Schiffsverkehr: An der Spreemündung wird Fahrrinne angepasst, aus Binnenschifffahrt

https://binnenschifffahrt-online.de/2022/06/featured/25998/an-der-spreemuendung-wird-fahrrinne-angepasst/

Das #Wasserstraßen-Neubauamt Berlin (#WNA Berlin) hat den Bauauftrag für den ersten Teilabschnitt zur #Fahrrinnenanpassung an der Berliner #Nordtrasse vergeben.

Beauftragt wurde eine Arbeitsgemeinschaft aus den Unternehmen Züblin Spezialtiefbau, Johann Bunte Bauunternehmung, Otto Mette Wasserbau  und Stump-Franki Spezialtiefbau. Die Bauausführung soll in insgesamt vier Baulosen erfolgen und bis zum Jahr 2028 abgeschlossen werden. Insgesamt investiert der Bund rund 58 Mio. €.

„Schiffsverkehr: An der Spreemündung wird Fahrrinne angepasst, aus Binnenschifffahrt“ weiterlesen

Schiffsverkehr: Arbeiten an der Nordtrasse starten, aus Binnenschifffahrt

Arbeiten an der Nordtrasse starten

Damit der Berliner #Westhafen künftig von großen #Schubverbänden angelaufen werden kann, wird die #Fahrrinne der #Nordtrasse angepasst. Nach den Vorarbeiten 2018 beginnt nun das eigentliche Vorhaben, das in vier #Baulose gegliedert ist.

Das #Wasserstraßen-Neubauamt (#WNA) Berlin beginnt am Nordufer der #Spree bis zur #Havel-Mündung mit den Vorarbeiten für die #Fahrrinnenanpassung. Sie ist Teil des #Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 17.

Zunächst werden nach Mitteilung des WNA Holzungsarbeiten, überwiegend vom Wasser aus, ausgeführt. Der rund 1 km lange #Ausbauabschnitt habe eine Schlüsselfunktion für das Gesamtvorhaben, heißt es. Denn dabei werde eine zentrale Wartestelle angelegt. Sie ist Voraussetzung für die Einrichtung von #Richtungsverkehrstrecken für besonders große #Wasserfahrzeuge. Gleichzeitig soll eine direkte Einfahrt für bis zu 110 m lange Einheiten aus der Spree in die Schleuse Spandau ermöglicht werden.

Insgesamt investiert der Bund rund 58 Mio. € in die Fahrrinnenanpassung an der Berliner Nordtrasse. Mit der Baudurchführung wurde bereits im Jahr 2018 mit einer vorgezogenen Ufersicherungsmaßnahme am Südufer der Spreemün­dung begonnen. Die noch ausstehenden Baumaßnahmen wurden in vier zeitversetzt auszuschreibende Baulose …

Schiffsverkehr: Schiffsfriedhof am Maselakepark/Nordhafen: Was passiert mit den Schrottbooten?, aus Senat

Klicke, um auf S18-25650.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Wasserfahrzeuge (#Schrottboote) liegen derzeit im #Nordhafen am #Maselakepark an?
Antwort zu 1:
Mit Stand 30.11.2020 lagen sechs Wasserfahrzeuge im Nordhafen still, von denen zwei
dort schon längere Zeit liegen und in der Presse als „Schrottboote“ bezeichnet werden.
Frage 2:
Welche Voraussetzungen sind notwendig und zu erfüllen, damit Wasserfahrzeuge grundsätzlich am Anleger
im Gewässer des Nordhafen Spandau halten, ankern und oder anlegen dürfen?
Antwort zu 2:
Die Beschilderung von Anlagen an einer Wasserstraße muss der Anlage 7 der
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (#BinSchStrO) entsprechen. Gemäß der Beschilderung
im Nordhafen ist für Sportboote das #Stillliegen für einen ununterbrochenen Zeitraum von
24 Stunden erlaubt.
2
Frage 3:
Ist der Anleger ein öffentlicher oder privater Anleger?
Antwort zu 3:
Es handelt sich um einen öffentlichen Anleger.
Frage 4:
Wie viele der aktuell dort anliegenden Wasserfahrzeuge unterliegen einer Kennzeichenpflicht?
Antwort zu 4:
Alle Kleinfahrzeuge mit einer Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung mehr als
2,21 kW beträgt, unterliegen der #Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung und
müssen mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen
sein. Zu Wasser gelassene Fahrzeuge unter 2,21 kW sowie Fahrzeuge ohne
Antriebsmaschine benötigen eine Kennzeichnung gemäß § 2.02 #BinSchStrO. Insofern
unterliegen alle sechs der dort mit Stand 30.11.2020 stillliegenden Wasserfahrzeuge einer
Kennzeichnungspflicht.
Frage 5:
Konnten die Halter*innen der Wasserfahrzeuge, die einer Kennzeichenpflicht unterliegen, bislang ermittelt
werden?
Frage 6:
Wenn nicht, bitte die Gründe hierfür anführen.
Antwort zu 5. und 6:
Alle dort liegenden Wasserfahrzeuge waren mit einem Kennzeichen im Sinne der
Vorschrift ausgestattet, wobei bei zwei der Fahrzeuge der Halter bzw. die Halterin mit
Stand vom 30.11.2020 nicht festgestellt werden konnte. Die vorgefundenen Kennzeichen
waren im Datenbestand der zuständigen Behörde nicht oder nicht mit aktuellen Angaben
hinterlegt.
Frage 7:
In welchem Zustand sind die Wasserfahrzeuge im Einzelnen? (Bitte um eine Beschreibung der Bootstypen,
Zustandsbeschreibung sowie, ob diese jeweils einer Kennzeichenpflicht unterfallen oder nicht)
3
Antwort zu 7:
Nummer #Bootstyp Kennzeichenpflicht Zustandsbeschreibung
1 #Eisbrecher ja augenscheinlich intakt und
gebrauchsfähig
2 Segelboot mit
Außenbordmotor
ja ungepflegt aber eingeschränkt
gebrauchsfähig
3 Kajütmotorboot ja schlecht, keine Antriebsmaschine
4 Segelboot ohne
Antriebsmaschine
ja Ungepflegt
5 Kajütmotorboot ja Schlechter Zustand, keine
Antriebsmaschine
6 Kajütmotorboot ja Schlechter Zustand, keine
Antriebsmaschine
Frage 8:
Wieviele der anliegenden Wasserfahrzeuge sind nach #Inaugenscheinnahme nicht mehr oder eingeschränkt
verkehrsfähig?
Antwort zu 8:
Alle Wasserfahrzeuge sind im Rahmen des Stillliegens uneingeschränkt schwimmfähig
und sicher vertäut. Inwieweit sie bei der Teilnahme am (nicht ruhenden) Verkehr
verkehrsfähig sind, kann durch bloße Inaugenscheinnahme nicht genau ermessen
werden.
Frage 9:
Welche möglichen Wirkungen gehen vom Zustand der Wasserfahrzeuge für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung und Umwelt derzeit aus?
Antwort zu 9:
Derzeit geht weder eine Gefahr für die Umwelt noch eine Beeinträchtigung der Leichtigkeit
oder Sicherheit des Schiffsverkehrs von den Booten aus. Die dort liegenden
Wasserfahrzeuge entsprechen zwar nicht der allgemein üblichen Bootsoptik, drohen aber
gegenwärtig nicht zu sinken und sind sicher festgemacht.
Frage 10:
Welche Maßnahmen hat die Wasserschutzpolizei diesbezüglich aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage
bislang unternommen?
4
Antwort zu 10:
Die Wasserschutzpolizei Berlin hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verstöße der
Fahrzeuge geahndet, die sich auf das dauerhafte Liegen an einer 24-Stunden- Liegestelle
gemäß der Landesschifffahrtsverordnung Berlin beziehen.
Frage 11:
Welche Maßnahmen hat der Bezirk Spandau aufgrund welcher gesetzlichen oder untergesetzlichen
Grundlagen wegen der nichtverkehrsfähigen Wasserfahrzeuge dort bislang unternommen?
Antwort zu 11:
Hierzu hat das Bezirksamt Spandau von Berlin mitgeteilt, dass diesem aufgrund der
bestehenden Rechtsgrundlagen und des Zustands der Boote, die derzeit keine
Gefährdung darstellen, keine Befugnis obliegt, die Boote zu entfernen.
Frage 12:
Welche Maßnahmen hat das Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt des Landes bislang aufgrund welcher
gesetzlichen Grundlage unternehmen können?
Antwort zu 12:
Es gibt kein Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt des Landes, es handelt sich vielmehr um
eine Bundesbehörde. Da es sich bei der genannten Örtlichkeit um eine
Landeswasserstraße handelt, ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt des Bundes
weder verkehrlich noch umweltrechtlich zuständig.
Frage 13:
Welche Maßnahmen hat der Senat bislang hierzu aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage unternommen?
Antwort zu 13:
Soweit es sich um die zu ahndenden Verstöße wegen der Überschreitung der zulässigen
Liegezeit handelt, sind gegen namentlich bekannte Halter auf Grundlage der
Landesschifffahrtsverordnung Berlin bereits mehrere Bußgeldbescheide ergangen. In
einem Fall ist nach Rechtskraft wegen der ausgebliebenen Zahlung bereits Antrag auf
Erzwingungshaft beim Amtsgericht Tiergarten gestellt worden. Verfahren zur Ahndung der
Stillliegeverstöße eines unbekannten Halters/Eigentümers mussten eingestellt werden, da
dessen Identität nicht zu ermitteln war.
Frage 14:
Sollte sich der Zustand der anliegenden Wasserfahrzeuge durch Witterung oder Fremdeinwirkung massiv
verschlechtern, welche Maßnahmen können kurzfristig von welcher Behörde angeordnet und umgesetzt
werden?
5
Antwort zu 14:
Bei Eintritt einer Gefahrenlage (z.B. Sinken) kann die Wasserbehörde der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ggf. erforderliche
Präventivmaßnahmen, wie die Auslegung einer Ölsperre, anordnen.
Frage 15:
Wurde eine Prüfung durchgeführt um festzustellen, ob Schmier- oder Brennstoffe aus den
Wasserfahrzeugen in den Nordhafen austreten?
Antwort zu 15:
Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Bootsstreifen der Wasserschutzpolizei Berlin
im Bereich des Nordhafens waren keine austretenden Schmier- oder Brennstoffe
feststellbar. Der Wasserbehörde liegen auch von anderer Seite keine Meldungen über
einen Austritt von Schmier- oder Brennstoffen vor.
Frage 16:
Welche Behörde kann unter welchen Voraussetzungen auf Grundlage welcher Gesetze und Vorschriften
und Bestimmungen eine Bergung/ ein Abschleppen der Wasserfahrzeuge anordnen und durchführen bzw.
im Wege der Ersatzvornahme anordnen lassen?
Frage 17:
Welche Behörde ist bislang hierfür zuständig?
Antwort zu 16. und 17:
Bei Eintritt einer Gefahr für das Gewässer durch Verunreinigungen kann die
Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK)
auf der Grundlage von § 100 Absatz 1 i.V.m. § 9 Absatz 1 Nummer 4 des
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eine Bergung bzw. ein Abschleppen des
Wasserfahrzeugs anordnen und durchführen lassen. Liegt eine solche Gefahr nicht vor,
könnte die ebenfalls bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
angesiedelte Gewässerunterhaltung, zu deren Fachvermögen auch die Wasserfläche
gehört, ein Wasserfahrzeug auf der Grundlage einer ordnungsbehördlichen Anweisung
entfernen, vorausgesetzt, dass dieses als herrenloser Unrat eingestuft wird. Dazu muss
sowohl der Halter unbekannt sein als auch eine zweifelsfreie Einstufung als Unrat
vorliegen. Dies ist bei den oben genanten Booten nicht der Fall.
Frage 18:
Ist eine Ersatzvornahme geplant oder ein sonstiger Verwaltungsakt bisher in der Sache ergangen?
Antwort zu 18:
Eine Ersatzvornahme ist aus den geschilderten Gründen derzeit nicht. Zu den sonstigen
Verwaltungsakten, die bisher in der Sache ergangen sind, wird auf die Antwort zu Frage
13 verwiesen.
6
Frage 19:
Wie lange dauert nach derzeitigem Kenntnisstand eine Bergung/ das Abschleppen der Wasserfahrzeuge in
diesen Fällen?
Antwort zu 19:
Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall und den damit verbundenen konkreten Umständen
ab. Eine allgemeine Aussage hierzu kann daher nicht getroffen werden.
Frage 20:
Wie kann nach Kenntnis und Meinung des Senats und des Bezirkes sowie der Polizei zukünftig das
Verfahren in ähnlichen Fällen vereinfacht, beschleunigt und organisiert werden und welche gesetzliche
Grundlage und verwaltungsorganisatorischen Rahmenbedingungen wären hierfür förderlich?
Antwort zu 20:
Der Senat prüft derzeit die Rahmenbedingungen, um ein Verfahren zu entwickeln,
welches es – ähnlich wie bei illegal abgestellten Kraftfahrzeugen in öffentlichem
Straßenland – rechtssicher ermöglicht, dauerhaft illegal stillliegende, nicht mehr
verkehrstüchtige Wasserfahrzeuge zu entfernen und den Eigentümer bzw. die
Eigentümerin für die Kosten heranzuziehen. Da es sich bei den Maßnahmen um Eingriffe
in die Eigentumsrechte Dritter handelt, sind die Maßnahmen unter verschiedenen
rechtlichen Gesichtspunkten abzuwägen. Unabhängig davon soll als erste, kurzfristige
Maßnahme die Liegestelle im Nordhafen in eine 23-Stunden-Liegestelle umgewandelt
werden (Liegeverbot von 11:00 bis 12:00 Uhr). Dies ist geeignet, der Wasserschutzpolizei
die Ahndung von Liegeverstößen zu erleichtern.
Berlin, den 15.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Bewässerung von Straßenbäumen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum und in welchem Umfang werden #Straßenbäume in Berlin mit Trinkwasser #gewässert, und aus welchem
Grund wird dazu kein Brunnen- oder #Oberflächenwasser verwendet?
Antwort zu 1:
Die Bezirksämter / Straßen- und Grünflächenämter, in deren Zuständigkeit die Pflege und
Unterhaltung der Bäume auf öffentlichem Straßenland liegt, teilen diesbezüglich mit:
Mitte:
„Da es in Berlin an allen Straßen entsprechende Hydranten zur Wasserentnahme gibt, ist
es am ökonomischsten, das Wasser zur Bewässerung der Straßenbäume direkt in der Nähe
des Bedarfs zu entnehmen. Anderenfalls müssten erst entsprechende technische und
bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um Wasser aus #Tiefbrunnen oder
2
Oberflächenwasser zu entnehmen. Es würden auch extrem viele #Leerfahrten für die
#Wasserfahrzeuge entstehen.
Da der Grundwasserstand in den letzten Jahren immer weiter absinkt, ist es auch nicht
sinnvoll, durch weitere Tiefbrunnenbohrungen diesen noch weiter absinken zu lassen. Das
Wasser aus Tiefbrunnen ist zudem sehr eisenhaltig und kann Schäden an Bäumen
hervorrufen. Auch bei der Entnahme von Oberflächenwasser hat es im letzten Jahr schon
Einschränkungen bei der Entnahme gegeben.“
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Da der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in den 1990er Jahren negative Erfahrungen mit
der Entnahme von Oberflächenwasser aus dem #Landwehrkanal gemacht hat, wird seitdem
die Bewässerung der jüngeren Straßenbäume mit Trinkwasser vorgenommen. Trinkwasser
steht in Berlin in ausreichendem Maß zur Verfügung. Die Förderung verhindert zudem
„nasse Keller“ im Spreetal.“
Pankow:
„Das Wasser für die Baumwässerung wird in der Regel mittels Standrohr der Berliner
Wasserbetriebe (BWB) an nächst gelegener Stelle zum Einsatzort genutzt, um die Tanks
der Bewässerungsfahrzeuge zu befüllen. #Grundwasser wird nur an stationären Anlagen
eingesetzt, wie #Parkanlagen mit fest installierten #Unterflurhydranten zur Bewässerung.
Diese mussten aufgrund von Kosteneinsparungen nach und nach aufgegeben und z.T.
zurückgebaut werden, da die Unterhaltung nicht mehr finanziert werden konnte. Die
Fahrtwege zu den vereinzelt noch in Betrieb genutzten Grundwasserbrunnen wäre zu weit,
d. h. zu zeit- und kostenintensiv, zudem ökologisch nicht sinnvoll.
Für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern ist eine Genehmigung der
Wasserbehörde und des Umweltamtes erforderlich. Die wird nicht erteilt, da die meisten
Gewässer im Bezirk unter Wassermangel leiden und die Gefahr des Austrocknens besteht,
zumindest eine Wasserentnahme ökologisch nicht vertretbar ist.“
Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf werden schwerpunktmäßig Jungbäume und
Neuanpflanzungen von Straßenbäumen gewässert, da die natürlichen Niederschläge nicht
ausreichen, um ein Anwachsen zu ermöglichen. Gewässert wird mindestens drei bis fünf
Jahre nach der Neupflanzung der Bäume. Dies betrifft zurzeit ca. 1.000 Bäume.
Überwiegend wird dabei Trinkwasser verwendet, da das Leitungsnetz der Berliner
Wasserbetriebe flächendeckend in allen Straßen in ausreichender Kapazität verfügbar ist.
Die Verwendung von Tiefbrunnenwasser erfolgt nicht wegen fehlender Tiefbrunnen im
Bereich der Straßen. Oberflächenwasser wird nicht verwendet, da der logistische Aufwand
für den Transport des Wassers unwirtschaftlich ist.“
Spandau:
„In Spandau werden Oberflächenwasser (geschätzt 7.000 m³) und Trinkwasser (geschätzt
5.000 m³), aber kein Brunnenwasser für Straßenbäume verwendet.“
Steglitz-Zehlendorf:
„In der Regel ist die Entfernung zwischen Einsatzort (Wässern) und Aufnahmeort (Brunnen,
Gewässer) zu groß und damit unwirtschaftlich. Daher erfolgt die Bewässerung über lokales
Stadtwasser.
In Steglitz-Zehlendorf gibt es keine Brunnen, die eine leistungsfähige Befüllung von Tanks
ermöglichen würden.
3
Auch eine Entnahme von Oberflächenwasser bietet sich im Bezirk Steglitz-Zehlendorf aus
verschiedenen Gründen nicht an (Gewässer schwer erreichbar, Entnahme wäre schädlich,
Wasserqualität teilweise fragwürdig). In den letzten Jahren fehlte auch in Oberflächengewässern häufig Wasser.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Die Bewässerung von Straßenbäumen erfolgt über Wasserfässer, die mit LKWs
transportiert werden. Die Auffüllung der Wasserfässer erfolgt über Standrohre der Berliner
Wasserbetriebe die an das Trinkwassernetz angeschlossen werden. Im Straßenland stehen
keine Tiefbrunnen oder unterirdische Regenwasserzisternen zur Bewässerung zur
Verfügung.“
Neukölln:
„Straßenbäume werden in Abhängigkeit von der Notwendigkeit unter Berücksichtigung der
technischen Möglichkeiten/örtlichen Situation und finanziellen Mittel bewässert. Im
öffentlichen Straßenland steht eine Vielzahl von Hydranten zur Verfügung. Diese sind im
Hinblick auf die Effizienz der „Betankung“, dem damit verbundenen Zeitaufwand und somit
auf die damit verbundenen Kosten in der Regel wohl deutlich günstiger als die Nutzung von
Brunnen-/Oberflächenwasser.
Die Entnahme bei Oberflächengewässern müsste zudem vorab rechtlich mit den
zuständigen Wasserbehörden abgestimmt werden – zumal diese dann auch in Abhängigkeit
der Pegelstände möglich wäre, das heißt zum Beispiel bei Niedrigwasser würde die
Entnahme sicherlich versagt werden. Zusätzlich gebohrte (Tief-) Brunnen würden neben
den Herstellungskosten auch laufende Unterhaltungskosten verursachen.
Weitere Themen wären die (regelmäßig!) zu prüfende Wasserqualität, gegebenenfalls
notwendige Fahrzeugumbauten (Pumpen) und die Befahrbarkeit/Zugänglichkeit der
Zapfstellen nebst Arbeitssicherheitsaspekten bei beiden Varianten. Zudem würde
entsprechend in das (örtliche) Wassermanagement eingegriffen werden, was
gegebenenfalls negative Auswirkungen hätte, wie sinkende Grundwasserstände/Entnahme
von Schichtenwasser o.ä., teilweise – wie z.B. bei Einzelbauvorhaben zu beobachten – mit
negativen Auswirkungen für die umliegende Vegetation.“
Treptow-Köpenick:
„Das Trinkwassernetz ist mit seinem Leitungs- und Hydrantensystem sehr gut ausgebaut
und für alle nutzbar. Brunnenwasser steht nur örtlich begrenzt aus eigenen Systemen wie
im Treptower Park zur Verfügung.
Auch Zisternen stehen für die Bewässerung des öffentlichen Grüns nicht zur Verfügung.
Hier wäre dann ebenso die Verteilung des Wassers ohne Leitungssysteme zu organisieren.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Die Bewässerung der Bäume erfolgt im Bezirk Marzahn-Hellersdorf vom Fachbereich Grün
sowohl aus Brunnenwasser als auch aus Trinkwasser. Da, wo es möglich ist, erfolgt die
Bewässerung natürlich aus Brunnenwasser.“
Lichtenberg:
„Der überwiegende Teil der Straßenbäume in Lichtenberg wird durch die Parkpflegereviere
mit Hilfe von Tiefbrunnen bewässert. Nur ein geringer Teil wird mit Hilfe von Standrohren
mit Trinkwasser bewässert. Da die Kapazität des Personals für die Bewässerung der Bäume
in Lichtenberg nicht ausreicht, wird ein Teil der Bäume durch Fremdfirmen, Garten- und
Landschaftsbaufirmen bewässert.“
4
Reinickendorf:
„Zur Bewässerung von Straßenbäumen stehen im Bezirk Reinickendorf keine Brunnen und
klimabedingt kein Oberflächenwasser zur Verfügung. Oberflächenwasser ist im Übrigen
aufgrund seiner Qualität zur Bewässerung der Bäume nicht geeignet.“
Frage 2:
Wie viele Brunnenanlagen stehen zur Bewässerung von Straßenbäumen berlinweit zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Die Bezirksämter / Straßen- und Grünflächenämter, in deren Zuständigkeit die Pflege und
Unterhaltung der Bäume auf öffentlichem Straßenland liegt, teilen diesbezüglich mit:
Mitte:
„In Mitte stehen aus den oben genannten Gründen keine Brunnen zur Bewässerung der
Straßenbäume bereit.“
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Im Bezirk steht folgende Anzahl an Straßenpumpen zur Verfügung:
Ortsteil Friedrichshain: 18 Straßenpumpen
Ortsteil Kreuzberg: 42 Straßenpumpen
Die Straßenpumpen werden von Anwohnenden zur Bewässerung von Straßenbäumen
genutzt.“
Pankow:
„In Pankow gibt es keinen Grundwasserbrunnen, der ausschließlich für das Wässern von
Straßenbäumen vorgesehen ist. Im Stadtgebiet stehen im öffentlichen Straßenland
Notwasserbrunnen (Straßenbrunnen), mit denen ohne elektrischen Betrieb von Hand
Grundwasser gepumpt werden kann, zur Verfügung. Für Pankow sind insgesamt 136
Straßenbrunnen gelistet, von denen 2019 insgesamt 101 funktionsfähig waren. Für die
Unterhaltung ist teilweise der Bezirk zuständig (31 Stück), ein Teil wird über den Bund
finanziert (105 Stück).“
Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Hierzu können keine Angaben gemacht werden.“
Spandau:
„Für eine effiziente, wirtschaftliche Bewässerung von Straßenbäumen sind die bestehenden
Grundwasserbrunnen nicht geeignet. Ausgehend von einem Wassertank von mindestens
fünf cbm Füllmenge, ist die Ladezeit im Vergleich nicht diskutabel.“
Steglitz-Zehlendorf:
„In Steglitz-Zehlendorf gibt es zur Bewässerung von Straßenbäumen keine speziellen
Brunnenanlagen. 135 Straßenpumpen auf öffentlichem Straßenland sind funktionstüchtig
und können zur Bewässerung von Bäumen benutzt werden.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“
5
Neukölln:
„In Neukölln stehen keine Brunnenanlagen zur Bewässerung von Straßenbäumen zur
Verfügung – lediglich in manchen Parkbereichen wie z.B. Schlosspark Britz.“
Treptow-Köpenick:
„Für die Bewässerung des Straßengrüns stehen keine Brunnen zur Verfügung.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Es stehen für die Bewässerung der Bäume vier Tiefbrunnen (Geraer Ring, Nähe AltLandsberger-Tor, Zossener Straße, Schlosspark Biesdorf) zur Verfügung.“
Lichtenberg:
„8 Tiefbrunnen.“
Reinickendorf:
„Im Bezirk Reinickendorf stehen 159 funktionsfähige Brunnenanlagen zur
Trinkwassernotversorgung der Bevölkerung zur Verfügung.“
Frage 3:
Gibt es darüber hinaus Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer, welche zur Bewässerung
der Straßenbäume zur Verfügung stehen, und in welchem Umfang wurden diese genutzt?
Antwort zu 3:
Die Bezirksämter / Straßen- und Grünflächenämter, in deren Zuständigkeit die Pflege und
Unterhaltung der Bäume auf öffentlichem Straßenland liegt, teilen diesbezüglich mit:
Mitte:
„Es wird auf die Beantwortung zu 1. verwiesen.“
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Im Bezirk gibt es keine Regenwasserauffangbecken, die genutzt werden könnten. Die
Oberflächengewässer wie Spree und Landwehrkanal haben sich als nicht geeignet für die
Bewässerung erwiesen.“
Pankow:
„In Pankow sind dem Straßen- und Grünflächenamt keine Wasserspeicher bekannt, die
genutzt werden können.“
Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Es stehen keine Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer für die
Bewässerung von Straßenbäumen zur Verfügung.“
Spandau:
„In Spandau gibt es keine Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer, welche
zur Bewässerung der Straßenbäume zur Verfügung stehen. Stehende Gewässer sollten
nicht zur Wassergewinnung genutzt werden.“
6
Steglitz-Zehlendorf:
„In Steglitz-Zehlendorf gibt es zur Bewässerung von Straßenbäumen keine geeigneten
Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“
Neukölln:
„Nein.“
Treptow-Köpenick:
„Die Jahres-Niederschlagsmengen sind leider weiterhin rückläufig, sodass es wenig sinnvoll
erscheint, Sammelsysteme zu errichten, die zudem recht kostenintensiv wären. Sinnvoller
scheint daher die Pflanzung von Straßenbäumen mit einem Muldensystem zu kombinieren,
wie schon in Teilen des Wista-Bereiches in Adlershof und in Teilen von Altglienicke (Köllner
Viertel) ausgeführt.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Es gibt im Bezirk Regenwasserrückhaltebecken und auch Oberflächengewässer. Sie
können aber für die Bewässerung nicht genutzt werden, da sie eine dafür ungünstige Lage
und einen zu niedrigen Wasserstand haben.“
Lichtenberg:
„Es stehen keine Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer zur Verfügung.“
Reinickendorf:
„Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer stehen zur Bewässerung der
Straßenbäume nicht zur Verfügung.“
Frage 4:
Wie hoch waren die Kosten für die Bewässerung von Straßenbäumen in den Jahren 2016 bis 2019?
(Aufgeschlüsselt nach Wasserkosten und erbrachter Dienstleistung)
Antwort zu 4:
Die Bezirksämter / Straßen- und Grünflächenämter, in deren Zuständigkeit die Pflege und
Unterhaltung der Bäume auf öffentlichem Straßenland liegt, teilen diesbezüglich mit:
Mitte:
„2016: 4.682,90 €
2017: 2.930,60 €
2018: 3.702,62 €
2019: 4.666,35 €
2018 wurden 480 m³ verbraucht.
2019 wurden 822 m³ verbraucht.
Es wurden die Jungbäume im ersten bis fünften Standjahr gegossen. Leider lassen sich die
verbrauchten m³ nur bis 2018 zurückverfolgen da die statistische Auswertung erst seit 2018
jährlich erfolgt.“
7
Friedrichshain-Kreuzberg:
„2016 und 2017 wurden keine Extra-Bewässerungen von Straßenbäumen vorgenommen,
da es sich (insbesondere 2017) nicht um „Dürrejahre“ handelte. 2018 hat die Berliner
Stadtreinigung (BSR) die Bewässerung ab dem Sommer an ausgewählten Standorten
vorgenommen. Die Ausgaben betrugen insgesamt 18.000 €.
2019 wurden 84.000 € für die Bewässerung von Bäumen im Straßenland und in
Grünanlagen verausgabt.“
Pankow:
„Die Anfrage kann nur unvollständig beantwortet werden.
Bewässerung von Straßenbäumen durch beauftragte Firmen:
2016: ca. 44.000 €
2017: ca. 49.000 €
2018: ca. 42.600 €
2019: ca. 52.300 €
Darüber hinaus wurden weitere Aufträge für die Wässerung von Straßenbäumen vergeben,
die jedoch nicht über die Kostenerfassung der Grünunterhaltung abgebildet werden dürfen,
z. B. im Rahmen von laufenden Straßen-Baumaßnahmen, Entwicklungspflege beauftragt
über Mittel der Stadtbaumkampagne. Die Eigenleistung der Pflegereviere wird über die
Kosten-Leistungs-Rechnung erfasst, bildet aber nicht ab, wie viel Personaleinsatz für das
Wässern von Straßenbäumen eingesetzt wurde.“
Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Die Kosten können nur ungefähr angegeben werden. Ca. 1/3 der Kosten entfallen auf die
reinen Wasserkosten.
2016 30.000 €
2017 20.000 € (Im Jahre 2017 waren die Regenfälle überdurchschnittlich hoch.)
2018 70.000 €
2019 80.000 €“
Spandau:
„Es gibt dazu keine genaue Statistik in Spandau.
2020 werden rund 450.000 € für die Bewässerung von Straßenbäumen ausgegeben. 2019
wurden 200.000 € für diesen Zweck ausgegeben, in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils
zwischen 100 und 150.000 €.
In den Jahren 2019 und 2020 wurden/werden rund 5.000 cbm Trinkwasser verbraucht. Die
Wasserkosten entsprechen den jeweils aktuellen Wasserpreisen der Berliner
Wasserbetriebe.
Die genannten jährlichen Gesamtkosten der Bewässerung von Straßenbäumen in Spandau
haben weder einen Zusammenhang zu einer nachhaltigen Wasserversorgung der
Spandauer Straßenbäume noch einen Zusammenhang zur notwendigen personellen und
finanziellen Ressource für diese spezielle Dienstleistung.“
Steglitz-Zehlendorf:
„Die Bewässerung von Straßenbäumen erfolgte in den angefragten Jahren ausschließlich
über Firmenvergaben. Dabei wurden nur die Gesamtkosten für Material (hier Wasser) und
Lohn abgerechnet. Eine Aufsplittung ist daher nicht möglich.
8
Entstandene Kosten durch Abrechnungen (ohne eigenen Vergabe- und Abrechnungsaufwand, der nicht ermittelt wurde):
2016: 88.608 €
2017: 106.688 €
2018: 166.065 €
2019: 184.623 €“
Tempelhof-Schöneberg:
„Die Bewässerung von Straßenbäumen erfolgt über Firmenvergabe. Die dabei anfallenden
Wasserkosten werden nicht gesondert ausgewiesen.“
Neukölln:
Die entstandenen Kosten lassen sich nicht so ohne Weiteres detailliert auflisten, da z.B. mit
Firmen „nur“ einzelne Bewässerungsgänge, das heißt Wasser und Erbringung der
Dienstleistung, als Abrechnungsgrundlage dienen. Eigenleistungen durch Mitarbeitende
des Straßen- und Grünflächenamtes müssten aufgeschlüsselt werden nach den
eigentlichen Wasserkosten und den Nebenkosten (Düngemittel, Fahrzeuge, Personal,
Betriebsmittel, Technik wie z.B. Bewässerungssteuerung, Wassersäcke etc.) und
Entnahmestellen (teilweise in eigenen Parkanlagen oder Betriebstätten, ebenso über
öffentliche Hydranten = andere „Wasserabrechnungsgrundlagen“). Hinzu kommen z.B. bei
der Unterstützung durch das Technische Hilfswerk (THW) lediglich die Wasser- und
Betriebskosten, was die eigentlich entstandenen Kosten nicht vollständig abbildet. Weiterhin
kommen hinzu die einzelnen Bewässerungskosten bei Neupflanzungen im Rahmen der
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sowie die externe Dienstleistung zum Auslesen von
Feuchtesensoren.
„Reine“ Firmenvergaben in den Jahren 2016-2019 für die Bewässerung von
Straßenbäumen (Standzeit in der Regel vier bis zehn Jahre nach Pflanzung):
Jahr Kosten (brutto)
in €
2019 75.100
2018 58.700
2017 5.900
2016 -/-
Mengenabrechnung z.B. Standrohre BWB:
Jahr Menge
in m³
Wasserkosten
in €
Mietentgelt
in €
7 % MwSt.
in €
gesamt
in €
2019 43 72,84 318,24 27,38 418,46
2018 346 586,12 108,80 48,64 743,56
2017 169 286,29 77,50 25,47 389,26
2016 14 23,72 287,50 21,79 333,01
Achtung: Diese Zahlen bilden NICHT den wirklichen Bedarf ab!“
Treptow-Köpenick:
„Die Kosten für die Bewässerung waren:
2016 137.000 €
2017 200.000 €
9
2018 245.000 €
2019 245.000 €
Die Kosten für Wasser belaufen sich jeweils auf unter 20 % der Gesamtkosten. Derzeit
kostet 1 m³ Wasser 1,813 € Brutto.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Hierzu wird keine Statistik geführt, weswegen keine Angaben gemacht werden können.“
Lichtenberg:
„2019: 86.000 € Fremdleistung (Material- und Dienstleistung).
Die Aufschlüsselung der Wasser- und Stromkosten für die Bewässerung von
Straßenbäumen ist gegenwärtig nicht möglich.“
Reinickendorf:
„Wasserkosten 2016-2019: 31.000 €
Dienstleistungen 2016-2019: 400.000 €“
Berlin, den 15.06.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz