Förderprogramm für saubere Fahrgastschiffe geht in die zweite Runde

22.09.2022

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1247558.php

Das Berliner #Förderprogramm zur #Nachrüstung und #Umrüstung von #Fahrgastschiffen wird neu aufgelegt. Insgesamt stehen 900.000 Euro bis Ende 2023 zur Verfügung, um #Reedereien bei der Umstellung ihrer Flotten auf saubere und #klimafreundliche #Fahrgastschiffe zu unterstützen. Hierbei können bis zu 80 Prozent der Kosten für die Nachrüstung oder Umrüstung übernommen werden. Fahrgastschiffe tragen in Ufernähe merklich zur Belastung durch #Rußpartikel und #Stickstoffdioxid bei. Modellierungen zur #Luftbelastung, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz durchgeführt wurden, ergaben in einigen Bereichen eine erhöhte Belastung durch Stickstoffdioxid in Ufernähe, wie etwa im Bereich des Berliner Doms. Damit sind gerade Gebiete am Wasser belastet, die besonders der Erholung dienen. Hier muss die Luftqualität weiter verbessert werden.

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Schiffsverkehr: Die Fahrgastschifffahrt in Berlin – Fairer Wettbewerb auf dem Wasser?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Stellenwert aus wirtschaftlicher und touristischer Sicht hat die #Fahrgastschifffahrt für den Senat,
durch welche Maßnahmen wird die Fahrgastschifffahrt in Berlin gefördert?
Antwort zu 1:
Für den Senat ist die Fahrgastschifffahrt auf der #Bundeswasserstraße in Berlin ein wichtiger
Wirtschaftsfaktor. Die Fahrgastschifffahrt generiert jährlich über 200 Mio. EUR Bruttoumsatz.
100 Fahrgastschiffe verkehren täglich auf der innerstädtischen #Spree zwischen
Regierungsareal und Mühldammschleuse.
Der Senat plant, ein Förderprogramm zum Einbau von #Rußpartikel- und #Stickoxydfiltern
und zur Reduzierung der #Schadstoffemissionen von #Binnenschiffen und #Fahrgastschiffen
auf Berliner Gewässern aufzulegen. Emissionsarme Antriebe sind auch ein wichtiger Beitrag
für die Akzeptanz und Attraktivität der Berliner Fahrgastschifffahrt.
Frage 2:
Wer hat #Schiffsanleger in Berlin entlang der großen Wasserstraßen zu genehmigen, welche Behörden müssen
der Genehmigungsbehörde zuarbeiten?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D, Wasserbehörde ist die
Berliner Genehmigungsbehörde für Anlegestellen als Anlagen am und im Gewässer. Ausgenommen
davon sind Sportbootsteganlagen. Genehmigungsverfahren für Sportbootsteganlagen
liegen in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksamts.
Neben der wasserbehördlichen Genehmigung durch die Senatsverwaltung ist für Anlegestellen
an Bundeswasserstraßen außerdem die Erteilung einer strom- und schifffahrtspoli2
zeilichen Genehmigung durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
notwendig.
Im Rahmen des wasserbehördlichen Genehmigungsverfahrens werden Behörden, deren
Belange durch die jeweilige Planung betroffen sind, beteiligt. In Abhängigkeit des Genehmigungsantrags
sind dies u.a. folgende Behörden:
– Fischereiamt Berlin
– Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks
– Gewässerunterhaltung
– Brückenunterhaltung
– Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks
– Denkmalschutzbehörde
– Landes-Schifffahrtsbehörde
– Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
– Liegenschaftsverwaltung des Landes
– zuständige Altlastenbehörde
– Obere Naturschutzbehörde
Frage 3:
Wie viele freie #Anlegeplätze für die Fahrgastschifffahrt in Berlin gibt es, wie viele sind einem Betreiber zugeordnet
(bitte die Orte benennen)?
Antwort zu 3:
Die Recherche nach freien Anlegeplätzen für die Fahrgastschifffahrt obliegt grundsätzlich
dem Antragssteller. Der Senat führt keine Liste über freie Anlegeplätze in Berlin. Ebenfalls
besteht beim Senat keine Statistik zu bestehenden Anlegeplätzen in Berlin.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die aktuelle Marktsituation im Bereich der Fahrgastschifffahrt, wie gestaltet sich der
Wettbewerb unter den #Reedereien unter dem Aspekt der Nutzung von Anlegestellen nicht eigener Anlegestege?
Antwort zu 4:
In Berlin gibt es über 30 Reedereien, die überwiegend Fahrgastschifffahrt betreiben. Die
meisten Reedereien sind im #Reederverband organisiert. Die Reedereien, die Fahrgastschifffahrt
betreiben, kooperieren i.d.R. untereinander, insbesondere dann, wenn sie gemeinsam
Schiffsanleger gebaut haben und diese gemeinsam betreiben. Vor Saisonbeginn
werden die Abfahrtzeiten untereinander abgestimmt. Darüber hinaus beruht die Kooperation
der Fahrgastschiffreedereien auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit.
Frage 5:
Sieht der Senat die Möglichkeit Schiffsanleger für die Fahrgastschifffahrt ohne einen festen Betreiber zu
genehmigen oder zu bauen, um so die angespannte Marktsituation im Bereich der Nutzung von Anlegestellen
zu entspannen?
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Antwort zu 5:
Die Durchführung eines wasserbehördlichen Genehmigungsverfahrens durch die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D Wasserbehörde erfolgt auf Grundlage
eines Antrags. Die Sicherstellung des Betriebs der Anlegestelle durch einen zuständigen
Betreiber ist grundsätzlich Teil der Antragsunterlagen. Planungen zu einem Schiffsanleger
durch den Senat liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,
II D Wasserbehörde nicht vor.
Frage 6:
Bei Beantragung einer Anlegestelle zum #Fahrgastwechsel, welche rechtlichen Grundlagen sind einschlägig
zur Genehmigung oder Versagung?
Antwort zu 6:
Bei Anlegestellen handelt es sich nach dem Wasserrecht um Anlagen im Gewässer. Nach
§ 36 #Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Anlagen so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten
und stillzulegen, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind
und die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschwert wird, als es den Umständen nach
vermeidbar ist. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 62 Berliner #Wassergesetz (BWG) bedürfen die Errichtung, der Betrieb oder die
wesentliche Änderung von Anlagen in oder an Gewässern der Genehmigung. Nach § 62a
BWG darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn von dem beabsichtigten Unternehmen
weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer
zu erwarten sind. Die Genehmigung ist außer bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
des Bundes und des Landes Berlin zu versagen, wenn die Erhaltung oder Schaffung
zusammenhängender, unbebauter Uferwasserflächen durch das Vorhaben gefährdet oder
unmöglich gemacht wird.
Frage 7:
Ist dem Senat bekannt, dass das Wasser- und Schifffahrtamt Berlin derzeit in Berlin, besonders auch im
Bereich Stralau, private, existenzbegründende Anlegestellen, aufgrund nicht näher belegter Gründe einzieht
und damit mit unbilliger Härte in den Markt eingreift?
Antwort zu 7:
Dies ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 21.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr + Fähren: Saubere Luft durch schadstoffarme Schiffe, aus Senat

www.berlin.de

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, einen Zwischenbericht an das Abgeordnetenhaus über Initiativen und Maßnahmen zur wirksamen #Reduzierung des #Schadstoffausstoßes von #Schiffen beschlossen. Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat im März dieses Jahres dazu aufgefordert.

Nicht nur der Straßenverkehr, auch Schiffe tragen durch #Dieselruß und #Stickstoffdioxid zur Luftbelastung bei. Gerade im Bereich von Anlegestellen zeigen sich die Auswirkungen der oft noch alten Schiffsmotoren mit ihrem hohen Schadstoffausstoß.

Bei Schiffen können wie bei Lkw oder Bussen technische Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen angewendet werden. Auch die Nachrüstung von Schiffen ist möglich. Allerdings haben ein Projekt zur Partikelfilternachrüstung von Fahrgastschiffen und ein anschließendes Förderprogramm des Senats gezeigt, dass Anreize allein nicht ausreichen. Vielmehr gilt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für lokale Umweltauflagen zu schaffen.

Als ersten Schritt für eine Bundesratsinitiative hat Berlin bei der Umweltministerkonferenz einen Beschluss initiiert, in dem der Handlungsbedarf anerkannt und die Nachrüstung von Schiffen sowie die Einführung von Nutzervorteilen für saubere Schiffe unterstützt wurden. Nun wird die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) ein umfassendes Konzept erarbeiten, das die technischen und rechtlichen Möglichkeiten sowie Umsetzungshindernisse identifiziert. Darauf aufbauend werden umsetzbare, rechtssichere und wirksame Lösungsansätze vorgeschlagen.

Des Weiteren bereitet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit das #Pilotprojekt#Saubere Schiffe“ vor. Ziel ist die Nachrüstung von #Fahrgastschiffen mit #Partikelfiltern, kombiniert mit #Stickoxidminderungstechniken oder einer Umstellung auf #Elektroantrieb. Hierzu fand am 17. Juni 2018 ein Workshop mit Reedereien, Herstellern von Nachrüstungen und von Elektromotoren statt. Alle Reedereien wurden aufgefordert, sich für die Teilnahme an dem Projekt zu bewerben. Im Rahmen des Pilotprojekts können bis zu fünf Schiffe mit Partikelfiltern und katalytischer Stickstoffminderung nachgerüstet werden. Die erreichte Emissionsminderung wird durch begleitende Abgasmessungen festgestellt. Die Kosten für die Nachrüstung und die Messungen übernimmt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Die Informationen und Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme am Pilotprojekt sind auch im Internet veröffentlicht worden
(https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luftqualitaet/de/luftreinhalteplan_projekte/projekt_schiffe.shtml). Mehrere Schiffe wurden von den Reedereien bereits für das Pilotprojekt vorgeschlagen.

Die vom Abgeordnetenhaus geforderten Emissionsauflagen für Anlegestellen mit einer hohen Schadstoffbelastung durch Schiffe werden derzeit von der Wasserbehörde des Landes Berlin rechtlich geprüft.

Auch wenn der Schiffsverkehr – insbesondere in der Frachtschifffahrt – dem Straßenverkehr bereits heute in Sachen Klimaschutz weit voraus ist, kann bei Schiffen langfristig eine weitere Verringerung des CO2-Ausstoßes erreicht werden. Um diese Potenziale für das Klima zu erschließen, wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Klimaschutzvereinbarungen mit Reedereien vorbereiten. In diesem Herbst findet dazu ein Workshop mit Reedereien statt, um Zeit- und Maßnahmenpläne zu erörtern.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Schiffsverkehr: Die Spree in Berlin Eine fast mediterrane Kulturmeile Die BerlInerinnen sind als nörgelig verschieen. Doch die Spree macht selbst sie irgendwie glücklich., aus Die TAZ

http://www.taz.de/!5218572/ Die eher als quengelig verschrienen BerlinerInnen präsentieren sich sommerlichen BesucherInnen der deutschen Hauptstadt ausgeglichen. Der Grund dafür: in jeder freien Minute strebt Arm und Reich hier voller Freude ans #Wasser, oft vor der eigenen Haustür. Schon durch das eigentliche Stadtgebiet winden sich #Flüsse und #Kanäle mit einer #Uferlänge von etwa .000 Kilometern, wie ein liederlich gehäkelter Strang aus mehreren Fäden. Berlins Ruf als Ort pseudomediterraner Lebenskunst machte die Stadt weltweit zum Magneten für TouristInnen. Die Stadt aus der #Flussperspektive heraus zu erkunden, lohnt sich auch für sie. Der Ursprung der #Spree liegt für die meisten BerlinerInnen im Dunkeln. Bis heute beginnt der Fluss für sie erst im äußersten Osten des Stadtgebiets, mit dem #Müggelsee, einem dicken, durch die Spree gebildeten Wasserbauch und ein beliebtes Ziel von #Fahrgastschiffen. Von den zahlreichen Berliner Seen ist dies der größte und wildeste. Wer sich an den Ufern von einer Badestelle zur anderen vorwärts tastet, könnte manchmal eine Machete gebrauchen. Ganz anders im Ortsteil Friedrichshagen am …
Source: BerlinVerkehr