19.08.2024
Frage 1:
Warum gibt es bis heute keinen #Fußgängerüberweg an diesen Standorten? Frage 2:
Wie und wann wurde die Bitte auf Anordnung des #FGÜ durch die oberste #Straßenverkehrsbehörde entschieden und mit welcher Begründung?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Antragstellung für eine Standortprüfung des Standortes #Gustav-Adolf- Straße/ #Amalienstraße im Jahr 2014 bedurfte es zunächst einer Zustimmung durch die oberste #Straßenverkehrsbehörde, da die ermittelten #Verkehrszahlen, insbesondere die #Fußverkehrszahlen, über den für einen Fußgängerüberweg zulässigen Werten lagen. Diese Abstimmung wurde leider nicht zu Ende geführt.
Für den Standort Gustav-Adolf-Straße/ #Obersteiner Weg wurde erst im Jahr 2022 ein Antrag auf Einrichtung einer #Querungshilfe gestellt.
Beide Standorte, Gustav-Adolf-Straße/ Amalienstraße und Gustav-Adolfstraße/ Obersteiner Weg, wurden sodann gemeinsam in der Arbeitsgruppe „ Förderung des Fußverkehrs/ Querungshilfen“ in den Jahren 2022 und 2023 behandelt und (erneut) geprüft. Für den Standort Gustav-Adolf-Straße/ Amalienstraße hat eine erneute #Verkehrszählung ergeben, dass eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde nicht mehr erforderlich ist.
Die erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen für einen Fußgängerüberweg in der Gustav-Adolf-Straße/ Amalienstraße und eine Gehwegvorstreckung in der Gustav-Adolf- Straße/ Obersteiner Weg liegen seit August 2023 vor. Eine Umsetzung dieser beiden Maßnahmen konnte noch nicht erfolgen, da die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zunächst für bereits seit längerer Zeit angeordneter Maßnahmen verwandt wurden.
Frage 3:
Wann werden die beantragten Fußgängerüberwege in der Gustav-Adolf-Straße umgesetzt?
Antwort zu 3:
Eine Umsetzung des Fußgängerüberweges und der Gehwegvorstreckung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Derzeit kann noch keine Umsetzungsperspektive genannt werden, da die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Mittel bereits vollständig gebunden sind.
Frage 4:
- Gibt es weitere geplante Fußgängerüberwege in Weißensee, die (noch) nicht umgesetzt wurden?
- Gibt es weitere angeordnete Fußgängerüberwege in Weißensee, die (noch) nicht umgesetzt wurden?
- Wenn es weitere geplante oder angeordnete Fußgängerüberwege in Weißensee gibt, warum wurden diese noch nicht umgesetzt?
Antwort zu 4:
- Folgende Fußgängerüberwege sind geplant:
- Börnestraße/ Langhansstraße
- Folgende straßenverkehrsbehördlich angeordneten Fußgängerüberwege wurden noch nicht umgesetzt:
- Schönstraße/ Amalienstraße
- Roelckestraße/ Große Seestraße
- Roelckestraße/ #Charlottenstraße
- Roelckstraße/ #Streustraße
- Roelckestraße/ #Lehderstraße
- #Pistoriusstraße/ Mirbachplatz.
- Der Fußgängerüberweg Schönstraße/ Amalienstraße wird im Zusammenhang mit der Investitionsmaßnahme „ Neubau der Schönstraße von Rennbahnstraße bis #Mierbachplatz“ gebaut, diese Investitionsmaßnahme befindet sich zurzeit in der Umsetzung.
Für den Fußgängerüberweg #Roelckestraße/ Große Seestraße gibt es seit März 2023 eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung. Er konnte bislang noch nicht gebaut werden, da die Finanzmittel anderweitigen –bereits angeordneten- Maßnahmen zugeordnet wurden.
Die Fußgängerüberwege in der Roelckstraße in Höhe der Charlottenstraße, Streustraße und Lehderstraße sowie in der Pistoriusstraße/ Mirbachplatz werden über das in diesem Jahr begonnene sogenannte FGÜ-Bauprogramm der Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gebaut. Mit diesem Programm unterstützt die Senatsverwaltung die Bezirke bei der Umsetzung der Querungshilfen.
Berlin, den 16.08.2024
In Vertretung Britta Behrendt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de