Straßenverkehr: Neue Brücke: Warum die Schönhauser Allee sechs Jahre lang Großbaustelle sein wird, aus Berliner Zeitung

28.02.2024

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-neue-bruecke-schoenhauser-allee-wird-sechs-jahre-zur-grossbaustelle-li.2191491

Es dauert länger, und es wird teurer: Der Senat informiert über das #Großprojekt im Nordosten von Berlin. Pankows Grüne fordern, dass die #Tram #M1 in Betrieb bleibt.

Im Nordosten Berlins bahnt sich ein #Verkehrsprojekt an, das Anwohner, #Autofahrer und die Nutzer des öffentlichen Verkehrs sechs Jahre lang in Atem halten wird. Der Abriss und #Neubau der #Schönhauser-Allee-Brücke rückt näher. Nun haben die Pankower Grünen ihre Forderung erneuert, die #Straßenbahnlinie M1 in diesem Teil von Prenzlauer Berg während der gesamten Bauzeit weiter durchgehend zu betreiben. Doch die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und der #Senat lehnen dies ab – unter anderem, weil der #Autoverkehr auf der #Schönhauser Allee aufrechterhalten werden soll…

Barrierefreier Zugang zum Betriebsbahnhof Rummelsburg III, aus Senat

24.07.2023

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Leider musste ich feststellen, dass der Senat meine Fragen in der Antwort zur schriftlichen Anfrage 19/15812 großenteils nicht beantwortet hat. Es ist für mich nicht zu erkennen, dass der Senat überhaupt auf meine Fragen 2
bis 5 eingegangen ist. Meiner Auffassung nach steht es ernsthaft infrage, inwieweit der Senat mit der Beantwortung seiner Verpflichtung aus Artikel 45 der Verfassung von Berlin nachgekommen ist.
Frage 1:
Warum ging der Senat bei der Beantwortung der schriftlichen Anfrage 19/15812 in keiner Weise auf die Fragen 2 bis 5 ein?
Antwort zu 1:
Die Fragen 2 bis 5 wurden aufgrund des Sachzusammenhanges mit der Frage 1 beantwortet. Wie ausgeführt, ist die DB #Station & Service AG #Eigentümerin der Anlage und der #Senat kann keine #Vorgaben für #Wartungs- und #Störungsbeseitigungen aufstellen.

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Straßenverkehr: Lärmschutz an der Bundesautobahn A114 II, aus Senat

Frage 1:
Welche Bedeutung misst der Senat dem #Fragerecht von #Abgeordneten bei?
Antwort zu 1:
Mit dem Fragerecht ist den Abgeordneten in der #Verfassung von Berlin ein Instrument verbrieft, um eine der zentralen #Aufgaben des Parlaments erfüllen zu können: die #Kontrolle der #Regierung. Die Schriftliche Anfrage dient also der #Information und der Kontrolle.
Frage 2:
Wie stellt der Senat sicher, dass schriftliche Anfragen von Abgeordneten #qualifiziert und #vollständig durch den #Senat beantwortet werden?
Antwort zu 2:
Der Senat ist bestrebt, die Anfragen stets qualifiziert und vollständig zu beantworten, ist jedoch zum Teil auf #Zuarbeiten anderer #Behörden / #Unternehmen angewiesen, wenn er die Fragen nicht in eigener Zuständigkeit beantworten kann.

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BVG: #Betriebswohnungen der BVG, aus Senat

  1. Teilen der Senat und die #BVG die Auffassung, dass durch die Bereitstellung von günstigem #Wohnraum für Mitarbeiter*innen und Auszubildende dem Personalmangel bei der BVG entgegengewirkt werden kann?
    Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Bereitstellung von günstigem Wohnraum für
    Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Auszubildende aus Sicht des Unternehmens positive Auswirkungen hat, da dadurch die Wechselwahrscheinlichkeit von Bewerberinnen und Bewerbern außerhalb Berlins zur BVG steigen würde. Um dem Fachkräftemangel erfolgreich entgegenzuwirken, ist ein ganzheitlicher Blickwinkel mit gut aufeinander abgestimmten Maßnahmen erforderlich.

    Der #Senat misst dem #Beschäftigtenwohnen in Berlin einen hohen Stellenwert bei. Auch in den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2026 ist das Ziel enthalten, auf ungenutzten oder untergenutzten Flächen landeseigener Betriebe oder anderer öffentlicher Institutionen (beispielsweise BVG) Wohnungsbau für Beschäftigte zu realisieren, um die Attraktivität von
    Jobs im öffentlichen Sektor nachhaltig zu erhöhen. Im Konkurrenzverhältnis zum privaten Sektor können Wohnungsangebote aus Sicht des Senats einen wertvollen Beitrag in der Personalgewinnung und –sicherung leisten. Eine Strategie zur Implementierung des Beschäftigtenwohnens wird aktuell gemäß des Senatsbeschlusses „Beschäftigtenwohnen für öffentlich Bedienstete – Handlungsansätze zur Mobilisierung gemeinwohlorientierter
    Wohnbaupotenziale und zur Fachkräftesicherung“ vom 21. September 2021 erarbeitet.
  2. Wie viele Wohnungen gibt es aktuell, die den Mitarbeiter*innen und Auszubildenden der BVG als
    Betriebswohnungen zur Verfügung gestellt werden?
    Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass 135 #Mietwohnungen in ihrem Bestand sind, die bei Neuvermietung exklusiv den Mitarbeitenden der BVG angeboten werden.
  3. Gibt es seitens des Senates und der BVG Pläne, Wohnungen für Mitarbeiterinnen und Auszubildende der BVG als Betriebswohnungen zur Verfügung zu stellen? Wie viele Wohnungen sind geplant, wann sollen diese bezugsfertig sein und welche Gruppen von Mitarbeiterinnen der BVG sollen diese nutzen können?
    Zu 3.: Seitens des Senats wird der Projektansatz verfolgt, Rahmenbedingungen zu schaffen,
    mit denen untergenutzte oder ungenutzte Flächen landeseigener Betriebe und anderer
    öffentlicher Institutionen für den Neubau von Wohnungen mobilisiert werden können, um ein
    zusätzliches Wohnraumangebot zu schaffen. Konkrete Vorhaben auf Flächen der BVG sind
    bisher nicht in der Vorbereitung.
    Die BVG teilt mit, dass keine neuen Wohnungen geplant sind.
  4. Wie viele eigene Betriebswohnungen besaß die BVG in der Vergangenheit? Wann und zu welchem Zweck
    wurden diese verkauft?
    Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass 1997 alle nicht mit den betriebsnotwendigen Liegenschaften
    verbundenen Wohngebäude an die Gemeinnützige Heimstättenbaugesellschaft der BVG
    (GHG) abgegeben wurden, da sie nicht Bestandteil des Kerngeschäfts der BVG waren. 2005
    wurden die 5.100 Wohnungen der GHG an die Corpus-Immobiliengruppe verkauft. Im Jahr
    2012 erfolgte eine Weiterveräußerung an die Berliner Wohnungsbaugesellschaften Degewo
    und Gesobau.
  5. Befinden sich derzeit Immobilien im Besitz der BVG, die sich etwa durch Umbau oder Sanierung für die
    Nutzung als Betriebswohnungen eignen? Falls ja, welche Konzepte liegen dazu vor? Wie viele Wohnungen
    ließen sich an welchen Standorten realisieren?
    3
    Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass es sich bei den im Besitz der BVG befindlichen Immobilien, um
    Betriebshöfe handelt, die zum Betrieb, der Wartung und zum Abstellen von Bussen und
    Bahnen genutzt werden. Weitere Flächen sind für den wachsenden Bedarf an Wartungs- und
    Abstellflächen verplant, da die heutigen Betriebshöfe den gestiegenen Anforderungen an
    die Mobilität bereits nicht mehr gewachsen sind. Möglichkeiten einer geänderten Nutzung
    dieser Betriebshöfe und Grundstücksflächen bestehen nicht.

    Berlin, den 25. Juli 2022
    In Vertretung
    Tino S c h o p f
    ………………………………………………….
    Senatsverwaltung für Wirtschaft,
    Energie und Betriebe

    www.berlin.de

    https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12536.pdf

U-Bahn: Sanierung der U6 zwischen Alt-Tegel und Kurt-Schumacher-Platz aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Sperrungen entlang der #U6 gab es in den Jahren 2017 und 2018 zwischen #Alt-Tegel und dem
Bahnhof Friedrichstraße?
a) Wie lange dauerten diese Sperrungen?
b) An wie vielen Tagen erfolgten die Sperrungen nicht während der Berliner Schulferien?
c) Was waren wie Gründe für die Sperrungen?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„2017:
 16.01. bis 29.01.2017: Ersatzverkehr zwischen U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz und
U-Bahnhof Wedding, durchgehend
a) 14 Tage
b) außerhalb der Ferien
c) Gleis-und Weichenerneuerung U-Bahnhof Seestraße
 04.11. und 11.11.2017: eingleisiger Betrieb im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zwischen U-Bahnhof Alt-Tegel und U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz
a) 2 Tage
b) außerhalb der Ferien
c) Sondierungsarbeiten am Dammbauwerk zwischen U-Bahnhof Borsigwerke und
U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz
2
2018:
 03.05. bis 06.05.2018: Pendelbetrieb zwischen U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz und
U-Bahnhof Seestraße, durchgehend
a) 4 Tage
b) außerhalb der Ferien
c) Gleisumbau U-Bahnhof Seestraße und Beginn der Grundsanierung des UBahnhofes
 22.07. bis 18.10.2018 (Unterbrechung der Arbeiten am 02. und 03.10.2018):
eingleisiger Betrieb zwischen U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz und U-Bahnhof
Seestraße (So bis Do, 22:00 Uhr bis Betriebsschluss), Umsteigen auf Seestraße und
Kurt-Schumacher-Platz erforderlich
a) 63 Tage
b) Sommerferien bis 17.08.2018, daher an 43 Tagen außerhalb der Ferien
c) Gleisbauarbeiten zwischen U-Bahnhof Seestraße und U-Bahnhof Afrikanische
Straße im Gleis 2 Richtung Alt-Tegel
 24.11. und 25.11.2018: eingleisiger Betrieb zwischen U-Bahnhof Alt-Tegel und UBahnhof
Kurt-Schumacher-Platz im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
a) 2 Tage
b) außerhalb der Ferien
c) Sondierungsarbeiten am Dammbauwerk U-Bahnhof Borsigwerke und UBahnhof
Kurt-Schumacher-Platz“
Frage 2:
Wie ist der Zustand des #Fahrdamms der U6 zwischen den Bahnhöfen #Borsigwerke und #Kurt-Schumacher-
Platz?
a) Wann wird dieser Streckenabschnitt #saniert?
b) Mit welchem Zeitraum und welchen Einschränkungen müssen die Nutzerinnen und Nutzer der U6
in diesem Zeitraum rechnen?
c) Welche alternativen Ausweichmöglichkeiten sind für die Nutzer des ÖPNV in diesem Zeitraum
geplant?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Bahndamm zeigt Schäden in Form von Setzungen und Verschiebungen auf Grund
der unzureichenden Beschaffenheit des eingebauten Bodenmaterials. Die Gleisanlagen
haben ihre Grenznutzungsdauer erreicht und müssen erneuert werden. Die Brücke über
die #Seidelstraße ist auf Grund von Schäden durch Risse in der Brückenkonstruktion und
durch konstruktive Veränderungen durch fehlerhafte Brückenwiderlager zeitnah zu
ersetzen.
a) Die Sanierungsarbeiten beginnen im Frühjahr 2021.
b) Es wird ein durchgehender Schienenersatzverkehr mit Bussen zwischen Kurt
Schumacher Platz (zeitweiliger Endpunkt der Linie U6) und dem Bahnhof Alt-Tegel
während der Bauzeit für ca. 20 Monate eingerichtet.
c) Neben dem eingerichteten Schienenersatzverkehr mit Bussen kann auch die SBahnlinie
#S25 (nach Hennigsdorf) genutzt werden.“
3
Frage 3:
Wird diese zu erwartende Baumaßnahme mit der dringenden Sanierung des Tegel Tunnels entlang der
#A111 dahingehend koordiniert, dass nicht parallel gebaut wird?
a) Gibt es hierzu konkrete Abstimmungsgespräche zwischen Senat, BVG und VLB?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Während der Sanierungsmaßnahmen im Zuge der A111 und auch bereits im Vorfeld
dieser Sanierungsmaßnahmen werden tangierende Baumaßnahmen gebündelt über die
VMZ Berlin koordiniert. Eine parallele Durchführung ist durch diese zentrale Aussteuerung
ausgeschlossen.“
a) Im Rahmen der „Arbeitsgruppe Koordinierung von Großbaustellen R-, S-, U- und
Straßenbahn Berlin“ werden zwischen #Senat, #BVG und #VLB
Abstimmungsgespräche zu parallel laufenden Baumaßnahmen geführt.
Frage 4:
Ist geplant, dass während dieser Bauphase auch die noch fehlende Barrierefreiheit an den Bahnhöfen
Borsigwerke und Holzhauser Straße nachgeholt wird?
a) Werden während dieser Bauphase auch die Bahnhöfe ertüchtigt?
b) Wenn ja, was wird konkret an welchem Bahnhof entlang der gesperrten Strecke baulich getan?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Gesamtmaßnahme besteht aus einer Bündelung der verschiedensten
Einzelmaßnahmen. Unter anderem wird der noch ausstehende barrierefreie Ausbau der
Bahnhöfe Borsigwerke und Holzhauser Straße ausgeführt.
a) Die Ertüchtigung der im gesperrten Streckenabschnitt liegenden Bahnhöfe ist
während des Gesamtprojekts eingeschlossen.
b) Für die einzelnen Stationen werden unterschiedlich Teilmaßnahmen notwendig. So
werden die nachfolgend im Detail genannten Teilmaßnahmen umgesetzt:
 Bahnhof Alt-Tegel – Erneuerung von Ausgängen an der Berliner Straße / Alt-Tegel
 Bahnhof Borsigwerke – Barrierefreier Ausbau und Grundinstandsetzung der
 Treppenanlagen
 Bahnhof Holzhauser Straße – Barrierefreier Ausbau und Grundinstandsetzung des
Bahnhofes
 Bahnhof Otisstraße – Instandsetzung der Bahnsteigplatte, Sanierung der Stützen und
 Dachinstandsetzung
 Bahnhof Scharnweberstraße – Grundinstandsetzung des Bahnhofes“
Berlin, den 31.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Bauvorhaben Pankower Tor: „Im Herbst 2021 werden hier Kräne tanzen“, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article215867249/Pankower-Tor-Im-Herbst-2021-werden-hier-Kraene-tanzen.html

Tempo am #Pankower Tor: #Möbelunternehmer Kurt #Krieger will schnellstmöglich bauen. Die Bürger wollen und sollen mitreden.
Kurt Krieger sitzt mit gesenktem Kopf auf einer Kirchenbank und hört zu. Hinter den Unternehmer diskutieren die Menschen im überfüllten Gotteshaus das Für und Wider seines 550 Millionen Euro teuren Bauvorhabens, das Pankow 2000 Wohnungen beschert. Die einen fürchten sich vor zusätzlichem #Verkehr. Die anderen fragen: Warum es so lange dauert mit dem wichtigsten Bauvorhaben in Pankow seit der Wende? Die Leute wollen mitreden – das zeigt die ürgerversammlung in der Hoffnungskirche von der ersten Minute an. Und sie sollen es sogar. Seit Freitagabend läuft nach einem zehnjährigen Ringen um das Pankower Tor das offizielle Dialogverfahren. Bis Heiligabend kann jeder seine Wünsche zu Protokoll geben. Auf einer Seite im Internet und am Tresen eines Infomobils. Dieser Wagen tourt in den nächsten Wochen kreuz und quer den Bezirk – das Beteiligungsverfahren läuft auf Kriegers Rechnung.
600 der 2000 Wohnungen werden sozial vermietet

Lange genug hat der Stillstand gedauert. Jetzt kommt das #Großprojekt auf dem früheren #Rangierbahnhof zwischen Damerow- und Granitzstraße wirklich ins Rollen: Der Investor, der #Senat und das #Bezirksamt wollen auf schnellstem Wege #Baurecht schaffen. Eine neue Siedlung mit 1500 Wohnungen, eine Gemeinschaftsschule, ein Möbelhaus, ein Einkaufszentrum mit 25.000 Quadratmeter Fläche und 500 weiteren Wohnungen auf dem Dach, ein Fahrradparkhaus …

Straßenverkehr: Kein Weiterbau der BAB – Augenwischerei oder sogar Rechtsbruch?, aus Senat

www.berlin.de
 
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Aufgabenteilung (Bund/Land) sehen
Grundgesetz und #Bundesfernstraßengesetz zur Planung
und zum Bau von Bundesfernstraßen (hier #Bundesautobahnen)
vor?
Antwort zu 1: Das Grundgesetz (GG) bestimmt in Art.
90 Abs. 2 die Zuständigkeit der Länder für Bundesfernstraßen
im Wege der Auftragsverwaltung. Des Weiteren
wird in Art. 85 Abs. 3 GG einer zuständigen obersten
Bundesbehörde das Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden
zugesprochen.
Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Länder
sind diese für Planung, Bau und Unterhaltung der Bundesfernstraßen
in der Baulast des Bundes verantwortlich.
Das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) hingegen dient
insbesondere der Regelung der Rechtsverhältnisse an
Bundesfernstraßen, die zum Teil durch die Straßenbauverwaltungen
der Länder im Auftrag des Bundes durchgesetzt
werden. Beispielsweise wird das spezifische fernstraßenrechtliche
Fachplanungsrecht (Planfeststellungsrecht)
zur Umsetzung von Planungen für konkrete Vorhaben
in den §§ 16 und 17 des FStrG geregelt.
Frage 2: Ist es richtig, dass der #Senat für Planung und
Bau der Bundesfernstraßen als #Auftragsverwaltung des
#Bundes tätig ist?
Antwort zu 2: Der Senat ist für Planung und Bau der
Bundesfernstraßen als Auftragsverwaltung des Bundes
tätig.
Frage 3: Welche Entscheidungsbefugnis hat der Senat
bei Maßnahmen, die in den Bundesverkehrswegeplan
eingestellt sind – kann er die ihm obliegenden Aufgaben
zur Auftragsverwaltung einstellen oder ist der Senat verpflichtet
zügig die Planungen und Vorgaben des Bundes
umzusetzen?
Frage 5: Beschränkt sich die Einwirkungsmöglichkeit
des Senats bei Maßnahmen des Bundes vielmehr lediglich
auf Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der Planfeststellungsverfahren?
Antwort zu 3 und 5: Der als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz
– auf Basis des Bundesverkehrswegeplans
(BVWP 2030) – noch zu beschließende Bedarfsplan für
Bundesfernstraßen legt fest, welche Straßenprojekte in
einem langfristigen Zeitraum vordringlich realisiert werden
sollen. Mit der Aufnahme eines Vorhabens in den
Bedarfsplan bzw. in das Fernstraßenbaugesetz entscheidet
der Gesetzgeber verbindlich über das Bestehen des Bedarfs.
Für den Neubau oder die Erweiterung von Bundesfernstraßen
stellt der Bedarfsplan somit zwar einen Bedarf
fest und gibt auch den investitionspolitischen Rahmen für
einen definierten Zeitraum auf Bundesebene vor, eine
haushaltsrechtliche Ermächtigung (weder für den Bundeshaushalt
noch für den Landeshaushalt) oder gar Verpflichtung
zur Leistung von Ausgaben entsteht daraus
jedoch nicht.
Auf der Grundlage des gesetzlichen Bedarfsplans
(Fernstraßenausbaugesetz) werden im Wege der Auftragsverwaltung
des Bundes einzelne Projekte geplant und
umgesetzt, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Planung von Infrastrukturprojekten – so auch von
Bundesautobahnen – erfolgt grundsätzlich in mehreren
Stufen bis zur Baugenehmigung in der Regel durch einen
Planfeststellungsbeschluss. Die Planung eines Vorhabens,
von der Linienbestimmung, Erstellung der Planfeststellungsunterlage
und der Ausführungsplanung liegt beim
Senat im Auftrag des Bundes. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
werden die einzelnen Dienststellen
bzw. Behörden des Landes Berlins als Träger öffentlicher
Belange (TÖB) um Stellungnahme gebeten und angehört.
Über verbleibende Konflikte sowohl zwischen einem
TÖB und dem Träger des Vorhabens als auch zwischen
verschiedenen TÖB entscheidet die Planfeststellungsbehörde.
Sowohl die Anhörungsbehörde als auch die Planfeststellungsbehörde
gehören der Landesverwaltung an.
Frage 4: Ist die personelle Ausstattung der Auftragsverwaltung
grundsätzlich geeignet, die Aufgaben zügig
und objektiv abzuarbeiten?
Antwort zu 4: Grundsätzlich werden die Aufgaben der
Auftragsverwaltung im Rahmen der verfügbaren personellen
und finanziellen Ressourcen von allen beteiligten
Bereichen der Berliner Verwaltung objektiv und zügig
wahrgenommen. Die personellen Voraussetzungen für die
weiterführende Planung des 17. Bauabschnittes (BA) sind
jedoch aktuell nicht vorhanden.
Frage 6: Gedenkt der Senat die Fertigstellung zum 16.
BA der BAB A 100 im Rahmen der bestehenden Planfeststellung
umzusetzen?
Antwort zu 6: Die Fertigstellung des 16. BA der Bundesautobahn
(BAB) A 100 wird im Rahmen der bestehenden
Planfeststellung umgesetzt.
Frage 7: Besteht für den Senat überhaupt eine Möglichkeit
gegen den Auftrag und Willen des Bundes eine
Ergänzung der Planfeststellung einzuleiten?
Antwort zu 7: Die Planungen an den Bundesfernstraßen
in der Baulast des Bundes werden grundsätzlich mit
dem für Verkehr zuständigen Bundesministerium vielfach
abgestimmt.
Unter Beachtung der bundeshaushaltsrechtlichen
Grundsätze kann die Auftragsverwaltung Änderungen an
bereits planfestgestellten Bundesfernstraßen auch ohne
förmliche Zustimmung des Bundesverkehrsministers
beantragen, z.B. bei kleinen Planungsänderungen und in
Folge von Gerichtsentscheidungen.
Berlin, den 07. Dezember 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senator für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2016)

Straßenverkehr: Verlängerung der BAB 100 (I), aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wann wurden welche Unterlagen bezüglich der #BAB100 zur #Anmeldung für den #Bundesverkehrswegeplan 2015 durch den #Senat an das #Bundesverkehrsministerium eingereicht? Wo sind diese für die Öffent-lichkeit und das Abgeordnetenhaus nachlesbar?
Antwort zu 1: Im Zuge der Projektanmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 wurde der 17. Bauabschnitt der A 100 (17. BA / A 100) von der Anschlussstelle (AS) Am Treptower Park (B96 a) bis zur AS Frankfurter Allee (B1/B5) einschließlich erforderli-cher Einbindung in das städtische Straßennetz (Storkower Straße) am 09.10.2013 über die digitale Eingabemaske des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingerichteten Projektinformations-system (PRINS) angemeldet.
Bereits innerhalb der Antwort zur Frage 7 der Kleinen Anfrage 17/12786 wurden die Eingabeinhalte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt um-fassend dargestellt.
Das BMVI sieht im Rahmen der BVWP-Aufstellung eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Mit dem 1. Referentenentwurf des BVWP 2015 und dem Umweltbericht gemäß dem Gesetz zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) soll das Projektinformationssys-tem (PRINS) mit allen Beurteilungs- und Bewertungser-gebnissen sowie den Vorschlägen zur Dringlichkeitsein-stufung im Internet veröffentlicht werden. Straßenbauvor-haben, die als „Bezugsfall“ definiert sind, sollen nach-richtlich dargestellt werden. Überdies sieht die Beteili-gungskonzeption eine Auslegung von Projektunterlagen in den Ländern vor. Als Auslegungsort ist in Berlin die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Am Köllnischen Park 3 vorgesehen.
Das BMVI beabsichtigt, den 1. Referentenentwurf vo-raussichtlich noch 2015 vorzulegen. Anschließend wird der Entwurf des BVWP 2015 noch vor dem Kabinettbe-schluss dem Beteiligungsverfahren unterzogen. Über den genauen Beginn bzw. Zeitraum des Beteiligungsverfah-rens wird das BMVI die Länder so früh wie möglich informieren.
Frage 2: Wer hat diese Unterlagen erstellt? Welche Kosten waren damit verbunden?
Frage 3: Welche Veränderungen bezüglich Trassen-führung, Tunnellage, Tunnelrampen, Ingenieurbauwer-ken, Anschlussstellen wurden bei der Erstellung der ein-gereichten Unterlagen gegenüber den Grobplanungen von 1997 vorgenommen?
Antwort zu 2 und 3: Die Vorplanungsunterlagen aus dem Jahr 1999 bildeten die Grundlage für die Erstellung der BVWP-Anmeldeunterlagen des 17. BA. Auf Basis der Vorplanungsunterlagen war zudem der Anschluss des 17. BA an das Stadtstraßennetz zu konkretisieren. Maßgeb-lich war dabei lediglich die Frage hinsichtlich der Mach-barkeit eines Autobahnanschlusses an das Stadtstraßen-netz. Im Ergebnis der Zusatzuntersuchung wurde festge-stellt, dass ein Ende der Bundesautobahn direkt an der Frankfurter Allee über den Knoten Gürtelstraße/Frank-furter Allee/Möllendorffstraße nicht vollständig abgewi-ckelt werden kann. Deshalb wurde eine sogenannte aufge-löste AS entwickelt, die die in Richtung Norden gerichte-ten Verkehrsströme bis zur Storkower Straße führt und dort über einen neuen LSA1-Knotenpunkt (in Höhe der Rudolf-Seiffert-Str.) in das Stadtstraßennetz überführt.
Die Verkehrliche Untersuchung wurde durch die VIC Planen und Beraten GmbH, Berlin erstellt. Die Angabe von Kosten ist aus Wettbewerbsgründen bzw. aus Grün-den des geltenden Vergaberechts nicht möglich.

Frage 4: Wie wurden die betroffenen Bezirke in die Veränderungen einbezogen?
Antwort zu 4: Eine Behördenbeteiligung ist im Grundsatz innerhalb der Beteiligungskonzeption des BMVI zum BVWP 2015 verankert.
Berlin, den 26. November 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2015)

S-Bahn: Zukunft der Berliner S-Bahn S-Bahn-Ausschreibung in der Sackgasse, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/zukunft-der-berliner-s-bahn-s-bahn-ausschreibung-in-der-sackgasse,10809148,31258492.html Dem #Senat droht ein politisches #Desaster: Der einzige Bewerber für den Betrieb auf dem Ring und im Südosten verlangt mehr Geld als erwartet. Nun werden offenbar Alternativen zum jetzigen Verfahren erkundet. Mit Hochdruck versucht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, ein politisches Desaster zu verhindern. Das #Vergabeverfahren für die -Bahn ist in eine Sackgasse geraten. In Gesprächen mit dem letzten verbliebenen Anbieter, der zur Deutschen Bahn (DB) gehörenden S-Bahn Berlin GmbH, bemüht sich der Senat um eine halbwegs akzeptable Lösung – allerdings immer noch erfolglos. Nun werden offenbar neue Alternativen geprüft. Mehr Qualität für die Fahrgäste zu einem guten Preis: Das ist das Ziel der Ausschreibung, mit der Berlin und Brandenburg den künftigen Betreiber der S-Bahn-Linien auf dem #Ring und im Südosten ermitteln wollen. Doch fast alle Bewerber sprangen wieder ab, als einziges Bahnunternehmen reichte die S-Bahn ein Angebot ein. Wie berichtet verlangt sie von den Ländern rund 100 Millionen Euro pro Jahr mehr als heute – für ein Drittel des S-Bahn-Verkehrs. Zum Vergleich: Für den Betrieb auf dem gesamten S-Bahn-Netz zahlt Berlin bisher rund eine …
Source: BerlinVerkehr

U-Bahn: Bestellungen von U-Bahn-Fahrzeugen versäumt?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Warum wurden von #Senat und #BVG ange-sichts wachsender #Fahrgastzahlen, steigender Einwohne-rInnenschaft, dem Ziel der klimafreien Stadt, bereits er-reichte vollständige Auslastung z.B. U2, U6, U7 und U9, der nun gescheiterten Bewerbung um die Olympischen Spiele sowie dem Ende der #Lebensdauer insbesondere von #Großprofilfahrzeugen nicht rechtzeitig #Bestellungen für neue -Bahn-Züge ausgelöst? Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Ein Beschaffungsprozess für Schienenfahrzeuge dauert rund 7 Jahre. Vor diesem Hintergrund hat die BVG 2014 in en-ger Abstimmung mit dem Aufgabenträger das Programm „Zukunftssichere Schienenfahrzeuge“ gestartet. Das Pro-gramm ist im definierten Zeitplan.“ Das Land Berlin hat in dem im 2007 mit der BVG ab-geschlossenen Verkehrsvertrag einen Schwerpunkt auf die Straßenbahnfahrzeugbeschaffung (Ausmusterung der Tatra-Bahnen durch die Beschaffung von 142 Flexity-Bahnen für ca. 443 Mio. €) gelegt, da eine Ausmusterung der Tatra-Bahnen durch Gutachten belegt, technisch er-forderlich und zur Herstellung der Barrierefreiheit gebo-ten war. Weitere Schienenfahrzeugbeschaffungen waren angesichts der kurz zuvor abgewiesenen Feststellungskla-ge auf eine Haushaltsnotlage des Landes Berlin zum da-maligen Zeitpunkt nicht finanzierbar. Die BVG hatte zudem in den Vertragsverhandlungen ausgeführt, dass alle U-Bahn-Fahrzeuge noch bis zum Ende des Vertrages durch Ertüchtigungen betriebsfähig gehalten werden kön-nen. Während des Verkehrsvertrages hat sich die BVG darüber hinaus mit dem Land Berlin wegen neuer Er-kenntnisse zur technischen Substanz der Kleinprofilfahr-zeuge vom Typ A3L71 auf eine Beschaffung von Klein-profil-U-Bahnen verständigt, da im Kleinprofil die derzeit ältesten Fahrzeuge des U-Bahn-Netzes verkehren und deswegen hier der dringendste Investitionsbedarf bestand. Neben dem geplanten Ersatzbeschaffungsbedarf von 104 Wagen hat sich die BVG dabei auch eine Option für wei-tere 40 Wagen einräumen lassen, die zur Bewältigung des Nachfragewachstums genutzt werden können. Frage 2: Welche U-Bahn-Baureihen gibt es, welches Alter haben die Fahrzeuge jeweils? Welche Fahrzeuge sollen davon ertüchtigt werden, bei welchen geht das aus welchen Gründen nicht mehr? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Fahrzeugflotte der U-Bahn besteht aus Fahrzeugen für das Groß- und das Kleinprofil. Im Großprofil werden derzeit vier Baureihen eingesetzt. Im Durchschnitt ist die Flotte 26 Jahre alt. Jede Baureihe wird in der Regel über mehre-re Jahre in Betrieb genommen. Ein Alter pro Baureihe ist daher nicht ermittelbar. Die Inbetriebnahme der ältesten Baureihe im Großprofil ist im Jahr 1974 begonnen wor-den. Die Inbetriebnahme der jüngsten Baureihe im Groß-profil ist 1995 begonnen worden. Im Kleinprofil werden derzeit sechs Baureihen einge-setzt. Im Durchschnitt ist die Flotte 28 Jahre alt. Jede Baureihe wird in der Regel über mehrere Jahre in Betrieb genommen. Ein Alter pro Baureihe ist daher nicht ermit-telbar. Die Inbetriebnahme der ältesten Baureihe im Kleinprofil ist im Jahr 1964 begonnen worden. Die Inbe-triebnahme der jüngsten Baureihe im Kleinprofil ist 2001 begonnen worden. Die Wagenkastensubstanz der noch nicht ertüchtigten U-Bahnfahrzeugflotte lässt aufgrund der Verwendung von Leichtbaumaterialien ab Anfang der 80er Jahre keine wirtschaftliche Ertüchtigung nach 2020 mehr zu.“ Zur Frage der wirtschaftlichen Ertüchtigungsfähigkeit von Altbaufahrzeugen laufen derzeit im Rahmen des Programms „Zukunftssichere Schienenfahrzeuge“ Ab-stimmungsgespräche zwischen dem Land Berlin und der BVG. Ergebnisse liegen hierzu noch nicht vor. Frage 3: Welche Schritte sind bis zur Indienststellung von neuen Fahrzeugen nötig, wie lange dauern sie je-weils? Welche Schritte davon wurden bereits eingelei-tet/durchgeführt? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Beschaffungsprozess umfasst die Lastenhefterstellung, die Ausschreibung, die Konstruktion, die Vorserie, den Produktionsvorlauf und die Lieferung und Inbetriebnah-me. Im Rahmen des Schienenfahrzeugbeschaffungspro-gramm werden aktuell die Lastenhefte erarbeitet.“ Frage 4: Wie wurden bisher Omnibusse, Straßenbahn und U-Bahn-Fahrzeuge finanziert, wie soll das künftig geschehen? Antwort zu 4.: Bei Omnibussen erfolgt grundsätzlich eine Eigenfinanzierung durch die BVG, d.h. durch Fahr-gelderlöse und Ausgleichsleistungen aus dem Verkehrs-vertrag mit dem Land Berlin. Bei Schienenfahrzeugen gab es darüber hinaus teilweise eine Sonderfinanzierung aus Landesmitteln und / oder Bundesmitteln. Über die zukünftige Finanzierung ist noch nicht ent-schieden. Frage 5: Wurde die Beschaffung einer modernisierten Baureihe „H“ für das Großprofilnetz geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Durch Veränderungen im Bereich verschiedener Normen ist eine Zulassung von Fahrzeugen der Baureihe „H“ rund 20 Jahre nach Konstruktion und Bau heute nicht mehr mög-lich. Unabhängig davon ist dies vergaberechtlich nicht möglich.“ Frage 6: Würden Züge der Hamburger Hochbahn in das Berliner Netz passen? Welche Anfrage hat die BVG dazu in Hamburg gestellt, wie war die Antwort? Antwort zu 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Einsatz von Zügen der Hamburger Hochbahn ist trotz umfangreicher Umrüstung nur auf einzelnen Linien-abschnitten möglich. Hier hat sich keine betrieblich-wirtschaftliche Machbarkeit ergeben.“ Frage 7: Mit welchen technischen Veränderungen wä-re der Einsatz von Kleinprofilzügen im Großprofilnetz möglich? Welche Vor- und welche Nachteile hätte dies? Gäbe es – z.B. beim Einsatz von sogenannten Blumen-brettern – Sicherheitsprobleme? Antwort zu 7.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Vor dem Einsatz von Kleinprofilfahrzeugen im Großprofil müssen die Systeme zur Fahrstromversorgung angepasst werden. Dazu muss die geringere Breite des Wagenkas-tens zur Sicherstellung der Barrierefreiheit durch Trit-telemente im Außenbereich ausgeglichen werden. Sicher-heitsprobleme sind keine erkennbar.“ Die Fahrzeuge sind gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – (BOStrab) durch die Technische Aufsichtsbehörde abzunehmen, welche die Feststellung über die Betriebssicherheit trifft. Die hierfür benötigten Unterlagen, Nachweise und Dokumente liegen ihr noch nicht vor. Berlin, den 16. April 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Apr. 2015)