Potsdam: Straßenbahn ganz ohne Fahrer Siemens schickt im Depot des Potsdamer Verkehrsbetriebs eine Weltneuheit aufs Gleis, aus Neues Deutschland

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1155862.autonome-tram-strassenbahn-ganz-ohne-fahrer.html

Mit bis zu 16 Kilometern pro Stunde kurvt die #Straßenbahn eine Runde über den #Betriebshof der kommunalen Verkehrsbetriebe in #Potsdam (#ViP) an der Fritz-Zubeil-Straße 96. Sie fährt ein in die #Waschstraße, wird dort mit Wasser bespritzt und mit Bürsten gereinigt. Der Clou dabei: Das geschieht alles #vollautomatisch. Es sitzt kein Fahrer in der Bahn und es steht nicht wie gewöhnlich ein Arbeiter in der Waschstraße, der das #Waschprogramm auswählt und startet.

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Straßenbahn: Die BVG hat den Bogen raus Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der Köpenicker Bahnhofsstraße, Ecke Lindenstraße verschlissene Bogengleise. aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der Köpenicker Bahnhofsstraße, Ecke #Lindenstraße verschlissene #Bogengleise. Diese sind für #Straßenbahnen notwendig, um das Befahren von Gleiskurven ermöglichen zu können. Von Freitag, den 5. März 2021, Betriebsbeginn, bis Montag, den 8. März 2021, Betriebsbeginn, fahren die Straßenbahnlinien #61, #62, #63, #67 und #68 nicht wie gewohnt. Ein #barrierefreier #Ersatzverkehr mit Bussen ist zwischen S #Köpenick und Rathaus Köpenick eingerichtet. In Gegenrichtung sind sie zwischen Freiheit und S Köpenick im Einsatz.

Bereits von Montag, den 1. März bis Freitag, den 19. März 2021 wird es in der Bahnhofstraße sowie in der Lindenstraße zu Einschränkungen im #Straßenverkehr kommen. Die Lindenstraße ist zwischen Freiheit und Lindenstraße/Ecke Bahnhofstraße gesperrt. In Richtung Altstadt Köpenick kann die Lindenstraße weiterhin befahren werden.  Auch das Linksabbiegen in die Bahnhofstraße ist möglich.

Alle Informationen finden sich wie immer auch in der BVG FahrInfo-App, auf BVG.de, im BVG-navi sowie an den Aushängen vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Carsharing: Verkehrswende und Carsharing, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-25485.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern leistet #Carsharing aus Sicht des Landes einen Beitrag zur #Verkehrswende?
Antwort zu 1:
Ziel des Senats ist es insbesondere, den #Umweltverbund bestehend aus #ÖPNV
(Öffentlicher Personennahverkehr), Rad- und #Fußverkehr zu stärken, weil es sich hier um
besonders stadtverträgliche, umwelt- und klimafreundliche Verkehrsarten handelt.
Umgekehrt gilt es daher, die Zahl der im motorisierten #Individualverkehr zurückgelegten
Kilometer sowie die Zahl der Kfz im #Straßenverkehr zu reduzieren. Welche Rolle hierbei
jeweils die verschiedenen Formen von Carsharing-Dienste spielen können, ist noch nicht
eindeutig erwiesen.
In nationalen und internationalen Studien können insbesondere für stationsbasierte
Dienste durchaus relevante Effekte für Nachhaltigkeit und die oben genannten umweltund verkehrspolitischen Ziele nachgewiesen werden. Denn die stationsbasierten Dienste
fungieren häufig in Ergänzung zum Umweltverbund.
Für die sogenannten stationsungebundenen Angebote sind diese Effekte, nach
gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen, nicht oder nur bedingt nachweisbar.
Zentral ist hierbei stets die Frage, ob und in welchem Maße diese Angebote tatsächlich
Kfz-Verkehr vermeiden helfen, indem sie, den privaten Autobesitz reduzieren – oder ob
und in welchem Maße sie gerade Fahrten mit dem Umweltverbund ersetzen. Einen
Hinweis auf diesen Effekt, gibt die Tatsache, dass die heutigen Angebote bevorzugt im
ÖPNV-seitig hervorragend erschlossenen S-Bahn-Ring bereitgestellt werden.
2
Das angestrebte Geschäftsmodell steht hier auch in Konkurrenz zum stadtverträglichen
ÖPNV, den der Senat entsprechend der eingangs dargelegten Zielformulierung gezielt
fördern und stärken möchte.
Frage 2:
Inwiefern ist in den Außenbezirken ein hohes Potenzial für Carsharing vorhanden, da hier die Motorisierung
am größten ist, der öffentliche Personennahverkehr (Busse und Bahn) Lücken aufweist und hier die meisten
neuen Wohnungen gebaut werden, sodass es sinnvoll ist, verstärkt diese Gebiete zu betrachten?
Antwort zu 2:
Eine Unterscheidung in Außenbezirke und Innenstadtbezirke greift zu kurz. Bei der
Beurteilung der Angebotsdichte und -qualität des ÖPNV ist eine einfache Unterteilung in
Innenstadt- und Außenbezirke mit der Zuschreibung von Angebotslücken für die
Außenbezirke weder hilfreich noch zutreffend. Mit dem gültigen Nahverkehrsplan verfolgt
der Senat das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr weiter auszubauen.
Angebotsverbesserungen des ÖPNV haben insbesondere in verdichteten Gebieten
besonders hohe Potenziale, insofern ist die Siedlungsstruktur von besonderer Relevanz,
nicht die Lage innerhalb der Stadt. Auch beim Carsharing muss dies differenziert
betrachtet werden. In verdichteten Gebieten ist ein sich wirtschaftlich selbst tragendes
Angebot an Carsharing einfacher zu realisieren als in weniger stark verdichteten
Stadtgebieten. Daher kann Carsharing insbesondere in neuen Stadtquartieren, die mit
einem geringen MIV-Anteil, einer höheren Dichte und einem guten ÖPNV-Angebot geplant
werden, eine Rolle spielen. In weniger verdichteten Stadtteilen wie
Einfamilienhausgebieten ist es hingegen schwierig, die notwendige Nutzerdichte und
Anzahl an Carsharingfahrzeugen zu erreichen. In jedem Fall sollten die
Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass Carsharing zu einer Verringerung der
Wege mit dem MIV oder der Anzahl der Kfz und nicht zu einer Verlagerung vom ÖPNV auf
das Carsharing führt.
Frage 3:
Inwiefern leistet das Land Starthilfe für die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen in den
Außenbezirken, indem Carsharing-Unternehmen auf Fördermittelprogramme des Bundes hingewiesen
werden und die Bezirke Carsharing-Stellplätze ausweisen?
Antwort zu 3:
Aus den regelmäßigen Gesprächen zwischen der für Verkehr zuständigen
Senatsverwaltung und den lokalen Carsharing-Unternehmen ist bekannt, dass die
Carsharing-Unternehmen die Förderprogramme des Bundes kennen. Weiterhin
praktizieren die Bezirke seit vielen Jahren das Verfahren zur Teileinziehung, um so
Stellflächen im öffentlichen Raum für Carsharing-Fahrzeuge freizuhalten.
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom April 2020 wurden u.a. die
notwendigen Grundlagen für Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum gemäß
§ 5 CsgG (Carsharinggesetz) (u.a. Verkehrszeichen) geschaffen. Eine Verankerung im
Landesrecht wird derzeit vorbereitet.
3
Frage 4:
Welche Vorgaben macht das Land für das Carsharing in Berlin (z.B. nur umweltfreundliche Antriebe,
Elektroautos)? Falls es solche Vorgaben noch nicht gibt: aus welchen Gründen?
Frage 5:
Inwiefern ist beabsichtigt, das Carsharing-Angebot stadtweit besser zu steuern und zu verteilen (gerade
auch zu Gunsten der Außenbezirke), z.B. über die Vergabe von Konzessionen? Falls dies nicht beabsichtigt
ist: aus welchen Gründen?
Frage 6:
Inwiefern kann über ein landeseigenes Unternehmen wie die BVG ein Carsharing-Angebot mit
umweltfreundlichen Antrieben modellhaft in den Außenbezirken (ggf. in Kooperation mit einem CarsharingUnternehmen) erprobt werden, um die Lücken im Carsharing-Angebot zu schließen? Falls dies nicht
beabsichtigt ist: aus welchen Gründen?
Antwort zu 4, 5 und 6:
Die Fragen 4, 5 und 6 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf für
ein Sondernutzungsregime für Mietflottenfahrzeuge erarbeitet, das sich aktuell in der
Verbändebeteiligung befindet. Auf dieser Grundlage könnten Vorgaben für
Sondernutzungserlaubnisse festgelegt werden. Als Zubringer zu ÖPNV-Stationen sind
Rufbussysteme effektiver einsetzbar und werden daher im Rahmen des Nahverkehrsplans
erprobt.
Frage 7:
Inwiefern werden Carsharing-Stellplätze bei Neubau-Vorhaben der sechs landeseigenen
Wohnungsbauunternehmen mitgedacht und vorgesehen? Falls dies nicht beabsichtigt ist: aus welchen
Gründen?
Antwort zu 7:
Die landeseigenen Wohnungsbauunternehmen planen in den Mobilitätslösungen ihrer
Neubau-Vorhaben Carsharing-Stellplätze aktuell mit und sehen diese in vielen Fällen auch
vor.
Frage 8:
Inwiefern werden an Bahnstationen Carsharing-Parkflächen geplant und gebaut? Falls dies nicht
beabsichtigt ist: aus welchen Gründen?
Antwort zu 8:
Die Planung und der Bau von Carsharing-Parkflächen an Bahnstationen findet statt und
läuft in Abstimmung mit der DB Station & Service AG und der BVG. Dabei sind jeweils
auch die Eigentumsverhältnisse der betreffenden Flächen zu berücksichtigen.
4
Zu beachten ist, dass Flächen in der Nähe einer Bahnstation grundsätzlich eine besonders
hohe Lagegunst aufweisen. Insbesondere im innerstädtischen Bereich muss vor diesem
Hintergrund abgewogen werden, inwiefern diese hochwertigen Flächen für die Vorhaltung
von Kfz genutzt werden sollen. Für die Park-und-Ride-Anlagen der Bezirke liegen dem
Senat hierzu keine Informationen vor.
Berlin, den 26.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrsentwicklung in Oberschöneweide, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-25282.pdf

www.berlin.de

Frage 1:

Wie hat sich der #Straßenverkehr seit Eröffnung der #Minna-Todenhagen-Brücke im Dezember 2017 dort ent- wickelt? Wie viele Fahrzeuge nutzten die Brücke 2018 und 2019 jeweils täglich?

Antwort zu 1:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz führt für die Behörden des Landes Berlin die Verkehrserhebungen im öffentlichen Straßennetz durch. Entsprechend der Anforderung der beauftragenden Stelle ist das Ergebnis eine Knotenstrom- oder Quer- schnittszählung meist im Zeitraum von 7-19 Uhr mit stündlichen Werten für die einzelnen Fahrzeugarten:

  • Pkw+Lfw = Personenkraftwagen und Lieferwagen
  • Lkw (>3.5 t) = Lastkraftwagen größer 5 t
  • Bus = Kraftomnibus
  • Krad = Kraftrad
  • Radf = Radfahrende

Die angegebenen Werte sind nach den Fahrzeugklassen Kfz und Lkw zusammengefasst:

Kfz = Pkw+Lfw, Lkw (>3.5 t), Bus, Krad

Lkw = Lkw (>3.5 t)

Für die Ermittlung des Tagesverkehrs werden die erhobenen 12h-Werte mit einem Um- rechnungsfaktor auf 24 Stunden hochgerechnet.

Im Bereich der Minna-Todenhagen-Brücke wurden in 2018 zwei und 2019 keine Verkehrs- erhebungen durchgeführt.

 

Minna-Todenhagen-Brücke

Richtung Nordost Richtung Südwest Quer- schnitt Querschnittsdiffe- renz zur vorigen Zählung
Kfz/24h am 14.06.2018 14941 10793 25734    
am 11.10.2018 11109 11237 22346 -13 %
Lkw/24h am 14.06.2018 708 496 1204    
am 11.10.2018 456 461 916 -24 %

Frage 2:

Wie hat sich der Straßenverkehr im Raum Oberschöneweide seitdem entwickelt?

Wie viele Fahrzeuge nutzten die Straßen #Siemensstraße, #Edisonstraße und #Wilhelminenhofstraße täglich in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019? (Bitte getrennt nach PKW und LKW aufschlüsseln.)

Antwort zu 2:

Im Bereich der #Stubenrauchbrücke (Siemensstraße) und #Treskowbrücke (Edisonstraße) wurden Verkehrserhebungen in den Jahren 2016, 2018 und 2019 durchgeführt.

Stubenrauchbrücke (Siemensstraße) Richtung Nordost Richtung Südwest Quer- schnitt Querschnittsdiffe- renz zur vorigen Zählung
 

Kfz/24h

am 28.04.2016 15934 20336 36270    
am 09.10.2018 8195 12425 20619 -43 %
am 06.03.2019 8685 12024 20710 0,4 %
 

Lkw/24h

am 28.04.2016 835 1008 1843    
am 09.10.2018 403 540 942 -49 %
am 06.03.2019 379 537 916 -3 %

 

Treskowbrücke (Edisonstraße) Richtung Nord Querschnittsdifferenz zur vorigen Zählung
 

Kfz/24h

am 28.04.2016 8140    
am 10.10.2018 6946 -15 %
am 07.03.2019 6437 -7 %
 

Lkw/24h

am 28.04.2016 311    
am 10.10.2018 288 -8 %
am 07.03.2019 294 2 %

Im Bereich der Wilhelminenhofstraße wurden Verkehrserhebungen in den Jahren 2016 und 2018 durchgeführt.

Wilhelminenhofstraße (zwischen Siemensstraße und Edisonstraße) Richtung Ost Richtung West Quer- schnitt Querschnittsdiffe- renz zur vorigen Zählung
Kfz/24h am 05.04.2016 7358 3314 10672    
am 10.10.2018 913 946 1859 -83 %
Lkw/24h am 05.04.2016 172 125 296    
am 10.10.2018 27 25 52 -83 %

Frage 3:

Gibt es Hinweise darauf, dass vor allem LKW nicht die neue Brücke nutzen, sondern weiterhin durch die er- wähnten Straßen in Oberschöneweide fahren?

Frage 4:

Hat die zuständige Senatsverwaltung ermittelt, warum gegebenenfalls LKW-Lenker nicht über die Brücke, sondern durch die Wohngebiete von Oberschöneweide fahren?

Antwort zu 3 und 4:

Nach der vorliegenden Datenlage können keine aussagekräftigen Rückschlüsse auf eine derartige Entwicklung gezogen werden. Eine dafür notwendige Sondererhebung mit ver- gleichbaren Zähldaten, insbesondere zur Minna-Todenhagen-Brücke liegt nicht vor.

Frage 5:

Gibt es Überlegungen/Möglichkeiten, für diese Straßen ein Durchfahrtsverbot für schwere LKW über 7,5 To- nen zu verhängen, möglicherweise ausschließlich für die Nachtstunden?

Antwort zu 5:

Die Siemensstraße, Edisonstraße und Wilhelminenhofstraße sind nach dem Stadtent- wicklungsplan (StEP) Verkehr als Hauptverkehrsstraßen klassifiziert und auch weiterhin als solche vorgesehen. Dementsprechend wird diesen Straßen eine gesteigerte Ver- kehrsbedeutung beigemessen, um u. a. dem innerstädtischen Durchgangs- und Wirt- schaftsverkehr ein leistungsfähiges Straßennetz bereitzustellen. Die Anordnung eines Durchfahrtsverbots für LKW über 7,5 Tonnen würde eine Einschränkung dieser Funktio- nen bedeuten, die nur aus zwingend erforderlichen Gründen gerechtfertigt wäre.

Aus verkehrsbehördlicher Sicht besteht derzeit keine Veranlassung, solch ein Durchfahrts- verbot zu beschließen.

Berlin, den 30.10.2020

In Vertretung Ingmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Verkehr in Berlin: Abriss der Elsenbrücke blockiert Auto- und Schiffsverkehr, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228742895/Abriss-der-Elsenbruecke-blockiert-Auto-und-Schiffsverkehr.html

Durch den #Neubau der #Elsenbrücke kommt es auch auf der #Spree zu Einschränkungen. Das trifft vor allem #Ausflugsdampfer.

Schon heute sieht man auf der Elsenbrücke die Vorbereitungen für die #Abrissarbeiten. Sie bedeuten Einschränkungen für den Autoverkehr, der schon seit Monaten nur noch auf der westlichen Teilbrücke geführt wird. Der Neubau der 185 Meter langen Verbindung zwischen Friedrichshain und Treptow schränkt nicht nur den #Straßenverkehr ein. Auch darunter – auf der Spree – bedeuten die Arbeiten starke Belastungen, die die #Spreeschifffahrt empfindlich treffen.

Wie stark, macht die Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion deutlich. Zwar sei es eines der Planungsziele, die Auswirkungen auf die #Schifffahrt so gering wie möglich zu halten, teilt Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in der Antwort mit. Jedoch sei aufgrund der komplexen Konstruktion des Brückenbauwerks „während der gesamten Bauzeit“ bis planmäßig zum Jahr 2028 mit Einschränkungen zu rechnen.

Ab September: Sechswöchige #Vollsperrung der Elsenbrücke
Für den Rückbau der südöstlichen Teilbrücke werde es „voraussichtlich ab September 2020 eine bis zu sechswöchige Vollsperrung geben“, teilte …

Straßenverkehr: Straße des 17. Juni – Hauptverkehrsader oder dauergesperrte Eventmeile?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Tage war die #Straße des 17. Juni in den Jahren 2017, 2018 und dem Zeitraum zwischen
01.01.2019 und 14.11.2019 zwischen Platz vor dem #Brandenburger Tor und großem #Stern, wie viele Tage
zwischen Platz vor dem Brandenburger Tor und #Yitzhak-Rabin-Straße für den #Straßenverkehr gesperrt oder
nur eingeschränkt nutzbar? Angaben bitte in Tagen je Jahr für beide Abschnitte.
Antwort zu 1:
Die Straße des 17. Juni wurde für #Veranstaltungen im Jahr 2017 13 Mal, 2018 14 Mal und
2019 11 Mal gesperrt. Die Frage nach weiteren tagesgenauen Sperrungen der genannten
Abschnitte der Straße des 17. Juni kann nicht beantwortet werden, da eine derartige
statistische Erhebung nicht geführt wird.
Frage 2:
Wie erklären sich die Auf- bzw. Abbauzeit von Sperrungen und Aufbauten für Großereignisse, die bis zu
einer Woche vor deren Beginn bzw. bis zu einer Woche nach deren Ende, beispielsweise bei den
Feierlichkeiten zum Tag des Mauerfalls am 09. November 2019 oder jeweils zum Jahresende zu den
Sylvesterfeierlichkeiten?
Antwort zu 2:
Die Kunstinstallation am Brandenburger Tor war für die Feierlichkeiten zu 30 Jahre
Mauerfall von zentraler Bedeutung. Das Brandenburger Tor stellte, wie auch bei den
vorherigen Mauerfall-Jubiläen, als besonderes Wahrzeichen des Mauerfalls das Zentrum
der Feierlichkeiten dar. Daher war mit der Kunstinstallation eine großformatige
Inszenierung geplant, die sowohl das Brandenburger Tor als auch die Straße des 17. Juni
auf besondere Art und Weise in den Fokus der Veranstaltungswoche gerückt hat. Dies
2
nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass die Installation größtenteils durch die
Beteiligung Zehntausender Berlinerinnen und Berliner gestaltet wurde und insofern auch
für die Stadtgesellschaft von großer Wichtigkeit an diesem bedeutungsvollen Ort war. Die
Medienbilder haben das bestätigt.
Weil diese Installation bereits ab dem 04.11.2019 für alle Gäste am Brandenburger Tor
erlebbar sein sollte, mussten die Aufbauarbeiten für die aufwendige Konstruktion bereits
ab dem 21.10. beginnen. Die Krantürme, an denen das Netz befestigt war, standen auf
entsprechenden Lastverteilungen (Kiesbett, Splittbett, Verteilerplatten und Beton).
Der Aufbau dieser Lastverteilung, die Anlieferung der Kranteile (72 Sattelschlepper) und
der Aufbau nahmen demzufolge die entsprechende Zeit in Anspruch. Für die
Silvesterfeierlichkeiten und andere Großveranstaltungen gilt Ähnliches.
Frage 3:
Wie stellt der Senat bei planbaren Sperrungen sicher, dass der Verkehr auf den umliegenden Straßen wie
John-Foster-Dulles-Allee, Spreeweg, Hofjägerallee, Klingelhöferstraße oder Tiergartenstraße nicht
zusammenbricht, und die Zeit der Sperrung so gering wie möglich gehalten wird?
Antwort zu 3:
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) verfolgt gemeinsam mit allen bei der Genehmigung
einer Veranstaltung zu beteiligenden Behörden das Ziel, die Verkehrsbehinderungen bei
Veranstaltungen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren und geeignete
verkehrsregelnde Maßnahmen in Abstimmung mit der Polizei und der BVG zu treffen.
Zudem wird jeder Veranstalter verpflichtet, durch eine umfangreiche Öffentlichkeits- und
Medienarbeit über die anstehende Veranstaltung und die zu erwartenden
Beeinträchtigungen zu informieren. Diesen Forderungen kommen die Veranstalter auch
regelmäßig nach.
In Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger (Bezirksamt Mitte von Berlin)
wird restriktiv mit der Vergabe der öffentlichen Flächen umgegangen. Die Sperrungen und
Sondernutzungen werden auf das unumgängliche Maß beschränkt.
Frage 4:
Gibt es eine maximale Sperrzeit pro Jahr, die für die Straße des 17. Juni nicht überschritten werden darf,
und wenn nein, wie hält der Senat eine solche unlimitierte potenzielle Einschränkung mit dem zu
gewährleistenden Gemeingebrauchs dieser Straße als Hauptverkehrsstraße für den innerstädtischen
Kraftfahrzeugverkehr vereinbar?
Antwort zu 4:
Der Senat hat in Abstimmung mit dem Bezirksamt Mitte die „Zulassungskriterien für
Veranstaltungen (nicht Demonstrationen und Staatsbesuche etc.) auf der Straße des
17. Juni“ festgelegt, nach denen im Straßenzug Straße des 17. Juni/Brandenburger Tor
maximal 20 Veranstaltungen pro Jahr erlaubt werden sollen. Hierbei werden
Veranstaltungen, die nicht von internationaler oder herausragender Bedeutung sind oder
an denen kein gesamtstädtisches Interesse besteht, grundsätzlich nicht erlaubt.
3
Für die Jahre 2017 – 2019 wurde folgende Anzahl an Veranstaltungen genehmigt:
2017 13 Veranstaltungen
2018 14 Veranstaltungen
2019 11 Veranstaltungen
Frage 5:
Wie hoch ist derzeit das Sondernutzungsentgelt pro 24 Std, das z.B. Konzertveranstalter zahlen müssen,
wenn Sie die unter Pkt 1 genannten Bereiche nutzen und dementsprechend sperren lassen müssen?
Antwort zu 5:
Eine Sondernutzungserlaubnis ausschließlich für Konzerte wird auf der Straße des 17.
Juni grundsätzlich nicht erteilt. Konzerte sind Teil von (Groß-)Veranstaltungen mit
differenzierten Bühnenprogrammen. Für die beantragten Sondernutzungen der
öffentlichen Straßen werden differenzierte Gebühren nach der Verordnung über die
Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen
(Sondernutzungsgebührenverordnung – SNGebV) und dem Gebührenverzeichnis der
Anlage 1 erhoben (Sondernutzungsgebühren). Grundsätzlich werden
Sondernutzungsgebühren auf den Einzelfall bezogen ermittelt und in der durch das
Gebührenverzeichnis festgelegten Höhe festgesetzt. Für Sondernutzungen im
Zusammenhang mit Veranstaltungen finden in der Regel die Tarifstelle 1.2.3, Buchstaben
a) bis e) sowie gegebenenfalls die Tarifstelle 1.2.4 Anwendung. Innerhalb dieser Tarifstelle
wird nach den verschiedenen in Betracht kommenden und im Zusammenhang stehenden
Sondernutzungen differenziert, nämlich nach abgesperrten Flächen mit verschiedenen
Nutzungszwecken und Aufbauten, wie zum Beispiel Handelsstände (Speisen- und
Getränkeverzehr, mobile Geldautomaten), Werbestände (Promotion, Merchandising),
Logistikfläche, Zuschauertribünen und sonstige Aufbauten (wie Toiletten, TV, Video,
Bühne und Podium).
Berlin, den 29.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

autonomes Fahren: Ab Freitag fährt ein fahrerloser Bus im Linienverkehr der BVG. Die Beteiligten erhoffen sich viel, doch noch kostet die Fahrt Geduld., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226795667/BVG-Erster-Bus-ohne-Fahrer-in-Tegel-Auf-Stotterfahrt-in-die-Zukunft.html

Berlin. Die Zukunft der #Mobilität kommt noch etwas langsam daher, aber sie fährt. Am Freitagvormittag gaben die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) gemeinsam mit den Projektpartnern den Startschuss für den öffentlichen Testbetrieb ihres #fahrerlosen Busses . Erstmals sei damit ein #hochautomatisierter #Kleinbus im #Straßenverkehr einer deutschen Großstadt unterwegs. Nachdem die #fahrgastlose Testphase wie berichtet bereits Anfang August begonnen hatte, verkehrt der kleine gelbe Sechssitzer nun täglich bis Jahresende kostenlos im Linienverkehr auf dem 1,2 Kilometer langen Rundkurs zwischen dem U-Bahnhof #Alt-Tegel und der #Greenwichpromenade in Tegel.

Hochautomatisierter Kleinbus der BVG fährt mit 15 km/h durch Tegel
„Das klingt erstmal nach nicht sonderlich viel“, sagte Christian Rickerts, Staatssekretär der Senatswirtschaftsverwaltung bei der Jungfernfahrt am Tegeler Hafen. Aber es sei eben kein Katzensprung „sondern ein großer Schritt für die Stadt als Innovationsmotor.“ Als „intelligente Ergänzung im öffentlichen Personennahverkehr“, bezeichnete die BVG-Vorstandsvorsitzende Sigrid Nikutta den Bus. Mit den Mobilen sei es künftig möglich, Shuttleverkehre einfach und kundenfreundlich anzubieten. Auch Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese sah in den Fahrzeugen einen Zusatz zum bestehenden Nahverkehrsangebot. „Der ÖPNV ist nicht überall so gut getaktet. Da können wir mit kleinen Bussen vielleicht die Lücke füllen.“

Bis dahin dürfte es noch ein wenig dauern. Bei der Probefahrt zumindest zeigte sich noch die ein oder andere Schwäche …

Fahrradverkehr in Berlin

www.berlin.de

Frage 1:

Von wie vielen #Fahrradfahrern geht der Senat in Berlin aus und wie hat sich der Anteil am gesamten Straßenverkehr in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Antwort zu 1:

Zum gesamten #Straßenverkehr gehören der #Fußverkehr, der #Radverkehr, der #Kraftfahrzeugverkehr inklusive des #Lkw-Verkehrs. Straßen werden auch von Pendlern/Gästen und Besucherinnen und Besuchern der Stadt benutzt. Insofern ist eine Aussage zum Anteil des Radverkehrs am gesamten Straßenverkehr nicht möglich.
Das Land Berlin beteiligt sich seit 2008 an dem alle fünf Jahre durchgeführten Forschungsprojekt „Mobilität in Städten-SrV“, welches das Verkehrsverhalten der Berliner Wohnbevölkerung abbildet. Zentrale Ergebnisse hierzu werden auf den Internet-Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitgestellt unter: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik planung/zahlen fakten/mobilitaet 2013/index. shtml.
Ergebnisse des Befragungsdurchgangs aus dem Jahr 2018 werden ab Frühjahr 2020 zur Verfügung stehen. Für einen Radverkehrsanteil zurückgelegter Wege steht deshalb aktuell lediglich ein Vergleich der Jahre 2008 und 2013 zur Verfügung. Dieser zeigt für die Bewohnerinnen und Bewohner Berlins folgende Entwicklung:

Jahr 2008 2013
Einwohner ca. 3,363 Mio. ca. 3,517 Mio.
Anzahl Wege pro Einwohner pro Taq 3,4 Wege/Person 3,5 Wege/Person
Anzahl Wege pro Tag insgesamt ca. 11,434 Mio. ca. 12,310 Mio.
Anteil Radverkehr 11 Prozent 13 Prozent
mit dem Rad zurück- gelegte Wege pro Tag ca. 1,258 Mio. ca. 1,600 Mio.

Frage 2:

Wie viele Fahrradfahrer wurden seit 2006 in #Unfälle verwickelt , wie viele hierbei verletzt oder getötet? Bitte um Angaben nach Jahren und Bezirken.

Antwort zu 2:

Eine valide Darstellung der Verkehrsunfalldaten im Sinne der Fragestellung ist erst ab dem Jahr 2007 möglich. Diese ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2007 14 524 4.200 2.496 7.234
2008 11 539 4.757 2.816 8.123
2009 9 539 4.287 2.619 7.454
2010 6 470 3.803 2.222 6.501
2011 11 599 4.467 2.665 7.742
2012 15 635 4.527 2.528 7.705
2013 9 580 4.308 2.423 7.320
2014 10 586 4.757 2.722 8.075
2015 10 616 4.737 2.708 8.071
2016 17 583 4.668 2.607 7.875
2017 9 623 4.344 2.428 7.404
2018 11 741 4.871 2.760 8.383
Gesamt 132 7.035 53.726 30.995 91.887

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
Charlottenburg- Wilmersdorf 15 686 5.881 2.817 9.399
2007 1 46 466 242 755
2008 2 45 536 238 821
2009 0 52 482 259 793
2010 0 48 409 198 655
2011 0 48 496 242 786
2012 2 73 536 228 839
2013 0 52 439 199 690
2014 0 72 502 249 823
2015 3 66 493 257 819
2016 5 52 534 240 831
2017 0 57 455 215 727
2018 2 75 533 250 860
Friedrichshai n- Kreuzberg 11 755 7.139 4.845 12.750
2007 0 49 462 340 851
2008 0 51 531 406 988

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2009 1 47 549 381 978
2010 1 53 509 336 899
201 1 3 68 587 402 1.060
2012 1 66 610 403 1.080
201 3 1 81 581 41 3 1.076
2014 1 60 670 429 1.160
201 5 1 67 660 440 1.168
2016 0 62 664 446 1.1 72
201 7 2 67 612 399 1.080
2018 0 84 704 450 1.238
Lichtenberg 7 400 2.489 1.469 4.365
2007 0 30 1 58 120 308
2008 1 30 237 1 19 387
2009 0 31 202 145 378
2010 0 31 1 57 101 289
201 1 0 39 217 145 401
2012 1 31 198 102 332
201 3 0 26 193 109 328
2014 0 35 204 1 1 1 350
201 5 2 34 232 125 393
2016 1 35 216 1 19 371
201 7 0 35 210 141 386
2018 2 43 265 1 32 442
Marzahn-Hellersdorf 2 358 1.896 1.070 3.326
2007 0 35 182 93 310
2008 1 39 204 1 14 358
2009 0 23 1 76 98 297
2010 0 27 124 76 227
201 1 0 32 145 95 272
2012 1 33 142 87 263
201 3 0 23 165 80 268
2014 0 30 165 73 268
201 5 0 19 162 88 269
2016 0 20 140 82 242
201 7 0 34 125 80 239
2018 0 43 166 104 313
Mitte 19 1.265 10.534 6.349 18.167
2007 3 76 786 482 1.347
2008 2 104 831 514 1.451
2009 0 108 765 482 1.355
2010 3 92 756 441 1.292
201 1 2 1 1 1 863 593 1.569
2012 0 1 10 859 518 1.487

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
201 3 1 97 864 513 1.475
2014 3 98 958 61 5 1.674
201 5 0 1 13 979 586 1.678
2016 3 97 954 541 1.595
201 7 1 123 896 483 1.503
2018 1 1 36 1.023 581 1.741
Neukölln 7 355 3.222 2.222 5.806
2007 0 20 239 149 408
2008 0 24 270 192 486
2009 2 26 242 185 455
2010 0 23 223 149 395
201 1 0 27 255 181 463
2012 1 37 281 207 526
201 3 0 43 255 184 482
2014 0 33 300 213 546
201 5 1 32 293 208 534
2016 2 27 301 189 519
201 7 1 29 260 182 472
2018 0 34 303 183 520
Pankow 19 954 6.269 3.581 10.823
2007 4 79 493 325 901
2008 1 74 549 338 962
2009 3 82 514 343 942
2010 0 61 428 301 790
201 1 2 79 523 295 899
2012 2 92 468 279 841
201 3 1 84 517 242 844
2014 1 85 557 297 940
201 5 2 75 536 289 902
2016 1 87 552 298 938
201 7 1 78 548 278 905
2018 1 78 584 296 959
Reinickendort 5 263 2.396 1.251 3.915
2007 1 23 205 102 331
2008 0 17 234 143 394
2009 0 21 204 102 327
2010 0 18 184 103 305
201 1 0 18 192 87 297
2012 3 25 199 91 318
201 3 0 25 203 102 330
2014 0 23 210 92 325
201 5 0 16 200 1 14 330
2016 0 22 195 106 323

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
201 7 1 15 1 70 81 267
2018 0 40 200 128 368
Spandau 8 333 2.283 1.110 3.734
2007 2 23 214 102 341
2008 1 32 271 1 52 456
2009 1 26 197 1 10 334
2010 0 23 1 52 95 270
201 1 0 25 218 91 334
2012 1 28 196 85 310
201 3 1 25 169 92 287
2014 0 28 201 81 310
201 5 0 34 181 73 288
2016 0 30 181 86 297
201 7 1 23 146 77 247
2018 1 36 1 57 66 260
Steglitz-Zehlendorf 13 495 3.462 1.735 5.705
2007 1 44 301 165 51 1
2008 0 30 347 1 59 536
2009 0 46 281 1 35 462
2010 1 33 236 109 379
201 1 2 47 278 144 471
2012 1 49 316 1 55 521
201 3 1 38 281 1 32 452
2014 2 30 283 151 466
201 5 0 36 313 1 50 499
2016 3 43 271 148 465
201 7 1 44 266 1 30 441
2018 1 55 289 1 57 502
Tempelhof-Schöneberg 14 546 4.436 2.471 7.467
2007 1 44 359 182 586
2008 2 43 408 256 709
2009 2 40 374 186 602
2010 0 35 356 160 551
201 1 1 45 370 212 628
2012 1 43 376 199 619
201 3 3 37 335 200 575
2014 1 45 407 239 692
201 5 1 55 393 209 658
2016 0 53 371 216 640
201 7 0 46 348 186 580
2018 2 60 339 226 627
Treptow-Köpenick 12 625 3.719 2.074 6.430
2007 1 55 335 194 585

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2008 1 50 339 185 575
2009 0 37 301 193 531
2010 1 26 269 1 53 449
201 1 1 60 323 1 78 562
2012 1 48 346 1 74 569
201 3 1 49 306 1 57 513
2014 2 47 300 1 72 521
201 5 0 69 295 169 533
2016 2 55 289 1 36 482
201 7 1 72 308 1 76 557
2018 1 57 308 187 553
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Frage 3:

Worauf führt der Senat zurück, welche Bewertungen und Schlussfolgerungen werden hierzu vorgenommen, dass der Anteil tödlich verunglückter Fußgänger, Auto- und Motorradfahrer rückläufig ist, jener bei Fahrradfahrern jedoch nicht?

Antwort zu 3:

Aus den Daten zu den Unfalltoten der vergangenen sechs Jahre in der nachfolgenden Übersicht lassen sich die in der Fragestellung angenommenen Tendenzen nicht ableiten:

JahrNerkehrstote Zu Fuß Gehende Radfahrende mot. Zweiräder Pkw
2013 14 9 4 6
2014 21 10 13 7
2015 19 10 6 13
2016 21 17 10 7
2017 13 9 5 7
2018 19 1 1 9 3
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 11.Juli 2019

Bewertungen und Schlussfolgerungen im Sinne der Fragestellung werden deshalb durch den Senat aktuell auch nicht vorgenommen.

Frage 4:

Welche örtlichen #Unfallschwerpunkte unter Beteiligung von Fahrradfahrern gibt es in Berlin und mit welchen Maßnahmen soll hier konkret Abhilfe geschaffen werden?

Antwort zu 4:

Die Unfallhäufungsstellen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Radfahrenden für das Jahr 2018 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Unfallhäufungsstellen Verkehrsunfälle
Adm iralstr./Kottbusser Str./Reichenberger Str./Skalitzer Str./Adalberstr. 21
Otto-Braun-Straße/Alexanderstraße/Karl-Marx-Allee 18
Mühlenstraße/Stralauer Allee/Warschauer Str./Am Oberbaum 18
Otto-Braun-Straße/Mollstraße 15
Gneisenaustraße/Mehringdam m/Yorckstraße 15
Straße der Pariser Kommune/Karl-Marx-Allee 14
Wilhelmstraße/Unter den Linden 14
Oranienstraße/Moritzplatz 13
Fennstraße/Tegeler Straße 13
Frankfurter Tor/Frankfurter Tor 13
Brunnenstraße/lnvalidenstraße Neteranenstraße 13
Danziger Straße/Eberswalder Straße
/Kastanienallee/Pappelallee/Schönhauser Allee 12
Manteuffelstraße/Oranienstraße/Skalitzer Str./Wiener Str. 11
Mehringdamm/Tempelhofer Ufer/Mehringbrücke 11
Memhardstraße/Münzstraße/Rosa-Luxem burg-Straße 11
Grünberger Straße/Warschauer Straße 11
Karl-Liebknecht-Straße/Spandauer Straße 10
Frankfurter Allee/JungstraßeN oigtstraße 10
Gudvanger Straße/Talstraße/Wisbyer Straße 10
Flughafenstraße/Fuldastraße/Karl-Marx-Straße 10
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Radfahrende sind an den meisten der über 1.500 Unfallhäufungsstellen im Land Berlin auch betroffen. Bei der Betrachtung der Unfallhäufungsstellen durch die Unfallkommission wird immer die Gesamtunfallsituation betrachtet, wobei getrennte Analysen der Polizei zum Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr zu Grunde liegen. Schwere Unfälle mit
Radfahrenden treten im ganzen Stadtgebiet auf, verstärkt jedoch in der Innenstadt, da dort der Radverkehrsanteil deutlich größer ist. Die Entscheidung über konkrete Verbesserungsmaßnahmen, die zur Vermeidung von Unfällen mit Rad Fahrenden beitragen, unterliegt immer einer Einzelfallprüfung unter Betrachtung der konkreten Örtlichkeit. Maßnahmen können sein: Verbesserungen der Sichtbeziehungen, Rotunterlegungen von Radverkehrsführungen, Schaffung von Radverkehrsanlagen, separate Signalisierungen für den Radverkehr und neue Lichtzeichenanlagen (Aufzählung nicht abschließend).

Darüber hinaus werden durch die Berliner Polizei auf Grundlage aktueller örtlicher und stadtweiter Verkehrsunfallanalysen vielfältige Schwerpunktmaßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrsunfallprävention an Unfallschwerpunkten durchgeführt.

Nach Maßgabe der Regelung des § 36 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) soll durch geeignete infrastrukturelle, verkehrsorganisatorische sowie kommunikative Maßnahmen

eine objektive und möglichst hohe subjektive Sicherheit für die Radfahrenden erreicht werden. Dabei ist die vollständige Vermeidung von Verkehrsunfällen, die zu getöteten und schwer verletzten Radfahrenden führen, langfristiges Ziel und Leitlinie der Ausgestaltung von Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit des Radverkehrs.

Frage 5:

Polizeilichen Verkehrsunfallmeldungen ist häufig zu entnehmen, ob z.B. ein LKW-Fahrer beim #Abbiegen einen Fahrradfahrer übersehen hat oder ein Fahrradfahrer bei Rot über die Kreuzung gefahren ist. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu Unfallverursachern? Wie häufig liegt die Schuld jeweils bei einem Kraftfahrzeughalter oder dem Fahrradfahrer? Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

Antwort zu 5:

Die Verursacherzahlen für sämtliche Radfahrunfälle sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Die Verursacherzahlen beziehen sich auf sämtliche Verkehrsunfälle, an denen Radfahrende beteiligt gewesen sind. Das sind Unfälle zwischen Radfahrenden und (allen) sonstigen möglichen Verkehrsbeteiligungsarten (z. B. Kraftfahrzeugführende, Radfahrende, zu Fuß Gehende, Straßenbahnen, sonstige Fahrzeuge) – nicht aber ausschließlich zwischen Kfz. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Verkehrsunfall
auch mehrere Beteiligte eine Ursache setzen können. Die Fragestellung wird dahingehend interpretiert, dass das Fehlverhalten beim Abbiegen und die Missachtung von Lichtzeichen nur exemplarisch für typische Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung genannt sind.

Unfallverursacher Jahr
2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt
Radfahrende 4.132 4.101 3.851 3.600 4.196 19.880
Kraftfahrzeugführende 4.034 4.032 3.947 3.681 4.002 19.696
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Frage 6:

Wie steht der Senat und welche konkreten Überlegungen gibt es zur Einführung einer #Helmpflicht, einer Versicherungspflicht und einer Registrierungspflicht (Nummernschilder)? Welche Voraussetzungen müssten hierbei erfüllt sein und mit welchem Aufwand wäre dies umsetzbar?

Antwort zu 6:

Das Heimtragen beim Fahrradfahren ist sinnvoll und eine Steigerung der Helmtragequote, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen erstrebenswert.

Die Verhaltensregel der StVO geben vor, dass wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen muss. Somit gilt die Helmtragepflicht auch für Mofas bis 25 km/h und Kleinkrafträder bis 45 km/h sowie offene drei- oder mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als 20 km/h (z.B. sogenannte. „Trikes“ und „Quads“). Fahrräder mit einem tretunabhängigen Zusatzantrieb sind je nach Geschwindigkeit Leichtmofas (bis 20 km/h), Mofas (bis 25 km/h) oder Kleinkrafträder (bis 45 km/h), so dass hier bei Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h ebenfalls eine Heimpflicht besteht. Wer ein schnelles Pedelec fährt, auch S-Pedelec genannt, nutzt kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Daraus folgt

neben weiteren Besonderheiten auch, dass Fahrerinnen und Fahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.

Eine Heimtragepflicht für Radfahrende gibt es aktuell nicht. Diese könnte ausschließlich durch die Bundesregierung in der StVO verankert werden. Eine vom Bund losgelöste eigene Regelungsmöglichkeit zum Tragen von Fahrradhelmen für das Land Berlin gibt es nicht. Dass der Bundesgesetzgeber bislang kein Tragen von Schutzhelmen für Radfahrende vorschreibt, hat eine Vielzahl von Gründen:

Bei Einführung einer Heimtragepflicht müsste davon ausgegangen werden, dass weniger Menschen das umweltfreundliche Fahrrad im Alltag nutzen. In der Folge würde der Erfolg der Bemühungen des Berliner Senats, den Radverkehr durch eine Vielzahl von Maßnahmen und mit einem erheblichen Aufwand zu fördern. Dies stünde im Widerspruch zu der Zielstellung des Berliner Mobilitätsgesetzes zur Förderung des Umweltverbundes.

Die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder ist in den vergangenen Jahren wiederholt gefordert und in den einschlägigen Gremien von Bund und Ländern intensiv und wiederholt diskutiert worden.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es derzeit ca. 80 Mio. Fahrräder (mit steigender Tendenz). Wallte man alle Fahrräder der Kennzeichen-(Registrierungs-) und Versicherungspflicht unterwerfen, stünde dies in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen, da es einen gravierenden Verwaltungsaufwand mit entsprechend hohen Kosten nach sich ziehen würde. Auch die aus einem solchen Vorhaben resultierende finanzielle und zeitliche Belastung sämtlicher Halterinnen und Halter von Fahrrädern wäre unverhältnismäßig. Eine derartige Reglementierung der Fahrradfahrenden stünde zudem dem Ziel des Senats entgegen, den Fahrradverkehr zu fördern.

Der Einführung einer Kennzeichenpflicht für Fahrräder stehen auch technische Bedenken entgegen. Für den Bereich der Kraftfahrzeuge und deren Anhänger existieren international (Typgenehmigung) wie national (Einzelgenehmigung) detaillierte Bau- und Wirkvorschriften, unter anderem auch Anforderungen an den Platz für das hintere Kennzeichenschild. Derartige Anforderungen gibt es international wie national für Fahrräder nicht. National sind lediglich einige wenige Anforderungen für Fahrräder normiert, insbesondere bezüglich Bremsen, Schallzeichen und lichttechnischer Einrichtungen. Eine Angleichung ließe sich nur über die Änderung von internationalem Recht und das Bundesrecht realisieren.

Konkrete Zahlen zum Aufwand für eine Einführung einer Versicherungs- und Registrierungspflicht für Fahrräder liegen dem Senat nicht vor. Anhaltspunkte liefert ein Vergleich zu den Kraftfahrzeugen:
Bundesweit waren zum 1. Januar 2019 ca. 64,8 Mio. Fahrzeuge zugelassen, davon zirka 57,3 Mio. Kraftfahrzeuge und zirka 7,5 Mio. Anhänger 1). Zur Verwaltung dieses Fahrzeugbestandes gab es zum Stand April 2019 bundesweit 421 Zulassungsbehörden (Hauptstellen) und 277 Zulassungsbehörden (Nebenstellen) 2) sowie das Kraftfahrt­ Bundesamt (KBA), das beispielsweise das Zentrale Fahrzeugregister führt. Die Zulassungsbehörde Berlin, welche zirka 1,5 Mio. Fahrzeuge verwaltet, verfügt über zirka 280 Mitarbeitende. Mehraufwand wäre zudem auch für weitere Einrichtungen zu erwarten (z.B. Verkehrsüberwachung, Bußgeldbehörde, Ordnungsämter).

Bei Abwägung aller Argumente ist die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder daher auch nach Auffassung des Senats nach wie vor nicht vertretbar.
Der Fokus wird aus den genannten Gründen durch den Berliner Senat auf verkehrserzieherische und aufklärende Maßnahmen gelegt (z.B. im Rahmen von Fahrradprüfungen). Aufklärungskampagnen, insbesondere im Schulunterricht, durch gezielte Polizei-Aktionen, PR-Kampagnen usw. werden engagiert fortgesetzt. Der Senat setzt darauf, das Radwegenetz stetig weiter zu verbessern und so das Radfahren für alle Beteiligten sicherer zu machen.

1), 2): Quelle: Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)

Frage 7:

Für welche Straßen, mit welchem Zeitplan und Kostenansatz ist vorgesehen, durch die Schaffung von Pollern Radwege und Autostraßen voneinander zu trennen?

Antwort zu 7:

Mit #geschützten #Radverkehrsanlagen wird dem § 43 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) entsprochen. Radverkehrsanlagen sind so zu gestalten, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt.

Für die Protektion der Radverkehrsanlagen sind unterschiedliche Trennelemente möglich. Diese können unter anderem in der Installationsart, in ihrer Größe und Flexibilität variieren. Aufgrund dieser Varianz ist es nicht möglich, einen einheitlichen Kostenansatz für die Errichtung von geschützten Radverkehrsanlagen anzugeben.

Für die Umsetzung der Maßnahmen sind in der Regel die jeweiligen Bezirke als Straßenbaulastträger zuständig; im Ausnahmefall kann aber auch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder nach entsprechender Vereinbarung mit den verantwortlichen Bezirksämtern die GB infraVelo GmbH diese Aufgabe übernehmen.
Bereits abgeschlossene Projekte zu geschützten Radverkehrsanlagen sind: Mitte:
• Holzmarktstraße (beidseitig zwischen Brückenstraße/Alexanderstraße und An der
Michaelbrücke/Lichtenberger Straße)

Friedrichshain-Kreuzberg:
• Hasenheide (Südseite)
• Mehringdamm (Ostseite vor Fidicinstraße)

Stegl itz-Zehlendorf:
• Dahlemer Weg

Tempelhof-Schöneberg:
• Kolonnenstraße (Nordseite vor Hauptstraße bzw. Crellestraße)

Projekte, die 2019 starten sollen:

Mitte:
• Stromstraße (Ostseite Turmstraße/Perleberger Straße)
• Amrumer Straße (Westseite)

Friedrichshain-Kreuzberg:
• Frankfurter Allee (Südseite Niederbarnimstraße/Müggelstraße)

Charlottenburg-Wilmersdorf
• Fasanenstraße (sechs kurze Abschnitte an Lichtzeichenanlagen)

Stegl itz-Zehlendorf:
• Schlossstraße (Teilbereich auf der Nordseite westlich Muthesiusstraße)

Neukölln:
• Karl-Marx-Straße (Hermannplatz/Reuterstraße und kurze Abschnitte südlich Thomasstraße)

Marzahn-Hel lersdorf
• Märkische Allee (südlich Brücke über die Ostbahn)

Lichtenberg:
• Alt-Friedrichsfelde (Teilbereich auf der Südseite östlich Charlottenstraße)

Die tatsächliche Umsetzung der oben genannten Projekte hängt von den jeweiligen Ausschreibungen der Bauleistungen und den notwendigen weiteren Abstimmungen durch die Bezirke sowie insbesondere auch von Behinderungen beispielsweise durch Leitungsbauarbeiten ab, die unter Umständen zu Verzögerungen der Vorhaben führen können. Für das Jahr 2020 sind weitere Projekte in Vorbereitung.

Frage 8:

Welche Auswirkungen haben die kürzlich zugelassenen #E-Scooter bezüglich Kapazitäten und Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr in der Stadt?

Antwort zu 8:

Elektrokleinstfahrzeuge (sogenannte E-Scooter) sind durch den Bundesverordnungsgeber erst seit dem 15. Juni 2019 im Straßenverkehr zugelassen. Bis zum 16. Juli 2019 wurden in Berlin 21 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern registriert. An drei Unfällen waren Radfahrende beteiligt, ein Radfahrer wurde dabei leicht verletzt. Die Benutzung von Radverkehrsflächen durch E-Scooter führt zu einer Zunahme von Konfliktsituationen mit dem Radverkehr. Zu den detaillierten Auswirkungen auf die Auslastung der gegebenen räumlichen Kapazitäten und die Verkehrssicherheit des Radverkehrs können, aufgrund
des erst kurzen verstrichenen Zeitraums der Zulassung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum, aber noch keine verlässlichen Aussagen getätigt werden.

Die Berliner Polizei begleitet die Einführung der neuen E-Scooter mit einer Öffentlichkeits­ und Medienarbeit. In den polizeilichen Statements wird regelmäßig auf Verhaltensregeln und typische Unfallgefahren hingewiesen. Im Rahmen der Verkehrsunfallprävention

wurden sowohl ein Infoflyer, als auch ein Internet-Video erstellt, in denen über alle wichtigen Regeln und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Führen von E-Scootern informiert wird. Darüber hinaus erfolgt insbesondere in den Innenstadtbereichen eine zielgerichtete Verkehrsüberwachung.

Frage 9:

Welche konkreten Maßnahmen resultieren für den #Fahrradverkehr aus dem #Mobilitätsgesetz?

Antwort zu 9:

Die aus dem Mobilitätsgesetz für den Radverkehr resultierenden Maßnahmen sind sehr vielfältig. Beispielhaft können hier Maßnahmen wie die Schaffung von zusätzlichen Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen, die Einrichtung von Fahrradstraßen, die Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung, ein Schaffen von Radschnellverbindungen oder zusätzliche Fahrradabstellanlagen genannt werden.

Zusätzlich zu den infrastrukturellen Maßnahmen für den Radverkehr arbeitet die Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz auch an den notwendigen Begleit­ maßnahmen, um die inhaltlichen Grundlagen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche für die Förderung und deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur in Berlin benötigt werden. Wesentliche Bausteine sind hier unter anderem die Erarbeitung eines Radverkehrs-Vorrangnetzes und die Initiierung des Bündnisses für den Radverkehr.

Frage 10:

In welchem Umfang stehen dem Land Berlin und den zwölf Bezirken Mittel für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr zur Verfügung? Bitte um Auflistung nach Bezirken, auch in welchem Umfang vorhandene Mittel in den vergangenen drei Jahren abgerufen wurden.

Antwort zu 10:

Für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr steht der Senats­ Haushaltstitel „72016 – Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ zur Verfügung. Mit Mitteln dieses Titels wird dem Ziel Rechnung getragen, künftig mehr für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zu tun, die Umsetzung von Radverkehrsprojekten zu beschleunigen, Standards der Radverkehrsinfrastruktur an die gewachsenen Anforderungen anzupassen und neben bewährten Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr auch neue Formen der Radverkehrsinfrastruktur zu finanzieren.

Übersicht zu den Ansätzen im Titel 72016 für die Jahre 2016 bis 2019:

2016 2017 2018 2019

4,0 Mio. € 5,69 Mio. € (Aufstockung über den Nachtragshaushalt)
5,0 Mio. €
4,0 Mio. €

Die Mittel sind in den jeweiligen Jahren durch eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten stets komplett gebunden gewesen.

Übersicht zum Mittelabfluss im Titel 72016 in den vergangenen drei Jahren:

2016 2017 2018
3,41 Mio. € 2 ,05 Mio. € 3,39 Mio. €

Zu den jeweiligen Bezirks-Hauhaltstiteln und deren einzelnen Ansätzen liegen dem Senat keine Informationen vor.

Berlin, den 30.07.2019 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Auf die Größe kommt es doch an Die Straßenbahn passt ab dem 13. Mai 2019 in der Hauptverkehrszeit vorübergehend die Takte auf den Linien M2 und M4 an. , aus BVG

Die #Straßenbahn passt ab dem 13. Mai 2019 in der Hauptverkehrszeit vorübergehend die #Takte auf den Linien #M2 und #M4 an. Durch den Einsatz größerer #Fahrzeuge bleibt das #Platzangebot dabei nahezu gleich. Außerhalb der Hauptverkehrszeit steigt die Kapazität der beiden Linien sogar deutlich.

Die schwierige Situation im Berliner #Straßenverkehr und ein durchaus damit verbundener langfristig erhöhter #Krankenstand hatten im vergangenen Jahr zu einem Absinken der Zuverlässigkeitswerte geführt. Durch fehlenden Vorrang an Ampelkreuzungen, Staus, Baustellen und das insgesamt erhöhte Verkehrsaufkommen muss die Straßenbahn aktuell täglich bis zu 14 ungeplante Züge (sogenannte Pausenzüge) ins Netz schicken, damit alle Fahrerinnen und Fahrer ihre gesetzlich geregelten Pausenzeiten einhalten können. Die Konsequenz: Obwohl die BVG für die Straßenbahn rechnerisch mehr Fahrpersonal als benötigt unter Vertrag hat, führt dies leider zu Ausfällen an anderer Stelle.

„Durch die weiterhin laufende Lieferung langer #Flexity-Züge ist es uns nun möglich, entsprechend gegenzusteuern“, sagt Rico Gast, Bereichsleiter Straßenbahn. „Als ersten Schritt wollen wir die zuletzt meist ausgefallenen #Verstärkerfahrten auf der Linie #M6 wieder regelmäßig einsetzen. Natürlich läuft auch die Gewinnung neuer Kolleginnen und Kollegen für den Fahrdienst weiter auf Hochtouren. Bis Ende August werden drei weitere Kurse ihre Ausbildung beenden. Wir gehen davon aus, dass wir dann schon wieder zum bisherigen Takt auf der M4 zurückkehren können.“

Auf der Linie M2 gilt in der Hauptverkehrszeit ab dem 13. Mai ein #7/7/6-Minuten Takt statt eines #5-Minuten-Taktes. Durch die Umstellung von kurzen (30 Meter) auf lange (40-Meter) Züge des Typs Flexity wird das kompensiert. Sie bieten rund 60 Fahrgästen mehr Platz als die bisher eingesetzten Fahrzeuge.

Auf der Linie M4 fahren die Züge in der Hauptverkehrszeit ab dem 13. Mai alle vier Minuten. Bisher galt ein #3/3/4-Minuten-Takt. Zum Ausgleich werden auf der Linie ausschließlich gekoppelte #Doppelzüge des Typs #GT6 eingesetzt, in denen fast 60 Fahrgäste mehr Platz finden als in den bisher vorrangig eingesetzten Flexity-Zügen.

Die Takte außerhalb der Hauptverkehrszeiten bleiben auf beiden Linien unverändert.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Straßenverkehr: Berlin: Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr und auf dem Schulweg, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele #Kinder im Alter bis zu 12 Jahren #verunglückten in den letzten 10 Jahren als #Radfahrer oder #Fußgänger schwer oder tödlich als Teilnehmer im Berliner #Straßenverkehr? (Bitte aufschlüsseln nach Radfahrern, Fußgängern und Unfallursache.)

Antwort zu 1:

Die Datenbank „Datawarehouse Verkehrslagebild“ bei der Polizei Berlin lässt eine Recherche gemäß der genannten Altersvorgabe nicht zu. Es können lediglich Verkehrsunfälle mit der Beteiligung von Kindern bis zu 14 Jahren ausgewertet werden. Diese Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

2009 – 2018 Verkehrsbeteiligung / Unfallfolge
Zu Fuß Gehende Radfahrende
getötet schwerverletzt getötet schwerverletzt
Gesamt 6 1.078 3 290
(Stand: 05.04.2019)

Anzahl der Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Kindern bis 14 Jahren als zu Fuß Gehende:

Unfallursache 2009 – 2018
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 711
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen 312
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamtinnen bzw.
Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
130
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Fußgängerfurten 104
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an anderen Stellen 96
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern beim Abbiegen 64
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
45
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Fußgängerüberwegen 36
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile 31
Geschwindigkeit in anderen Fällen 21
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
12
Spielen auf oder neben der Fahrbahn 11
Andere Fehler der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger 10
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 6
Andere Fehler bei der bzw. dem Fahrzeugführenden 5
Alkoholeinfluss 5
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten 5
Fehler beim Abbiegen nach links 3
Sonstige körperliche oder geistige Mängel 2
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr 2
Überladung, Überbesetzung 1
Bremsen 1
Ungenügender Sicherheitsabstand 1
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) 1

Unfallursache 2009 – 2018
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte oder Lichtzeichen 1
Fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
1
(Stand: 05.04.2019)

Anzahl der Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Kindern bis 14 Jahren als Radfahrende:

Unfallursache 2009 – 2018
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr 147
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile 109
Fehler beim Abbiegen nach links 48
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an anderen Stellen 39
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 35
Geschwindigkeit in anderen Fällen 22
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 16
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte oder Lichtzeichen 15
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Fußgängerfurten 11
Andere Fehler bei der bzw. dem Fahrzeugführenden 11
Fehler beim Abbiegen nach rechts 10
Sonstige Fehler beim Überholen; z. B. ohne genügenden Seitenabstand 9
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen 9
Ungenügender Sicherheitsabstand 7
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 7
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ 5
Alkoholeinfluss 4
Andere Fehler der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger 3
Bremsen 3
Verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen 3
Spielen auf oder neben der Fahrbahn 2

Unfallursache 2009 – 2018
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 2
Überholen trotz unklarer Verkehrslage 2
Andere Mängel 2
Sonstige körperliche oder geistige Mängel 2
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) 2
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen 2
Beleuchtung 1
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamtinnen bzw.
Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
1
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
Überladung, Überbesetzung 1
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
1
Bereifung 1
Unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile 1
(Stand: 05.04.2019)

Frage 2:

An welchen Grundschulen befinden sich weder Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwege oder Querungsanlagen, um den Schülern das sichere Überqueren von Straßen zu ermöglichen?

Antwort zu 2:

Als einziges Bezirksamt hat das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin mitgeteilt, dass sich an folgenden Grundschulen im Bezirk und deren näherem Umfeld, welches zum Erreichen der Schule notwendig ist, keine Fußgängerüberwege (FGÜ) oder Lichtsignalanlagen (LSA) befinden (Querungshilfen waren nicht ermittelbar):

• Havelmüller Grundschule
• Mark-Twain-Grundschule (verkehrsberuhigter Bereich)
• Ringelnatz-Grundschule
• Franz-Marc-Grundschule
• Alfred-Brehm-Grundschule
• Münchhausen-Grundschule
• Ellef-Ringnes-Grundschule
• Victor-Gollancz-Grundschule
• Hermann-Schulz-Grundschule

• Reinicke-Fuchs-Grundschule
• Gustav-Dreyer-Grundschule
• Private Goethe-Grundschule
• Demokratische Schule X
• Montessori-Schule
• Lauterbach-Grundschule

Frage 2.1:

Wie viele davon wurden in den letzten 10 Jahren in Betrieb genommen? Frage 2.2:
Wie viele sind aktuell in Planung?

Antwort zu 2.1 und 2.2:

Nach den Auskünften der Bezirksämter ergibt sich zu den Fragen 2.1 und 2.2 folgendes Bild zu vorhandenen Querungshilfen:

Bezirk 2.1 (in den letzten 10 Jahren in Betrieb genommene Fußgängerüberwege und bauliche Querungshilfen) 2.2 (aktuell in Planung befindliche Fußgängerüberwege und bauliche Querungshilfen)
Charlottenburg
-Wilmersdorf Hierzu kann mangels statistischer Erhebung keine Aussage getroffen werden Nicht recherchierbar
Friedrichshain- Kreuzberg 43 Fußgängerüberwege, elf Mittelinseln,
neun Gehwegvorstreckungen sechs Fußgängerüberwege, neun Mittelinseln,
13 Gehwegvorstreckungen
Lichtenberg Keine Angabe Keine Angabe
Marzahn- Hellersdorf Keine Angabe Keine Angabe
Mitte Entsprechende Statistiken werden nicht geführt Eine Schule (Koppenplatz) hat einen entsprechenden Antrag gestellt
Neukölln Ca. acht Querungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Radfahrinfrastruktur Aktuell sind zwei Fußgängerüberwege und drei Querungshilfen in Planung sowie Fahrradbügel
Pankow 35 Fußgängerüberwege neun Mittelinseln
sieben Gehwegvorstreckungen 21 Fußgängerüberwege fünf Mittelinseln
neun Gehwegvorstreckungen
Reinickendorf Acht Fußgängerüberwege Vier Fußgängerüberwege
Spandau Keine Angabe Keine Angabe
Steglitz- Zehlendorf Nicht recherchierbar; grundsätzlich wird versucht, durch Gehwegvorstreckungen mehr Sicherheit beim Überqueren zu schaffen Keine Angabe

Tempelhof- Schöneberg Keine Angabe Keine Angabe
Treptow- Köpenick Hierzu kann mangels statistischer Erhebung keine Aussage getroffen werden Im Zuständigkeitsbereich der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde sind derzeit keine Fußgängerüberwege oder Querungsanlagen im Nahbereich von Grundschulen in Planung

Ferner ist eine Fußgänger-Lichtzeichenanlage vor der im Adlergestell gelegenen Grundschule Schmöckwitz, Bezirk Treptow-Köpenick, bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) in Planung.

Frage 2.3:

Wie gestalten sich die rechtlichen Bestimmungen dazu? In welchen Fällen ist die Einrichtung von Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwege und Querungsanlagen zur Sicherung des Schulweges verpflichtend vorgesehen?

Antwort zu 2.3:

Hier muss nach den Arten der Querungseinrichtungen unterschieden werden. Lichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwege sind Maßnahmen, die nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung und weiterführenden Richtlinien geprüft und durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden müssen. Über bauliche Querungshilfen wie Mittelinseln entscheidet der Straßenbaulastträger unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorschriften. Bei der Entscheidung werden die örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Regelmäßig werden zunächst, wenn die Schulkinder zur Querung der Straße vor den Schuleingängen Unterstützung benötigen, bauliche Maßnahmen, ggf. ergänzt durch Fußgängerüberwege oder Lichtsignalanlagen geprüft. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung abhängig von den vorhandenen Gegebenheiten.

Frage 3:

Sind vor allen Berliner Grundschulen verkehrsberuhigte Bereiche oder Tempo-30-Strecken eingerichtet – mit oder ohne zeitlicher Beschränkung?

Antwort zu 3:

Die überwiegende Mehrheit der Grundschulen ist im untergeordneten Nebenstraßennetz gelegen, so dass hier infolge der dort in den 90iger Jahren ausgewiesenen Tempo 30- Zonen eine Verkehrsberuhigung vorhanden ist. Im Sommer 2008 wurden auch alle Zugangsbereiche von Grundschulen, die im Hauptstraßennetz gelegen sind und an denen die Kinder die Fahrbahn queren müssen, durch Tempo 30-Strecken befristet auf die Schul- und ggf. Hortöffnungszeiten gesichert.

Frage 4:

Plant der Senat, durch gezielte Werbemaßnahmen berlinweite Aufmerksamkeit für die Verbreitung von Laufbus-Projekten zu erzeugen?

Antwort zu 4:

Derzeit sind solche Werbemaßnahmen nicht geplant.

Frage 5:

In welcher Form unterstützen Senat und Bezirke die Erstellung und Verbreitung von Schulwegplänen?

5.1 Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und Mitteln?
5.2 Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5:

In den Bezirken erfolgt die Erarbeitung der Schulwegpläne über die Gesellschaft für Arbeitsförderung in Köpenick mbH (CÖGA mbh). Hierfür stellt der Bezirk dem Beschäftigungsträger zumeist entsprechende Räume in einer Schule zur Verfügung. Die Bekanntgabe der Schulwegpläne ist in der jährlich durch den Schulträger herausgegebenen Grundschulbroschüre erhalten. Die Verteilung läuft in den Bezirken unterschiedlich ab. Die Finanzierung der Schulwegpläne erfolgt in den Bezirken unterschiedlich über den Träger, Sponsoren und/oder das Bezirksamt.
Der Senat begrüßt die Erstellung von Schulwegpläne.

Frage 6:

6.1 Wie bewertet der Senat zeitlich begrenzte Sperrungen des Verkehrsraums für „Eltern-Taxis“ vor
Grundschulen zum morgendlichen Schulbeginn oder dem Schulschluss am Nachmittag?
6.2 An welchen Schulen herrschen nach Kenntnis des Senats vor Schulbeginn regelmäßig Verkehrsprobleme durch ein erhöhtes Aufkommen an Pkws? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln)

Antwort zu 6:

Nach Kenntnis des Senats kommt es insbesondere vor Grundschulen stadtweit an vielen Schulen zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen mit den entsprechenden Verkehrsproblemen, so dass eine Auflistung grundsätzlich nicht möglich ist. Das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg hat jedoch hierzu mitgeteilt, dass es im Jahr 2018 Schwerpunktaktionen zur Feststellung und Ahndung von Verkehrsverstößen vor 25 von über 30 Grundschulen im Bezirk durchgeführt habe. Die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden dabei im Bereich der Azis-Nesin-Grundschule bzw. der Carl-von-Ossietzky-Grundschule in der Blücher- bzw. Urbanstraße festgestellt (503), gefolgt von der Freien Waldorfschule in der Ritterstraße (419), der Jens-Nydahl- Grundschule in der Kohlfurter Straße (262), der Galilei-Grundschule (228) und der Rosa- Parks-Grundschule in der Reichenberger Straße (205).

Dem Senat sind bisher keine temporären Sperrungen von Fahrbahnen vor Schulen bekannt, die bewertet werden können. Sperrungen, die sich nur auf „Elterntaxis“ beziehen, sind nicht bekannt.

Frage 7:

Welche Schulen haben die Einrichtung von „Hol- und Bringzonen“ beantragt? An welchen Schulen wurden sogenannte „Hol- und Bringzonen“ eingerichtet? Wie bewertet der Senat die Einrichtung sogenannter „Hol- und Bringzonen“ in fußläufiger Nähe zu Grundschulen?

Antwort zu 7:

Der Senat befürwortet Maßnahmen, die Schülerinnen und Schülern die selbstständige und sichere Bewältigung des Schulwegs ermöglichen. Dazu gehört auch die Einrichtung von
„Hol- und Bringzonen“, die zumindest noch einen Anteil eines selbständigen Schulwegs ermöglichen. Eine solche Zone wurde im Rahmen eines Pilotprojekts an der Reinhardswald-Grundschule in Kreuzberg eingerichtet. Dem Bezirksamt Mitte von Berlin liegt ein Antrag für die Antonstraße 10 (Wedding-Grundschule) zur Prüfung vor. In der Umgebung anderer Schulen werden in Absprache auch Parkplätze genutzt, von denen aus Schulweggemeinschaften, u. a. als Laufbusse bezeichnet, gemeinsam zur Schule gehen. Genaue Standorte sind dem Senat nicht bekannt.

Frage 8:

Wie ist die Rechtslage für die unter Frage 6 und 7 genannten Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vor Schulen?

Antwort zu 8:

Die Sperrung von Straßen an Schulen nur für „Eltern-Taxis“ lässt das
Straßenverkehrsrecht nicht zu.

Für die Einrichtung von Haltestellen für Eltern kommen sowohl nichtamtliche Hinweisbeschilderungen („Hol- und Bringzone“, „Elternhaltestelle“), welche der Zustimmung des Straßenbaulastträgers bedürfen (Sondernutzung gem. § 11 des Berliner Straßengesetzes), als auch Beschilderungen mit den Zeichen 286 („eingeschränktes Haltverbot“) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Betracht. Die nichtamtliche Hinweisbeschilderung hat lediglich empfehlenden Charakter gegenüber den am Verkehr Teilnehmenden. Zeichen 286 StVO erlaubt sowohl das Ein- und Aussteigen als auch das Be- und Entladen in den entsprechend beschilderten Bereichen. Diese Verkehrszeichen sind für die am Verkehr Teilnehmenden bindend. Parkverstöße können ggf. geahndet werden.

Frage 9:

Welche anderen Maßnahmen hält der Senat für geeignet, um das immer wieder zum jährlichen Schulbeginn auf Elternabenden diskutierte Thema des durch „Eltern-Taxis“ verursachten Verkehrschaos vor den Grundschulen trotz der bestehenden Schulautonomität berlinweit und dauerhaft in den Griff zu bekommen?

Antwort zu 9:

Dem Senat liegen die Ergebnisse eines Pilotprojekts zum schulischen Mobilitätsmanagement vor. Bei diesem umfassenden Ansatz der Mobilität rund um die Schule werden Aspekte der Kommunikation, des Unterrichts und der Infrastruktur und Verkehrsregelung ressortübergreifend für den einzelnen Schulstandort betrachtet und

individuelle Lösungen erarbeitet. Bundesweite Erfahrungen zeigen, dass dort, wo dieses Konzept verstetigt wird, auch diese Problematik spürbar reduziert werden kann.

Frage 10:

Verfügt der Senat über ein Konzept zum Schulischen Mobilitätsmanagement?

10.1. Wenn ja, was beinhaltet dieses Konzept?
10.2. Wenn nein, warum nicht?
10.3. Wenn nein, plant der Senat ein Konzept zum Schulischen Mobilitätsmanagement zu erarbeiten und wer soll daran beteiligt sein?

Antwort zu 10:

Aktuell verfügt der Senat nicht über ein Konzept zum Schulischen Mobilitätsmanagement. Im aktuellen Erarbeitungsprozess für den Abschnitt 4 zur Förderung des Fußverkehrs im Berliner Mobilitätsgesetz wird ein Paragraf zum Schulischen Mobilitätsmanagement diskutiert. Die aktuelle Fassung enthält eine Absichtserklärung zur Förderung von Schulischem Mobilitätsmanagement und Konzeptentwicklung. Es sind ebenfalls Hinweise auf dabei relevante und möglichst zu beteiligende Akteure enthalten.

Frage 11:

Welche Maßnahmen werden a.) vom Senat, b.) von den Bezirken und c.) von den Schulen ergriffen, um Schüler dazu anzuhalten, den Schulweg selbstständig zu beschreiten?

Antwort zu 11:

Die Zuständigkeit für den Schulweg der Kinder liegt bei ihren Eltern und Erziehungsberechtigten. Bei der schulischen Maßnahme handelt es sich um die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, wie sie als übergreifendes Thema im Rahmenlehrplan verankert ist. Die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat den Schulen die vom Landesinstitut für Schule und Medien Berlin- Brandenburg (LISUM) erarbeitete Handreichung für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung gestellt. Die Unfallkasse Berlin hat mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Arbeits- und Erkundungsheft „Der mobile Bär“ für den sicheren Schulweg herausgegeben. Auch die Aktion „Zu Fuß zur Kita und zur Schule“ des von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanzierten Projekts des BUND Berlin hat in den vergangenen Jahren die Schulen erreicht.

Die Bezirksämter haben mitgeteilt, dass die Jugendverkehrsschulen gute Arbeit leisten. Hierbei geht es insbesondere um Sensibilisierung der Kinder für den Verkehr und die Vermittlung der Bedeutung von Verkehrszeichen und Verkehrsregeln. Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen erhalten dort z.B. in einigen Bezirken Radfahrunterricht mit anschließender Prüfung. Des Weiteren können die Kinder auf speziell eingerichteten Plätzen mit Ampeln, Zebrastreifen und Verkehrsschildern spielerisch an die Anforderungen des Straßenverkehrs herangeführt werden.

Weitere Maßnahmen der Bezirksämter sind z.B. im Bezirk Steglitz-Zehlendorf die Arbeit einer Steuerungsgruppe „Sichere Schulwege“, die sich aus unterschiedlichen Fachbereichen/Ämtern des Bezirksamtes (Straßen- und Grünflächenamt, Schul- und

Sportamt, Untere Straßenverkehrsbehörde und Ordnungsamt) und der Polizei zusammensetzt. Diese hat zum Ziel, Lösungsstrategien zum „Verkehrschaos vor Grundschulen“ zu erarbeiten. In der Arbeitsgemeinschaft (AG) Schulwegsicherheit in Berlin-Mitte werden – als weiteres Beispiel für die vielfältigen bezirklichen Maßnahmen, die in den Stellungnahmen übermittelt wurden – auch Projekte vorgestellt / besprochen, die dieses Thema zum Inhalt haben. Mitglieder der AG Schulwegsicherheit in Berlin-Mitte kommen u.a. aus den Schulen sowie der Polizei, so dass die Informationen weitergegeben bzw. umgesetzt werden können.

Die Schulaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin hat die Maßnahmen der Schulen aufgeführt, die für ganz Berlin gelten:

Entsprechend § 13 der Grundschulverordnung (Gs-VO) ist die Verkehrs- und Mobilitätserziehung für jede Schule verpflichtend. Der gültige Rahmenlehrplan der Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet Vorgaben zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung für jede Schule.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben liegen in jeder Schule ein Konzept und/oder Festlegungen im schulinternen Curriculum zur Verkehrserziehung vor. Darin werden die schulscharfen Bildungs- und Erziehungsziele, Ausführungen zum Kompetenzerwerb und die erforderlichen Maßnahmen, die zur Umsetzung der Vorgaben und schulinternen Festlegungen führen, festgeschrieben.
Hinzu kommt die Möglichkeit für Schulen, in Zusammenarbeit mit der Polizei Schülerlotsen auszubilden und einzusetzen. Die verpflichtende Radfahrprüfung im Schuljahrgang vier ist ein weiterer Baustein, in dem die Schülerinnen und Schüler lernen, den Schulweg selbstständig zu beschreiten, da sie hinsichtlich der Grundlagen im Straßenverkehr Sicherheit erreichen.

Frage 12:

Bewertet der Senat es als förderlich für Entwicklung und Gesundheit, wenn Kinder den Schulweg – zu Fuß oder per Fahrrad – selbst beschreiten?

Antwort zu 12:

Der Senat teilt die durch Studien nachgewiesenen positiven Effekte des selbstständigen Schulwegs auf die kindliche Entwicklung, zu denen eine höhere Konzentrationsfähigkeit im Unterricht, eine gesteigerte körperliche Fitness, sowie – bei gemeinsamer Bewältigung des Schulwegs mit anderen Kindern – die Verbesserung des Sozialverhaltens gehören. Hinzu kommt, dass Kinder dadurch in die Lage versetzt werden, ein räumliches Bild der eigenen Stadt bzw. des eigenen Schulwegs zu entwerfen. Auch eine Begleitung auf dem Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist bei geeigneten Strecken und Entfernungen einer Beförderung vorzuziehen.

Frage 13:

Was beinhaltet das Pilotprojekt „Sicherer Schulweg“ und wie bewertet der Senat den Erfolg dieses
Projektes?

Antwort zu 13:

Der Senat geht davon aus, dass der Fragesteller damit die temporäre Fahrbahnsperrung in der Nehringstraße meint. Er bewertet ein noch nicht durchgeführtes Projekt nicht im Vorhinein.

Frage 14:

Wie lang ist der längste Schulweg eines Kindes in Berlin?

Antwort zu 14:

Für die Beantwortung dieser Frage müssten dem Senat im Einzelfall sowohl der Wohnort als auch die zu besuchende Schule einzelner Schüler bekannt sein. Diese Informationen liegen dem Senat nicht vor.

Berlin, den 26.04.2019 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz