Straßenbahn: Grünes Licht der Stadtverordneten: Beschaffung neuer Trams bis 2024/25 gesichert, aus Potsdam.de

https://www.potsdam.de/gruenes-licht-der-stadtverordneten-beschaffung-neuer-trams-bis-202425-gesichert

Die #ViP Verkehrsbetrieb #Potsdam GmbH kann 13 neue #Niederflurstraßenbahnen beschaffen. In der #Stadtverordnetenversammlung wurde als Voraussetzung dafür eine #Finanzierungsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Potsdam, der #Stadtwerke Potsdam GmbH (#SWP) und der ViP beschlossen. Damit stehen 60,8 Millionen Euro für die #Beschaffung von 13 Trams inklusive Ersatzteilen sowie Werkzeugen zur Verfügung. Die #Trambeschaffung erfolgt im Rahmen eines Finanzierungspaketes für die #Tramanbindung von #Krampnitz.

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allg.: Fünf neue U-Bahnstrecken, eine neue Straße und eine Seilbahn zum BVG-Tarif, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/fuenf-neue-u-bahnstrecken-eine-neue-strasse-und-eine-seilbahn-zum-bvg-tarif-li.197034

Rot-Grün-Rot in Berlin hat sich geeinigt – auch über den Ausbau des Berliner #Verkehrssystems. Das steht in der Koalitionsvereinbarung zum Thema #Mobilität.

Von allem etwas. Oder: Wie es Euch gefällt. So könnte man zusammenfassen, was die neue rot-grün-rote Koalition in Berlin zur Mobilität zusammengetragen hat. Die drei Koalitionäre haben sich mit vielen Wünschen durchgesetzt. Aber ein einheitliches Bild lässt sich nicht erkennen. Und schon gar nicht ein Gleichklang mit Städten wie Paris oder Oslo, in denen die Verkehrswende beherzter vorangetrieben wird.

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Barrierefreies Reisen: 1. virtueller Erfahrungsaustausch abgeschlossen, aus DBV

Mehr erreichen? Aber gemeinsam!

Am gestrigen Donnerstagabend haben über eine Stunde Betroffene über Ihre Probleme und Barrieren im Zusammenhang mit der #Mobilität im Nah- und Fernverkehr gesprochen. Auf Einladung des #Deutschen Bahnkunden-Verbandes und #refundrebel fand der virtuelle Austausch mit Mitarbeitern verschiedener Landesabgeordneter, Verbandsvertretern, Journalisten und Betroffenen statt.

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ÖPNV: Rot-Grün-Rot will Nahverkehr ausbauen – Finanzierung weiter unklar Mehr U-Bahn, mehr Tram, mehr Bus., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wieder-keine-einigung-beim-geld-rot-gruen-rot-will-nahverkehr-ausbauen-finanzierung-weiter-unklar/27817902.html

Einen Tag später als ursprünglich geplant haben sich SPD, Grüne und Linke auf den Teil zu #Mobilität und Verkehr im #Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser sieht unter anderem vor, Kosten-Nutzen-Untersuchungen für den #Ausbau verschiedener U-Bahnlinien auf den Weg zu bringen.

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Bahnverkehr: FlixTrain mit neuen Halten im Winter und größerem Angebot ab Frühjahr 2022, aus FlixTrain

https://corporate.flixbus.com/de/flixtrain-mit-neuen-haltestellen-im-winter-und-groesserem-angebot-ab-fruehjahr-2022/

#FlixTrain bindet mit seinem neuen #Winterfahrplan ab dem 12. Dezember zehn neue Halte an sein Netz an, darunter Bonn, Koblenz und Mainz. Tickets sind ab sofort bereits ab 4,99 EUR auf www.flixtrain.de buchbar, Sitzplatzgarantie inbegriffen.

Im Frühjahr 2022 gehen dann knapp 20 weitere Ziele, inklusive #Dresden, Kassel, Karlsruhe und Freiburg ans Netz. Damit werden bis Sommer 2022 rund 70 deutsche Städte Teil des FlixTrain-Angebots sein.

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BVG: Mal ganz ohne Gag: Innehalten! Mitmachen! Anlässlich des Weltherztages am 29. September setzen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zusammen …, aus BVG

Anlässlich des Weltherztages am 29. September setzen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) zusammen mit der #Charité – Universitätsmedizin Berlin ein besonderes Zeichen in der ganzen Hauptstadt. Wenn am Morgen um 8 Uhr viele Berliner*innen auf dem Weg zur Arbeit sind, wird das #Herz der Berliner #Mobilität, die BVG, mit einer berührenden #Durchsage kurz symbolisch innehalten. Die Fahrgäste erwartet eine gleichermaßen wichtige wie emotionale #Botschaft.

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Mobilität: Mobilitätshubs, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gibt es Standortplanungen und Umsetzungen der vom Berliner Senat im #Stadtentwicklungsplan #Mobilität und
Verkehr (StEP MoVe) beschlossenen intermodalen Maßnahmen wie #Mobilitätshubs, anbieterneutralen
#Paketstationen und weiterer #Micro-Hubs?
Antwort zu 1:
Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr zeigt einen Handlungsbedarf in dem
Themenfeld auf. Dieser wurde an unterschiedlichen Stellen bereits aufgegriffen, so dass
verschiedene Lösungen in Abhängigkeiten der verschiedenen Zuständigkeiten bereits
umgesetzt oder in Realisierung sind. Als Beispiele sind hier zu nennen das Projekt #KoMoDo
(Kooperative Nutzung von Mikro-Depots durch die Kurier-, Express-, Paket-Branche für den
nachhaltigen Einsatz von Lastenrädern in Berlin) mit den Standorten Eberswalder Straße
(abgeschlossen) und im Berliner Westhafen (Projektstart steht unmittelbar bevor), weitere
Standorte zu Logistikhubs bspw. am Tempelhofer Damm oder auch „#Jelbi“-Stationen, die
gemäß Verkehrsvertrag mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) sukzessive geplant,
umgesetzt und evaluiert werden. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Arbeiten zum
Thema „anbieterneutrale Paketstationen“ befinden sich derzeit in Vorbereitung.

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Bahnhöfe: Gedichte und Geschichte: Deutsche Bahn eröffnet Ausstellung „15 Jahre Berlin Hauptbahnhof“ Audiovisuelle Ausstellung bringt Lyrik und mehr in den Bahnhof, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Gedichte-und-Geschichte-Deutsche-Bahn-eroeffnet-Ausstellung-15-Jahre-Berlin-Hauptbahnhof–6307088

Seit 15 Jahren Herzstück der Berliner #Mobilität – zum diesjährigen #Geburtstag des Hauptbahnhofs widmet die Deutsche Bahn (DB) dem Jubilar eine #Ausstellung. Vom 24. bis 30. Juli können Reisende und Besucher:innen die Ausstellung „15 Jahre Berlin #Hauptbahnhof“ besuchen.

Cornelia #Kadatz, Chefin der Berliner Fernverkehrsbahnhöfe: „Der Berliner Hauptbahnhof hat sein Versprechen der optimalen #Verkehrsanbindung der Hauptstadt gehalten. Aus allen vier Himmelsrichtungen durchqueren die Züge dieses markante Bauwerk, das nicht nur optisch hervorsticht, sondern auch Herz und Motor des Berliner Schienennetzes ist. Um das zu würdigen und den 15. Geburtstag des Hauptbahnhofs mit unseren Reisenden und Besucher:innen angemessen zu begehen, laden wir alle herzlich zur #Jubiläumsausstellung ein.“

Vier Stationen gewähren Besucher:innen unterschiedliche Einblicke:

Ein 360-Grad Erlebnis-Kubus im Erdgeschoss macht Lyrik erlebbar: Die Schauspielerin Jasna Fritzi Bauer und Projektmanagerin Katharina Zorn regen mit „Heute schreibe ich“ dazu an, selbstverfasste Gedichte mit der Öffentlichkeit zu teilen. Einige der eingereichten Werke werden in einem Film von Prominenten wie z.B. Max Moor, Benjamin von Stuckrad-Barre oder Stefanie Giesinger präsentiert.
Was DB-Mitarbeitende mit dem Hauptbahnhof verbinden, ist an der Ausstellungsstation im ersten Obergeschoss zu erleben. In Videos erzählen sie ihre persönlichen Geschichten und gewähren den Besucher:innen einen Blick hinter die Kulissen des Bahnhofs.
Wer die Geschäfte im Hauptbahnhof kennenlernen möchte, kann das im „Mietershop“ im Erdgeschoss.
Acht großformatige Tafeln im Erdgeschoss (Ausgang Washingtonplatz) dokumentieren in Wort und Bild Fakten rund um den Bahnhof und die Geschichte vom Lehrter Bahnhof zu Europas größtem Kreuzungsbahnhof.

Am 26. Mai 2021 ist der Berliner Hauptbahnhof fünfzehn Jahre alt geworden. Entworfen wurde der Bahnhof von den Hamburger Architekten von #Gerkan, #Marg und Partner. Mit der #Eröffnung des Berliner Hauptbahnhofs #2006 entstand erstmals in der Geschichte der Hauptstadt ein Bahnhof für alle Fernzüge und ein Verbindungsstück zwischen der Ost-West- und der Nord-Süd-Achse. Mit 330.000 Reisenden am Tag zählt er zu den meistfrequentierten Bahnhöfen Deutschlands.

BVG: Kreienkamp: „Wir bieten auch ein emotionales Produkt an“ Zu den Berliner Verkehrsbetrieben haben viele Menschen eine Meinung. Umso wichtiger sei es, die Vielfalt der Ansichten auch im eigenen Unternehmen abzubilden, so die Chefin des Nahverkehrsunternehmens. Wie das gelingen kann., aus zfk.de

https://www.zfk.de/mobilitaet/oepnv/kreienkamp-wir-bieten-auch-ein-emotionales-produkt-an

Mit weit über 1 Milliarde Fahrgästen pro Jahr sind die Berliner #Verkehrsbetriebe (#BVG) das größte #Nahverkehrsunternehmen Deutschlands. Im #ZfK-Podcast sprich Eva #Kreienkamp, #Vorstandsvorsitzende, BVG über integrierte #Mobilität, den Austausch zwischen Berlin und Brandenburg und darüber, wie sich mehr #Straßenbahn-Fahrerinnen finden lassen.

„Wir möchten, dass Kunden so viele Mobilitätsangebote wie möglich in Anspruch nehmen können“, so Kreienkamp. Das Angebot soll dabei integriert, modal und öffentlich sein. Dazu hat die BVG unter anderem die #Jelbi-App entwickelt. Diese verknüpft verschiedene Anbieter, von der Deutschen Bahn bis zum Leih-Elektroroller, und bietet deren Services den Fahrgästen gebündelt an.

365-Euro-Ticket
In der Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg müssten die BVG dagegen noch dazulernen. Auch hier soll es mehr integrierte Angebote geben. So könnten etwa mehr Zubringerverkehre von Brandenburg nach Berlin, eventuell auch über Shuttles oder On-Demand …

allg.: 3 Jahre Mobilitätsgesetz: Wat bewegt sich in Berlins City und Außenbezirken?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gem. § 1 Abs. 1 Berliner #Mobilitätsgesetz (MobG BE) ist der Zweck des besagten Gesetzes die
Gewährleistung gleichwertiger Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins. Mithilfe welcher Kriterien wird
die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten bemessen?
Frage 2:
Welche Kriterien zur Messung der Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten legt der #StEP Mobilität und
Verkehr zugrunde?
Frage 3:
Sind die Mobilitätsangebote basierend auf den erarbeiteten Kriterien im StEP Mobilität und Verkehr
a. in den einzelnen Teilen Berlins
b. im Vergleich City und #Außenbezirke
gleichwertig? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht? Welche Daten wurden zur
Evaluation genutzt?
Frage 4:
Wie wird die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten
a. aller Teile Berlins
b. im Vergleich #City und Außenbezirke
seitens des Senats weiter gewährleistet?
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Frage 8:
Welche Vorkehrungen werden seitens des Senats und seitens der Bezirke getroffen, um die gem. § 3 MobG
BE angestrebte Mobilität von Menschen unabhängig von
a. Alter
b. Geschlecht
c. Einkommen
d. Persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen
e. Lebenssituation
f. Herkunft
g. individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit
zu gewährleisten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Bezirk und Jahr)?
Antworten zu 1 bis 4 und 8:
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/23921 verwiesen: „Der entsprechende
Paragraph 3 lautet:
‚Mobilität in Berlin soll bezogen auf die wesentlichen Wegezwecke

  1. an allen Tagen des Jahres und rund um die Uhr
  2. in allen Teilen Berlins gleichwertig und
  3. unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen
    Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft oder individueller
    Verkehrsmittelverfügbarkeit
    gewährleistet werden.‘
    Die Formulierung im Gesetzestext bezieht sich auf Mobilität, d.h. die Ermöglichung von
    Ortsveränderungen und nicht auf eine gleichförmige Ausgestaltung des in der Stadt
    realisierten Verkehrs. Qualitativ wird ein gleichwertiges Angebot über die Setzung von
    berlinweit gültigen und anzuwendenden Qualitätsstandards, beispielsweise zur
    Pünktlichkeit oder Sauberkeit, stadtweit gewährleistet. Quantitativ bedeutet die Vorgabe,
    dass die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs, ganz
    unabhängig vom jeweiligen Bezirk, nach den gleichen, durch den Nahverkehrsplan (NVP)
    des Landes Berlin festgelegten Maßstäben erfolgt. Dies erfordert aber nicht ein stadtweit
    gleiches und damit einheitliches Taktangebot oder eine völlig gleichartige
    Bedienungsweise, zumal bspw. die Taktangebote auch von anderen Kriterien wie z. B. der
    erforderlichen Platzkapazität, abhängig sind. Ebenso ist in der Angebotsgestaltung den
    Vorgaben des Mobilitätsgesetzes entsprechend auch die Wirtschaftlichkeit und damit die
    tatsächlich erreichbare Nachfrage zu beachten (vgl. § 26 Abs. 2 Satz 2 MobG). Auch hier
    ist die Anwendung einheitlicher Maßstäbe gefordert, um stadtweit nicht nur ein
    Mindestangebot, sondern auch im Sinne der verkehrspolitischen Ziele des Landes ein
    attraktives Angebot zu erreichen. Wesentliche Maßstäbe zur Beurteilung des
    Vorhandenseins gleichwertiger Angebote sind die Erschließungswirkung, also das
    Vorhandensein von Haltestellen in ausreichender Nähe und Dichte zu den
    Wohnstandorten, sowie die Angebotsdichte und die möglichen Reisezeiten.
    Ein weiterer Fokus liegt durch die Formulierung auf den wesentlichen Wegezwecken,
    hierunter sind im Kern Ausbildungs- und Arbeits- sowie Versorgungs- und Einkaufswege
    zu verstehen. Orientiert ist der Ansatz an der Daseinsvorsorge und der Möglichkeit, die
    jeweiligen zentralen Orte möglichst unabhängig vom eigenen Wohnort in der Stadt und
    den individuellen Voraussetzungen erreichen zu können. Da die öffentliche Hand vor allem
    bei der „kollektiven Mobilität“ Möglichkeiten der Sicherstellung einer Gleichwertigkeit hat,
    3
    ist der Nahverkehrsplan ein wesentliches Element zur Sicherstellung der gleichwertigen
    Mobilitätsoptionen.“
    Kriterien zur Beurteilung können damit, wie bereits erläutert, die Qualitätsstandards des
    Nahverkehrsplans und die Erreichbarkeitsbewertungen gemäß #Nahverkehrsplan oder
    Stadtentwicklungsplan #Mobilität und Verkehr (StEP #MoVe) sein. Die Erarbeitung des StEP
    MoVe hat 2016 begonnen, damit vor der Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes. Eine
    Beurteilung der Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten wird sich auch künftig an
    diesen Kriterien (bspw. der Erreichbarkeit der nächsten Ortsteilzentren, Bezirkszentren
    und zentralen Orten) orientieren.
    Frage 5:
    Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um
    a. gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins zu forcieren (aufgeschlüsselt nach
    Bezirk und Jahr)?
    b. gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten zwischen Berlins City und Außenbezirken zu forcieren
    (aufgeschlüsselt nach Bezirk und Jahr)?
    Antwort zu 5:
    Eine gleichwertige Ausgestaltung des Berliner Angebots des Öffentlichen
    Personennahverkehrs (ÖPNV) erfolgt bei entsprechendem Potenzial insbesondere durch
    die Ausweitung des sogenannten #10-Minuten-Netzes, in dem im Tagesverkehr an
    Werktagen mindestens zwischen 6 und 20 Uhr ein 10-Minuten-Takt angeboten wird. Diese
    wie auch andere Maßnahmen wurden im Zuge der Bestellung der Verkehrsleistungen bei
    den Verkehrsunternehmen in den vergangenen Jahren schrittweise weiter umgesetzt. Der
    Ausbau des 10-Minuten-Netzes erfolgt orientiert an den Strecken, die der
    Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) im Kapitel V.1.1.3 (Abbildungen 61 bis 63) benennt.
    Eine bezirksweise Aufschlüsselung dieser ÖPNV-Mehrleistungen ist nicht möglich, da die
    Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein bezirksübergreifendes ÖPNVNetz plant und die Mehrleistungen daher auch nicht nach Bezirken differenziert erfasst.
    Das Land Berlin schloss, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
    Klimaschutz, im Juli 2016 mit dem Unternehmen nextbike GmbH einen Vertrag
    (Dienstleistungskonzession) über den Aufbau und Betrieb eines öffentlichen
    Leihfahrradsystems für das Land Berlin. Die Ausdehnung des Systems über den S-BahnRing (sogenanntes Kerngebiet) hinaus ist dabei heute gelebte Praxis (vgl. Anlage „Karte
    Systemstatus“, vorgelegt als Rote Nummer 3483 zur 89. Sitzung des Hauptausschusses
    am 28. April 2021; Ablehnungen von Stationen erfolgten jeweils im Prozess der
    Beantragung einer Sondernutzung durch die jeweils zuständigen Bezirksämter).
    Frage 6:
    Gibt es weitere Bestrebungen des Senats, um die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten
    a. in allen Teilen Berlins zu gewährleisten?
    b. Zwischen Berlins City und Außenbezirken zu gewährleisten?
    Wenn ja, welche Bestrebungen gibt es und wann und wo werden sie umgesetzt?
    4
    Antwort zu 6:
    Die Untersuchung der Gleichwertigkeit der ÖPNV-Angebote im aktuellen Nahverkehrsplan
    2019-2023 des Landes Berlin erfolgte durch Vergleich der ÖPNV-Angebote in den 60
    Prognoseräumen der „Lebensweltlich orientierten Räume (LOR)“ (siehe NVP-Kapitel
    I.1.5.5). Hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung im 10-Minuten-Takt benennt der
    Nahverkehrsplan in sieben Prognoseräumen außerhalb des S-Bahn-Rings Defizite im
    Vergleich zu den anderen Prognoseräumen. Der ÖPNV-Aufgabenträger hat daher seit
    dem Jahr 2016 (Datengrundlage der NVP-Analyse) zusätzliche Verkehrsangebote in
    diesen sieben Prognoseräumen bestellt (siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage
    18/23950) und beabsichtigt gemeinsam mit der BVG AöR eine weitere Ausweitung des
    ÖPNV-Angebots in diesen Prognoseräumen.
    Beim öffentlichen Leihfahrradsystem das Land Berlin wird eine weitere räumliche
    Ausdehnung des Systems im laufenden Vertragsverhältnis realisiert werden.
    Entsprechende Abstimmungen zur Definition von Umfang und Standorten laufen derzeit.
    Frage 7:
    Ist das Land Berlin in der Lage, eine gem. § 3 MobG BE gleichwertige Mobilität an allen Tagen des Jahres
    und rund um die Uhr zu gewährleisten? Wenn nein, warum nicht?
    Antwort zu 7:
    Der Senat verweist für den öffentlichen Personennahverkehr auf die Aussagen im
    Nahverkehrsplan des Landes Berlin (insb. Kapitel I.1.5.5).
    Frage 9:
    Ist der Senat der Ansicht, dass eine gleichwertige Mobilität für alle iSd § 3 in allen Bezirken Berlins in der
    City und in den Außenbezirken gewährleistet wird? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein,
    durch welche Maßnahmen soll das erreicht werden?
    Antwort zu 9:
    Es wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/23921 verwiesen: „Die gesetzlichen
    Zielsetzungen werden durch den 2019 verabschiedeten Nahverkehrsplan
    umfangreich und konkret untersetzt. Mit dem Bedarfsplan des Nahverkehrsplans (NVP)
    werden sogar Projekte bis 2035 definiert. Mit diesem Nahverkehrsplan werden die oben
    skizzierten Ansätze und damit auch die Vorgaben des Gesetzes sukzessive umgesetzt.
    Die Umgestaltung von Infrastrukturen im Sinne des Mobilitätsgesetzes ist ein wesentlicher
    Baustein zur Erreichung einer gleichwertigen Mobilität für alle.“
    Frage 10:
    Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
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    Antwort zu 10:
    Nein.
    Berlin, den 25.06.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz