen, den neuen #S-Bahnsteig #Karl-Bonhoeffer-Klinik direkt #mittig über die #Ollenhauerstraße zu verlegen, wenn er ohnehin – richtigerweise – Richtung Osten verlegt wird?
Antwort zu 1:
Der S-Bahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik soll im Rahmen des geplanten #zweigleisigen Ausbaus der #S25 (Abschnitt #Schönholz – #Hennigsdorf) um ca. 150 m in Richtung Osten an die Ollenhauerstraße verschoben werden. Zusätzlich soll vom östlichen Bahnsteigende eine #Personenüberführung über die Ollenhauerstraße errichtet werden, so dass der Bahnsteig dann künftig direkt von beiden Seiten der Ollenhauerstraße ohne zusätzliche #Straßenquerung erreichbar sein wird. Damit wird insbesondere auch die #Umsteigebeziehung zum #U-Bahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik verbessert.
Wenn es um #Brücken auf der Berliner #Stadtautobahn#A100 geht, werden vermutlich viele Autofahrer hellhörig, seit die #Ringbahn- und die #Westendbrücke im Frühjahr kurzfristig #abgerissen werden mussten. Aktuell hat die zuständige #Autobahngesellschaft des Bundes eine weitere Brücke im Verlauf der A100 in den Blick genommen: die zwei #Teilbauwerke der Brücke über der Ausfahrt #Detmolder Straße. Dort finden Bauwerksuntersuchungen statt, weshalb die jeweils rechten Fahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen gesperrt sind.
Seit wann und warum gibt es eine Gewichtsbeschränkung für die Schmargendorfer Brücke am Heidelberger Platz?
Antwort zu 1:
Die Schmargendorfer Brücke ist seit dem 10.12.2013 auf 18 t lastbeschränkend beschildert. Die Beschilderung erfolgte auf Grundlage der ursprünglichen statischen Bemessung von 1931, wonach das Bauwerk nicht für höhere Belastungen ausgelegt ist.
Frage 2:
Warum wurde der Zustand der Brücke mit der Note 2,3 bewertet (siehe Drucksache 19/ 20906), wenn eine Gewichtsbeschränkung mit erheblicher Auswirkung auf den ÖPNV vorliegt?
Antwort zu 2:
Die Bauwerksnote bewertet den äußeren Zustand eines Ingenieurbauwerkes. Die Tragfähigkeit kann unabhängig vom Bauwerkszustand begrenzt sein, wenn das Bauwerk für höhere Verkehrsbelastungen nicht bemessen ist.
Frage 3:
Welche Brückenklasse nach DIN 1072 wird für die Schmargendorfer Brücke angesetzt und von welchen maximalen Fahrzeuggewichten geht diese Brückenklasse aus?
Antwort 3:
Für die Schmargendorfer Brücke wurde zur Bemessung die zum Zeitpunkt der Errichtung gültige DIN 1072, Ausgabe 1931 mit Brückenklasse I (24 t Dampfwalze / 12 t LKW / 0,5 t Flächenlast) angesetzt. In Anbetracht dessen, dass die Brücke mehrere Fahrstreifen für den
Kraftfahrzeugverkehr besitzt und sich Fahrzeuge auf der Brücke begegnen können, wurde durch Lastvergleichsrechnungen ermittelt, dass eine Begegnung von Fahrzeugen mit 18 t nicht zu einer Überlastung der Konstruktion führt.
Frage 4:
Welches maximal zulässige Gesamtgewicht haben Gelenkbusse und Doppeldecker der BVG?
Antwort zu 4:
Mit dem zulässigen Gesamtgewicht wird umgangssprachlich die in den
Zulassungsbescheinigungen aufgeführte zulässige Gesamtmasse eines Fahrzeugs in kg
bezeichnet. Aus den im Rahmen der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen vorgelegten Fahrzeugdatenblättern geht hervor, dass die zulässige Gesamtmasse von Gelenkbussen
28.000 kg und von Doppeldeckern 24.000 kg bzw. 26.000 kg betragen.
Frage 5:
Hat sich seit der Einführung der Gewichtsbeschränkung der Zustand der Brücke weiter verschlechtert? Frage 6:
Welche Zustandsnote hat die Schmargendorfer Brücke aktuell?
Antwort zu 5 und 6:
Zum Zeitpunkt der Lastbeschränkung wurde die Schmargendorfer Brücke mit der Zustandsnote 2,7 benotet. Die Schmargendorfer Brücke ist aktuell mit der Zustandsnote 2,3 benotet.
Frage 7:
Wann hat die BVG eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Brücke mit Gelenkbussen erhalten?
Frage 8:
Wann und warum wurde die Ausnahmegenehmigung für die BVG widerrufen? Frage 9:
Ist es korrekt, dass die BVG jetzt nur noch mit 12 Meter langen Dieselbussen die Brücke überfahren kann (Verbot für Doppeldecker, Gelenkbusse und Elektrobusse)?
Antwort zu 7 bis9:
Die BVG hat eine Ausnahme für das Befahren mit 2-achsigen Eindecker-Bussen sowohl mit Verbrennungsmotor als auch mit Elektro-Antrieb erhalten. Die Ausnahmegenehmigung ist weiterhin gültig. Für Gelenkbusse wurde keine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Frage 10:
Wann soll die Brücke saniert werden, so dass wieder alle BVG-Busse diese passieren können?
Antwort zu 10:
Derzeit ist eine Ertüchtigung oder ein Ersatzneubau der Schmargendorfer Brücke nicht in der Bearbeitung. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
Frage 11:
Ist es korrekt, dass die BVG nach Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb (Ziel des Senats laut Nahverkehrsplan ab 2030) keine Fahrzeuge mehr besitzen wird, die die Schmargendorfer Brücke befahren dürfen?
Antwort zu 11:
Die Aussage kann der Senat nicht bestätigen.
Frage 12:
Wie will der Senat vermeiden, dass ab 2030 Schmargendorf eine erhebliche Verschlechterung in der ÖPNV- Anbindung erfährt, wenn die Linie 249 nicht mehr zum Heidelberger Platz fahren kann?
Antwort zu 12:
Es sind derzeit keine Gründe bekannt, die eine Unterbrechung der Linie 249 erfordern und eine Verschlechterung zum jetzigen Ist-Zustand darstellen.