Gemäß Aussage der DB AG erfolgte im Jahr 2024 die Aktualisierung der Bestellungen für die Weiterführung der #Planung für die #Modernisierung und den barrierefreien Ausbau des S- Bahnhofs Nöldnerplatz durch die DB AG, Netz Berlin.
Was ist der aktuelle Stand des Baufortschritts am #U-Bahnhof #Schloßstraße?
Wurden alle erforderlichen Genehmigungen für den zweiten #Bauabschnitt wie angekündigt bis Ende 2024 zusammengetragen? Wenn nein, was hat zur Verzögerung geführt und wann ist damit zu rechnen?
Wie ist der aktuelle Sachstand zum #Umbau der #Straßenbahnhaltestelle „ S #Greifswalder Straße“ , welche (Um)bauabschnitte wird es geben und welche Zeitschiene ist hierfür derzeit vorgesehen? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 1:
Die aktuelle Planung sieht eine #Beibehaltung des Haltestellenzugangs durch den landeseigenen #Fußgängertunnel vor. Die #Fußgängerfurt am Knotenpunkt Greifswalder Str./ Storkower Straße soll zur Erhöhung der Kapazität auf 10 Meter verbreitert werden. Zusätzliche Haltestellenabgänge sind in südwestlicher Richtung geplant.
Aus einem Artikel der Berliner Zeitung vom 19.11.2024 geht hervor, dass das Projekt BVG #Muva und damit auch #Muva-Aufzugersatz nicht fortgeführt werden soll. Was ist der Grund für die Entscheidung das Projekt nicht mehr fortführen zu wollen?
a. Wie entwickelte sich die Zahl der Nachfragen nach dem Muva-Aufzugersatz seit Projektbeginn?
b. Von welchen Zielgruppen wurde der Aufzugersatz nachgefragt?
c. Wie konnten die Nutzer*innen Feedback zum Aufzugersatz geben? Wie wurde mit diesen Rückmeldungen weitergearbeitet?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund Ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die DB AG teilt hierzu mit:
„ Der Bahnhof befindet sich in einem betriebs- und #verkehrssicheren Zustand. Die Deutsche Bahn schätzt den allgemeinen Zustand der baulichen und technischen Anlagen als gut ein.“
Welche Arbeiten bei der Umgestaltung des #ZOB müssen noch durchgeführt werden? Wann rechnet der Senat mit einer vollständigen #Fertigstellung des ZOB?
Antwort zu 1:
Die IOB/BVG teilt hierzu mit:
„Die Baumaßnahme ist annähernd abgeschlossen. Lediglich #Restarbeiten sind noch anstehend, wie bspw. die Wiederherstellung der Fläche, auf der die prov. Wartehalle stand sowie die Fertigstellung des Vorplatzes vor dem neuen Empfangsgebäude. Außerdem ist bspw. noch die Montage des Lautsprechers am Infopoint erforderlich. Diese restlichen Arbeiten sollen im April/Mai 2025 abgeschlossen werden.“
Die Deutsche Bahn (DB) hat einen wichtigen Meilenstein für die ab 1. August 2025 geplante #Generalsanierung der Strecke #Hamburg–Berlin erreicht. Nach einem europaweiten #Ausschreibungsverfahren sind jetzt die ersten Bauaufträge für das neunmonatige Großprojekt vergeben. Den Zuschlag erhielten die Unternehmen #SPITZKE SE, Leonhard #Weiss GmbH und Co. KG, #STRABAG SE sowie die Konzerntochter DB #Bahnbau Gruppe. Die DB setzt damit im kommenden Jahr die Generalsanierung des hochbelasteten Schienennetzes wie geplant fort. Die Strecke zwischen den beiden größten deutschen #Metropolen ist 278 Kilometer lang und gilt als eine der wichtigsten #Städte-Direktverbindungen. Etwa 30.000 Reisende pro Tag sind hier unterwegs.
Wie wird die Unterstützung für Passagier*innen mit eingeschränkter #Mobilität am Flughafen BER aktuell or- ganisiert und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Engpässe im Rollstuhlservice zu vermeiden?
Zu 1.: Personen mit Mobilitätseinschränkungen steht am #Flughafen#BER ein kostenloser und niedrigschwelliger #Mobility Service der AAS Aviation & Airport Services GmbH zur Verfügung. Dieser muss über die Airline oder den Reiseveranstalter namentlich angemeldet wer- den. Gemäß PRM-Verordnung soll die Voranmeldung des entsprechenden Hilfebedürfnisses spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt durch die Passagierin bzw. den Passagier an die Air- line bzw. den Reiseveranstalter erfolgen. Nur mit rechtzeitiger Anmeldung kann ein reibungs- loser Service gewährleistet werden. Die Weiterleitung der Anmeldung erfolgt dann durch die Airline oder den Reiseveranstalter an den Dienstleister bis spätestens 36 Stunden vor Abflug. Um den jeweiligen Bedürfnissen gerecht zu werden und diesen entsprechend begegnen zu können, geben sogenannte Betreuungskategorien an, welche Art von Hilfeleistung ein Flug- gast benötigt (siehe auch untenstehenden Link). Sobald sich der mobilitätseingeschränkte Fluggast an einem der #Pick-Up-Points gemeldet hat, muss die #Hilfeleistung bei Ankunft am Flughafen BER innerhalb folgender Wartezeiten verfügbar sein: 80 % der Gäste dürfen nicht länger als 10 Minuten warten; 90 % der Gäste dürfen nicht länger als 20 Minuten warten; 100 % der Gäste dürfen nicht länger als 30 Minuten warten. Eine rechtzeitige und somit kor- rekte Voranmeldung ist wichtig, um das Service-Personal entsprechend den Bedürfnissen zu planen und die Aufträge an die Mitarbeitenden des PRM-Services so zu vergeben, dass sie rechtzeitig am jeweiligen Ort sind.