Radverkehr: Popup-Radwege, aus Senat

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Frage 1:
Wo und in welcher Länge sind derzeit #Popup-Radwege geplant (bitte um Auflistung)?
Antwort zu 1:
Gegenwärtig (Stand 15.05.2020) erfolgen Abstimmungen mit den Bezirksämtern
Mitte, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick
zu möglichen Straßen, in denen temporäre #Radverkehrsanlagen angeordnet werden
könnten. Verbindliche Ergebnisse stehen noch nicht fest.
Frage 2:
Nach welchen Kriterien werden Strecken ausgesucht, entlang derer Popup-Radwege installiert
werden?
Antwort zu 2:
Die Anordnung erfolgt nur dort, wo die Voraussetzungen für Radverkehrsanlagen
gem. § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Nr. I. 2.
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu
§ 2 Absatz 4 Satz 2 vorliegen. Außerdem können temporäre Anordnungen nur dort
umgesetzt werden, wo keine baulichen Veränderungen erforderlich sind und die
Verkehrslage keine Komplexität aufweist, die einen längeren planerischen Vorlauf
benötigt.
Frage 3:
Wie ist die schnelle Umsetzung zu erklären, während Planungen für konventionelle #Radwege
jahrelang stillstehen?
Antwort zu 3:
Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 2 beziehen sich die temporären
Anordnungen auf weniger komplexe Verkehrssituationen. Durch die Option von
einfachen und schnellen Nachbesserungen kann der planerische Vorlauf zudem
noch verkürzt werden.
Frage 4:
Wie viele Parkplätze wurden bisher für Popup-Radwege umgewidmet und werden nach derzeitigen
Planungen für noch kommende Popup-Radwege umgewidmet werden?
Antwort zu 4:
Auf den bislang relevanten Straßenabschnitten existierten größtenteils keine
gesondert ausgewiesenen Parkflächen, die entfernt werden mussten. Jedoch ist
durch die Einrichtung von #Radfahrstreifen das Parken am rechten Fahrbahnrand
nicht mehr zulässig. Dort wo dies räumlich und verkehrlich möglich und sinnvoll war,
wurden deshalb links neben dem Radfahrstreifen spezielle Parkflächenmarkierungen
aufgebracht. In dieser Weise wird auch bei künftigen Anordnungen verfahren. Eine
Bilanz zu Stellflächen für Kraftfahrzeuge wird dabei nicht erstellt.
Frage 5:
Ist vorgesehen, die Radwege auch nach Aufhebung der Abstandsregeln für Corona zu erhalten?
Wenn ja, wie soll dies umgesetzt werden und wie werden die wegfallenden Parkplätze kompensiert?
Antwort zu 5:
Nach derzeitigem Stand wird der ganz überwiegende Teil der temporär
angeordneten Radfahrstreifen künftig dauerhaft etabliert. Dabei erfolgen
Modifikationen, wenn sich deren Notwendigkeit in der temporären Phase zeigen
sollte. Die Einrichtung von Parkplätzen für Kraftfahrzeuge an anderen Stellen ist nicht
Bestandteil der Anordnungen im Zusammenhang mit temporären Radfahrstreifen. Es
wurden jedoch in Einzelfällen den Anwohnenden Alternativangebote bereitgestellt,
wie beispielsweise die Kooperation mit einem Parkhaus am Kottbusser Damm.
Frage 6:
Welche Auswirkungen auf den motorisierten Verkehr werden erwartet, wenn an den nun verengten
Fahrbahnen das Verkehrsaufkommen wieder auf das Vor-Corona-Niveau steigt (bitte um Übersicht für
jede Strecke mit Popup-Radweg)?
Antwort zu 6:
Es wird erwartet, dass durch die Einrichtung der Radverkehrsanlagen neben dem
Erreichen der Ziele des MobG und der Steigerung der Verkehrssicherheit auch die
Gesamtleistungsfähigkeit des Verkehrs positiv beeinflusst wird (§25 MobG BE). Mit
der Einrichtung der Radfahrstreifen wird unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 2
eine Maßnahme im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs
vollzogen. Darüber hinaus erfolgt die Umsetzung im Sinne des § 43 des Berliner
Mobilitätsgesetzes, der eine flächendeckende Einrichtung von Radverkehrsanlagen
an den Hauptstraßen vorsieht.
Berlin, den 19.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Eine unendliche Geschichte – Fertigstellung des Radwegs an der Rummelsburger Landstraße, aus Senat

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Frage 1:
Welchen konkreten Bemühungen gab es seit meiner Anfrage Nr. 18/20339 vom 25.07.2019, um dem
fehlenden #Radweg entlang der #Rummelsburger Landstraße endlich zur Fertigstellung zu verhelfen? (Bitte
um Auflistung der konkreten Schritte)
Antwort zu 1:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
 „Finale Abstimmung zu den erforderlichen Flächen für #Ersatzpflanzungen
(Erstaufforstung) infolge Waldverlust,
 Fertigstellung #Waldgutachten und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
2
 Einreichung zur Erlangung der naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen
Erlaubnis,
 Abstimmung des Vorentwurfs mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (SenUVK),
 Zurzeit werden die Abstimmungsergebnisse und die Ergebnisse der Fachbeiträge
(LBP) in den Entwurf eingearbeitet.“
Frage 2:
Wie kam es in der damaligen Anfrage unter Antwort 4 zu der lapidaren Aussage, dass die Planungen noch
laufen und zum Baubeginn keine Aussage gemacht werden kann, während zu diesem Zeitpunkt längst eine
der zwei Fahrspuren für Autos Richtung stadteinwärts gesperrt war? Warum wurde die #Fahrspur dann nicht
freigegeben, wenn noch nicht einmal Planungen existierten?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Zur damaligen Schriftlichen Anfrage hatte das Bezirksamt seinerzeit mitgeteilt:
Es handelt sich um einen zukünftigen gemeinsamen Geh- und Radweg. Aufgrund der
umfangreich notwendig gewordenen Leitungsarbeiten und diverser zu beachtender
naturschutzfachlicher Belange (erforderliche Kartierung von Flora und Fauna wie z. B.
Zauneidechsen, die nur in einem bestimmten, gesetzlich geregelten Zeitraum durchgeführt
werden konnte) ist ein Baubeginn für den Geh- und Radweg frühestens zum Jahresanfang
2020 zu erwarten.“
Ergänzend sei an dieser Stelle durch den Bezirk noch angemerkt:
Der Planungsprozess lief zu diesem Zeitpunkt bereits. Es ist jedoch stadteinwärts ab der
Minna-Todenhagen-Straße keine #Radverkehrsanlage (RVA) vorhanden, so dass
Radfahrende im Fließverkehr hätten fahren müssen. Es handelt sich somit um eine
temporäre Zwischenlösung bis nach Abschluss aller Vorleistungen/Vorarbeiten durch
Dritte, wie die Leitungsverwaltungen und den Abschluss des Genehmigungsverfahrens,
der endgültige Ausbau beginnen kann.“
Frage 3:
Wann konkret (genaues Datum) wurden die Planungen nun beauftragt und wer führt sie durch? Wann ist mit
der Vorlage von umsetzungsfähigen Planungsunterlagen zu rechnen?
Antwort zu 3:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Planung der RVA wurde ab Januar 2018 durch das Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirksamts Treptow-Köpenick veranlasst/beauftragt. Des Weiteren waren Aufträge zur
Planung der Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung, der Erstellung eines
Waldgutachtens und LBP´s auszulösen und die Koordinierung und Steuerung der
Planungen Dritter, wie Stromnetz und Berliner Wasserbetriebe (BWB) durchzuführen. Es
kann erst nach Vorliegen aller dieser Genehmigungen und der Finanzierungszusage mit
der Erarbeitung der Ausführungsunterlagen begonnen werden. Diese Voraussetzungen
werden nach derzeitiger Einschätzung erst Mitte/Ende des IV. Quartals 2020 erwartet.“
3
Frage 4:
Wann wird die #Baudurchführung ausgeschrieben und welcher Bauzeitraum ist vorgesehen?
Antwort zu 4:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die vorbereitenden Maßnahmen sind auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben von
November 2020 bis Ende Februar 2021 (Fällarbeiten) und von Ende März bis Ende Mai
2021 (Abfangung von Zauneidechsen) auszuführen. Dafür sind die Ausschreibungen nach
Vorliegen aller Genehmigungen und der Finanzierungszusage im Dezember 2020
vorgesehen.“
Frage 5:
Wann konkret ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 5:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Mit einem Baubeginn kann infolge der Auflagen für die vorbereitenden Maßnahmen nicht
vor Juni 2021 gerechnet werden. Die Bauzeit wird ca. drei Monate in Anspruch nehmen.“
Frage 6:
Welche Kosten sind mittlerweile (Stand heute) für die dort aufgestellten Warnbaken aufgelaufen, die sich
bereits im letzten Sommer auf 20.000 Euro beziffert hatte? Werden diese Kosten weiterhin anteilig von
SenUVK und Bezirksamt Treptow-Köpenick getragen?
Antwort zu 6:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Kosten (Gelbmarkierung, Aufbau, fortlaufende Kosten) belaufen sich bis jetzt auf
34.697,66 € und werden anteilig von der Sen UVK und dem Bezirk getragen.“
Frage 7:
Sind die parallel noch durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten der Berliner Wasserbetriebe in diesem
Abschnitt mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss zu
rechnen?
Antwort zu 7:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Im Nordabschnitt zwischen Minna-Todenhagen-Straße und Nalepastraße sind die
Arbeiten der #BWB an den Kanälen abgeschlossen.
Die #Kabelverlegearbeiten 5×10 KV der Stromnetz Berlin zwischen Nalepastraße und
Treskowallee sind seit Herbst 2019 ebenfalls abgeschlossen.
4
Im Südabschnitt zwischen Treskowallee und Mentelinstraße finden von Mai bis Oktober
2020 noch Kanalarbeiten der BWB statt.“
Berlin, den 04.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Planer des Berliner Mauerwegs vergessen Pankower „Urmauer“, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article229010479/Planer-des-Berliner-Mauerwegs-vergessen-Pankower-Urmauer.html

Die Entdeckung eines unbekannten Stücks #Mauer galt als Sensation. Doch ein Dokument erklärt sie für wertlos.

Mahnmal der Geschichte oder eine überschätzte #Backsteinwand? Seit dem Fund eines 80 Meter langen Mauerstücks am S-Bahnhof #Schönholz, wo der Kalte Krieg den Ostbezirk Pankow von Reinickendorf trennte, streiten Entdecker und Experten immer wieder über den Wert dieses Walls.

Bald nach einer Meldung der Entdeckung durch den Pankower Hobby-Archäologen Christian Bormann im Januar 2018 war klar: Die Wand diente Anfang der 1960er Jahre tatsächlich als Teil der #Grenzanlage, die Bürger der DDR an der Flucht in den Westen abhalten sollte – und ist als solches ein Denkmal.

Aber wie und wann will Berlin dieses Denkmal sichtbar machen? Bis heute liegt die beschädigte Wand, die manche sogar als „#Urmauer“, also einen Vorläufer der berüchtigten Grenzanlage auffassen, tief im Gestrüpp verborgen. Und die wohl größte Chance zur Schaffung eines neuen Gedenkorts droht jetzt …

Radverkehr: Rutsch- und Unfallgefahr auf grünen Radwegen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die Rutsch- und #Unfallgefahr von #grünen #Radwegen?
Antwort zu 1:
Die #Rutschgefahr wird anhand von regelmäßigen Messungen durch ein #Baustoffprüflabor
beurteilt. Die Messungen werden über den #Griffigkeitskennwert (#SRT-Wert) bei jeder grünen
Radverkehrsanlage jeweils vor Umsetzung, im Neuzustand, im Gebrauchszustand und
2
erneut vor Ablauf der Gewährleistungsfrist des mit der Umsetzung beauftragten
Unternehmers (drei Jahre) durchgeführt.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sind keine Unfälle und Beschwerden bekannt,
die von grünen Radstreifen herrühren.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Der Flächenbelag muss grundsätzlich einen SRT-Wert von ≥ 60 SRT-Einheiten (im
Neuzustand – nach Fertigstellung) und ≥ 55 SRT-Einheiten (im Gebrauchtzustand)
aufweisen. Damit sind die notwendigen Anforderungen an die Sicherheit erfüllt.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Bei Einhaltung der Vorgaben für die Mindestgriffigkeit besteht keine Rutsch- und
Unfallgefahr auf grünen Radwegen.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Farbbeschichtungen sollten grundsätzlich, wie bei den bisher schon jahrelang
ausgeführten Rotbeschichtungen in Kreuzungsbereichen, gemäß den
Ausführungsvorschriften (AV) zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
beurteilt werden. Die Anfangsgriffigkeit von Belägen auf Radwegen muss mindestens 60
SRT-Einheiten betragen. Im Bezirk Mitte ist bisher nur in einer Straße die Grünbeschichtung
innerhalb von einer Protected Bikelane durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz (SenUVK) ausgeführt worden. Diese ist seit Juni 2019 in Betrieb.
Kontrollmessungen nach der Verkehrsfreigabe wurden hier noch nicht durchgeführt.
Abzuwarten sind zu diesem Thema auch insbesondere die Erfahrungen der GB infraVelo
GmbH, welche in dem gültigen Leistungsverzeichnis für die Ausführung der
Grünbeschichtungen eine Mindestgriffigkeit im Neuzustand von min. 60 und im
Gebrauchszustand von min. 55 SRT- Einheiten fordern. Diese Baumaßnahmen laufen im
Bezirk Mitte erst an.“
Frage 2:
Inwiefern waren dem Senat eventuelle Gefahren des Belages bereits vor dem Auftragen der grünen Radwege
bekannt und weshalb wurde sich ggf. trotzdem für diesen Belag entschieden?
Antwort zu 2:
Es sind keine Gefahren des Belages bekannt. Alle bisher applizierten Materialien werden
üblicherweise im Straßenverkehr verwendet und entsprechen definierten Anforderungen.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg waren und sind keine Gefahren bekannt.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Beschichtung von Versuchsabschnitten bestehender Radverkehrsanlagen erfolgte auf
der Grundlage einer Erschließungsvereinbarung zwischen der GB infraVelo GmbH und dem
Land Berlin, vertreten durch das betroffene Bezirksamt.
Die Vorgaben zur Einhaltung der Mindestgriffigkeit von ≥ 60 SRT-Einheiten im Neuzustand
bzw. von ≥ 55 SRT-Einheiten im Gebrauchszustand wurden Vertragsbestandteil.“
3
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Das Straßen- und Grünflächenamt Mitte (SGA) hat hierzu noch keine Erfahrungswerte, da
es bisher noch keine eigenen Grünbeschichtungen ausgeführt hat (siehe Antwort zu 1).“
Frage 3:
Welche Maßnahmen plant der Senat, um seiner Verkehrssicherungspflicht auch auf grünen Radwegen
nachzukommen?
Antwort zu 3:
Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.
Nach der Abnahme der Markierungsarbeiten wird die Verkehrssicherungspflicht wieder
vollständig an die Baulastträger (Bezirke) übergeben.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg plant keine eigenen Maßnahmen.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die GB infraVelo GmbH übernimmt die Gewähr, dass ihre Leistungen zum Zeitpunkt der
Abnahme durch das Land Berlin die vertraglich vereinbarten Eigenschaften haben und den
anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die GB infraVelo GmbH wird die aufgebrachten Beschichtungen in regelmäßigen
Abständen auf Einhaltung der Griffigkeitswerte überprüfen. Beim Feststellen von einer
Unterschreitung der genannten Mindestwerte gilt dies als Mangel und die GB infraVelo
GmbH wird unverzüglich geeignete Maßnahmen einleiten.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Die Forderungen zum Rutschwiderstand werden dann bei zukünftigen
Vertragsabschlüssen vertraglich geregelt werden (siehe Antwort zu 1).“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt zu den Fragen 2 und 3 mit:
„Der Bezirk Treptow-Köpenick hat bisher keine negativen Erfahrungen oder
Unfallgeschehnisse, die darauf hindeuten, dass „Grüneinfärbungen“ mit unterschiedlichen
Beschichtungsarten (Epoxid-Harze, Farben) nicht verkehrssicher sind.“
Frage 4:
Liegen dem Senat bereits Schadensersatzforderungen vor?
a) Wenn ja, auf welche Höhe belaufen diese sich?
b) Wenn nein, rechnet der Senat künftig mit Schadensersatzforderungen?
Antwort zu 4:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der GB infraVelo GmbH
liegen keine Schadensersatzforderungen vor.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg liegen keine Schadenersatzforderungen vor.“
4
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Dem Bezirk Treptow-Köpenick liegen keine diesbezüglichen Schadenersatzforderungen
vor. Es wird auch nicht mit solchen gerechnet.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Dem SGA Pankow sind keine Schadensersatzforderungen bekannt.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Bisher sind dem SGA Mitte keine Schadensfälle auf Radwegen mit Grünmarkierungen
bekannt.
Da innerhalb der letzten zehn Monate seit Inbetriebnahme des ersten grün beschichteten
Radwegs in Mitte und insbesondere über die Wintermonate keine Schadensfälle bekannt
wurden, steht nicht zu vermuten, dass sich dies kurzfristig über die Sommermonate ändert.
Dafür spricht auch, dass es in der Vergangenheit nicht zu einer Häufung von
Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit den schon langjährig in Betrieb
befindlichen Rotbeschichtungen in Kreuzungsbereichen gekommen ist.“
Frage 5:
Inwiefern müssen die grünen Radwege im Interesse der Verkehrssicherheit nach Einschätzung des Senats
sofort gesperrt werden?
Antwort zu 5:
Es liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die eine Sperrung farblich beschichteter
Radverkehrsanlagen erforderlich machen.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Bisher müssen in Friedrichshain-Kreuzberg keine grünen Radstreifen gesperrt werden.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Dem SGA Pankow sind keine Mängel an Grünbeschichtungen, die eine sofortige Sperrung
grüner Radwege erfordern, bekannt.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Hierfür liegen dem SGA Mitte bisher keine Anhaltspunkte vor.“
Frage 6:
Wann werden die Sperrungen ggf. erfolgen bzw. weshalb plant der Senat keine Sperrungen der grünen
Radwege?
Antwort zu 6:
Da keine Erkenntnisse vorliegen, die eine Sperrung farblicher beschichteter
Radverkehrsanlagen erforderlich machen, sind keine Sperrungen geplant.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Bisher sind in Friedrichshain-Kreuzberg keine Sperrungen geplant.“
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Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Sofern die regelmäßigen Überprüfungen der Einhaltung der Anforderungen an die
Grünbeschichtung Mängel ergeben, die die Sperrung von Radwegen erfordern, werden die
entsprechenden Maßnahmen veranlasst.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Bisher liegen dem SGA Mitte weder entsprechende Schadensersatzforderungen noch
Kenntnisse über eine Unfallhäufung bzw. unzureichende Griffigkeitswerte vor. Insofern
verfügt es über keine Anhaltspunkte, die eine Absperrung erforderlich machen würden.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt zu den Fragen 5 und 6 mit:
„Eine Sperrung von beschichteten Radwegen in Treptow-Köpenick wird gegenwärtig nicht
für erforderlich gehalten.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf beantwortet die Fragen 1 bis 6 wie folgt:
„Mit der halbjährlichen Messung der Griffigkeit der Grünbeschichtungen in SteglitzZehlendorf ist die GB infraVelo GmbH beauftragt. Bei Unterschreiten der Grenzwerte sind
von der GB infraVelo GmbH geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Schadenersatzforderungen aufgrund fehlender Griffigkeit der Beschichtungen sind dem
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf nicht bekannt.“
Das Bezirksamt Neukölln beantwortet die Fragen 1 bis 6 wie folgt:
„In Neukölln wurden bis dato keine Unfälle auf grün markierten Radfahrstreifen registriert.
Es wurden bislang auch keine Schadensersatzansprüche in diesem Zusammenhang
gestellt. Die Grünbeschichtungen in Neukölln wurden auf Grundlage einer MaßnahmenVereinbarung von der infraVelo GmbH hergestellt. Die infraVelo GmbH hat dem Straßenund Grünflächenamt hierzu folgendes mitgeteilt:
Die SRT-Werte werden auf jeder Strecke vor der Umsetzung, im Neuzustand, im
Gebrauchszustand und vor Ablauf der Gewährleistung geprüft. Im Bezirk Neukölln werden
diese zum jetzigen Zeitpunkt alle eingehalten.“
Berlin, den 16.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + Straßenverkehr: Wegen Corona: Berlin schafft neue Radwege und verteilt die Straßen in der Krise neu, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228921965/Breite-Radwege-Berlin-verteilt-die-Strassen-in-der-Krise-neu.html

Auf #Kantstraße und #Müllerstraße entstehen temporäre #Radwege. Senat und Bezirke nutzen die Corona-Pandemie, um dem Radverkehr zu helfen.

Die Farbe der Saison für Berliner Radfahrer ist Gelb. Weder auf Helmen oder Jacken, sondern auf dem Asphalt selbst. Mit dottergelben Streifen markieren Bauunternehmen immer mehr temporäre, breite #Radstreifen auf Berlins Straßen. Die Markierungen und aufgestellten Barken wirken provisorisch. Auch die Radwege, die sie ausweisen, haben den Beinamen „temporär“. Tatsächlich vollziehen Senat und Bezirke während der aktuellen Corona-Pandemie in kürzester Zeit nicht weniger als die lange angekündigte Neuaufteilung des Berliner Straßenlandes. Ein Zustand, hinter den es kaum zurückgehen wird.

Neue Radwege in Berlin am #Kottbusser Damm und am #Tempelhofer Ufer geplant
Schon auf fünf Strecken hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Abstimmung mit der von Senatorin Regine Günther (Grüne) geführten Senatsverkehrsverwaltung Fahrstreifen zu breiten Radwegen deklariert. Der Bezirk mit dem in dieser Hinsicht sehr aktiven Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes Felix Weisbrich hat sich damit in den vergangenen Wochen berlinweit Vorreiter bei dem Thema gemacht.

Die bisherigen Maßnahmen, scheinen jedoch erst der Anfang zu sein. In den kommenden Wochen werden etliche weitere Strecken erwartet, die am Ende ein ganzes Netz aus breiter Radinfrastruktur ergeben sollen. Friedrichshain-Kreuzberg selbst verkündete am Donnerstag gleich vier weitere Abschnitte, auf denen in Kürze neue, temporäre Radwege ausgewiesen werden. Die Strecken liegen an der Möckernstraße, dem Kottbusser Damm, der …

Radverkehr + Bahnverkehr: Mauerradweg im Süden von Berlin bleibt unterbrochen Doch kein Tunnel unter der Dresdner Bahn, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mauerradweg-im-sueden-von-berlin-bleibt-unterbrochen-doch-kein-tunnel-unter-der-dresdner-bahn/25734486.html

Der #Mauerradweg erhält vorerst keinen #Tunnel unter der #Dresdner Bahn – anders als geplant. Und Geld zur Sanierung ist trotz schlechten Zustands knapp.

Es wird doch keinen Tunnel unter der Dresdner Bahn für den Mauerradweg geben – zumindest in den kommenden Jahren. Die Berliner Verkehrsverwaltung teilte dem Abgeordnetenhaus jetzt mit: Eine direkte #Streckenunterquerung auf dem Berliner #Mauerweg durch die Gemeinde #Blankenfelde ist derzeit nicht absehbar.“ Die interne Vorlage liegt dem Tagesspiegel vor. Es bleibt also bei einem kilometerlangen Umweg über #Kopfsteinpflaster durch #Lichtenrade. Entsetzt über diese Nachricht ist vor allem der frühere grüne Abgeordnete Michael #Cramer, der seit Jahrzehnten für einen Tunnel kämpft: „Was jetzt nicht gebaut wird, wird niemals gebaut.“ Vor einem Jahr noch waren alle Beteiligten überzeugt, dass der Tunnel sofort entstehen kann.

In der Vorlage an den Haushaltsausschuss heißt es weiter: „Zuständig für die geplante Tunnelquerung für Rad- und Fußverkehr ist die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow.“ Doch der Tunnel ist nicht im Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Dresdner Bahn enthalten.

Die Gemeinde hatte das Verfahren seit 2014 „ruhen lassen“, wie Bürgermeister Michael Schwuchow zuletzt bestätigt hatte. Wie berichtet, hatte die Gemeinde lange um die Kosten gestritten mit den Ländern Berlin und Brandenburg. Die Bahn ist natürlich nur bestrebt, endlich die Strecke …

Straßenbahn + Radverkehr: Pankower Tor bekommt vier Tramhaltestellen und vier Garagen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article228836235/Pankower-Tor-bekommt-vier-Tramhaltestellen-und-vier-Garagen.html

#Mobilitätskonzept: Kurt Kriegers Quartier mit 2000 Wohnungen wird #autoarm. Neue #Tram und #Panke Trail bilden Rückgrat des Verkehrs.

Es war eine Erfolgsnachricht nach über zehn Jahren Streit: Im Januar stand fest, dass auf der Brache des früheren Güterbahnhofs Pankow ein modernes Stadtquartier mit 2000 Wohnungen, Geschäften, zwei Schulen und zwei Kitas in Holzbauweise entstehen. Nun meldet Investor Kurt Krieger, der beim Neubau des Quartiers Pankower Tor 500 Millionen Euro investiert, den nächsten Durchbruch: Man habe sich mit dem Bezirksamt Pankow auf ein Mobilitätskonzept geeinigt, gab die Firma Krieger den nächsten Schritt in Richtung Baustart bekannt.

Darin soll erstmals detailliert erklärt werden, wie man das #Pankower Tor als „autoarmes Stadtquartier“ der Zukunft entwickeln will – so wie es Pankows Bezirkspolitiker immer wieder gefordert hatten. Das Rückrad der Mobilität für die Bewohner des künftigen Stadtquartiers bildet eine neu entstehende #Straßenbahnlinie. Sie verkehrt entlang des künftigen Viertels zwischen dem S- und U-Bahnhof Pankow an der Granitzstraße zum S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf und führt dann weiter bis zum Pasedagplatz in Weißensee, wo Trams eine heute schon vorhandene Wendeschleife der Linie 12 nutzen können. „Im geplanten Quartier sind vier Haltestellen vorgesehen, je eine an den Bahnhöfen, eine an der geplanten #Grundschule sowie eine auf Höhe der #Neumannstraße“, gibt die Firma Krieger jetzt erstmals Details zum #Tram-Projekt des Senats bekannt. Die entsprechende #Trasse werde beim Bau des Pankower Tors frei gehalten. Eine Formulierung, die nahe legt, dass der Investor mit einem Projektstart rechnet, bevor die #Gleisbauarbeiten beginnen.

Pankower Tor: #Radschnellweg Panke #Trail soll viele Pkw überflüssig machen
Gleich neben der neuen Straßenbahnlinie verläuft ein breiter #Radweg, der den auf der anderen Seite des Quartiers laufenden Radschnellweg „Panke Trail“ ergänzt. Er führt entlang des Damms der S-Bahn-Linie #S2 von Karow bis zum #Mauerpark – und erschließt mittendrin Kriegers Quartier. „Der übergeordnete Radverkehr soll in Ost-West-Richtung …

Radverkehr: Stärkung des Radverkehrs – Zustand und Ausbau der Fahrradstationen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie definiert der Senat eine #Fahrradstation in Berlin und welche Parameter muss diese erfüllen?
Antwort zu 1:
Eine Fahrradstation ist ein geschlossener Raum, in dem eine limitierte Anzahl von
Fahrrädern gesichert abgestellt werden kann und in der Serviceleistungen, wie zum
Beispiel die Vermietung von Fahrrädern, angeboten werden (§ 47 Absatz 1 Berliner
Mobilitätsgesetz).
Frage 2:
Wie hat sich die Anzahl an Fahrradstationen in den Berliner Bezirken seit 2013 entwickelt? Bitte Anzahl der
Fahrradstationen je Bezirk zum jeweils 31. Dezember der Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und
2019 tabellarisch darstellen.
Frage 3:
Welche neuen Fahrradstationen wurden seit 2013 an Bahnhöfen des ÖPNV eingerichtet und wer betreibt
diese?
Antwort zu 2 und 3:
Fahrradstationen sind Anlagen des ruhenden Verkehrs, für deren Errichtung die Bezirke
eigenverantwortlich zuständig sind. In welcher Anzahl die Bezirke seit 2013
Fahrradstationen errichteten, ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz nicht bekannt. Des Weiteren liegen der Senatsverwaltung keine
Informationen vor, an welchen Bahnhöfen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Fahrradstationen errichtet wurden und wer diese betreibt.
Fahrräder können auch gesichert abgestellt werden in Fahrradboxen, in
Sammelschließanlagen und in vollautomatischen Fahrradparkhäusern.
2
In Fahrradparkhäusern, die nicht vollautomatisch sind, werden häufig auch gesicherte
Fahrradabstellanlagen in #Fahrradboxen angeboten.
Nach den Informationen, die der Senatsverwaltung vorliegen, wurden im Land Berlin
Fahrradboxen an folgenden Standorten errichtet und in Betrieb genommen:
Bahnhof Bezirk Inbetriebnahme
Hauptbahnhof Mitte 2016
Bahnhof Frankfurter Allee Friedrichhain-Kreuzberg 2016
Bahnhof Lichtenberg Lichtenberg 2016
Die Fahrradboxen an den vorgenannten drei Standorten werden von privaten Anbietern
betrieben, wobei die Fahrradboxen am Hauptbahnhof die Firma Kienzler Stadtmobiliar
GmbH betreibt (https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/node/21084). Zu den
Fahrradboxen an den Standorten Bahnhof Frankfurter Allee und Bahnhof Lichtenberg
liegen der Senatsverwaltung keine Informationen vor, ob diese noch betrieben werden und
wenn ja, wer die Betreiber sind.
Der Senatsverwaltung ist nicht bekannt, an welchen Standorten im Land Berlin private
Investoren seit 2013 Sammelschließanlagen errichteten.
Bezüglich der Errichtung von Sammelschließanlagen durch die Bezirke verweist die
Senatsverwaltung darauf, dass sie den Bezirken seit 2013 keine finanziellen Mittel zur
Verfügung stellte und ihr keine Informationen vorliegen zu Sammelschließanlagen, die die
Bezirke seit 2013 aus Eigenmitteln errichteten.
Frage 4:
An welchen Standorten berlinweit sind neue Fahrradstationen derzeit in Planung und wann sollen die
Stationen jeweils fertiggestellt werden?
Frage 5:
Wie schätzt der Senat die Kapazitäten für weitere Fahrradstationen in Berlin in den einzelnen Bezirken ein?
Bitte je Bezirk eine detaillierte Einschätzung geben und potenzielle Standorte definieren.
Antwort zu 4 und 5:
Die Zuständigkeit für die Errichtung von Fahrradstationen liegt bei den Bezirken und diese
können eigenverantwortlich die Standorte für deren Errichtung festlegen.
Neben der vorgenannten Zuständigkeit für den ruhenden Verkehr führt die GB infraVelo
GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an
Stationen des ÖPNV Standort- und Potenzialanalysen zum Fahrradparken durch mit dem
Ziel das Fahrradparken im Land Berlin zu verbessern. Im Ergebnis dieser Analysen
werden auch Flächenpotenziale für Fahrradstationen untersucht. Die Analysen sind noch
nicht abgeschlossen, so dass Aussagen bezüglich geplanter Fahrradstationen derzeit
nicht getroffen werden können.
Wie in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 erläutert, können Fahrräder auch gesichert in
Fahrradboxen und Sammelschließanlagen abgestellt werden.
Eine Anfrage der Bezirksämter bezüglich der Errichtung von gesicherten
Fahrradabstellanlagen ergab, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für das
Jahr 2020 die Errichtung von 10 Fahrradboxen mit je 6 Stellplätzen vorsieht. Die Standorte
können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://www.berlin.de/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-undnaturschutzamt/klimaschutz/artikel.650137.php.
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Des Weiteren teilte das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf mit, dass gesicherte
Fahrradabstellanlagen entlang des Pedelec-Korridors an folgenden Zugangsstellen
geplant sind:
– U- Bahnhof Krumme Lanke: 16 Stellplätze in Boxen, ca. 48 Stellplätze in einer
Sammelschließanlage
– S- Bahnhof Zehlendorf: ca. 120 Stellplätze in einem vollautomatischen
Fahrahrradparkhaus
– S- Bahnhof Mexikoplatz: 24 Stellplätze in Boxen
– S- Bahnhof Wannsee: ca. 36 Stellplätze in doppelstöckigen Boxen
Neben den vorgenannten Maßnahmen sieht das Land Berlin vor, am Bahnhof Ostkreuz
ein Fahrradparkhaus zu errichten, in dem auch Fahrradstellplätze für das gesicherte
Fahrradparken vorgesehen sind.
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Zustand der vorhandenen Fahrradstationen in den einzelnen Bezirken? Bitte
Bewertung je Bezirk vornehmen.
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Auslastung der Fahrradstationen?
Antwort zu 6 und 7:
Da dem Senat keine Angaben vorliegen, an welchen Standorten die Bezirke
Fahrradstationen errichtet haben, kann auch über Zustand und Auslastung von
Fahrradstationen in den einzelnen Bezirken keine Auskunft gegeben werden.
Des Weiteren liegen dem Senat keine Angaben zur Auslastung von Fahrradboxen und
Sammelschließanlagen vor.
Frage 8:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag zur flächendeckenden Schaffung vollumfassender Fahrradstationen
in Berlin (Ausleihe, Wartung, Verkauf, Beaufsichtigung sowie Mobilitätsberatung)?
Antwort zu 8:
Grundsätzlich hat der Senat das Ziel, ein bedarfsgerechtes Angebot an
Fahrradabstellanlagen – entsprechend § 47 Berliner Mobilitätsgesetz – zu schaffen.
Frage 9:
Welche potenziellen Partner stehen für den Aufbau von flächendeckenden Fahrradstationen in Berlin zur
Verfügung?
4
Antwort zu 9:
Der Ausbau von Fahrradstationen kann potenziell durch eine Vielzahl von Beteiligten
unterstützt werden; private Initiativen sind hier genauso gefragt wie die Initiative durch
öffentliche Unternehmen.
Frage 10:
Wer ist der Ansprechpartner beim Senat für die Schaffung von Fahrradstationen?
Antwort zu 10:
Ansprechpartner bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die
Errichtung von Fahrradstationen ist die Gruppe Radverkehrsinfrastruktur des Referates
Planung und Gestaltung von Straßen und Plätzen Radverkehr, Fußverkehr.
Frage 11:
Gibt es spezielle Fördermöglichkeiten für Fahrradstationen?
a) Wenn ja, welche sind das?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 11:
Unter der Voraussetzung, dass die vom Bezirk geplante Fahrradstation über das
vorgesehene berlinweit einheitliche Zugangs- und Buchungssystem erreichbar ist und
abgerechnet wird, kann deren Errichtung gefördert werden.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Tangentialverbindung Ost, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur #TVO begonnen?
Antwort zu 1:
Es ist vorgesehen, Ende 2021 / Anfang 2022 das Planfeststellungsverfahren einzuleiten.
Frage 2:
Welche Antragsunterlagen stehen noch aus, die die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens derzeit noch
verzögern?
Antwort zu 2:
Die Planung der Verkehrsanlage, bestehend aus der Straße, Ingenieurbauwerken,
Entwässerungsanlage, Beleuchtung, etc. befindet sich in unterschiedlichen Stadien.
Während für die Straße bereits die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) erstellt wird, steht beispielsweise
die Bearbeitung der Ingenieurbauwerke der Bahn (Brücken der Bahn über die zukünftige
TVO) erst noch bevor. Dies liegt daran, dass die Deutsche Bahn AG die Vereinbarung zur
Planung dieser Brücken 2019 gekündigt hat und der Senat diese Leistungen ausschreiben
musste, wodurch zeitliche Verschiebungen von ca. 18 Monaten erwartet werden.
Die Antragsunterlagen werden im Rahmen der Leistungsphase 4 –
Genehmigungsplanung zusammengestellt.
Frage 3:
Wann wird voraussichtlich mit dem Bau der TVO begonnen werden?
2
Antwort zu 3:
Das #Planfeststellungsverfahren wird voraussichtlich mindestens 1,5 Jahre in Anspruch
nehmen. Sollte der Beschluss nicht beklagt werden, ist ein Baubeginn ca. 6 bis 12 Monate
nach Bestandskraft denkbar.
Frage 4:
Welche Voraussetzungen müssen dafür bis wann noch geschaffen werden?
Antwort zu 4:
Voraussetzungen sind die Erstellung der #Genehmigungsplanung (siehe Frage 2) und ein
bestandskräftiger #Planfeststellungsbeschluss (siehe Frage 3) sowie anschließend die
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die #Vergabeverfahren.
Frage 5.
Welche Folgen hat die #Vorzugsvariante der geplanten Trasse der TVO für die betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner?
Antwort zu 5:
Die Folgen der Planung werden im Rahmen der aktuellen Planung ermittelt.
Frage 6:
Inwiefern ist weiterhin beabsichtigt, die geplante Trasse durch einen #Radschnellweg zu begleiten und welche
Mehrkosten entstehen durch die Anordnung eines Radschnellweges im Vergleich zu den ursprünglich
angedachten beiderseitigen normalen Radwegen?
Antwort zu 6:
Die Planung ist immer von der Anordnung einseitiger (östlicher) Nebenanlagen
ausgegangen. Die Breite des Radweges von aktuell 4 m konnte durch Modifikation der
einzelnen Bestandteile in den vorgesehenen Querschnitt integriert werden.
Mehrkosten entstehen nur, wenn separate, niveaufreie Kreuzungen geschaffen werden –
dies ist gegenwärtig nicht vorgesehen.
Frage 7:
Inwiefern sind die künftigen Anwohnerinnen und Anwohner in den Planungsprozess eingebunden?
Antwort zu 7:
Die Anwohnenden sind im Rahmen von #Bürgerveranstaltungen beteiligt worden, bündeln
ihre Interessen in einem #Planungsbeirat und haben über die Seite www.berlin.de/tvo
Zugang zu allen Informationen rund um das Vorhaben.
3
Frage 8:
Wie oft, mit welcher Beteiligungsquote und welchen Ergebnissen tagte der Planungsbeirat TVO im
vergangenen Jahr? Bitte anwesende Mitglieder und Ergebnisse der einzelnen Tagungstermine darstellen.
Antwort zu 8:
Der Planungsbeirat wird grundsätzlich dann zusammengerufen, wenn wichtige
Themen/Planungsstände bekannt zu machen und zu diskutieren sind. Die bisherigen
Sitzungen sowie die Mitglieder des Planungsbeirates sind im Internet veröffentlicht:
So zuletzt am 26.09.2019.
Im Rahmen der o.g. Besprechung wurde auf die Grundsatztrassierung der
Entwurfsplanung eingegangen. Alle 14 Lagepläne einschließlich Übersichtslageplan
wurden ausführlich erläutert. Die Änderungen, bezogen auf:
· Vorzugsvariante und jetziger Trassierung,
· der Trennung der Nebenanlagen,
wurden erklärt. Von den 10 Bürgerinitiativen waren Vertreterinnen und Vertreter von 7
Initiativen anwesend. Das Protokoll zu der Sitzung sowie die vorgestellten Unterlagen
wurden allen 10 Bürgerinitiativen zugesandt. Für Rückfragen oder weitergehende
Erläuterungen steht das Projektteam TVO immer zur Verfügung.
Das nächste Treffen des Beirats wird voraussichtlich nach Vorliegen der
Lärmschutzplanung erfolgen.
4
Frage 9:
Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung der TVO?
Antwort zu 9:
Auf Grund des derzeitigen Planungsstandes kann diesbezüglich keine verlässliche
Auskunft gegeben werden – erfahrungsgemäß ist mit einer mindestens sechsjährigen
Bauzeit zu rechnen.
Frage 10:
Welchen Mehrwert hat die TVO nach Ansicht des Senats für die Berlinerinnen und Berliner sowie die
wichtigen Wirtschafsverkehre?
Antwort zu 10:
Ziel des Baus der TVO ist die Bündelung und leistungsfähige Abwicklung des
prognostizierten Verkehrsaufkommens – damit einhergehend die Entlastung der parallelen
Straßenzüge, insbesondere der Köpenicker Straße und der Straße Am Tierpark,
Treskowallee, die Herstellung einer attraktiven Infrastruktur für die Radfahrenden und den
Fußverkehr sowie die Verbesserung der verkehrlichen Erschließung für den
#Wirtschaftsverkehr in den Stadträumen Süd-Ost und Nord-Ost mit Anbindungen zur #A113
und #A117, zum Flughafen #BER und zu den Wirtschaftsstandorten in Adlershof und
Marzahn-Hellersdorf.
Berlin, den 09.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Halbe Stunde mit Nextbike-Leihrädern kostenlos Wegen des Coronavirus können Berliner kürzere Strecken in der Stadt von 17. März 2020 an kostenlos mit Rädern aus dem öffentlichen Verleihsystem zurücklegen., aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6111116-4357821-halbe-stunde-mit-nextbikeleihraedern-kos.html

Wegen des Coronavirus können Berliner kürzere Strecken in der Stadt von 17. März 2020 an #kostenlos mit #Rädern aus dem öffentlichen Verleihsystem zurücklegen.

Die ersten 30 Minuten der #Nextbike-Ausleihe seien bis 19. April #kostenfrei, teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Montag mit. «Wir wollen den Menschen möglichst viele Optionen bieten, gesund mobil zu bleiben», erklärte Gesundheitssenatorin Regine Günther (Grüne). Möglich ist demnach auch eine mehrfache Nutzung der #Räder pro Tag für eine halbe Stunde. Nutzer sollen die #Fahrräder