Stationen: Barrierefreiheit bei der Tram in Berlin, aus Senat

14.08.2023

Vorbemerkung des Abgeordneten:

In der Antwort auf meine schriftliche Anfrage 19/ 15 847 ist ausgeführt worden, dass mehr als ein Viertel aller #Tram #Haltestellen (232 von 816) in Berlin nicht #barrierefrei sind.

Frage 1:

Welches sind jeweils die sachlichen Mängel an den 232 Tram-Haltestellen, die die #Barrierefreiheit beeinträchtigen?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Die Barrierefreiheit wird an den Tram-Haltestellen überwiegend durch das Fehlen eines #höhengleichen Einstiegs sowie eines #Blindenleitstreifens beeinträchtigt.“

Frage 2:

Welche Kosten werden jeweils für die Herstellung der Barrierefreiheit entstehen? Bitte die voraussichtlichen Gesamtkosten für Planung und Bauausführung benennen.

Antwort zu 2:

Pro Richtungshaltestelle ist mit einem überschlägigen Kostenansatz von ca. 800.000 Euro zu rechnen.

Frage 3:

In welcher Reihenfolge wird in welchen Jahren die Herstellung der Barrierefreiheit angegangen werden.

Antwort zu 3:

  vsl. Umsetzung  MaßnahmeAnzahl Richtungshaltestellen
2023-2026Brückenstraße/  Königsplatz6
2024/ 2026Wilhelminenhof-/  Ostendstraße5
2025Invaliden-/  Brunnenstraße4
2025Kastanienallee2
2025Schönhauser Allee6
2025Siegfriedstraße/ Nord10
2025Seelenbinderstraße4
2025Bleicheroder Straße4
2026Rosenthaler Straße3
2027Kopernikus-/  Wühlischstraße5
2027Herzbergstraße/  West4
2027Altstadt Köpenick4
2028Bahnhofstraße/ Nord2
2028S Friedrichshagen4
2028Pankow/ Kirche2
2027/ 2029Bernauer Straße10
2029Grünauer Straße10
2030Hultschiner Damm3
2031Loeperplatz2
2032Oranienburger Straße5
2032GS Am Kupfergraben4
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Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen hat eine hohe Priorität für den Senat. Laut BVG können bereits für folgende geplante barrierefreie Haltestellenausbauten Umsetzungszeiträume benannt werden:

Einzelne Verschiebungen in der Reihenfolge des Umbaus der Haltestellen sind aufgrund betrieblicher, bautechnischer und behördlicher Randbedingungen möglich.

Frage 4:

Ist die Finanzierung dafür gesichert, oder müssen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden? Wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Derzeit sind keine fehlenden Finanzierungszusagen erkennbar.“

Berlin, den 11.08.2023 In Vertretung

Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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