Es ist offensichtlich alles viel schlimmer. Wie die Berliner #Wasserbetriebe bei Twitter mitteilen, ist der #Schaden am #Kaiserdamm größer als zunächst angenommen. Aus #Sicherheitsgründen müsse der Kaiserdamm deshalb #komplett#gesperrt werden. Nur noch das Abbiegen aus der Suarezstraße stadteinwärts sei noch möglich. Wie die VIZ Berlin am Freitagabend mitteilte, wurde das bereits umgesetzt.
Frage 1: Welche #Baumaßnahmen im Dorf #Malchow sind bis zum Jahr 2030 geplant? Antwort zu 1: Bei der Beantwortung der Fragen wird unterstellt, dass Baumaßnahmen der #Infrastruktur im Zusammenhang mit der #Dorfstraße von Interesse sind. Im Zeitraum bis ca. 2029 ist eine umfassende #Erneuerung der Dorfstraße Malchow zwischen Ortnitstraße und Blankenburger Pflasterweg geplant. Frage 2: Welche Baumaßnahmen sind an der Dorfstraße im Dorf Malchow geplant und wie sieht der #Zeitplan dafür aus?
Für den Umbau des #Bahnübergangs#Buckower Chaussee in #Marienfelde wird der Knotenpunkt ab dem 24. Januar für den #Fahrzeugverkehr gesperrt. Eigentlich war die Sperrung schon zum Ende des vergangenen Jahres angekündigt worden. Nun hat die Deutsche Bahn AG den neuen Termin bekannt gegeben. Voraussichtlich bis 2025 bleibt der Übergang für Fahrzeuge gesperrt. Nur für die Busse der #BVG sowie der Fuß- und #Fahrradverkehr bleibt er bis Dezember 2022 weiterhin passierbar. Im Anschluss werden Fahrradfahrer und Fußgänger den Übergang dann über Aufzüge überqueren müssen. Ab Dezember wird laut Deutscher Bahn dann auch der #Busverkehr umgeleitet.
Die #Frankfurter Allee ist wegen eines Wasserrohrbruchs zwischen Gürtel-/Möllendorffstraße und Alfredstraße seit Mittwochmorgen stadtauswärts #gesperrt. Die Fahrer der rund 25.000 Fahrzeuge, die dort täglich in Richtung Osten unterwegs sind, müssen sich andere Wege suchen. Die Sperrung wird voraussichtlich wochenlang zu Staus nördlich der Frankfurter Allee in Lichtenberg und südlich in Rummelsburg führen. Insbesondere im abendlichen #Berufsverkehr, wie sich schon am Mittwoch zeigte, wenn die Menschen in Richtung Marzahn-Hellersdorf und über die Stadtgrenze hinaus unterwegs sind.
Es ist ein Thema, das die Gemüter erregt und die neue Bezirksverwaltung kann wohl kaum darüber hinwegsehen: Im Köpenicker Stadtviertel #Wendenschloß entstehen Tausende neue Wohnungen, aber die #Infrastruktur wächst nicht mit. Das Viertel gleicht einer #Sackgasse: Im Westen und Süden grenzt es an die #Dahme, im Osten sind die #Müggelberge.
Im Vorfeld des Neubaus der #Straßenbahnlinie#M10 bis zum #U-Bahnhof #Turmstraße in #Moabit erneuern die Berliner #Wasserbetriebe ihre umfangreichen Rohre und Kanäle in diesem Bereich in neuen Trassen – immer neben den Gleisen, weil dort die Lasten durch die schweren Bahnen zu hoch wären.
Am 7. September beginnen die etwa anderthalb Jahre dauernden und in sechs Abschnitte untergliederten Arbeiten, wobei zuerst die beiden Bauabschnitte zwischen Bremer und Stromstraße sowie zwischen der Turmstraße und Alt-Moabit in Angriff genommen werden. Danach wandert der Bau abschnittsweise in Richtung #Hauptbahnhof, wo aktuell Endpunkt der M10 ist.
Der #BER wartet seit Monaten auf dringend benötigte #Corona-Liquiditätshilfen aus Berlin aus dem Jahr 2020. Doch die Grünen hatten einer Freigabe der Haushaltsmittel bisher nicht zugestimmt, weil sie ein weiteres #Sondergutachten forderten. Am Mittwoch hat die #Finanzspritze jedoch eine entscheidende Hürde genommen: Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses befürwortete eine Finanzspritze von 74 Millionen Euro. Das letzte Wort hat das Plenum, doch dort gilt die Zustimmung nun als sicher.
Das von den Grünen geforderte Sondergutachten soll es nämlich geben: Finanzsenator Matthias #Kollatz (SPD) stimmte zu und will die Gesellschafterversammlung des BER bitten, dieses auch zu beauftragen. Ob Brandenburg und der Bund mitziehen, ist unklar. In dem Gutachten soll auch klar aufgezeigt werden, wie sich die Erlöse der #Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes (FBB) darstellen, was de facto coronabedingte Defizite sind und wie möglicherweise eine #Teilentschuldung ausgestaltet werden kann. Grünen-Haushälter Daniel #Wesener gab daraufhin die Zustimmung für die #FBB-Finanzspritze.
Die neue #BER-Chefin und Finanzgeschäftsführerin Aletta von #Massenbach kann deshalb mit einer guten Nachricht in die #Aufsichtsratssitzung am Freitag gehen. Dann soll auch eine weitere Stelle neu besetzt werden: Jörg #Simon, Vorstandschef der Berliner #Wasserbetriebe, wird neuer Chefaufseher der FBB, die in den nächsten Jahren weitere 2,4 Milliarden Euro vom Steuerzahler benötigt.
Im kommenden Jahr wird es eine #Großbaustelle auf dem #Tempelhofer Damm geben. Damit der #Verkehr dort weiter fließen kann, müssen Bäume fallen
Derzeit wird in Tempelhof-Schöneberg immer noch heftig über die Auswirkungen und langfristigen Folgen der U-Bahn-Bauarbeiten am Tempelhofer und Mariendorfer Damm diskutiert. Währenddessen werden jetzt Details der Planungen für die Großbaustelle am Tempelhofer Damm bekannt, die im kommenden Jahr eingerichtet werden soll und einige Jahre dauern wird. Die #Wasserbetriebe wollen ihre mehr als 100 Jahre alten Wasserleitungen zwischen Platz der #Luftbrücke und #Borussiastraße erneuern.
Auch die #BVG sowie die Versorgungsunternehmen #Gasag, #Vattenfall und #Telekom werden diese Zeit nutzen, um ihre #Infrastruktur in dem Bereich zu sanieren und zu erneuern. Die Planungen für die Großbaustelle haben bereits vor vier Jahren begonnen. Sie soll ein #Modellprojekt für eine übergreifende #Baustellenkoordination sein. Die Bauarbeiten sollen Ende des kommenden Jahres beginnen.
Bäume auf dem Mittelstreifen werden gefällt Die Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage des CDU-Abgeordneten Christian Zander hat jetzt die Grünen im Bezirk hellhörig gemacht. Zander hatte unter anderem danach gefragt, wie viele Bäume in diesem Bereich den Bauarbeiten zum Opfer fallen werden.
Der Senat hat einen Schlusspunkt hinter eines der längsten #Vergabeverfahren und ewige Streitigkeiten vor Gerichten gesetzt: Das Land soll das Berliner #Stromnetz vom schwedischen Energiekonzern #Vattenfall zurückkaufen – ohne Steuermittel.
Der Berliner Senat hat den #Rückkauf des Berliner Stromnetzes vom Anbieter Vattenfall am Dienstag beschlossen. Nun muss das Abgeordnetenhaus dem Deal noch zustimmen.
Bei der Vorgeschichte, bei all den Problemen und Verfahrenspatzern könnten in der #Finanzverwaltung eigentlich die Korken knallen, dass nun gelungen ist, woran seit Jahren gewerkelt wurde. Matthias Kollatz aber betrachtet das Geschäft nüchtern. „Der Kauf des Stromnetzes stellt eine erfolgreiche #Rekommunalisierung dar“, sagt er. „Und es ist so, dass Vattenfall uns ein faires Angebot gemacht hat.“
Nettokaufpreis von 2,06 Milliarden Euro Nach Informationen des rbb liegt der reine Netto-Kaufpreis für die #Stromnetz-Gesellschaft bei 2,06 Milliarden Euro. Bis zu 80 Millionen Euro könnten noch für Nebenkosten dazukommen. Zur Finanzierung sagt Kollatz: „Es werden dabei keine Steuermittel eingesetzt.“ Das Land wird stattdessen eine #Holding-Gesellschaft neu gründen und dann Kredite aufnehmen.
Vorbemerkung des Abgeordneten: Mit den steuerlichen und tariflichen Regelungen gibt es die Voraussetzungen, mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Angebot für ein vom Arbeitgeber bezuschusstes #Jobticket zu machen und so auf den öffentlichen #Personennahverkehr zu verlagern. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat dementsprechend ein sogenanntes #Firmenticket aufgelegt und bietet dabei gestaffelte Rabatte an, die die finanzielle Attraktivität des Angebots noch erhöhen. Der öffentliche Dienst Berlins und die landeseigenen Unternehmen sollten die Möglichkeit bieten, ein gefördertes Firmenticket zu erwerben. Das gilt gerade, weil die in Berlin ansässige Bundesverwaltung bereits erste Förderangebote an seine Beschäftigten veröffentlicht hat.
Welche Einschätzung hat der Senat, was die Verlagerungspotenziale durch Firmentickets zum #ÖPNV in Berlin insgesamt betrifft? Welche Potenziale bestehen gerade in Bezug auf die Senatsverwaltung und die landeseigenen Betriebe? Zu 1.: Das zum 1. September 2019 eingeführte Firmenticket bietet einerseits Arbeitgebern ein attraktives und günstiges Instrument zur Gewinnung und Bindung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem vergleichsweise geringen, steuerfreien Zuschuss neben dem Arbeitsentgelt. Andererseits profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch von einer jederzeitigen Mobilität in ganz Berlin für unter 50 Euro/Monat oder weniger, abhängig vom Zuschuss des Arbeitgebers. Der Senat 2/4 schätzt das Firmenticket daher als sehr geeignetes Instrument ein, um zusätzliche Kundenkreise für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) zu erschließen. Grundsätzlich ist das neue Firmenticket ein attraktives Angebot für rund 1,4 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berlin und rund 830.000 in Brandenburg. Dazu zählen auch rund 115.000 Landesbedienstete, für die seit 1. November 2020 das Land Berlin die Kosten des Firmentickets im Rahmen der Hauptstadtzulage übernimmt, sowie rund 33.000 Beschäftigte der Berliner Landesgesellschaften, die einen Zuschuss ihrer Arbeitgeber zum Firmenticket in Anspruch nehmen können. Die Resonanz bei Arbeitgebern und Verbänden war durchweg positiv und die Entwicklung der Firmenticketzahlen bestätigt die hohen Erwartungen. Bevor mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Firmenticketverträge geschlossen werden können, ist der Abschluss einer Firmenticketvereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Erfahrungsgemäß dauert dieser Vorlauf einige Wochen. Trotzdem und obwohl nur in begrenztem Rahmen für das neue Firmenticket geworben wurde, haben sich die Zahlen der Firmenticketverträge im Januar und Februar 2020 im Vergleich zum Vorjahr um rund 50% erhöht. Durch die Corona-Pandemie ab März 2020 gab es – wie bei anderen Tarifprodukten auch – einen deutlichen Einbruch. Perspektivisch ist aber davon auszugehen, dass das Firmenticket zu Beginn der Pandemie am Anfang einer positiven Entwicklung stand und das Potenzial hat, die Zahl der ausgegebenen Firmentickets noch deutlich zu steigern.
Welche aktuellen Aktivitäten gibt es, um den Beschäftigten der Senatsverwaltung ein Angebot für ein gefördertes Firmenticket zu unterbreiten? Zu 2.: Seit dem 1. September 2019 konnten die Senatsverwaltungen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zum Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Firmenticket) in Höhe von 15 Euro zahlen. Seit dem 1. November 2020 gibt es den Zuschuss als Bestandteil der Hauptstadtzulage. Einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu einem VBB-Firmenticket für den Tarifbereich Berlin AB haben beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden. Das gilt in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes Berlin. Nicht für die Hauptstadtzulage berechtigte beamtete Dienstkräfte mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Eingruppierungen oberhalb der Entgeltgruppe E 13 erhalten gemäß § 74 b BBesG BE einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Euro, der zum Bezug des VBB-Firmentickets berechtigt. Voraussetzung für die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses ist jeweils der Abschluss eines Abonnements für ein VBB-Firmenticket.
Sollte es nach Auffassung des Senats eine einheitliche Regelung für den öffentlichen Dienst geben oder wünscht er individuelle Rahmenvereinbarungen der einzelnen Senatsverwaltungen? Wenn es Individualregelungen geben soll, warum? Zu 3.: Bereits vor Einführung des Firmentickets mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss gab es ein rabattiertes VBB-Firmenticket. Der Abschluss der Verträge mit den Verkehrsunternehmen oblag jeweils den Dienststellen des Landes Berlin. Die bestehenden Verträge mussten daher in der Mehrzahl der Fälle lediglich auf das Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss umgestellt werden, nachdem das Land Berlin seinen Beschäftigten ab 1. September 2019 einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von zunächst 15 Euro zugesagt hatte. Da die notwendigen Vertragsbestandteile für 3/4 einen VBB-Firmenticketvertrag im gemeinsamen Tarif der im #Verkehrsverbund BerlinBrandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (#VBB-Tarif) festgelegt sind, sind einheitliche Regelungen für den öffentlichen Dienst gegeben.
Gibt es Überlegungen für diffenzierende Detailregelungen, z.B. für Radfahrerinnen und Radfahrer, Menschen mit Schwerbehinderung oder auch nach Pendlerentfernungen? Zu 4.: Die Bedingungen für das VBB-Firmenticket sind im Anhang III zum VBB-Tarif festgeschrieben. Danach sind keine differenzierenden Detailregelungen in den genannten Fällen vorgesehen.
Welche Förderhöhe gilt bei den Senatsverwaltungen und landeseigenen Unternehmen derzeit?
Gibt es darüber hinausgehende Überlegungen zur Förderhöhe? Zu 5. und 6.: Beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zum VBB-Firmenticket in Höhe von 52,67 Euro bzw. 55,42 Euro monatlich, je nachdem, ob sie ihr Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Zahlweise abgeschlossen haben. Die Beträge entsprechen jeweils dem wirtschaftlichen Gegenwert eines VBB-Firmentickets für den Tarifbereich Berlin AB. Der Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten eines VBB-Firmentickets gemäß § 74 b BBesG BE in Höhe von 15 Euro monatlich bietet auch den beamteten Dienstkräften mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Eingruppierungen oberhalb der Entgeltgruppe E 13 einen Anreiz zum Umstieg von der privaten Pkw-Nutzung auf öffentliche Verkehrsmittel. Über die derzeitige Zuschusshöhe hinausgehende Überlegungen gibt es nicht. Nach dem aktuellen Stand der Rückmeldungen gewähren folgende Landesunternehmen einen Zuschuss zum Firmenticket: Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung #BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH 15 Euro/Monat Berliner Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat (Beschäftigte); 365 Euro/Jahr (Auszubildende) Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 5% Rabatt, keine Zuzahlung Berliner #Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung GmbH (#BWB) 10 Euro/Monat; bei regelmäßigem Einsatz an wechselnden Standorten vollständige Übernahme #Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH 15 Euro/Monat #BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 40 Euro/Monat 4/4 Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung #degewo Aktiengesellschaft 30 Euro/Monat bzw. 40 Euro/Monat Deutsche #Klassenlotterie Berlin rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat #Friedrichstadt-Palast Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung 15 Euro/Monat #HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung 15 Euro/Monat #Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat #IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat #Messe Berlin GmbH 30 Euro/Monat #Tegel Projekt Gesellschaft mit beschränkter Haftung 15 Euro/Monat #Tempelhof Projekt GmbH 20 Euro/Monat
Welche haushalterischen Auswirkungen gibt es derzeit und welche erwartet der Senat? Zu 7.: Für die Hauptstadtzulage werden jährliche Kosten in Höhe von 243,2 Mio. Euro veranschlagt. In diesem Betrag sind die Arbeitgeberzuschüsse des Landes Berlin für das VBB-Firmenticket enthalten.
Wie stellt der Senat sicher, dass sich auch die landeseigenen Unternehmen beteiligen und ihren zahlreichen Beschäftigten geförderte Firmentickets anbieten? Zu 8.: Der Senat wirkt seit der Einführung des Firmentickets des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) im Jahre 2019 in seiner Funktion als Gesellschafter darauf hin, dass auch die Berliner Landesunternehmen, d.h. die Unternehmen und Gesellschaften privaten Rechts mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes Berlin und die wirtschaftlich bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts, ihren Beschäftigten jeweils die Vorzüge des VBB-Firmentickets zukommen lassen. Berlin, den 16.03.2021 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen