Wie viele Mittel standen in den vergangenen vier Jahren durch den Landeshaushalt für den Bau von #Jelbi-Punkten und -Stationen bereit (bitte nach Jahr angeben)?
Frage 2:
Wie viele Mittel aus dem Titel 52122 in Kapitel 0730 standen in den vergangenen vier Jahren für den Bau von Jelbi- Punkten und -Stationen bereit (bitte nach Jahr angeben)?
Frage 3:
Wie viele Mittel stehen im laufenden Haushalt für den Bau der Jelbi-Punkten und -Stationen bereit?
Frage 1: In welchen Bezirken werden nach Kenntnis des Senats Projekte zur #digitalen#Parkraumüberwachung eingesetzt, erprobt oder pilotiert und bis wann soll die #Erprobung bzw. #Pilotierung abgeschlossen sein (Bitte nach Bezirken getrennt ausweisen)? Frage 2: Um welche Form der digitalen Parkraumüberwachung handelt es sich dabei jeweils (Bitte nach Bezirken getrennt ausweisen)?
Nach einer dreitägigen Überführung ist das erste mit einer #Brennstoffzelle ausgestattete #Schubboot im Berliner Westhafen eingetroffen. Die »Elektra« soll eine Vorbildfunktion als emissionsfreies Schiff einnehmen. Das Energiesystem ist so konzipiert, dass es auf eine Vielzahl von #Binnenschiffs- und #Küstenschiffstypen übertragbar ist, teilte die BEHALA mit.
Das weltweit erste #emissionsfreie#Schubboot mit dem Namen „#Elektra“ wird derzeit auf der #Schiffswerft Hermann #Barthel in #Derben gebaut. Anfang Juni wurde es zu Wasser gelassen. Wenn weiter alles nach Plan läuft, kann die „Elektra“ Ende August in ihren Heimathafen #Berlin-Westhafen überführt werden.
Für das erste #emissionsfreie Elektro-Schubboot mit #Brennstoffzellenantrieb „Elektra“ wurde durch einen Vertrag zwischen dem Fachgebiet „Entwurf und Betrieb Maritimer Systeme“ der #TU Berlin und dem Industrie- und Gewerbepark #Mittelelbe GmbH die Versorgung mit grünem Wasserstoff aus dem Haus „H2 Green Power & Logistics GmbH“ bis Ende des Jahres 2024 vertraglich vereinbart. Darüber informierte Prof. Gerd #Holbach vom Fachgebiet „Entwurf und Betrieb Maritimer Systeme“ der TU Berlin. Damit habe der nächste wichtige Meilenstein bei der Realisierung der „Elektra“ erreicht werden können, so Holbach, der das Projekt „Elektra“ leitet.
Mit Beginn der #Erprobung steht damit grüner gasförmiger Wasserstoff bei 500 bar in den elektra-eigenen Containern zur Verfügung. An Bord der „Elektra“ befinden sich sechs der je 125 Kilogramm Wasserstoff aufnehmenden Behälter. Sechs weitere Container befinden sich im Umlauf. Das Wechseln der Container erfolgt durch den bordeigenen Kran der „Elektra“.
Hauptversorgungspunkt ist der #Heimathafen des Schubbootes – der #Westhafen der Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH (#Behala), wo …
Frage 1:
Welche Übergänge sieht der Verkehrsvertrag bei den S-Bahn-Linien des #Ringsystem in den neuen
Ringvertrag vor?
Frage 3:
In welchem Zeitraum soll die Umstellung laufen?
Antwort zu 1 und 3:
Im #Verkehrsvertrag für das Teilnetz Ring (#SBR-VV) sind folgende Betriebsstufen (BS)
vorgesehen:
BS 1: ab 01.01.2021 – Linie #S47
BS 2: ab 01.07.2022 – zusätzlich Linie #S46
BS 3: ab 14.10.2022 – zusätzlich Linie #S8
BS 4: ab 14.04.2023 – zusätzlich Linie #S41/S42 (Stammzuggruppen)
BS 5: ab 13.10.2023 – zusätzlich Linie #S41/S42 (Tageszuggruppen)
2
Ab diesen Terminen entfällt die korrespondierende Leistung im #Interimsvertrag für das
Teilnetz Ring (SBI-VV).
Frage 2:
Trifft es zu, dass zu festgelegten Stichtagen auf den verschiedenen Linien auf #Neubaufahrzeuge umgestellt
wird? Ist ein stichtagsbezogener Übergang zwischen Alt- und Neubaufahrzeugen im Interesse des Senats?
Antwort zu 2:
Ja.
Frage 4:
In welchen Intervallen erfolgt die Auslieferung der Fahrzeugbaureihen 483 und 484?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Neubaufahrzeuge der Baureihe (BR) #483 [Viertelzug] und #484 [Halbzug] werden ab
dem ersten Quartal 2021 kontinuierlich entsprechend der #Fertigungslinie des Herstellers
montiert und anschließend in das Netz der Berliner S-Bahn überführt. Dort finden weitere
Arbeiten zur #Inbetriebsetzung sowie #Probefahrten statt. Nach Vorliegen aller
Voraussetzungen werden die Fahrzeuge vom Hersteller an die S-Bahn zur Abnahme
bereitgestellt. Im Rahmen der Abnahme werden die Fahrzeuge dann eingehend auf einen
vertragskonformen Zustand geprüft. Die Abnahmen erfolgen dann ebenfalls kontinuierlich
bis ins Jahr 2023 hinein.
Jeweils vor Beginn der einzelnen Betriebsstufen stellt sich der Lieferumfang der
Fahrzeuge entsprechend der nachfolgenden Tabelle dar.“
Betriebsstufe (BS) BR
483
BR
484
für BS 1 ab 01.01.21 5 5
für BS 2 ab 01.07.22 16 19
für BS 3 ab 14.10.22 – 7
für BS 4 ab 14.04.23 – 27
für BS 5 ab 13.10.23 – 27
Summe 21 85
Frage 5:
Was passiert mit den übergebenen Neubaufahrzeugen, ehe sie in den Linienbetrieb aufgenommen werden?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nachdem die Fahrzeuge wie in der Antwort zu Frage 4 beschrieben abgenommen
wurden und damit in das Eigentum der S-Bahn übergegangen sind, müssen sie nach
aktuellem Stand an einem geeigneten Standort bis zur Aufnahme des Verkehrs in der
entsprechenden Betriebsstufe abgestellt werden.“
3
Ergänzend ist mitzuteilen, dass die Verantwortung der rechtzeitigen Beschaffung
(#Produktion, #Erprobung, #Abnahme und #Bereitstellung) der erforderlichen #Serienfahrzeuge
gemäß SBR-VV bei der S-Bahn Berlin GmbH liegt. Ab dem 01.01.2021 sind gemäß
Anhang P des SBR-VV ein #Fahrgastprobebetrieb mit den neuen Fahrzeugen auf der Linie
S47 sowie ergänzende Tests zu diesem Fahrgastprobebetrieb vorgesehen. Erkenntnisse
aus diesen Tests sind in Maßnahmen zu bündeln, die in der Produktion der
Serienfahrzeuge umzusetzen sind. Die Vorserienfahrzeuge (10 Fahrzeuge der ersten
Betriebsstufe) sind an die Konstruktion der Serienfahrzeuge anzupassen. Gegebenenfalls
wird eine #Neuzulassung der Vorserienfahrzeuge erforderlich, die ebenfalls in der
Verantwortung der S-Bahn Berlin GmbH liegt. Für all diese Aspekte ist es erforderlich,
dass ausreichend Fahrzeuge bei der S-Bahn Berlin GmbH zur Verfügung stehen, die nicht
für den Fahrgastbetrieb verplant sind.
Frage 6:
Wenn Fahrzeuge bis zu ihrem jeweiligen Linieneinsatz abgestellt werden, wie lang ist dann die längste
Abstelldauer für ein Fahrzeug?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„In Abhängigkeit vom tatsächlichen #Abnahmetermin können sich auch längere
Abstelldauern von bis zu acht Monaten ergeben, sofern die Fahrzeuge nicht vorfristig
genutzt werden.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass eine verbindliche Aussage zu etwaigen Abstelldauern
einzelner Fahrzeuge derzeit nicht erfolgen kann, da der Fahrgastbetrieb und die
ergänzenden Tests weder begonnen noch abgeschlossen wurden und demzufolge
Auswirkungen auf die Produktion der Serienfahrzeuge sowie etwaige Umbauten der
Vorserienfahrzeuge nicht bekannt sind.
Frage 7:
Sehen die Verkehrsverträge mit der S-Bahn Berlin GmbH auch einen früheren Einsatz der Neubaufahrzeuge
vor, bzw. lassen diese einen früheren Einsatz der Neubaufahrzeuge zu? Wenn nicht, würde der Senat hier
nachverhandeln, um vorzeitig Neubaufahrzeuge im Linieneinsatz zu bestellen?
Antwort zu 7:
Der SBR-VV sieht keine entsprechende Regelung vor. Der Senat hat derzeit auch keine
gesicherte Erkenntnis, dass Neufahrzeuge verbindlich vorzeitig für einen Einsatz im
Fahrgastbetrieb zur Verfügung stehen. Zudem müssten dafür auch die infrastrukturellen
Voraussetzungen durch die Infrastrukturunternehmen der DB AG geschaffen werden. Die
Anstrengungen sind insoweit aktuell darauf gerichtet, die vertraglich vereinbarten
Betriebsstufen abzusichern, insbesondere im Bereich der Bahnstromversorgung. Für
einen noch früheren Einsatz der Neufahrzeuge sieht der Senat derzeit auch deshalb keine
Grundlage.
4
Frage 8:
Wurden zwischen VBB und S-Bahn Berlin GmbH Gespräche geführt für ein alternatives #Einsatzkonzept der
Neubaufahrzeuge (früherer Einsatz der Neubaufahrzeuge auf den Linien im Ringvertrag)? Wenn ja, wie
sieht dieses aus?
Antwort zu 8:
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat bisher keine Gespräche mit dem Ziel
eines früheren Einsatzes der Neufahrzeuge auf den Linien im SBR-VV geführt. Auf die
Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Berlin, den 12.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Welches sind die fachlichen Parameter, nach denen die #Erprobung des grünen #Rechtsabbiegepfeils für #Radfahrende in Berlin verlaufen soll? Frage 4: Inwiefern findet der Test unter denselben Bedingungen statt wie das Pilotprojekt des Bundesverkehrsministeriums? Antwort zu 1 und zu 4: Rechtsgrundlage für die Durchführung des Pilotversuchs ist § 45 Abs. 1 Nr. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (#StVO), wonach die Straßenverkehrsbehörden Anordnungen zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen treffen können (sog. Experimentierklausel). Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) führt zurzeit im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums einen entsprechenden Versuch in neun deutschen Großstädten durch. Das Berliner Projekt wird unter den gleichen Randbedingungen und in etwa im gleichen Zeitraum wie das BASt-Projekt durchgeführt. Dies ist für die spätere Einordnung der Versuchsergebnisse wichtig. Das von der BASt gestaltete Verkehrszeichen für den Pilotversuch wurde mit dem Bundesverkehrsministerium abgestimmt und kommt während des Versuchszeitraums somit bundesweit einheitlich, also auch in Berlin, zur Anwendung. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung des Verkehrszeichens 720 StVO („Grünpfeilschild“) um den Zusatz „nur Radverkehr“. 2 Frage 2: Nach welchen Kriterien wurden die Kreuzungen Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, Hannah-Arendt-Straße/ Ebertstraße, Schönhauser Allee/Torstraße, Gürtelstraße/Frankfurter Allee sowie Bergstraße/Torwaldsenstraße als Test für die Erprobung des grünen Pfeils für Radfahrende ausgewählt? Antwort zu 2: Folgende Kriterien wurden, wie in den anderen am BASt-Projekt teilnehmenden Städten, für die Vorauswahl der Knotenpunkte definiert und entsprechend berücksichtigt: Die Gestaltung und Verkehrsregelung des Lichtsignalanlagen(LSA)-Knotenpunkts soll (weitestgehend) regelwerkskonform sein. Es gibt – nach Prüfung auf Basis der Unfalldaten – kein auffälliges Radverkehrsunfallgeschehen in Bezug auf die betroffene Übereckbeziehung. Es ist kein Umbau in den nächsten (zwei) Jahren geplant bzw. es fand im aktuellen Jahr kein Umbau statt. Die Lichtsignalanlagen-Knotenpunkte bzw. die zu untersuchende Rechtsabbiegebeziehung sollen relevante Verkehrsstärken (Rad-, Fuß- und Kraftfahrzeug(Kfz)-Verkehr) aufweisen. Vom Haltpunkt der rechtsabbiegenden Radfahrenden darf es keine Sichtbehinderung durch Bebauung auf kreuzende oder sonstige konfligierende Ströme geben. Um die Kombination Radweg in Zufahrt und Radweg in Ausfahrt bei Führung im Seitenraum berücksichtigen zu können, sollte möglichst auch eine Haltlinie für den Radverkehr vorhanden sein. Gemeinsame Geh-/Radwege werden ebenfalls nicht im Pilotprojekt berücksichtigt. Die Ausschlusskriterien nach der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu § 37 Absatz 2 StVO, die für den Einsatz des schon bestehenden Grünpfeils für alle Fahrzeuge, Zeichen 720, gelten, sind auch auf das Abbiegen von Radfahrenden bei Rot übertragbar und deshalb bei der Auswahl zu berücksichtigen: Dazu gehören die Haltepflicht sowie die Vorschrift für den Rechtsabbiegenden, sich so zu verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und – teilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Die Akzeptanz der Regelung und Einhaltung der Anhaltepflicht wird durch Feststellung des jeweiligen Anteils der verkehrswidrig bei Rot ohne Anhalten Durchfahrenden, der nach Halt Fahrenden und der Haltenden genau untersucht. Frage 3: Inwiefern sieht der Senat bei der Auswahl der Kreuzungen einen Widerspruch zu der Formulierung im Koalitionsvertrag von SPD, LINKE und Bündnis 90/Die Grünen, dass der Test in einem klar abgegrenzten, nicht hoch verdichteten Stadtbereich stattfinden soll? 3 Antwort zu 3: Die Auswahl der Knotenpunkte erfolgte in Berlin und allen Pilotstädten des BASt-Versuchs auf der in Antwort zu Frage 1 genannten Rechtsgrundlage und aufgrund der in Antwort auf Frage 2 genannten, sehr engen Kriterien. Diese waren von der BASt aufgrund ihrer bisherigen Erkenntnisse, auch aus entsprechenden Versuchen anderer europäischer Länder, definiert worden. Diese Vorgaben determinierten die Auswahl der Knotenpunkte in Berlin. Um das Verkehrsverhalten und alle potentiell daraus resultierenden Konflikte als auch das Unfallgeschehen näher analysieren zu können und aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, war es zudem notwendig, verschiedenartige Kreuzungssituationen auszuwählen. Frage 5: Wann wird der Test starten und wann wird er wieder beendet werden? Antwort zu 5: Sobald die Verkehrszeichen vorliegen, deren Herstellung bereits beauftragt ist, wird die öffentliche Bekanntgabe erfolgen und die Schilder werden angebracht werden. Das Ende des Pilotversuchs soll spätestens ein Jahr nach Anbringung des Verkehrszeichens sein. Frage 6: Welcher Stellenwert wird der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern während der Erprobung eingeräumt? Antwort zu 6: Grundvoraussetzung für den Einsatz eines Grünpfeils für Radfahrende ist, dass ein möglicher Komfortgewinn für den Radverkehr nicht zu Ungunsten der Verkehrssicherheit der anderen am Verkehr Teilnehmenden (insbesondere der zu Fuß Gehenden) sowie der Radfahrenden selbst erreicht wird. Vor diesem Hintergrund und aufgrund bereits vorliegender Erkenntnisse hat die BASt – wie bereits in der Antwort auf Frage 3 ausgeführt – sehr enge Kriterien für die Auswahl der Knotenpunkte für die an ihrem Projekt teilnehmenden Städte definiert, nach denen auch in Berlin die Auswahl der fünf Knotenpunkte erfolgt ist. Wie in der Antwort zu Frage 2 aufgeführt, gelten die Ausschlusskriterien, die für den Einsatz des schon bestehenden Grünpfeils für alle Fahrzeuge gelten, auch für das Abbiegen von Radfahrenden bei Rot. Frage 7: Ist seitens des Senats vorgesehen, die Erprobung abzubrechen, sollte sich herausstellen, dass die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern durch den Versuch gefährdet sein sollte? Antwort zu 7: Wenn es an einzelnen Knoten zu Sicherheitsdefiziten kommt, die unmittelbar auf die versuchsweise Regelung zurückzuführen sind, muss die Beschilderung dort wieder entfernt werden. 4 Frage 8: Durch welche Akteure wird der Versuch fachlich begleitet und bewertet? Antwort zu 8: Auftraggeber ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Das Projekt wird fachlich operativ durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) unterstützt. Auftragnehmer ist die PTV Transport Consult GmbH. Frage 9: Inwiefern sind Verbände wie z.B. der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein in die Begleitung des Projekts einbezogen? Antwort zu 9: Dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein wird das Projekt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erläutert. Dieser und ggf. weitere Verbände werden in die Begleitung des Projekts einbezogen. Berlin, den 20.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
http://www.morgenpost.de/berlin/article134807483/Mitfahren-in-Ueberlaenge-BVG-nimmt-17-neue-Busse-in-Betrieb.html Die Berliner #Busflotte hat #Zuwachs bekommen. Nach mehrmonatiger #Erprobung setzen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) ihren neuen #Gelenkbus jetzt erstmals auch im regulären Fahrgastbetrieb ein. Die Busse sorgen in den derzeit trüben Novembertagen im wahrsten Sinne des Wortes für Aufsehen – sind sie doch mit modernen Scheinwerfern sowie hell leuchtenden Zielrichtungsanzeigen ausgestattet.
Laut BVG-Sprecher Markus Falkner sind bereits 17 Busse des neuen Typs #Scania#Citywide im Linienverkehr unterwegs, zunächst vor allem auf den Linien M49 (Heerstraße–Bahnhof Zoologischer Garten) und X9 (Flughafen Tegel–Bahnhof Zoologischer Garten). Bis zum Jahresende sollen 35 neue Gelenkbusse auf Berlins Straßen unterwegs sein und vor allem das Platzangebot auf stark nachgefragten Linien verbessern. Platz für bis zu 99 Fahrgäste Nach einer europaweiten Ausschreibung bestellten die landeseigenen Verkehrsbetriebe Ende vorigen Jahres bei Scania AB insgesamt 156 Niederflur-Gelenkbusse vom Typ Citywide. Der Auftrag hat laut BVG ein Gesamtvolumen von 50,7 Millionen Euro. Montiert werden die Busse des schwedischen Traditionsunternehmens, das inzwischen fast vollständig dem …
Die Berliner #Busflotte hat #Zuwachs bekommen. Nach mehrmonatiger #Erprobung setzen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) ihren neuen #Gelenkbus jetzt erstmals auch im regulären Fahrgastbetrieb ein. Die Busse sorgen in den derzeit trüben Novembertagen im wahrsten Sinne des Wortes für Aufsehen – sind sie doch mit modernen Scheinwerfern sowie hell leuchtenden Zielrichtungsanzeigen ausgestattet.
Laut BVG-Sprecher Markus Falkner sind bereits 17 Busse des neuen Typs #Scania#Citywide im Linienverkehr unterwegs, zunächst vor allem auf den Linien M49 (Heerstraße–Bahnhof Zoologischer Garten) und X9 (Flughafen Tegel–Bahnhof Zoologischer Garten).
Bis zum Jahresende sollen 35 neue Gelenkbusse auf Berlins Straßen unterwegs sein und vor allem das Platzangebot auf stark nachgefragten Linien verbessern.
Platz für bis zu 99 Fahrgäste