»Kann nur besser als der Bus werden«, lautet der erste Kommentar in einem Internetforum zur Ankündigung der Senatsverkehrsverwaltung eines »Infomarktes« zu den ersten Planungsschritten für die neue #Straßenbahnstrecke vom Potsdamer Platz bis zum Bahnhof Schöneweide. Mehr als zwölf Kilometer lang soll die neue Verbindung werden und auch die #Buslinie M41 entlang von #Sonnenallee und #Urbanstraße ersetzen.
Die ersten #Machbarkeitsstudien zur #Reaktivierung der Strecken #Neuruppin West – #Neustadt (Dosse), #Werneuchen – #Wriezen und #Fredersdorf (b Berlin) – #Rüdersdorf (b Berlin) sowie der Stationen Kiekebusch/Kibuš (b Cottbus/Chóśebuz) und Haida (Oberlausitz) wurden nun vom VBB beauftragt. Vorausgegangen war ein europaweites Vergabeverfahren. Die Untersuchungen für die drei Strecken und zwei Stationen beginnen im 3. Quartal 2024 und werden voraussichtlich im 1. Halbjahr 2025 abgeschlossen sein.
Frage 1: In welchem Zeitraum wird der #Umbau des S-Bahnhofs #Marienfelde erfolgen?
Antwort zu 1: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Folgendes mit: „Abhängig vom weiteren Verlauf der Planungen geht die DB derzeit von einem frühestmöglichen #Baubeginn im Jahr 2030 aus.“
Frage 2: Ist neben der Herstellung der #Barrierefreiheit eine (teilweise) #Verlegung des Bahnsteigs vorgesehen? 1
Antwort zu 2: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Folgendes mit: „In Marienfelde ist eine Verlegung des Bahnsteigs aktuell nicht geplant.“
Frage 4: Falls 3. ja, für welchen Zeitraum und welche Einschränkungen folgen daraus?
Frage 5: Trifft es zu, dass für die Errichtung des Bahnhofs #Kamenzer Damm ebenfalls Sperrpausen erforderlich wären?
Antwort zu 3 bis 5: Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Folgendes mit: „Der konkrete Umfang von nötigen Sperrungen ergibt sich im Verlauf der Planung. Aufgrund des frühen Planungsstandes der beiden Projekte kann augenblicklich noch keine belastbare Aussage zu möglichen Sperrungen gemacht werden.“
Frage 6: Welche Maßnahmen wären erforderlich, um die Planung des Projekts „Neubau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm“ zeitlich so voranzutreiben, damit die Baumaßnahmen für die S-Bahnhöfe Marienfelde und Kamenzer Damm parallel durchgeführt werden können?
Antwort zu 6: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Folgendes mit: „Um die verkehrlichen Einschränkungen für die Reisenden so gering wie möglich zu halten, werden mögliche #Synergieeffekte mit benachbarten Maßnahmen stets geprüft. Da sich beide Projekte derzeit noch in Leistungsphase 0, das heißt am Anfang, befinden, kann die DB keine konkrete Aussage zu #Parallelisierungsschritten machen.“ 2
Frage 7: Berlin hat am 17.02.2021 bei der Deutschen Bahn die Vorplanung einschließlich die für den #Wirtschaftlichkeitsnachweis (#Nutzen-Kosten-Untersuchung) notwendige Kostenschätzung beauftragt. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für den S-Bahnhof Kamenzer Damm gemäß Kostenschätzung?
Antwort zu 7: Die von der DB Infra GO vorgelegte #Kostenschätzung als Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beträgt ca. 31 Mio. Euro (Stand 2021).
Frage 8: Wann liegen die Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung für den S-Bahnhof Kamenzer Damm vor? Ist mit einem positiven Ergebnis zu rechnen?
Antwort zu 8: Nach einer #Umpriorisierung innerhalb des #i2030-Gesamtprojektes wird das Ergebnis der NutzenKosten-Untersuchung voraussichtlich bereits Ende 2024 vorliegen.
Frage 9: Die verkehrsplanerische Anbindung an den S-Bahnhof Kamenzer Damm ist Aufgabe der angrenzenden Bezirke, beeinflusst aber auch die unmittelbare Planung der angrenzenden Quartiere. Kann vor diesem Hintergrund die Vorplanung des S-Bahnhofs Kamenzer Damm kurzfristig den Vertretern der angrenzenden Bezirke TempelhofSchöneberg und Steglitz-Zehlendorf sowie den betroffenen Unternehmen im Umfeld des neuen S-Bahnhofs präsentiert werden?
Antwort zu 9: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Folgendes mit: „Das Projekt befindet sich aktuell in der #Grundlagenermittlung. Der damit verbundene Planungsstand hat noch nicht genug Aussagekraft für eine lokale Präsentation.“
Frage 10: Wann wird das Land Berlin den S-Bahnhof Kamenzer Damm offiziell bestellen?
Antwort zu 10: Für eine konkrete Bestellung der Maßnahme ist zunächst noch die #Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zu belegen (siehe Antwort zu Frage 8). Mit Vorliegen eines positiven Ergebnisses, wird 3die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) im Anschluss verbindlich die weitere Planung bei der DB InfraGO AG beauftragen können.
Frage 11: Gibt es aus heutiger Sicht irgendwelche Anzeichen oder Umstände, die die Realisierung des S-Bahnhofs Kamenzer Damm noch gefährden könnten?
Nach einer Kabinettstagung in Berlin Anfang Oktober hat Sachsens Ministerpräsident Kretschmer verkündet, #Ausbau und #Elektrifizierung der #Bahnstrecke zwischen Berlin und #Görlitz sei „in trockenen Tüchern“. Das bedeutet allerdings keineswegs, dass jemals ein #ICE aus Berlin in den Görlitzer Bahnhof einfährt – auch wenn Wirtschafstvertreter den Begriff „ICE-Strecke“ prägen. Ob sich ein solcher #Fernzug rechnet, entscheidet die Deutsche Bahn – und das wohl frühestens 2038.
Statt der ursprünglich kalkulierten 6,4 Millionen Euro werden nun Kosten von 17,6 Millionen Euro erwartet. Das hat mehrere Gründe.
Für den #Radschnellweg, der künftig vom S-Bahnhof #Wannsee zur #Messe und nach #Halensee führen soll, muss erheblich mehr investiert werden als ursprünglich angenommen. War man in der #Machbarkeitsstudie im Jahr 2020 noch von Kosten in Höhe von 6,4 Millionen Euro ausgegangen, so schätzten Verantwortliche die Summe in der aktuellen #Vorplanung bereits auf 17,6 Millionen Euro. Die Kosten haben sich also beinahe #verdreifacht, wie aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Felix Reifschneider hervorgeht, die der Berliner Morgenpost vorab vorliegt. Die zuständige #Planungsgesellschaft#Infravelo verweist zur Begründung auf mehrere Punkte, darunter eine höhere #Planungsgenauigkeit und eine veränderte Route.
Frage 1: Ab wann beginnt die #Erneuerung der #Brücke auf der #Schönhauser Allee und wann wird sie planmäßig abgeschlossen? a) Bis wann soll nach Auffassung des Berliner Senats eine detaillierte Planung erfolgen? Antwort zu 1: Aufgrund des aktuellen Planungsstandes kann kein gesicherter Baubeginn bzw. ein Abschluss der Arbeiten angegeben werden. Nach einer groben Einschätzung ist von einem Baubeginn voraussichtlich in 2025 auszugehen. a) Der Abschluss einer detaillierteren Planungsstufe wird Ende 2022 angestrebt.
Frage 1:
Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) wurden im Jahr 2018 oder früher von der #Verkehrslenkung angeordnet
und sind bisher noch nicht fertig umgesetzt (bitte um Sortierung nach Bezirken und Angabe der #Kostenschätzung bzw. des #Mittelbedarfs)?
Antwort zu 1:
Es wurden nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz folgende FGÜ angeordnet (darunter auch Anordnungen von bezirklichen
Straßenverkehrsbehörden):
Mitte Tiergartenstraße 30/31 37.000 €
Mitte Flottwellstraße (3 FGÜ) 57.720 €
Mitte Behmstraße 31 60.400 €
Mitte Wallstraße/Inselstraße 43.000 €
Mitte Graunstraße 8 49.000 €
Mitte Huttenstraße 12 36.000 €
Mitte Habersaathstraße 15 67.000 €
Mitte Dennewitzstraße/Kurfürstenstraße unbekannt
Mitte Hannah-Arend-Straße/Gertrud-Kolmar-Str. unbekannt
Mitte Fischerinsel/Roßstraßenbücke 37.000 €
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße unbekannt
Mitte Berolinastraße 8 unbekannt
Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße unbekannt
Friedrichshain-Kreuzberg Simplonstraße 27 48.357 €
Friedrichshain-Kreuzberg Pettenkoferstraße 2A 88.640 €
Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Forster Straße 49.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Am Ostbahnhof/Koppenstraße 95.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße 111.000 €
2
Pankow John-Schehr-Straße 38 100.303 €
Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34 81.072 €
Pankow Lindenberger Weg 27 36.554 €
Pankow Buchholzer Straße 3 82.122 €
Pankow Blankenburger Chaussee 86 22.817 €
Pankow Blankenburger Straße 20 23.500 €
Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße 200.000 €
Pankow Schönstraße/Amalienstraße unbekannt
Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße 18.000 €
Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße unbekannt
Pankow Dunkerstraße/Stargarder Straße unbekannt
Pankow Bucholzer Straße/Charlottenstraße unbekannt
Pankow Neumannstraße/Elsa-Brändström-Straße 55.930 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße 50.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Auguste-Viktoria-Straße/Berkaer Straße 33.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße 79.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße 25.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10 45.500 €
Spandau Wilhelmstraße 28 unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Wells-Straße unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44 unbekannt
Tempelhof-Schöneberg Richard-Tauber-Damm/Culemeyerstraße 73.000 €
Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße 48.000 €
Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel unbekannt
Marzahn-Hellersdorf Havemannstraße/Flämingstraße 110.050 €
Marzahn-Hellersdorf Hönower Straße/Giesestraße unbekannt
Lichtenberg Sewanstraße/Mellenseestraße 171.214 €
Lichtenberg Fanningerstraße 25 65.210 €
Lichtenberg Egon-Erwin-Kisch-Straße 80 93.000 €
Reinickendorf Sigismundkorso 82 52.000 €
Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße ..40.000 €
Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg 49.000 €
Reinickendorf Reginhardstraße 145 42.000 €
Reinickendorf Burgfrauenstraße/Fischgrundbücke 30.000 €
Reinickendorf Heinsestraße 41 80.000 €
Reinickendorf General-Barby-Straße 52 50.000 €
Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße unbekannt
Reinickendorf Buddestraße/Königsweg unbekannt
Reinickendorf Dianastraße 44-46 unbekannt
Reinickendorf Berliner Straße 105 unbekannt
Reinickendorf Bernauer Straße 29 unbekannt
Frage 2:
Welche dieser FGÜ sollen im Jahr 2019 realisiert werden (bitte um Sortierung nach Bezirken)?
Antwort zu 2:
Folgende FGÜ sollen im Jahr 2019 realisiert werden (Stand: 18.04.2019):
Mitte Tiergartenstraße 30/31
3
Mitte Flottwellstraße (3 FGÜ)
Mitte Behmstraße 31
Mitte Wallstraße/Inselstraße
Mitte Graunstraße 8
Mitte Huttenstraße 12
Mitte Habersaathstraße 15
Friedrichshain-Kreuzberg Simplonstraße 27
Friedrichshain-Kreuzberg Pettenkoferstraße 2A
Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Forster Straße
Friedrichshain-Kreuzberg Am Ostbahnhof/Koppenstraße
Pankow John-Schehr-Straße 38
Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34
Pankow Lindenberger Weg 27
Pankow Buchholzer Straße 3
Pankow Blankenburger Chaussee 86
Pankow Blankenburger Straße 20
Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Auguste-Viktoria-Straße/Berkaer Straße
Tempelhof-Schöneberg Richard-Tauber-Damm/Culemeyerstraße
Marzahn-Hellersdorf Havemannstraße/Flämingstraße
Lichtenberg Sewanstraße/Mellenseestraße
Lichtenberg Fanningerstraße 25
Lichtenberg Egon-Erwin-Kisch-Straße 80
Reinickendorf Sigismundkorso 82
Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße
Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg
Reinickendorf Reginhardstraße 145
Reinickendorf Burgfrauenstraße/Fischgrundbücke
Reinickendorf Heinsestraße 41
Reinickendorf General-Barby-Straße 52
Frage 3:
Welche dieser FGÜ sind im Jahr 2019 vermutlich nicht realisierbar (bitte um Sortierung nach Bezirken)?
Antwort zu 3:
Folgende FGÜ können im Jahr 2019 vermutlich nicht realisiert werden
(Stand: 18.04.2019):
Mitte Dennewitzstraße/Kurfürstenstraße
Mitte Hannah-Arend-Straße/Gertrud-Kolmar-Str.
Mitte Fischerinsel/Roßstraßenbücke
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße
Mitte Berolinastraße 8
Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße
Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße
Pankow Schönstraße/Amalienstraße
Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße
Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße
4
Pankow Dunkerstraße/Stargarder Straße
Pankow Bucholzer Straße/Charlottenstraße
Pankow Neumannstraße/Elsa-Brändström-Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10
Spandau Wilhelmstraße 28
Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Wells-Straße
Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44
Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße
Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel
Marzahn-Hellersdorf Hönower Straße/Giesestraße
Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße
Reinickendorf Buddestraße/Königsweg
Reinickendorf Dianastraße 44-46
Reinickendorf Bernauer Straße 29
Reinickendorf Berliner Straße 105
Frage 4:
Welche Maßnahmen plant der Senat und welche finanziellen Mittel wären ggf. nötig, um diesen „Altlasten“
(siehe Frage 3) zur Umsetzung zu verhelfen?
Antwort zu 4:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stehen seit dem
Doppelhaushalt 2018/19 jährlich 3 Mio. Euro für die Umsetzung von „Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit“ (Programm zur Herstellung von Fußgängerüberwege,
auch FGÜ-Programm) zur Verfügung. Im Vergleich zum Doppelhaushalt 2016/17 stellt
diese Summe ein Verdoppelung und somit mehr als ausreichend Mittel dar. Die
Umsetzung der in 2019 nicht realisierbaren FGÜ scheitert i. d. R. an den fehlenden
Mitarbeitenden in der Haupt- bzw. den Bezirksverwaltungen. Zusätzlich finden die
Baulastträger, also die Umsetzer (Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke, kurz SGA)
der Maßnahmen, in der derzeitigen Hochkonjunkturphase nur schwerlich ausführende
Planungs- und Baufirmen. Es ist angedacht, diese Problematik bei der nächsten
Amtsleitersitzung der SGA im Hause der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu besprechen und Lösungen dafür zu finden.
Berlin, den 25.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie gestaltet sich die #Kostenschätzung für die von der Senatsverwaltung ins Feld geführte #S-Bahn- Verlängerung vom Bahnhof #Spandau ins #Falkenhagener Feld? Antwort zu 1: Die Untersuchung für eine SBahnverlängerung über Spandau hinaus ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet. Eine Kostenschätzung kann daher derzeit noch nicht abgegeben werden. Frage 2: Mit welchen Kosten wird für die Verlängerung der Gleisanlagen gerechnet? Frage 3: In welcher Länge müssten Gleisanlagen errichtet werden (Ein- bzw. Zweigleisigkeit bitte gesondert ausweisen)? Antwort zu 2 und 3: Die konkrete Länge der notwendigen Gleisanlagen sowie eine Entscheidung über eingleisige und zweigleisige Abschnitte wird erst im Rahmen der weiteren Planungsvertiefung festgelegt. Erst danach ist es möglich, Kosten anzugeben. Frage 4: Wie teuer ist der Bau/ die Errichtung eines Kilometers S-Bahn-Gleisanlage in der Vergangenheit im Durchschnitt? Frage 6: Wie teuer ist der Bau/ die Errichtung eines neuen S-Bahnhofes in vergleichbarer Größe und potentieller Beschaffenheit im Durchschnitt (bitte neue SBahnhöfe der letzten 12 Jahre im Land Berlin zugrunde legen)? Antwort zu 4 und 6: Dem Senat liegen derartige Durchschnittswerte nicht vor. Der Bau bzw. die Errichtung von infrastrukturellen Anlagen für den Eisenbahnverkehr wie beispielsweise Gleisanlagen oder Bahnhöfe sind in ihrer Beschaffenheit stark abhängig von örtlichen Gegebenheiten und planerischen Anforderungen. Eine durchschnittliche Kostenangabe ist demzufolge auch nicht aussagekräftig. Frage 5: Mit welchen Kosten wird für die Errichtung eines neuen Bahnhofes gerechnet, wie viele und welche neuen Bahnhöfe stehen bei einer etwaigen Verlängerung in der Überlegung? Antwort zu 5: Welche und wie viele neue Bahnhöfe für eine S-Bahnverlängerung über Spandau hinaus realisiert werden sollen, ist abhängig von der aus der Untersuchung resultierenden wirtschaftlichsten Streckenführungsvariante. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 7: Wer wäre auf welcher Basis Besteller dieser Erweiterung? Antwort zu 7: Besteller für die Realisierung einer SBahnstrecke ist das Land Berlin. Frage 8: Wer wird die Kosten des Gleisanlagenbaus/ Gleisoberbaus, der Signale und der Gleichstromversorgung tragen? Frage 9: Welche Kosten kämen auf das Land Berlin für den Bau der Gleisanlagen sowie der Bahnhöfe zu? Frage 10: In welcher Höhe müsste sich das Land Berlin direkt oder indirekt an den Kosten beteiligen? Frage 11: Ist es zutreffend, dass das Land Berlin gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz 40 Prozent der Kosten übernehmen müsste? Antwort zu 8 bis 11: Der Bund hat zugesagt, das Vorhaben nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (u.a. Nachweis der Wirtschaftlichkeit, zeitnahe Realisierung) aus dem Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu finanzieren. Der Bund würde Mittel in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten bewilligen. 40% der zuwendungsfähigen Kosten und die nicht zuwendungsfähigen Kosten müssten vom Land Berlin als Komplementärfinanzierung bereitgestellt werden. Berlin, den 04. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2014)