Es ist ein wichtiges Datum für Berlin und Brandenburg. Noch dazu eines, dass man sich gut merken kann: der 8.8. Am 8. August 1924 hat erstmals eine elektrische S-Bahn Fahrgäste befördert, und der Aufstieg dieses stadtprägenden Verkehrsmittels begann. Jetzt könnte das Datum erneut eine Rolle spielen. Denn genau hundert Jahre später soll in Lichtenberg ein #Museum eröffnen, das an die bunte, aufregende, manchmal traurige Geschichte der Berliner S-Bahn erinnert. „Das ist der Plan. So haben wir es ins Auge gefasst“, sagt Udo #Dittfurth. Er ist Leiter des S-Bahn-Museums, das an seinem bisherigen Standort in Potsdam vor mehr als fünf Jahren schließen musste.
Die betroffenen Linien fahren wie folgt: #S5: Strausberg Nord <> Friedrichsfelde Ost (im 20- Minuten-Takt) sowie Lichtenberg <> Westkreuz #S7: Ahrensfelde <> Ostkreuz: im 20-Minuten-Takt, Ostkreuz <> Grunewald: im 10-Minuten-Takt, Grunewald <> Wannsee <> Potsdam Hbf: im 20-Minuten-Takt #S75: Wartenberg <> Springpfuhl im 20-Minuten-Takt Ein Ersatzverkehr mit Bussen ist zwischen Friedrichsfelde Ost und Lichtenberg eingerichtet.
Frage 1: Wie viele #Straßenlaternen gibt ist aktuell in Berlin? a. Wie viele davon sind aktuell defekt? Antwort zu 1: Aktuell werden ca. 215.000 #Lichtpunkte mit 225.000 #Leuchten betrieben. Von diesen sind aktuell 1.600 Leuchten infolge von #Störungen nicht in Betrieb. Darüber hinaus sind ca. 5.100 Leuchten nicht im #Regelbetrieb, hier wird die Verkehrssicherheit mittels Provisorien, #tagbrennenden Leuchten oder #funktionierenden Leuchten mit Beschädigungen sichergestellt. Frage 2: Welche Lampen (Leuchtmittel) werden nach Kenntnis des Senats in Berliner Straßenlaternen eingesetzt? a. Wie viele Straßenlaternen werden mit den unterschiedlichen Lampen jeweils circa betrieben? Antwort zu 2: Im Bestand der öffentlichen Beleuchtung sind aktuell 24.000 #Gasleuchten und 201.000 elektrisch betriebene Leuchten. Lampen der Elektrobeleuchtung sind #Natriumdampflampen (Anteil 38 Prozent), Leuchtstoff- und #Kompaktleuchtstofflampen 2 (Anteil 28 Prozent), #LED-Leuchtmittel und #LED-Leuchten (Anteil 23 Prozent), Halogenmetalldampflampen (Anteil 10 Prozent) und #Quersilberdampflampen (Anteil 1 Prozent). Leuchtmittel der Gasleuchten sind ausschließlich Gasglühkörper. Frage 3: In welchem #Lichtspektrum leuchten die unterschiedlichen Lampen? Antwort zu 3: Das Spektrum des Lichtes im sichtbaren Bereich hat eine Wellenlänge von ca.450nm bis 700nm. Das jeweilige Spektrum kann je nach Hersteller des Leuchtmittels variieren. Die LED-Leuchten sowie Leuchten mit #Halogenmetalldampflampen haben vorwiegend eine Lichtfarbe von 3.000 Kelvin. Leuchten mit Natriumdampflampen von 2.000 Kelvin, Gasleuchten von ca. 2.700 Kelvin. Frage 4: Wie viele Straßenlaternen mit Quecksilberdampflampen sollen nach Kenntnis des Senats in diesem Jahr mit einem anderen Leuchtmittel ausgestattet werden? a. Welche Lampen werden dabei in wie vielen Straßenlaternen neu eingesetzt? b. Bis wann sollen alle Quecksilberdampflampen erneuert werden? Frage 5: War das erzeugte Lichtspektrum ein Kriterium oder eine technische Spezifikation bei Beschaffungsvorgängen für Straßenlampen durch oder im Auftrag des Senats seit 2016? a. Welches Lichtspektrum wurde dabei bei den einzelnen Beschaffungsvorgängen zur Vorgabe gemacht? b. Wie viele Lampen wurden jeweils beschafft? Antworten zu 4 und 5: Im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden Wartung werden bei konventionellen Leuchten die Leuchtmittel bei Erfordernis typengleich ersetzt. Ausgenommen hiervon sind die Leuchten mit Quecksilberdampflampen, hier wird jeweils der Ersatz der Leuchten durch LED-Leuchten bzw. der Ersatz der Lampen durch LEDSubstitute geprüft, da die Leuchtmittel nicht mehr gehandelt werden. Eine Prognose zum Ausfall der vorhandenen Quecksilberdampflampen ist nicht möglich. Die Beschaffung der Materialien für Wartungsleistungen sind Leistungen des Generalübernehmers der Beleuchtung Stromnetz Berlin GmbH. Bei der Beschaffung von LED-Leuchten zur Modernisierung der Beleuchtung gelten in Bezug auf die Lichtfarbe die Vorgaben des Lichtkonzeptes. Im Mittel wurden pro Jahr ca. 10.000 Leuchten beschafft. 3 Frage 6: Bei welchen Grünanlagen in Berlin findet nach Kenntnis des Senats keinerlei künstliche Beleuchtung statt? Frage 7: Bei welchen Grünanlagen in Berlin findet nach Kenntnis des Senats eine künstliche Beleuchtung statt? a. Bei welchen Grünanlagen kommen dabei ausschließlich oder überwiegend halbhohe Laternen zur bodennahen Beleuchtung zum Einsatz? Frage 8: Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind? Antwort zu 6, 7 und 8: Zu unbeleuchteten Grünanlagen liegen keine Statistiken vor. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/13809 und 18/17578 verwiesen. Masthöhen unterhalb von 3 Metern werden aufgrund von Vandalismusschäden weder im Straßenland noch in Grünanlagen empfohlen. Zur Beleuchtung von Grünanlagen sind Festlegungen im Lichtkonzept von Berlin enthalten: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml Im Rahmen eines Pilotprojekts soll in der Neuköllner Hasenheide ein sogenanntes Mitlaufendes Licht‘ im Zuge einer Hauptverbindung der Fuß- und Radwege umgesetzt werden. Das Prinzip unterscheidet sich von bisherigen Beleuchtungsanlagen insofern, als dass die Leuchten miteinander kommunizieren und mit moderner Sensortechnik ausgestattet werden. Erkennt ein solcher Radarsensor (Reichweite bis zu 100 m) eine Bewegung, kann er sowohl den Ort, die Geschwindigkeit und die Größe des sich bewegenden Objekts registrieren. Daraus ermittelt die Anlage, ob es sich um eine Wegenutzerin oder ein Wegenutzer handelt und welche Leuchten auf dem prognostizierten Weg liegen und diese Leuchten entsprechend schalten. Hat die Person den beleuchteten Bereich verlassen, dimmt die Anlage nach einer gewissen Abklingzeit wieder auf das vorherige Level. Auf diesem Wege kann die nötige Energie für den Betrieb der (voraussichtlich) 20 W-LED-Leuchten (im Vergleich: 70 W je Leuchte in der bisherigen Anlage) weiter gesenkt werden. Gleichzeitig wird erwartet, dass gerade in den frühmorgendlichen Stunden Wochentags der 4 Einfluss der Lichtverschmutzung auf die Insekten in naturnahen Bereichen und Grünanlagen stark verringert wird. Berlin, den 11.03.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Frage 1: Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) sollen in diesem Jahr umgesetzt werden? (Bitte Angabe nach Bezirken.) Antwort zu 1: Für folgende Fußgängerüberwege wurde in diesem Jahr im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft bereits eine Mittelzusage für die Fertigstellung der Maßnahme erteilt: Mitte Hannoversche Straße/Hessische Straße Mitte Hannah-Arendt-Straße/Gertrud-Kolmar-Straße Mitte Michaelkirchplatz/Legiendamm Mitte Grenzstraße/Neue Hochstraße Friedrichshain-Kreuzberg Schlesische Straße/Cuvrystraße Pankow Meyerbeerstraße/Smetanastraße Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße Pankow Hauptstraße/Goethestraße Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße Pankow Buchholzer Straße/Charlottenstraße Marzahn-Hellersdorf Glauchauer Straße/Klingenthaler Straße Marzahn-Hellersdorf Jaques-Offenbach-Platz Lichtenberg Sewanstraße östlich B.- Grzimek-Schule Reinickendorf Heinsestraße 41 Reinickendorf Buddestraße/Königsweg Reinickendorf Titiseestraße/Waldshuter Zeile 2 Nach Vorlage des beschlossenen Haushaltes für das Jahr 2022 voraussichtlich im Frühsommer kann in Abhängigkeit des Mittelansatzes des Haushaltstitels 0730 52121 entschieden werden, für welche weiteren Fußgängerüberwege und sonstigen #Querungshilfen noch Mittelzusagen erteilt werden können. Frage 2: Welche FGÜ sind aktuell angeordnet worden, befinden sich aber noch nicht in der Umsetzung? (Bitte Angabe nach Bezirken.) Antwort zu 2: Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße Mitte Schiffbauerdamm/Albrechtstraße Mitte Schulzendorfer Straße/Kunkelstraße Friedrichshain-Kreuzberg Lausitzer Straße und Reichenberger Straße Friedrichshain-Kreuzberg Möckernstraße/Obentrautstaße Friedrichshain-Kreuzberg Friedenstraße/Koppenstraße Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberger Straße/Singerstraße Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Liegnitzer Straße Pankow Conrad-Blenkle-Straße/Rudi-Arndt-Straße Pankow Am Friedrichshain/Virchowstraße Pankow Bucher Chaussee/Hofzeichendamm Pankow Roelckestraße/Streustraße Pankow Pistoriustraße/Mirbachplatz Pankow Schivelbeiner Straße/Seelower Straße Pankow Blankenfelder Straße/Chatronstraße Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Johannisberger Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10 Charlottenburg-Wilmersdorf Wintersteinstraße 24 Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Sodener Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Eisenzahntraße/Hohenzollerndamm Charlottenburg-Wilmersdorf Fontanestraße/Auerbacher Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Fontanestraße 15 Spandau Wilhelmstraße 28 Steglitz-Zehlendorf Finckensteinallee/Baseler Straße Neukölln Lipschitzallee/Wildmeisterdamm Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel Marzahn-Hellersdorf Marzahner Promenade Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße Reinickendorf Reginhardtstraße 172 Reinickendorf Schönfließer Straße/Gollanzcstraße 3 Frage 3: Welche FGÜ konnten in 2020 und 2021 umgesetzt werden? (Bitte Angabe nach Bezirken.) Antwort zu 3: Im Jahr 2020 wurden folgende Fußgängerüberwege fertig gestellt: Mitte Habersaathstraße 15 Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße Pankow John-Schehr-Straße 38 Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34 Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Well-Straße Steglitz-Zehlendorf Curtiusstraße/Baseler Straße Tempelhof-Schöneberg Ringstraße/Kurfürstenstraße Neukölln Wildhüterweg/Am Eichenquast Neukölln Marienhofer Weg 22 Treptow-Köpenick Groß-Berliner Damm/Abram-Joffe-Straße Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg Reinickendorf Bernauer Straße 29 Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße Im Jahr 2021 konnten folgende Fußgängerüberwege umgesetzt werden: Mitte Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke Mitte Berolinastraße 8 Pankow Dunckerstraße/Stargarder Straße Pankow Pölnitzweg bei der Zufahrt zum Ludwig-HofmannQuartier Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44 Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße Neukölln Maybachufer/Bürknerstraße Reinickendorf Dianastraße 44 Reinickendorf Berliner Straße 105 Reinickendorf Wittenauer Straße/Michelbacher Zeile Zum Teil finden bei den genannten Maßnahmen 2022 noch Restarbeiten statt.
Berlin, den 10.03.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Welche U- und #S-Bahnhöfe sind entgegen den Regelungen des #PBefG Bln (#U-Bahn) bzw. der #EBO (#S- Bahn) auch nach dem 01.01.2022 nicht #barrierefrei zugänglich und warum nicht?
Antwort zu 1:
Zu beachten ist, dass lediglich die Anlagen der BVG den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Herstellung der vollständigen #Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 unterliegen. Die Anlagen der DB Station & Service AG hingegen unterliegen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung; eine konkrete Vorgabe zur Herstellung der Barrierefreiheit besteht hier nicht.
Aufgrund von komplexen Aufzugsstandorten und den zu berücksichtigenden technischen Anforderungen sind Verzögerungen bei der Realisierung einzelner Aufzüge an U-Bahnhöfen zu verzeichnen. Für die Herstellung der Barrierefreiheit müssen umfangreiche #Planrechtsverfahren durchgeführt werden. Das entsprechende Planrecht liegt größtenteils vor. Zunächst konnten die U-Bahnhöfe barrierefrei hergestellt werden, bei welchen der Einbau eines Aufzuges bautechnisch einfacher zu realisieren war. Derzeit befinden
sich daher überwiegend die komplexeren Umbaumaßnahmen noch in der Umsetzung.
Die folgenden S- und U-Bahnhöfe sind derzeit nicht barrierefrei erreichbar:
Linie
Bahnhof
Planrecht
U6
Alt-Tempelhof
Vorliegend
U7
Altstadt Spandau
Vorliegend
U3
Augsburger Straße
Vorliegend
U4/U7
Bayerischer Platz
Vorliegend
U9
Birkenstraße
Vorliegend
U6
Borsigwerke
Vorliegend
U2
Deutsche Oper
Anhörung läuft
U2
Ernst-Reuter-Platz
Genehmigung in Fertigstellung
U8
Franz-Neumann-Platz
Vorliegend
U1/U3
Görlitzer Bahnhof
Vorliegend
U7
Gneisenaustraße
Vorliegend
U7
Grenzallee
Vorliegend
U9
Güntzelstraße
Vorliegend
U2
Hausvogteiplatz
Vorliegend
U8
Heinrich-Heine-Straße
Genehmigung in Fertigstellung
U6
Holzhauser Straße
erfolgt mit Dammsanierung U6
U2
Kaiserdamm Süd / Nord
Vorliegend
U7
Konstanzer Straße
vorliegend, Änderungsverf. anhängig
U1/U3/U7
Möckernbrücke
Anträge noch nicht gestellt
U8
Moritzplatz
Anhörung läuft
U7
Mierendorffplatz
zurückgestellt wg. Tram-Planung
U2
Neu Westend
Vorliegend
U8
Pankstraße
Vorliegend
U7
Paulsternstraße
Anhörung läuft
U6
Platz der Luftbrücke
Vorliegend
U1/U3
Prinzenstraße (Aufzug II)
Antrag noch nicht gestellt
U4
Rathaus Schöneberg
Vorliegend
U8
Residenzstraße
Vorliegend
U7
Rohrdamm
Vorliegend
U2
Rosa-Luxemburg-Platz
Vorliegend
U1/U3
Schlesisches Tor
Vorliegend
U8
Schönleinstraße
Vorliegend
U6
Seestraße
Vorliegend
U8
Weinmeisterstraße
Genehmigung in Fertigstellung
U6
Westphalweg
Vorliegend
S75
Gehrenseestraße
Vorliegend
S3
Hirschgarten
liegt noch nicht vor
S25
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
liegt noch nicht vor
S2
Marienfelde
liegt noch nicht vor
S5/S7/S75
Nöldnerplatz
liegt noch nicht vor
S2
Yorckstraße
liegt noch nicht vor
Frage 2:
Sofern die Barrierefreiheit noch nicht besteht, inwieweit sind diese Bahnhöfe im #Nahverkehrsplan benannt?
Antwort zu 2:
Mit Aufstellung des Nahverkehrsplan im Frühjahr 2019 wurde für den barrierefreien Ausbau der U-Bahnhöfe darauf hingewiesen, dass an einzelnen Standorten eine Fertigstellung bis zum 01.01.2022 (gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG) nicht gewährleistet werden kann. Im Nahverkehrsplan sind als Ausnahmen die U-Bahnhöfe Deutsche Oper (U2), Borsigwerke (U6), Holzhauser Straße (U6), Platz der Luftbrücke (U6), Möckernbrücke (U7), Paulsternstraße (U7), Mierendorffplatz (U7) und Schönleinstraße (U8) genannt.
Über diese Ausnahmen hinaus sind gemäß Verkehrsvertrag Abweichungen nur in Abstimmung mit dem Aufgabenträger und der Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zulässig. Bei Abweichungen müssen die Gründe für die Nichterfüllung der Barrierefreiheit und Alternativlösungen benannt werden; diese können bei Bedarf überprüft werden.
Frage 3:
Wann wird für die bislang nicht barrierefrei ausgestalteten Bahnhöfe Barrierefreiheit erreicht werden (m. d. B. um Einzelaufstellung nach Bahnhof und jeweiligem Zeitplan)?
Antwort zu 3:
Der S-Bahnhof Marienfelde wird im Rahmen der Grundinstandsetzung barrierefrei ausgebaut, dies ist nach derzeitigem Stand für das Jahr 2029 vorgesehen. Der S- Bahnhof Gehrenseestraße wird im kommenden Jahr barrierefrei ausgebaut. Der barrierefreie Ausbau des S-Bahnhofes Hirschgarten ist derzeit für 2024 vorgesehen, dies ist jedoch abhängig von der Planrechtserteilung und der Vergabe der weiteren Leistungen. Der barrierefreie Ausbau der S-Bahnhöfe Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Nöldnerplatz und Yorckstraße soll im Rahmen umfassender Aus- und Neubaumaßnahmen erfolgen. Ein zeitlicher Horizont der Realisierung kann hierbei aufgrund des frühen Planungsstandes derzeit noch nicht genannt werden.
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Seitens der BVG wurden alle notwendigen #Planungsleistungen für U-Bahnhöfe seit spätestens 2015 beauftragt. Da sich aufgrund der Corona-Situation sowie diverser Materialengpässe Probleme in den Bauabläufen ergeben können, sind exakte #Inbetriebnahmetermine derzeit nur bedingt planbar.“
Frage 4:
Wie ist der Stand des Pilotprojekts „Alternative Barrierefreie Beförderung“? Welche Erfahrungen wurden bislang hiermit gemacht?
Antwort zu 4:
Das Pilotprojekt zur Alternativen Barrierefreien Beförderung (ABB) soll im Laufe dieses Jahres eingeführt werden. Das Bediengebiet umfasst die Bahnhöfe an der U-Bahn- Linie #U8 sowie auf einem Teilabschnitt der #U5 in Lichtenberg. Im S-Bahn-Bereich wird der Bahnhof Marienfelde an der #S2 einbezogen. Die Erprobung soll bis voraussichtlich Ende 2023 erfolgen, danach ist die stadtweite Einführung vorgesehen. Inwieweit aufgrund des Probebetriebs Änderungen am aktuell entwickelten Konzept erforderlich sind, wird sich erst nach Betriebsaufnahme des Pilotprojekts zeigen. Die BVG befindet sich gerade in der Bearbeitung der Ausschreibung für die erforderlichen Subunternehmerleistungen zum Einsatz und zur Disponierung der als ABB einzusetzenden, barrierefreien Fahrzeuge. Es gab noch viele Nachfragen der Bietenden, weshalb eine neue Verhandlungsrunde vereinbart, und die Frist auf Wunsch von Bieterinnen/Bietern um ca. 4 Wochen verlängert wurde. Bisher gingen zuversichtliche Prognosen von einer möglichen Inbetriebnahme zum 31.7.2022 aus. Die BVG berichtet jedoch, dass sie optimistisch ist, dass ein gutes Angebot zustande kommt und eine Betriebsaufnahme im 3. Quartal 2022 erfolgen kann.
Frage 5:
Der U-Bahnhof #Halemweg sollte bis 2019, der U-Bahnhof #Mierendorffplatz bis 2020 barrierefrei zugänglich sein. Worin ist die Verzögerung geschuldet?
Frage 6:
Wann und mit welchen konkreten Maßnahmen sollen nun die U-Bahnhöfe Halemweg und Mierendorffplatz barrierefrei werden?
Antwort zu 5 und 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Aufzug U-Bhf. Halemweg wurde im August 2019 in Betrieb genommen.“
Der Aufzugsstandort am U-Bahnhof Mierendorffplatz ist durch die geplante Straßenbahnstrecke vom U-Bahnhof #Turmstraße über den #Mierendorffplatz bis zum S- und U-Bahnhof Jungfernheide planungsbefangen. Deshalb wurde das Plangenehmigungsverfahren durch die Planfeststellungsbehörde im März 2020 ausgesetzt. Sofern die Planung für die Straßenbahnstrecke vorliegt, kann das Plangenehmigungsverfahren für den Aufzug fortgesetzt werden.
Frage 7:
Welche Planungen gibt es hinsichtlich der Schaffung eines zweiten Zugangs am S-Bahnhof Westend (Süd-Zugang)?
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Am Westend ist ein neuer Zugang geplant. Angedacht ist hier eine barrierefreie Fußgängerbrücke, die den Zugang von Südosten ermöglicht. Da das Projekt sich aktuell in einem frühen Planungsstadium befindet, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Aussagen zur Umsetzung treffen. Wie die baulichen Lösungen daher im Detail aussehen sollen und wann genau mit der Umsetzung begonnen werden kann, wird erst der weitere Projektverlauf zeigen. Die Umsetzung ist aktuell jedoch bis 2032 vorgesehen.“
Berlin, den 10.03.2022 In Vertretung
Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Frage 1: Der #Nahverkehrsplan des Landes Berlin sieht eine vollständige #Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 vor. Wann werden auf den Bahnhöfen der Linie #U5, die bisher nicht über ein Blindenleitsystem verfügen, die entsprechenden Leitsysteme umgesetzt (Bitte um konkrete Angabe von Bahnhof und Zeitraum)?
Frage 1: Zum 3. Bauabschnitt #Friedrich-Engels-Straße: Inwiefern gibt es bereits eine Lösung für eine #Lichtzeichenanlage (Ampel in der Friedrich-Engels-Straße / #Kastanienallee)? Antwort zu 1: Es existiert ein Vorentwurf für die #Lichtsignalanlage (LSA) zur Abschätzung der Lösungen für den Radverkehr an den Kreuzungen Friedrich-Engels-Straße / Kastanienallee sowie Friedrich-Engels-Straße – #Waidmannsluster-Damm / Hauptstraße – Waidmannsluster Damm / #Quickborner Straße.
Wer ist nach der Neuvergabe der Werberechte Eigentümer der #Fahrgastunterstände, welche durch die BVG als Bus- und Tramhaltestellen angefahren werden? Zu 1.: Die Verantwortung für die von der BVG als Bus- und Tramhaltestellen angefahrenen Fahrgastunterstände obliegt der BVG.
Rund 20.000 Schraubverbindungen der Stahlkonstruktionen werden überprüft
Acht Wochen nach der Inbetriebnahme der Behelfsbrücken der #Elsenbrücke ist eine zweite routinemäßige Kontrolle der #Stahlkonstruktion vorgeschrieben. So müssen systembedingt die ca. 20.000 #Schraubverbindungen inspiziert und bei Bedarf nachgezogen werden. Um die Arbeiten durchzuführen, sind folgende nächtliche #Verkehrseinschränkungen auf den Brücken erforderlich: