Straßenverkehr + U-Bahn: Gründlichkeit ist das Gebot Die Untersuchungen der Tunnelfugen und der Decke am Bahnhof Ullsteinstraße dauern noch einige Tage an., aus BVG

Die Untersuchungen der #Tunnelfugen und der Decke am Bahnhof #Ullsteinstraße dauern noch einige Tage an. Weil für bestimmte Tests ein Gerüst im Gleis aufgebaut werden muss, fahren die Züge der #U6 auch in der kommenden Woche nachts nur auf einem Gleis. Zwischen den Bahnhöfen Kaiserin-Augusta-Straße und Alt-Mariendorf gibt es dann – wie bereits von Montag bis Donnerstag dieser Woche – einen eingleisigen Pendelverkehr.

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Straßenverkehr: Alte Tegeler Brücke abgebrochen, aus Binnenschifffahrt Online

Seit Dezember 2020 wird die #Tegeler Brücke über dem #Berlin-Spandauer #Schifffahrtskanal erneuert. Nun wurde der #Rückbau des alten Brückenüberbaus termingerecht abgeschlossen.

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Bahnverkehr + Güterverkehr: Deutliche Verkehrszuwächse in Ostbrandenburg bis 2030 prognostiziert: Wo bleiben wirksame Konzepte zur Verlagerung auf die Schiene?, aus DBV

Ende November 2021 wurde eine von der Firma SPV #Spreeplan Verkehr GmbH erstellte Studie zur #Verkehrs- und #Engpassanalyse in Ostbrandenburg vorgestellt. Auftraggeber war die Regionale Planungsgemeinschaft #Oderland-Spree in Kooperation mit der #IHK #Ostbrandenburg.

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Straßenverkehr: Weniger Tote und weniger Verletzte im Straßenverkehr, aus Berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/7178437-4357821-weniger-tote-und-weniger-verletzte-im-st.html

Die Zahl der #Verkehrstoten in Berlin ist im ablaufenden Jahr gesunken. 38 Menschen starben bis Mitte Dezember bei #Verkehrsunfällen auf den Straßen der Hauptstadt, wie ein Polizeisprecher sagte. Unter den tödlich #verunglückten Menschen waren 13 Fußgänger, 10 Radfahrer, 7 Autoinsassen, 5 Motorradfahrer und 3 weitere Verkehrsteilnehmer (Stand: 13. Dezember).

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Potsdam: Straßenbahn ganz ohne Fahrer Siemens schickt im Depot des Potsdamer Verkehrsbetriebs eine Weltneuheit aufs Gleis, aus Neues Deutschland

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1155862.autonome-tram-strassenbahn-ganz-ohne-fahrer.html

Mit bis zu 16 Kilometern pro Stunde kurvt die #Straßenbahn eine Runde über den #Betriebshof der kommunalen Verkehrsbetriebe in #Potsdam (#ViP) an der Fritz-Zubeil-Straße 96. Sie fährt ein in die #Waschstraße, wird dort mit Wasser bespritzt und mit Bürsten gereinigt. Der Clou dabei: Das geschieht alles #vollautomatisch. Es sitzt kein Fahrer in der Bahn und es steht nicht wie gewöhnlich ein Arbeiter in der Waschstraße, der das #Waschprogramm auswählt und startet.

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Straßenbahn: Die BVG hat den Bogen raus Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der Köpenicker Bahnhofsstraße, Ecke Lindenstraße verschlissene Bogengleise. aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der Köpenicker Bahnhofsstraße, Ecke #Lindenstraße verschlissene #Bogengleise. Diese sind für #Straßenbahnen notwendig, um das Befahren von Gleiskurven ermöglichen zu können. Von Freitag, den 5. März 2021, Betriebsbeginn, bis Montag, den 8. März 2021, Betriebsbeginn, fahren die Straßenbahnlinien #61, #62, #63, #67 und #68 nicht wie gewohnt. Ein #barrierefreier #Ersatzverkehr mit Bussen ist zwischen S #Köpenick und Rathaus Köpenick eingerichtet. In Gegenrichtung sind sie zwischen Freiheit und S Köpenick im Einsatz.

Bereits von Montag, den 1. März bis Freitag, den 19. März 2021 wird es in der Bahnhofstraße sowie in der Lindenstraße zu Einschränkungen im #Straßenverkehr kommen. Die Lindenstraße ist zwischen Freiheit und Lindenstraße/Ecke Bahnhofstraße gesperrt. In Richtung Altstadt Köpenick kann die Lindenstraße weiterhin befahren werden.  Auch das Linksabbiegen in die Bahnhofstraße ist möglich.

Alle Informationen finden sich wie immer auch in der BVG FahrInfo-App, auf BVG.de, im BVG-navi sowie an den Aushängen vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Carsharing: Verkehrswende und Carsharing, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern leistet #Carsharing aus Sicht des Landes einen Beitrag zur #Verkehrswende?
Antwort zu 1:
Ziel des Senats ist es insbesondere, den #Umweltverbund bestehend aus #ÖPNV
(Öffentlicher Personennahverkehr), Rad- und #Fußverkehr zu stärken, weil es sich hier um
besonders stadtverträgliche, umwelt- und klimafreundliche Verkehrsarten handelt.
Umgekehrt gilt es daher, die Zahl der im motorisierten #Individualverkehr zurückgelegten
Kilometer sowie die Zahl der Kfz im #Straßenverkehr zu reduzieren. Welche Rolle hierbei
jeweils die verschiedenen Formen von Carsharing-Dienste spielen können, ist noch nicht
eindeutig erwiesen.
In nationalen und internationalen Studien können insbesondere für stationsbasierte
Dienste durchaus relevante Effekte für Nachhaltigkeit und die oben genannten umweltund verkehrspolitischen Ziele nachgewiesen werden. Denn die stationsbasierten Dienste
fungieren häufig in Ergänzung zum Umweltverbund.
Für die sogenannten stationsungebundenen Angebote sind diese Effekte, nach
gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen, nicht oder nur bedingt nachweisbar.
Zentral ist hierbei stets die Frage, ob und in welchem Maße diese Angebote tatsächlich
Kfz-Verkehr vermeiden helfen, indem sie, den privaten Autobesitz reduzieren – oder ob
und in welchem Maße sie gerade Fahrten mit dem Umweltverbund ersetzen. Einen
Hinweis auf diesen Effekt, gibt die Tatsache, dass die heutigen Angebote bevorzugt im
ÖPNV-seitig hervorragend erschlossenen S-Bahn-Ring bereitgestellt werden.
2
Das angestrebte Geschäftsmodell steht hier auch in Konkurrenz zum stadtverträglichen
ÖPNV, den der Senat entsprechend der eingangs dargelegten Zielformulierung gezielt
fördern und stärken möchte.
Frage 2:
Inwiefern ist in den Außenbezirken ein hohes Potenzial für Carsharing vorhanden, da hier die Motorisierung
am größten ist, der öffentliche Personennahverkehr (Busse und Bahn) Lücken aufweist und hier die meisten
neuen Wohnungen gebaut werden, sodass es sinnvoll ist, verstärkt diese Gebiete zu betrachten?
Antwort zu 2:
Eine Unterscheidung in Außenbezirke und Innenstadtbezirke greift zu kurz. Bei der
Beurteilung der Angebotsdichte und -qualität des ÖPNV ist eine einfache Unterteilung in
Innenstadt- und Außenbezirke mit der Zuschreibung von Angebotslücken für die
Außenbezirke weder hilfreich noch zutreffend. Mit dem gültigen Nahverkehrsplan verfolgt
der Senat das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr weiter auszubauen.
Angebotsverbesserungen des ÖPNV haben insbesondere in verdichteten Gebieten
besonders hohe Potenziale, insofern ist die Siedlungsstruktur von besonderer Relevanz,
nicht die Lage innerhalb der Stadt. Auch beim Carsharing muss dies differenziert
betrachtet werden. In verdichteten Gebieten ist ein sich wirtschaftlich selbst tragendes
Angebot an Carsharing einfacher zu realisieren als in weniger stark verdichteten
Stadtgebieten. Daher kann Carsharing insbesondere in neuen Stadtquartieren, die mit
einem geringen MIV-Anteil, einer höheren Dichte und einem guten ÖPNV-Angebot geplant
werden, eine Rolle spielen. In weniger verdichteten Stadtteilen wie
Einfamilienhausgebieten ist es hingegen schwierig, die notwendige Nutzerdichte und
Anzahl an Carsharingfahrzeugen zu erreichen. In jedem Fall sollten die
Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass Carsharing zu einer Verringerung der
Wege mit dem MIV oder der Anzahl der Kfz und nicht zu einer Verlagerung vom ÖPNV auf
das Carsharing führt.
Frage 3:
Inwiefern leistet das Land Starthilfe für die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen in den
Außenbezirken, indem Carsharing-Unternehmen auf Fördermittelprogramme des Bundes hingewiesen
werden und die Bezirke Carsharing-Stellplätze ausweisen?
Antwort zu 3:
Aus den regelmäßigen Gesprächen zwischen der für Verkehr zuständigen
Senatsverwaltung und den lokalen Carsharing-Unternehmen ist bekannt, dass die
Carsharing-Unternehmen die Förderprogramme des Bundes kennen. Weiterhin
praktizieren die Bezirke seit vielen Jahren das Verfahren zur Teileinziehung, um so
Stellflächen im öffentlichen Raum für Carsharing-Fahrzeuge freizuhalten.
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom April 2020 wurden u.a. die
notwendigen Grundlagen für Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum gemäß
§ 5 CsgG (Carsharinggesetz) (u.a. Verkehrszeichen) geschaffen. Eine Verankerung im
Landesrecht wird derzeit vorbereitet.
3
Frage 4:
Welche Vorgaben macht das Land für das Carsharing in Berlin (z.B. nur umweltfreundliche Antriebe,
Elektroautos)? Falls es solche Vorgaben noch nicht gibt: aus welchen Gründen?
Frage 5:
Inwiefern ist beabsichtigt, das Carsharing-Angebot stadtweit besser zu steuern und zu verteilen (gerade
auch zu Gunsten der Außenbezirke), z.B. über die Vergabe von Konzessionen? Falls dies nicht beabsichtigt
ist: aus welchen Gründen?
Frage 6:
Inwiefern kann über ein landeseigenes Unternehmen wie die BVG ein Carsharing-Angebot mit
umweltfreundlichen Antrieben modellhaft in den Außenbezirken (ggf. in Kooperation mit einem CarsharingUnternehmen) erprobt werden, um die Lücken im Carsharing-Angebot zu schließen? Falls dies nicht
beabsichtigt ist: aus welchen Gründen?
Antwort zu 4, 5 und 6:
Die Fragen 4, 5 und 6 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf für
ein Sondernutzungsregime für Mietflottenfahrzeuge erarbeitet, das sich aktuell in der
Verbändebeteiligung befindet. Auf dieser Grundlage könnten Vorgaben für
Sondernutzungserlaubnisse festgelegt werden. Als Zubringer zu ÖPNV-Stationen sind
Rufbussysteme effektiver einsetzbar und werden daher im Rahmen des Nahverkehrsplans
erprobt.
Frage 7:
Inwiefern werden Carsharing-Stellplätze bei Neubau-Vorhaben der sechs landeseigenen
Wohnungsbauunternehmen mitgedacht und vorgesehen? Falls dies nicht beabsichtigt ist: aus welchen
Gründen?
Antwort zu 7:
Die landeseigenen Wohnungsbauunternehmen planen in den Mobilitätslösungen ihrer
Neubau-Vorhaben Carsharing-Stellplätze aktuell mit und sehen diese in vielen Fällen auch
vor.
Frage 8:
Inwiefern werden an Bahnstationen Carsharing-Parkflächen geplant und gebaut? Falls dies nicht
beabsichtigt ist: aus welchen Gründen?
Antwort zu 8:
Die Planung und der Bau von Carsharing-Parkflächen an Bahnstationen findet statt und
läuft in Abstimmung mit der DB Station & Service AG und der BVG. Dabei sind jeweils
auch die Eigentumsverhältnisse der betreffenden Flächen zu berücksichtigen.
4
Zu beachten ist, dass Flächen in der Nähe einer Bahnstation grundsätzlich eine besonders
hohe Lagegunst aufweisen. Insbesondere im innerstädtischen Bereich muss vor diesem
Hintergrund abgewogen werden, inwiefern diese hochwertigen Flächen für die Vorhaltung
von Kfz genutzt werden sollen. Für die Park-und-Ride-Anlagen der Bezirke liegen dem
Senat hierzu keine Informationen vor.
Berlin, den 26.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrsentwicklung in Oberschöneweide, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:

Wie hat sich der #Straßenverkehr seit Eröffnung der #Minna-Todenhagen-Brücke im Dezember 2017 dort ent- wickelt? Wie viele Fahrzeuge nutzten die Brücke 2018 und 2019 jeweils täglich?

Antwort zu 1:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz führt für die Behörden des Landes Berlin die Verkehrserhebungen im öffentlichen Straßennetz durch. Entsprechend der Anforderung der beauftragenden Stelle ist das Ergebnis eine Knotenstrom- oder Quer- schnittszählung meist im Zeitraum von 7-19 Uhr mit stündlichen Werten für die einzelnen Fahrzeugarten:

  • Pkw+Lfw = Personenkraftwagen und Lieferwagen
  • Lkw (>3.5 t) = Lastkraftwagen größer 5 t
  • Bus = Kraftomnibus
  • Krad = Kraftrad
  • Radf = Radfahrende

Die angegebenen Werte sind nach den Fahrzeugklassen Kfz und Lkw zusammengefasst:

Kfz = Pkw+Lfw, Lkw (>3.5 t), Bus, Krad

Lkw = Lkw (>3.5 t)

Für die Ermittlung des Tagesverkehrs werden die erhobenen 12h-Werte mit einem Um- rechnungsfaktor auf 24 Stunden hochgerechnet.

Im Bereich der Minna-Todenhagen-Brücke wurden in 2018 zwei und 2019 keine Verkehrs- erhebungen durchgeführt.

 

Minna-Todenhagen-Brücke

Richtung Nordost Richtung Südwest Quer- schnitt Querschnittsdiffe- renz zur vorigen Zählung
Kfz/24h am 14.06.2018 14941 10793 25734    
am 11.10.2018 11109 11237 22346 -13 %
Lkw/24h am 14.06.2018 708 496 1204    
am 11.10.2018 456 461 916 -24 %

Frage 2:

Wie hat sich der Straßenverkehr im Raum Oberschöneweide seitdem entwickelt?

Wie viele Fahrzeuge nutzten die Straßen #Siemensstraße, #Edisonstraße und #Wilhelminenhofstraße täglich in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019? (Bitte getrennt nach PKW und LKW aufschlüsseln.)

Antwort zu 2:

Im Bereich der #Stubenrauchbrücke (Siemensstraße) und #Treskowbrücke (Edisonstraße) wurden Verkehrserhebungen in den Jahren 2016, 2018 und 2019 durchgeführt.

Stubenrauchbrücke (Siemensstraße) Richtung Nordost Richtung Südwest Quer- schnitt Querschnittsdiffe- renz zur vorigen Zählung
 

Kfz/24h

am 28.04.2016 15934 20336 36270    
am 09.10.2018 8195 12425 20619 -43 %
am 06.03.2019 8685 12024 20710 0,4 %
 

Lkw/24h

am 28.04.2016 835 1008 1843    
am 09.10.2018 403 540 942 -49 %
am 06.03.2019 379 537 916 -3 %

 

Treskowbrücke (Edisonstraße) Richtung Nord Querschnittsdifferenz zur vorigen Zählung
 

Kfz/24h

am 28.04.2016 8140    
am 10.10.2018 6946 -15 %
am 07.03.2019 6437 -7 %
 

Lkw/24h

am 28.04.2016 311    
am 10.10.2018 288 -8 %
am 07.03.2019 294 2 %

Im Bereich der Wilhelminenhofstraße wurden Verkehrserhebungen in den Jahren 2016 und 2018 durchgeführt.

Wilhelminenhofstraße (zwischen Siemensstraße und Edisonstraße) Richtung Ost Richtung West Quer- schnitt Querschnittsdiffe- renz zur vorigen Zählung
Kfz/24h am 05.04.2016 7358 3314 10672    
am 10.10.2018 913 946 1859 -83 %
Lkw/24h am 05.04.2016 172 125 296    
am 10.10.2018 27 25 52 -83 %

Frage 3:

Gibt es Hinweise darauf, dass vor allem LKW nicht die neue Brücke nutzen, sondern weiterhin durch die er- wähnten Straßen in Oberschöneweide fahren?

Frage 4:

Hat die zuständige Senatsverwaltung ermittelt, warum gegebenenfalls LKW-Lenker nicht über die Brücke, sondern durch die Wohngebiete von Oberschöneweide fahren?

Antwort zu 3 und 4:

Nach der vorliegenden Datenlage können keine aussagekräftigen Rückschlüsse auf eine derartige Entwicklung gezogen werden. Eine dafür notwendige Sondererhebung mit ver- gleichbaren Zähldaten, insbesondere zur Minna-Todenhagen-Brücke liegt nicht vor.

Frage 5:

Gibt es Überlegungen/Möglichkeiten, für diese Straßen ein Durchfahrtsverbot für schwere LKW über 7,5 To- nen zu verhängen, möglicherweise ausschließlich für die Nachtstunden?

Antwort zu 5:

Die Siemensstraße, Edisonstraße und Wilhelminenhofstraße sind nach dem Stadtent- wicklungsplan (StEP) Verkehr als Hauptverkehrsstraßen klassifiziert und auch weiterhin als solche vorgesehen. Dementsprechend wird diesen Straßen eine gesteigerte Ver- kehrsbedeutung beigemessen, um u. a. dem innerstädtischen Durchgangs- und Wirt- schaftsverkehr ein leistungsfähiges Straßennetz bereitzustellen. Die Anordnung eines Durchfahrtsverbots für LKW über 7,5 Tonnen würde eine Einschränkung dieser Funktio- nen bedeuten, die nur aus zwingend erforderlichen Gründen gerechtfertigt wäre.

Aus verkehrsbehördlicher Sicht besteht derzeit keine Veranlassung, solch ein Durchfahrts- verbot zu beschließen.

Berlin, den 30.10.2020

In Vertretung Ingmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Verkehr in Berlin: Abriss der Elsenbrücke blockiert Auto- und Schiffsverkehr, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228742895/Abriss-der-Elsenbruecke-blockiert-Auto-und-Schiffsverkehr.html

Durch den #Neubau der #Elsenbrücke kommt es auch auf der #Spree zu Einschränkungen. Das trifft vor allem #Ausflugsdampfer.

Schon heute sieht man auf der Elsenbrücke die Vorbereitungen für die #Abrissarbeiten. Sie bedeuten Einschränkungen für den Autoverkehr, der schon seit Monaten nur noch auf der westlichen Teilbrücke geführt wird. Der Neubau der 185 Meter langen Verbindung zwischen Friedrichshain und Treptow schränkt nicht nur den #Straßenverkehr ein. Auch darunter – auf der Spree – bedeuten die Arbeiten starke Belastungen, die die #Spreeschifffahrt empfindlich treffen.

Wie stark, macht die Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion deutlich. Zwar sei es eines der Planungsziele, die Auswirkungen auf die #Schifffahrt so gering wie möglich zu halten, teilt Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in der Antwort mit. Jedoch sei aufgrund der komplexen Konstruktion des Brückenbauwerks „während der gesamten Bauzeit“ bis planmäßig zum Jahr 2028 mit Einschränkungen zu rechnen.

Ab September: Sechswöchige #Vollsperrung der Elsenbrücke
Für den Rückbau der südöstlichen Teilbrücke werde es „voraussichtlich ab September 2020 eine bis zu sechswöchige Vollsperrung geben“, teilte …

Straßenverkehr: Straße des 17. Juni – Hauptverkehrsader oder dauergesperrte Eventmeile?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Tage war die #Straße des 17. Juni in den Jahren 2017, 2018 und dem Zeitraum zwischen
01.01.2019 und 14.11.2019 zwischen Platz vor dem #Brandenburger Tor und großem #Stern, wie viele Tage
zwischen Platz vor dem Brandenburger Tor und #Yitzhak-Rabin-Straße für den #Straßenverkehr gesperrt oder
nur eingeschränkt nutzbar? Angaben bitte in Tagen je Jahr für beide Abschnitte.
Antwort zu 1:
Die Straße des 17. Juni wurde für #Veranstaltungen im Jahr 2017 13 Mal, 2018 14 Mal und
2019 11 Mal gesperrt. Die Frage nach weiteren tagesgenauen Sperrungen der genannten
Abschnitte der Straße des 17. Juni kann nicht beantwortet werden, da eine derartige
statistische Erhebung nicht geführt wird.
Frage 2:
Wie erklären sich die Auf- bzw. Abbauzeit von Sperrungen und Aufbauten für Großereignisse, die bis zu
einer Woche vor deren Beginn bzw. bis zu einer Woche nach deren Ende, beispielsweise bei den
Feierlichkeiten zum Tag des Mauerfalls am 09. November 2019 oder jeweils zum Jahresende zu den
Sylvesterfeierlichkeiten?
Antwort zu 2:
Die Kunstinstallation am Brandenburger Tor war für die Feierlichkeiten zu 30 Jahre
Mauerfall von zentraler Bedeutung. Das Brandenburger Tor stellte, wie auch bei den
vorherigen Mauerfall-Jubiläen, als besonderes Wahrzeichen des Mauerfalls das Zentrum
der Feierlichkeiten dar. Daher war mit der Kunstinstallation eine großformatige
Inszenierung geplant, die sowohl das Brandenburger Tor als auch die Straße des 17. Juni
auf besondere Art und Weise in den Fokus der Veranstaltungswoche gerückt hat. Dies
2
nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass die Installation größtenteils durch die
Beteiligung Zehntausender Berlinerinnen und Berliner gestaltet wurde und insofern auch
für die Stadtgesellschaft von großer Wichtigkeit an diesem bedeutungsvollen Ort war. Die
Medienbilder haben das bestätigt.
Weil diese Installation bereits ab dem 04.11.2019 für alle Gäste am Brandenburger Tor
erlebbar sein sollte, mussten die Aufbauarbeiten für die aufwendige Konstruktion bereits
ab dem 21.10. beginnen. Die Krantürme, an denen das Netz befestigt war, standen auf
entsprechenden Lastverteilungen (Kiesbett, Splittbett, Verteilerplatten und Beton).
Der Aufbau dieser Lastverteilung, die Anlieferung der Kranteile (72 Sattelschlepper) und
der Aufbau nahmen demzufolge die entsprechende Zeit in Anspruch. Für die
Silvesterfeierlichkeiten und andere Großveranstaltungen gilt Ähnliches.
Frage 3:
Wie stellt der Senat bei planbaren Sperrungen sicher, dass der Verkehr auf den umliegenden Straßen wie
John-Foster-Dulles-Allee, Spreeweg, Hofjägerallee, Klingelhöferstraße oder Tiergartenstraße nicht
zusammenbricht, und die Zeit der Sperrung so gering wie möglich gehalten wird?
Antwort zu 3:
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) verfolgt gemeinsam mit allen bei der Genehmigung
einer Veranstaltung zu beteiligenden Behörden das Ziel, die Verkehrsbehinderungen bei
Veranstaltungen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren und geeignete
verkehrsregelnde Maßnahmen in Abstimmung mit der Polizei und der BVG zu treffen.
Zudem wird jeder Veranstalter verpflichtet, durch eine umfangreiche Öffentlichkeits- und
Medienarbeit über die anstehende Veranstaltung und die zu erwartenden
Beeinträchtigungen zu informieren. Diesen Forderungen kommen die Veranstalter auch
regelmäßig nach.
In Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger (Bezirksamt Mitte von Berlin)
wird restriktiv mit der Vergabe der öffentlichen Flächen umgegangen. Die Sperrungen und
Sondernutzungen werden auf das unumgängliche Maß beschränkt.
Frage 4:
Gibt es eine maximale Sperrzeit pro Jahr, die für die Straße des 17. Juni nicht überschritten werden darf,
und wenn nein, wie hält der Senat eine solche unlimitierte potenzielle Einschränkung mit dem zu
gewährleistenden Gemeingebrauchs dieser Straße als Hauptverkehrsstraße für den innerstädtischen
Kraftfahrzeugverkehr vereinbar?
Antwort zu 4:
Der Senat hat in Abstimmung mit dem Bezirksamt Mitte die „Zulassungskriterien für
Veranstaltungen (nicht Demonstrationen und Staatsbesuche etc.) auf der Straße des
17. Juni“ festgelegt, nach denen im Straßenzug Straße des 17. Juni/Brandenburger Tor
maximal 20 Veranstaltungen pro Jahr erlaubt werden sollen. Hierbei werden
Veranstaltungen, die nicht von internationaler oder herausragender Bedeutung sind oder
an denen kein gesamtstädtisches Interesse besteht, grundsätzlich nicht erlaubt.
3
Für die Jahre 2017 – 2019 wurde folgende Anzahl an Veranstaltungen genehmigt:
2017 13 Veranstaltungen
2018 14 Veranstaltungen
2019 11 Veranstaltungen
Frage 5:
Wie hoch ist derzeit das Sondernutzungsentgelt pro 24 Std, das z.B. Konzertveranstalter zahlen müssen,
wenn Sie die unter Pkt 1 genannten Bereiche nutzen und dementsprechend sperren lassen müssen?
Antwort zu 5:
Eine Sondernutzungserlaubnis ausschließlich für Konzerte wird auf der Straße des 17.
Juni grundsätzlich nicht erteilt. Konzerte sind Teil von (Groß-)Veranstaltungen mit
differenzierten Bühnenprogrammen. Für die beantragten Sondernutzungen der
öffentlichen Straßen werden differenzierte Gebühren nach der Verordnung über die
Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen
(Sondernutzungsgebührenverordnung – SNGebV) und dem Gebührenverzeichnis der
Anlage 1 erhoben (Sondernutzungsgebühren). Grundsätzlich werden
Sondernutzungsgebühren auf den Einzelfall bezogen ermittelt und in der durch das
Gebührenverzeichnis festgelegten Höhe festgesetzt. Für Sondernutzungen im
Zusammenhang mit Veranstaltungen finden in der Regel die Tarifstelle 1.2.3, Buchstaben
a) bis e) sowie gegebenenfalls die Tarifstelle 1.2.4 Anwendung. Innerhalb dieser Tarifstelle
wird nach den verschiedenen in Betracht kommenden und im Zusammenhang stehenden
Sondernutzungen differenziert, nämlich nach abgesperrten Flächen mit verschiedenen
Nutzungszwecken und Aufbauten, wie zum Beispiel Handelsstände (Speisen- und
Getränkeverzehr, mobile Geldautomaten), Werbestände (Promotion, Merchandising),
Logistikfläche, Zuschauertribünen und sonstige Aufbauten (wie Toiletten, TV, Video,
Bühne und Podium).
Berlin, den 29.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz