Bahnhöfe: Überdachung des Überganges vom S-Bahnhof Charlottenburg zum U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße (I), aus Senat

22.12.2023

Frage 1: Seit wann besteht die Planung, den #Übergang zwischen dem -Bahnhof #Charlottenburg (östlicher Ausgang) zum -Bahnhof #Wilmersdorfer Straße (Krumme Straße/Wilmersdorfer Straße) mit einer #Überdachung zu versehen?

Antwort zu 1: Nach Aussage der DB AG wurde 2019 gemeinsam mit dem Bezirk die Entscheidung getroffen, das Vorhaben für die Überdachung für den #Verbindungsweg zwischen S- und U-Bahnstation umzusetzen. 2

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Straßenverkehr + Bahnverkehr: Lärmsanierungsprogramm in Biesdorf entlang der Bahntrasse bzw. der zukünftigen TVO, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Problematik ergibt sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum „#Lärmaktionsplan (LAP) Berlin 2018 –
2023“ für den von dem #Berliner Außenring (#Bahntrasse) zwischen der B1/B5 und dem S-Bahnhof Wuhlheide
ausgehenden #Bahnlärm in Richtung Osten für Biesdorf?
Antwort zu 1:
Es zeigt sich eine Häufung von Hinweisen zum #Eisenbahnlärm in diesem Bereich, wie er
auch im Auswertebericht der Öffentlichkeitsbeteiligung zum „Lärmaktionsplan Berlin 2018-
2023“ dargestellt wird (siehe Seite 58 und 59 des Auswerteberichts der
Öffentlichkeitsbeteiligung zu finden unter
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/laermminderungsplanung/de/laermaktionsplan/
2018/auswertebericht.shtml). Fast alle Lärmhinweise zum Schienenlärm im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf beziehen sich auf den durchgängigen Güterverkehr im Wohngebiet
Biesdorf-Süd. Gerade in der Nacht sei dieser besonders störend und wurde deshalb gleich
von 29 Beiträgen thematisiert.
Diese Hinweise, die im Rahmen der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum
„Lärmaktionsplan Berlin 2018-2023“ für den von dem Berliner Außenring (Bahntrasse)
zwischen der B1/B5 und dem S-Bahnhof Wuhlheide ausgehenden Bahnlärm in Richtung
Osten für Biesdorf eingegangen sind, wurden in die laufende Machbarkeitsuntersuchung
Bahnlärm Berlin, die im Rahmen des Freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an
Schienenwegen des Bundes durchgeführt wird, eingespeist.
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Frage 2:
Wie viele Wohngebäude mit wie vielen Einwohner*innen sind nah an der Bahnlinie von welcher
Lärmbelästigung betroffen?
Frage 3:
Bei wie vielen Wohngebäuden mit wie vielen Einwohner*innen dominiert der Schienenverkehrslärm den
Gesamtlärmpegel?
Frage 4:
Bei wie vielen Wohngebäuden mit wie vielen Einwohner*innen werden durch den Schienenverkehrslärm die
zulässigen Schwellenwerte am Tag bzw. in der Nacht erreicht bzw. überschritten?
Frage 5:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um dem entgegenzuwirken?
Frage 7:
Entspricht es den Tatsachen, dass die Deutsche Bahn AG, die die derzeitigen Untersuchungen zum
#Lärmsanierungsprogramm für den Berliner Außenring zwischen Karower Kreuz und Grünauer Kreuz
durchführt, diese für den kompletten Bereich der #TVO-Streckenführung gestoppt hat und wenn ja, wie wird
das begründet?
Antwort zu 2, 3, 4, 5 und 7:
Die Fragen 2, 3, 4, 5 und 7 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Um die Betroffenheiten durch Eisenbahnlärm in Berlin zu mindern, beteiligt sich das Land
Berlin an einer Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm für Berlin, die aktuell seitens des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der DB Netz AG im
Rahmen des Freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes
durchgeführt wird. Im Rahmen dieser Machbarkeitsuntersuchung wird die Anzahl der
Anwohnenden ermittelt, die von einem Verkehrslärmpegel in der Nacht, der den
Auslösewert des Lärmsanierungsprogramms überschreitet, betroffen sind. Der
Auslösewert des Freiwilligen Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes
beträgt für die Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) 57 Dezibel (A-bewertet).
Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm für Berlin und damit auch für
den Bereich des Berliner Außenrings (Bahntrasse) zwischen der B1/B5 und dem SBahnhof
Wuhlheide in Richtung Osten liegen noch nicht vor. Sie werden für frühestens
Sommer 2020 erwartet.
Die Anzahl der betroffenen Anwohnenden, die den Auslösewert des Freiwilligen
Lärmsanierungsprogramms tags (67 Dezibel (A-bewertet)) überschreiten, wird nicht
ermittelt, da aufgrund des nächtlichen Güterverkehrs die Nacht die kritischere
Immissionssituation darstellt. Die Anzahl der betroffenen Wohngebäude und das
Verhältnis des Eisenbahnlärms zum Gesamtlärm werden ebenfalls nicht ermittelt.
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Frage 6:
Wann werden die Ergebnisse der seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) und der DB Netz AG durchgeführten Machbarkeitsuntersuchung zur Wirksamkeit potentieller aktiver
Lärmminderungsmaßnahmen für das Gebiet am Bahngelände in Biesdorf vorliegen?
Antwort zu 6:
Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin werden für frühestens
Sommer 2020 erwartet.
Frage 8:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bzgl. der Lärmbelästigung für den künftig westlich der Bahntrasse
verlaufenden TVO-Streckenabschnitt zwischen Lauchhammer Straße Richtung Norden bis zur B1/B5 vor?
Frage 9:
Wie soll der unter Frage 8 genannten Lärmbelästigung entgegengewirkt werden?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf der Planungsebene der Variantenuntersuchung wurde eine Lärmberechnung für alle
Varianten durchgeführt. Für die Vorzugsvariante wurden für den künftig westlich der
Bahntrasse verlaufenden TVO-Streckenabschnitt zwischen Lauchhammer Straße
Richtung Norden bis zur B1/B5 kleinräumig Grenzwertüberschreitungen im Bereich der
Querung der U 5 prognostiziert, die keine großflächige, zusammenhängende Errichtung
von Lärmschutzwänden erwarten lassen. Die Variantenuntersuchung wurde
zwischenzeitlich abgeschlossen. Auf der nachfolgenden Planungsebene der
Planfeststellung wird für die entwurfstechnisch durchgearbeitete Antragstrasse eine
umfassende Lärmberechnung und darauf fußend ein detailliertes Lärmschutzkonzept
erarbeitet werden. Erst in diesem Arbeitsschritt wird sich verbindlich zeigen, in welchen
Bereichen welche Lärmschutzmaßnahmen tatsächlich auf Grundlage der detaillierten
Entwurfsplanung zu planen sind.
Frage 10:
Wie wird sich der Lückenschluss durch die geplante #Schienen-TVO auf die Lärmbelästigung auswirken und
wie soll hier entstehenden Problemen entgegengewirkt werden?
Antwort zu 10:
Für den Neubau der Nahverkehrstangente (NVT) parallel zum bestehenden Berliner
Außenring der DB Netz AG und zur geplanten #Tangentialverbindung Ost wird ein
Planfeststellungsverfahren durchgeführt, dass unter anderem auch die durch dieses
Vorhaben entstehenden Geräuschemissionen bewerten wird. Mit dem Neubauvorhaben
NVT zusätzlich auftretende Emissionen müssen demzufolge durch geeignete aktive und
passive Schallschutzmaßnahmen kompensiert werden. Die erforderlichen
Schallschutzmaßnahmen werden nach den Anforderungen der Lärmvorsorge ermittelt,
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damit werden zusätzliche Lärmbelastungen größer als 49 Dezibel(A-bewertet) in der
Nacht vermieden.
Berlin, den 04.11.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Siemensbahn soll so schnell wie möglich wieder fahren Der Konzernbevollmächtigte Alexander Kaczmarek will die Siemensbahn, die 1980 stillgelegt wurde, zum Vorzeigeprojekt machen. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article216339801/Die-Siemensbahn-wird-zum-Vorzeigeprojekt.html

Auf der #Siemensbahn könnten deutlich früher wieder -Bahnen fahren als bisher angenommen. Bislang ist die Rede davon, die 1980 stillgelegte #Bahntrasse bis 2030 zu #reaktiveren. „Das sollte uns deutlich schneller gelingen“, kündigte jetzt der Bahnbevollmächtigte für Berlin, Alexander #Kaczmarek, jetzt an. Er werde das Vorhaben zu seinem „#Referenzprojekt“ machen, sagte Kaczmarek beim Neujahrsempfang des Verkehrspolitischen Informationsvereins in Berlin.

Er wolle zeigen, dass der Bau neuer #Schienenwege auch unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht immer Jahrzehnte in Anspruch nehmen müsse. Ein Seitenhieb auf den gleichfalls in Berlin geplanten Wiederaufbau der Dresdner Bahn, bei dem zwischen der ersten Idee und dem in der nächsten Woche geplanten ersten Spatenstich 23 Jahre vergehen mussten.

Bei der Siemensbahn setzt Kaczmarek auf Kreativität und Tempo
Bereits Anfang Februar erwartet er von seinen Fachleuten konkrete Aussagen darüber, wie die Strecke wieder in Betrieb gehen kann und welche Kosten sowie juristischen Probleme damit verbunden …

Bus + Straßenverkehr: Zwischen BVG-Haltestelle und Bushäuschen liegen 25 Meter – warum? Fahrgäste stehen im Regen, dabei ist in der Nähe ein Dach. Das Haus kann allerdings nicht so einfach umgesetzt werden. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/spandau/berlin-spandau-zwischen-bvg-haltestelle-und-bushaeuschen-liegen-25-meter-warum/20820466.html

Fahrgäste, die in einer #BVG-Wartehalle in der #Seegefelder Straße Zuflucht vor Regen, Schnee oder Wind suchen, stehen seit einiger Zeit symbolisch dennoch im Regen. Denn die Busse der Linie , die, vom Rathaus Spandau kommend zum Isenburger Weg in Staaken fahren, halten jetzt rund 25 Meter vor dem Häuschen, dazwischen schließt sich regelmäßig eine #Bahnschranke. Was auf den ersten Blick wie ein #Schildbürgerstreich wirkt, ist tatsächlich ein offenbar unlösbares Problem.
Zwischen der Dyrotzer- und der Senzker Straße queren die Gleise der #Havelländischen Eisenbahn, die deren Bahnhof #Johannesstift an Netz anbinden, die Seegefelder Straße. Eine #Schranke stoppt beim Nahen eines Zuges den Straßenverkehr. Die #Bahntrasse wird zwar deutlich seltener befahren als die Fahrbahn, auf der werktags 77 Busse in Richtung Staaken rollen. Doch auch auf der Linie 237 setzt die BVG seit geraumer Zeit die sogenannten Niederflur-Gelenkbusse vom Typ Scania Citywide LFA ein. Die sind 18 Meter lang, doch dummerweise steht die Wartehalle zu dicht hinter den Gleisen. Folglich ragte das Heck beim Stopp regelmäßig über die Schienen, waren Konflikte zwischen Bahn und Bus vorprogrammiert. 
Deshalb verlegte der Verkehrsbetrieb die Haltestelle um rund 25 Meter nach Osten, vor die …

S-Bahn: Kommune will Teile der S-Bahntrasse kaufen Die Kommunen der Region Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf sind ihrem Ziel, eines Tages den kompletten S-Bahn-Ringschluss herzustellen, einen kleinen Schritt näher gekommen. Wie Kleinmachnows Bürgermeister mitteilte, ist die Deutsche Bahn bereit, Teile der früheren S-Bahntrasse an die Kommunen zu verkaufen. , aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Kommune-will-Teile-der-S-Bahntrasse-kaufen

Kleinmachnow. – Den vollständigen -Bahn-Ringschluss hat die Region TKS (Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf) neben der Bemühungen um eine Verlängerung der S-Bahn von #Teltow nach #Stahnsdorf nie ganz aufgegeben – und mit der neuesten Entwicklung sind die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden ihrem Ziel auch ein kleines Stück näher gekommen. Um sicher zu stellen, dass die noch bestehende #Bahntrasse der ehemaligen „#Friedhofsbahn“ von Wannsee über #Dreilinden nach Stahnsdorf nicht bebaut oder anders genutzt wird, wurde der Deutschen Bahn (DB) ein #Kaufangebot für die Strecke unterbreitet: Einen Euro pro Quadratmeter waren Kleinmachnow und Stahnsdorf bereit zu zahlen – aber nur, wenn die Bahn sich selber um die Eisenbahnbrücke über den Teltowkanal kümmern würde, deren Instandshaltungskosten mehr als eine halbe Million Euro gekostet hätten.

Nun konnte Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD) seinen Gemeindevertretern verkünden, dass die Deutsche Bahn sich tatsächlich dazu bereit erklärt habe, die Flächen zum vorgeschlagenen Preis zu verkaufen und die Brücke selbst abzureißen, was der Bahn Kosten in Höhe von rund 400 000 Euro verursachen würde. Grubert erklärte dazu: „Selbst wenn die Bahn wieder ausgebaut werden könnte, wäre die Brücke jetzt für die …

S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (V) – Lärmschutz für betroffene Anwohner?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Bereichen entlang der #Bahntrasse zwischen dem Bahnhof #Spandau und der Landesgrenze sind an der Trasse der #Hamburger Bahn zu welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit #Lärmschutzwände installiert worden?

Antwort zu 1: Die zweigleisige Strecke Hamburg- Berlin wurde im Planfeststellungsabschnitt Spandau (West) – #Albrechtshof in den Jahren 1994/95 auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses des #Eisenbahn- #Bundesamtes vom 15.08.1994 ausgebaut und elektrifiziert. Gegenstand des Vorhabens war damals der Aufbau eines – für die Aufnahme von vier Gleisen geeigneten – Bahndamms mit zwei auf der Südseite des Damms trassierten Fernbahngleisen und Oberleitungen sowie die Aufhebung der niveaugleichen Bahnübergänge und deren Ersetzung durch Eisenbahnüberführungen. Über die aus diesem Anlass zu treffenden Lärmvorsorgemaßnahmen hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durch den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.1996 entschieden. Dieser sieht im wesentlichen durchgehende Lärmschutzwände mit bis zu 2 m Höhe auf der Südseite der Trasse und nördlich der Trasse Lärmschutzwände nur im Bereich der neu gebauten Eisenbahnüberführungen vor. Wann genau diese Lärmschutzwände durch die Deutsche Bahn AG errichtet wurden, entzieht sich der Kenntnis des EBA. Frage 2: Welche anderweitigen Lärmschutzmaßnahmen sind in welchen Bereichen entlang der Bahntrasse Hamburger Bahn zwischen dem Bahnhof Spandau und der Landesgrenze zu welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit installiert worden? Antwort zu 2: Der Planfeststellungsbeschluss vom 20.12. 1996 sieht im gesamten Planfeststellungsabschnitt als weitere Lärmvorsorgemaßnahme das besonders überwachte Gleis vor. Für ein nördlich der Trasse gelegenes Gebäude (Finkenkruger Weg 70) ist außerdem passiver Schallschutz angeordnet worden. Frage 3: Welche rechtliche Voraussetzung war für diese Maßnahme gegeben und weshalb wurden nicht entlang der gesamten Bahntrasse Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt? Antwort zu 3: Rechtsgrundlage für die im Beschluss vom 20.12.1996 getroffenen Lärmvorsorgemaßnahmen ist die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung). Beim Ausbau einer vorhandenen zweigleisigen Strecke bestehen Ansprüche auf Schallschutz nur für denjenigen Immissionsorte, bei denen sich infolge des Vorhabens der Beurteilungspegel um grundsätzlich mindestens 3 dB(A) erhöht (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 der 16. BImSchV). Dies war bei vielen Immissionsorten südlich der Trasse der Fall, weil die Trasse gegenüber ihrer bisherigen Lage um ca. 10 m nach Süden verschoben wurde. Bei den Immissionsorten nördlich der Trasse war in der Regel keine hinreichende Erhöhung des Beurteilungspegels in der Schalltechnischen Untersuchung ermittelt worden, weil die Trasse nach der Realisierung des Vorhabens von der Bebauung weiter entfernt verläuft. Lärmerhöhungen auf der Nordseite stellte die Schalltechnische Untersuchung jedoch auch bei solchen Immissionsorten nördlich der Trasse fest, die im Umfeld der neuen Eisenbahnüberführungen lagen, weil hier nunmehr der Brückenzuschlag von 3 dB(A) bei der Lärmberechnung zu berücksichtigen war. Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner der Trassennordseite erhoben damals Klage gegen den Beschluss vom 20.12.1996 mit dem Ziel, ebenfalls Lärmvorsorgemaßnahmen zu erhalten. Die Klagen wurden durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.03.1999 (Az. BVerwG 11 A 9.97) abgewiesen. Frage 4: An welchen Stellen entlang der Trasse der Hamburger Bahn werden verbindlich zusätzliche Lärmschutzwände fest installiert, für den Fall, dass die S-Bahn über den Bahnhof Spandau hinaus bis ins Falkenhagener Feld (entlang der Seegefelder Straße und der Bötzowbahn) verlängert wird? Frage 5: An welchen Stellen entlang der Trasse der Hamburger Bahn werden verbindlich andere Lärmschutzmaßnahmen (welche?) fest installiert, für den Fall, dass die S-Bahn über den Bahnhof Spandau ins Falkenhagener Feld verlängert wird? Antwort zu 4 und 5: Eine verbindliche Aussage kann weder der Senat von Berlin noch das Eisenbahn- Bundesamt geben. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine verbindliche Entscheidung über die zu treffenden Lärmvorsorgemaßnahmen im Fall einer Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus zu erwirken: a) Erstellung einer technischen Planung mit einer Trassierung des oder der S-Bahngleise parallel zur Strecke Hamburg – Berlin (Strecke Nr. 6100) und/oder entlang der Bötzowbahn b) Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung c) Erstellung von Planfeststellungsunterlagen für den Neubau des oder der S-Bahngleise d) Antrag der Deutschen Bahn Netz AG bzw. der Havelländischen Eisenbahn (HVLE) zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens e) Entscheidung durch einen Planfeststellungsbeschluss des EBA f) ggf. gerichtliche Klageverfahren. Frage 6: Welche Rechtsgrundlagen und welche weiteren Voraussetzungen, wie z.B. Grenzwerte, wären für diese Maßnahmen bei Verlängerung der S-Bahn gegeben? Antwort zu 6: Im Falle des Neubaus eines oder zweier S-Bahngleise würde der vorhandene Schienenweg um ein oder zwei zusätzliche Gleise erweitert. In solchen Fällen greift nach der 16. BImSchV eine andere Schallbetrachtung als in den Fällen des Ausbaus bestehender Strecken. Im Falle einer Erweiterung haben die Anwohner gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 1 der 16. BImSchV unmittelbar einen Anspruch auf Einhaltung der Grenzwerte nach § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV. Dies dürfte zu zusätzlichen Lärmvorsorgeansprüchen führen. Aussagen dazu, welche konkreten Maßnahmen hieraus resultieren würden, wären aus heutiger Sicht rein spekulativ. Auf die Antwort zu 4 und 5 wird verwiesen. Frage 7: Mit welchen Kosten wird für die Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen gerechnet und wer trägt die Kosten für die Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen? Antwort zu 7: Die Höhe der Kosten für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen kann erst nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens und den im Planfeststellungsbeschluss festgelegten zu treffenden Lärmschutzvorsorgemaßnahmen beziffert werden. Die Kosten trägt in der Regel der Vorhabensträger. Frage 8: Werden anliegende Anwohner an den Kosten beteiligt, oder erfolgt in einer anderen monetären oder nicht-monetären Art eine Belastung der Anwohner? Antwort zu 8: Nein. Frage 9: Welche Erwartungshaltung an die Wirkung der Lärmschutzmaßnahmen bestehen und wie sind diese quantifizierbar? Antwort zu 9: Lärmschutzmaßnahmen werden gemäß 16. BImSchV zum Schutz vom Verkehrslärm Betroffener entlang von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen bei Bau oder wesentlichen Änderungen angeordnet. Ziel ist die Einhaltung der in der 16. BImSchV genannten Grenzwerte. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senator für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)

Bahnhöfe: Fredersdorf: Neue Brücke verbessert S-Bahn-Zugang, Seit dem 3. Dezember frei, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Eine neue #Fußgängerbrücke mit drei #behindertengerechten Aufzügen verbindet seit dem 3. Dezember den Südteil Fredersdorfs direkt mit dem -Bahnhof und dem Norden der Gemeinde – das ist die erste vom #Bahnverkehr ungestörte Verbindung zwischen den durch die #Bahntrasse getrennten Teilen Fredersdorfs.

Die Finanzierung dieses Kreuzungsbauwerks erfolgte durch die Gemeinde. Die DB #Station Service&Service beteiligte sich mit 85 000 € für den direkten #Zugang (feste Treppe) zum S-Bahnsteig.

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Straßenverkehr: Neue Modersohnbrücke für den Verkehr freigegeben, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/printarchiv/bezirke/article102876598/Neue-Modersohnbruecke-fuer-den-Verkehr-freigegeben.html

Seit gestern Mittag rollt der Verkehr über die neue #Modersohnbrücke. Damit ist eine wichtige #Nord-Süd-Verbindung zwischen #Friedrichshain und #Treptow/Neukölln wieder befahrbar. Die #Stabbogenbrücke über die #elfgleisige #Bahntrasse verbindet #Stralauer Kiez und #Boxhagener Viertel. Anwohner wie Dieter Pokrzykowski halten das zweispurige Bauwerk mit Fuß- und #Radwegen für «gelungen». Das finden auch Mitglieder des Bürgervereins «Obelisk», die bei der #Brückenübergabe für den Erhalt der benachbarten Kindereinrichtung «Die Nische» lautstark demonstrierten.

Baustadtrat Franz Schulz (Grüne) macht für den mehrfach verschobenen Übergabetermin …