Straßenbahn: Zusätzliche Behinderung der Straßenbahn auf der Invalidenstraße, aus Senat

12.04.2023

Frage 1:
Aus welchen Gründen wurde die #Sperrfläche für den #Kfz-Verkehr auf den #Gleisen der #Straßenbahn an der #Kreuzung #Invalidenstraße, Ecke #Brunnenstraße entfernt und stattdessen eine #Linksabbiegerspur eingerichtet?
Antwort zu 1:
Die Sperrfläche in der westlichen Zufahrt der Invalidenstraße wurde entfernt, um an dieser Stelle einen gemeinsamen Geradeaus-/Links-Fahrstreifen zu markieren. Die #Straßenbahnen erhalten durch diese Maßnahme deutlich längere #Freigabezeiten an der #Lichtsignalanlage (#LSA) zusammen mit dem #Kraftfahrzeug-Verkehr.


Frage 2:
Wie begründet der Senat diese Maßnahme vor dem Hintergrund, dass es entlang der #Tramlinien #12 und #M8
bereits vor diesem Eingriff häufig zu #Verspätungen aufgrund von #Behinderungen durch den #Kfz-Verkehr gekommen
ist?
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Antwort zu 2:
Durch die #Neuaufteilung der #Fahrstreifen werden gegenseitige Behinderungen zwischen
Straßenbahnen und dem Kraftfahrzeug-Verkehr und dadurch die teilweise aufgetretenen
Verzögerungen für die Straßenbahnen zukünftig reduziert.
Aktuell konnte jedoch die bereits konzipierte verkehrsabhängige Steuerung noch nicht in
Betrieb genommen werden. Ursächlich dafür sind Schnittstellenprobleme zwischen BVG- und
LSA-Infrastruktur. Mögliche Stausituationen, in denen nach links abbiegende Kfz die
Straßenbahnen behindern, werden im späteren verkehrsabhängigen Betrieb berücksichtigt,
bzw. verhindert. In der gegenwärtig geschalteten Festzeitsteuerung kann es diesbezüglich
leider noch zu Verzögerungen kommen.
Frage 3:
Inwieweit ist nach Ansicht des Senats diese Maßnahme mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Vorrang des
Umweltverbundes gemäß Mobilitätsgesetz vereinbar?
Antwort zu 3:
Die Maßnahme trägt zukünftig zur Verbesserung des Straßenbahnbetriebs bei und leistet daher
einen Beitrag im Sinne des Vorrangs des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Frage 4:
Weshalb konnte eine #Umstellung der #Ampelschaltung für die betreffende Kreuzung nicht unter Beibehaltung der
Sperrzone für den Kfz-Verkehr umgesetzt werden?
Antwort zu 4:
Der Wegfall der Sperrfläche ist ein maßgebender Inhalt der Maßnahme, da durch die
Neuaufteilung der Verkehrsfläche solche Konflikte entfallen, die bislang signaltechnisch und
dadurch mit entsprechendem Zeitbedarf abgesichert werden mussten.
Frage 5:
Welche Maßnahmen plant der Senat, um den Straßenbahnverkehr entlang der Invalidenstraße in Zukunft zu
beschleunigen?
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Antwort zu 5:
Alle Lichtsignalanlagen der Invalidenstraße verfügen über eine verkehrsabhängige
Beeinflussung durch Busse und/oder Straßenbahnen.
Im Zuge der Verlängerung der Straßenbahnlinie M10 zur Turmstraße erfolgen auch auf der
Invalidenstraße weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebs.

Berlin, den 11.04.2023
In Vertretung
Dr. Silke Karcher
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de