Heute haben die #Klima-Allianz Deutschland und die Vereinte #Dienstleistungsgewerkschaft#Verdi eine Studie zum #Personalbedarf im #ÖPNV vorgestellt (https://www.klima-allianz.de/presse/meldung/studie-oepnv-wird-ohne-bessere-arbeitsbedingungen-und-finanzierung-zusammenbrechen).
Im Gegensatz zu Äußerungen mit Stammtisch-Niveau mancher Landespolitiker schafft es die Studie, das Problem wissenschaftlich und seriös zu beleuchten. Bis 2030 gehen demnach 50 Prozent der 2022 über 136.000 Beschäftigten in den #Ruhestand. Schon heute sind die #Personallücken direkt und indirekt täglich zu spüren. Reguläre Fahrten fallen immer häufiger wegen Krankheit und Urlaub aus. Die indirekten Auswirkungen sind fehlendes Personal in den #Werkstätten, bei der Unterhaltung und der #Betriebsabwicklung. Diese Probleme lähmen und verhindern schon heute häufig ein attraktives Angebot und führen eher zu einer dauerhaften Einschränkung. Hinzu kommt der #Finanzierungs-Dschungel („#Spaghetti-Finanzierung“), der zur #Intransparenz beiträgt.
Heute, am 26. und morgen, am 27. März 2025 fährt in Berlin kein #Bus, keine #Straßenbahn, keine #U-Bahn und keine #Fähre bei der #BVG. Grund sind die festgefahrenen Verhandlungen zwischen der #Gewerkschaft Verdi und der #Geschäftsleitung der BVG. #Leidtragende sind wiederum die #Fahrgäste, die nicht mit am Verhandlungstisch sitzen.
Wie gewährleistet der Regierende Bürgermeister sein Versprechen, dass die #U-Bahn ab Anfang 2025 wieder im #Normal-Fahrplan fährt?
Antwort zu 1:
Der Regierende Bürgermeister ist im intensiven und kontinuierlichen Austausch mit den zuständigen Senatorinnen Ute Bonde und Franziska Giffey. Darüber hinaus tauscht sich der Regierende Bürgermeister mit Führung und Mitarbeitenden der BVG aus – auch hinsichtlich der Verbesserung von #Taktung und #Zuverlässigkeit.
Kein Bus, keine Bahn: Ein #Warnstreik legt erneut die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) lahm – diesmal bis Freitag, 14 Uhr. Bei ihren Verhandlungen über bessere #Arbeitsbedingungen für die fast 16.000 Beschäftigten liegen die #Gewerkschaft#Verdi und der Kommunale Arbeitgeberverband Berlin bei einigen Themen über Kreuz. Doch in einem Punkt sind sie sich einig: Beide Kontrahenten sprechen sich dafür aus, im Bus- und Bahnverkehr ein neues #Betriebsmodell zu erproben: Fahren ohne #Fahrplan. Ein Experte sagte der Berliner Zeitung, dass das schon seit 2020 testweise möglich wäre.
In Berlin sind am Mittwoch die #Tarifverhandlungen zwischen Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) und #Verdi gestartet. Arbeitgeberin und Gewerkschaft sprechen dabei über einen neuen #Manteltarifvertrag für rund 16.000 Beschäftigte. Im Unterschied zu dem aktuellen #Tarifstreit zwischen Deutscher Bahn und der Lokführergewerkschaft #GDL geht es in Berlin allerdings nicht um das #Gehalt oder die #Arbeitszeit, sondern vielmehr um grundlegende #Arbeitsbedingungen und -regelungen. Verdi hat sich das Ziel gesetzt, eine #Entlastung der Mitarbeitenden der BVG und der #Tochtergesellschaft Berlin #Transport zu erreichen.
Hoffnung darauf, dass die #Kürzungen im #Busverkehr der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zeitnah zurückgenommen werden, konnte das Unternehmen am Mittwoch nicht machen. Dafür sprachen die Vorstände Rolf #Erfurt und Jenny #Zeller im #Verkehrsausschusses des Abgeordnetenhauses von zahlreichen Vorhaben, die die BVG umsetzen will, um den #Fahrermangel in den Griff zu bekommen – und damit auf allen Linien auch wieder das volle Programm anbieten zu können. Dabei geht es unter anderem um #finanzielle Schritte, aber auch andere Verbesserungen bei den #Arbeitsbedingungen.
Zum #Fahrplanwechsel am 10. Dezember wird der #Busverkehr der BVG wegen Personalmangels in beispiellosem Umfang #ausgedünnt, gleichzeitig überbietet sich die Berliner Senatskoalition mit immer tollkühneren Plänen für dutzende Kilometer neuer U-Bahn-Strecken oder vollkommen neue Verkehrsmittel wie eine #Magnetschwebebahn, für die man noch nicht mal eine passende Strecke gefunden hat. Im Roten Rathaus und im Abgeordnetenhaus scheint man den konkreten und massiven Problemen im Berliner #Nahverkehr durch Flucht aus der Realität entschweben zu wollen.
20 Prozent mehr Lohn will #Verdi für die Beschäftigten im Brandenburger #Nahverkehr bei den anstehenden #Tarifverhandlungen durchsetzen – mindestens jedoch 650 Euro mehr. Das hat die #Gewerkschaft am Dienstag mitgeteilt. Wie in weiteren Bundesländern übergab sie diese und weitere Forderungen am Dienstag den Arbeitgebern in Potsdam.
Für die #Verkehrswende ist ein #starker öffentlicher Nahverkehr erforderlich – und der wiederum braucht viele zuverlässige Fahrerinnen und Fahrer. Weil diese fehlen, sieht sich die BVG zu einem tiefgreifenden Schritt gezwungen.
#Schichtbetrieb, Dienste auch frühmorgens und mitten in der Nacht, immer wieder auch Auseinandersetzungen mit genervten Fahrgästen: Die #Arbeitsbedingungen für #Busfahrerinnen und #Busfahrer sind nicht leicht. Im öffentlichen #Personennahverkehr gibt es inzwischen einen akuten #Mangel – dabei sind die Fahrer wichtig für die Verkehrswende und eine Verlagerung des Verkehrs vom Auto auf Busse und Bahnen. Statt einem Mehr an #ÖPNV werden die Berliner Verkehrsbetriebe aufgrund des Personalmangels nun ihr Angebot an #Busfahrten#ausdünnen. Das teilte das Unternehmen am Freitag mit.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Die erlaubten #Dienstzeiten der #BVG-Straßenbahnfahrer weichen von den #Dienstzeiten der #BVG-Busfahrer ab.
Weshalb sind bei der BVG für Straßenbahnfahrer längere Dienstzeiten erlaubt als für Busfahrer?
Die BVG teilt mit, dass die Dienste in den Bereichen Straßenbahn und Bus entsprechend den gesetzlichen und tariflichen Bedingungen gebildet werden. Der einschlägige „#Tarifvertrag zur Regelung der #Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin“ (#TV-N Berlin) gibt für beide Bereiche die gleichen maximalen
Arbeitszeiten vor und regelt in § 9 (1) Folgendes:
„Die Dienstschicht umfasst die #Arbeitszeit, die #Pausen und Unterbrechungen bei
Dienstteilungen. Sie kann bis zu 12 Stunden, bei Dienstteilungen bis zu 14 Stunden
betragen und darf 5 Stunden nicht unterschreiten. Die dienstplanmäßige tägliche Arbeitszeit darf 8 ½ Stunden nicht übersteigen.“
Die Bereiche #Straßenbahn und #Bus planen die Arbeitszeiten nach diesen Vorgaben.
Unterschiede können bei der Zusammensetzung der Dienstzeiten entstehen, da gesetzliche Unterschiede für die Pausengewährung zu beachten sind. Bei Busfahrerinnen und Busfahrern sind, zusätzlich zu den tariflichen Regelungen, die Pausenzeiten
nach Fahrpersonalverordnung zu beachten. Für die Pausenzeiten der Straßenbahnfahrerinnen und Straßenbahnfahrer ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) maßgeblich.
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Daher müssen Busfahrerinnen und Busfahrer nach spätestens 4,5 Stunden abgelöst
werden, sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine Pause lt. TV-N § 9 (2) vorgesehen
oder zustande gekommen ist. Für Straßenbahnfahrinnen und Straßenbahnfahrer gilt
für die Pausengewährung entsprechend dem ArbZG die 6 Stunden-Regel, nach der
eine maximale ununterbrochene Dienstzeit bis 6 Stunden entstehen kann.
Des Weiteren können sich Unterschiede aufgrund der durchschnittlichen täglichen
Arbeitszeit ergeben. Diese kann je nach Einsatzplan (Menge an freien Tagen im Jahr
und vereinbarter Arbeitszeit) unterschiedlich sein. Diese Unterschiede gelten für beide Bereiche und können jeweils zu längeren oder kürzeren täglichen Dienstzeiten
führen. Abweichungen von den tarifvertraglichen Arbeitszeiten werden damit nicht
vereinbart. Die Prozesse der BVG sind an die genannten Vorgaben zur Bildung von
Dienstzeiten gebunden.
Berlin, den 17. November 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe