Barrierefreier Zugang zum Betriebsbahnhof Rummelsburg III, aus Senat

24.07.2023

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Leider musste ich feststellen, dass der Senat meine Fragen in der Antwort zur schriftlichen Anfrage 19/15812 großenteils nicht beantwortet hat. Es ist für mich nicht zu erkennen, dass der Senat überhaupt auf meine Fragen 2
bis 5 eingegangen ist. Meiner Auffassung nach steht es ernsthaft infrage, inwieweit der Senat mit der Beantwortung seiner Verpflichtung aus Artikel 45 der Verfassung von Berlin nachgekommen ist.
Frage 1:
Warum ging der Senat bei der Beantwortung der schriftlichen Anfrage 19/15812 in keiner Weise auf die Fragen 2 bis 5 ein?
Antwort zu 1:
Die Fragen 2 bis 5 wurden aufgrund des Sachzusammenhanges mit der Frage 1 beantwortet. Wie ausgeführt, ist die DB #Station & Service AG #Eigentümerin der Anlage und der #Senat kann keine #Vorgaben für #Wartungs- und #Störungsbeseitigungen aufstellen.


Frage 2:
Hat sich der Senat für die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 19/15812 überhaupt noch einmal an die Deutsche
Bahn AG bzw. eines der mit der Deutschen Bahn AG verbundenen Unternehmen gewandt, um Informationen für die
Beantwortung der Frage einzuholen?
Antwort zu 2:
Nein, eine Absprache war nicht möglich.
Frage 3:
Sind dem Senat Fragen zur #Barrierefreiheit im öffentlichen #Nahverkehr unangenehm?
Antwort zu 3:
Nein, im Gegenteil der Senat ist entsprechenden Fragen gegenüber aufgeschlossen.
Frage 4:
Nach der Antwort des Senates auf die schriftliche Anfrage 19/15812, sieht der Senat die Station #Betriebsbahnhof
#Rummelsburg als barrierefrei an, da „[…] die Benutzung der Bahnanlage für mobilitätseingeschränkte Menschen
ohne Erschwernis ermöglicht wird“. Inwiefern besteht nach Ansicht des Senates keine Erschwernis für
mobilitätseingeschränkte Personen, wenn während eines Ausfalls des einzigen Fahrstuhles, der Bahnsteig nur über
eine Treppenanlage erreichbar ist und die Ausfallzeiten bis zu einem Drittel des Jahres betragen (vgl. Antwort des
Senates auf die schriftliche Anfrage 19/15398)?
Frage 5:
Möchte der Senat Menschen mit Mobilitätseinschränkungen tatsächliche objektive Barrierefreiheit gewährleisten
oder gibt er sich mit der abstrakten Erfüllung gesetzlicher Normen zufrieden, obwohl sie in dem vorliegenden Fall
offensichtlich bis zu einem Drittel des Jahres nicht gewährleistet ist?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
3
Nach Auskunft der DB AG ist das Thema Barrierefreiheit für die DB AG ein wichtiges Thema.
Sobald ein Aufzug als nicht funktionstüchtig gemeldet wird, werden schnellstmögliche
Maßnahmen zur Behebung des Schadens eingeleitet.
Beim sogenannten „#Peoplemover“, der am Betriebsbahnhof Rummelsburg zum Einsatz kommt,
handelt es sich um eine #Sonderbauweise, die exakt auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst
ist. #Vandalismus und der #Verschleiß von diversen Kleinteilen waren die zwei häufigsten Gründe
für die Ausfälle des Aufzugs in der Vergangenheit. Da es sich bei dem „Peoplemover“ um eine
handelt, für die Ersatzteile oft erst angefertigt und bestellt werden müssen,
können Reparaturen zu längeren Ausfallzeiten führen.
Seit dem 27. Juni bedienen die #Muva-Aufzugersatz-Busse der BVG auch die Station
Betriebsbahnhof Rummelsburg. Vor Ort informieren #Hinweisschilder an Aufzügen über den
#Aufzugersatz. Der #barrierefreie #Shuttleservice kann gebucht werden, wenn der Peoplemover am
S-Bahnhof ausfällt, um weiterhin barrierefrei reisen zu können.
In den letzten Wochen war der Aufzug nach einer längeren Reparatur wieder funktionstüchtig.
Die Verfügbarkeit in der KW 26 lag bei 98,6 % und in der KW 27 bei 99,4 %.
Der Senat fügt hierzu ergänzend hinzu:
Die barrierefreie Erreichbarkeit von Verkehrsstationen hat für den Senat eine hohe Priorität. Der
S-Bahnhof ist grundsätzlich über einen Aufzug erreichbar und wird als barrierefrei angesehen.
Eine Aufzugverfügbarkeit von 27,4 bis 33,3 % in den vergangenen Jahren ist dabei jedoch nicht
zufriedenstellend. Nichtdestotrotz ist eine Reduzierung der Ausfallquote erkennbar.
Üblicherweise kann eine Reparatur von defekten Aufzugsanlagen innerhalb von 48 Stunden
erfolgen. Mitunter werden Sonderbauteile benötigt, welche einen längeren Reparaturzeitraum
nach sich ziehen. Die Ausweitung der Muva-Aufzugsersatz-Busse auf den Betriebsbahnhof
Rummelsburg wird durch den Senat unterstützt und begrüßt.
Um im Wartungs- und Störfall einen funktionierenden Aufzug gewährleisten zu können, sind
perspektivisch Verkehrsstationen mit zwei Aufzügen auszurüsten, sofern möglich. Bei
Neubauprojekten wird dies bereits berücksichtigt. Für eine Nachrüstung von Verkehrsstationen
mit einem zweiten Aufzug müssen zunächst alle bisher nicht barrierefrei erreichbaren
Verkehrsstationen mit einem Aufzug oder einer Rampe ausgestattet werden.
Frage 6:
Möchte der Senat an dieser Stelle seine Antwort auf die schriftlichen Anfrage 19/15812 ergänzen?
4
Antwort zu 6:
Nein, aus Sicht des Senats erscheint eine Ergänzung an dieser Stelle nicht notwendig.

Berlin, den 21.07.2023
In Vertretung
Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de