S-Bahn: S-Bahnlinie S5, aus Senat

Frage 1:
Wie viele Fahrgäste nutzen die Linie #S5? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)?
Antwort zu 1:
Die -Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Im Rahmen der #Verkehrszählung 2018
wurden auf der S5 rund 185.000 Fahrgäste an einem durchschnittlichen Schultag
ermittelt. Eine Aufteilung nach Monaten liegt nicht vor. Seit März 2020 ist das
#Reisendenaufkommen im gesamten Netz
2
pandemiebedingt stark zurückgegangen und schwankt stark je nach Phase der
Pandemie.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass auf Basis von stichprobenartig durch die S-Bahn
Berlin GmbH erhobenen Schätzwerten aus dem Dezember 2021 die Nachfrage in
der Hauptverkehrszeit zuletzt bei rund 70 % der Vor-Corona-Nachfrage lag.

„S-Bahn: S-Bahnlinie S5, aus Senat“ weiterlesen

Straßenbahn + U-Bahn: Wie Berlins Nahverkehr wachsen soll, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/nachhaltigkeit/article233702063/Wie-Berlins-Nahverkehr-wachsen-soll.html

An diesem Sonnabend ist es soweit: Berlins #Straßenbahnnetz #wächst. Sechs Jahre ist es her, dass in der Hauptstadt zuletzt eine neue #Tramstrecke eröffnet wurde, damals ging die Verbindung vom #Nordbahnhof zum #Hauptbahnhof in Betrieb. Nun ist die Strecke in #Treptow-Köpenick fertiggestellt, mit der eine Lücke zwischen dem S-Bahnhof #Schöneweide und dem S-Bahnhof #Adlershof geschlossen wird.

„Straßenbahn + U-Bahn: Wie Berlins Nahverkehr wachsen soll, aus Berliner Morgenpost“ weiterlesen

Fähre: Wannsee-Fähre: Zweites Schiff kommt in den Sommerferien aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article232403899/Wannsee-Faehre-Zweites-Schiff-kommt-in-den-Sommerferien.html

Bezirk Spandau setzt sich seit Jahren für zweites #Fährschiff auf der Linie #F10 zwischen #Wannsee und #Kladow ein. In den Ferien kommt es.

Berlin. Sie dürfte im öffentlichen #Personennahverkehr in Berlin wohl eine der Strecken mit der schönsten Aussicht sein: Die Fährverbindung zwischen Wannsee und Kladow. 20 Minuten dauert die Überfahrt, mit Blick übers Wasser, auf das #Strandbad Wannsee oder die Inseln #Imchen und #Schwanenwerder.

Kein Wunder, dass die Fähre bei Ausflüglern beliebt ist, genutzt wird sie aber – das betonen Spandauer Bezirkspolitiker immer wieder – auch von Berufstätigen aus Kladow. Der bislang große Nachteil: Die Linie F10 der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) fährt nur im #Stundentakt. Zumindest für einige Wochen soll sich das nun aber ändern.

Denn in den #Sommerferien bekommt die MS „#Wannsee“ Verstärkung: Das Schiff MS „#Condor“ des Unternehmens #Stern und Kreis soll in der Zeit zusätzlich eingesetzt werden. Wie die BVG bestätigt, wird das zweite Schiff während der Ferien täglich zwischen 10.30 Uhr (erste Abfahrt in Wannsee) und 19 Uhr (letzte Abfahrt in Kladow) unterwegs sein. Die F10 fahre damit in dieser Zeit im 30-Minuten-Takt, heißt es.

Wannsee-Fähre: Bereits 2018 dichterer Takt …

Mobilität: Mobilitätsforscher: „Die Fahrräder müssen auf die Straße“, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/ratgeber/fahrrad/article232047497/Mobilitaetsforscher-Die-Fahrraeder-muessen-auf-die-Strasse.html

Autos in die Parkhäuser, mehr Platz für Zweiräder: Mobilitätsforscher Andreas Knie plädiert für eine Neuordnung des öffentlichen Raums

Welchen Stellenwert nimmt das #Auto noch in unserem Alltag ein? Wie lassen sich mehr Freiräume für #Radfahrer schaffen? Diese und andere Fragen beschäftigen die „Forschungsgruppe digitale Mobilität und gesellschaftliche Differenzierung“ am #Wissenschaftszentrum Berlin (#WZB). Ein Gespräch mit ihrem Leiter, dem Soziologen Andreas #Knie.

Was bedeutet „#Mobilitätswende“ und warum ist sie notwendig?

Andreas Knie Wir unterschieden in der #Verkehrsforschung zwischen #Verkehr und #Mobilität. Mobilität findet im Kopf statt. Und Wende heißt: Weg von einem alleinigen Fokus auf das Auto, den wir 50 bis 60 Jahre hatten, hin zu einer Vielfalt der #Verkehrsmittel. Also dass ich meinen gesamten Lebens- und Arbeitsplan so organisiere, dass ich nicht nur von einem Verkehrsmittel abhängig bin. Und die Verkehrswende auf der Straße meint schlichtweg, die Zahl der Autos zu reduzieren und damit natürlich andere Verkehrsmittel wie das #Fahrrad, den Fuß- und den öffentlichen #Personennahverkehr zu stärken.

Was davon ist schwieriger?

Es bedingt sich beides und ist gleich schwierig.

Inwiefern?

Wir lebten ja lange Zeit in festen Routinen. Man hat eine Ausbildung gemacht, dann einen Beruf ausgeübt, geheiratet, und das war alles auf Langfristigkeit ausgelegt. Und dementsprechend hat man seine Verkehrsmittel gewählt. Das ist in der heutigen Zeit nicht der Fall. Die digitale Revolution und die Veränderungen der Sozialstrukturen führen dazu, dass alles kurzfristiger …

allg.: Berliner Verkehr in Zahlen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Die letzte Veröffentlichung der Berliner #Verkehrsdaten erfolgte im Rahmen der veröffentlichten #Broschüre
“#Mobilität der Stadt – Berliner Verkehr in Zahlen” auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz mit Stand Dezember 2017. Wann werden die wesentlichen Verkehrsdaten bzw.
#Verkehrszahlen für die Folgejahre veröffentlicht?
Frage 2:
Wie haben sich die Berliner Verkehrsdaten bzw. Verkehrszahlen im zeitlichen Verlauf ab der verwendeten
Datengrundlage in der letzten Broschüre bis dato verändert?
Frage 3:
In welcher konkreten Form haben die veränderten Verkehrsdaten/Verkehrszahlen Einfluss auf die Entwicklung
des Berliner Verkehrssystems, der Planung neuer Infrastrukturen, der Bewertung neuer Mobilitätsangebote
sowie der Bewertung der Entwicklungen genommen?
Frage 4:
Welche Veränderungen konnten im Bereich der stadtstrukturellen Entwicklungen, den Kenndaten zur
Verkehrsteilnahme und der Entwicklung bei den Verkehrsmitteln selbst (Nachfrage, Infrastrukturen und
Angebote) sowie bei den Verkehrsfolgen ermittelt werden?
Antwort zu 1 bis 4:
Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Broschüre wurde in der Vergangenheit in einem aufwendigen Recherche-Prozess und
unter Nutzung eines externen Dienstleisters erarbeitet und hat jeweils mindestens ein Jahr
Zeit in Anspruch genommen. Die bis 2016 für das Thema verantwortliche Stelle wurde im
Personaleinsparungsprozess eingespart (17. Legislaturperiode; Senatsbeschluss vom
2
24.01.2012, Effekt bei SenStadtUm: Abbau von 255 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), d.h.
Wegfall von 15 % der 2012 vorhandenen VZÄ).
Das Land Berlin stellt vielfältige Daten, die bis 2017 für ebd. Broschüre explizit
recherchiert oder zusammenfassend visualisiert aufbereitet wurden, an unterschiedlichen
Stellen nach wie vor zur freien Verfügung Die Sachverhalte werden anlassbezogen z.B. im
Rahmen von Fachaufgaben oder Planwerken als Grundlage für entsprechende
Schlussfolgerungen (siehe Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr,
Nahverkehrsplan) oder künftig bei Evaluationsberichten zu Planwerken aufbereitet und
gehen so in die Facharbeit und entsprechende Entscheidungen ein.
Nachfolgend finden sich verschiedene Datenquellen zu den hier angesprochenen
Sachverhalten. Auf den Seiten sind entweder Zeitreihen oder die aktuell gültigen Angaben
abrufbar.
#Einwohnerdaten :
https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12041&creg=BBB&anzwer
=10 sowie
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/
Angaben zu natürlichen Wanderungsbewegungen:
https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12031&creg=BBB&anzwer
=8
Angaben zu #Wanderungsbewegungen :
https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12035&creg=BBB&anzwer
=9
#Erwerbstätige :
https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=13003&creg=BBB&anzwer
=6
#Arbeitslosigkeit :
https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=13002&creg=BBB&anzwer
=5
#Mikrozensus (u.a. zu Haushaltseinkommen):
https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12011&creg=BBB&anzwer
=5
Die Erkenntnisse aus der #Haushaltsbefragung „#Mobilität in Städten – SrV 2018“ finden
sich unter:
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-instaedten-srv-2018/
3
Angaben zu #Pendlerinnen und #Pendlern :
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/InteraktiveAngebote/Pendleratlas/Pendleratlas-Nav.html
#Fahrzeugzulassungen für die Gemeinde Berlin finden sich auf
https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/bestand_inhalt.html?nn=2601598
Sonderauswertungen kleinräumigerer Berliner Daten liegen derzeit nicht visualisiert vor.
Entwicklung des #Radverkehrs :
https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/weitereradinfrastruktur/zaehlstellen-und-fahrradbarometer/bericht_radverkehr_2019.pdf
oder
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/weitereradinfrastruktur/zaehlstellen-und-fahrradbarometer/
Angaben zum öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV):
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/#nvp
und
https://www.bvg.de/images/content/unternehmen/medien/geschaeftsbericht/BVGGeschaeftsbericht-2019.pdf
#Straßenverkehr, hier #Parkraumbewirtschaftung
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfzverkehr/parkraumbewirtschaftung/ mit Link auf die jeweiligen Seiten der zuständigen
Bezirke
#Flugverkehr
https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/pms/2021/21-02-05.pdf
#Binnenschifffahrt
https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/BasisZeitreiheGrafik/ZeitBinnenschifffahrt.asp?Ptyp=400&Sageb=46003&creg=BBB&anzwer=7
#Unfallzahlen
https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=46002&creg=BBB&anzwer
=6 oder auf der Website der Polizei als jährliche Berichte
#Luft
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftqualitaet/
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/luftreinhalteplan_2025/download.s
html
#Lärm
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/laermaktionsplan-berlin-2019-2023/download/
Diese und andere Daten werden jeweils anlassbezogen gesichtet und genutzt, um
Schlussfolgerungen zu Handlungsnotwendigkeiten ziehen zu können. Ausführlichere
4
Informationen, wie das anlassbezogen geschieht, finden sich bspw. im #Nahverkehrsplan
2019-2023 https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/
Auch die Website der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung stellt hier entsprechende
Daten im Kontext fachlicher bzw. verkehrspolitischer Schwerpunktsetzungen bereit
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/mobilitaetswende/verkehr-888873.php
Frage 5:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 5:
Nein.
Berlin, den 23.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Förderung von Firmentickets, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Mit den steuerlichen und tariflichen Regelungen gibt es die Voraussetzungen, mehr Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern ein Angebot für ein vom Arbeitgeber bezuschusstes #Jobticket zu machen und so
auf den öffentlichen #Personennahverkehr zu verlagern. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat
dementsprechend ein sogenanntes #Firmenticket aufgelegt und bietet dabei gestaffelte Rabatte an, die
die finanzielle Attraktivität des Angebots noch erhöhen.
Der öffentliche Dienst Berlins und die landeseigenen Unternehmen sollten die Möglichkeit bieten, ein
gefördertes Firmenticket zu erwerben.
Das gilt gerade, weil die in Berlin ansässige Bundesverwaltung bereits erste Förderangebote an seine
Beschäftigten veröffentlicht hat.

  1. Welche Einschätzung hat der Senat, was die Verlagerungspotenziale durch Firmentickets zum
    #ÖPNV in Berlin insgesamt betrifft? Welche Potenziale bestehen gerade in Bezug auf die Senatsverwaltung und die landeseigenen Betriebe?
    Zu 1.: Das zum 1. September 2019 eingeführte Firmenticket bietet einerseits Arbeitgebern ein attraktives und günstiges Instrument zur Gewinnung und Bindung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem vergleichsweise geringen, steuerfreien Zuschuss neben dem Arbeitsentgelt. Andererseits profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch von einer jederzeitigen Mobilität in ganz Berlin für unter 50
    Euro/Monat oder weniger, abhängig vom Zuschuss des Arbeitgebers. Der Senat
    2/4
    schätzt das Firmenticket daher als sehr geeignetes Instrument ein, um zusätzliche
    Kundenkreise für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) zu erschließen. Grundsätzlich ist das neue Firmenticket ein attraktives Angebot für rund 1,4 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berlin und rund 830.000 in Brandenburg. Dazu zählen auch rund 115.000 Landesbedienstete, für die seit 1. November 2020 das Land
    Berlin die Kosten des Firmentickets im Rahmen der Hauptstadtzulage übernimmt, sowie rund 33.000 Beschäftigte der Berliner Landesgesellschaften, die einen Zuschuss
    ihrer Arbeitgeber zum Firmenticket in Anspruch nehmen können.
    Die Resonanz bei Arbeitgebern und Verbänden war durchweg positiv und die Entwicklung der Firmenticketzahlen bestätigt die hohen Erwartungen. Bevor mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Firmenticketverträge geschlossen werden können, ist der
    Abschluss einer Firmenticketvereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Erfahrungsgemäß dauert dieser Vorlauf einige Wochen. Trotzdem und obwohl nur in begrenztem Rahmen für das neue Firmenticket geworben wurde, haben sich die Zahlen
    der Firmenticketverträge im Januar und Februar 2020 im Vergleich zum Vorjahr um
    rund 50% erhöht. Durch die Corona-Pandemie ab März 2020 gab es – wie bei anderen
    Tarifprodukten auch – einen deutlichen Einbruch. Perspektivisch ist aber davon auszugehen, dass das Firmenticket zu Beginn der Pandemie am Anfang einer positiven
    Entwicklung stand und das Potenzial hat, die Zahl der ausgegebenen Firmentickets
    noch deutlich zu steigern.
  2. Welche aktuellen Aktivitäten gibt es, um den Beschäftigten der Senatsverwaltung ein Angebot für
    ein gefördertes Firmenticket zu unterbreiten?
    Zu 2.: Seit dem 1. September 2019 konnten die Senatsverwaltungen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zum Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
    (VBB-Firmenticket) in Höhe von 15 Euro zahlen. Seit dem 1. November 2020 gibt es
    den Zuschuss als Bestandteil der Hauptstadtzulage.
    Einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu einem VBB-Firmenticket für den
    Tarifbereich Berlin AB haben beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden. Das
    gilt in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes Berlin.
    Nicht für die Hauptstadtzulage berechtigte beamtete Dienstkräfte mit Dienstbezügen
    der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Eingruppierungen
    oberhalb der Entgeltgruppe E 13 erhalten gemäß § 74 b BBesG BE einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Euro, der zum Bezug des VBB-Firmentickets berechtigt.
    Voraussetzung für die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses ist jeweils der Abschluss
    eines Abonnements für ein VBB-Firmenticket.
  3. Sollte es nach Auffassung des Senats eine einheitliche Regelung für den öffentlichen Dienst geben
    oder wünscht er individuelle Rahmenvereinbarungen der einzelnen Senatsverwaltungen? Wenn es
    Individualregelungen geben soll, warum?
    Zu 3.: Bereits vor Einführung des Firmentickets mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss gab es ein rabattiertes VBB-Firmenticket. Der Abschluss der Verträge mit den
    Verkehrsunternehmen oblag jeweils den Dienststellen des Landes Berlin. Die bestehenden Verträge mussten daher in der Mehrzahl der Fälle lediglich auf das Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss umgestellt werden, nachdem das Land
    Berlin seinen Beschäftigten ab 1. September 2019 einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe
    von zunächst 15 Euro zugesagt hatte. Da die notwendigen Vertragsbestandteile für
    3/4
    einen VBB-Firmenticketvertrag im gemeinsamen Tarif der im #Verkehrsverbund BerlinBrandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (#VBB-Tarif) festgelegt sind,
    sind einheitliche Regelungen für den öffentlichen Dienst gegeben.
  4. Gibt es Überlegungen für diffenzierende Detailregelungen, z.B. für Radfahrerinnen und Radfahrer,
    Menschen mit Schwerbehinderung oder auch nach Pendlerentfernungen?
    Zu 4.: Die Bedingungen für das VBB-Firmenticket sind im Anhang III zum VBB-Tarif
    festgeschrieben. Danach sind keine differenzierenden Detailregelungen in den genannten Fällen vorgesehen.
  5. Welche Förderhöhe gilt bei den Senatsverwaltungen und landeseigenen Unternehmen derzeit?
  6. Gibt es darüber hinausgehende Überlegungen zur Förderhöhe?
    Zu 5. und 6.: Beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der
    Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden, sowie Arbeitnehmerinnen
    und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zum VBB-Firmenticket in Höhe von 52,67 Euro bzw. 55,42 Euro monatlich, je nachdem, ob sie ihr Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Zahlweise abgeschlossen haben. Die Beträge
    entsprechen jeweils dem wirtschaftlichen Gegenwert eines VBB-Firmentickets für den
    Tarifbereich Berlin AB.
    Der Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten eines VBB-Firmentickets gemäß
    § 74 b BBesG BE in Höhe von 15 Euro monatlich bietet auch den beamteten Dienstkräften mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger
    Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Eingruppierungen oberhalb der Entgeltgruppe E 13 einen Anreiz zum
    Umstieg von der privaten Pkw-Nutzung auf öffentliche Verkehrsmittel.
    Über die derzeitige Zuschusshöhe hinausgehende Überlegungen gibt es nicht.
    Nach dem aktuellen Stand der Rückmeldungen gewähren folgende Landesunternehmen einen Zuschuss zum Firmenticket:
    Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung
    #BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH
    15 Euro/Monat
    Berliner Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) Anstalt
    des öffentlichen Rechts
    15 Euro/Monat (Beschäftigte);
    365 Euro/Jahr (Auszubildende)
    Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts
    5% Rabatt, keine Zuzahlung
    Berliner #Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen
    Rechts
    15 Euro/Monat
    Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung GmbH (#BWB)
    10 Euro/Monat; bei regelmäßigem
    Einsatz an wechselnden Standorten vollständige Übernahme
    #Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH 15 Euro/Monat
    #BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 40 Euro/Monat
    4/4
    Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung
    #degewo Aktiengesellschaft 30 Euro/Monat bzw. 40 Euro/Monat
    Deutsche #Klassenlotterie Berlin rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
    15 Euro/Monat
    #Friedrichstadt-Palast Betriebsgesellschaft mit
    beschränkter Haftung
    15 Euro/Monat
    #HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung
    15 Euro/Monat
    #Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen
    Rechts
    15 Euro/Monat
    #IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts
    15 Euro/Monat
    #Messe Berlin GmbH 30 Euro/Monat
    #Tegel Projekt Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    15 Euro/Monat
    #Tempelhof Projekt GmbH 20 Euro/Monat
  7. Welche haushalterischen Auswirkungen gibt es derzeit und welche erwartet der Senat?
    Zu 7.: Für die Hauptstadtzulage werden jährliche Kosten in Höhe von 243,2 Mio. Euro
    veranschlagt. In diesem Betrag sind die Arbeitgeberzuschüsse des Landes Berlin für
    das VBB-Firmenticket enthalten.
  8. Wie stellt der Senat sicher, dass sich auch die landeseigenen Unternehmen beteiligen und ihren
    zahlreichen Beschäftigten geförderte Firmentickets anbieten?
    Zu 8.: Der Senat wirkt seit der Einführung des Firmentickets des Verkehrsverbundes
    Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) im Jahre 2019 in seiner Funktion als Gesellschafter
    darauf hin, dass auch die Berliner Landesunternehmen, d.h. die Unternehmen und
    Gesellschaften privaten Rechts mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes Berlin und
    die wirtschaftlich bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts, ihren Beschäftigten
    jeweils die Vorzüge des VBB-Firmentickets zukommen lassen.
    Berlin, den 16.03.2021
    In Vertretung
    Fréderic Verrycken
    Senatsverwaltung für Finanzen

Fahrdienst + Bus: Rufbussystem in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

Klicke, um auf S18-25899.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:
Welche verbindlichen Regelungen trifft der neue #Verkehrsvertrag für die BVG zu den spezifischen Entgeltparametern für #Rufbusverkehre?
Antwort zu 1:
Der mit der BVG geschlossene Verkehrsvertrag enthält keine verbindlichen Regelungen
zu den Entgeltparametern für Rufbusverkehre, sondern eine Rahmenregelung. In der Anlage 8 des Vertrages wird die Ausgleichsberechnung der gemäß § 15 des Verkehrsvertrages eröffneten Bestellmöglichkeit neuer #Mobilitätsangebote im öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV) durch den #Aufgabenträger wie folgt beschrieben:
Im Falle einer Bestellung während der Vertragslaufzeit sind für jedes Einsatzgebiet Kostenparameter in einem „Kalkulationsblatt Neue Mobilitätsformen“ zu ergänzen. Die erwarteten Kosten ergeben sich aus dem Produkt der Kostensätze und der entsprechenden
Leistungsmenge für ein Vertragsjahr. Als Abrechnungsparameter sind denkbar:
• Bereitstellungszeiten pro Monat (Angebotsstunden)
• Durchschnittliche Anzahl bereit gehaltener Fahrzeuge pro Angebotsstunde (Fahrzeugstunden)
• Erbrachte Fahrgastfahrten pro Monat (Fahrzeugkilometer).
Auf der Grundlage dieser Rahmenregelung sind die Entgelt- und Kostenparameter im Einzelfall zu spezifizieren.
2
Frage 2:
Welche verbindlichen Regelungen trifft der neue Verkehrsvertrag für die BVG zur Einführung von #Rufbusverkehren?
Antwort zu 2:
In dem in den letzten Monaten verhandelten und im Senat beschlossenen neuen Verkehrsvertrag mit der BVG werden die Finanzierungsregeln für das Gesamtangebot der
BVG festlegt. In § 15 des Verkehrsvertrags mit der BVG ist geregelt, dass – soweit die
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Rahmen ihrer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
neue Mobilitätsangebote im Wege von allgemein zugänglichen ÖPNV-Angeboten erproben wollen – hierfür eine Bestellung durch den Aufgabenträger erforderlich ist und der Aufgabenträger den Verkehr bestellen wird, wenn das geplante Angebot den einschlägigen
gesetzlichen Anforderungen und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplans entspricht.
Auf dieser Basis können Pilotvorhaben für Rufbusverkehre als Teil des ÖPNV und unter
Berücksichtigung der Standards des ÖPNV vom Land Berlin bei der BVG bestellt und erprobt werden. Hinsichtlich der Anzahl und des Umfangs solcher Pilotvorhaben ist zu berücksichtigen, dass die Kosten solcher Rufbus-Angebote pro Personenkilometer deutlich
höher liegen als bei sonstigen ÖPNV-Angeboten. Insofern dient die Pilotierung auch dazu,
vor einer Ausdehnung auf weitere Gebiete zu ermitteln, ob der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Mehrwert für die verkehrlichen Ziele des Landes (Verkehrswende, Daseinsvorsorge) steht.
Frage 3:
Für welche Gebiete sind derzeit Rufbussysteme geplant?
Frage 4:
Wie ist der Stand der Einführung eines Rufbussystems in Marzahn-Hellersdorf?
Frage 5:
Welches konkrete Gebiet wird damit erschlossen?
Frage 6:
Welche Kosten werden für die Nutzung anfallen?
Frage 7:
Welche Möglichkeiten für die Buchung werden bestehen?
Frage 8:
Welche Schritte sind für die Umsetzung derzeit noch notwendig?
3
Frage 11:
Welche Betreiber sind für das Rufbussystem vorgesehen?
Frage 12:
Wann ist der Vertragsstart geplant?
Frage 13:
Wie viele und welche Fahrzeuge wird die Flotte umfassen?
Frage 14:
Wie wird der barrierefreie Zugang ermöglicht?
Antwort zu 3 bis 8 und 11 bis 14:
Die BVG hat für die geplante vierjährige Erprobung ab 2021 ein östlich der Innenstadt gelegenes zusammenhängendes Gebiet in aneinander liegenden Teilen von Lichtenberg,
Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick vorgeschlagen. Die genauen, straßenscharfe
Gebietszuschnitte, die weiteren Einzelheiten zum Betrieb (Bedien- und Abholzeiten; Fahrzeuganzahl und -kapazität, Antriebsart; Tarif; Barrierefreiheit; Vertrieb) sowie der voraussichtliche Erprobungsbeginn werden in weiteren Abstimmungen mit der BVG festgelegt.
Mit dem Vorliegen eines abgestimmten Erprobungskonzeptes kann der Aufgabenträger
diesen Verkehr bestellen. Nach der Bestellung beabsichtigt die BVG, den Rufbus als On
Demand Angebot auszuschreiben. Vor diesem Hintergrund können die darüber hinausgehenden Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden.
Frage 9:
Welche konkreten Fortschritte wurden seit Beantwortung der Anfrage Drs. 18/21767 erzielt?
Antwort zu 9:
Das in Berlin 2016 eigenwirtschaftlich gestartete, zum DB-Konzern gehörende Unternehmen CleverShuttle hat den Betrieb seines Ridepooling-Dienstes in Berlin ebenso wie in
Dresden und München Ende Juni 2020 eingestellt, so dass keine weitere Erprobung genehmigt werden konnte. Mit dem sogenannten BerlKönig BC erprobt die BVG noch bis
zum Jahresende 2020 in zwei weiteren Rufbusprojekten mit Fördermitteln des Bundes bereits die direkte Anbindung an U- und S-Bahnhöfe aus Umlandgemeinden, aber auch innerhalb Berlins in Heiligensee zum U-Bahnhof Tegel und zu den S-Bahnhöfen Heiligensee
und Schulzendorf. Nach den bisher bekannten Ergebnissen ist allerdings die Resonanz
der Fahrgäste dort ebenso wie im südlich der Stadt gelegenen Gebiet der Gemeinde
Schulzendorf, von dem der BerlKönig BC zum U-Bahnhof Rudow verkehrt, sehr gering.
Frage 10:
Sind Zuschüsse für die Pilotierung eines Rufbussystems vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe?
4
Antwort zu 10:
Für die Pilotphase hat der Senat einen Zuschuss des Landes von 3 Mio. € pro Jahr vorgesehen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn-Ausschreibung Birkenwerder soll von der S8 abgehängt werden, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oberhavel/oranienburg/oranienburg-artikel/dg/0/1/1818699/

Brandenburg und Berlin haben mit einer Veröffentlichung im #EU-Amtsblatt am 4. August die bislang größte #Ausschreibung der Region im #Personennahverkehr gestartet. Vergeben werden sollen in zwei Losen ab 2027 für jeweils 15 Jahre neben der Berliner #Stadtbahn auch die #Nord-Südverbindungen sowie in zwei weiteren Losen die Fahrzeuge. Für die #S8 ist demnach als Start- und Endbahnhof Hohen Neuendorf vorgesehen. #Birkenwerder wäre damit von der Linie abgeschnitten.
Bürgermeister Stephan Zimniok zeigte sich darüber enttäuscht. Er hatte gehofft, dass die S 8 künftig bis Oranienburg verlängert wird, um den Takt zur Kreisstadt zu verdichten. „Aber das ist jetzt ein Schritt zurück“, sagte Zimniok. Die Länder versprechen aber in ihrer Mitteilung zur Ausschreibung: „Für Fahrgäste ergeben sich zahlreiche Angebots- und Qualitätsverbesserungen. So entstehen neue Verbindungen, Beförderungskapazitäten werden erhöht und Taktfolgen einzelner Linien teilweise verdichtet.“

Auf die Frage, warum die S 8 nach Birkenwerder gekappt wird, teilte das #Infrastrukturministerium mit: „Nach dem geltenden Landesnahverkehrsplan …

Bahnindustrie: 19 Milliarden in 15 Jahren für BVG Senatorin kündigt „Aufbruch in neue Ära des Nahverkehrs in Berlin“ an, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/19-milliarden-in-15-jahren-fuer-bvg-senatorin-kuendigt-aufbruch-in-neue-aera-des-nahverkehrs-in-berlin-an/25984482.html

Berlin steckt künftig fast dreimal so viel Geld wie bisher in die #BVG. Die grüne Verkehrssenatorin verspricht „erfahrbare Verbesserungen“. Was ist geplant?

Neue #Fahrzeuge, #Straßenbahnlinien, eine elektrisch fahrende #Busflotte, dichtere #Takte: Der Senat hat am Dienstag einen neuen Verkehrsvertrag mit der BVG verabschiedet. 19 Milliarden Euro fließen demnach in den nächsten 15 Jahren in die BVG als landeseigenes Unternehmen. Allein in Fahrzeuge und Infrastruktur soll künftig fast dreimal so viel Geld gesteckt werden, wie zuvor – jährlich 800 Millionen Euro nämlich, statt wie zuvor im Schnitt 300 Millionen.

Wirtschaftssenatorin und BVG-Aufsichtsratschefin Ramona Pop sprach am Dienstag von einem „#Wachstumsvertrag für die BVG“. Auch Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) betonte: „Was wir hier vorhaben, ist ein Aufbruch in eine neue Ära des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin.“ Sie versprach „erfahrbare Verbesserungen“ für die Fahrgäste. Der öffentliche #Personennahverkehr solle so attraktiv gestaltet werden, dass es die Menschen motiviere, vom Pkw zu Bus und Bahn zu wechseln.

12,7 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt werden in die Grundvergütung der BVG und #Tarifersatzleistungen für #Schüler-, #Azubi-Tickets oder für #Schwerbehinderte fließen. Nur die Tarifersatzleistungen belaufen sich auf …

Bus: Landkreis plant neue Buslinien für den Barnim, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1785338/

Ab Dezember sollen auf den geplanten Linien die Busse durch den #Barnim rollen. Die Planungen dafür laufen bereits.
Die Buslinie #910 ist für #Eberswalde ein Zugewinn. Seit drei Monaten können die Finowfurter und Südender in den #Obus mit #Batteriebetrieb einsteigen. Das hat allein 211 000 Euro gekostet. Auch die #870 in #Bernau schließt neue Wohngebiete an und wurde bereits vor einem Jahr vorausschauend geplant. So ist es auch 2020. Der Landkreis, der Kreis-Wirtschaftsausschuss und die #Barnimer Busgesellschaft mbH haben schon jetzt den Dezember im Blick. Neue Linien braucht das Land!

Wenn am 13. Dezember der #Fahrplanwechsel vollzogen wird, dann hat der Landkreis für 2020 insgesamt 560 000 Euro in den #Personennahverkehr investiert, 2021 kommen 222 000 Euro hinzu. Davon sind 171 000 Euro für die Steigerung des Vergütungssatzes, für Personalkosten und ausbleibende Tarifanpassungen beim #VBB ausgegeben. Im Oktober hat dann der Nahverkehrsbeirat das letzte Wort.

900 fährt bis Bahnhof Bernau

Außerdem stehen 400 000 Euro im Doppelhaushalt des Landkreises für die #Ausweitung des Angebotes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 …