Infrastruktur: Pankower Tor: Krieger rettet Berlins bekanntesten Lokschuppen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article235885611/Pankower-Tor-Hier-rettet-Krieger-die-Lokschuppen-Ruine.html?dicbo=v2-acd7acc477c474d434de33227136baed

#Großprojekt mit 2100 Wohnungen: Investor startet die Reparatur des Pankower #Bahn-Denkmals von 1893. #Kröten könnten in Berlin umziehen.

Jetzt wird saniert, was noch zu sanieren ist: Nach jahrzehntelangem #Verfall, einem Prozess und zähen Verhandlungen laufen am Pankower Tor diesen Sommer endlich Reparaturmaßnahmen an. Plötzlich trägt der große #Rundlokschuppen Planen und Gerüste. Es sind lang erwartete Arbeiten, die Hoffnung stiften auf ein neues #Wahrzeichen für Investor Kurt Kriegers Stadtquartier am Pankower Tor. Gerüstbauer entfernen dieser Tage verfallene Dachteile des 1893 erbauten Denkmals auf dem Gelände des früheren #Güterbahnhof #Pankow und legen behelfsmäßige Abdeckungen auf die markanten runden Außenmauern des Schuppens.

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Güterverkehr + Bahnverkehr: Viel Planung, wenig Ergebnis : Berlins Schleichfahrt zu mehr Umweltschutz: Wie Güterzüge als Lkw-Ersatz auf der Strecke bleiben, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/berlins-schleichfahrt-zu-mehr-umweltschutz-wie-gueterzuege-als-lkw-ersatz-auf-der-strecke-bleiben-li.219757

Mehr #Güter auf die #Schiene! Seit Jahrzehnten hallt diese Forderung durch Deutschland, wegen Lasterstau und Dieseldunst. In Berlin jedoch gibt es für Unternehmen nach wie vor kaum eine Chance, kleinere Sendungen oder einzelne Paletten in #Güterwagen ein- oder auszuladen zu lassen. Ein auf den letzten Drücker vor der Abgeordnetenhauswahl 2021 verabschiedetes des Senats bleibt wolkig, was den #Schienenverkehr angeht, und die Verwaltung jagt über zehn Jahre alten Planungszielen nach, die auf Jahre keine Chance auf Umsetzung haben. Am einstigen #Güterbahnhof #Tempelhof lässt sich das Debakel nachvollziehen.

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allgemein: Ein Zwischenruf … zu den laufenden Sondierungsgesprächen, aus VIV

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/28404-berlin-ein-zwischenruf-zu-den-laufenden-sondierungsgespraechen.html

In Berlin und im Bund sondiert die Wahlgewinnerin gerade mit verschiedenen Parteien. Ob es am Ende in Berlin „RGR“, die „Ampel“ (die im Bund gesetzt zu sein scheint) oder gar „Deutschland“ wird, wissen wir nicht. Wenn wir uns aber was wünschen dürften, dann wäre es eine Verkehrspolitik, die ….

• die #Verkehrswende nicht nur über Fahrradstreifen, „Elektrifizierung des Autos“, E-Scooter und Car- Sharing definiert, sondern für die selbstverständlich der #ÖPNV Rückgrat der Verkehrswende ist.
• die Mobilitätsformen des Umweltverbunds nicht gegeneinander ausspielt, sondern sinnvoll ergänzt.
#Mut hat! „Alles soll sich ändern, aber nichts darf sich verändern“ funktioniert nicht. Wenn knapper öffentlicher (Verkehrs-) Raum neu aufgeteilt wird, wird es „Gewinner“ und „Verlierer“ geben. Dies muss moderiert werden. Dies verlangt auch der Bevölkerung einiges ab, nämlich: Gemeinwohl geht vor Eigeninteressen.
• endlich #Entscheidungen zu #i2030-Projekten trifft! Denn eines ist klar: 2030 ist bei den meisten Projek- ten nicht mehr zu schaffen. Leider. Entscheidungen müssen insbesondere fallen zu Spandau-Falkensee, der Potsdamer Stammbahn aber auch weniger spektakulären Projekten wie zum Beispiel zusätzliche Bahnsteigkanten an der Ringbahn oder kürzere Signalabstände zur Erhöhung der Kapazität.

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Bahnindustrie: Freiflächen und Kleingärten Berlin kauft die ersten sieben Grundstücke von der Deutschen Bahn Aus dem Berlin-Paket der Bahn gehen zunächst 48.000 Quadratmeter ans Land. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/freiflaechen-und-kleingaerten-berlin-kauft-die-ersten-sieben-grundstuecke-von-der-deutschen-bahn/27458990.html

Die jahrelangen Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und der Deutschen Bahn über den Ankauf von Grundstücken kommen endlich zu Ergebnissen. Noch in diesem Jahr sollen die ersten #Flächen erworben werden. Dabei geht es um zunähst sieben #Grundstücke mit einer Gesamtfläche von mehr als 48.000 Quadratmetern, wie aus Unterlagen der Berliner #Immobilienmanagement GmbH (#Bim) hervorgeht, die dem Tagesspiegel vorliegen.

Dazu zählen unter anderem mehrere Gartenkolonien, darunter eine mehr als 9000 Quadratmeter große Anlage in der #Tannhäuserstraße in Lichtenberg sowie ein mehr als 5000 Quadratmeter großes Grundstück mit Gärten an der #Dolomitenstraße in Pankow. Auch ein unbebautes Areal an der Straße Hinter dem #Kurpark in #Köpenick steht auf der Liste. Zudem will das Land die ehemalige #Trasse der #Görlitzer Bahn am Görlitzer Park kaufen.

Bei den ausgemachten Flächen handelt es sich um den ersten Aufschlag des sogenannten #Berlin-Pakets. Seit 2019 verhandeln Land und Deutsche Bahn über den Verkauf der Flächen.

Die Gespräche stellen einen Paradigmenwechsel dar. Zuvor hatte die Bahn als Aktiengesellschaft nicht mehr benötigte Grundstücke höchstbietend veräußert. So waren in der Vergangenheit Filetgrundstücke wie der ehemalige #Güterbahnhof an der #Greifswalder Straße und der ehemalige #Rangierbahnhof #Pankow an private Investoren verkauft worden. Seither werden diese zunächst Berlin angeboten. Nur falls das Land kein Interesse hat, kommen andere Käufer ins Spiel. Bislang ist jedoch noch kein Geschäft abgeschlossen worden.

Die Bahn hatte dem Land zunächst 180 Grundstücke angeboten, die Mehrzahl …

allg.: Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung und kollaborative Stadtentwicklung, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-27709.pdf

www.berlin.de

Frage 1: Durch welche konkreten Initiativen unterstützt der Senat die #Bürgerbeteiligung für Projekte und
Prozesse der räumlichen #Stadtentwicklung in Berlin?
a. Wie hat der Senat die nicht gesetzlich geregelten Formen von Beteiligung seit Vorstellung der
“Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung” im Jahr
2017 ausgebaut?
Antwort zu 1:
Mit der am 11.04.2017 beschlossenen Senatsvorlage zur Erarbeitung von „Leitlinien für
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung“ (LLBB) wurde der
federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Arbeitsauftrag
erteilt, „Leitlinien für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Stadtentwicklung“
(LLBB) zu erarbeiten, mit dem Ziel, mehr Transparenz herzustellen, Verbindlichkeit zu
schaffen und Prinzipien für informelle Beteiligung zu entwickeln.
Die LLBB wurden daraufhin in einem zweijährigen partizipativen Erarbeitungsprozess durch
ein externes 24-köpfiges Arbeitsgremium aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung unter
umfangreicher Einbindung von Interessengruppen und der Öffentlichkeit erarbeitet und am
03.09.2019 durch den Senat beschlossen mit dem Auftrag, ein Umsetzungskonzept für die
Leitlinien zu erarbeiten.
Der Senat hat daraufhin die Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes zwischen November
2019 bis Herbst 2020 in intensiver Kooperation der betroffenen planenden und bauenden
Hauptverwaltungen und Fachämter der Bezirke vorangetrieben. Das Umsetzungskonzept
definiert alle relevanten Prozesse und Zuständigkeiten innerhalb der Berliner Verwaltung
und bildet eine integrierte Arbeitsgrundlage für die Einführung und künftige Umsetzung der
Leitlinien. Der Senatsbeschluss des Umsetzungskonzeptes fand am 4.5.2021 nach
Beratung im RdB statt. Die Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus ist der
Drucksache 18/3759 vom 17.05.2021 zu entnehmen.
2
Der Senat hat bereits während der Erarbeitungsphase der Leitlinien und auch in der Folge
in unterschiedlichsten Projekten die neun Grundsätze der Leitlinien für gute Beteiligung
angewendet. Zudem wurde der Aufbau der in den Leitlinien verankerten und im Rahmen
des Umsetzungskonzepts weiter geschärften fünf Instrumente vorangetrieben. Parallel zur
Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes hat im Jahr 2020 bereits die zentrale Anlaufstelle
für Beteiligung ihre Arbeit teilweise aufgenommen und im Jahr 2021 der Beteiligungsbeirat.
Mit dem Instrument „Beteiligungskonzept“ wurde eine Hilfsstellung zur qualitativen
Verbesserung von Beteiligungsverfahren geschaffen. Die Vorhabenträger sind nach
Verabschiedung des Umsetzungskonzeptes angehalten, sich bei der Konzeption neuer
Verfahren davon leiten zu lassen.
Mit dem Beschluss des Umsetzungskonzeptes erfolgt nun die schrittweise Implementierung
auf den unterschiedlichen Ebenen einschließlich der Etablierung der definierten
Zuständigkeitsstrukturen.
Frage 2: In welcher Weise sind diese Verfahren bei dem #Entwicklungsprojekt #City West berücksichtigt worden
und in Anwendung gegangen?
a. Wie bewertet der Senat die aktuelle Kritik an dem Beteiligungsverfahren seitens des Bezirks
Charlottenburg- Wilmersdorf und der Zivilgesellschaft, inklusive der kurzen Zeiträume?
Antwort zu 2:
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Berliner Innenstadt durch die „Stadtwerkstatt“
wurde der vorläufige Entwurf des Entwicklungskonzepts City West unter Berücksichtigung
der neun Grundsätze der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung am 19.04.2021 der Öffentlichkeit,
der Fachöffentlichkeit und den Verwaltungen vorgestellt. Es wurde zur Kommentierung,
Diskussion und Abgabe von Stellungnahmen bis zum 19.05.2021 eingeladen.
Pandemiebedingt wurden hierfür inzwischen bewährte Module des strukturierten OnlineDialogs auf mein.berlin.de in Form einer öffentlichen digitalen Veranstaltung zum direkten
Austausch genutzt. Aufgrund des großen Interesses wurde der Beteiligungszeitraum von
den zunächst vier auf insgesamt neun Wochen verlängert.
Seit 2007 pflegt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
bezirksübergreifend (Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Mitte) einen
kooperativen Austausch mit öffentlichen und privaten Akteuren der City-West. Besonders
intensiv konnte die Kooperation gestaltet werden, als auf Initiative der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung das Amerikahaus für die aktive und öffentlichkeitswirksame Vernetzung
im Projektgebiet genutzt und dort von einem gemeinsam gesteuerten externen Dienstleister
für das Standortmanagement unterstützt werden konnte. Die erfolgreiche Netzwerkarbeit in
der City West gab die Anregung, mit der „Stadtwerkstatt“ im Projektgebiet „Berliner Mitte“
Kooperations-, Beteiligungs- und Vernetzungsangebote auch in einem anderen
Innenstadtbereich anzubieten, der sich aktuell besonders dynamisch entwickelt.
Die aktuelle Kritik aus einem der drei bei der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts City
West eingebundenen Bezirke haben verdeutlicht, dass der mehr als ein Jahrzehnt gepflegte
Kooperationsgeist im Projektgebiet heute geschwächt ist. Als wesentliche Gründe können
angenommen werden:

  • das Ende des Standortmanagements City West und des kommunikativen Treffpunkts
    Amerikahaus
  • die Einleitung eines „Charta City West 2040“ genannten Prozesses durch das
    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, ohne die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und
    Mitte sowie die für Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt zuständigen
    Senatsverwaltungen in die Erarbeitung einzubeziehen
    3
  • die zum Projektgebiet City West pandemiebedingt weitgehend entfallenen
    Beteiligungsaktivitäten im Präsenzmodus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
    Die breite und vielfach sehr differenzierte Kritik wird gerade ausgewertet und hat bereits zur
    Fristverlängerung für die Onlinebeteiligung geführt. Nach der Dokumentation und
    Auswertung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zunächst intern
    Schlussfolgerungen für den weiteren Prozess ziehen und beabsichtigt dazu auch in einem
    weiteren Schritt eine Abstimmung mit den drei Bezirksämtern sowie den
    Senatsverwaltungen, die für die Entwicklung und die Kooperation in der City-West
    fachpolitisch verantwortlich sind. Dabei werden auch Anforderungen aus den Leitlinien für
    Bürgerbeteiligung am weiteren Planungsprozess zu diskutieren sein.
    Frage 3: Was plant der Senat noch bis zum Ende der Legislaturperiode für den Ausbau und die Verstetigung
    der Beteiligung bei der Gestaltung von Stadtquartieren und #Bebauungsplanverfahren zu tun?
    a. Wird die Entwicklung einer stadtentwicklungspolitische Gesamtstrategie für eine neue
    Liegenschaftspolitik angestrebt?
    b. Wie wird versucht zu verhindern, dass Liegenschaften, die sich in der Verantwortung des
    Liegenschaftsfonds oder landeseigener Unternehmen befinden, ohne nachhaltige
    stadtentwicklungspolitische Konzepte entwickelt werden?
    Antwort zu 3:
    Mit den Leitlinien für Bürgerbeteiligung haben Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft
    hohe Standards für die nicht gesetzlich festgeschriebene Beteiligung vereinbart.
    Planungsverfahren in den neuen Stadtquartieren, welche nach dem LLBB-Beschluss
    begonnen haben, orientieren sich an ihnen.
    Mit dem jüngst beschlossenen Umsetzungskonzept (siehe auch Ausführungen zu Frage 1)
    ist zudem die Grundlage der einheitlichen Anwendung der LLBB geschaffen. In
    Bebauungsplanverfahren gilt die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach BauGB. In
    ausgewählten Projekten von besonderem öffentlichen Interesse oder stadtpolitischer
    Bedeutung wird zudem Beteiligung entsprechend den LLBB organisiert.
    Für die laufenden Planverfahren in den von der Senatsverwaltung betreuten Neuen
    Stadtquartieren starten bzw. finden die folgenden Beteiligungsverfahren bis zum Ende der
    Legislaturperiode statt:
  • Bebauungsplanverfahren 11-168 „Hohenschönhauser Straße – Weißenseer Weg“:
    Workshop zu freiraumplanerischen und Gestaltungsfragen sowie die
    Informationszeitung Weißenseer Weg Nr. 2. Beide Formate sollen voraussichtlich im 3.
    Quartal 2021 umgesetzt werden.
  • Johannisthal/ Adlershof: Bis zum Ende des Jahres 2021 sind öffentliche Auslegungen
    und damit die formale Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der folgenden drei
    Bebauungsplanverfahren beabsichtigt: 51j-1 (Bessy), 9-41 (#Kohlebahnhof), 58bb-1
    (Sitac).
  • Ehemaliger #Güterbahnhof Köpenick: Ende 2021 soll ein Info-Café zu dem Stand der
    Maßnahme und dem geplanten städtebaulichen Qualifizierungsverfahren stattfinden,
    außerdem ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 9-84
    (Ostumfahrung Bahnhofstraße) sowie zu drei Bebauungsplänen im Süden des
    städtebaulichen Entwicklungsbereichs geplant. Des Weiteren wird die Konstituierung
    des Gebietsbeirats für den Entwicklungsbereich ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
    durch Information der Öffentlichkeit und Durchführung der Wahl im Jahre 2021
    vorbereitet.
  • Bebauungsplanverfahren 7-82a (Wohnen an der Götzstraße/Verwaltungs- und
    Kulturstandort am Tempelhofer Damm): Frühzeitige #Öffentlichkeitsbeteiligung
    4
  • Blankenburger Süden:
    o 13. Treffen des Projektbeirates am 08. Juni 2021
    o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-65 „Grundschule Heinersdorfer Straße“:
    Offenlage ca. Sommer 2021
    o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-72 „Alte Gärtnerei #Heinersdorf“: Beteiligung der
    allgemeinen Öffentlichkeit in Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes auf
    mein.berlin.de und mittels Informationen und Feedbackmöglichkeiten vor Ort
    sowie der Kinder- und Jugendlichen über eine Online-Pinnwand zum geplanten
    Auslobungstext vom 28. Mai bis 18. Juni 2021
  • Berlin-Buch, Am #Sandhaus: Das Beteiligungsverfahren zum diskursivem,
    städtebaulichen Gutachter*innenverfahren läuft noch bis zum 24.06.2021. Darüber
    hinaus wird aktuell mit Anwohnerinnen und Anwohnern ein Beteiligungskonzept für die
    nächsten Beteiligungsschritte im Rahmenplanverfahren und die Fortführung
    abgestimmt. Das Planungsbüro L.I.S.T. Stadtentwicklungsgesellschaft mbH führt dazu
    Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren durch. Bis zum Ende der Legislaturperiode
    ist der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Buch, Am Sandhaus geplant.
    Antwort 3a. und b.:
    Hierzu wird auf das Konzept zur „Bodenpolitischen Strategie und Ergänzung des
    bestehenden Regelwerks für die Liegenschaftspolitik“ vom 19.02.2019 verwiesen (Rote Nr.
    1702).
    Die landeseigenen Grundstücke werden einer Konzeptausschreibung unterworfen, wenn
    sie an Dritte gehen bzw. an landeseigene Wohnungsunternehmen übertragen werden.
    Damit wird sichergestellt, dass die Grundstücke im Sinne der stadtentwicklungspolitischen
    Zielstellung entwickelt werden.
    In dem Handlungsprogramm für die Beschleunigung des Wohnungsbaus sind bereits
    umfangreiche Aussagen zu einer neuen Liegenschaftspolitik zu finden. Das bezieht sich
    insbesondere auf die Vergabe von landeseigenen Flächen an Genossenschaften (Punkt
    1.3.3.), die Nutzung von Vorkaufsrechten (Punkt 2.3) sowie auch auf den Aufkauf
    entsprechender Flächen vom Bund, DB und weiterer besonderer Eigentümer (Punkt 2.5).
    Frage 4: Die Initiative ‘StadtNeudenken’ wurde 2011 als Instrument zur zivilgesellschaftlichen Begleitung der
    Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik geschaffen. Welche Rolle spielt der Senat für die genannte
    Initiative?
    a. Aus welchen Personen setzt sich der Lenkungskreis zusammen? Welche Befugnisse hat dieser?
    Wie wurden bzw. werden die Mitglieder gewählt?
    b. Hat es finanzielle Zuwendungen zu der Initiative von Seiten des Senats gegeben? Wenn ja, in
    welcher Höhe?
    c. Welche Rolle spielt Stadtrat Florian Schmidt als Gründer und Koordinator der Initiative?
    d. Wie wird über die Gäste und Teilnehmer des Runden Tischs Liegenschaftspolitik entschieden? Wie
    lautet die Geschäftsordnung des Runden Tischs?
    e. Sind die Forderungen der Initiative ‘StadtNeudenken’ im Einklang mit den vom Senat von Berlin
    verfolgten Maßnahmen hin zu einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik?
    f. Erachtet der Senat das stadtentwicklungspolitische Potential der transparenten Liegenschaftspolik
    als ausgeschöpft? Wenn nein, welche Nachbesserungen werden von Seiten des Senats angestrebt?
    Antwort zu 4a., c. und d.:
    Die Initiative „StadtNeudenken“ und der Runde Tisch Liegenschaftspolitik stellen
    umfangreiche Informationen im Internet bereit, aus denen für Interessierte die in den
    Fragen a), c) und d) angesprochenen Aspekte hervorgehen können
    5
    (https://stadtneudenken.net/initiative/). Der Senat hat keine darüber hinausgehenden
    Kenntnisse. Vertiefende Fragen können an die Koordinierungsstelle Runder Tisch
    Liegenschaftspolitik direkt gerichtet oder im Rahmen der nächsten Sitzung des Runden
    Tisches gestellt werden. Die Sitzungen sind öffentlich, eine Eintragung in den Newsletter
    ist über die Internetseite möglich (https://stadtneudenken.net/newsletter/).
    Antwort zu 4b.:
    Finanzielle Zuwendungen an die Initiative „StadtNeudenken“ hat es nicht gegeben. Die
    ehrenamtlich tätigen Akteure des Runden Tisches Liegenschaftspolitik erhalten eine
    Unterstützung durch eine Koordinierungsstelle. Dabei handelt es sich um eine freihändige
    Vergabe freiberuflicher Leistungen. Für diese stehen je 75.000 EUR in den Jahren 2020
    und 2021 gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2020/21 vom
    12.12.2019 zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2018/2019 standen jährlich rund 40.000
    EUR zur Verfügung.
    Antwort zu 4e.:
    Der Senat setzt auf eine integrierte Strategie, die soziale, ökologische, ökonomische und
    kulturelle Aspekte in einen nachhaltigen Ausgleich bringt. Die Instrumente
    Konzeptverfahren und Vergaben in Erbbaurecht werden für eine nachhaltige
    Stadtentwicklung verstärkt eingesetzt. (Vgl. Richtlinien der Regierungspolitik, Drucksache
    18/0073). Die Forderungen der Initiative „StadtNeudenken“ stehen damit im Einklang,
    sofern dadurch keine Bodenspekulation befördert wird
    Antwort zu 4f.:
    Die in der „Bodenpolitischen Strategie“ und „Ergänzung des bestehenden Regelwerks für
    die Liegenschaftspolitik“ (Rote Nr. 1702) vereinbarten Elemente werden im Laufe ihrer
    Umsetzung ständig auf ihre stadtentwicklungspolitische Wirkung geprüft und ggfs.
    angepasst.
    Frage 5: Welchen Beitrag hat die Senatsverwaltung bisher bei der partizipativen und gemeinwohlorientierten
    Erneuerung des „Haus der Statistik“ geleistet?
    a. Welche Rolle übernimmt die Senatsverwaltung als eins von fünf Mitgliedern der sogenannten
    “Koop5”?
    b. Welche Verantwortlichkeiten übernimmt die Senatsverwaltung bei der Durchführung des
    städtebaulichen Planungsprozesses? Welche finanziellen und personellen Ressourcen werden
    dafür verwendet?
    c. Welche Rolle hat Stadtrat Florian Schmidt als ehemaliges Mitglied in der Genossenschaft für
    Stadtentwicklung “Die ZUsammenKUNFT Berlin eG” gespielt?
    Antwort zu 5a.:
    Die Entwicklung des Quartiers erfolgt durch die fünf Kooperationspartner in gemeinsamer
    Verantwortung.
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet den Prozess
    insbesondere aufgrund des Modellcharakters des Projektes hinsichtlich der Anwendung
    neuer Kooperationsmodelle in der Stadtentwicklung sowie zur Evaluation der verwendeten
    Mitwirkungs- und Beteiligungsformate. Sie unterstützt darüber hinaus das im Projekt
    federführende Stadtentwicklungsamt des Bezirksamts Mitte von Berlin in Fragen der
    Prozessgestaltung, Einbindung in den städtebaulichen Kontext sowie bei der Koordinierung
    des Nutzungsprogramms (bezahlbares Wohnen, Rathausneubau, Kunst, Kultur, Soziales,
    Bildung, Integration sowie Büro- und Verwaltungsnutzungen in den Bestandsgebäuden).
    Auch bei der Steuerung und Mitfinanzierung der komplexen Beteiligungsverfahren ist die
    6
    Senatsverwaltung aktiv. Darüber hinaus nimmt sie ihre Regelaufgaben bei der Vorbereitung
    und Durchführung von Wettbewerbsverfahren wahr.
    Antwort zu 5b.:
    Die Auslobung eines kooperativen und integrierten Werkstattverfahrens, Sep. 2018 bis Mär.
    2019, erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Für die
    Durchführung sind insgesamt Kosten in Höhe von 291.717,86 € angefallen. Weitere
    Qualifizierungsverfahren zur kooperativen und prozesshaften Gestaltung der Freiräume
    befinden sich in der Vorbereitung. Die Kosten der kooperativen Quartiersentwicklung sind
    zwischen den Kooperationspartnern
  • BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
  • Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt,
  • WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH und der
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
    in insgesamt drei Finanzierungsvereinbarungen vereinbart worden. Bezogen auf den
    städtebaulichen Planungsprozess sind in diesen Finanzierungsvereinbarungen insgesamt
    585.000,00 €, paritätisch zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt, festgelegt worden.
    Koordinationsaufgaben im Projekt „Haus der Statistik“ werden durch eine Stelle
    wahrgenommen, die direkt der Abteilungsleitung II (Städtebau und Projekte, SenSW)
    zugeordnet ist. Die Einbeziehung weiterer Stellen in das Projekt, insbesondere im
    Wettbewerbsreferat, erfolgt anlassbezogen.
    Antwort zu 5c.:
    Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind keine Aktivitäten von Herrn
    Stadtrat Schmidt im Projekt „Haus der Statistik“ bekannt. Es kann jedoch angenommen
    werden, dass er dieses kooperative Modellprojekt, das nach dem Selbstverständnis der
    „Koop5“ dem Anspruch auf Übertragbarkeit auf andere Standorte genügen soll, aufmerksam
    verfolgt.
    Frage 6: Welche Kosten sind für die Senatsverwaltung im Rahmen der Durchführung des städtebaulichen
    Planungsprozesses entstanden?
    Welche Rolle spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Kooperationspartner bei der
    Entwicklung des Dragonerareals?
    a. Welche Funktion spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Teil der
    steuernden Einheit „Koop6“?
    b. Wer entscheidet über die Mitglieder im Zukunftsrat, der als zentrales Gremium über die
    gemeinwohlorientierte Entwicklung des Modellprojektes Rathausblock?
    c. Welche Personen repräsentieren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in
    besagtem Zukunftsrat?
    d. Wer sitzt in Begleitkreis, der den Zukunftsrat bei der Ausgestaltung des Modellprojekts
    Rathausblock Kreuzberg fachlich begleiten und berät?
    e. Wurden Aufwendungen von Seiten des Senats an den Zukunftsrat getätigt? Wenn ja, in welcher
    Höhe?
    Antwort zu 6:
    Zentrale Instrumente für die städtebauliche Planung des Dragonerareals sind das
    städtebauliche Konzept und der Bebauungsplan. Für die Entwicklung des städtebaulichen
    Entwurfs wurde ein diskursives und partizipatives städtebauliches Werkstattverfahren für
    das #Dragonerareal unter der Federung der Wettbewerbsabteilung der Senatsverwaltung
    für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Die Überarbeitungsphase des
    Siegerentwurfs soll im Sommer 2021 beendet werden. Von der Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung und Wohnen werden Städtebaufördermittel aus dem Programm
    „Lebendige Zentren und Quartiere“ in Höhe von rund 763.000 Euro für das städtebauliche
    7
    Werkstattverfahren und die Überarbeitung des Siegerentwurfs bereitgestellt. Das
    überarbeitete städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für den Bebauungsplan, der
    durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aufgestellt wird.
    Fragen zu der Rolle und der Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
    Wohnen in der Kooperationspartnerschaft im Sanierungsgebiet Rathausblock werden
    unter 6 a beantwortet.
    Antwort zu 6a.:
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist einer der sechs
    Kooperationspartner im Rathausblock neben dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, dem
    Vernetzungstreffen Rathausblock, dem Forum Rathausblock, der Berliner
    Immobilienmanagement GmbH (BIM) und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte
    mbH. Grundlage der Zusammenarbeit bildet eine gemeinsam entwickelte und
    abgeschlossene Kooperationsvereinbarung vom Juni 2019. Ziel im Sanierungsgebiet
    Rathausblock ist, das Dragonerareal mit den sechs Kooperationspartnern modellhaft zu
    einem gemeinwohlorientierten, zukunftsfähigen, urbanen Quartier mit einer Mischnutzung
    aus Wohnen, Kultur und Arbeit zu entwickeln.
    In der Kooperationsvereinbarung sind die jeweilige Rolle und Funktion der sechs Partner
    aufgeführt. Rolle und Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist
    gemäß § 26 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) die Bestimmung
    der grundsätzlichen Sanierungsziele unter Beteiligung des Bezirks. Sie begleitet das
    Sanierungsverfahren Rathausblock im Sinne der Einhaltung der grundsätzlichen Ziele, die
    sich aus den vorbereitenden Untersuchungen und der Rechtsverordnung zum
    Sanierungsgebiet ergeben. Dazu gehört auch die Bewertung, ob sich Maßnahmen aus
    gesamtstädtischer Entwicklungsperspektive ableiten lassen (z.B. aus dem
    Stadtentwicklungsplan Wohnen). Dieses betrifft insbesondere den zügigen Wohnungsbau
    in der wachsenden Stadt und Anpassung der Infrastruktur an die demographische
    Entwicklung. Sie ist auch Fördergeberin für die Finanzierung von Maßnahmen im
    öffentlichen Raum bzw. der Infrastruktur des Rathausblocks über das
    Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“.
    Antwort zu 6b.:
    In der Kooperationsvereinbarung der sechs Partner des Rathausblocks ist der Zukunftsrat
    als zentrales Gremium mit Entscheidungs- und Empfehlungsfunktion festgelegt. Der
    Zukunftsrat hat 12 Sitze, die durch gesetzte und gewählte Mitglieder aus Institutionen und
    Interessensvertretungen besetzt sind. Arbeitsgrundlage des Zukunftsrates ist eine
    Geschäftsordnung, die die Mitglieder namentlich aufführt. Eine Entscheidung über das
    Verfahren für eine Neu- oder Nachbesetzung der Mitglieder, Anzahl der Sitze etc. wird im
    Zukunftsrat im Konsensprinzip getroffen.
    Antwort zu 6c.:
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird durch den Senator und
    durch die Gebietsbetreuung des Rathausblocks aus dem Referat IV C repräsentiert.
    Antwort zu 6d.:
    In der Kooperationsvereinbarung ist die Einrichtung eines Begleitkreises für den
    Zukunftsrat zur fachlichen Beratung und Begleitung bei der Ausgestaltung des
    Modellprojekts vereinbart. Der Begleitkreis wurde aufgrund der zahlreichen Themen im
    Zukunftsrat noch nicht vertiefend behandelt und konnte daher noch nicht eingerichtet
    8
    werden. Eine konkrete Zeitplanung für die Einrichtung des Begleitkreises gibt es derzeit
    nicht.
    Antwort zu 6e.:
    Nein.
    Berlin, den 8.6.21
    In Vertretung
    Lüscher
    …………………………..
    Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung und Wohnen

Straßenverkehr: Immer teurer: Neue Berliner Autobahn kostet nun über 200.000 Euro pro Meter Ausgaben für die A100 nach Treptow steigen auf 650 Millionen Euro., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/immer-teurer-neue-berliner-autobahn-kostet-nun-ueber-200000-euro-pro-meter-li.144890

Ausgaben für die #A100 nach #Treptow steigen auf 650 Millionen Euro. Politiker fürchten #Verkehrschaos im Umkreis. Fahrstreifen sollen Radschnellweg werden.

Anfangs kalkulierten die Planer mit knapp 313 Millionen Euro, zuletzt war im vergangenen Jahr von 613 Millionen Euro die Rede. Aber auch das war noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn nun wird für die #Verlängerung der #Autobahn A100 von #Neukölln nach Treptow erneut ein anderer Betrag genannt – und wieder fällt er höher aus als die vorherige Summe. „Zurzeit wird mit #Gesamtkosten in Höhe von zirka 650 Millionen Euro gerechnet“, sagte Cornelia Mitschka, Sprecherin der Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH des Bundes, der Berliner Zeitung auf Anfrage. Damit hat der #Meterpreis die Marke von 200.000 Euro überschritten. Damit baut die teuerste Autobahn Deutschland ihre Spitzenposition weiter aus.

2013 wurde in Neukölln der erste #Spatenstich gefeiert, seitdem wird gebaut. Doch das Projekt, den Stadtring mit bis zu sechs Fahrstreifen um 3,2 Kilometer zur Straße Am Treptower Park in den Osten Berlins zu verlängern, gilt als anspruchsvoll. Zum 16. Bauabschnitt der A100 gehören komplizierte Bauwerke – allen voran ein 385 Meter langer #Tunnel und eine #Trogstrecke, die in einem 2,3 Kilometer langen #Geländeeinschnitt verläuft. Damit nicht genug: Schadstoffe mussten aufwendig entfernt, Tunnelanlagen im Erdreich am Treptower #Güterbahnhof abgebrochen werden.

Grüne: Ampeln sollen Zustrom regulieren
So stiegen die Kosten des Bundesprojekts immer weiter, und auch der #Terminplan musste mehrmals korrigiert werden. Hieß es eine Zeit lang, dass der Verkehr vom Jahreswechsel 2021/2022 an fließen kann, soll die Eröffnung nach jetzigem Stand unmittelbar nach der Fertigstellung im Jahr 2024 stattfinden, …

Werkstätten: Großinvestition in Pankow: Bahn baut Basis für ICE-Züge, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article230673064/Grossinvestition-in-Pankow-Bahn-baut-Basis-fuer-ICE-Zuege.html

Acht #Fernzüge sollen auf der Anlage Platz haben. Vier #S-Bahn-Brücken werden abgerissen und neu gebaut. Weitere Strecken entstehen.

An der Grenze der Bezirke Pankow und Reinickendorf soll eine völlig neue Station zum Parken, Reinigen und Warten von Fernzügen der Deutschen Bahn entstehen. Am seit Jahren brachliegenden #Güterbahnhof #Schönholz im früheren Mauerstreifen wird der Staatskonzern bis zum Jahr 2026 eine Fläche so ausbauen, dass Platz entsteht für bis zu acht Fernzüge vom Typ #Intercity (IC) und #ICE. Das Projekt ist Teil einer Großinvestition der Deutschen Bahn in die Zugstrecken zwischen den S-Bahnhöfen #Bornholmer Straße und #Wilhelmsruh und wurde nun durch Auskünfte des Senats auf Anfrage des Pankower SPD-Abgeordneten Torsten Hofer bekannt.

Diese Investition beinhaltet auch Baumaßnahmen, die in den nächsten Jahren zu erheblichen Einschränkungen führen werden. Denn um den Schienenverkehr der Zukunft im Berliner Norden aufzunehmen, müssen nicht weniger als vier S-Bahnbrücken abgerissen und komplett neu errichtet werden.

ICE-Züge gelangen von #Gesundbrunnen aus zur neuen Anlage
Betroffen sind laut den Angaben, die Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese übermittelt, die Eisenbahnüberführungen an der #Wollankstraße, …

Straßenbahn + Werkstätten: Alter Straßenbahnbetriebshof in Pankow droht einzustürzen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article228736567/Alter-Strassenbahnbetriebshof-in-Pankow-droht-einzustuerzen.html

Zäune schützen Passanten vor #Trümmern. Das #denkmalgeschützte #Depot der #BVG in #Pankow ist wichtig für Wohnungen auf der Elisabeth-Aue.

Wie schwierig es ist, stillgelegte #Eisenbahn-Baudenkmale zu retten, damit hat Pankow Erfahrung wie kaum ein anderer Bezirk. Auf dem früheren #Güterbahnhof-Gelände in #Heinersdorf, wo drei denkmalgeschützte Bauten seit Jahren verfallen, wird nun zumindest der markante #Rundlokschuppen im Zuge des Großprojekts Pankower Tor mit 2000 Wohnungen eine Neunutzung erfahren.

Investor Kurt #Krieger hat nach zähen Verhandlungen und Gerichtsverfahren eine Sanierung der europaweit einzigartigen Anlage zugesagt. Doch während der Streit um den #Rundlokschuppen das öffentliche Interesse auf sich zog, geriet ein anderes großes Denkmal in #Pankow-Niederschönhausen in Vergessenheit: der historische #Straßenbahn-Betriebshof an der #Dietzgenstraße. Wie schlecht es um seine Standsicherheit bestellt ist, zeigt die neueste Aussage der BVG, die nur noch die Freiflächen vor den Toren nutzen kann. Von „Einsturzgefahr“ ist plötzlich die Rede.

Diese drastische Diagnose stellen die Verkehrsbetriebe auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Torsten Hofer – einem Verfechter des Plans, den im Jahre 1901 erbauten #Straßenbahnbetriebshof zu sanieren, bevor es zu spät ist. Tatsächlich schützt jetzt an einem vorgelagerten Gebäude des Depots ein Zaun Passanten vor herabfallenden …

Infrastruktur: Fertigstellung im Herbst 2021 In Charlottenburg entsteht ein riesiger Abwasserspeicher, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/fertigstellung-im-herbst-2021-in-charlottenburg-entsteht-ein-riesiger-abwasserspeicher/24904832.html

Zwischen Schlosspark Charlottenburg und Ringbahn wird das zweitgrößte Berliner #Abwasserpumpwerk entstehen.

Als endlich alle Fotoapparate schussbereit sind, um den #Taucher abzulichten, wie er die Leiter herunter in die Baugrube klettert, springt er einfach rein: Von der Spundwand vielleicht drei, vier Meter tief in die mit türkisblau-basisch verfärbtem Grundwasser gefüllte Grube unter der Sophie-Charlotten-Straße. Platsch! Ist bequemer mit der zentnerschweren Montur, erklärt sein Kollege, der oben den Sauerstoffschlauch hält und über einen Lautsprecher die Atmung des nur noch durch Blubberblasen zu ortenden Tauchers hört.

#Bautaucher kennt man in Berlin, seit nach der Wende im Grundwasser die Fundamente am Potsdamer Platz betoniert wurden. Inzwischen hatte man sie fast wieder vergessen, aber hier am ehemaligen #Güterbahnhof Charlottenburg gibt es wieder welche. Die #Wasserbetriebe haben am Mittwoch auf die Baustelle geladen, an deren Rand sich genervte Auto- und Lkw-Fahrer – allein 92 Betonmischer wurden an diesem Tag erwartet – per Hupe duellieren. Zwei Lastwagen zugleich gießen Beton in einen Trichter, durch den er in die Grube geleitet wird. Unter Wasser bindet er ab und wird so zum Fundament des zweitgrößten Berliner Abwasserpumpwerks, das bis zum Herbst 2021 neben dem mehr als 100 Jahre alten Vorgängerbau zwischen Schlosspark Charlottenburg und …

Straßenverkehr: Stadtautobahn: Planwirtschaft: So wächst die A 100, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtautobahn-planwirtschaft-so-waechst-die-a-100/268182.html

Der Entwurf des #Autobahn-Rings stammt aus den 50er Jahren. Damals wollten die Stadtplaner nicht nur in Berlin die Städte „#autogerecht“ ausbauen. An der #Ringbahn orientiert sollte ein #Autobahnring die #Innenstadt weiträumig umschließen. Das eigentliche Zentrum sollte von vier #Tangenten eingerahmt werden, von denen nur die so genannte #Westtangente im Ansatz Richtung Steglitz gebaut worden ist.

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