24.07.2023
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Leider musste ich feststellen, dass der Senat meine Fragen in der Antwort zur schriftlichen Anfrage 19/15812 großenteils nicht beantwortet hat. Es ist für mich nicht zu erkennen, dass der Senat überhaupt auf meine Fragen 2
bis 5 eingegangen ist. Meiner Auffassung nach steht es ernsthaft infrage, inwieweit der Senat mit der Beantwortung seiner Verpflichtung aus Artikel 45 der Verfassung von Berlin nachgekommen ist.
Frage 1:
Warum ging der Senat bei der Beantwortung der schriftlichen Anfrage 19/15812 in keiner Weise auf die Fragen 2 bis 5 ein?
Antwort zu 1:
Die Fragen 2 bis 5 wurden aufgrund des Sachzusammenhanges mit der Frage 1 beantwortet. Wie ausgeführt, ist die DB #Station & Service AG #Eigentümerin der Anlage und der #Senat kann keine #Vorgaben für #Wartungs- und #Störungsbeseitigungen aufstellen.
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