S-Bahn + BVG: Die BVG und S-Bahn Berlin GmbH in der Corona-Pandemie, aus Senat

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Frage 1:

Wie viele Fahrgäste nutzten die BVG (U- und Straßenbahn, Bus) und S-Bahn in den Jahren 2019 und 2020? Bitte Darstellung nach Kalendermonat!

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Fahrgäste der BVG werden als unternehmensbezogene Fahrgastfahrten ermittelt. In nachfolgender Tabelle finden Sie die Zahlen für das Jahr 2019.

Quartal   Jahr unternehmensbezogene Fahrgastfahrten
I   2019 280.813.305
II   2019 274.922.005
III   2019 275.868.047
IV   2019 293.902.885
insgesamt   2019 1.125.506.242

Für das Jahr 2020 liegen die Werte der ersten drei Quartale vor (siehe nachfolgende

Tabelle).“

Quartal Jahr unternehmensbezogene Fahrgastfahrten
I 2020 247.648.778
II 2020 121.763.657
III 2020 187.193.484
Jan-Sep 2020 556.605.919

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Im zurückliegenden Jahr 2019 betrug die Fahrgastnachfrage in Summe 485 Mio. Fahrgäste bzw. 1,5 Mio. Fahrgäste je Werktag. In der Zeit des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 ist das verbliebene Fahrgastaufkommen kurzfristig auf unter 40 % gefallen und liegt inzwischen auf rund 60–70 % des Niveaus der letzten Reisendenzählung aus dem Jahr 2018. Zu beachten ist, dass es sich bei den im Jahr 2020 erhobenen Werten um stichprobenartig erhobene Schätzwerte handelt, da die Fahrzeuge der S-Bahn gegenwärtig keine automatischen Fahrgastzähleinrichtungen aufweisen.

Die finalen Daten zur Fahrgastnutzung im Jahr 2020 wird die S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenz im Frühjahr 2021 präsentieren.“

Frage 2:

Welche Fahrplanänderungen wurden im Zuge der COVID-19 Pandemie in welchem Zeitraum und aktuell durchgeführt? Bitte Darstellung für S-Bahn, U- und Straßenbahn sowie Bus!

Antwort zu 2:

„Straßenbahn
Bei der Straßenbahn wurden ab dem 18.03.2020 aufgrund der zeitweisen
Schulschließungen die für die Schülerverkehre vorgesehenen Verstärkerfahrten auf der
Linie M5 und M6 temporär eingestellt. Beide Linien verkehrten in diesem Zeitraum
weiterhin im 10-Minuten-Takt. Des Weiteren wurden die als zusätzliche Parallelangebote
fungierenden Linien 16, 18, 37 und 67 ebenfalls ab 18.03.2020 temporär eingestellt.
Trotz der vorübergehenden Reduzierung dieser Angebote, wurden in diesem Zeitraum
durch parallel verlaufende Linien alle Haltestellen bedient und flächendeckend mindestens
ein 10-Minuten-Takt aufrechterhalten. Zwischen dem 20.04.2020 und 03.05.2020 erfolgte
eine schrittweise Rücknahme dieser Maßnahmen, sodass die Straßenbahn seit Anfang
Mai wieder im Regelverkehr fährt.
Zum 13.12.2020 wird es eine Reihe von dauerhaften Taktverdichtungen im
Straßenbahnnetz geben. Dies betrifft die Linien M4, M10, 12, 16, 62 und 67.

Omnibus

Auch beim Bus sind ab dem 18.03.2020 aufgrund der zeitweisen Schulschließungen die für die Schülerfahrten zusätzlich in das Angebot genommenen Fahrten temporär entfallen. Auch hier wurde ein durchschnittlicher 10-Minutentakt sichergestellt. Zwischen dem 20.04.2020 und 03.05.2020 erfolgte eine schrittweise Rückführung zum Regelfahrplan.

Ab Dienstag, den 2. Juni 2020 und bis zum Beginn der Sommerferien wurde das Platzangebot im Schülerverkehr erhöht. Verstärkungen erfolgten im Frühverkehr auf insgesamt 16 Linien: M11, M37, M76, M77, 112, 122, 124, 125, 134, 135, 137, 156, 172,

197, 222, 256. Reduziert wurde im Gegenzug das Angebot auf den wenig nachgefragten Linien TXL, X9, 128 sowie auf der Linie 100. Zusätzlich wurden zum 04.05.2020 die Takte auf den Linien 120, 139 und 194 (Mo-Fr) sowie 114, 124 und 125 (Sa) dauerhaft verdichtet und die Linie 294 an Samstagen verlängert.

Zum 09.08.2020 wurde der Takt der Linie M41 verdichtet. Die Linienwege der Linien 271, 743 und 744 wurden angepasst und haben die Linie 373 ersetzt.

Im Zuge der Eröffnung des Flughafens BER und der damit verbundenen Schließung des Flughafens TXL wurden die neuen Linien X71 und NX7 eingeführt. Auf den Linien X7, 109, 123, 128, 245, N7, N60, N61, N64, N65, N67, N69 und N90 gab es

Leistungsanpassungen und die Linien TXL und X9 wurden eingestellt.

Zum Fahrplanwechsel am 13.12.2020 werden die neuen Linie M36 und N96 eingeführt. Darüber hinaus bekommen die Linien 136, 142, 147, 245, 246, 263, N5, N34, N39 und N95 veränderte Linienwege. Taktverdichtungen gibt es auf den Linien M37, X21, 136, 163, 164, 200, 247, 363 und 743 (Mo-Fr), auf den Linien X21, 181 und 743 (Sa) sowie auf den

Linien M21 und 743 (So). Die Betriebszeiten der Linien 136, 154, 296, 327, 396 und 743 werden ausgedehnt. Die Linien X36, 236, 341 und 370 werden eingestellt.

U-Bahn

Ab Montag, den 23.03.2020 wurde auch bei der U-Bahn der Fahrplan an den Rückgang der Nachfrage angepasst und im gesamten Netz mindestens ein 10-Minuten-Takt zur Verfügung gestellt. Zur Sicherung von Reserven wurde die Linie U55 bis auf Weiteres eingestellt.

Auch bei der U-Bahn erfolgte zwischen dem 20.04.2020 und 03.05.2020 eine stufenweise Rückführung zum Regelfahrplan. Am 04.12.2020 erfolgte die Linienverlängerung der U5 vom Alexanderplatz zum Hauptbahnhof.

Zusätzlich zu den genannten nachhaltigen Fahrplananpassungen erfolgten bei der U- Bahn, Tram und beim Omnibus eine Vielzahl von baubedingten Fahrplananpassungen.“

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Im Zeitraum [ab] 19.03. […] verkehrten die Verstärker in der Hauptverkehrszeit (HVZ) der Linien S1 (Zehlendorf – Potsdamer Platz), S3 (Friedrichshagen – Ostbahnhof) sowie S5 (Mahlsdorf – Ostbahnhof) nicht. Ab dem 18.05.20 wurde der Verkehr der HVZ-Verstärker der Linien S3 und S5 wieder aufgenommen. Bedingt durch Baumaßnahmen konnte der Verkehr des HVZ-Verstärkers der S1 erst eine Woche später am 25.05.20 wieder angeboten werden.

Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen verkehrten im Zeitraum 21.03. – 03.05.20 die Linien S26 (Teltow Stadt – Waidmannslust), S45 (Südkreuz – Flughafen Schönefeld) sowie S85 (Grünau – Pankow) nicht.

Für alle genannten Angebotseinschränkungen gilt, dass es im Einzelfall bedingt durch Baumaßnahmen zu Abweichungen kam, d.h. die genannten Linien wurden zum Teil im Rahmen von Baukonzepten als Ersatz für andere Linien angeboten.“

Ergänzend ist mitzuteilen, dass es sich bei den im März von den Verkehrsunternehmen temporär vorgenommenen  Angebotsreduzierungen um keine Änderungen des bestellten Fahrplans durch den Aufgabenträger gehandelt hat. Die zeitweisen Angebotsreduzierungen wurden operativ von den Verkehrsunternehmen im Zusammenhang mit COVID-19 vorgenommen. Hierbei kam insbesondere die Herausforderung der eingeschränkten Verfügbarkeit von Fahr- und Werkstattpersonal aufgrund der Pandemiesituation zum Tragen.

Frage 3:

Wie haben sich die Abo-Zahlen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 bei BVG und S-Bahn Berlin monatlich entwickelt? Bitte Darstellung nach einzelnen Abo-Angeboten!

Antwort zu 3:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Abo-Zahlen haben sich gemäß nachfolgender Tabelle entwickelt.“

  2018 2019 2020
Jan 488.022 528.621 836.547
Feb 492.282 532.164 848.531
Mrz 495.518 535.802 862.148
Apr 497.583 537.937 870.319
Mai 499.941 541.513 864.894
Jun 501.603 544.195 859.825
Jul 502.369 545.869 857.746
Aug 498.581 685.612 859.134
Sep 501.665 750.619 859.935
Okt 509.629 808.214 867.312
Nov 518.217 833.841
Dez 524.546 841.993

Hierbei berücksichtigt sind auch die Effekte der Einführung des für Nutzerinnen und Nutzer kostenlosen Schülertickets Berlin AB zum 01.08.2019 sowie des neuen Firmentickets und des VBB-Abo Azubi für 365 Euro/Jahr zum 01.09.2019.

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Die Entwicklung der Abo-Zahlen kann der beigefügten Tabelle entnommen werden. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wurden einzelne Abo-Angebote in Segmente zusammengefasst.“

Monat und Jahr Umweltkar te Berlin AB, BC, ABC 10-Uhr-

Karten Berlin AB, BC, ABC

Schüler- und Azubi- karten Berlin AB, BC, ABC VBB-Abo

65plus

VBB-Abo

Azubi 365

Sonstige Abonnem ents Anzahl Abos gesamt
Jan 18 147.216 2.145 25.682 34.492 0 7.098 216.633
Feb 18 147.943 2.152 25.550 34.777 0 7.139 217.561
Mrz 18 148.453 2.183 25.536 34.865 0 7.207 218.244
Apr 18 148.722 2.193 25.559 34.861 0 7.227 218.562
Mai 18 149.260 2.190 25.534 34.914 0 7.244 219.142
Jun 18 149.343 2.203 25.510 34.919 0 7.308 219.283
Jul 18 149.253 2.212 25.453 34.935 0 7.315 219.168
Aug 18 149.633 2.219 21.580 34.966 0 7.376 215.774
Sep 18 149.518 2.217 21.576 34.909 0 7.371 215.591
Okt 18 149.866 2.209 21.853 34.978 0 7.408 216.314
Nov 18 151.139 2.248 24.808 35.141 0 7.625 220.961
Dez 18 151.598 2.266 24.553 35.220 0 7.643 221.280
Jan 19 153.390 2.303 24.582 35.283 0 7.685 223.243
Feb 19 153.791 2.344 24.541 35.324 0 7.722 223.722
Mrz 19 154.068 2.353 24.674 35.403 0 7.754 224.252
Apr 19 154.430 2.400 24.753 35.417 0 7.790 224.790
Mai 19 155.040 2.449 24.958 35.479 0 7.836 225.762
Jun 19 155.137 2.449 24.810 35.499 0 7.829 225.724
Jul 19 154.998 2.468 24.716 35.578 0 7.819 225.579
Aug 19 154.975 2.489 26.915 35.649 477 7.832 228.337
Sep 19 156.031 2.509 28.063 35.705 2.170 7.892 232.370
Okt 19 154.604 2.525 27.059 35.765 4.914 7.739 232.606
Nov 19 154.747 2.565 26.288 35.798 6.333 7.642 233.373
Dez 19 154.572 2.584 26.802 35.894 7.107 7.671 234.630
Jan 20 154.453 2.615 27.558 36.015 7.470 7.661 235.772
Feb 20 154.238 2.668 28.000 36.131 7.630 7.697 236.364
Mrz 20 154.067 2.709 28.255 36.294 7.797 7.729 236.851
Apr 20 153.659 2.725 28.188 36.172 8.136 7.680 236.560
Mai 20 151.542 2.661 27.759 35.839 8.303 7.489 233.593
Jun 20 149.468 2.613 27.640 35.630 8.306 7.356 231.013
Jul 20 147.828 2.603 27.674 35.559 8.371 7.260 229.295
Aug 20 147.189 2.597 28.065 35.341 7.959 7.240 228.391
Sep 20 146.311 2.580 28.448 35.276 6.860 7.198 226.673
Okt 20 145.629 2.557 29.181 35.246 7.142 7.129 226.884
Nov 20 144.013 2.544 23.673 35.091 7.830 7.045 220.196

Frage 4:

Wie viele BVG- und S-Bahnkunden haben in den Monaten März bis einschließlich November das Abo gekündigt? Wie hoch war der Anstieg pro Monat im Vergleich zum Vorjahr?

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu mit, dass in den Monaten März bis Oktober 2020 bei 55.597 Fahrgästen das Abonnement beendet wurde. Im Vergleich dazu waren es im Vorjahr

34.479. Dies ist neben Kündigungen auch auf auslaufende, befristete Verträge zurückzuführen.

Die DB AG teilt hierzu mit:

„In der folgenden Tabelle sind die Werte der beendeten Abonnements pro Monat für den angefragten Zeitraum gegenübergestellt. Hierbei handelt es sich sowohl um gekündigte Verträge als auch automatisch auslaufende Verträge, die eine Befristung enthielten: z.B. enden Schülertickets Berlin grundsätzlich mit Vollendung des 16. Lebensjahres, es sei denn der Kunde weist seine weitere Berechtigung nach.“

Monat beendete Abos in 2019 beendete Abos in 2020 Anstieg ggü. Vorjahr
Mrz 2.395 3.217 822
Apr 2.725 4.147 1.422
Mai 2.175 3.920 1.745
Jun 2.117 3.909 1.792
Jul 1.992 3.586 1.594
Aug 2.452 3.471 1.019
Sep 3.889 4.868 979
Okt 7.581 5.335 -2.246
Nov 6.070 11.802 5.732
Summe 31.396 44.255 12.859

Frage 5:

Wie viele Einzelfahrscheine wurden in den Monat März bis einschließlich November 2019 und 2020 insgesamt verkauft? Bitte monatliche Darstellung und Aufschlüsselung nach Vertriebswegen (Digital, Automat, Bus, Verkaufsstellen).

Antwort zu 5:

Die BVG teilt hierzu mit:

„In den Monaten März bis Oktober 2020 wurden 14,28 Millionen Einzelfahrscheine verkauft. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2019 im gleichen Zeitraum 34,64 Millionen Stück.“

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Die Anzahl der verkauften Einzelfahrscheine (Berlin AB, BC, ABC) kann den folgenden Tabellen entnommen werden. Die Werte des Monats November 2020 standen zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht zur Verfügung.“

Anzahl verkaufter Einzelfahrscheine (Berlin AB, BC, ABC) alle Vertriebskanäle
Monat 2019 2020
Mrz 1.518.472 868.345
Apr 1.652.409 290.573
Mai 1.695.557 706.814
Jun 1.743.439 1.101.033
Jul 1.606.147 1.245.044
Aug 1.769.581 1.415.211
Sep 1.735.365 1.369.756
Okt 1.668.405 1.216.028
Nov 1.609.614
Summe 14.998.989 8.212.804

 

Anzahl verkaufter Einzelfahrscheine (Berlin AB, BC, ABC) Vertriebskanal FA-Automaten
Monat 2019 2020
Mrz 1.329.190 796.466
Apr 1.462.831 273.598
Mai 1.500.599 653.560
Jun 1.555.265 1.019.536
Jul 1.427.971 1.143.782
Aug 1.576.384 1.309.670
Sep 1.550.365 1.261.359
Okt 1.487.143 1.124.684
Nov 1.426.927
Summe 13.316.675 7.582.655

 

Anzahl verkaufter Einzelfahrscheine (Berlin AB, BC, ABC) Vertriebskanal Verkaufsstellen
Monat 2019 2020
Mrz 187.651 70.970
Apr 188.746 16.919
Mai 193.695 53.013
Jun 186.472 80.708
Jul 177.625 100.584
Aug 192.153 104.855
Sep 183.160 107.095
Okt 180.423 90.330
Nov 181.995
Summe 1.671.920 624.474

 

Anzahl verkaufter Einzelfahrscheine (Berlin AB, BC, ABC) digitale Vertriebskanäle
Monat 2019 2020
Mrz 1.631 909
Apr 832 56
Mai 1.263 241
Jun 1.702 789
Jul 551 678
Aug 1.044 686
Sep 1.840 1.302
Okt 839 1.014
Nov 692
Summe 10.394 5.675

Frage 6:

Wie haben sich die Einnahmen aus dem Verkauf von Einzel-, Tages-, Gruppenkarten (Bartarif) und Zeitkarten in den Monaten März bis November 2020 bei BVG und S-Bahn Berlin im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entwickelt? Bitte monatliche Darstellung!

Antwort zu 6:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Im Jahr 2020 wurden in den Monaten März bis Oktober 103,80 Millionen Euro aus dem Verkauf von Bartarifen und Zeitkarten generiert. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2019 239,44 Millionen Euro.“

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Die Beträge enthalten die Einnahmen aus den Verkäufen aller Einzel-, Tages-, Gruppenkarten (Bartarif) und Zeitkarten des Tarifbereiches Berlin ABC (hierzu zählen keine Semestertickets) und der Verkäufe des VBB-Abo 65plus und des VBB-Abo Azubi. Die Einnahmen des Monats November 2020 standen zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht zur Verfügung.“

Einnahmen alle Produkte in Berlin AB, BC, ABC zzgl. VBB-Abo 65plus und VBB-Abo Azubi
Monat 2019 2020 rel. Entw.
Mrz 27.089.588 € 19.540.890 € -27,9%
Apr 30.672.999 € 17.009.305 € -44,5%
Mai 27.992.655 € 16.943.585 € -39,5%
Jun 27.095.464 € 18.413.027 € -32,0%
Jul 26.717.361 € 19.720.060 € -26,2%
Aug 27.908.030 € 21.252.511 € -23,8%
Sep 27.397.260 € 21.239.821 € -22,5%
Okt 29.279.873 € 20.469.640 € -30,1%
Nov 29.390.258 €

Frage 7:

Welche Hygienemaßnahmen haben die Verkehrsunternehmen für die einzelnen Verkehrsmittel eingeführt?

Antwort zu 7:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Wir haben eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Fahrt in unseren Fahrzeugen so sicher wie möglich zu gestalten. Dabei orientieren wir uns an den AHA+L-Regeln:

  • Abstand halten: Hinweis auf der Einhaltung des Mindestabstands in unseren Bahnhöfen (Durchsagen, Abstandsaufkleber)
  • Hygiene beachten: Verkürzung der Reinigungsintervalle in unseren Verkehrsmitteln und auf unseren Bahnhöfen
  • Alltagsmaske tragen: Einführung der Maskenpflicht in unseren Verkehrsmitteln und regelmäßige Kontrolle dieser Tragepflicht (auch Schwerpunktkontrollen)
  • Lüften: Frischluftzufuhr durch automatisch öffnende Türen in allen Verkehrsmitteln(da wo technisch möglich)

Außerdem haben wir in unseren Fahrzeugen folgende Maßnahmen eingeführt, die ebenfalls zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen:

  • Sperrung des Vordereinstiegs in Bussen
  • Abtrennung der Fahrerarbeitsplätze in allen Bussen (zunächst mit Folientüren und jetzt durch Fahrerarbeitsplatz-Trennscheiben)
  • Kein Fahrscheinverkauf in Bussen

Diese Maßnahmen werden durch eine intensive Fahrgastkommunikation flankiert. Wir nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Kanäle, um unsere Fahrgäste zu informieren. Mit unseren Fahrgastinformationskanälen klären wir unsere Fahrgäste vor Ort über die Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen auf. Wir halten den Kundenkontakt über die Social-Media-Präsenzen.

Die Akzeptanz der Maskentragepflicht liegt – auch aufgrund unserer intensiven Kommunikation und der regelmäßigen Kontrollen – in den Fahrzeugen und auf den Bahnhöfen bei über 95 Prozent, in den Hauptverkehrszeiten darüber.

Wir appellieren an die Einhaltung des Mindestabstands in unseren Fahrzeugen soweit es möglich ist. Unser Angebot entspricht aktuell dem von Vor-Corona-Zeiten. Derzeit liegt die Nachfrage bei 60-70 Prozent des Normal-Niveaus. Hierbei handelt es sich um einen Durchschnittswert, so dass in vielen Fällen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Darüber hinaus sind wir darum bemüht, eine Entlastung der Fahrten in der Hauptverkehrszeit und im Berufs- und Schülerverkehr zu erreichen.

Hinsichtlich der Schülerverkehre erwarten wir durch die nun vorgesehene Staffelung der Schulanfangszeiten eine Entzerrung der Auslastung. Wir setzen aktuell bereits größere Fahrzeuge im Schülerverkehr ein und prüfen, inwiefern wir durch eine Angebotsverlagerung, Verstärkerfahrten und verlängerte Einsatzzeiten auf einigen Linien weitere Entlastungen erreichen können.

Die breit akzeptierte Maskentragepflicht, die permanente Frischluftzufuhr durch automatisch öffnende Türen, die relativ kurzen Aufenthaltszeiten der Fahrgäste in den Fahrzeugen (Verweildauer im Mittel unter 15 Minuten) und die Tatsache, dass die

Fahrgäste im Nahverkehr wenig sprechen und somit vergleichsweise wenig Aerosole ausstoßen, führen nach aktueller Kenntnislage zu einem nur geringen Infektionsrisiko in unseren Fahrzeugen.“

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Seit dem 27. April 2020 ist eine Mund-Nasen-Bedeckung im Gebiet des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) verpflichtend. Fahrgäste müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Tunnelbahnhöfen, Bahnhofseingangsgebäuden und oberirdischen Bahnsteigen in Hallen eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. Seit dem 7. Mai 2020 gilt zusätzlich: In Berlin muss auf allen Bahnhöfen, in Haltestellenbereichen, auf Flughäfen und in Fährterminals von Fahrgästen und Mitarbeitern eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Die Tragepflicht wird sehr umfangreich auf Bahnsteigen, in den Zügen und im Internet an die Fahrgäste kommuniziert. Jede Fahrzeugtür trägt z. B. einen entsprechenden roten Aufkleber. Zusätzlich sind Präventionsteams der DB Sicherheit in den Zügen der S-Bahn unterwegs und weisen Fahrgäste ohne MNB gezielt auf die Tragepflicht hin. Auch Handzettel in sechs verschiedenen Sprachen werden durch die Mitarbeitenden verteilt.

Wird der Aufforderung des Sicherheitspersonals zur Tragepflicht nicht nachgekommen, werden diese Fahrgäste des Zuges verwiesen.

Seit Mitte März 2020 öffnen die Triebfahrzeugführer die Türen der Züge der S-Bahn Berlin zentral. Damit ist es in vielen Fällen für den Fahrgast nicht mehr notwendig, den Taster zur Türöffnung zu betätigen. Dies betrifft die Züge fast aller S-Bahnlinien, außer der S46 (nur montags bis freitags), S47, S8 und S85. Bei diesen Linien ist dies, aufgrund des Einsatzes von Zügen älterer Bauart (Baureihe 485), technisch nicht möglich.

Die Züge werden täglich und intensiv gereinigt. Unter anderem werden dabei alle Griffe, Griffmulden, Stangen, Sprechstellen und Türöffnungsschalter (Innen und außen) gesäubert. Zusätzlich finden Reinigungen an den Wendebahnhöfen und in den Werkstätten statt.“

Frage 8:

Wie viele Mitarbeiter:innen kontrollieren in welchen Zeiträumen in den Verkehrsmitteln die Einhaltung der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht?

Antwort zu 8:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Einhaltung des Mund-Nasen-Schutzes wird täglich durch ca. 200 Beschäftigte der

BVG kontrolliert.“

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Entsprechend der Rechtslage obliegt es den Landesbehörden, die Einhaltung der diesbezüglichen Verordnung, die Festsetzung von Bußgeldern bei Verstößen und deren Eintreibung sicher zu stellen. Die S-Bahn Berlin GmbH unterstützt die Kontrollen im Rahmen ihres etablierten Sicherheitskonzepts, wonach täglich bis zu 500 Sicherheits- und Servicekräfte im Verkehrsgebiet im Einsatz sind und bei Bedarf Ansprachen durchführen. Werden Personen in den Zügen der Berliner S-Bahn ohne MNB angetroffen, findet eine direkte Ansprache statt verbunden mit der Aufforderung, die MNB zu tragen; Zuwiderhandlung kann bis zum Ausschluss von der Fahrt führen und im Bahnhofsbereich ein Hausverbot nach sich ziehen.“

Frage 9:

Wieviele Nutzer:innen mussten ein Bußgeld wegen Nichteinhaltung der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bezahlen? Wie hoch sind die kumulierten Einnahmen? Darstellung nach Verkehrsunternehmen.

Antwort zu 9:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Ungefähr 6.800 Vertragsstrafen wurden bisher erhoben.“

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Die S-Bahn Berlin GmbH kann auf Grund des in der Antwort zur Frage 8 dargestellten Sachverhalts keine Bußgelder wegen Nichteinhaltung der MNB-Pflicht erheben.“

Ergänzend wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/25035 verwiesen.

Frage 10:

Welche Angebote hat der VBB auf Basis der Mehrwertsteuersenkung finanziert? Welche VBB-Kunden profitieren potenziell davon?

Antwort zu 10:

Die Mehrwertsteuersenkung konnte aus prozessualen und genehmigungsrechtlichen Gründen nicht kurzfristig an die Fahrgäste weitergegeben werden. Daher hatten die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und der VBB beschlossen, als Ausgleich dafür den Fahrgästen in vergleichbarer Größenordnung im Rahmen eines Aktionsmonats im September 2020 Vorteile zu gewähren. An den Wochenenden im September sowie am Dienstag, den 22. September 2020 wurde eine tarifliche Sonderaktionen für die Kundinnen und Kunden für das VBB-Gebiet angeboten. Einzelfahrkarten konnten als Tageskarten genutzt werden, Zeitkarteinhaber konnten mit ihrem Fahrschein das Angebot verbundweit nutzen.

Frage 11:

Ist der Beantwortung der Fragen aus Sicht des Senates etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 11: Nein.

Berlin, den 15.12.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Schiffsfriedhof am Maselakepark/Nordhafen: Was passiert mit den Schrottbooten?, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Wasserfahrzeuge (#Schrottboote) liegen derzeit im #Nordhafen am #Maselakepark an?
Antwort zu 1:
Mit Stand 30.11.2020 lagen sechs Wasserfahrzeuge im Nordhafen still, von denen zwei
dort schon längere Zeit liegen und in der Presse als „Schrottboote“ bezeichnet werden.
Frage 2:
Welche Voraussetzungen sind notwendig und zu erfüllen, damit Wasserfahrzeuge grundsätzlich am Anleger
im Gewässer des Nordhafen Spandau halten, ankern und oder anlegen dürfen?
Antwort zu 2:
Die Beschilderung von Anlagen an einer Wasserstraße muss der Anlage 7 der
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (#BinSchStrO) entsprechen. Gemäß der Beschilderung
im Nordhafen ist für Sportboote das #Stillliegen für einen ununterbrochenen Zeitraum von
24 Stunden erlaubt.
2
Frage 3:
Ist der Anleger ein öffentlicher oder privater Anleger?
Antwort zu 3:
Es handelt sich um einen öffentlichen Anleger.
Frage 4:
Wie viele der aktuell dort anliegenden Wasserfahrzeuge unterliegen einer Kennzeichenpflicht?
Antwort zu 4:
Alle Kleinfahrzeuge mit einer Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung mehr als
2,21 kW beträgt, unterliegen der #Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung und
müssen mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen
sein. Zu Wasser gelassene Fahrzeuge unter 2,21 kW sowie Fahrzeuge ohne
Antriebsmaschine benötigen eine Kennzeichnung gemäß § 2.02 #BinSchStrO. Insofern
unterliegen alle sechs der dort mit Stand 30.11.2020 stillliegenden Wasserfahrzeuge einer
Kennzeichnungspflicht.
Frage 5:
Konnten die Halter*innen der Wasserfahrzeuge, die einer Kennzeichenpflicht unterliegen, bislang ermittelt
werden?
Frage 6:
Wenn nicht, bitte die Gründe hierfür anführen.
Antwort zu 5. und 6:
Alle dort liegenden Wasserfahrzeuge waren mit einem Kennzeichen im Sinne der
Vorschrift ausgestattet, wobei bei zwei der Fahrzeuge der Halter bzw. die Halterin mit
Stand vom 30.11.2020 nicht festgestellt werden konnte. Die vorgefundenen Kennzeichen
waren im Datenbestand der zuständigen Behörde nicht oder nicht mit aktuellen Angaben
hinterlegt.
Frage 7:
In welchem Zustand sind die Wasserfahrzeuge im Einzelnen? (Bitte um eine Beschreibung der Bootstypen,
Zustandsbeschreibung sowie, ob diese jeweils einer Kennzeichenpflicht unterfallen oder nicht)
3
Antwort zu 7:
Nummer #Bootstyp Kennzeichenpflicht Zustandsbeschreibung
1 #Eisbrecher ja augenscheinlich intakt und
gebrauchsfähig
2 Segelboot mit
Außenbordmotor
ja ungepflegt aber eingeschränkt
gebrauchsfähig
3 Kajütmotorboot ja schlecht, keine Antriebsmaschine
4 Segelboot ohne
Antriebsmaschine
ja Ungepflegt
5 Kajütmotorboot ja Schlechter Zustand, keine
Antriebsmaschine
6 Kajütmotorboot ja Schlechter Zustand, keine
Antriebsmaschine
Frage 8:
Wieviele der anliegenden Wasserfahrzeuge sind nach #Inaugenscheinnahme nicht mehr oder eingeschränkt
verkehrsfähig?
Antwort zu 8:
Alle Wasserfahrzeuge sind im Rahmen des Stillliegens uneingeschränkt schwimmfähig
und sicher vertäut. Inwieweit sie bei der Teilnahme am (nicht ruhenden) Verkehr
verkehrsfähig sind, kann durch bloße Inaugenscheinnahme nicht genau ermessen
werden.
Frage 9:
Welche möglichen Wirkungen gehen vom Zustand der Wasserfahrzeuge für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung und Umwelt derzeit aus?
Antwort zu 9:
Derzeit geht weder eine Gefahr für die Umwelt noch eine Beeinträchtigung der Leichtigkeit
oder Sicherheit des Schiffsverkehrs von den Booten aus. Die dort liegenden
Wasserfahrzeuge entsprechen zwar nicht der allgemein üblichen Bootsoptik, drohen aber
gegenwärtig nicht zu sinken und sind sicher festgemacht.
Frage 10:
Welche Maßnahmen hat die Wasserschutzpolizei diesbezüglich aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage
bislang unternommen?
4
Antwort zu 10:
Die Wasserschutzpolizei Berlin hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verstöße der
Fahrzeuge geahndet, die sich auf das dauerhafte Liegen an einer 24-Stunden- Liegestelle
gemäß der Landesschifffahrtsverordnung Berlin beziehen.
Frage 11:
Welche Maßnahmen hat der Bezirk Spandau aufgrund welcher gesetzlichen oder untergesetzlichen
Grundlagen wegen der nichtverkehrsfähigen Wasserfahrzeuge dort bislang unternommen?
Antwort zu 11:
Hierzu hat das Bezirksamt Spandau von Berlin mitgeteilt, dass diesem aufgrund der
bestehenden Rechtsgrundlagen und des Zustands der Boote, die derzeit keine
Gefährdung darstellen, keine Befugnis obliegt, die Boote zu entfernen.
Frage 12:
Welche Maßnahmen hat das Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt des Landes bislang aufgrund welcher
gesetzlichen Grundlage unternehmen können?
Antwort zu 12:
Es gibt kein Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt des Landes, es handelt sich vielmehr um
eine Bundesbehörde. Da es sich bei der genannten Örtlichkeit um eine
Landeswasserstraße handelt, ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt des Bundes
weder verkehrlich noch umweltrechtlich zuständig.
Frage 13:
Welche Maßnahmen hat der Senat bislang hierzu aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage unternommen?
Antwort zu 13:
Soweit es sich um die zu ahndenden Verstöße wegen der Überschreitung der zulässigen
Liegezeit handelt, sind gegen namentlich bekannte Halter auf Grundlage der
Landesschifffahrtsverordnung Berlin bereits mehrere Bußgeldbescheide ergangen. In
einem Fall ist nach Rechtskraft wegen der ausgebliebenen Zahlung bereits Antrag auf
Erzwingungshaft beim Amtsgericht Tiergarten gestellt worden. Verfahren zur Ahndung der
Stillliegeverstöße eines unbekannten Halters/Eigentümers mussten eingestellt werden, da
dessen Identität nicht zu ermitteln war.
Frage 14:
Sollte sich der Zustand der anliegenden Wasserfahrzeuge durch Witterung oder Fremdeinwirkung massiv
verschlechtern, welche Maßnahmen können kurzfristig von welcher Behörde angeordnet und umgesetzt
werden?
5
Antwort zu 14:
Bei Eintritt einer Gefahrenlage (z.B. Sinken) kann die Wasserbehörde der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ggf. erforderliche
Präventivmaßnahmen, wie die Auslegung einer Ölsperre, anordnen.
Frage 15:
Wurde eine Prüfung durchgeführt um festzustellen, ob Schmier- oder Brennstoffe aus den
Wasserfahrzeugen in den Nordhafen austreten?
Antwort zu 15:
Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Bootsstreifen der Wasserschutzpolizei Berlin
im Bereich des Nordhafens waren keine austretenden Schmier- oder Brennstoffe
feststellbar. Der Wasserbehörde liegen auch von anderer Seite keine Meldungen über
einen Austritt von Schmier- oder Brennstoffen vor.
Frage 16:
Welche Behörde kann unter welchen Voraussetzungen auf Grundlage welcher Gesetze und Vorschriften
und Bestimmungen eine Bergung/ ein Abschleppen der Wasserfahrzeuge anordnen und durchführen bzw.
im Wege der Ersatzvornahme anordnen lassen?
Frage 17:
Welche Behörde ist bislang hierfür zuständig?
Antwort zu 16. und 17:
Bei Eintritt einer Gefahr für das Gewässer durch Verunreinigungen kann die
Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK)
auf der Grundlage von § 100 Absatz 1 i.V.m. § 9 Absatz 1 Nummer 4 des
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eine Bergung bzw. ein Abschleppen des
Wasserfahrzeugs anordnen und durchführen lassen. Liegt eine solche Gefahr nicht vor,
könnte die ebenfalls bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
angesiedelte Gewässerunterhaltung, zu deren Fachvermögen auch die Wasserfläche
gehört, ein Wasserfahrzeug auf der Grundlage einer ordnungsbehördlichen Anweisung
entfernen, vorausgesetzt, dass dieses als herrenloser Unrat eingestuft wird. Dazu muss
sowohl der Halter unbekannt sein als auch eine zweifelsfreie Einstufung als Unrat
vorliegen. Dies ist bei den oben genanten Booten nicht der Fall.
Frage 18:
Ist eine Ersatzvornahme geplant oder ein sonstiger Verwaltungsakt bisher in der Sache ergangen?
Antwort zu 18:
Eine Ersatzvornahme ist aus den geschilderten Gründen derzeit nicht. Zu den sonstigen
Verwaltungsakten, die bisher in der Sache ergangen sind, wird auf die Antwort zu Frage
13 verwiesen.
6
Frage 19:
Wie lange dauert nach derzeitigem Kenntnisstand eine Bergung/ das Abschleppen der Wasserfahrzeuge in
diesen Fällen?
Antwort zu 19:
Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall und den damit verbundenen konkreten Umständen
ab. Eine allgemeine Aussage hierzu kann daher nicht getroffen werden.
Frage 20:
Wie kann nach Kenntnis und Meinung des Senats und des Bezirkes sowie der Polizei zukünftig das
Verfahren in ähnlichen Fällen vereinfacht, beschleunigt und organisiert werden und welche gesetzliche
Grundlage und verwaltungsorganisatorischen Rahmenbedingungen wären hierfür förderlich?
Antwort zu 20:
Der Senat prüft derzeit die Rahmenbedingungen, um ein Verfahren zu entwickeln,
welches es – ähnlich wie bei illegal abgestellten Kraftfahrzeugen in öffentlichem
Straßenland – rechtssicher ermöglicht, dauerhaft illegal stillliegende, nicht mehr
verkehrstüchtige Wasserfahrzeuge zu entfernen und den Eigentümer bzw. die
Eigentümerin für die Kosten heranzuziehen. Da es sich bei den Maßnahmen um Eingriffe
in die Eigentumsrechte Dritter handelt, sind die Maßnahmen unter verschiedenen
rechtlichen Gesichtspunkten abzuwägen. Unabhängig davon soll als erste, kurzfristige
Maßnahme die Liegestelle im Nordhafen in eine 23-Stunden-Liegestelle umgewandelt
werden (Liegeverbot von 11:00 bis 12:00 Uhr). Dies ist geeignet, der Wasserschutzpolizei
die Ahndung von Liegeverstößen zu erleichtern.
Berlin, den 15.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Neue Straßenbahnen für Berlin Die BVG erneuert ihre Straßenbahnflotte., aus BVG

Die BVG erneuert ihre #Straßenbahnflotte. Nachdem die vergaberechtliche #Wartefrist abgelaufen ist, hat Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen am heutigen Dienstag, den 15. Dezember 2020, den #Zuschlag für die Beschaffung von bis zu 117 neuen Zweirichtungsfahrzeugen erteilt. Der Auftrag ging an den #Schienenfahrzeughersteller #Bombardier.

Lang, länger, #Straßenbahn: Der Rahmenvertrag für die nächste Fahrzeuggeneration umfasst Modelle aus fünf oder neun Modulen. Die Fahrzeuglängen betragen dabei 30 bzw. – erstmalig in Berlin – 50 Meter. Das #Mindestvergabevolumen beträgt rund 350 Millionen Euro. Zusätzlich dazu wurde eine #Ersatzteilversorgung durch den Fahrzeughersteller für mehr als 30 Jahre vereinbart.

Eva #Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Wir sind einer der größten Straßenbahnbetreiber der Welt. Und unser Angebot wächst weiter, sowohl bei den Fahrplänen als auch beim Streckennetz. Es freut mich sehr, dass wir jetzt erneut in unsere Flotte investieren. Damit bieten wir unseren Fahrgästen auch in Zukunft einen modernen und qualitativ hochwertigen ÖPNV. Und sorgen mit der Mobilität auf Schienen für eine Entlastung auf unseren Straßen.“

Dr. Rolf #Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Der Auftrag für bis zu 1.500 neue U-Bahnfahrzeuge im Sommer, neu gelieferte Doppeldecker- und Elektrobusse und jetzt ein Großauftrag für bis zu 117 neue Straßenbahnen: Die Modernisierung unserer Flotten ist im vollen Gange. Das ist gut für unseren Betrieb und somit gut für die Fahrgäste und für Berlin. Auf die BVG ist Verlass.“

Aktuell besteht die Straßenbahnflotte der BVG aus 150 Fahrzeugen vom Typ #GT6, beschafft ab 1994, sowie 207 Fahrzeugen vom Typ #Flexity, beschafft ab 2008. Die Züge der nun neu bestellten Fahrzeuggeneration ersetzen sukzessive die Fahrzeuge vom Typ GT6 und kommen ab Ende 2022 nach Berlin. Lieferungen aus dem Rahmenvertrag erfolgen anschließend bis 2033.

Die 50-Meter-Versionen sollen auf der besonders stark nachgefragten Linie #M4 eingesetzt werden, wo derzeit GT6-Fahrzeuge in Doppeltraktion fahren. Die 30-Meter-Versionen ersetzen die GT6 vor allem im Südosten Berlins.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Radnetzausbau in Berlin Radfahrer wollen die Nebenstraßen erobern, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/12/berlin-radwege-fahrradstrassen-radfahrer-autofahrer-bezirke-senat.html

Bis zum Jahresende will der Senat eigentlich ein stadtweites #Radnetz präsentieren. Eine ungewöhnliche Allianz von Verbänden kritisiert jetzt, dass zu wenig #Fahrradstraßen gebaut werden. Die Grünen wollen dabei aufs Tempo drücken.

Unter der Brücke am S-Bahnhof Adlershof kommt alles zusammen, was Räder und Beine hat: Die #Straßenbahn rattert, #Fußgänger wollen eilig über die Ampel und zwischen den rechtsabbiegenden Autos schlängeln sich #Radfahrer. Einer von ihnen ist Andreas Paul. „Wenn ich mich nicht absolut bemerkbar mache und wie ein Weihnachtsbaum leuchte, gerate sich zwangsläufig in eine sehr kritische Situation“, erzählt er. Paul trägt eine der neon-gelben Jacken, wie sie mittlerweile viele Radfahrer anhaben.

An vielen Hauptstraßen fehlt der Platz
Hier, wo die #Dörpfeldstraße im Südosten Berlins auf das Adlergestell trifft, kommt Paul täglich mit seinem Fahrrad vorbei. Was er an dieser Ecke erlebt, steht exemplarisch für viele große Hauptstraßen in Berlin, die noch nicht vorbereitet sind für immer mehr Menschen, die aufs Rad umsteigen. Zwar gibt es wie andernorts auch Aus- und Umbaubaupläne. So soll die Dörpfeldstraße breite und sichere Radstreifen bekommen. Doch für Andreas Paul wird dadurch das #Verkehrsproblem nicht gelöst. „Die Dörpfeldstraße ist an der schmalsten Stelle gerade mal 15 Meter breit und da sollen zwei …

Straßenbahn: Kein Plan, kein Geld Straßenbahn nach Berlin-Spandau steht still, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/kein-plan-kein-geld-strassenbahn-nach-berlin-spandau-steht-still/26704984.html

Der Verkehr im Berliner Westen ist am #Limit. Selbst die #Straßenbahnprojekte kommen nicht voran.

#Straßenbahn rollt mit Tempo Null. Bimmel, Bimmel! Sehen Sie in der Ferne die Straßenbahn im tiefen Berliner Westen? Nö? Dito. Die kommt frühestens 2029. Aber ist das überhaupt noch realistisch?

Von #Siemensstadt soll die Straßenbahn über die #Wasserstadt (dort entstehen tausende Wohnungen, aber es gibt nur einen Bus) zum Rathaus rollen und 2035 schließlich gut ausgeruht ins #Falkenhagener Feld einbiegen. Soweit die Theorie. In der Wasserstadt ist die Trasse an einigen Stellen schon zu erahnen – zum Beispiel auf der extra breiten #Wasserstadtbrücke.

Irritierend ist jetzt hingegen das: „Vertiefende Planungen für die vorgesehenen Strecken im Bereich Spandau“ wurden in den letzten zwei Jahren gar nicht aufgenommen und Geld wurde auch nicht in die Hand genommen, meldet jetzt das Büro von Berlins Verkehrschefin Regine Günther, Grüne, auf Nachfrage von Bettina Domer, SPD. Und bei einer anderen Strecke ist man noch viel weiter entfernt.

Ob die Straßenbahn überhaupt zur Heerstraße verlängert wird oder doch lieber die U-Bahnlinie #U7, hat der Senat auch …

BVG: Senat beschließt BVG-Verkehrsvertrag 2020 bis 2035, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1030611.php

Pressemitteilung vom 15.12.2020
Aus der Sitzung des Senats am 15. Dezember 2020:

Zentraler Baustein für Berlins #Verkehrswende: modernisierte Wagen, dichtere Takte, #Streckenausbau, #Barrierefreiheit und Einigung zum #E-Bus-Programm

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, den Nachträgen zum neuen #Verkehrsvertrag für die Jahre 2020 bis 2035 mit den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG AöR) zugestimmt. Der Mantelvertrag dazu war bereits im Juli beschlossen worden und ist seit September in Kraft.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mit diesem BVG-Verkehrsvertrag bewegen wir uns in eine neue Dimension: Es ist ein klarer Wachstumsvertrag – und die Unterlegung unseres politischen Anspruchs, die Verkehrswende voranzutreiben. Moderne neue U-Bahnen und Straßenbahnen, ausgebaute Verkehrswege, Taktverdichtungen, deutlich mehr Barrierefreiheit und nicht zuletzt die Einführung klimafreundlicher Busse bis 2030 werden den öffentlichen Personennahverkehr in Berlin attraktiver als je zuvor machen. Der BVG-Verkehrsvertrag ist der Startschuss für die Entwicklung eines neuen Qualitätsniveaus für den ÖPNV der Hauptstadt.“

Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt:

Das #Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans.
Der #Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert.
Das #Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malussystem).
Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes #Straßenbahnnetz ausgerichtet.
Erstmals wird eine #Mobilitätsgarantie bei fehlender Barrierefreiheit eingeführt.
Zur #Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart.
Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzessiven #Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde ein Paket „#Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere #Gelenkbusse und auch #Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die #Ladeinfrastruktur.

Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelt hier in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem #VBB ein Umsetzungskonzept, das voraussichtlich Ende 2021 in die einjährige Pilotphase starten wird.

Der neue #BVG-Verkehrsvertrag soll noch in diesem Jahr durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den Vorstand der BVG unterzeichnet werden.

S-Bahn: Inbetriebnahme Neubaureihe 484/483 der S-Bahn Berlin, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Welche Übergänge sieht der Verkehrsvertrag bei den S-Bahn-Linien des #Ringsystem in den neuen
Ringvertrag vor?
Frage 3:
In welchem Zeitraum soll die Umstellung laufen?
Antwort zu 1 und 3:
Im #Verkehrsvertrag für das Teilnetz Ring (#SBR-VV) sind folgende Betriebsstufen (BS)
vorgesehen:
 BS 1: ab 01.01.2021 – Linie #S47
 BS 2: ab 01.07.2022 – zusätzlich Linie #S46
 BS 3: ab 14.10.2022 – zusätzlich Linie #S8
 BS 4: ab 14.04.2023 – zusätzlich Linie #S41/S42 (Stammzuggruppen)
 BS 5: ab 13.10.2023 – zusätzlich Linie #S41/S42 (Tageszuggruppen)
2
Ab diesen Terminen entfällt die korrespondierende Leistung im #Interimsvertrag für das
Teilnetz Ring (SBI-VV).
Frage 2:
Trifft es zu, dass zu festgelegten Stichtagen auf den verschiedenen Linien auf #Neubaufahrzeuge umgestellt
wird? Ist ein stichtagsbezogener Übergang zwischen Alt- und Neubaufahrzeugen im Interesse des Senats?
Antwort zu 2:
Ja.
Frage 4:
In welchen Intervallen erfolgt die Auslieferung der Fahrzeugbaureihen 483 und 484?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Neubaufahrzeuge der Baureihe (BR) #483 [Viertelzug] und #484 [Halbzug] werden ab
dem ersten Quartal 2021 kontinuierlich entsprechend der #Fertigungslinie des Herstellers
montiert und anschließend in das Netz der Berliner S-Bahn überführt. Dort finden weitere
Arbeiten zur #Inbetriebsetzung sowie #Probefahrten statt. Nach Vorliegen aller
Voraussetzungen werden die Fahrzeuge vom Hersteller an die S-Bahn zur Abnahme
bereitgestellt. Im Rahmen der Abnahme werden die Fahrzeuge dann eingehend auf einen
vertragskonformen Zustand geprüft. Die Abnahmen erfolgen dann ebenfalls kontinuierlich
bis ins Jahr 2023 hinein.
Jeweils vor Beginn der einzelnen Betriebsstufen stellt sich der Lieferumfang der
Fahrzeuge entsprechend der nachfolgenden Tabelle dar.“
Betriebsstufe (BS) BR
483
BR
484
für BS 1 ab 01.01.21 5 5
für BS 2 ab 01.07.22 16 19
für BS 3 ab 14.10.22 – 7
für BS 4 ab 14.04.23 – 27
für BS 5 ab 13.10.23 – 27
Summe 21 85
Frage 5:
Was passiert mit den übergebenen Neubaufahrzeugen, ehe sie in den Linienbetrieb aufgenommen werden?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nachdem die Fahrzeuge wie in der Antwort zu Frage 4 beschrieben abgenommen
wurden und damit in das Eigentum der S-Bahn übergegangen sind, müssen sie nach
aktuellem Stand an einem geeigneten Standort bis zur Aufnahme des Verkehrs in der
entsprechenden Betriebsstufe abgestellt werden.“
3
Ergänzend ist mitzuteilen, dass die Verantwortung der rechtzeitigen Beschaffung
(#Produktion, #Erprobung, #Abnahme und #Bereitstellung) der erforderlichen #Serienfahrzeuge
gemäß SBR-VV bei der S-Bahn Berlin GmbH liegt. Ab dem 01.01.2021 sind gemäß
Anhang P des SBR-VV ein #Fahrgastprobebetrieb mit den neuen Fahrzeugen auf der Linie
S47 sowie ergänzende Tests zu diesem Fahrgastprobebetrieb vorgesehen. Erkenntnisse
aus diesen Tests sind in Maßnahmen zu bündeln, die in der Produktion der
Serienfahrzeuge umzusetzen sind. Die Vorserienfahrzeuge (10 Fahrzeuge der ersten
Betriebsstufe) sind an die Konstruktion der Serienfahrzeuge anzupassen. Gegebenenfalls
wird eine #Neuzulassung der Vorserienfahrzeuge erforderlich, die ebenfalls in der
Verantwortung der S-Bahn Berlin GmbH liegt. Für all diese Aspekte ist es erforderlich,
dass ausreichend Fahrzeuge bei der S-Bahn Berlin GmbH zur Verfügung stehen, die nicht
für den Fahrgastbetrieb verplant sind.
Frage 6:
Wenn Fahrzeuge bis zu ihrem jeweiligen Linieneinsatz abgestellt werden, wie lang ist dann die längste
Abstelldauer für ein Fahrzeug?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„In Abhängigkeit vom tatsächlichen #Abnahmetermin können sich auch längere
Abstelldauern von bis zu acht Monaten ergeben, sofern die Fahrzeuge nicht vorfristig
genutzt werden.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass eine verbindliche Aussage zu etwaigen Abstelldauern
einzelner Fahrzeuge derzeit nicht erfolgen kann, da der Fahrgastbetrieb und die
ergänzenden Tests weder begonnen noch abgeschlossen wurden und demzufolge
Auswirkungen auf die Produktion der Serienfahrzeuge sowie etwaige Umbauten der
Vorserienfahrzeuge nicht bekannt sind.
Frage 7:
Sehen die Verkehrsverträge mit der S-Bahn Berlin GmbH auch einen früheren Einsatz der Neubaufahrzeuge
vor, bzw. lassen diese einen früheren Einsatz der Neubaufahrzeuge zu? Wenn nicht, würde der Senat hier
nachverhandeln, um vorzeitig Neubaufahrzeuge im Linieneinsatz zu bestellen?
Antwort zu 7:
Der SBR-VV sieht keine entsprechende Regelung vor. Der Senat hat derzeit auch keine
gesicherte Erkenntnis, dass Neufahrzeuge verbindlich vorzeitig für einen Einsatz im
Fahrgastbetrieb zur Verfügung stehen. Zudem müssten dafür auch die infrastrukturellen
Voraussetzungen durch die Infrastrukturunternehmen der DB AG geschaffen werden. Die
Anstrengungen sind insoweit aktuell darauf gerichtet, die vertraglich vereinbarten
Betriebsstufen abzusichern, insbesondere im Bereich der Bahnstromversorgung. Für
einen noch früheren Einsatz der Neufahrzeuge sieht der Senat derzeit auch deshalb keine
Grundlage.
4
Frage 8:
Wurden zwischen VBB und S-Bahn Berlin GmbH Gespräche geführt für ein alternatives #Einsatzkonzept der
Neubaufahrzeuge (früherer Einsatz der Neubaufahrzeuge auf den Linien im Ringvertrag)? Wenn ja, wie
sieht dieses aus?
Antwort zu 8:
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat bisher keine Gespräche mit dem Ziel
eines früheren Einsatzes der Neufahrzeuge auf den Linien im SBR-VV geführt. Auf die
Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Berlin, den 12.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Stundenlange Stellwerkstörung bei der Berliner U-Bahn am 18.11.2020, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Laut Pressebericht ist es auf den U-Bahnlinien #U6 und #U7 in den Mittagstunden des 18.11.20 zu einer
stundenlangen Unterbrechung gekommen.
Frage 1:
Was waren die genauen Ursachen für die langanhaltende #Stellwerkstörung?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Störung ist auf eine Fehlbedienung eines #Stellwerks-Notaus (Verwechslung mit dem
Notaus der #Sauerstoffreduzierungsanlage) zurückzuführen. Der Stellwerks-Notausschalter
schaltet aktiv die #Stromversorgung aus. Das Stellwerk war durch die Bedienung
vollständig stromlos.“
Frage 2:
Warum hat die Beseitigung der Störung fast drei Stunden gedauert?
2
Antwort zu 2:
Die BVG antwortet hierzu:
„Die #Entstörungszeit für Stellwerke kann nicht pauschalisiert werden. Das betroffene
#Stellwerk steuert einen großen #Stellbereich (U6 und U7). Vor einer sicheren
Wiederaufnahme des regulären Fahrgastbetriebes ist bei dem in dem Stellwerk
eingesetzten #Zugortungssystem ein zeitaufwändiges betriebliches und technisches
Prozedere zwingend durchzuführen.“
Frage 3:
Wäre die Störung vermeidbar gewesen, bzw. weniger schwerwiegend ausgefallen, wenn die technischen
Systeme besser gewartet worden wären? Wenn ja, welche Wartungen wurden versäumt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Instandhaltung aller Zugsicherungsanlagen der BVG wird regelkonform gem.
BOStrab §57 durchgeführt. Es gibt keine Versäumnisse hinsichtlich Art und Umfang der
Wartung bzw. planmäßig wiederkehrender Inspektionen. Die Störung ist unabhängig von
jeder Wartung entstanden.“
Frage 4:
Warum wurde nicht einmal der Versuch unternommen, wenigstens einen rudimentären Ersatzverkehr für die
Fahrgäste einzurichten?
Antwort zu 4:
Die BVG antwortet hierzu:
„Die Störung schränkte großräumig den Betrieb der Linien U6 und U7 ein, wodurch ein
sehr großer Teil des Stadtgebietes betroffen war.
Ein Schienenersatzverkehr mit Bussen wurde angefragt, hätte aber aufgrund des
erheblichen Umfangs nur unter Ausdünnung des regulären Buslinienverkehrs gestellt
werden können. Dies hätte zu noch größeren Beeinträchtigungen für eine Vielzahl von
Fahrgästen geführt.
In der Abwägung wurde daher entschieden, dass alle Busse weiter in ihren Linien
verkehren und über die Fahrgastinformation auf diese und andere nutzbare Verkehrsmittel
verwiesen wird. Dies erfolgte über alle verfügbaren Medien.“
Frage 5:
Hat es in den letzten 20 Jahren eine ähnliche schwerwiegende und langanhaltende Betriebsstörung aus
technischen Gründen gegeben? Wenn ja, wann, wo, aus welchem Grund und mit welcher Dauer?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bezogen auf die Ursache gab es diese Störung in den letzten 20 Jahren nicht. Zu einer
ähnlich schwerwiegenden und langanhaltenden Betriebsstörung kam es Ende 2009 auf
3
der U6 (Nord) und U9 (Nord), hierbei lag jedoch eine technische Ursache (zwei kurz
aufeinander folgende Fehler in der Stromversorgung) vor.“
Frage 6:
Wie beurteilt die BVG den Zustand ihrer Stellwerksanlagen und der damit verbundenen technischen
Einrichtungen?
Antwort zu 6:
Die BVG antwortet hierzu:
„Das betroffene Stellwerk ist 2017 in Betrieb gegangen und auf dem Stand der Technik.
Alle Stellwerke sind in einem betriebssicheren und ordnungsgemäßen Zustand. Die
geforderten Verfügbarkeitsanforderungen werden erfüllt.“
Frage 7:
Wie hoch schätzt die BVG die Wahrscheinlichkeit ein, dass sich derartig schwerwiegende und
langanhaltende Betriebsstörungen wiederholen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese Störungsursache wiederholt, ist als sehr gering
einzuschätzen. In Ausschreibungen neuer Stellwerke wird eine Verfügbarkeit
(Störungsklasse I) von 99,98 % gefordert und geprüft. Die zusätzliche Kennzeichnung des
Notaus-Schalter und ergänzende Unterweisungen sind als Sofort-Maßnahmen eingeleitet
worden.“
Frage 8:
Wie beurteilt der Senat dieses Vorkommnis im Hinblick auf die vom Senat propagierte „Verkehrswende“?
Frage 9:
Wie beurteilt die Verkehrssenatorin dieses Vorkommnis im Hinblick auf ihre nie widerrufene Aussage vom
Februar 2019: „Wir möchten, dass die Menschen ihr Auto abschaffen“?
Antwort zu 8 und 9:
Es ist nicht erkennbar, wie durch diese sehr ungewöhnliche und sehr seltene Störung im
U-Bahnbereich Sinn und Zweck einer auf den Umweltverbund fokussierten
Verkehrswende anders zu beurteilen sein sollen. Die große Anzahl an Personen, die
üblicherweise mit diesen Linien befördert werden, macht den Wert des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) als Massenverkehrsmittel deutlich. Der bestehende ÖPNV
sowie sein längst begonnener weiterer Ausbau und seine stetige Verbesserung sind
zentrale Bausteine der Mobilitätssicherung und nachhaltige Stärkung des
4
Umweltverbundes, damit noch mehr Menschen auch ohne eigenes Auto mobil sein
können.
Berlin, den 12.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Falschparker auf Busspuren, aus Senat

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www.berlin.de

 

1. Wieviel widerrechtlich parkende Fahrzeuge wurden auf #Busspuren im Berliner Stadtgebiet in den Jahren 2018, 2019 und seit dem 01.01.2020
a) #abgeschleppt aufgrund einer Anforderung der BVG-Betriebsaufsicht?
b) abgeschleppt aufgrund einer Anforderung von Polizei oder Ordnungsamt?
c) festgestellt, aber nicht abgeschleppt, weil der Halter vor Eintreffen des Abschleppwagens oder vor Beendigung des Ladevorgangs zu seinem Fahrzeug zurückgekehrt ist?

Zu 1. a): Die Anzahl der erfolgten #Umsetzungen ist der folgenden Tabelle zu entneh- men:

Jahr 2018 2019 2020 (bis 30.11.)
von BVG-Busspuren nach Anforderung der BVG umgesetzte Fahrzeuge
5.143
4.612
4.324
Quelle: ABAKUS (Programm zur Verwaltung von Umsetzungen, Sicherstellungen und Beschlagnah- mungen von Fahrzeugen), Stand 30. November 2020

Zu 1. b): Die Frage kann nicht beantwortet werden, da Umsetzungen der Polizei und der Ordnungsämter statistisch nicht im Zusammenhang mit der jeweiligen Ordnungs- widrigkeit erfasst werden.

Zu 1. c): Die auf Busspuren festgestellten, aber letztendlich nicht umgesetzten Fahr- zeuge, differenziert nach Leerfahrten, Fehlfahrten und Stornierungen der Abschlepp- fahrzeuge, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Entsprechend der Beantwortung der Frage 1. b) können nur Aussagen über von der BVG angeforderte Umsetzungen getroffen werden.

Nicht umgesetzte Fahrzeuge von BVG- Busspuren nach Anforderung durch die BVG
2018
2019 2020 (bis
30.11.)
Leerfahrt (Umsetzfirma ist beauftragt, aber vor Ort nicht tätig geworden) 925 827 460
Fehlfahrt (Beauftragung erfolgte für mehrere Fahrzeuge, Auftrag konnte nur teilweise durchgeführt werden
2.371
1.947
1.410
Stornierung (Umsetzfirma wurde beauf- tragt, Auftrag aber rechtzeitig storniert) 93 136 140
Insgesamt 3.389 2.910 2.010
Quelle: ABAKUS, Stand 30.November 2020

2. Welche durchschnittlichen Kosten entstehen der BVG, bzw. dem Steuerzahler pro angefangenem, bzw. pro vollzogenem Abschleppvorgang durch Bindung der Arbeitszeit der BVG-
Betriebsbediensteten und der Mitarbeiter des Ordnungsamtes bzw. der Polizeibeamten
a) durch die Anwesenheit vor Ort?
b) durch Verwaltungsaufwand (Bericht schreiben, Kommunikation mit dem Fahrzeughalter, usw.)?

3. Welche Gesamtkosten für die unter 2. angefragten Aktivitäten sind a) der BVG und b) dem Steuer- zahler in den Jahren 2018, 2019 und seit dem 01.01.2020 insgesamt entstanden?
Zu 2. und 3.: Die durchschnittlichen Kosten für die verschiedenen Umsetzungsvor- gänge münden jeweils in der Festlegung einer angepassten Gebühr. Diese Gebühren sind der jeweils aktuell gültigen Polizeibenutzungsgebührenordnung1 zu entnehmen. Das Ziel der Gebührenfestsetzung ist die Kostendeckung, sodass die Kosten durch die Gebührenzahlungen gedeckt sind.
In den Gebühren sind auch die Kosten für Personalaufwände vor Ort, der Auskunfts- und Fahndungsstelle und Verwaltung pauschalisiert enthalten.

Die Gebühren, die die BVG erhebt, wenn sie selbst das Abschleppen veranlasst, wer- den in der BVG-Benutzungsgebührenordnung geregelt. Folgende durchschnittliche Kosten entstehen gemäß Mitteilung der BVG:

1
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=PolEBenGebO+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz= true

zu 2. a) durch Anwesenheit vor Ort Vollzogener Abschleppvorgang: 162 € Begonnener Abschleppvorgang: 125 €

zu 2. b) durch Verwaltungsaufwand (Bericht schreiben, Kommunikation mit dem Fahr- zeughalter, usw.)
Vollzogener Abschleppvorgang: 46 € Begonnener Abschleppvorgang: 42 €.

Für den BVG eigenen Abschleppdienst, der seit Beginn 2020 in Betrieb ist, wurden bisher rund 1,85 Mio. € aufgewendet. Dies hängt mit den anfänglichen Investitionskos- ten für den Aufbau der Strukturen zusammen: Personal, Fahrzeuganschaffung, Soft- ware etc.

4. Welche messbaren Ergebnisse in Sachen #Pünktlichkeit der #BVG-Linienbusse wurden in den Jahren 2018, 2019 und seit dem 01.01.2020 durch die Abschleppmaßnahmen erzielt?

Zu 4.: Die Pünktlichkeit der BVG-Linienbusse hängt von mehreren Faktoren auf dem gesamten Linienweg ab (z.B. Verkehrsfluss, Fahrgastwechsel, etc.). Die Busse der BVG nutzen dabei nur auf Teilstrecken eine exklusiv für den ÖPNV zur Nutzung vor- gesehene Fläche. Eine eindeutige Zuordnung der Pünktlichkeitsentwicklung einer ganzen Linie zu einer Teilmaßnahme ist daher nicht möglich. Allerdings ist durch Fahr- zeitanalysen deutlich zu erkennen, dass Störungen auf dem Fahrweg zu erheblichen Schwankungen der Fahrzeit zwischen zwei Haltestellen führen, was zu Unpünktlich- keit und auch Pulkbildung führt. Mit frei benutzbaren Busspuren hingegen ist die Fahr- zeit gut planbar und der Verkehr kann in hoher Qualität erbracht werden.
Angesichts der essentiellen Bedeutung eines leistungsfähigen ÖPNV bedarf es des- halb einer konsequenten Freihaltung der für den ÖPNV ausgewiesenen Fahrwege. Daher ist neben der Polizei Berlin und den Ordnungsämtern die BVG nach § 23 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) zur Überwachung der für den ÖPNV zur Nutzung vorgesehenen Flächen berechtigt. Das Abschleppen von verkehrswidrig geparkten Kraftfahrzeugen erfolgt zudem nicht nur zur Beseitigung von Behinderungen des pünktlichen Bus- und Straßenbahnbetriebs, sondern dient unter anderem auch der barrierefreien Anfahrbarkeit von Haltestellen.

5. Wie beurteilt die BVG die Verhältnismäßigkeit von entstandenen Kosten für Abschleppvorgänge zu hinzugewonnener Pünktlichkeit der Linienbusse?

6. Wie beurteilt der Senat die Verhältnismäßigkeit von entstandenen Kosten für Abschleppvorgänge zu hinzugewonnener Pünktlichkeit der Linienbusse?

Zu 5. und 6.: Nach ständiger Rechtsprechung ist das Freihalten der Verkehrsanlagen des ÖPNV (z.B. Haltestellen, Busspuren, Gleisanlagen) von Falschparkern mittels Ab- schleppmaßnahmen grundsätzlich verhältnismäßig, da der Abschleppvorgang der Beseitigung einer konkreten Störung des öffentlichen Personennahverkehrs dient. Ei- nem Abschleppvorgang ist hierbei stets ein verkehrswidriges Verhalten vorausgegan- gen.
Entsprechend der jeweiligen Gebührenordnung werden die anfallenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. Dabei ist die #Gebührenordnung so ausgestaltet, dass die Einnahmen eines jeden Falschparker-Vorgangs die Kosten des Abschlep- pens decken. Damit ist das #Äquivalenzprinzip hinreichend beachtet.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu der Frage 4 sind der Senat und die BVG daher einvernehmlich der Auffassung, dass die Verhältnismäßigkeit von entstandenen Kos- ten für Abschleppvorgänge zur hinzugewonnenen #Pünktlichkeit der Linienbusse ge- wahrt ist.

7. Sind seitens des Senats hierzu Optimierungen vorgesehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Zu 7.: Die operative Umsetzung der im § 23 MobG vorgesehenen Maßnahmen zur Freihaltung der Verkehrsanlagen des ÖPNV erfolgt durch die BVG.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit wird bei der BVG getestet, inwiefern digitale Aufzeichnungen der Vorgänge mittels einer App den Dokumentations- und Verwaltungsaufwand minimieren können.“

Berlin, den 11. Dezember 2020 In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Bahnverkehr: Bahn-Außenring in der Metropolregion Berlin-Brandenburg, aus Bundestag

#Bahn-Außenring in der Metropolregion Berlin-Brandenburg

V o rb e me r k u n g d e r F ra g e st e lle r

Berlin wächst, die Verflechtung mit dem direkten Umland ebenso. Vor dem Hintergrund der anwachsenden Verkehrsströme muss nach Ansicht der Frage­steller die Infrastruktur weiterentwickelt werden. Der Ausbau des Berliner Außenrings (#BAR) zu einer #Ringbahn für #Regionalverkehr könnte einen wei­teren Schub für die Verkehrswende in der #Metropolregion Berlin-Brandenburg bringen. Durch den Ringbetrieb würden die verschiedenen nach außen ver­laufenden Linien des Berliner Personennahverkehrsnetzes miteinander ver­bunden. Für den Personenverkehr wird der BAR derzeit jedoch nur abschnitts­weise genutzt. Ein äußerer regionaler Ring und die dadurch neu entstehenden Verbindungen hätten positive Auswirkungen auf Pendlerströme und bieten at­traktive Alternativen zum motorisierten Individualverkehr.

Laut Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 62 des Abgeord­ neten Stefan Gelbhaar (Plenarprotokoll 19/175) besteht zwischen der vom Land Berlin geplanten Trassenführung der Tangentiale Verbindung Ost (TVO) und der geplanten Trassenführung der Nahverkehrstangente ein Flächen­ konflikt, der sich auch auf die Streckenführung des Berliner Außenrings aus­ wirken könnte.

Mit dieser Anfrage sollen alle diesbezüglichen Planungen und Überlegungen der Bundesregierung öffentlich gemacht werden.

 

 

  1. Welche Bedeutung hat ein Ausbau des Berliner Außenrings (BAR) mit Blick auf die Verkehrswende , die Pendlerströme und tangentialen Passa­ gierströme sowie die Kapazität des Gesamtnetzes in der Metropolregion Berlin/Brandenburg nach Ansicht der Bundesregierung?

 

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für  Verkehr und digitale Infra­ struktur vom 14. Dezember 2020 übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

 

 

  1. Welche Auswirkungen auf die vorhandenen Zulaufstrecken, insbesonde­re auf den laut DB Netz AG als „Überlastete Schienenwege“ klassifizier­ten Strecken, sind bei einem Ausbau des Außenrings für den Personen­ verkehr zu erwarten?

 

Die Fragen 1 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind die Länder Berlin und Brandenburg in Zusammenarbeit mit der DB Netz AG als Vorhabenträgerin zu­ ständig.

Nach Auskunft der Deutschen  Bahn AG (DB AG) hat ein Ausbau des BAR keine entlastende Wirkung für die Kernstrecken in der Innenstadt, da das Ziel der meisten Reisenden die Innenstadt ist.

Für den Bedarfsplan für die Bundesschienenwege haben die Länder keinen weiteren Ausbau des Berliner Außenringes (BAR) angemeldet.

 

 

  1. Welchen konkreten Bedarf kalkuliert die Bundesregierung für den Schie­nenpersonennahverkehr (#SPNV) auf dem östlichen Außenring, der durch das Berliner Stadtgebiet führt, und auf welcher Grundlage An­nahme wurde diese Kalkulation getroffen?

 

Grundlage für die Ermittlung der Bedarfe im SPNV sind Erhebungen der Be­steller für die Verkehrsleistungen.

Nach Auskunft der DB AG gibt es im gesamten Verbundgebiet Befragungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) und Verkehrszählungen. Die Verwertung bzw. Verarbeitung der konkreten Zahlen sowie die Einbezie­hung weiterer Prognosewerte obliegt dem VBB. Bei einer absehbaren Verände­rung zu den bestellten Verkehren wird die DB AG eingebunden.

Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen vor.

 

 

  1. Bietet die vorhandene Infrastruktur des Berliner Außenrings nach An­sicht der Bundesregierung ausreichend Kapazität für zusätzlichen Schie­nenpersonennahverkehr , insbesondere auf den östlichen Strecken­ abschnitten?

 

Nach Auskunft der DB AG wären für eine Mehrung der Verkehre auf dem öst­lichen BAR im SPNV bauliche Maßnahmen erforderlich. Das Land Berlin hat daher die Untersuchungen zur Nahverkehrstangente  (NVT)  begonnen.  Die DB AG ist in diese Untersuchungen eingebunden. Ein erstes Ergebnis daraus ist die Freihaltung eines Korridors in der Größe von zwei weiteren Gleisen parallel zum östlichen BAR. Das Land Berlin hat noch keine Entscheidung zur konkre­ten Umsetzung getroffen.

Im Bereich des Karower Kreuzes hat das Land Berlin mittels einer Bestel­lung Anforderungen an den Umbau gestellt, sodass ein zukünftiger #Bahnhof #Karower Kreuz errichtet werden kann.

  1. Welche #Zugzahlenprognose ergibt sich nach dem Bundesverkehrswege­ plan für 2030 auf dem östlichen Berliner Außenring zwischen Abzweig Schönfließ West und Abzweig Glasower Damm Ost (bitte Belastung ab­schnittsweise angeben und nach Güterverkehr, Schienenpersonennahver­kehr und Schienenpersonenfernverkehr differenzieren) ?

 

Die Zugzahlen gemäß Zielnetzprognose 2030 lauten:

 

 

Strecken- nummer

 

Knotenname 1

 

Knotenname 2

Schienen- personen- fernverkehr (SPFV)  

SPNV

Schienen- güter- verkehr (SGV)
6126 Glasower Damm  Ost Selchow West 2 0 84
6126 Selchow West Schönefeld 2 0 84
6126 Schönefeld Grünauer Kreuz Süd 2 0 84
6126 Grünauer Kreuz Süd Grünauer Kreuz Nord 2 0 77
6126 Grünauer Kreuz Nord Berlin Wendenheide 2 74 99
6126 Berlin Wendenheide Berlin Eichgestell 2 74 99
6080 Berlin Eichgestell Eichgestell Nord 0 0 59
6080 Eichgestell Nord Biesdorfer Kreuz Süd 0 0 72
6080 Biesdorfer Kreuz Süd Biesdorfer Kreuz Mitte 0 0 68
6080 Biesdorfer Kreuz Mitte Biesdorfer Kreuz Nord 0 0 63
6080 Biesdorfer Kreuz Nord Biesdorfer Kreuz Nord Strw 6067/6080 0 72 47
6067 Biesdorfer Kreuz Nord Strw 6067/6080 Berlin-Hohenschönhausen 0 72 47
6067 Berlin-Hohenschönhausen Berlin-Karow  Ost 0 72 52
6067 Berlin-Karow Ost Karower Kreuz Strecken- wechsel 6067/6087 0 36 18
6087 Karower Kreuz Strecken- wechsel 6067/6087 Berlin-Karow West 0 36 18
6087 Berlin-Karow  West Schönfließ 0 86 33
6087 Schönfließ Schönfließ West 0 86 33

 

  1. Welche Ist-Zugzahlen ergaben sich 2018/2019 auf dem östlichen Ber­liner Außenring zwischen Abzweig Schönfließ West und Abzweig Glasower Damm Ost (bitte Belastung abschnittsweise angeben und nach Güterverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienenpersonenfem­verkehr differenzieren) ?

Es wird auf Anlage 1 verwiesen.

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte , B. Regionalverkehrshalte oder andere Eisenbahninfrastruktur , plant die DB AG zum Ausbau des Berliner Außenrings (bitte einzeln auflisten)?

Welchen Planungsstand (inklusive voraussichtlicher Fertigstellungs­termin) haben diese Maßnahmen jeweils erreicht?

Welche Baukosten sind für die Maßnahmen prognostiziert oder ver­anschlagt, und über welche Haushaltstitel soll die Finanzierung erfolgen?

 

Nach Auskunft der DB AG ist die DB Station&Service AG für 15 Verkehrs­ stationen am BAR zuständig:

Bergfelde , Flughafen BER – Terminal 5, Gehrenseestraße , Genshagener Heide (inaktiv), Golm , Hohen Neuendorf West, Hohenschönhausen , Ludwigsfelde

Struveshof, Marquardt, Mühlenbeck-Mönchmühle , Priort, Saarmund, Satzkorn (inaktiv), Schönfließ, Wartenberg.

Die Wiederherstellung der Bahnsteige am BAR in Potsdam-Pirschheide ist für Ende 2023 vorgesehen. Im Rahmen des Projekts zur Verbesserung der Schie­neninfrastruktur in der Region um Berlin (i2030, abrufbar unter: https://www.i2 030.de/) befinden sich sieben Stationen in Planung, deren Inbetriebnahme nach 2030 avisiert ist:

Bucher Straße, Karower Kreuz, Malchow Nord , Pankow Park, Schönerlinder Straße, Sellheimbrücke , Turmbahnhof Glasower Damm.

Eine Gesamterneuerung der Stationen Hohen Neuendorf West, Marquardt und Priort erfolgt in den kommenden Jahren. Die Verkehrsstation Gehrenseestraße wird erneuert und mit einem Aufzug versehen. In Schönfließ wird bspw. die Personenüberführung erneuert. In Golm werden die Bahnsteige verlängert und in Saarmund werden Aufzüge gebaut.

Die genannten Maßnahmen werden über die Leistungs- und Finanzierungs­ vereinbarung und Landeshaushaltsmittel finanziert.

 

 

  1. Welche bahntechnischen Anlagen und Bauwerke wie z. Rohbau­ Bahnhöfe oder stillgelegte Gleise und Haltestellen können kurz- bis mit­ telfristig ausgebaut beziehungsweise reaktiviert werden, um den Lücken­ schluss im Schienenpersonenverkehr des Außenrings vorantreiben zu können?

 

  1. Welche sonstigen bahntechnischen Anlagen und Bauwerke sind notwen­ dig, um den Außenring zu schließen und als Ring nutzen zu können?

 

Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Gesamtvorhaben i2030 enthält wesentliche Ausbaumaßnahmen , wie die Planung einer

S-Bahnverlängerung von Wartenberg über das Karower Kreuz als Teilprojekt. Für einen Ausbau aus kapazitiven Gründen stehen derzeitig nur im Bereich Sellheimbrücke – Wartenberg Vorhalteflächen und viergleisige Brückenbau­ werke zur Verfügung.

Nach Auskunft der DB AG ist eine mittelfristige Reaktivierung (Planung, Bau­ recht, Baubetriebsplanung) unter Umständen nach der Bestellung der Stationen Genshagener Heide oder Satzkorn durch das Land Brandenburg oder den VBB möglich.

 

 

  1. Steht die Bundesregierung bezüglich einer generellen Regionalverkehr­ Ringlinie mit den Landesregierungen Berlin und Brandenburg im Aus­ tausch?

Wennja , in welcher Form, und mit welchem Ziel? Wenn nein, warum nicht, und für wann ist dies geplant?

  1. Welche Konsequenzen hat die Realisierung des derzeitig geplanten Streckenverlaufs der Tangentialen Verbindung Ost (TVO)
    1. für die Trassenführung der Nahverkehrstangente (NVT),
    2. auf den Berliner Außenring, wenn die Nahverkehrstangente bei Bei­ behaltung des derzeitigen Planungsstands der TVO ebenfalls reali­ siert wird?

 

 

 

  1. Hat die DB Netz AG für eine mögliche Verlegung des Berliner Außen­ rings ggf. Grobvarianten untersucht und eine überschlägige Kosten­ ermittlung dazu durchgeführt ?

Wenn ja , mit welchen Kosten ist in Abhängigkeit der Variante mindes­ tens zu rechnen?

 

  1. Wird die Bundesregierung auf eine Änderung des derzeit geplanten Ver­ laufs der TVO beim für die Straßenplanung zuständigem Land Berlin hinwirken,
    1. um einer erforderlichen Anpassung der Streckenführung des Berliner Außenrings entgegenzuwirken,
    2. um eine Inanspruchnahme neuer, bisher nicht dafür vorgesehener Flächen für die Trasse der NVT, insbesondere im Bereich Wuhl­ heide-Spreequerung , und hieraus zusätzlich entstehende Kosten zu vermeiden?
    3. Falls nicht, mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für eine gegebenenfalls erforderliche Änderung des geplanten Verlaufs der NVT und des Berliner Außenrings?

 

Die Fragen 10, 11, 16 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs ge­ meinsam beantwortet.

Die Bestellung von Verkehrsleistungen im Regionalverkehr obliegt den Auf­ gabenträgern für den SPNV.

Nach Auskunft der DB AG sind die Planungen für die Tangentiale Verbindung Ost (TVO), die NVT und BAR aufeinander abgestimmt. Die Planungsbeteilig­ ten stehen im regelmäßigen Austausch.

Der geplante Streckenverlauf der TVO (TVO-Optimierung) führt in großen Teilen parallel zur Vorhaltetrasse der NVT. Lediglich im Bereich Wuhlheide – Spreequerung besteht Abstimmungsbedarf aufgrund der Trassenführung der TVO, die hier in die Trasse der NVT rückt. Eine Trassierungsstudie wurde für die NVT beauftragt. Nach Auskunft der DB AG wird eine Grobvariantenunter­ suchung und überschlägige Kostenermittlung Bestandteil der Trassierungs­ studie für die NVT sein.

 

 

  1. An welchen Anlagen des BAR müssten bei Realisierung der NVT Ver­ änderungen vorgenommen werden, und in welchen Abschnitten (bitte genaue Kilometrierung angeben) des BAR müsste die Gleislage ver­ ändert werden?

 

Nach Auskunft der DB AG wird die NVT im Abschnitt südlich des Biesdorfer Kreuzes zwischen BAR und TVO verlaufen. Dies bietet Vorteile bei der An­ ordnung der Bahnhöfe und Lärmvorsorge. Zwischen der Kreuzung mit der U-Bahn-Linie U5 und der Strecke der S3 im Bereich Wuhlheide ist hierfür ein Trassentausch erforderlich.  Dafür werden die Gleise des BAR in westlicher Richtung neu errichtet und anschließend die Gleistrasse des heutigen BAR für die NVT umgenutzt.

Somit wird die Gleislage des BAR zwischen km 30,2 und km 27,1 parallel zur heutigen Lage westlich verschoben. Darüber hinaus ist in diesem Abschnitt das bestehende Kreuzungsbauwerk zur U5 für vier Gleise zu erweitern. Im Bereich Biesdorfer Kreuz Süd sind zudem Änderungen in der Gleislage der abzweigen­ den Kurven notwendig.

 

 

 

  1. Gäbe es bei Bau der NVT durch die notwendige Verlegung des BAR Flächenkonflikte , und wenn ja , an welche Stellen, und wie sind diese aufzulösen?

 

Nach Auskunft der DB AG soll die beschriebene Verlegung des BAR auf vor­ handenen Flächen der DB Netz AG stattfinden, sodass es in diesem Bereich zu keinen Flächenkonflikten kommt.

 

 

  1. Ist aus Sicht der Bundesregierung davon auszugehen, dass die Gleis­ führung des Berliner Außenrings (Nutzung für Schienenpersonenfemver­ kehr und Schienengüterverkehr) bei Realisierung des derzeitigen Pla­ nungsstands beziehungsweise der derzeit verfolgten Variante der TVO und Bau der NVT (Nutzung für Schienenpersonennahverkehr) geändert neu angelegt werden muss, und steht die Bundesregierung dies­ bezüglich mit dem Land Berlin im Austausch?

 

  1. Wenn ja , welche Vorüberlegungen auch zur Sicherung und Freihaltung der Trasse sind für dieses Vorhaben bereits angestellt worden?

 

Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antworten zu den Fragen  10 bis  13 verwiesen.

 

 

  1. Welchen Einfluss hat die Entwurfsplanung zur Trassenführung der TVO im Bereich Wuhlheide-Spreequerung , die laut Bundesregierung „in die Trasse der NVT rückt“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Münd­ liche Frage 62, Plenarprotokoll 19/ 175), auf die Bauzeiten für die NVT und den Betrieb für den Eisenbahnverkehr auf dem Berliner Außenring?

 

Nach Auskunft der DB AG hat die geplante Trassenführung der TVO im Be­ reich Wuhlheide-Spreequerung keinen direkten Einfluss auf den Bahnbetrieb des BAR, da der BAR in diesem Bereich in seiner derzeitigen Lage bestehen bleibt.

 

 

  1. Welche Bauvorleistungen sind gegebenenfalls jetzt beziehungsweise im Zusammenhang mit dem Bau der TVO zu berücksichtigen , um eine spä­ tere Verlegung des Berliner Außenrings mit möglichst geringen bau­ lichen Eingriffen und Betriebsunterbrechungen zu ermöglichen, und wel­ che Voruntersuchungen hat die DB AG in Abstimmung mit dem Land Berlin dazu bereits vorgenommen bzw. veranlasst?

 

Nach Auskunft der DB Netz AG werden im Rahmen der Bauarbeiten zur TVO einzelne Eisenbahnüberführungen so ausgelegt, dass zur Inbetriebnahme der TVO die Gleise des BAR in die neue Lage gerückt werden können. Detaillierte Voruntersuchungen fanden noch nicht statt.

 

 

 

 

 

,,Berliner Außenring (BAR) in der Metropolregion Berlin-Brandenburg“ Drucksache 19/24797

Ist-Zugzahlen auf dem östlichen Berliner Außenring

 

Ist-Betriebsprogramm 2018

Strecke 6087, Abschnitt Schönfließ West – Karower Kreuz-West

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 4
SPNV 81
SGV 37
Sonstige 14

Strecke 6087, Abschnitt Karower Kreuz-West – Karower Kreuz-Ost

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 0
SPNV 38
SGV 27
Sonstige 11

Strecke 6067, Abschnitt Berlin Karower Kreuz-Ost – Berlin-Hohenschönhausen

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 7
SPNV 135
SGV 73
Sonstige 19

 

Strecke 6067, Abschnitt Berlin Hohenschönhausen  – Biesdorfer Kreuz-Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 7
SPNV 135
  SGV                                                              62
Sonstige 14

 

Strecke 6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Nord – Biesdorfer Kreuz-Süd

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 0
SPNV 0
SGV 71
Sonstige 8

 

6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Süd – Eichgestell Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 1
SPNV 10
SGV 75
Sonstige 18

 

 

Ist-Betriebsprogramm 2018

Strecke 6126 Eichgestell Nord – Eichgestell

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 0
SPNV 8
SGV 53
Sonstige 16

 

Strecke 6126 Eichgestell – Grünauer Kreuz Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 10
SPNV 110
SGV 84
Sonstige 24

 

Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Nord – Grünauer Kreuz-Süd

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 3
SPNV 82
SGV 73
Sonstige 14

 

Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Süd – Berlin-Schönefeld

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 5
SPNV 114
SGV 90
Sonstige 20

 

Strecke 6126, Abschnitt Berlin-Schönefeld – Glasower Damm Ost

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 5
SPNV 83
SGV 90
Sonstige 20

 

Bei den ausgewiesenen Werten handelt es sich um Mittelwerte für eine beispielhafte Woche

im Jahr 2018.

Es ist zu beachten, dass bspw. saisonale Züge (u.a. Kreuzfahrer) nicht ausgewiesen wurden. Die Zahlen beinhalten auch Leer-Fahrten.

Unter der Kategorie Sonstige entfallen zusätzliche Lok-Leerfahrten und Bauzüge.

 

Quelle: Deutsche Bahn AG                                                                    2 von 4

Anlage 1

 

Ist-Betriebsprogramm 2019

Strecke 6087, Abschnitt Schönfließ West – Karower Kreuz-West

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 4
SPNV 84
SGV 24
Sonstige 12

Strecke 6087, Abschnitt Karower Kreuz-West – Karower Kreuz-Ost

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 1
SPNV 41
SGV 19
Sonstige 9

Abschnitt Berlin Karower Kreuz-Ost – Berlin-Hohenschönhausen

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 5
SPNV 81
SGV 32
Sonstige 20

 

Strecke 6067, Abschnitt Berlin Hohenschönhausen – Biesdorfer Kreuz-Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 5
SPNV 81
SGV 23
Sonstige 10

 

Strecke 6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Nord – Biesdorfer Kreuz-Süd

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 3
SPNV 0
SGV 25
Sonstige 10

 

Strecke 6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Süd – Eichgestell Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 4
SPNV 3
SGV 18
Sonstige 9

 

 Strecke 6126, Abschnitt Eichgestell Nord – Eichgestell

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 3
SPNV 3
SGV 18
Sonstige 9

Strecke 6126, Abschnitt Eichgestell – Grünauer Kreuz-Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 9
SPNV 120
SGV 68
Sonstige 20

 

 

 Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Nord – Grünauer Kreuz-Süd

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 3
SPNV 80
SGV S9
Sonstige 8

  Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Süd – Berlin-Schönefeld

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 16
SPNV 124
SGV 78
Sonstige lS

  Strecke 6126, Abschnitt Berlin-Schönefeld – Glasower Damm Ost

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 7
SPNV 83
SGV 78
Sonstige 15

Bei den ausgewiesenen Werten  handelt es sich um Mittelwerte für eine beispielhafte Woche im Jahr 2019. Es ist zu beachten, dass bspw. saisonale Züge (u.a. Kreuzfahrer) nicht ausgewiesen wurden.

Die Zahlen beinhalten auch Leer-Fahrten.

Unter der Kategorie Sonstige entfallen zusätzliche Lok-Leerfahrten und Bauzüge.

 

l.NB-0-Vl 03.12.2020