Im Dezember 2020 wurde das Netz der Fluglärmmessstellen rund um den #Flughafen Berlin Brandenburg um vier neue Messstellen erweitert. Heute wurde die #Messstelle Nummer 34 in #Ragow auf dem Grundstück von Bürgermeisterin Maja Buße in Betrieb genommen. Die weiteren neuen Messstellen stehen in #Königs Wusterhausen auf dem Gelände des Museums #Funkerberg, am Müggelsee auf einem Gebäude des Lehrkabinetts #Teufelssee sowie in Boddinsfelde auf dem #Reiterhof. Anfang 2021 kommen vier weitere Messstellen im öffentlichen Straßenland entlang der Flugrouten der südlichen Start- und #Landebahn des #BER hinzu. Insgesamt messen dann 30 stationäre Messstellen den #Fluglärm am BER. Zusätzlich werden durch die #Flughafengesellschaft monatlich wechselnde mobile Fluglärmmessungen mit zwei Messstationen im Umfeld des BER durchgeführt.
Michael Halberstadt, Geschäftsführer Personal der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die #Fluglärmmessung ist ein wichtiger Bestandteil der Flughafengesellschaft im Bemühen um Transparenz sowie bei der Reduzierung von Fluglärm. Wir stellen alle Daten online zur Verfügung, so dass alle Interessierten öffentlich und zu jederzeit nachvollziehen können, welche Belastungen durch den Flughafen eintreten. Bereits seit 2005 erheben wir zudem lärmbezogene Entgelte und werden dieses System weiter verbessern. Wer viel Lärm macht, muss auch deutlich mehr bezahlen.“
Die Messwerte werden jede Sekunde rund um die Uhr erfasst. Daraus wird der Maximalpegel pro Überflug sowie der Dauerschallpegel pro Tag, Nacht, Monat und Jahr ermittelt. Alle Messwerte können online abgerufen werden.
Unter travisber.topsonic.aero werden aktuelle Flugspuren und Messwerte veröffentlicht.
Unter laerm.berlin-airport.de sind Monatsberichte und Jahresbericht zu finden.
Der Bereich Umwelt & #Schallschutz der Flughafengesellschaft übernimmt die tägliche Funktionskontrolle der Messstellen, die manuelle Prüfung aller zugeordneten Messwerte sowie die zweimal jährliche Wartung vor Ort mit Kalibrierung. Zudem erfolgt alle zwei Jahre eine Eichung der Messkette. Die Technik der neuen Messstellen wurde aus Tegel übernommen, so dass die Errichtung nur die Hälfte der sonst anfallenden Kosten erforderte.
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Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
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Sie haben nachgedacht, getüftelt, Elemente hin- und hergeschoben. Jetzt konnten die Planer der Deutschen Bahn (#DB) den Knoten durchschlagen. Sie haben für den zweiten #S-Bahn-Tunnel in der Berliner #Innenstadt eine #Streckenführung vorgestellt, mit der die Nachbarn leben können. So sieht der #Bundestag anders als bei bisherigen Varianten nun keine Gefahr für das #Reichstagsgebäude mehr. Auch lasse das Konzept das #Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten #Sinti und Roma „weitestgehend unberührt“, lobte der #Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Damit nähert sich eine Diskussion, die das #S-Bahn-Projekt immer wieder zu verzögern drohte, nach mehreren Jahren dem Ende. Allerdings ist noch ein weiterer Akteur einzubeziehen.
Eine Demonstrantin hält ein Protestplakat gegen die Anti-Corona-Maßnahmen in die Höhe, schwarze Limousinen bringen Abgeordnete zur Plenarsitzung im Bundestag. Jenseits der Scheidemannstraße beginnt der Tiergarten, der an diesem Tag grau und struppig aussieht. In dem Park befindet sich seit 2012 das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma. Es erinnert an die Ermordung von mehreren Hunderttausend Menschen, die als „Zigeuner“ verfolgt wurden. Deutlich wird: Zwar geht es bei der Debatte über den S-Bahn-Tunnel nur um einen kleinen Teil des Parlaments- und Regierungsviertels. Aber er ist ein politischer Ort, aufgeladen mit Themen aus der Vergangenheit und …
Vieles ist anders in diesem Jahr, auf eines ist aber Verlass: Rund 3500 Beschäftigte der #BVG sind an #Heiligabend für Berlin und seine Menschen im Einsatz. Auf Fahrersitzen, in den Leitstellen, bei der Sicherheit und Infrastruktur und vielen anderen Bereichen sorgen sie dafür, dass der Rest der Stadt ein paar unbeschwerte Stunden genießen kann. Auch an den #Weihnachtsfeiertagen und zum #Jahreswechsel sind jeweils mehrere Tausend BVGer*innen im Dienst.
Die BVG bietet dabei – trotz der beschlossenen Corona-Beschränkungen – das volle Platzangebot und die dichten Takte, wie sie im regulären Ferienfahrplan vorgesehen sind. An Heiligabend fahren alle Busse und Bahnen nach den Samstagsfahrplänen. Am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag gelten die Sonntagsfahrpläne.
Weitere Informationen zu Bus und Bahn im Detail finden sich wie immer im BVG #Navi sowie in der App BVG #Fahrinfo Berlin. Die BVG wünscht allen Berlinerinnen und Berlinern ein frohes Fest und einen guten und vor allem gesunden Start ins neue Jahr!
Vergangene Woche war es nur eine Seite, jetzt ist die komplette #Autobahn dicht: Zwischen Freitag (18. Dezember/20 Uhr) und Montag (21. Dezember/5 Uhr) wird der #Pankow-Zubringer #A114 gesperrt. Die #Sperrung betrifft den Abschnitt zwischen den Ausfahrten #Schönerlinder Straße und #Pasewalker Straße. Die Umleitungsstrecke führt wieder über Französisch Buchholz und ist ausgeschildert.
Die Deutsche Bahn AG hat mit den sogenannten Vorplanungen des Abschnitts von #Ducherow zur Insel begonnen, wie das Schweriner Verkehrsministeriums am Donnerstag (17. Dezember 2020) mitteilte. Grundlage sei eine #Finanzierungsvereinbarung, die Bund und Land Anfang Dezember unterzeichnet hatten.
Strecke war bis 1945 schnellste Verbindung nach #Usedom
Die Bahnstrecke Berlin-Pasewalk-Ducherow und dann über das Wasser bei #Karnin nach #Swinemünde und #Heringsdorf war bis 1945 die kürzeste und schnellste Verkehrsverbindung nach Usedom. Im Krieg wurde die #Hubbrücke bei Karnin zerstört. Seitdem gab es mehrfach Initiativen, die einen Wiederaufbau anregten.
Bahnstrecke könnte Usedom von Autokolonnen entlasten
Anhand solcher Vorplanungen werden die konkreten Grundlagen und Kostenschätzungen für einen #Wiederaufbau ermittelt. Verkehrsminister Christian #Pegel (SPD) erklärte, mit einer solchen #Bahnanbindung könne die Insel von Autokolonnen entlastet werden, was auch für den Klimaschutz wichtig wäre. Er erwarte eine Kosten-Nutzen-Rechnung, die auch die Aufnahme in einen #Bundesverkehrswegeplan rechtfertigt. Ergebnisse sollen 2022 vorliegen. «Das Land geht hier in Vorleistung», sagte Pegel. Das Land hatte insgesamt 2,8 Millionen Euro für die Vorplanungen …
• Die neuen #FLEXITY-Straßenbahnen sind mit innovativen, geräuscharmen
Fahrgestellen ausgestattet, die die #Lebenszykluskosten signifikant reduzieren
und sie verfügen über eine Klimaanlage mit energiesparender #Wärmepumpe
• 50 Meter lange Straßenbahnen bieten mehr Fahrgastkapazität
• Bombardier übernimmt die komplette #Materialversorgung für die gesamte #Lebensdauer der Fahrzeuge
Berlin, 15. Dezember 2020 – Der globale Mobilitätsanbieter #Bombardier Transportation hat von den
Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) den Zuschlag für einen #Rahmenvertrag zur Lieferung von bis zu 117
BOMBARDIER FLEXITY-Straßenbahnen und deren #Ersatzteilversorgung für bis zu 32 Jahre erhalten.
Der Auftragswert beläuft sich auf bis zu rund 571 Millionen Euro (693 Millionen US-Dollar). Gleichzeitig
hat die BVG eine erste Bestellung über 20 Bahnen und deren Ersatzteilversorgung für bis zu 32 Jahre
abgerufen. Der Auftragswert dieses Abrufs beläuft sich auf rund 115 Millionen Euro (140 Millionen USDollar).
„Ich bedanke mich für das Vertrauen und die Gelegenheit, mit diesem neuen Auftrag ein weiteres
Kapitel unserer dreißigjährigen guten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit aufzuschlagen. Wir
freuen uns, die BVG auch weiterhin mit modernen FLEXITY-Straßenbahnen beliefern dürfen. Zum
ersten Mal übernimmt Bombardier nun auch die komplette Materialversorgung für die BVG über die
gesamte Lebensdauer der Fahrzeuge zu einem festen Kilometerpreis und bietet damit
Kalkulationssicherheit“, sagte Marco Michel, Deutschlandchef bei Bombardier Transportation.
„Die neuen FLEXITY-Fahrzeuge sind eine konsequente Weiterentwicklung der bewährten Bahnen, die
mit innovativen Fahrwerken leiser und mit der dazugehörigen Antriebstechnik energieeffizienter durch
die Stadt rollen werden und damit ein wichtiger Baustein für das Erreichen der Berliner
Klimaschutzziele sind“, ergänzte Dirk Wunderlich, zuständig für das Nahverkehrsgeschäft bei
Bombardier Transportation.
Mit dieser ersten Bestellung erhält die Berliner FLEXITY- Straßenbahnfamilie eine neue Generation.
Sie wird dabei zunächst um drei fünfteilige und 17 neunteilige Fahrzeuge ergänzt. Die extralangen
Straßenbahnen sind mit einer Länge von 50 Metern zehn Meter länger als alle anderen BVGStraßenbahnen und bieten mehr Fahrgastkapazität. Die neuen Bahnen sind mit einem ebenen
Fußboden über den Fahrwerken sowie mit breiteren Durchgängen ausgestattet. Eine verringerte
Einstiegshöhe ermöglicht zudem einen barrierefreien Zugang in die Straßenbahn und sorgt damit für
einen schnellen Fahrgastwechsel, der zu einer höheren Fahrplantreue beitragen kann.
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Großzügige, barrierefreie Multifunktionsbereiche bieten viel Platz für Fahrgäste, Kinderwagen,
Rollstühle oder Fahrräder. Sitzende Fahrgäste können sich auf einen unverbauten Blick nach draußen
freuen. Zudem werden die Fahrzeuge mit modernster Sicherheitstechnik wie dem weltweit ersten
zugelassenen Fahrerassistenzsystem ODAS (Obstacle Detection Assistance System) zur
Kollisionsvermeidung ausgestattet. Das große Sichtfeld des Fahrers, sowie dessen geräumiger und
ergonomisch optimierter Arbeitsplatz mit Touchscreen-Displays, ermöglichen einen guten Überblick
und sorgen damit ebenfalls für erhöhte Sicherheit. Die neuen Straßenbahnen sollen ab Ende 2022
ausgeliefert werden.
Die Anzahl FLEXITY-Straßenbahnen in Berlin wird mit diesem ersten Abruf auf insgesamt 251
Fahrzeuge wachsen. Die letzte Bahn für die Bestandsflotte, die dann aus insgesamt 231 FLEXITYStraßenbahnen besteht, wird 2021 geliefert. In 42 deutschen Städten fahren rund 1.000 FLEXITYStraßenbahnen von Bombardier. Mehr als 5.000 Straßen- und Stadtbahnen aus dem Hause
Bombardier sind weltweit erfolgreich im Fahrgasteinsatz oder bestellt.
Über Bombardier Transportation
Bombardier Transportation ist ein weltweit führender Hersteller von Mobilitätslösungen und verfügt über
das breiteste Portfolio der Bahnbranche. Zur Produktpalette zählen das gesamte Spektrum
schienengebundener Fahrzeuge, Fahrzeugkomponenten sowie Signal- und Steuerungstechnik. Zudem
bietet das Unternehmen komplette Transportsysteme und ist erfolgreich in den Bereichen
datenbasierter Bahndienstleistungen und Elektromobilität aktiv. Bombardier Transportation verbindet
Technologie und Leistung mit Empathie, setzt kontinuierlich neue Standards für nachhaltige Mobilität
und schafft mit integrierten Verkehrslösungen entscheidende Vorteile für Transportunternehmen,
Fahrgäste und Umwelt. Mit seinen Produkten und Dienstleistungen ist der Konzern in über 60 Ländern
vertreten. Bombardier Transportation hat rund 36,000 Beschäftigte. Die Konzernzentrale befindet sich
in Berlin.
Über Bombardier
Mit mehr als 52.000 Mitarbeitern in zwei Geschäftsfeldern ist Bombardier ein weltweit führendes
Unternehmen in der Transportbranche, das innovative und wegweisende Flugzeuge und Züge
entwickelt. Unsere Produkte und Dienstleistungen bieten ein erstklassiges Transporterlebnis und
setzen neue Maßstäbe in Bezug auf Fahrgastkomfort, Energieeffizienz, Zuverlässigkeit und Sicherheit.
Mit Hauptsitz in Montreal, Kanada, verfügt Bombardier über Produktions- und Entwicklungsstandorte in
über 25 Ländern in den Geschäftssegmenten Geschäftsluftfahrt und Schienenverkehr. Die Aktien von
Bombardier werden an der Börse von Toronto (BBD) gehandelt. Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember
2019 erzielte Bombardier einen Umsatz in Höhe von 15,8 Mrd. US-Dollar. Aktuelle Mitteilungen und
weitere Informationen finden Sie unter www.bombardier.com. Oder folgen Sie uns auf Twitter
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Bombardier und FLEXITY sind Marken der Bombardier Inc. oder ihrer Tochterunternehmen.
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Der #Flughafen Berlin Brandenburg #Willy Brandt hat zwei wichtige Zertifikate für die strikte Einhaltung von #Hygiene-Maßnahmen während der #COVID-19-Pandemie erhalten. Als erstem deutschen Flughafen bescheinigte jetzt der internationale Flughafenverband Airports Council International (#ACI) dem #BER die „Airport Health Accreditation“. Im Rahmen dieser Zertifizierung bewertet die ACI Hygienemaßnahmen und –verfahren, die nach der COVID-19-Pandemie an Flughäfen eingeführt wurden. Kurz zuvor hatte der BER ebenfalls als erster deutscher Flughafen das Deutsche #Hygienezertifikat erhalten. Beide Zertifikate garantieren damit ein hohes Maß an Sicherheit für die Passagiere während ihres Aufenthalts in den Terminals 1 und 5 des neuen Flughafens.
Für beide Zertifikate wurden die Ausstattung in den Terminals und die Abläufe vom #Check-in bis zur #Gepäckausgabe nach strengen Vorgaben geprüft. Dazu gehören die Ausstattung der Terminals mit #Plexiglasscheiben, #Abstandsmarkierungen oder #Desinfektionsmittelspendern, die Kommunikation mit den Passagieren sowie #mikrobiologische Abstriche von Oberflächen in den Check-in-Bereichen, in Warteräumen oder Aufzügen durch das Deutsche Hygienezertifikat.
Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir bedanken uns für die Anerkennung und sind stolz auf die beiden Zertifikate. Wir haben von Anfang an am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um während der Corona-Pandemie das Risiko einer Ansteckung für Passagiere, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu minimieren. Unsere Bemühungen um eine hohe Sicherheit werden durch die beiden Zertifikate bestätigt. Wir werden weiterhin alles tun, um diesen Standard zu halten.“
Luis Felipe de Oliveira, Generaldirektor ACI World: „Ich möchte Ihnen und Ihrem Team am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt zur ‚Airport Health Accreditation‘ des ACI gratulieren. Diese Leistung zeigt Passagieren, Mitarbeitern, Aufsichtsbehörden und Regierungen, dass der BER allen Reisenden ein sicheres Flughafenerlebnis bietet, das Gesundheitsrisiken reduziert, Vertrauen schafft und somit einen wichtigen Beitrag zur Wiederbelebung des Flugbetriebs leistet. Die Erholung der Branche von den Auswirkungen von COVID-19 erfordert koordinierte, globale Anstrengungen. Die Akkreditierung des BER zeigt, dass die Flughafengesellschaft sich zu hohen Gesundheits- und Hygienestandards verpflichtet fühlt, die den weltweit anerkannten Standards und Protokollen entsprechen.“
Olivier Jankovec, Generaldirektor von ACI Europe: „Angesichts der COVID-19-Krise hat die Branche schnell gehandelt, um neue Standards zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit für Passagiere und Personal zu schaffen. Die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg hat die Gesundheits- und Hygienemaßnahmen nach den Richtlinien des ACI am BER sorgfältig umgesetzt. Das ist ein Ergebnis harter Arbeit und großen Engagements.“
Dr. Gerlinde Wagner, Geschäftsführerin Deutsches Hygienezertifikat: „Die Flughafengesellschaft legt großen Wert auf einwandfreie Hygiene und Sauberkeit. Der BER ist dafür optimal ausgestattet und bietet alle Voraussetzungen dafür, dass seine Kunden sich gut aufgehoben fühlen können.“
Im internationalen #Flughafenverband Airports Council International (ACI) sind rund 2.000 Flughäfen in 176 Ländern zusammengeschlossen. Der ACI wurde 1991 gegründet und fördert die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern und Partnern im Bereich des #Luftverkehrs.
Das Deutsche Hygienezertifikat (DHZ) wurde im Januar 2008 gegründet und ist ein unabhängiges Beratungs- und Prüfungsunternehmen in Deutschland, das Unternehmen für einwandfreie Hygiene und Sauberkeit auszeichnet. Gemessen an staatlich vorgegebenen Anforderungen werden Betriebe von ausgebildeten Fachkräften zertifiziert.
Beide Zertifikate finden Sie online in unserem Pressebereich.
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Die BVG macht Ihren Fahrgästen, die nicht so gut zu Fuß sind, verfrühte Weihnachtsgeschenke. Am heutigen Mittwoch, 16. Dezember 2020, gehen gleich zwei neue Aufzüge in Betrieb. Auf den U-Bahnhöfen Sophie-Charlotte-Platz (ab 15 Uhr) und Kurfürstenstraße (ab sofort) sorgen sie für mehr #Barrierefreiheit.
Auf der Station #Sophie-Charlotte-Platz verbindet der erste #Aufzug den Bahnsteig der #U2 (Fahrtrichtung Ruhleben) und die Straßenebene miteinander. Der zweite Aufzug, der den Bahnsteig der U2 (Fahrtrichtung Pankow) mit dem Straßenland verbindet, wird voraussichtlich Ende März 2021 in Betrieb geben. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau belaufen sich insgesamt auf rund 4,3 Millionen Euro.
Neben dem Aufzug wurde die Station mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet, der Asphaltboden erneuert und die Bahnsteigkanten angepasst. Die Zugangstunnel sowie die sanierten Ausgänge wurden mit neu gebrannten Fliesen nach den originalen Vorbildern verkleidet. Der Bau war für die Fachleute eine besondere Herausforderung. Da sich der U-Bahnhof im Grundwasser befindet, mussten für die Baumaßnahmen wasserdichte Baugruben erstellt und zahlreiche Leitungen um die Ausgänge und Aufzüge herum umverlegt und erneuert werden.
Jetzt 138 U-Bahnhöfe stufenfrei erreichbar
Auf dem Bahnhof #Kurfürstenstraße verbindet der heute eröffnete Aufzug die Bahnsteige der #U1/#U3 und die Straßenebene (Mittelinsel Kurfürstenstraße) miteinander. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau belaufen sich auf rund 1,7 Mio. Euro. Neben dem Aufzug wurde die Station mit neuen Bodenfliesen auf dem Bahnsteig sowie einem Blindenleitsystem ausgestattet. Die Mittelinsel im Straßenland wurde zudem vergrößert.
Mit den beiden neuen Anlagen sind nun 138 Berliner U-Bahnhöfe stufenlos erreichbar. Insgesamt 184 Aufzüge sind auf den #BVG-Stationen im Einsatz.
Frage 1:
Wie viele Anfragen von privaten oder öffentlichen Bedarfsträgern hat es für jeweils welche Bau- oder
Nutzungsvorhaben (z.B. #Wohnungsbau, #Schienenverkehrszwecke, Schul- und Kitabau, gewerbliche,
kulturelle) in den vergangenen zehn Jahren gegeben, die sich auf #Vorhalteflächen für den geplanten 17.
Bauabschnitt der #Bundesautobahn#A100 beziehen (bitte einzeln und jeweils nach Jahren auflisten)?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der #Informationspflicht gemäß § 17 Gesetz zur Ausführung des #Baugesetzbuchs (#AGBauGB) wurde die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz durch die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen bei folgenden #Bauvorhaben beteiligt:
2013: An den Treptowers, Strandbar, temporär genehmigt
2017: Kietzer Weg 18, temporäre Halle, genehmigt
2017: Am Containerbahnhof, Trafostation DB AG, zugestimmt
2018: Markgrafendamm 7-10, Wohngebäude, zugestimmt
2018: Markgrafendamm 7-10, Wohngebäude, genehmigt
2019: Alt-Stralau 70/Markgrafendamm 1-2, Wohn- und Geschäftshaus, genehmigt
2020: Elsenstraße 115, vorhabenbezogener B-Plan, in Aufstellung
2020: Markgrafendamm 4, Wohnhaus, vsl. Genehmigt
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Frage 2:
Wie viele der vorbezeichneten Anfragen wurden durch welche zuständige Stelle jeweils mit welchem
Ergebnis auf welcher Rechtsgrundlage beantwortet bzw. beschieden?
Antwort zu 2:
Die Bescheidung der jeweiligen Bauanträge erfolgt durch das zuständige Bezirksamt. Die
Beteiligung der Senatsverwaltungen erfolgt im Rahmen der Verpflichtung des § 17
AGBauGB (Informationspflicht, gesamtstädtisches Interesse).
Die Prüfung des gesamtstädtischen Interesses bezog sich in den unter 1. genannten
Bauvorhaben auf die Flächennutzungsplanung und die darin enthaltene Darstellung der
Trasse der A 100. In allen Fällen waren gesamtstädtische Interessen zwar berührt, die
beantragten Bauvorhaben widersprachen diesen jedoch nicht.
Berlin, den 15.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie der Übersicht zu entnehmen ist, hat die Zahl der Mietwagenfahrzeuge und – unternehmen deutlich zugenommen. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), die zuständige Genehmigungsbehörde, hat darauf reagiert und Änderungen in der Verfahrens- und Genehmigungspraxis beim Mietwagengewerbe vorgenommen, um eine Benachteiligung des Taxengewerbes, soweit rechtlich möglich, zu vermeiden.
So werden ab dem 01.12.2020 erstmalige Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen gemäß § 16 Abs. 4 PBefG nur noch für die Dauer von zwei Jahren (statt bisher generell fünf Jahre) erteilt. Damit wird hier die Genehmigungspraxis dem Taxengewerbe (hier geregelt in § 13 Abs. 5 PBefG) angepasst. Darüber hinaus wird in den Genehmigungsbescheid die Auflage aufgenommen, dass sechs Monate nach der ersten Fahrzeugkonzessionierung dem LABO ohne gesonderte Aufforderung die Beförderungsaufträge für alle bis dahin konzessionierten Fahrzeuge zur Überprüfung vorzulegen bzw. zu übersenden sind. Mit dieser neuen Auflage können Verstöße und Beanstandungen frühzeitig erkannt werden.
Ab dem 01.01.2021 werden bei der erstmaligen Genehmigung sowie bei der Verlängerung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen keine Ausnahmegenehmigungen nach § 43 BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) zu § 30 Abs. 1 BOKraft mehr erteilt.
Mietwagen müssen somit zukünftig über einen geeichten Wegstreckenzähler verfügen. Aufgrund unzureichender Rechtsgrundgrundlage auf Bundesebene kann der Einbau eines Wegstreckenzählers mit erweiterten Möglichkeiten der Datenaufzeichnung und – speicherung analog dem sog. Fiskaltaxameter nicht gefordert werden.
Frage 2:
Sofern die Anzahl konzessionierter Taxen und Taxiunternehmen rückläufig sein sollte, worin sieht der Senat die Ursache? Wurden die Konzessionen zurückgegeben oder entzogen?
Antwort zu 2:
Die überwiegende Zahl der Genehmigungen wurde von den Genehmigungsinhaberinnen und -inhabern zurückgegeben. Entziehungen (siehe auch Antwort zu Frage 6) spielen für die allgemeine Entwicklung keine maßgebliche Rolle.
Frage 3:
Sofern die Anzahl der Mietwagen und Mietwagenunternehmen gestiegen sein sollte, worin sieht der Senat die Ursache?
Antwort zu 3:
Im Rahmen des Genehmigungsverfahren werden die Antragstellerinnen und Antragsteller nicht zu ihrer Motivation befragt. Es handelt sich stets um individuelle Entscheidungen der Unternehmerinnen und Unternehmer.
Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter:innen im Sachgebiet, das die Aufgaben als Genehmigungs- und Aussichtsbehörde für den Taxen- und Mietwagenverkehr wahrnimmt, von 2016 bis 2020 entwickelt?
Antwort zu 4:
Jahr(Stand
Jahresmitte)
Stellen
Beschäftigungs-positionen
2016
15,75
1
2017
15,75
6
2018
19,75
1
2019
19,75
1
2020
18,75
1
Frage 5:
Wie viele Kontrollen des Taxi- und Mietwagengewerbes wurden vom LABO, vom Zoll bzw. der FKS im Zeitraum 2016 bis 2020 durchgeführt? Darstellung nach Fahrzeug- und Betriebssitzkontrollen sowie nach Anzahl der Betriebsprüfungen.
Frage 6:
Welche Unregelmäßigkeiten wurden dabei erfasst (siehe Frage 5) und welche konkreten Maßnahmen (Einleitung OWI-Verfahren, Widerruf der Genehmigung u.a.) wurden ergriffen? Darstellung nach Taxen und Mietwagen.
Antwort zu 5 und 6:
Zu den Fragen Nr. 5 und 6 wird hinsichtlich der vom Zoll (Finanzkontrolle #Schwarzarbeit – FKS) im Berliner Personenbeförderungsgewerbe durchgeführten Prüfungen auf die Antwort des Senats zu Nr. 8 der Schriftlichen Anfrage des Fragestellers vom 28. Januar 2020 zum Thema „Aktuelle Taxikonzessionen in Berlin“ auf Abgeordnetenhaus- Drucksache 18/22510 verwiesen. Ergänzend hierzu wird mitgeteilt, dass die FKS im ersten Halbjahr 2020 in Berlin 24 Arbeitgeberprüfungen und 387 Personenüberprüfungen im #Personenbeförderungsgewerbe durchgeführt hat. In der Arbeitsstatistik der #FKS werden Unternehmen, welche Mietwagen mit Fahrerin bzw. Fahrer im Personenbeförderungsgewerbe anbieten, nicht gesondert erfasst. Die Branche des Personenbeförderungsgewerbes umfasst neben Taxi- und Mietwagenunternehmen unter anderem auch #Busunternehmen.
Seitens des LABO wurden Kontrollen wie folgt durchgeführt:
Jahr
LABO-
Verkehrskontrollen
mitPolizei,FKS,HZA*
Betriebssitz-kontrollen
Betriebsprüfungen
Taxen
Miet-wagen
Taxen
Miet-wagen
Taxen
Miet-wagen
2016
16
0
9
5
0
68
0
2017
26
1
13
1
1
196
3
2018
26
1
9
4
16
143
1
2019
14
4
15
2
54
217
4
2020
5
4
3
0
25
129
3
* Taxen+ Mietwagen
Die Mietwagenunternehmen sind erst mit den deutlich steigenden Genehmigungszahlen stärker in den Blickpunkt gelangt.
Bis 2019 waren Betriebsprüfungen bei Mietwagenunternehmen jedoch wenig ergiebig, da prüfungsrelevante Unterlagen nur in einem sehr begrenzten Rahmen vorhanden waren bzw. sein mussten.
Seit Anfang 2019 wird bei Neuerteilung einer Mietwagen-Genehmigung die Auflage erteilt, detaillierte und aussagekräftige Aufzeichnungen zu den Beförderungsaufträgen zu führen und zur Überprüfung bereitzuhalten. Anhand dieser Unterlagen können nunmehr auch konkrete Betriebsprüfungen sinnvoll vorgenommen werden.
Aus diesem Grund wurden nunmehr auch die Ressourcen beim LABO neu strukturiert, um die Betriebsprüfungen bei den Mietwagenunternehmen auszuweiten. Im Jahr 2020 konnten aber aufgrund der Covid-19-Pandemie weniger Kontrollen als ursprünglich geplant durchgeführt werden.
Auf die steigende Zahl an Unternehmen und Fahrzeugen im Mietwagengewerbe bei einem gleichzeitigen Rückgang im Taxengewerbe (siehe Antwort zu der Frage 1) hat das LABO bereits dahingehend reagiert, dass die Ressourcen für regelmäßige und außerordentliche Betriebsprüfungen neu verteilt wurden, so dass der Fokus verstärkt auf Mietwagen liegt.
Vom #LABO wurden folgende Verstöße und Unregelmäßigkeiten festgestellt:
Verkehrskontrollen
Beide Verkehrsarten
Auszug aus der Genehmigungsurkunde nur als Kopie oder nicht mitgeführt,
ZB I und/oder FzF nur als Kopie oder nicht mitgeführt,
Gültigkeit der FzF abgelaufen,
ungenehmigte Personenbeförderung Taxen
fehlender Tarifaushang,
fehlende Verordnung über die Beförderungsentgelte,
Wie viele Kontrollen zur Rückkehrpflicht von Mietwagen wurden von wem im Zeitraum 2016 bis 2020 durchgeführt?
Antwort zu 7:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Bei einer Verkehrskontrolle von Mietwagen durch das LABO werden u. a. auch der Abfahrts- und Zielort erfragt, um etwaige Verstöße gegen die Rückkehrpflicht prüfen zu können.
Frage 8:
Welche Unregelmäßigkeiten wurden dabei erfasst (siehe Frage 7) und welche konkreten Maßnahmen (Einleitung OWI-Verfahren u.a.) wurden ergriffen?
Antwort zu 8:
Siehe Antwort zu Frage 6 und 11.
Frage 9:
Inwieweit wurden im Zuge der Amtshilfe Daten von Uber über ein Auskunftsersuchen angefordert? Von 2016 bis heute.
Antwort zu 9:
Vom LABO werden keinerlei Daten bei der Firma Uber angefordert. Die Firma Uber betreibt eine Vermittlungsplattform und ist daher keine Genehmigungsinhaberin nach dem PBefG. Dementsprechend besteht für die Firma Uber gegenüber dem LABO keine Auskunftspflicht.
Frage 10:
Anhand welcher konkreten Kriterien gilt bei der Ersterteilung einer Mietenwagengenehmigung ein Betriebssitz als genehmigungsfähig?
Antwort zu 10:
Der Betriebssitz muss so ausgestaltet sein, dass dort die für den Betrieb erforderlichen Ressourcen vorgehalten und alle Betriebsunterlagen aufbewahrt und für eine etwaige Prüfung bereitgehalten werden können. Je nach Größe des Unternehmens (Anzahl der Fahrzeuge) muss für die Fahrerinnen und Fahrer ein geeigneter Aufenthaltsraum vorhanden sein.
Am Betriebssitz oder in unmittelbarer Nähe müssen dem Unternehmen ferner Stellplätze entsprechend der Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
Frage 11:
Wie viele Hinweise (Anzahl) zur Nichteinhaltung der Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr wurden an das LABO herangetragen? Wie wird diesen nachgegangen? Wie vielen verwertbaren Angaben (Anzahl) ging das LABO nach und welche daraus resultierenden Maßnahmen (Anzahl) wurden eingeleitet? Ab wann ist ein Hinweis für eine bußgeldbewehrte Verfolgung ausreichend? Darstellung 2016 bis 2020.
Antwort zu 11:
Insgesamt gingen im Jahr 2020 bisher ca. 70 E-Mails ein, in denen entsprechende Hinweise in unterschiedlicher Anzahl und Qualität übermittelt wurden. Bei allen Hinweisen wird geprüft, ob ein OWi-Verfahren einzuleiten ist.
Derartige Hinweise können nur verwertet werden, wenn Datum, Zeit und Ort der Feststellung nachvollziehbar dokumentiert sind. Neben der Aussage des Anzeigenden muss auch ein weiterer Nachweis (z.B. Foto) vorhanden sein.
Im Jahr 2019 wurden 101 OWi-Verfahren eingeleitet; im Jahr 2020 bisher (Stand 30.11.)
Im Rahmen der Ermittlungen lässt sich nur ein geringer Teil der angezeigten Verstöße hinreichend zur Verhängung eines Bußgeldes beweisen. Ein einmaliger Verstoß wird nicht mit einem Bußgeld, sondern lediglich mit einem Verwarnungsgeld geahndet.
Gegen vom LABO erlassene Bußgeldbescheide wird häufig Einspruch erhoben, so dass der Vorgang über die Amtsanwaltschaft an das Amtsgericht Tiergarten zur Entscheidung abgegeben wird. Nach Einspruch wurde ein Teil der mit Bußgeldern von 200 EUR geahndeten Verstöße gegen die Rückkehrpflicht von Mietwagen nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt, nachdem der Sachverhalt anhand von Feststellungen der Polizei Berlin und des LABO umfassend ausermittelt war.
Frage 12:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat im Jahr 2018 auf Anregung des LABO für die Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr die Thematik Mietwagenverkehr als Tagesordnungspunkt angemeldet, um auf Bundesebene über in Frage kommenden Maßnahmen zu beraten. Welches Ergebnis wurde hier erzielt?
Antwort zu 12:
Das Land Berlin hat im Bund-Länder-Fachausschuss Straßenpersonenverkehr im Oktober 2018 über die zunehmende Zahl von Beschwerden betreffend Mietwagen- bzw. Uber- Fahrer berichtet, denen Verstöße gegen die Rückkehrpflicht jedoch schwer nachzuweisen seien. Um dem entgegenzuwirken habe die Berliner Genehmigungsbehörde den Wunsch
geäußert, zur besseren Nachvollziehbarkeit Mietwagen im Rahmen einer Auflage auch die Erfassung des Beginns und des Endes eines Fahrauftrages aufzugeben. Auf Bitte Berlins gab es einen Meinungsaustausch. Einige Länder äußerten sich gegenüber einer entsprechenden Erweiterung der den Mietwagen erteilten Auflage zurückhaltend.
Unabhängig davon hat die Berliner Genehmigungsbehörde die in Berlin erteilten Auflagen für Mietwagen entsprechend dem eigenen Vorschlag angepasst.
Frage 13:
Sofern sich der Betriebssitz des Mietwagenunternehmens nicht im Land Berlin befindet, liegt die Zuständigkeit nicht im Bereich des LABO. Dies hat zur Folge, dass die Betriebsunterlagen (Autragsannahme, Abwicklung Fahrauftrag, Einhaltung der Rückkehrpflicht u.ä.) nicht eingesehen werden können.
Welche konkreten Ergebnisse haben die seit 2017 stattfindenden, behördenübergreifenden Treffen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald hervorgebracht? Welche Maßnahmen wurden ergriffen? In welchen Zeitabständen finden diese Treffen statt und wer nimmt daran teil? Inwieweit werden das Taxi- und das Mietwagengewerbe eingebunden?
Antwort zu 13:
Behördenübergreifende Treffen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald finden nicht in regelmäßigen Abständen statt, sondern nur aus besonderem Anlass und zu besonderen Themen, etwa zwischen der Konzessionsbehörde des Landkreises mit dem LABO zur Genehmigungspraxis im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen. Bei der Überwachung von Unternehmen muss jede Behörde die erforderlichen Prüfungen im Rahmen ihrer eigenen örtlichen Zuständigkeit durchführen.
Frage 14:
Inwieweit wurden durch das LAGetSi Kontrollen bei Mietwagenunternehmen im Zeitraum 2016-2020 durchgeführt? Wenn keine durchgeführt wurden, warum nicht? Aus welchen konkreten Gründen sieht sich das LAGetSi nicht in der Lage, proaktive Kontrollen durchzuführen?
Antwort zu 14:
Soweit Fahrerinnen und Fahrer als Arbeitnehmende bei Mietwagenunternehmen beschäftigt sind, liegt die Überwachung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz in der Zuständigkeit
des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Die Überwachung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Ressourcen, wenn der Arbeitsschutzbehörde konkrete Anlässe (Anzeigen, Hinweise, Beschwerden) bekannt werden. Zu den Kontrollzahlen im Zeitraum 2016 – 2020 können keine Angaben gemacht werden, da eine Aufschlüsselung der Betriebskontrollen nach der Branche
„Mietwagengewerbe“ nicht erfolgt. Derzeitig liegen dem LAGetSi keine konkreten Hinweise in Bezug auf bestimmte Mietwagenunternehmen oder Beschwerden von Fahrerinnen bzw. Fahrern vor. Proaktive Kontrollen werden nicht durchgeführt, da die Personalkapazitäten des LAGetSi mit der Bearbeitung von anderen Überwachungsaufgaben gebunden sind.
Frage 15:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates etwas hinzuzufügen?