U-Bahn: Stundenlange Stellwerkstörung bei der Berliner U-Bahn am 18.11.2020, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Laut Pressebericht ist es auf den U-Bahnlinien #U6 und #U7 in den Mittagstunden des 18.11.20 zu einer
stundenlangen Unterbrechung gekommen.
Frage 1:
Was waren die genauen Ursachen für die langanhaltende #Stellwerkstörung?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Störung ist auf eine Fehlbedienung eines #Stellwerks-Notaus (Verwechslung mit dem
Notaus der #Sauerstoffreduzierungsanlage) zurückzuführen. Der Stellwerks-Notausschalter
schaltet aktiv die #Stromversorgung aus. Das Stellwerk war durch die Bedienung
vollständig stromlos.“
Frage 2:
Warum hat die Beseitigung der Störung fast drei Stunden gedauert?
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Antwort zu 2:
Die BVG antwortet hierzu:
„Die #Entstörungszeit für Stellwerke kann nicht pauschalisiert werden. Das betroffene
#Stellwerk steuert einen großen #Stellbereich (U6 und U7). Vor einer sicheren
Wiederaufnahme des regulären Fahrgastbetriebes ist bei dem in dem Stellwerk
eingesetzten #Zugortungssystem ein zeitaufwändiges betriebliches und technisches
Prozedere zwingend durchzuführen.“
Frage 3:
Wäre die Störung vermeidbar gewesen, bzw. weniger schwerwiegend ausgefallen, wenn die technischen
Systeme besser gewartet worden wären? Wenn ja, welche Wartungen wurden versäumt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Instandhaltung aller Zugsicherungsanlagen der BVG wird regelkonform gem.
BOStrab §57 durchgeführt. Es gibt keine Versäumnisse hinsichtlich Art und Umfang der
Wartung bzw. planmäßig wiederkehrender Inspektionen. Die Störung ist unabhängig von
jeder Wartung entstanden.“
Frage 4:
Warum wurde nicht einmal der Versuch unternommen, wenigstens einen rudimentären Ersatzverkehr für die
Fahrgäste einzurichten?
Antwort zu 4:
Die BVG antwortet hierzu:
„Die Störung schränkte großräumig den Betrieb der Linien U6 und U7 ein, wodurch ein
sehr großer Teil des Stadtgebietes betroffen war.
Ein Schienenersatzverkehr mit Bussen wurde angefragt, hätte aber aufgrund des
erheblichen Umfangs nur unter Ausdünnung des regulären Buslinienverkehrs gestellt
werden können. Dies hätte zu noch größeren Beeinträchtigungen für eine Vielzahl von
Fahrgästen geführt.
In der Abwägung wurde daher entschieden, dass alle Busse weiter in ihren Linien
verkehren und über die Fahrgastinformation auf diese und andere nutzbare Verkehrsmittel
verwiesen wird. Dies erfolgte über alle verfügbaren Medien.“
Frage 5:
Hat es in den letzten 20 Jahren eine ähnliche schwerwiegende und langanhaltende Betriebsstörung aus
technischen Gründen gegeben? Wenn ja, wann, wo, aus welchem Grund und mit welcher Dauer?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bezogen auf die Ursache gab es diese Störung in den letzten 20 Jahren nicht. Zu einer
ähnlich schwerwiegenden und langanhaltenden Betriebsstörung kam es Ende 2009 auf
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der U6 (Nord) und U9 (Nord), hierbei lag jedoch eine technische Ursache (zwei kurz
aufeinander folgende Fehler in der Stromversorgung) vor.“
Frage 6:
Wie beurteilt die BVG den Zustand ihrer Stellwerksanlagen und der damit verbundenen technischen
Einrichtungen?
Antwort zu 6:
Die BVG antwortet hierzu:
„Das betroffene Stellwerk ist 2017 in Betrieb gegangen und auf dem Stand der Technik.
Alle Stellwerke sind in einem betriebssicheren und ordnungsgemäßen Zustand. Die
geforderten Verfügbarkeitsanforderungen werden erfüllt.“
Frage 7:
Wie hoch schätzt die BVG die Wahrscheinlichkeit ein, dass sich derartig schwerwiegende und
langanhaltende Betriebsstörungen wiederholen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese Störungsursache wiederholt, ist als sehr gering
einzuschätzen. In Ausschreibungen neuer Stellwerke wird eine Verfügbarkeit
(Störungsklasse I) von 99,98 % gefordert und geprüft. Die zusätzliche Kennzeichnung des
Notaus-Schalter und ergänzende Unterweisungen sind als Sofort-Maßnahmen eingeleitet
worden.“
Frage 8:
Wie beurteilt der Senat dieses Vorkommnis im Hinblick auf die vom Senat propagierte „Verkehrswende“?
Frage 9:
Wie beurteilt die Verkehrssenatorin dieses Vorkommnis im Hinblick auf ihre nie widerrufene Aussage vom
Februar 2019: „Wir möchten, dass die Menschen ihr Auto abschaffen“?
Antwort zu 8 und 9:
Es ist nicht erkennbar, wie durch diese sehr ungewöhnliche und sehr seltene Störung im
U-Bahnbereich Sinn und Zweck einer auf den Umweltverbund fokussierten
Verkehrswende anders zu beurteilen sein sollen. Die große Anzahl an Personen, die
üblicherweise mit diesen Linien befördert werden, macht den Wert des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) als Massenverkehrsmittel deutlich. Der bestehende ÖPNV
sowie sein längst begonnener weiterer Ausbau und seine stetige Verbesserung sind
zentrale Bausteine der Mobilitätssicherung und nachhaltige Stärkung des
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Umweltverbundes, damit noch mehr Menschen auch ohne eigenes Auto mobil sein
können.
Berlin, den 12.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz