barrierefrei: Verständliche Ansagen im öffentlichen Nahverkehr, aus Senat

06.07.2023

Vorbemerkung der Abgeordneten:
#Verständliche und #verlässliche #Ansagen sind für alle Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, von großer Bedeutung. In besonderem Maß gilt dies für #blinde Menschen und Menschen mit #Sehbeeinträchtigungen. Bei der #Schlichtungsstelle nach § 16 BGG ist derzeit dazu ein #Schlichtungsverfahren anhängig.
Frage 1:
Welche #Richtlinien hinsichtlich der #Barrierefreiheit von Fahrgast-Informationen für die öffentlichen Verkehrsmittel gibt es im Land Berlin?
a. Wie stellt der Senat sicher, dass die Richtlinien eingehalten werden?
b. Wie werden die #Beschäftigten der #Verkehrsbetriebe im Umgang mit den Vorgaben #geschult?


Frage 2:
Neben der akustischen Verständlichkeit gibt es noch weitere Kriterien für barrierefreie Informationen, etwa
Verfügbarkeit und #Verständlichkeit. Wie stellt der Senat sicher, dass die Kriterien der Barrierefreiheit im
öffentlichen #Nahverkehr eingehalten werden?
Antwort zu 1 und 2:
Für die Barrierefreiheit der #Fahrgastinformation gelten – je nach Verkehrsmittel – zunächst die
einschlägigen europa- und bundesrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus sind grundsätzlich in
Umsetzung der Ziele gemäß 26 Abs. 7 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG BE) alle
Fahrgastinformationen entsprechend der sich aus den unterschiedlichen Formen von
Behinderungen und #Mobilitätseinschränkungen ergebenden Anforderungen barrierefrei zu
gestalten. Die konkreten Vorgaben zur #barrierefreien #Gestaltung der Fahrgastinformation in den
Öffentlichen Verkehrsmitteln des Landes Berlin werden gemäß § 29 Abs. 6 #MobG BE im
#Nahverkehrsplan (NVP) gesetzt. Im derzeit gültigen NVP für die Jahre 2019 bis 2023 sind diese
im Kapitel III.4.4 zu finden.
Die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben erfolgt über die mit den Verkehrsunternehmen
abgeschlossenen Verkehrsverträge. In diesen werden die Anforderungen aus dem NVP
vorgegeben und gegebenenfalls weiter spezifiziert. Über Stichprobenkontrollen wird die
Einhaltung der Vorgaben im Bereich Fahrgastinformation kontrolliert.
Die BVG teilt zu Frage 1b mit:
„Die Schulung der Beschäftigten der BVG bezüglich der Bedienung automatischer und
halbautomatischer Ansagesysteme sowie Trainings bezüglich persönlicher Ansagen sind Teil der
Ausbildung und des regelmäßigen Betriebsunterrichts.“
Frage 3:
Welche Informationen zur Barrierefreiheit von Fahrgast-Informationen liegen dem Senat vor?
a. Für Fahrgast-Informationen an den Haltestellen der U-Bahnen, Trams, Busse und Fähren?
b. In den Verkehrsmitteln aller Linien?
c. In der App und auf der Webseite der BVG?
Antwort zu 3:
Die Fahrgastinformation wird entsprechend gemäß den Vorgaben des Berliner
Mobilitätsgesetzes und des Nahverkehrsplan Berlin durch die BVG in Abstimmung mit den dafür
zuständigen Stellen des Senats gestaltet.
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Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
Zu a)
„Alle Haltestellen des Oberflächenverkehrs verfügen über visuelle Fahrgastinformationen, die
mindestens die Angabe von Haltestellenname, Tarifzone und Aushangfahrpläne umfassen.
Nahezu alle Straßenbahnhaltestellen und über 15 Prozent der Bushaltestellen verfügen zudem
über dynamische Fahrgastinformationssysteme. Die Aushangfahrpläne aller Linien, die
grundsätzlich am Haltestellenmast oder in der Leuchtsäule angebracht werden, sind mit
individuellen QR-Codes ausgestattet, die zu einer mobilen Website führen, die die nächsten
Abfahrten der jeweiligen Haltestelle anzeigt. Über Funktionen wie ‚VoiceOver‘ (iOS) oder
‚TalkBack‘ (Android) können Sehbehinderte und blinde Fahrgäste diese vorlesen lassen.
Die Fahrzeuge der U-Bahn sagen ihr Fahrziel seit vielen Jahren an, seit einiger Zeit auch die
jeweilige Liniennummer. Störungs-Informationen werden über Lautsprecher in den U-Bahnhöfen
angesagt.“
Zu b)
„Alle Fahrzeuge der BVG sind mit automatischen Ansagesystemen ausgestattet, vergleiche.
Antwort zu Frage 4. Zudem informiert das Fahrpersonal die Fahrgäste im Störungsfall über
Mikrofon.“
Zu c)
„Die BVG arbeitet kontinuierlich am barrierefreien Zugang zu den digitalen Systemen und
Diensten. Dabei stehen insbesondere die Fahrplan- und Routingfunktionen, sowie das Navigieren
und Suchen auf der BVG Webseite und in den BVG Apps im Vordergrund. Zudem werden die
wichtigsten Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache angeboten, so dass der Zugang
zu Informationen über die BVG und ihr Angebot, sowie die Nutzung der Dienste und Service (z.
B. Navigation auf der Website) erleichtert wird. In Fahrplan- und Routingfunktionen können durch
das Setzen entsprechender Einstellungen (nicht barrierefrei, bedingt barrierefrei oder voll
barrierefrei) Verbindungen/Routen berechnet werden. Hierbei werden auch die Fußwege zur und
von der Haltestelle sowie bei den Umstiegen, unter Einbeziehung der Aufzüge, detailliert
beschrieben (inkl. eventuelle Bedienelemente wie „akustisch“ oder „tastbar“). Aktuell befindet
sich zudem das Anzeigen von Aufzugsstörungen mit entsprechender Re-Routing/Alternativroute
im Test. Die BVG informiert auf ihrer Webseite zum Stand des genauen Barrierefreiheitsgrads in
den jeweiligen Systemen: https://www.bvg.de/de/abos-und-tickets/alle-apps.“
Frage 4:
Welche Rückmeldungen liegen dem Senat über die Verständlichkeit und Zuverlässigkeit von Durchsagen in den
Zügen des öffentlichen Nahverkehrs und an den Haltestellen im Land Berlin vor?
a. Welches Verfahren gibt es für die Bearbeitung von Rückmeldungen?
b. Welche Akteure sind in die Verfahren involviert?
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Antwort zu 4:
Die Bearbeitung von Kundenbeschwerden und Fahrgasthinweisen obliegt gemäß dem
Verkehrsvertrag zwischen Land und BVG der BVG. Im Rahmen des vertraglichen Berichtswesens
und der regelmäßig durchgeführten Abstimmungsgespräche hat die BVG den Aufgabenträger
über das Beschwerdeaufkommen und etwaige Auffälligkeiten zu informieren. Dem ÖPNVAufgabenträger liegen hieraus keine spezifischen Erkenntnisse zur Zuverlässigkeit von
Durchsagen in den Zügen des öffentlichen Nahverkehrs und an den Haltestellen im Land Berlin
vor.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle Fahrzeuge der BVG sind mit automatischen Ansagesystemen ausgestattet. Alle U-Bahnhöfe
der BVG verfügen über Beschallungstechnik. Die Standard-Ansagen und die
Aufmerksamkeitstöne hat die BVG ab 2020 grundhaft erneuert. Bei der Auswahl der Stimme
stand die Sprachverständlichkeit in den Fahrzeugen und in den U-Bahnhöfen im Vordergrund.
Die Auswahl der neuen Sprecherin erfolgte auf Grundlage subjektiver und objektiver Tests
(Messungen) in fahrenden U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sowie in den U-Bahnhöfen. Hier
waren verschiedene Betroffenenverbände, das Fahrpersonal der BVG und der Kundenrat
eingebunden.
In Bezug auf Kundenbeschwerden über Ansagen in Fahrzeugen und Haltstellen zwischen Januar
und Mai 2023 wurden 67 Beschwerden eingereicht. Der Inhalt der Beschwerden sind
unverständliche Informationen, falsche Informationen, falsche Übersetzung (Fremdsprache) oder
keine Ansagen (fehlt).“
Der VBB teilt hierzu mit:
„Dem VBB liegen nur vereinzelte Kundenanfragen vor. Diese Rückmeldungen lassen sich v.a.
darauf zurückführen, dass einzelne Ansagesysteme in den Fahrzeugen zu leise eingestellt sind
und/oder nicht gegen die Umgebungsgeräusche ankommen. Gemäß den verkehrsvertraglich
vereinbarten Regelungen werden die Eisenbahn-Verkehrsunternehmen um Prüfung und
Behebung der gemeldeten Vorfälle aufgefordert. Der VBB führt intern eine Nachverfolgung der
Vorgänge.
Je nach Verkehrsunternehmen und Verkehrsmittel und betroffenen technischen Systemen sind
verschiedene Akteure involviert. Ein regelmäßiger Austausch mit entsprechenden Verbänden
findet über die AG Barrierefreiheit / AG Bauen und Verkehr statt.“
Frage 5:
Welche Maßnahmen plant der Senat zur Erhöhung der Barrierefreiheit von Fahrgast-Informationen im öffentlichen
Nahverkehr?
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Antwort zu 5:
Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) des Landes Berlin werden u.a. auch
die Standards für Barrierefreiheit des ÖPNV unter Einbeziehung der Landesbeauftragten für
Menschen mit Behinderung sowie der in der AG Verkehr Barrierefrei bei SenMVKU vertretenen
Verbände von Menschen mit Behinderung überarbeitet.
Im Zuge der Umsetzung des derzeitigen NVP finanziert der Senat zudem die stadtweite
Einführung der Fahrgastinformation im Zwei-Sinne-Prinzip im Oberflächenverkehr (Bus und
Straßenbahn) mit den Projekten „sprechendes Fahrzeug“ und „sprechende App“, mit denen die
derzeit überwiegend visuell erfolgende Fahrgastinformation an Haltestellen künftig auch
akustisch möglich sein wird.

Berlin, den 05.07.2023
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de