Ein positives Votum kommt aus Potsdam zur #Verlängerung der #U7.
Das Land Brandenburg verfügt derzeit über eine #Rücklage von rund 368 Millionen Euro an nicht ausgegebenen Regionalisierungsmitteln für den öffentlichen #Nahverkehr. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Landtagsfraktion der Linken hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt.
Im Jahr 2020 hatte das Land insgesamt 471 Millionen Euro an Regionalisierungsmitteln vom Bund erhalten, dieser Betrag soll jährlich steigen – bis 2030 auf insgesamt 511,2 Millionen Euro. Wie die Landesregierung in der Antwort auf die Linken-Anfrage schreibt, rechnet man damit, die aus den Vorjahren übriggebliebenen Gelder bis 2024 auszugeben.
Der Verkehrsexperte der Linken, Christian Görke, kritisierte auf Nachfrage, dass die Rücklage „trotz zahlreicher Mehrbestellungen in den letzten Jahren nicht abgeschmolzen“ worden sei. Da es sich um Bundesmittel handelt, könnten die Gelder nur zweckgebunden für den öffentlichen Nahverkehr ausgegeben werden. „Das Land hätte also durchaus finanziellen Spielraum für eine #Reaktivierung#stillgelegter#Bahnstrecken“, sagte Görke.
Der #Sauberzug saugte nachts an den Bahnsteigen den Abfall aus dem #Gleisbett. Jetzt muss er selbst auf den Müll. Ersatz nicht vor 2025!
Der knallgelbe Zug war der Meister Proper der #S-Bahn. Nachts saugte er während der Fahrt an den Bahnsteigen Kippen, Dosen, Spritzen, Pappbecher aus dem vermüllten Gleisbett. Nach 23 Jahren im #Putzeinsatz wurde der Sauberzug jetzt ausrangiert. Frühestens im Jahr 2025 soll eine neue #Hochleistungs-Maschine ausgeliefert werden, so ein Bahn-Sprecher zur B.Z.
„Es ist sehr ärgerlich, dass es die Bahn versäumt hat, Ersatz für die #Gleisreinigung im S-Bahnhofsbereich zu beschaffen. Das ist völlig inakzeptabel“, kritisiert S-Bahn-Experte Sven Heinemann (42).
Der SPD-Abgeordnete weiter: „Die Gleise sind an manchen Stationen total vermüllt. Die Problembereiche müssen künftig monatlich gereinigt werden. Denn das Land Berlin wendet gleichzeitig jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag für die #Sauberkeit der Stadt auf.“
Trotz Corona-Verzögerungen schreitet der Aufbau des #WC-Systems voran. Vielerorts stehen schon neue Häuschen. 2022 soll es 366 geben.
Gerade im Corona-Lockdown war es ein großes Problem. Weil Kneipen und Gaststätten geschlossen waren, fehlten für Spaziergänger vielerorts die Möglichkeiten, eine #Toilette zu benutzen. Dabei geht der Senat mit seinem #Toilettenkonzept gegen die Not vieler Bürgerinnen und Bürger vor. Von einem kompletten Zusammenbruch des Systems öffentlicher #Bedürfnisanstalten kann keine Rede sein. Kritiker hatten das in der seinerzeit erbittert geführten politischen Debatte um die Übernahme der Toiletten von der Firma Wall durch den Senat noch 2017/18 an die Wand gemalt. Vielerorts stehen inzwischen neue Anlagen, auch wenn die angestrebten Ziele auch in Folge der Corona-Pandemie nicht vollständig erreicht wurden, wie die zuständige Senatsumweltverwaltung von Senatorin Regine Günther (Grüne) jetzt in einem bericht ans Abgeordnetenhaus einräumte.
Bis April wurden 177 neue #Toilettenhäuschen in der Stadt aufgebaut 177 neue Toilettenanlagen wurden bis Ende April diesen Jahres in der Stadt errichtet. 37 bereits bestehende Toilettenhäuschen und die legendären „Café #Achtecks“ wurden saniert. Insgesamt stehen Bürgern und Touristen nun 221 öffentliche WC-Anlagen zur Verfügung. Eigentlich hatte die Verwaltung schon im Laufe des Jahres 2020 193 neue Toiletten aufstellen wollen, um damit die so genannte Grundversorgung zu sichern. „Pandemiebedingt traten Erschwernisse bei der Produktion der Toiletten und beim Personaleinsatz bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern und bei den für die erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zuständigen Straßenverkehrsbehörden auf. Allerdings ist es nicht so schlimm gekommen wie etwa die Firma Wall, die neuen Klo-Häuschen produziert, noch im Mai …
Einer der vielen unendlich scheinenden Planungsvorgänge Berlins scheint einem glücklichen Ende zuzugehen: Das einstige #Straßenbahndepot in Schönebergs #Belziger Straße wird von der Polizei geräumt und soll #kulturell genutzt werden.
Mindestens seit 2013 wird darüber nachgedacht, was aus der 11.000 Quadratmeter großen, #dreischiffigen Halle von 1899 werden soll, die 1964 von der #BVG stillgelegt worden war. 1968 wurde sie der Ort, an dem die Polizei nach Unfällen sichergestellte und beschlagnahmte Autos abstellt und untersucht. Auch der Fuhrpark des Senats wurde hier untergebracht.
Der ist inzwischen an den Tegeler Weg verlegt worden, Ende 2021 oder Anfang 2022 soll die Polizei sukzessive ausziehen: Dann dürfte eine Ersatzhalle auf dem Polizeigelände an der Lankwitzer Cecilienstraße fertiggestellt sein. Das hatte sich laut der landeseigenen Berliner Immobilienmanagementgesellschaft (BIM) und der Senatsinnenverwaltung verzögert, weil Mangel an Stahl und Bauholz herrschte und sich für den Innenausbau keine Firmen fanden.
#Digitalisierung 2021: Knapp ein Prozent der Stationen in Brandenburg verfügen über #Bahn-Hotspots. Bald sollen drei neue hinzukommen, darunter: der #BER-Bahnhof.
Weniger als ein Prozent der 308 Brandenburger #Bahnhöfe haben einen WLAN-Hotspot der Deutschen Bahn. Nur auf den drei Stationen #Brandenburg/Havel Hauptbahnhof, #Potsdam Hauptbahnhof und #Prenzlau (Uckermark) bietet die Bahn ihren Fahrgästen eine kostenlose Einwahl mit ihren Mobilgeräten ins Internet an.
Das geht aus der Antwort des Verkehrsministeriums in Potsdam auf eine Anfrage der Linksfraktion des Landtages hervor. Noch in diesem Jahr sollen die Bahnhöfe in #Cottbus, #Frankfurt (Oder) und Flughafen Berlin-Schönefeld folgen.
Nach Angaben des Ministeriums sind in Brandenburg weitere 25 Stationen der Deutschen Bahn „perspektivisch“ für ein freies WLAN in der Planung. Ein konkreter Zeitpunkt könne allerdings nicht genannt werden, hieß es.
Das #Passagieraufkommen am #Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt steigt während der Ferienmonate merklich an. Am gestrigen Freitag wurden mehr als 51.000 Fluggäste am #BER abgefertigt. Damit überstieg die Zahl der Passagiere erstmals seit Beginn der Corona-Krise die Marke von 50.000 an einem Tag. Das Passagieraufkommen liegt damit zwar deutlich unter den Zahlen im Sommerreiseverkehr 2019 mit bis zu 120.000 Fluggästen an den Spitzentagen. Im vergangenen Jahr wurden an den Hauptreisetagen aber nur rund 30.000 Passagiere gezählt.
Aktuell steuern mehr als 60 Airlines Ziele in rund 50 Ländern an. Aktuell beliebt sind insbesondere Ziele in der Mittelmeerregion wie Spanien, die Türkei, Griechenland und Italien. Erstmals werden in diesem Sommer von Berlin aus Thira auf Santorin, Tivat in Montenegro und Zakinthos Island angeflogen. Als neue Airlines konnten wir Play (Reykjavik) und Sky Alps (Bozen) begrüßen.
Ab August fliegt Scoot, die Low-Cost-Tochter von Singapore Airlines, drei Mal wöchentlich vom Flughafen BER über Athen nach Singapur. Zudem stockt Norwegian Airlines ihre Flüge nach Skandinavien auf.
Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der positive Trend der letzten Wochen setzt sich in den Ferien deutlich fort. An unserem Flughafen herrscht Urlaubsstimmung, wir spüren die Vorfreude unserer Passagiere auf Strände, Kultur und Begegnungen insbesondere in Gebieten der Mittelmeerregion. Wir freuen uns, dass unser neues Terminal 1 sich auch bei steigendem Verkehr gut bewährt und wir unsere Gäste optimal betreuen können. Jetzt kommt es darauf an, die Corona-Entwicklung im Griff zu behalten, damit die Reiselust auch über den Sommer hinaus anhalten wird.“
Da einige Prozesse am Flughafen unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln deutlich länger dauern, werden Passagiere gebeten, sich vor Reiseantritt gut vorzubereiten und mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.
Impressum
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin T +49-30-609170100 pressestelle@berlin-airport.de www.berlin-airport.de
Für knapp eine Woche wird am Samstagmorgen der #Tram-Verkehr in #Potsdam unterbrochen. Ein #Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet. Fahrgäste müssen sich auf #Einschränkungen einstellen.
Der #Straßenbahnverkehr in Potsdam muss am 31. Juli 2021 abermals unterbrochen werden – für knapp eine Woche. Wie der Verkehrsbetrieb Potsdam (#Vip) mitteilte, wird der #Tramverkehr Ende des Monats aufgrund von #Gleisbauarbeiten am Leipziger Dreieck und rund um den Potsdamer Hauptbahnhof zweigeteilt. Die Teilung beginnt in der Nacht zum Sonnabend, 31. Juli und greift ab Betriebsbeginn.
Für die Straßenbahn-Linien #91, #92, #93, #96 und #99 wird ein voneinander getrenntes Nord- und #Südnetz eingerichtet. Die Straßenbahnen im Norden der Stadt enden somit am Platz der Einheit, im Süden der Stadt fährt die Tram nicht über die Haltestelle Eduard-Claudius-Straße hinaus.
Die enormen #Kostensteigerungen für die neue #Tangentialverbindung Ost (#TVO) zwischen #Marzahn-Hellersdorf und #Köpenick macht weitere finanzielle Unterstützung durch den Bund erforderlich. Darauf hat der CDU-Politiker Mario Czaja hingewiesen.
Der frühere Gesundheitssenator kandidiert in dem Wahlkreis im Berliner Osten als Direktkandidat für den Bundestag. Ende 2021 laufe die bisherige Finanzierungszusage des Bundes für die vorgesehenen Summen aus der Gemeinschaftsaufgabe Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur aus, sagte Czaja. „Man braucht auch vom Bund starke Unterstützung und eventuell zusätzliche Mittel.
Die 6,4 Kilometer für die Tangentialverbindung Ost kosten nun 276 Millionen Euro Um das zu erreichen, brauche Marzahn-Hellersdorf eine starke Stimme im Bundestag mit guten Kontakten zu einer möglichen neuen Bundesregierung mit Unionsbeteiligung, macht Czaja Werbung in eigener Sache.
Wie berichtet sind die Kosten für die 6,4 Kilometer lange Verbindung zwischen dem südlichen Ende der #Märkischen Allee und der #Spindlersfelder Straße von der Wuhlheide über die #Spree Richtung Altstadt Köpenick wegen zahlreicher Umplanungen auf nun …
Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der Zeit von Montag, den 26. Juli 2021 bis Montag, den 11. Oktober 2021 umfangreich die #Straßenbahnanlagen im Bereich #Antonplatz sowie #Berliner Allee. Neben Gleis- und #Fahrleitungsarbeiten werden elastische #Gleisbettmatten verbaut. Diese haben das Ziel den #Körperschall zu reduzieren und #Erschütterungen in den Gebäuden zu verringern. Die gesamten Arbeiten erfolgen in zwei Bauabschnitten.
Von Montag, den 26. Juli 2021, zirka 4:30 Uhr, bis Montag, den 23. August 2021, zirka 4:30 Uhr, startet der erste Bauabschnitt in der Berliner Allee zwischen Antonplatz und Rossinistraße. Neben zirka 100 Meter neuen Gleisen, werden knapp 1000 Meter Kabel und Stromleitungen verlegt und Fahrleitungen erneuert. Durch den Einbau neuer Weichen erhält der Abschnitt einen zweigleisigen Abzweig. Die #Straßenbahnlinie#M4 ist nicht wie gewohnt unterwegs. Als Ersatz sind barrierefreie Busse zwischen Greifswalder Straße/Danziger Straße und Sulzfelder Straße im Einsatz.
Im zweiten Bauabschnitt von Montag, den 23. August 2021, zirka 4:30 Uhr, bis Montag, den 11. Oktober 2021, zirka 4:30 Uhr, geht es in der Berliner Allee zwischen Antonplatz bis Indira-Gandhi-Straße weiter. Neben neuen Gleisanlagen werden auch die Signalanlagen modernisiert. Des Weiteren erhält der Antonplatz neue Weichen. In Richtung stadteinwärts wird die Haltestelle Albertinenstraße erneuert und verlängert. Die Straßenbahnlinien M4, 12 und M13 sind nicht wie gewohnt unterwegs. Ein barrierefreier Ersatzverkehr mit Bussen ist zwischen Sulzfelder Straße und Antonplatz im Einsatz.
Um den Betrieb zwischen dem ersten und dem zweiten Bauabschnitt umstellen zu können, werden am 22. August 2021 die Fahrleitungen angepasst und Fugen- sowie Markierungsarbeiten durchgeführt. In der Zeit von zirka 07:00 Uhr bis zirka 24:00 Uhr sind die Straßenbahnlinien M4, #M13 und #12 nicht wie gewohnt im Einsatz. Ein barrierefreier Ersatzverkehr mit Bussen ist für die Linie M4 zwischen Greifswalder Straße/ Danziger Straße und Sulzfelder Straße unterwegs. Für die Linie M13 stehen Fahrgästen ebenfalls Busse zwischen Prenzlauer Allee/ Ostseestraße und Gounodstraße zur Verfügung.
Frage 1: Gibt es einen Unterschied zwischen dem derzeitigem #ÖPNV-Nutzungsverhalten der Einwohnerinnen und Einwohner Berlins und dem potenziellen #Nutzungsverhalten bei einem #Ausbau des #ÖPNV? Wie begründet der Senat seine Antwort? Antwort zu 1: Je nach #Ausbauzustand und Preisniveau eines Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt es ein unterschiedliches Nutzungsverhalten der von 2 dem Angebot erschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner eines Gebiets. Diese Tatsache ist in der Verkehrswissenschaft seit Jahrzehnten bekannt und wird in der Regel in Form sogenannter Elastizitäten ausgedrückt. Diese dienen u.a. der #Prognose von Nachfrageentwicklungen nach Bau bestimmter #Netzelemente, bspw. neuer #Straßenbahnstrecken. Welche Elastizitäten konkret anzuwenden sind, hängt von den jeweils zu untersuchenden Angebotsverbesserungen ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine andere Vorgehensweise zur Ermittlung des potenziellen Nutzungsverhaltens wurde im Zuge der Aufstellung des aktuellen Nahverkehrsplans 2019- 2023 gewählt. Im Zuge einer Marktstudie wurden von aktuellen und potenziellen Fahrgästen des Berliner ÖPNV deren Anforderungen und Präferenzen abgefragt (vgl. Kapitel I.1.7 des Nahverkehrsplans Berlin (NVP)). Die Ergebnisse der Studie, bei der u.a. als wichtige Marktfaktoren zugunsten des ÖPNV eine hohe Verkehrssicherheit, die Nutzbarkeit der Unterwegszeit, die Bedeutung verlässlicher Informationen und die hohe zeitliche Verfügbarkeit benannt wurden, flossen in die Zielsetzungen und Maßnahmen des Nahverkehrsplans ein. Frage 2: Wenn ja, wie wird der Senat den ÖPNV entsprechend der potenziellen Nachfrage auszubauen? Antwort zu 2: Das Ausbauprogramm des Senats für den ÖPNV umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen. Diese sind im aktuellen #Nahverkehrsplan (#NVP) 2019-2023 dargestellt. Soweit damit ein Ausbau von ÖPNV-Infrastruktur verbunden ist, sind diese im ÖPNV-Bedarfsplan dargestellt, der als Anhang 3 des Nahverkehrsplan ebenfalls vom Senat beschlossen wurde. Der NVP benennt zudem eine Reihe von Maßnahmen, die in direkter Konsequenz aus den Ergebnissen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Marktstudie in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen bzw. teilweise schon werden. Dazu zählen bspw. der weitere Ausbau der #Echtzeit-Fahrgastinformation, die Ausweitung des sogenannten #10-Minuten-Netzes, die Reduzierung von Störungen und Beeinträchtigungen insbesondere durch den motorisierten Individualverkehr sowie der Ausbau der #Platzkapazität. Der Nahverkehrsplan (NVP) 2019-2023 sowie sämtliche Anlagen findet sich unter https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/ Frage 3: Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 MobG BE sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins in allen Teilen Berlins über ein gleichwertiges ÖPNV-Angebot verfügen. Wie wird das #Mobilitätsangebot in den einzelnen Teilen Berlins miteinander vergleichbar gemacht? Antwort zu 3: Im Rahmen der Aufstellung des NVP 2019-2023 wurde auch die Gleichwertigkeit des Berliner ÖPNV-Angebots untersucht. Die Vorgehensweise dieser Untersuchung wurde bereits in der Antwort auf Frage 6 der Anfrage 18/27928 erläutert. 3 Frage 4: Sind die Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Kaulsdorfer Seen adäquat an den ÖPNV angeschlossen, sodass ihnen hier eine gleichwertige Mobilitätsmobilität im Sinne des MobG BE ermöglicht wird? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, was tut der Senat, um gleichwertige Mobilitätsangebote zu schaffen? Antwort zu 4: Die vom Mobilitätsgesetz geforderte Gleichwertigkeit der ÖPNV-Angebote wird über die Zugangs- und Angebotsstandards des Nahverkehrsplans konkretisiert, die nicht nur Entfernungen zur nächsten Haltestelle und Mindesttakte, sondern auch Mindestwerte für die so erschlossenen Bevölkerungsanteile definieren. Grundsätzlich entspricht das ÖPNVAngebot in Berlin den vom NVP festgelegten Zugangsstandards. Dies gilt für die Wohnbebauung westlich des Hultschiner Damms (Straßenbahnlinien 62, 63 bzw. Buslinie N90, in Teilen 108) bis zu den Parallelstraßen Lavendelweg, Weitzgründer Straße bzw. Am Barnim, südlich der Elsenstraße bzw. der Straße Am Niederfeld (Buslinie 398) inkl. des Wohngebiets zwischen Butzer See und Elsensee, östlich der Chemnitzer Straße (Buslinie 269, in Teilen X69, 169) inkl. der Striegauer Straße und große Teile der Waldenburger Straße sowie nördlich der Ulmenstraße bzw. Kohlisstraße (Buslinie 108) inkl. der Parallelstraßen Heerstraße, Bergedorfer Straße, Teile der Eschenstraße sowie der Roedernstraße. Die Zugangsstandards des NVP berücksichtigen aber auch, dass ggf. aufgrund der topographischen Situation oder des Zustands der Straßen eine 100 %ige Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ganz praktisch nicht immer gewährleistet werden kann. Insbesondere östlich und südlich des Habermannsees ist eine Bedienung mit Linienbussen der BVG aufgrund der Infrastrukturverhältnisse nicht praktikabel umsetzbar. So ist im NVP aus Abb. 87 im Kapitel VI.2.4.2 ersichtlich, dass ein Teil der dortigen Wohngebiete nicht innerhalb der vom NVP definierten Erreichbarkeitsstandards an den ÖPNV angebunden ist. Die dortige Bevölkerung zählt zu den 3,9 % der Berliner Bevölkerung, die außerhalb der Erschließungsstandards gemäß NVP wohnt. Zwar sind damit die Mindeststandards des NVP gemessen an der Gesamtbevölkerung eingehalten, der NVP gibt jedoch das Ziel vor, diese Mindeststandards soweit wie sinnvoll möglich zu überschreiten. Der NVP hat daher zur Behebung von infrastrukturell bedingten Erschließungsdefiziten die Erprobung eines Rufbussystems vorgesehen, um sowohl den Erfolg als auch die damit verbundenen Kosten real ermitteln zu können. Daher sind u.a. die Wohngebiete rund um die Kaulsdorfer Seen sowie die ÖPNV-Haltestellen der oben genannten Linien als zukünftiges Rufbus-Bediengebiet zwischen dem Aufgabenträger und der BVG vorgesehen. Der Betriebsstart für den Rufbus ist für Mai 2022 geplant. Frage 5: Laut Nahverkehrsplan 2019–2023, Kapitel I.1.5.5., sind einige Kieze in Berlin nicht gleichwertig mit Mobilitätsangeboten erschlossen. Genannt werden hier vor allem die Bezirke Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf, wo gemäß der Aussagen des NVP kein attraktives Angebot im Tagesverkehr vorhanden ist. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Angebot des ÖPNV in allen Bezirken attraktiv und gleichwertig zu machen (aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme und Bezirk)? 4 Antwort zu 5: Hierzu sei wird auf die Antwort zu Frage 5 der Anfrage 18/27928 verwiesen. Im Zusammenhang mit der nachfolgenden, bezirksweisen Aufschlüsselung durch die BVG über die in den vergangenen Jahren bestellten ÖPNV-Mehrleistungen verweist der Senat darauf, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Aufgabenträger für den ÖPNV auf ein bezirksübergreifendes ÖPNV-Netz abzielt und die Mehrleistungen nicht nach Bezirken differenziert plant oder gesondert erfasst. Reinickendorf · 2019: Betriebszeitenausweitung montags bis freitags im 20‘-Takt auf der Linie #220 zwischen Borsigwalde, Humboldt-Klinikum und U Rathaus Reinickendorf (neu: ab 05:30 Uhr bis 23:00 Uhr) · 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #120 zwischen U Leopoldplatz und U Paracelsus-Bad (neu: ab 05:00/06:30 Uhr bis 19:00/19:30 Uhr) · 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #124 zwischen Märkisches Viertel, Wilhelmsruher Damm und S Heiligensee (neu: ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) · 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #125 zwischen S Frohnau und U Kurt-Schumacher-Platz (neu: ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) · 2020: Betriebszeitenausweitung samstags im 20‘-Takt auf der Linie #125 zwischen U Osloer Str. und Holzhauser Str./Schubartstr. (neu: ab 05:30 Uhr bis 00:30 Uhr) · 2021: Taktverdichtung in den Sommerferien montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #133 zwischen Tegel-Süd, Neheimer Str. und U AltTegel (neu: ab 06:00/06:30 Uhr bis 18:00/18:30 Uhr) Treptow-Köpenick · 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr dienstags bis freitags auf einen 7/8- Minuten-Takt (statt 10‘-Takt) auf der Linie #F12 (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr) · 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie F12 (neu: ab 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr) · 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #164 zwischen Altglienicke, Siriusstr. und S Adlershof (neu: ab 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr) · 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #260 (neu: ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) · 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf der Linie #163 zu allen Betriebszeiten · 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf der Linie #363 zu allen Betriebszeiten · 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #62 zwischen S Köpenick und Mahlsdorf Süd (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr) · 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie #X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab 09:00 Uhr bis 00:00 Uhr) 5 · 2021: Taktverdichtung montags bis samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #68 zwischen S Köpenick und S Grünau (neu: Mo-Fr ab 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Sa ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) · 2021: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #27 zwischen S Friedrichsfelde Ost und Freizeit- und Erholungszentrum (neu: ab 06:30/07:00 Uhr bis 18:30/19:00 Uhr) Marzahn-Hellersdorf · 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #16 (neu: ab 10:00/10:30 Uhr bis 19:00/19:30 Uhr) · 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie #X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab 09:00 Uhr bis 00:00 Uhr) · 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie #398 (neu: Mo-Fr ab 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr, So ab 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr) Frage 6: Ist das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig? Wie begründet der Senat dies? Antwort zu 6: Siehe die Antwort zu Frage 3. Zudem wurde in der Anfrage 18/27928 in der Antwort auf Frage 6 bereits erläutert, wo hinsichtlich der Anforderung eines gleichwertigen ÖPNVAngebots noch Defizite bestehen. Frage 7: Bestehen gleichwertige Mobilitätsangebote im Vergleich City und den Außenbezirken? Wie begründet der Senat dies? Antwort zu 7: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 der Anfrage 18/27928 verwiesen. Frage 8: Was wird weiterhin unternommen, um das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig im Sinne des Mobilitätsgesetzes konkret auszugestalten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Bezirk, City und Außenbezirk)? Antwort zu 8: Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 in der Anfrage 18/27928 verwiesen. 6 Frage 9: Wie und warum bewertet der Senat a. einen #Neubau einer U-Bahn-Linie #U11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring in #Marzahn? b. eine Abzweigung der #U6 zum Flughafen #Tegel? c. eine Verlängerung der #U7 von Rudow zum Flughafen #BER? d. eine Verlängerung der U7 von Spandau nach #Heerstraße Nord? e. eine Verlängerung der #U8 von Wittenau ist #Märkische Viertel? Frage 10: Welche Planungen werden unternommen, um die unter 9. genannten Vorhaben zu realisieren? Antwort zu 9 und 10: Im #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 sowie im Nahverkehrsplan 2019-23 ist die Untersuchung von U-Bahn-Verlängerungen vorgesehen. #Machbarkeitsstudien zur Verlängerung der U6 zur Urban Tech Republic (UTR)/Flughafen Tegel, U7 zum Flughafen BER, U7 nach Heerstraße Nord und U8 ins Märkisches Viertel sind abgeschlossen. Der Senat hat im Februar 2021 beschlossen, dass die Verlängerungen der U7 an beiden Endpunkten weiterverfolgt werden sollen. Der zu erwartende Nutzen der Verlängerungen der U7 liegt höher als der bei den untersuchten Linien U6 und U8. Im Juni 2021 hat der Senat beschlossen, dass auch eine Verlängerung der #U3 zum #Mexikoplatz weiterverfolgt werden soll. Der nächste Schritt für die genannten Maßnahmen ist die Untersuchung der #Wirtschaftlichkeit. Die U-Bahn-Linie 11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring ist im Flächennutzungsplan enthalten, weshalb eine #Flächenfreihaltung gesichert ist. Für die vier in Machbarkeitsstudien untersuchten Linien gibt es folgende Einschätzungen: · Die Vorzugsvariante der U7 Richtung BER hat ein hohes Fahrgastpotenzial (35.000 Fahrgäste/Tag) und eine dreifach positive verkehrliche Erschließungswirkung: erstens für das Wohngebiet um den Lieselotte-Berger-Platz, zweitens für die Gemeinde Schönefeld (S-Bahn-Lückenschluss) mit den dort angesiedelten Wirtschaftsunternehmen auch in der Airport City, drittens entsteht eine weitere ÖPNV-Verbindung zum BER. Nötig bleibt eine Abstimmung mit Brandenburg und der Gemeinde Schönefeld für weitere Schritte. Eine Verlängerung nur auf Berliner Gebiet wäre nicht zielführend. · Die U7 Richtung Heerstraße hat das höchste untersuchte Fahrgastpotenzial (bis zu 40.000 Fahrgäste/Tag) und damit absehbar positive verkehrliche Wirkungen, etwa die Entlastung und den Ersatz des Busverkehrs in Spandau. Daher wäre eine genaue Nutzen-Kosten-Untersuchung für diese Strecke positiv zu bewerten. · Für die U8 Richtung Märkisches Viertel ist der zu erwartende Nutzen deutlich kleiner (geringeres Potenzial von 25.000 Fahrgäste/Tag), zudem sind starke Einschränkungen während der Bauzeit unvermeidlich (Sperrung Wilhelmsruher Damm). Darüber hinaus werden neue attraktive Verkehrsverbindungen wie die Heidekrautbahn-Reaktivierung plus Buserschließung bereits entwickelt bzw. sind im Bau. Vor diesem Hintergrund ist für die Maßnahme an der U8 durch den Senat nicht über die Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung entschieden worden. · Bei der U6 Richtung UTR ist nur ein geringes Fahrgastpotenzial (15-20.000 Fahrgäste/Tag) zu erwarten, aber gravierende Eingriffe während der Bauzeit (Sperrung der U6 nach Alt-Tegel für zwei Jahre, weitgehender Abriss des Einkaufszentrums Clou) und durch die Ausfädelung eine schlechtere Anbindung 7 von Alt-Tegel. Die alternative Straßenbahnanbindung erscheint vor diesem Hintergrund klar als geeignetere Schienenverkehrslösung für die künftige Anbindung der Urban Tech Republic. Frage 11: Gem. § 4 Abs. 2 MobG BE sollen die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, #barrierefrei gestaltet werden. Sind die #Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote barrierefrei? Wie begründet der Senat dies? Antwort zu 11: Mit Stand zum 31.05.2021 sind grundsätzlich alle durch die BVG eingesetzten U-Bahnen, Straßenbahnen, Fähren und Busse barrierefrei. Nicht barrierefrei sind lediglich die Ruderfähre #F24 in Rahnsdorf und die auf der Linie #218 im Grunewald partiell eingesetzten historischen Busse. Von 175 U-Bahnhöfen der BVG sind 35 bislang nicht barrierefrei. Insgesamt sind 123 U-Bahnhöfe mit einem taktilen Leitsystem für sehbehinderte und blinde Fahrgäste ausgestattet (Stand September 2020). Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist im Nahverkehrsplan darzustellen, wie ab 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet werden kann, soweit nicht begründete Ausnahmen davon erforderlich sind. Im NVP 2019-2023 wurde entsprechend dargestellt, dass an einzelnen Stationen die Fertigstellung der Aufzüge bis zum 01.01.2022 aufgrund technischer Anforderungen nicht sicher gewährleistet werden kann. Zudem muss aufgrund der Komplexität der Vorhaben an manchen Aufzugsstandorten auch mit Verzögerung bei der Realisierung gerechnet werden. Von 803 Straßenbahnhaltestellen der BVG sind 252 nicht barrierefrei (Stand 31.12.2020). Der Ausbau der restlichen ca. 200 Bahnsteige wird sukzessiv vorgenommen. Zu den ca. 6.500 Richtungshaltestellen der BVG beim Bus liegen derzeit keine konkreten Zahlen vor. Bei Straßenbahnen und Bussen wird die noch nicht an allen Haltestellen vorhandene barrierefreie Gestaltung durch die Ausstattung aller Fahrzeuge mit Rampen kompensiert. Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Aufzügen reagieren zu können, wird zur weiteren Unterstützung der Barrierefreiheit derzeit das vom Land bei der BVG bestellte Angebot einer Alternativen Barrierefreien Beförderung (ABB) von der BVG ausgeschrieben. Der Pilotbetrieb der ABB wird zunächst entlang der U-Bahn-Linie U8 sowie auf einem Abschnitt der U5 etabliert. Ab 2023 soll der ABB-Betrieb auf der Basis der mit dem Pilotbetrieb gesammelten Erfahrungen stadtweit ausgedehnt werden. Mit dem ABB-Betrieb wird Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen künftig eine Alternative geboten werden, wenn barrierefreie Zugangsstellen zum ÖPNV (Bahnhöfe und Haltestellen aller Berliner ÖPNV-Verkehrsmittel) nicht wie vorgesehen für Betroffene nutzbar und zugänglich sind. Ebenso ist die ABB-Nutzung möglich, wenn Zugangsstellen zum ÖPNV noch nicht barrierefrei ausgebaut sind. Bei Ausfall oder Fehlen bspw. eines Aufzugs soll für betroffene Fahrgäste zunächst eine mögliche Alternative im bestehenden ÖPNV-Netz geprüft werden. Wenn diese nicht oder nur mit hohem zusätzlichen Zeitaufwand verfügbar ist, erfolgt die Buchung eines ABB-Fahrzeugs für die Beförderung 8 zur nächsten geeigneten Zugangsstelle für die Fortsetzung der geplanten Fahrt. Nach Kenntnis des Senats existiert in Deutschland bislang kein vergleichbares Angebot, das im Sinne einer Beförderungsgarantie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die durchgehende Reisekette flächendeckend gewährleisten soll. Frage 12: Welche Maßnahmen zur Gestaltung von barrierefreier Mobilität wurden seit 2018 ergriffen? Welche Maßnahmen werden dieses Jahr noch umgesetzt, und welche sind für 2022 und 2023 geplant (aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme, Bezirk, City und Außenbezirk)? Antwort zu 12: Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich alle Bushaltestellen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in öffentlichem Straßenland. Somit liegt die Zuständigkeit und die Verantwortung zur Bushaltestelleninfrastruktur bei den Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke, welche als Straßenbaulastträger fungieren. Siehe hierzu ebenfalls die Antworten auf die Schriftliche Anfrage 18/25422. Der Landeshaushalt stellt über die Zuweisungen an die Bezirke hinaus Fördermittel für den barrierefreien Ausbau zur Verfügung, welche die Bezirke bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eigenverantwortlich beantragen können. Hinzu kommen Mittel aus dem zum Jahresende 2021 auslaufenden „Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“, sowie dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)“. Grundsätzlich bestehen die genannten Fördermöglichkeiten sowohl für Planungs- als auch Baukosten, sodass sowohl im Bestandsumbau als auch im Neubau ein hohes Maß an Flexibilität erreicht wird. Da die Bezirke die Haltestellen eigenverantwortlich umbauen, liegt dem Senat keine Auflistung der in den kommenden Jahren anstehenden Umbauten von Bushaltestellen vor. Zudem ergibt sich aus den Antworten auf die Anfrage 18/25422 die Vielschichtigkeit der Bearbeitungshemmnisse und zeigt, dass die Finanzierung dieser Aufgaben in Bezirkszuständigkeit über die Senatsverwaltungen einen zeitlichen und personellen Mehraufwand verursacht. Die Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe liegt in der Zuständigkeit der BVG. Zwischen den Jahren 2018 und 2020 wurden die folgenden Aufzüge in Betrieb genommen: · U-Bf. Oskar-Helene-Heim · U-Bf. Freie Universität (Thielplatz) · U-Bf. Podbielskiallee · U-Bf. Parchimer Allee · U-Bf. Jakob-Kaiser-Platz · U-Bf. Karl-Marx-Straße · U-Bf. Blissestraße · U-Bf. Adenauerplatz · U-Bf. Friedrich-Wilhelm-Platz · U-Bf. Halemweg · U-Bf. Rüdesheimer Platz · U-Bf. Kurfürstenstraße · U-Bf. Viktoria-Luise-Platz · U-Bf. Zwickauer Damm · U-Bf. Nauener Platz 9 · U-Bf. Schlossstraße · U-Bf. Eisenacher Straße · U-Bf. Spichernstraße (U3) · U-Bf. Spichernstraße (U9) · U-Bf. Sophie-Charlotte-Platz Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 sind die folgenden Ausbaumaßnahmen geplant: Bezirk Jahr U-Bahnhof Maßnahme Mitte 2021 U-Bf. Klosterstraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Mitte 2022 U-Bf. Hausvogteiplatz Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Mitte 2022 U-Bf. Seestraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Mitte 2022 U-Bf. Pankstraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Mitte 2022 U-Bf. Birkenstraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Mitte 2022 U-Bf. Rosa-Luxemburg-Platz Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Neukölln 2021 U-Bf. Grenzallee Barrierefreier Ausbau (Aufzug) CharlottenburgWilmersdorf 2022 U-Bf. Kaiserdamm Barrierefreier Ausbau (Aufzug) CharlottenburgWilmersdorf 2022 U-Bf. Augsburger Straße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) CharlottenburgWilmersdorf 2022 U-Bf. Konstanzer Straße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) FriedrichshainKreuzberg 2022 U-Bf. Gneisenaustraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) FriedrichshainKreuzberg 2022 U-Bf. Schlesisches Tor Barrierefreier Ausbau (Aufzug) TempelhofSchöneberg 2022 U-Bf. Rathaus Schöneberg Barrierefreier Ausbau (Aufzug) TempelhofSchöneberg 2023 U-Bf. Bayerischer Platz Barrierefreier Ausbau (Aufzug) TempelhofSchöneberg 2023 U-Bf. Platz der Luftbrücke Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Reinickendorf 2022 U-Bf. Residenzstraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Reinickendorf 2022 U-Bf. Holzhauser Straße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Reinickendorf 2023 U-Bf. Borsigwerke Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Reinickendorf 2023 U-Bf. Franz-Neumann-Platz Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Spandau 2023 U-Bf. Altstadt Spandau Barrierefreier Ausbau (Aufzug) 10 Bei der Straßenbahn kann durch den 100 %igen Einsatz von Niederflurfahrzeugen ein barrierefreier Verkehr angeboten werden. Zusätzlich sind mehr als zwei Drittel aller Straßenbahnhaltestellen vollständig barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau der restlichen ca. 200 Bahnsteige sieht der Nahverkehrsplan bis 2025 vor. Frage 13: Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass das Angebot des ÖPNV bezahlbar bleibt? Antwort zu 13: Der Senat hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen ergriffen, um ein bezahlbares und hochwertiges Angebot für den ÖPNV für alle Nutzergruppen sicherzustellen. Hierzu wurden auf Preisanpassungen der Abonnements in Berlin seit 2016 verzichtet und die Preise stabil gehalten und zusätzlich 2019 ein verbessertes und nochmals rabattiertes Jobticket eingeführt. Hierdurch werden insbesondere Pendlerinnen und Pendler entlastet. Für Schülerinnen und Schüler wird seit 2019 das Schülerticket kostenfrei angeboten, die Kosten hierfür trägt das Land Berlin. Außerdem hat der Senat gemeinsam mit dem Land Brandenburg für Auszubildende das verbundweit gültige Azubiticket des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) eingeführt, welches gegenüber der schon bisher ermäßigten Monatskarte für den Ausbildungsverkehr nochmals stärker rabattiert ist. Für Personen mit geringem Einkommen wird ein erheblich ermäßigtes Berlin Ticket S angeboten, was für Inhaberinnen und Inhaber des BerlinPasses erworben werden kann. Mit der Ausweitung der Berechtigung des Berlin-Passes auf Wohngeldempfängerinnen und -empfänger werden künftig auch Personen berücksichtigt, die knapp keine Transferleistungen beispielsweise nach dem SGB II und XII erhalten, um Lücken, die um die Einkommensgrenzen des Transferleistungsbezugs entstehen können, abzumildern. Mit diesen Regelungen bestehen für die jeweiligen Gruppen besonders preisgünstige Angebote zur ÖPNV-Nutzung. Für Gelegenheitsfahrten bietet der VBB-Tarif ebenfalls attraktive Preisangebote, die oftmals unten den Fahrpreisen anderer Regionen liegen. Gleichzeitig setzt sich der Senat dafür ein, dass der Bund den Ländern mehr Finanzmittel für den ÖPNV bereitstellt, um notwendige Angebotsausweitungen und den Ausbau des ÖPNV-Systems finanzieren zu können. Frage 14: Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 14: Nein. Berlin, den 20. Juli 2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz