12.11.2024
Frage 1:
Sind alle #Fußgängerüberwege aus dem ersten Paket des Sofortprogramms von 2021 inzwischen umgesetzt? Wenn nein, warum?
Antwort zu 1:
Alle Einzelmaßnahmen des Paketes 2021- 2024 sind beauftragt und fast alle umgesetzt. Zwei Maßnahmen konnten wegen laufender anderer Baumaßnahmen im umliegenden Straßennetz noch nicht umgesetzt werden.
Frage 2:
Wie ist der Stand der Vereinbarungen und Umsetzungen von #Querungshilfen aus dem zweiten Paket? Wie ist die weitere Zeitplanung?
Frage 3:
Mit welchen Bezirken wurden Vereinbarungen getroffen, mit welchen nicht und warum?
Antwort zu 2 und 3:
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhang zusammen beantwortet.
Mit allen Bezirken sind im Herbst 2023 Rahmenvereinbarungen geschlossen worden. Im Anschluss wurden mit den Bezirken maßnahmenspezifische Einzelvereinbarungen geschlossen. Lediglich mit den Bezirken Spandau, Reinickendorf und Marzahn-Hellersdorf wurden keine Einzelvereinbarungen geschlossen. Der Umfang des Pakets 2 beläuft sich somit auf 102 Einzelmaßnahmen.
Bisher wurden aus dem Paket 2 zwei #Baulose (6 und 7) mit 15 Querungshilfen beauftragt und es wurde mit der #Realisierung begonnen. Zwei weitere Baulose (8 und 9) befinden sich in der #Planung mit dem Ziel, Anfang 2025 in die Ausschreibung zu gehen und bei erfolgreicher #Vergabe im II. Quartal mit der Ausführung zu beginnen.
Ausgelöst wurden darüber hinaus Planungsverträge für die #Beleuchtung von 53 Fußgängerüberwegen (FGÜ), sowie 24 Querungshilfen und die Bauüberwachung von 33 Einzelmaßnahmen. Weiterhin wird derzeit die Ausschreibung und Vergabe zur Beschaffung der technischen Ausrüstung von sieben priorisierten #FGÜ vorbereitet. Ziel ist die Beauftragung im ersten Quartal 2025. Bei einer Lieferzeit von ca. 24 Wochen ist für diese FGÜ mit ersten Fertigstellungen im dritten Quartal 2025 zu rechnen.
Frage 4:
Welche neuen Fußgängerüberwege wurden im sogenannten Baulos 6 im Dezember 2023 im Rahmen des Sofortprogramms durch den Senat ausgeschrieben und in welchen Bezirken sollen diese wann realisiert werden?
Frage 5:
Welche neuen Fußgängerüberwege wurden im sogenannten Baulos 7 im Februar 2024 im Rahmen des Sofortprogramms durch den Senat ausgeschrieben und in welchen Bezirken sollen diese wann realisiert werden?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhang zusammen beantwortet.
In den beiden Baulosen wurden nur #Mittelinseln und #Gehwegvorstreckungen ausgeschrieben.
Frage 6:
Wann sollen die weiteren Fußgängerüberwege ausgeschrieben werden?
Antwort zu 6:
Derzeit erfolgt die zwingend erforderliche #lichttechnische Berechnung, danach die #Beleuchtungsplanung und die daraus resultierende Bestellung der technischen Ausrüstung (Maste, Leuchten etc.). Die Veröffentlichung und Ausschreibung eines Paketes mit sieben Fußgängerüberwegen (Baulos 9) ist für Anfang 2025 geplant.
Frage 7:
Wie ist der Stand der baulichen Umsetzung dieser neuen Fußgängerüberwege, wann werden die ersten dieser Fußgängerüberwege der Nutzung übergeben und welche werden es voraussichtlich sein?
Antwort zu 7:
Der geplante Baubeginn für Baulos 9 ist das zweite Quartal 2025. Die Reihenfolge der Abarbeitung wird in der Regel von der ausführenden Firma festgelegt und ist davon abhängig, welche verkehrsrechtlichen Anordnungen zeitnah erwirkt werden können.
Das Baulos 9 enthält folgende FGÜ:
- Heckerdamm/ Bernhard-Lichtenberg-Straße (Charlottenburg-Wilmersdorf)
- Heckerdamm/ Geitelsteig (Charlottenburg-Wilmersdorf)
- Werneuchener Straße/ Küstriner Straße (Lichtenberg)
- Huttenstraße 12 (Mitte)
- Huttenstraße/ Ufnaustraße (Mitte)
- Blankenfelder Straße/ Chatronstraße (Pankow)
- Wiltbergstraße/ Ludwig-Hoffmann-Quartier (Pankow)
Frage 8:
Wie viele Verwaltungsschritte umfasst das Verfahren zur Einrichtung eines neuen Fußgängerüberwegs im Rahmen des Sofortprogramms des Senats und wie viele Schritte waren es vor dem Sofortprogramm?
Frage 9:
Welche Zeitersparnis gegenüber vergangenen Verfahren lässt sich durch die Praxis des Sofortprogramms des Senats belegen?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren zur Einrichtung eines neuen Fußgängerüberwegs umfasst die folgenden Schritte: #Standortvorschläge für einen FGÜ oder sonstige Querungsanlagen werden von den zuständigen Behörden auf Basis der bestehenden rechtlichen Grundlage geprüft. Im Falle der #verkehrlichen Notwendigkeit und baulichen Machbarkeit wird die Maßnahme seitens der zuständigen #Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Im Anschluss kann die Maßnahme im Rahmen der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen umgesetzt werden.
Das Sofortprogramm des Senats hat an den notwenigen Verwaltungsschritten nichts geändert. Aufgrund der zentralen Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung durch die Senatsverwaltung sind jedoch Beschleunigungspotentiale vorhanden, da die Bezirke personell entlastet werden und durch bezirksübergreifende Baulose mit ähnlichen Anforderungen bezüglich der Planung, des Baus und der Beschaffung von technischer Ausstattung, Synergieeffekte entstehen. Das Sofortprogramm des Senats umfasst daher Einzelmaßnahmen, für die bereits Anordnungen vorliegen, die aber auf Grund fehlender Kapazitäten in den Bezirken nicht umgesetzt wurden.
Ein Vergleich mit der vorherigen Verfahrensweise lässt sich nicht ziehen, da die Umsetzung der Maßnahmen in den 12 Bezirken sehr unterschiedlich gehandhabt wurde.
Frage 10:
Wurde die Beleuchtungsplanung für die Fußgängerüberwege im Rahmen des zweiten Pakets anders als im ersten Paket nicht auf die Lose aufgeteilt, sondern in einer einzigen Tranche ausgeschrieben und wenn ja, warum?
Antwort zu 10:
Im zweiten Paket wurde die Beleuchtungsplanung in einer einzigen Tranche ausgeschrieben. Basierend auf der Beleuchtungsplanung erfolgt die Ausschreibung zur Beschaffung der technischen Ausrüstung und der Bau der Elektroanschlüsse voraussichtlich in 5 Losen.
Frage 11:
Welche Erwartung hat der Senat damit verbunden und wie wurde diese Erwartung erfüllt?
Antwort zu 11:
Der Senat hat mit der Aufteilung (technische Ausrüstung und Elektroanschlüsse) die Erwartung verbunden, den Ausschreibungs- und Vergabezeitraum für den Bau erster FGÜ zu verkürzen (Lieferzeit ca. 24 Wochen). Die Erwartung hat sich erfüllt. Die ersten sieben priorisierten FGÜ können dadurch schon Anfang 2025 ausgeschrieben werden.
Frage 12:
Welchen Vorlauf hatten jene Fußgängerüberwege, die in 2023 in Regie des jeweiligen Bezirks umgesetzt worden sind?
Antwort zu 12:
Fußgängerüberwege werden oftmals nicht nur innerhalb eines Kalenderjahres umgesetzt und abgerechnet, insofern ist die Beantwortung der Frage schwierig. Im Jahr 2023 wurden nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung acht Fußgängerüberwege in Betrieb genommen, die von den jeweiligen Bezirksämtern gebaut wurden. Der Vorlauf bis zur Umsetzung der Querungsanlage ist bei allen Fußgängerüberwegen gleich (vgl. hierzu Antwort auf Frage 8).
Berlin, den 08.11.2024
In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de