Fast zwei Drittel der Befragten sowohl in Berlin als auch in Brandenburg fühlen sich demnach im #Öffentlichen Nahverkehr (#ÖPNV) unwohler oder sogar deutlich unwohler als vor der #Corona-Krise, wie der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) am Donnerstag (18. März 2021) mitteilte. Für die Untersuchung befragte der Verband gemeinsam mit dem Institut für Verkehrsforschung des Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums (DLR) vom 25. November bis 6. Dezember rund 1000 Menschen in Berlin sowie 500 weitere in Brandenburg.
#Maskenkontrollen sind erwünscht
Jeweils mehr als die Hälfte der Befragten gab dabei an, den ÖPNV nach Möglichkeit zu meiden. Noch mehr fühlen sich zudem gestört, wenn Mitreisende in Bussen und Bahnen ihre #Maske nicht richtig tragen. Dieser Aussage stimmten jeweils rund 70 Prozent der Befragten zu. «Konsequente Kontrollen sind den Menschen deshalb ein Anliegen», sagte VBB-Chefin Susanne #Henckel. Es habe bereits mehrere Aktionstage mit verstärkten Maskenkontrollen in den …
Kategorie: Mobilität
Personelle Kapazitäten zur Infrastrukturplanung des schienengebundenen Nahverkehrs, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Wie viele #Stellen waren im Haushalt in Referat #IVA der #Senatsverwaltung für Umwelt, #Verkehr und Klimaschutz zum 1.1.2017, zum 1.1.2018, zum 1.1.2019, zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 jeweils vorgesehen?
Frage 2:
Wie viele der geplanten Stellen aus Frage 1 waren zu den dort genannten Daten jeweils #unbesetzt? Frage 3:
Wie viele Stellen waren im Haushalt in Referat IVc der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum 1.1.2017, zum 1.1.2018, zum 1.1.2019, zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 jeweils vorgesehen?
Frage 4:
Wie viele der geplanten Stellen aus Frage 3 waren zu den dort genannten Daten jeweils unbesetzt?
Antwort zu 1 bis 4:
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auf Grund des Neuzuschnittes der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) in dieser Legislaturperiode ist eine Auswertung für das Jahr 2017 nicht möglich. Aufgrund der bundesweit angespannten #Personallage bei #Planerinnen und #Planern und #Ingenieurinnen und #Ingenieuren sind freigewordene Stellen oftmals nicht zeitnah nach zu besetzen.
Zu den jeweiligen Stichtagen stellte sich die Personalsituation wie folgt dar:
| 01.01.2018 | 01.01.2019 | 01.01.2020 | 01.01.2021 | |
| Stellen im Referat IV A | 23 | 26 | 29 | 31 |
| davon nicht besetzt | 3 | 4 | 4 | 3 |
| Stellen im Referat IV C | 28 | 29 | 30 | 35 |
| davon nicht besetzt | 6 | 5 | 6 | 5 |
Frage 5:
Wie viele Stellen im Referat IVa waren zum 1.1. der Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 jeweils für die Planung des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen, wie viele jeweils für Planungen des Regionalverkehrs und der S-Bahnen, für Straßenbahnplanungen, für U-Bahn-Planungen und für verkehrsträgerübergreifende Planungen vorgesehen und tätig, und wie viele dieser Stellen waren besetzt bzw. unbesetzt oder fielen für längere Zeit aus (mind. 6 Monate)?
Frage 6:
Wie viele Stellen im Referat IVc waren zum 1.1. der Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 jeweils für die Planung des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen, wie viele davon jeweils für Straßenbahnplanungen mit jeweils welchen Aufgaben, für weiteren Schienenverkehr (bitte unterscheiden nach S-/U-/R-Bahn/i2030) und für ÖPNV-Finanzierungsfragen vorgesehen und tätig, und wie viele dieser Stellen waren jeweils besetzt bzw. unbesetzt oder fielen für längere Zeit aus (mind. 6 Monate)?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der sich ändernden Anforderungen an die #Verkehrsplanung des #ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehrs) sind die Stellenbeschreibungen möglichst breit angelegt, so dass die Mitarbeitenden flexibel und an den aktuellen Bedürfnissen orientiert eingesetzt werden können. Stellen, die sich gemäß Stellenprofil ausschließlich mit einem Verkehrsträger des ÖPNV beschäftigen, gibt es derzeit nicht. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Arbeitsprozesse und Zuständigkeiten komplex sind und Beschäftigte üblicherweise mit Stellenanteilen parallel in unterschiedlichen Themenfeldern bzw. Projekten / Vorhaben arbeiten.
Für IV A stellt sich die Situation wie folgt dar:
| 01.01.2018 | 01.01.2019 | 01.01.2020 | 01.01.2021 | |
| Stellen für die ÖV- Grundlagenarbeit (IV A) | 5 | 5 | 5 | 5 |
| davon nicht besetzt | 1 | 1 | 2 | 0 |
Im Referat IV C gab es im Jahr 2019 eine strukturelle Anpassung der Arbeitsorganisation. Die ehemalige Gruppe IV C 3, in der ÖV-Infrastruktur geplant wurde, ist in zwei Gruppen aufgespalten worden (IV C 3 und IV C 4). Die Angaben sind daher nur eingeschränkt vergleichbar. Neben den in der Frage 6 benannten Themenfeldern werden in diesen Gruppen mit Stellenanteilen u.a. der barrierefreie Infrastrukturausbau des ÖV vorangetrieben, der Neubau des ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) gesteuert und weitere Aufgaben übernommen. Ebenfalls in die untenstehende Zählung miteingeflossen sind die entsprechenden Stellen der Führungskräfte.
Dies vorausgeschickt, sind in der nachstehenden Übersicht die Stellen für die Planung von ÖV-Infrastruktur im Referat IV C aufgeführt:
| 01.01.2018 | 01.01.2019 | 01.01.2020 | 01.01.2021 | |
| Stellen für die Planung von ÖV- Infrastruktur | 9 | 9 | 10 | 14 |
| – davon mit Stellenanteilen für die Planung von Straßenbahninfrastruktur | keine getrennte Erfassung | keine getrennte Erfassung | 6 | 8 |
| – davon mit Stellenanteilen für die Planung von U, S- und Regionalverkehrs- infrastruktur einschließlich i2030 | keine getrennte Erfassung | keine getrennte Erfassung | 4 | 6 |
| – davon nicht besetzt | 4 | 2 | 4 | 3 |
In der nachstehenden Übersicht sind die Stellen aufgelistet, die mit der Finanzierung der ÖV-Infrastruktur betraut sind.
| 01.01.2018 | 01.01.2019 | 01.01.2020 | 01.01.2021 | |
| Stellen zur Bearbeitung von ÖV- Infrastruktur- finanzierung | 3 | 3 | 3 | 3 |
| – davon nicht besetzt | 0 | 0 | 0 | 0 |
Gelebte Praxis sind heute von der „klassischen Vollzeit“ abweichende Arbeitszeitmodelle von Beschäftigten, sowie temporäre Abwesenheiten (u.a. auf Grund von Elternzeit, Krankheit). Eine detaillierte Aufstellung der Ausfallzeiten ist personalrechtlich bedingt nicht möglich.
Auf Grund des Neuzuschnittes der SenUVK in dieser Legislaturperiode ist eine Auswertung für das Jahr 2017 nicht möglich.
Frage 7:
Für welche Planungsschritte bei Infrastrukturprojekten zum Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs ist jeweils welches Referat zuständig?
Antwort zu 7:
Mit Infrastrukturprojekten sind bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Referate Grundsatzangelegenheiten der Verkehrspolitik, Verkehrsentwicklungsplanung (IV A) und ÖPNV, gewerblicher Straßenpersonenverkehr, Kreuzungsrecht (IV C) befasst. Das Referat IV A betreut dabei die Durchführung der Grundlagenermittlungen und schafft eine Entscheidungsgrundlage für den Senat (HOAI- Leistungsphasen 0/1). Das Referat IV C steuert nach Billigung durch den Senat die Vorplanung (HOAI-Leistungsphase 2) und unterstützt anschließend den Vorhabenträger (Infrastrukturbetreiber) bei Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sowie der weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen.
Das Referat IV E führt die planrechtlichen Verfahren als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde durch und nimmt die bau-, betriebs- und genehmigungsrechtlichen Aufgaben der Technischen Aufsichtsbehörde wahr.
Frage 8:
Wie schätzt die Senatsverwaltung die geplanten und reellen Personalkapazitäten für die Umsetzung der Straßenbahnausbauplanungen gemäß Nahverkehrsplan ein?
Antwort zu 8:
Der Nahverkehrsplan gibt ein ambitioniertes Programm zum bedarfsgerechten Ausbau des ÖPNV vor. Es wird mit Nachdruck an der Umsetzung der Ziele gearbeitet. Da insbesondere Neubauprojekte auch von vielen externen Faktoren abhängig sind, kann keine abschließende Einschätzung einer verfügbaren im Vergleich zu einer optimalen Personalausstattung erfolgen. Hierbei ist jeweils zu prüfen, in wie weit es langfristig zielführend ist, temporäre Spitzen durch personellen Zuwachs abzufedern.
Frage 9:
Konnte seit der Information von Senatorin Günther im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz am 12.11.2020, wonach drei von sechs bis acht Stellen für die Straßenbahnplanung nicht besetzt seien, die Lage verbessert werden?
Frage 11:
Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung, um die Chancen zur Besetzung der vakanten Stellen zu verbessern?
Antwort zu 9 und 11:
Die Fragen 9 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Bereich von IV C ist es kurzfristig gelungen die noch offenen Planerstellen zu besetzen. Nach derzeitiger Einschätzung ist davon auszugehen, dass sich die Personalsituation damit stabilisiert.
Frage 10:
Welche Straßenbahnplanungen mussten aufgrund der schwierigen Personalsituation um welchen Zeitraum verschoben werden?
Antwort zu 10:
Dem Zeitplan des ÖPNV-Bedarfsplans als Teil des Landesnahverkehrsplans Berlin 2019- 2023 folgend, wären im Jahr 2020 die Grundlagenuntersuchungen für die Straßenbahnverbindung UTR – Spandau sowie Johannisthal – Zwickauer Damm aufzunehmen gewesen. Aufgrund der Gesamtlage – Personalsituation, Lockdown und Pandemie-bedingte reduzierte Leistungsfähigkeit, Einarbeitungsphase des neu eingestellten Personals – wurden diese Untersuchungen noch nicht begonnen. Der Beginn der Untersuchung ist für das Jahr 2021 avisiert.
Frage 12:
Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung zur Bindung des vorhandenen Personals?
Antwort zu 12:
Der Senat nutzt die ihm gemäß den Tarifverträgen des Landes Berlin zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Darüber hinaus bietet das Land Berlin als Arbeitgeber attraktive Vorteile für alle Beschäftigten. Familienfreundlichkeit äußert sich u.a. durch flexible Arbeitszeitmodelle. Betreuungsangebote, z. B. Eltern-Kind-Zimmer, aber auch Beratung in Krisensituationen, ermöglichen auch in schwierigen Lebensphasen eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Letztlich ist der Arbeitsmarkt jedoch maßgeblich durch persönliche Faktoren (Wohnortwechsel, persönliche Neuorientierungen usw.) geprägt, sodass Maßnahmen zur Personalbindung mitunter ins Leere laufen, da sie individuelle Präferenzen und Entscheidungen nicht zu übersteuern vermögen.
Frage 13:
Wie viele Arbeitstage mussten zur Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Machbarkeitsstudien für den Ausbau der U-Bahn aufgewandt werden? (Schätzung)
Antwort zu 13:
Da keine vorhabenspezifische Zeiterfassung erfolgt, sind entsprechende Abschätzungen nicht leistbar. Die Leistungen standen dabei nicht in personeller Konkurrenz zu den Planungen im Bereich Straßenbahn. Für die weitere Bearbeitung der U-Bahnplanungen ist eine personelle Verstärkung der Verwaltung (zwei Stellen) zur Bearbeitung der nächsten Schritte der planerischen Fortführung der U-Bahn-Netzerweiterung notwendig, da entsprechende Tätigkeiten bisher nicht als Daueraufgabe vorgesehen waren.Frage 14:
Frage 14:
Ist seitens des Senats den Antworten noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14: Nein.
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung Ingmar Streese
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Mobilität + Fahrdienst: Jelbe Zehne Der Bahnhof Lichtenberg ist ab sofort bestens mit zahlreichen Sharing-Angeboten vernetzt. , aus BVG
Der Bahnhof #Lichtenberg ist ab sofort bestens mit zahlreichen Sharing-Angeboten vernetzt. Am heutigen Mittwoch, den 17. März 2021, eröffneten die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) an dem wichtigen #Umsteigeknoten im Osten der Stadt ihre zehnte #Jelbi-Station. Auf dem ehemaligen #Park-and-Ride-Parkplatz in der Einbecker Straße steht jetzt ein umfangreiches und umweltfreundliches #Sharing-Angebot aus E-Motorrollern, Fahrrädern, E-Tretrollern und #Carsharing-Fahrzeugen zur Verfügung. Dank des neuen Durchgangs vom Parkplatz zum #Bahnhofsvorplatz ist der Standort ohne Umwege erreichbar.
Im Rahmen des Verkehrsvertrags finanziert die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz diese neue Mobilitätsstation in einer ersten Probephase zunächst bis Ende 2025. In dieser Zeit wird untersucht, welche verkehrliche Wirkung die neuen Sharing-Angebote entwickeln und welchen Beitrag sie leisten können, Verkehrsteilnehmenden den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr zu erleichtern.
Ingmar Streese, Verkehrsstaatssekretär der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Am Bahnhof Lichtenberg entsteht nun eine weitere Jelbi-Station außerhalb des Berliner S-Bahnrings. Ein guter Ansatz: Vielfältige Sharing-Angebote können den ÖPNV ergänzen und dazu beitragen, den Autoverkehr in Berlin zu reduzieren. Es ist sinnvoll, dass im Rahmen des Verkehrsvertrags mit der BVG evaluiert wird, inwieweit diese Ziele durch die neuen Mobilitätsstationen wirklich erreicht werden.“
Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Mit rund 20.000 Umstiegen pro Tag ist der Bahnhof Lichtenberg einer der wichtigsten Bahnhöfe im Osten der Stadt. Es freut uns sehr, dass wir an diesem Mobilitätsknotenpunkt außerhalb der Innenstadt nun auch die unterschiedlichen Sharing-Angebote von Jelbi präsentieren können. Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Bezirk erleichtern wir den rund 50.000 im Umkreis lebenden Menschen den Umstieg vom eigenen Auto auf umweltfreundliche, geteilte Mobilität.“
Martin Schaefer, Lichtenbergs Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr: „Mit der ersten Jelbi-Station in Lichtenberg gehen wir neue Wege für die Mobilität unserer Lichtenbergerinnen und Lichtenberger. Die Standortwahl ist gelungen und auch das Angebot wird vielfältig sein. Es entspricht dem Lebensgefühl, sich spontan und flexibel fortzubewegen – und dabei auch auf die Umwelt zu achten. Dies unterstütze ich gerne. Die bisher reibungslose Zusammenarbeit mit der BVG lässt für weitere, zukünftige Projekte Gutes erahnen.“
Vor Ort stehen alle bereits in Jelbi integrierten Mobilitätspartner mit ihren Fahrzeugen bereit: Die Mieträder von Nextbike, die Tretroller von Tier und Voi, die E-Mopeds von Tier und Emmy und die Carsharing-Autos von Miles, mobileeee und Greenwheels. Jelbi-Nutzer haben mittlerweile Zugriff auf über 27.000 Fahrzeuge – mehr als auf jeder anderen deutschen Mobilitätsplattform.
Mit freundlichen Grüßen
BVG-Pressestelle
Tel. +49 30 256-27901
www.bvg.de/presse
pressestelle@bvg.de
Mobilität: Stadtentwicklung & Mobilitätswende: Kiezblocks für Berlin?, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass europaweit mit Berlin vergleichbare Großstädte auf umfassende und
großflächige städtebauliche Qualifizierungen zur Öffnung des öffentlichen Raums für Nicht-Autofahrerinnen vornehmen (z.B. Barcelona, Madrid, London, Paris, u.v.a.m.)? Wie bewertet der Senat dies allgemein und in Hinblick auf a) den gerechten Zugang zum öffentlichen Raum? b) die Entwicklung nahräumlicher Gelegenheits- und Gewerbestrukturen? c) die Gesundheit der Bewohnerinnen?
d) damit verbundene Einsparungsmöglichkeiten in den öffentlichen Haushalten?
e) die Übertragbarkeit auf Berlin vor dem Hintergrund der in der Berlin Strategie 2030 formulierten Ziele für
die stadtweite Quartiersentwicklung?
f) die Einhaltung des für die Umsetzung des 1,5-Grad Ziels maximal vorhandenen CO2-Budgets Berlins und
die Anpassung an die bereits damit verbundenen krisenhaften Klimaveränderungen?
g) die im Umweltgerechtigkeitsatlas aufgeführten Belastungskategorien?
h) weitere dem Senat relevant erscheinende Kategorien?
Antwort zu 1:
Die Entwicklungen in anderen Großstädten sind dem Senat bekannt. Vor dem Hintergrund
des am 24.02.2021 in Kraft getretenen Berliner #Mobilitätsgesetz – Abschnitt #Fußverkehr
(MobG BE) sind diese Entwicklungen sehr zu begrüßen. Mit dem #MobG BE hat das Land
Berlin eine gesetzliche Grundlage geschaffen, ähnliche Entwicklungen auch in Berlin
voranzutreiben.
2
Der Senat verfolgt dabei das Ziel, mehr #Flächengerechtigkeit zwischen den
unterschiedlichen #Verkehrsarten herzustellen.
Auch die Entwicklung nahräumlicher Gelegenheitsstrukturen können mit sogenannten
„Kiezblocks“ verbessert werden, weil der Nahraum in Kiezblocks besser genutzt werden
kann. Es ist jedoch immer eine Einzelfallbetrachtung nötig, bei der Gewerbestrukturen
mitberücksichtigt werden müssen. Zudem kann die Einrichtung von Kiezblocks auch zu
den umwelt- und klimapolitischen Zielen des Senats beitragen.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, welche Arten von Beteiligungsverfahren dort angewandt werden, wie beurteilt der
Senat diese auch in Bezug auf die Übertragbarkeit der Methoden auf Berlin und wurden dafür bereits
Schritte unternommen?
Antwort zu 2:
Die jeweils angewandten Beteiligungsverfahren sind dem Senat im Detail nicht bekannt.
Zu Beteiligungsverfahren in Berlin wird auf die Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen
und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung verwiesen.
Frage 3:
Welche Konzepte und Maßnahmen plant der Senat, um die Ergebnisse von Beteiligungsverfahren zur
städtebaulichen Öffnung von Kiezen rasch umzusetzen, also in der Regel im auf die Beteiligung folgenden
Jahr?
Antwort zu 3:
Gemäß § 58 Abs. 3 MobG BE werden in den nächsten drei Jahren mindestens 12
relevante Projekte für den Fußverkehr im Einklang mit den Bezirken umgesetzt oder
zumindest fertig geplant. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
strebt dabei an, dass auch das Konzept von Kiezblöcken zur Umsetzung kommt. Die
Umsetzung von Maßnahmen im Nebenstraßennetz obliegt jedoch den Bezirken. Der
Senat hat demnach keinen Einfluss auf die Umsetzungsgeschwindigkeit.
Frage 4:
Im Bezirk Pankow existieren über ein Dutzend Anwohnerinneninitiativen für die Errichtung von #Kiezblocks. Wie beurteilt der Senat dieses Anliegen und geht er von einer Übertragung des Initiativenreichtums auch in andere Bezirke aus?
Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz begrüßt das Anliegen von Initiativen von Anwohnerinnen und Anwohnern im Bezirk Pankow zur Errichtung von Kiezblocks. Sie befindet sich diesbezüglich bereits in Abstimmung mit dem Bezirksamt Pankow. Eine Übertragung auf andere Bezirke ist anzunehmen. 3
Frage 5: Wie viele Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung von Wohnvierteln und Kiezen können mit den Kapazitäten der derzeit vorhandenen Haushaltsmittel und den am Markt agierenden Stadtplanungs- und Beteiligungsunternehmen in Berlin parallel geführt werden und welche Maßnahmen zur Steigerung dieser Kapazitäten und Mittel plant der Senat?
Antwort zu 5: Zu Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung von Wohnvierteln und Kiezen existiert kein Standardformat der Beteiligung, das Voraussetzung für eine solche Berechnung wäre. Auch die Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung setzen keine Standards, die direkt in eine Kostenschätzung zu übertragen wären. Die Kosten eines Beteiligungsverfahrens sind in wesentlichen abhängig von der Art des Beteiligungskonzeptes. Davon ist dann abhängig, wie viele Wohnviertel und Kieze mit den Kapazitäten der derzeit vorhandenen Haushaltsmittel und den am Markt agierenden Stadtplanungs- und Beteiligungsunternehmen in Berlin durch Beteiligungsverfahren erreicht werden können.
Zudem wurden die Berliner Bezirke zu dieser Frage um Stellungnahme gebeten:
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da der Aufwand entsprechender Verfahren stark differiert und u.a. abhängig ist von verkehrlichen, städtebaulichen und sonstigen Voraussetzungen des betrachteten Raumes. Eine Einschätzung der Kapazitäten auf Seiten der privaten Akteure („Stadtplanungs- und Beteiligungsunternehmen“) kann durch die Verwaltung nicht gegeben werden (breites Aufgabenspektrum, Geschäftsgeheimnis etc. pp.). Insgesamt stehen im Haushalt des Fachbereichs Stadtplanung, auch nach aktueller Planung für den Doppelhaushalt 2022/2023, keine ausreichenden Ressourcen für eine deutliche Ausweitung der Aktivitäten in diesem Bereich zur Verfügung. Dies bezieht sich dabei zum einen auf Finanzmittel zur Beauftragung externer Büros und die (bauliche und gestalterische) Umsetzung der Ergebnisse sowie zum anderen auf die Personalressourcen, die bezirksseitig für die Prozessbegleitung und Maßnahmenumsetzung benötigt werden. Die dem Straßen- und Grünflächenamt zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen reichen nicht aus, um Beteiligungsverfahren in einem wünschenswerten Umfang bei Projekten der verkehrlichen Umgestaltung umzusetzen. Über die Umsetzung und den Umfang von Beteiligungsverfahren muss daher situativ unter Betrachtung der finanziellen und personellen Ressourcen entschieden werden. Eine konkrete Zahl kann daher nicht genannt werden.“
Lichtenberg:
Stadtentwicklungsamt: „Im Stadtentwicklungsamt Lichtenberg werden städtebauliche Qualifizierungen des öffentlichen Raums für Nicht-Autofahrerinnen und -Autofahrer und „Kiezblocks“ nicht verfolgt. Die Aufteilung der hier besonders im Fokus stehenden öffentlichen Verkehrsflächen ist regelmäßig nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Auf bezirklicher Ebene wäre dafür das Straßen- und Grünflächenamt kompetent. Damit sind für diesbezügliche Beteiligungsverfahren im Stadtentwicklungsamt keine Mittel 4 im Haushalt 2020/2021 eingeplant oder vorgesehen.“ Straßen- und Grünflächenamt: „Im Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Planen und Bauen sind planmäßig keine Mittel explizit für Beteiligungsverfahren im Zusammenhang mit verkehrlichen Umgestaltungen im Bezirk vorgesehen. Im Bedarfsfall werden für diesbezüglich geeignete, verkehrliche Maßnahmen entsprechende Mittel bei der Senatsverwaltung beantragt bzw. von dieser zur Verfügung gestellt. Aktuell wird im Bezirk Lichtenberg in diesem Jahr mit Mitteln der Senatsverwaltung eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der Eignung des Kaskelkiezes als autoarmer Kiez durchgeführt. Ziel der Studie ist zu untersuchen, ob und in welcher Form sich der Kiez bzw. Teile davon für die Umsetzung von Maßnahmen für eine autoarme Gestaltung mit besonderer Berücksichtigung des Fußgänger- und Radverkehrs eignet. Die Durchführung einer Bürgerbeteiligung ist dabei als fester Bestandteil der Untersuchung vorgesehen. Das Straßenverkehrsrecht als Gefahrenabwehrrecht bietet keine hinreichende Grundlage für pauschale Straßenschließungen. Auch das Straßenrecht müsste zunächst mit Teileinziehungen etc. veranlassen, wofür pauschal keine Gründe erkennbar sind.“
Neukölln:
„Städtebauliche Umgestaltung: Die Nennung einer exakten Anzahl von Verfahren ist nicht möglich. Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab (u.a. Größe der Wohnviertel/Kieze? welche Rahmenbedingungen? welchen Umfang soll die Beteiligung haben?, verfügbare Haushaltsmittel?). Dem Stadtentwicklungsamt stehen für Beteiligungsverfahren nur sehr eingeschränkte Haushaltsmittel zur Verfügung (Titel 54010 – Gutachten), welche für das laufende Haushaltsjahr bereits überwiegend verplant sind. Über die Kapazitäten von externen Dienstleisterinnen und Dienstleister liegen dem Stadtentwicklungsamt keine Erkenntnisse vor. Verkehrliche Umgestaltung Die limitierenden Faktoren bei der Erstellung von Verkehrskonzepten für Wohnquartiere sind die anhaltend begrenzten Kapazitäten an Verkehrsplanerinnen und -planer und Beteiligungsexpertinnen und -experten. Dieser permanente Fachkräftemangel betrifft sowohl die planenden und bauenden Ämter als auch die freischaffenden Stadt- und Verkehrsplanungsbüros. Beispiel: Anfang 2020 tätigte das Straßen- und Grünflächenamt eine Ausschreibung von Verkehrsplanungsleistungen mit integrierter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger für den Reuterkiez und erhielt von allen sechs angefragten Büros Absagen aus Gründen der Kapazitätsüberlastung. Derzeit kann das Straßen- und Grünflächenamt mit dem vorhandenen Fachpersonal maximal ein umfangreiches quartiersbezogenes Verfahren pro Jahr abdecken. In zweiter Hinsicht spielen Haushaltsmittel eine begrenzende Rolle. Infolge der Maßnahmenprogramme, die sich aus solchen Beteiligungsverfahren ergeben, müssten auch die Etats der Straßen- und Grünflächenämter aufgestockt werden. Viele der dort mit den Bürgerinnen und Bürgern abgestimmten Maßnahmen sind kleinteiliger Natur, so dass die Erhöhung der konsumtiven Mittelansätze eine sinnvolle und unkomplizierte Finanzierungsalternative zu den eher umständlich zu bewirtschafteten Städtebaubauprogrammen darstellen würde.“ 5
Marzahn-Hellersdorf:
„Aus den derzeit dem Fachbereich Stadtplanung zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln können keine Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung von Wohnvierteln und Kiezen durchgeführt werden. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden für die notwendigen Gutachten im Rahmen der Bebauungsplanverfahren vollständig benötigt. Spielraum besteht aufgrund des hohen Entwicklungsdrucks auf die Flächen sowohl für den Wohnungsbau als auch gewerbliche Nutzungen nicht. Ohne zusätzliche Mittel (z.B. Wohnungsbauprämie) können über die formelle Beteiligung im Rahmen von Planverfahren keine weiteren Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.“
Pankow:
„Die Kiezblock-Initiative hat für 19 Kieze in Berlin-Pankow konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Das Bezirksamt Pankow bereitet derzeit einen Feldversuch nach § 45 Absatz 1 Nr. 6 StVO zur Beruhigung von Wohngebieten vor. Nach derzeitigem Stand sollen mindestens in 2 Kiezen, basierend auf den KiezblockVorschlägen, Maßnahmen umgesetzt und dessen verkehrliche Auswirkungen qualitativ und quantitativ untersucht werden. Hierzu kooperiert das Bezirksamt Pankow mit der TU Berlin und TU Dresden. Für die dauerhafte Anordnung ist ein erheblicher Finanzierungs-, Untersuchungs- und Beteiligungsaufwand erforderlich. Um eine belastbare Datengrundlage zu schaffen, sollen bspw. in den zwei Kiezen an insgesamt 17 Knotenpunkten Verkehrszählungen durchgeführt werden. Die Erhebungen werden für die Evaluation der umgesetzten Maßnahmen wiederholt. Bis etwa Ende 2022 sind während der Projektdauer Öffentlichkeitsbeteiligungen bzw. Informationsveranstaltungen vor und nach Umsetzung der Maßnahmen sowie nach einer Evaluation in den Kiezen vorgesehen. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich aktuell auf etwa 300.000 €, weshalb eine schrittweise Untersuchung erforderlich ist wobei mehrere Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden. Synergieeffekte bei der gleichzeitigen Untersuchung mehrerer Kieze lassen sich nur im geringem Umfang generieren, da die kostenintensiven Verkehrserhebungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen in jedem Kiez erforderlich sind.“
Reinickendorf:
„Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz hat einen Haushaltstitel für die Durchführung von Bürgerbeteiligungen. Dieser Titel wird in Anspruch genommen für Bebauungsplanverfahren und ist gemäß den Erläuterungen zum Haushaltsplan auch nur hierfür vorgesehen. Dies bedeutet, dass für zusätzliche Beteiligungen, die vom Fachbereich durchgeführt werden sollen, weder Haushaltsmittel noch Personal zur Verfügung stehen. Die für die Umsetzung der Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung eingerichtete Anlaufstelle soll im Wesentlichen Bürgerinnen und Bürger animieren, Beteiligungen anzuregen. Für die eigentliche Durchführung von Beteiligungen wird diese nicht zuständig sein. Dem Straßen- und Grünflächenamt stehen keine Haushaltsmittel für Beteiligungsverfahren zur Verfügung.“
Spandau:
„Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da sowohl die finanzielle als auch die inhaltlich methodische Leistungsfähigkeit immer vom Umfang der zu bearbeitenden Aufgabe bzw. den örtlich erforderlichen Rahmenbedingungen zu bestimmten Beteiligungsformaten abhängen. In Spandau werden Beteiligungsformate soweit sie aus 6 einem konkreten privaten Vorhaben hervorgehen aus den sog. Folgekostenvereinbarungen (z.B. städtebauliche Verträge) finanziert und extern beauftragt. Sofern wir Beteiligungen im Rahmen der Städtebauförderung durchführen, werden diese im Zuge der Programmplanung angemeldet und aus entsprechenden Projektmitteln finanziert. Sobald eine externe Moderation des Beteiligungsverfahrens aus Kapazitätsgründen erforderlich ist, erfolgt ein Vergabeverfahren unter Berücksichtigung des Vergabe- und Haushaltsrechts. Für erforderliche Beteiligungsverfahren, die weder aus städtebaulichen Verträgen noch aus Fördermitteln finanziert/durchgeführt werden können, sind im Rahmen der Arbeitsplanung und inhaltlichen Schwerpunktsetzung die notwendigen Mittel in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen/anzumelden. Es obliegt dann der politischen Entscheidung die angemeldeten Mittel zu bewilligen. Darüber hinaus wird bei Öffentlichkeitsbeteiligungen die im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum und deren zugehöriger Infrastruktur stehen geprüft, ob hierzu auch Mittel aus der sog. „Sprinterprämie“ verwendet werden können. Auch hier unterliegt – sofern erforderlich – die Auswahl eines externen Unterstützungsdienstleisters einem sachgerechten Vergabeverfahren. Die Teilfrage zur Leistungsfähigkeit externer Büros kann nicht beantwortet werden.“
Tempelhof-Schöneberg
Straßen- und Grünflächenamt (SGA): „Aufgrund der personell angespannten Situation und finanziellen Ausstattung des Straßenund Grünflächenamtes sowie auch der hohen Auslastung der für diese Bereiche qualifizierten Ingenieurbüros ist eine Durchführung solcher Untersuchungen durch das SGA in absehbarer Zeit nicht möglich.“
Treptow-Köpenick:
„Leistungsfähigkeit externer Dienstleistungsunternehmen: Die personellen Kapazitäten externer Dienstleistungsunternehmen zur Begleitung und Durchführung von Partizipationsprozessen sind nicht bekannt und können auch nicht abgeschätzt werden. Bislang hatte das bezirkliche Stadtentwicklungsamt aber keine Schwierigkeiten bei entsprechenden Auftragsvergaben, qualifizierte Dienstleistungsunternehmen zu binden. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Stadtentwicklungsamts Treptow-Köpenick: Das Stadtentwicklungsamt Treptow-Köpenick verfügt über Haushaltsmittel in angemessener Höhe zur Durchführung von Partizipationsprozessen, jedoch nicht aus eigenen Haushaltsmitteln, sondern nur aus Mitteln, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung stellt. Dabei handelt es sich zum einen Mittel aus der Sonderzuweisung Wohnungsbau sowie um Mittel der Städtebauförderung. Personelle Leistungsfähigkeit des Stadtentwicklungsamts Treptow-Köpenick: Innerhalb von Städtebauförderkulissen werden etliche Projekte parallel durchgeführt, wenn auch die dazugehörigen Partizipationsprozesse selten zeitgleich stattfinden. Sämtliche Projekte im Bezirk, die aus Städtebaufördermitteln finanziert werden, werden von 2 Dienstkräften des Stadtentwicklungsamts und dem jeweiligen Gebietsbeauftragten durchgeführt. Außerhalb von Städtebauförderkulissen werden Partizipationsprozesse des Stadtentwicklungsamts Treptow-Köpenick von 1/3 Dienstkraft konzeptioniert. Das Stadtentwicklungsamt verfügt jedoch über keinerlei personelle Reserven für die notwendige fachliche Begleitung von Partizipationsprozessen. 7 Im bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt sind weder personelle, noch finanzielle Ressourcen vorhanden, die sich voraussichtlich auch zukünftig nicht ergeben werden.“
Frage 6: Sieht der Senat kurzfristige, provisorische Umgestaltungen und Öffnungen des Raums in den Wohngebieten und Kiezen analog den provisorischen Radverkehrsanlagen (aka PopUp-Radwege) als valides Mittel an, Erfahrungen für die finalen Planungen und die Erfahrbarkeit für die Bürgerinnen zu gewährleisten bzw. eine
Straffung von Beteiligungsverfahren bei gleichbleibender oder höherer Qualität und Validität der Ergebnisse,
und was plant der Senat, in entsprechenden Empfehlungen an die Bezirke zu formulieren?
Antwort zu 6:
Gemäß § 58 MobG BE sind temporäre Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs
zulässig und können z.B. im Rahmen von Verkehrsversuchen durchgeführt werden.
Temporäre Lösungen weisen jedoch Vor- und Nachteile auf. So eignen sich temporäre
Lösungen hervorragend, um neue Lösungen mit geringem Mitteleinsatz auszuprobieren
und um schnell Maßnahmen provisorisch umzusetzen (mit anschließender baulicher
Umwandlung des Provisoriums in eine dauerhafte Infrastrukturmaßnahme). Nachteil von
temporären Lösungen ist jedoch die temporäre / provisorische Gestaltung und die damit
ggf. verbundene geringere Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine dauerhafte Umgestaltung
eines Gebietes mit Errichtung von Grün und dauerhaften verkehrsberuhigten Flächen wird
eher angenommen als nur eine provisorische Markierung auf der Straße.
Berlin, den 12.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
allg.: Mobilität : Neuer Verkehrsplan: Berliner sollen häufiger Rad als Auto fahren Weniger Stress auf den Straßen, Fahrverbot für Diesel und Benziner, weitgehend autofreie Kieze, aus Berliner Zeitung
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neuer-plan-fuer-den-verkehr-berliner-sollen-haeufiger-rad-als-auto-fahren-li.143152
Weniger Stress auf den Straßen, #Fahrverbot für #Diesel und Benziner, weitgehend #autofreie Kieze: Der Senat will die Stadt spürbar verändern. Das ist das Konzept.
Vielen Menschen erscheint Berlin als grau, stressig, voller Autos. Aber das soll sich in den nächsten Jahren ändern, verspricht der #Stadtentwicklungsplan #Mobilität und Verkehr 2030. Danach soll Berlin in Zukunft grüner und entspannter sein als heute, und die Straßen bieten mehr Platz für #Fußgänger sowie #Radfahrer. Statt Stress gibt es ein „angenehmes #Verkehrsklima“, denn künftig pflegen die Berlinerinnen und Berliner eine „#Mobilitätskultur des Miteinanders“, wie es weiter heißt. Der größte Teil der Bevölkerung möchte kein eigenes Auto mehr besitzen, die Kieze sind weitgehend autofrei. Mit Fahrrädern werden in dieser Stadt künftig mehr Wege zurückgelegt als mit dem motorisierten Individualverkehr. Berlin als verkehrsberuhigter Ort, an dem es sich besser leben lässt als heute: Das ist die ambitionierte Vision des neuen Masterplans, über den der Senat an diesem Dienstag beraten möchte.
Er enthält weit mehr als die bereits bekannt gewordene Vorgabe, Benziner und Diesel mittelfristig aus der Innenstadt auszusperren. Radschnellwege, neu gestaltete Straßen mit weniger Parkplätzen, aber mehr Ladesäulen für Elektroautos als heute, neue Schienenstrecken: „Im Berlin der Zukunft ist es problemlos möglich, komfortabel autofrei zu leben und dabei flexibel mobil …
Bahnhöfe: Mobilität : BER-Bahnhof im Test: Züge und Bahnsteige passen nicht zueinander, aus Berliner Zeitung
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/ber-bahnhof-im-test-zuege-und-bahnsteige-passen-nicht-zueinander-li.135581
Wer in den #Flughafenexpress einsteigen will, muss Stufen überwinden. #Senioren und #Fahrgastvertreter von Pro Bahn stellen weitere Mankos fest.
Es ist ein Problem, das an vielen Bahnhöfen besteht: Die Höhe der Bahnsteige und der Einstieg vieler Züge passen nicht zueinander. So ist es auch in der jüngsten Bahnstation der Hauptstadt-Region, dem #Flughafenbahnhof unter dem #BER. Aber auch bei anderen Themen gibt es Anlass zur Kritik – trotz einer „gewissen Wohlfühlatmosphäre“ in der #Tunnelstation, #Sauberkeit und guter #Beleuchtung. Das geht aus einem Testbericht hervor, den die Senior Research Group und der #Fahrgastverband Pro Bahn Berlin-Brandenburg am Mittwoch veröffentlicht haben.
2011 ging der Flughafenbahnhof in Betrieb – pünktlich. Allerdings durften dort fast neun Jahre lang keine Fahrgäste ein- und aussteigen, weil sich der Bau und die Fertigstellung des direkt darüber gelegenen neuen Terminalgebäudes immer wieder verzögerten. Erst am 26. Oktober des vergangenen Jahres begann der #S-Bahn-Verkehr. Seit dem 31. Oktober, dem Tag der BER-Eröffnung, halten auch an den beiden anderen Bahnsteigen Züge – im Regional- und #Fernverkehr. Zwar findet wegen Corona derzeit kaum #Flugbetrieb statt. Doch klar ist, dass der Bahnhof Flughafen BER – Terminal 1–2 wieder stärker genutzt wird, sobald das #Passagieraufkommen zunimmt. Darum gerät er schon jetzt immer wieder in das Blickfeld von …
Mobilität: So viel zahlen Berliner wirklich für ihre Mobilität, aus Berliner Morgenpost
https://www.morgenpost.de/berlin/article231394587/So-viel-zahlen-Berliner-wirklich-fuer-ihre-Mobilitaet.html
Ein #Mobilitätskostenrechner zeigt, welche Ausgaben für #Auto, Rad und #ÖPNV anfallen. Vor allem Autofahrer unterschätzen die Kosten.
Manch einer, der zum Jahresanfang ein ÖPNV-Abo abschließen will, mag im ersten Moment schlucken: 761 Euro kostet die #Umweltkarte des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) für den Tarifbereich AB im Jahr bei monatlicher Abbuchung. Soll das Ticket im C-Bereich gelten, werden für zwölf Monate schon 1008 Euro fällig. Und doch ist die Nutzung von Bus und Bahn preislich geradezu ein Schnäppchen verglichen mit den Beträgen, die monatlich für andere Verkehrsmittel anfallen, namentlich: das eigene Auto.
Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Mobilitätskostenrechner, den der ökologisch orientierte #Verkehrsclub Deutschland (#VCD) veröffentlicht hat. Der VCD vergleicht darin verschiedene Verkehrsmittel vom #Fahrrad über Bus und Bahn bis zu Autos in verschiedenen Größen und Antriebsvarianten anhand der damit verbundenen Ausgaben. Berücksichtigt sind neben dem Kaufpreis die Fix- und Werkstattkosten, die jeweiligen Ausgaben für den Betrieb, sowie der Wertverlust für den Käufer beim jeweiligen Fortbewegungsmittel.
Mobilitätskostenrechner: Wer Auto fährt, zahlt deutlich mehr
Das Ergebnis fällt deutlich aus: Wer ein Auto besitzt, zahlt mit Abstand am meisten für seine persönliche Mobilität. Käufer eines gehobenen …
BVG: Wie die BVG das Auto in der Stadt überflüssig machen will, aus Berliner Morgenpost
https://www.morgenpost.de/berlin/article231350326/Wie-die-BVG-das-Auto-in-der-Stadt-ueberfluessig-machen-will.html
Eva #Kreienkamp ist seit Oktober #BVG-Chefin. Wo das Netz wachsen soll und welche Ticket-Angebote es braucht, erklärt sie im Interview.
Berlin. Es sind stürmische Zeiten, in denen Eva Kreienkamp den Chefsessel der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) übernommen hat. Mitten in der Corona-Pandemie ist die Managerin am 1. Oktober Vorstandsvorsitzende des Landesbetriebs geworden. Im Interview spricht sie über ihre Pläne mit dem Unternehmen und ihre Vorstellung vom Stadtverkehr der Zukunft.
Frau Kreienkamp, Sie sind seit gut drei Monaten bei der BVG. Welchen Eindruck haben Sie in dieser Zeit von Ihrem neuen #Unternehmen gewonnen?
Die BVG ist ein super Unternehmen. Ich war sehr glücklich, diese Position bekommen zu dürfen. Hier habe ich in den letzten drei Monaten so viele Menschen kennengelernt, die hochmotiviert und engagiert mit Bussen und Bahnen Berlin rund um die Uhr mobil halten. Das ist jeden Tag eine enorme Herausforderung und wird durch Corona nochmal verschärft.
Ihre Vorgängerin Sigrid #Nikutta trat nach innen und außen sehr lautstark auf. Von Ihnen sind solche Töne bislang nicht bekannt. Wie definieren Sie ihre Rolle als Vorstandsvorsitzende?
In der jetzigen Corona-Situation, die eine besondere #Aufmerksamkeit für das Unternehmen braucht, gestalte ich eher nach innen. Mein Weg nach außen …
VBB: Mit dem ÖPNV zum nächsten Impfzentrum • der VBB Bus&Bahn-Begleitservice hilft aus VBB
https://www.vbb.de/search/press/mit-dem-oepnv-zum-naechsten-impfzentrum
neue Funktion der #VBB-Fahrinfo bringt Fahrgäste direkt zu den #Corona-Impfzentren in Berlin und Brandenburg
Der VBB Bus & #Bahn-Begleitservice weitet sein Angebot aus und begleitet auch zum Impftermin
Der Weg aus der Pandemie kann durch die #Corona-Schutzimpfung gelingen. Neue Funktionen in der VBB-Fahrinfo zeigen Fahrgästen nun den direkten Weg zum nächsten #Impfzentrum in Berlin und Brandenburg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Der VBB setzt sich seit Beginn der Beschränkungen dafür ein, dass der #ÖPNV auch im Lockdown weiterhin zuverlässig für die Fahrgäste unterwegs ist. Auch jetzt, in der neuen Impfsituation, setzt der VBB mit zwei neuen Angeboten Maßstäbe und bietet digital, aber auch ganz analog und menschlich, optimalen Service und Hilfe.
VBB-Fahrinfo kennt den Weg zum Impfzentrum
Damit Berliner*innen und Brandenburger*innen schnell und unkompliziert den Weg zu ihrem Impfzentrum finden, wurden die entsprechenden Standorte in Berlin und Brandenburg in die VBB-Fahrinfo eingearbeitet. Mit einem Sonder-Update sind nun alle sechs Impfzentren in Berlin und alle elf Impfzentren in Brandenburg aktualisiert abrufbar.
In der VBB-Fahrinfo werden der Standort, umliegende Haltestellen und der etwaige Fußweg bis zur Haustür des jeweiligen Impfzentrums angezeigt.
Mit den neuen Funktionen kann gezielt nach guten Verbindungen zu einem bestimmten Impfzentrum gesucht werden und unterstützen so bei der Abstimmung des individuellen Impftermins auf den ÖPNV-Fahrplan. Mit der allgemeinen Eingabe „Impfzentrum“ ist es außerdem möglich, sich eine Liste mit allen Impfzentren anzeigen zu lassen. So ist die VBB-Fahrinfo auf der VBB-Webseite sowie in der VBB-App Bus & Bahn ganz unkompliziert und komfortabel als Routenplaner auf dem Weg zum jeweiligen Impfzentrum nutzbar.
VBB erweitert sein Service-Angebot im ÖPNV für #mobilitätseingeschränkte Personen
Schon seit Beginn der Pandemie erweiterte der VBB Bus & Bahn-Begleitservice seinen kostenlosen Service. Mit dem neuen Angebot des Erledigungsservice hilft der VBB mobilitätseingeschränkten Fahrgästen durch den Alltag. Nun kommt ein weiterer Service dazu: ältere, bewegungs- oder auch seheingeschränkte Menschen können den Service nun auch für die Begleitung zum Impftermin nutzen. Die Inanspruchnahme ist unabhängig davon, ob die zu Begleitenden einen Taxigutschein besitzen und mit dem Taxi begleitet werden möchten oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Personen, die einen Impftermin haben, können sich ab sofort beim VBB Bus und Bahn-Begleitservice melden und werden auf dem Weg in die Impfzentren und vor Ort unterstützt.
Der kostenlose VBB Bus & Bahn-Begleitservice richtet sich an alle Fahrgäste, die mobilitätseingeschränkt sind, sich unsicher fühlen, Bus und Bahn alleine zu nutzen oder Hilfe an Umsteigepunkten benötigen. Die Unterstützung beim Impfen und für Erledigungen runden den Service ab. Der Begleitservice kommt bei Kund*innen sehr gut an: Diese bewerten den aktuell mit der Note 1,3 bewertet.
Wie kann ich die Services in Anspruch nehmen?
Die VBB-Servicenummer 030-34 64 99 40 ist von Montag bis Freitag (9:00 bis 16:00 Uhr) besetzt. Ein Anruf genügt und Fahrgäste werden bei ihren Fahrten unterstützt, wichtige Erledigungen werden organisiert, zuverlässig und unter Einhaltung des notwendigen Abstands.
Weitere Informationen: www.vbb.de/begleitservice
Mobilität: Vorrang für den ÖPNV – Beschleunigung auf der Standspur!?, aus Senat
Klicke, um auf S18-25989.pdf zuzugreifen
www.berlin.de
Frage 1:
Wie viele Kilometer #Bussonderfahrstreifen gibt es aktuell in Berlin? (4. Juni 2020 102,46km)
Antwort zu 1:
Für die Umsetzung der Bussonderfahrstreifen (#BSF) sind die Bezirke als
Straßenbaulastträger verantwortlich. Die Vollzüge werden anschließend von den Bezirken
an die anordnende Behörde, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,
gemeldet. Auf Basis bisher bei der Senatsverwaltung eingetroffener Rückmeldungen gibt es
mit Stand Dezember 2020 rund 106 km BSF.
Frage 2:
Wie viele Kilometer der seit dem 1. Februar 2020 angeordneten Bussonderspuren wurden umgesetzt?
2
Antwort zu 2:
Nach Kenntnis der Senatsverwaltung wurden von den seit dem 1. Februar 2020
angeordneten BSF durch die Bezirke knapp 1,7 km umgesetzt.
Frage 3:
Seit 1. Januar 2017 wurden 9,3km Bussonderfahrstreifen neu angeordnet, jedoch nur 1,1km durch die Bezirke
markiert. Wie erklärt sich diese Diskrepanz und welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Senat, um die
Anordnung zügig umzusetzen bzw. welche Maßnahmen wären notwendig, um Anordnungen schneller zu
realisieren?
Antwort zu 3:
Für die Umsetzung der angeordneten BSF sind die Bezirke als Straßenbaulastträger
verantwortlich. Hinsichtlich der Umsetzungshindernisse hatten die Bezirke teilweise bereits
zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23916 Stellung genommen. Die Zeitverzüge beruhten
demnach insbesondere auf Personalengpässen, der Notwendigkeit von Ausschreibungen
sowie Finanzierungsproblemen. Der Senat hat die regelmäßigen Gespräche mit den
Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten genutzt, um auf die notwendige Umsetzung der
angeordneten BSF hinzuweisen.
Frage 4:
Inwieweit befindet sich ein im #NVP angekündigter Pilot in Vorbereitung bzw. Umsetzung, der eine flächige
Einfärbung von Bussonderfahrstreifen vorsieht, um die Akzeptanz für diese bei den übrigen
Verkehrsteilnehmenden zu verbessern? Warum ist zu diesem Pilotprojekt noch keine Entscheidung getroffen
worden?
Antwort zu 4:
Vor einer farblichen Unterlegung von Bussonderfahrstreifen sind die Erkenntnisse über
Kosten und Folgekosten sowie die Wirksamkeit der Grüneinfärbungen von Radfahrstreifen
abzuwarten. Insofern wurde noch keine Entscheidung über den Start eines Pilotversuchs
getroffen.
Frage 5:
Wie viele #LZA sind mit der Vorrangschaltung (verkehrsabhängiger Steuerung zur ÖV-Priorisierung)
ausgestattet und an wie vielen LZA ist die Vorrangschaltung außer Betrieb? Welche Gründe liegen hierfür
vor? Bis wann werden diese wieder vollständig in Betrieb genommen?
Antwort zu 5:
Die Gründe abgeschalteter verkehrsabhängiger Steuerungen sind vielfältig, eine Aussage
zur Wieder- oder Neu-Inbetriebnahme kann daher nur am konkreten Einzelfall getätigt
werden. In der Regel handelt es sich um kurzfristige Außerbetriebsetzungen auf Grund von
Baumaßnahmen oder technischer Defekte. Zudem kann es bei Neuplanungen vorkommen,
dass die neue Steuerung noch nicht optimal funktioniert und noch nachjustiert werden muss,
so dass zwischenzeitlich nur eine Festzeitsteuerung laufen kann.
3
Die BVG hat dazu mitgeteilt:
„Es existieren insgesamt 1.096 Lichtsignalanlagen mit einer verkehrsabhängigen
Steuerung. Bei derzeit 1.012 Lichtsignalanlagen (#LSA) ist die verkehrsabhängige Steuerung
in Betrieb. Die verbleibenden Lichtsignalanlagen laufen u.a. aufgrund von Baumaßnahmen,
temporären Umbauarbeiten, technischen Modernisierungen oder Umleitungen im FestzeitBetrieb.“
Frage 6:
Anhand welcher Kriterien wird über die Installation einer Vorrangschaltung entschieden?
Antwort zu 6:
Bei allen Neubauten von Lichtsignalanlagen wird geprüft, ob der #ÖPNV (Öffentlicher
Personennahverkehr) betroffen ist. Falls ja, wird eine entsprechende Ausstattung der LSA
vorgesehen. Darüber hinaus werden entsprechende Umbauten an bestehenden Anlagen
vorgenommen, wenn ein entsprechender Bedarf insbesondere von der BVG erkannt wird,
z.B. im Rahmen der Task Force Beschleunigung.
Frage 7:
Im Jahr 2017 wurden 9 LZA mit einer Vorrangschaltung, 2018: 34, 2019: 16 und 2020: 8 (Stand Juni)
ausgestattet. Die durchschnittliche Geschwindigkeit sank bei #Bus und #Straßenbahn von 19,1 km/h (#Tram),
18,2 km/h (Bus) auf 18,8 km/h (Tram) und 18,0 km/h (Bus). Wie wird diese Erkenntnis in der Task Force
Beschleunigung bewertet und welche weiteren Maßnahmen, fern ab der Bussonderfahrstreifen und
Vorrangschaltungen, werden diskutiert?
Antwort zu 7:
Für die Task Force Beschleunigung ermittelt die BVG anhand ihrer tatsächlichen
Verlustzeiten die sogenannten Brennpunkte, die sodann auf Beschleunigungspotenziale hin
analysiert und ggf. angepasst werden. Die möglichen Maßnahmen konzentrieren sich
hauptsächlich auf BSF und LSA-Schaltungen, jedoch werden auch Haltestellenumbauten
und allgemein veränderte Verkehrsführungen betrachtet.
Frage 8:
Wie arbeitet die Task Force Beschleunigung? (Teilnehmer? In welchem Rhythmus wird getagt?
Sitzungsleitung? Wie werden externe Impulse aufgenommen? Inwieweit werden die Maßnahmen evaluiert
bzw. findet ein Monitoring statt?)
Antwort zu 8:
Für die Task Force Beschleunigung tagt alle zwei Monate ein Lenkungskreis mit dem
Vorstand der BVG und dem Staatssekretär für Verkehr der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz. Die zugehörige Koordinierungsrunde mit leitenden
Mitarbeitenden der BVG und der Senatsverwaltung tagt alle ein bis zwei Monate zur
Abstimmung von Maßnahmen und Projektverfolgung. Die konkreten Projekte werden auf
Arbeitsebene je nach Maßnahme von den jeweils fachlich zuständigen Mitarbeitenden
bearbeitet und auch in zusätzlichen maßnahmenspezifischen Extra- Terminen diskutiert.
4
Frage 9:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 06.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz