Bus: Gemeinsame Presseinformation von MLUK und MIL: EU-Premiere: Minister Vogel und Beermann stellen klimaneutralen Bus im Nationalpark Unteres Odertal vor, aus MLUK Brandenburg

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~29-07-2021-minister-vogel-und-beermann-stellen-klimaneutralen-bus-im-nationalpark-unteres-odertal-vo

#Criewen – Leise, sauber und informativ zum einzigen #Auennationalpark Deutschlands in Brandenburg: Der erste von zwei Bussen der Uckermärkischen #Verkehrsgesellschaft (#UVG) wurde auf einen #wasserstoffbasierten Antrieb umgerüstet und heute gemeinsam durch Klimaschutzminister Axel Vogel, Verkehrsminister Guido Beermann und Uckermark-Landrätin Karina Dörk vorgestellt. Das europaweit erste Pilotprojekt fördert das Land über den Zukunftsinvestitionsfonds in Höhe von rund 1 Millionen Euro.

„Die Umrüstung von zwei #Nationalparkbussen ist das erste Projekt unseres Klimaschutzministeriums aus dem Zukunftsinvestitionsfonds des Landes“, so Klimaschutzminister Axel Vogel. „Es ist das erste Mal in Europa, dass im öffentlichen Personennahverkehr konventionelle Dieselbusse aus dem vorhandenen Bestand auf Wasserstoff-Brennstoffzellentechnik umgerüstet wurden. Gerade im Hinblick auf die anstehende Umsetzung der „Clean-Vehicle-Richtlinie“ der Europäischen Union ist das Projekt von besonderer Bedeutung“, erklärt Axel Vogel. „Das Projekt bestätigt auch den Charakter der Brandenburger Großschutzgebiete als Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum.“

Über den #Zukunftsinvestitionsfonds werden investive Ausgaben des Landes finanziert, unter anderem zur Förderung des Klimaschutzes. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz fördert daraus ebenfalls die Renaturierung von Mooren und eine standortangepasste Staubewirtschaftung, aber auch die klimagerechtere landwirtschaftliche Nutzung durch standortgerechtere Tierhaltung und dezentrale Verwertung von Biomassen und Nutztieren.

Klimaschutzminister Axel Vogel: „Die Klimakrise erfordert zügig innovative Lösungen und überzeugende Best-Practice-Beispiele, um zu zeigen: Es geht auch anders. Der Umbau von gebrauchten Bussen mit Verbrennungsmotor zu einem klimaschonenden Antriebssystem, die im Liniennetz eingesetzt werden, ist so ein Beispiel, das hoffentlich bald Schule machen wird. Die Wasserstoffbusse im Nationalpark verbinden das Angenehme mit dem Nützlichen. Die Fahrgäste reisen leise, klimaschonend und zugleich gut informiert. Die Busse sind deshalb eine weitere Attraktion im einzigen Auennationalpark Deutschlands.“

Verkehrsminister Guido Beermann: „Wir wollen die Verkehrswende und den Klimaschutz voranbringen. Innovative Lösungen für Antriebstechnologien sind ein wichtiger Teil der Lösung für klimaneutrale Mobilität in Brandenburg. Mit ihren Wasserstoffbussen gehen die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft und der Nationalpark Unteres Odertal mit gutem Beispiel voran. Das Projekt zeigt, dass nicht nur der Neu- sondern auch der Umbau von Fahrzeugen ein erfolgreicher Weg für klimafreundliche und zukunftsfähige Mobilitätsangebote im ÖPNV sein kann. Im Nationalpark trägt es zu einer nachhaltigen Tourismusgestaltung und dem Erhalt eines Erholungsgebietes mit einem der artenreichsten Lebensräume Deutschlands bei.“

Auch im Hinblick auf regionale Wertschöpfung punktet dieses Projekt: Die #Wasserstoffbusse werden mit grünem Wasserstoff betrieben, den das Unternehmen #ENERTRAG mit #Windenergie aus der Uckermark erzeugt hat.

Das Bundesgesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge definiert Mindestziele für beschaffte emissionsarme und -freie Busse im ÖPNV für den ersten Referenzzeitraum bis Ende 2025 bei 45 Prozent und für den zweiten Zeitraum bis Ende 2030 bei 65 Prozent. Mindestens die Hälfte der beschafften Busse muss emissionsfrei sein. Die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft (UVG) und der Nationalpark Unteres Odertal haben nun den ersten von zwei Bussen entsprechend umrüsten lassen. Der ab Ende September 2021 im Fahrbetrieb eingesetzte erste Wasserstoffbus wird auf der PlusBus-Linie zwischen Prenzlau und Schwedt sowie auf der Nationalparklinie 468 zum Einsatz kommen. Damit wird er auch das Nationalparkzentrum in Criewen anfahren, um Besucherinnen und Besucher am Nationalparkhaus aufzunehmen und abzusetzen.

Beide Busse mit dem klimaneutralen Antrieb fungieren zudem als rollende Informationszentren des Nationalparks: Reisende können sich während der Fahrt audiovisuell über das untere Odertal informieren. Die Besonderheiten und Sehenswürdigkeiten werden im Bus in kurzen Filmclips vorgestellt. Das gesamte Businterieur greift von den Sitzen über die Haltestangen bis hin zu kleinen Ausstellungsbereichen das Nationalparkleitbild „Natur Natur sein lassen“ auf.

Die Umrüstung der beiden Busse auf die innovative Technologie erfolgte durch das Unternehmen Clean Logistics, das bereits Erfahrungen mit der erfolgreichen Umrüstung schwerer Diesel-LKW auf Wasserstoff-Hybrid-Antrieb hat und dabei durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert wurde.

„Durch die neue EU-Regelung erwarten wir bei 33.000 in Deutschland eingesetzten Bussen einen Schub, deshalb hat dieses innovative Projekt des Nationalparks und der UVG in der Uckermark eine so große Bedeutung für uns“, so die Clean-Logistics-Geschäftsführer Dirk Lehmann und Dirk Graszt.

Neben dem Einsatz der Wasserstoff-Brennstoffzelle bringt die Umrüstung auch den Einbau eines elektrischen Antriebsstranges in die Fahrzeuge mit sich.

Eine solche Fuel-Cell-Electric-Vehicle-Umrüstung (FCEV) von Bussen bietet gleich mehrere Vorteile: Beim Umbau werden gegenüber einem Neubau viele Ressourcen geschont – es handelt sich hierbei also um die ökonomisch-ökologisch sinnvollste Lösung. Zudem müssen sich Busfahrerinnen und -fahrer nicht auf einen neuen Fahrzeugtyp einstellen. Derzeit gibt es keine Angebote von den hierzulande am häufigsten genutzten Marken, sodass bei einem Neukauf von Bussen zunächst auf andere Hersteller umgestellt werden müsste.

Straßenbahn: Ein Modell für die Zukunft Noch ist sie ein Modell aus Holz – doch in rund eineinhalb Jahren soll sie das Straßenbild Berlins mitprägen: die neue Straßenbahn-Generation der BVG., aus BVG

Noch ist sie ein #Modell aus Holz – doch in rund eineinhalb Jahren soll sie das Straßenbild Berlins mitprägen: die neue #Straßenbahn-Generation der BVG. Nachdem im Frühjahr die ersten Visualisierungen veröffentlicht wurden, können sich die Expert*innen nun einen handfesten Eindruck von den künftigen Fahrzeugen machen. Dazu hat der Hersteller #Bombardier Transportation (seit 29. 01. 2021 Mitglied der #Alstom-Gruppe) im Auftrag der BVG ein lebensgroßes Modell eines Endwagens bauen lassen.

„Endlich ist sie #greifbar – unsere neue #Straßenbahn für Berlin“, sagt Dr. Rolf Erfurt, BVG-Vorstand Betrieb. „Zum modernen Design, das wir schon im Modell sehen, kommt noch die moderne Technik für #Zuverlässigkeit, #Sicherheit und #Komfort. Ich bin mir sicher, dass unsere Fahrgäste genauso begeistert sein werden wie wir.“

Das sogenannte #Mockup steht aktuell auf dem #Betriebshof #Weißensee und steigert bei den Straßenbahner*innen die Vorfreude auf die neuen Züge. Gebaut wurde es von der Berliner Firma IFS Design aus insgesamt rund 2500 Einzelteilen. Zahlreiche Original-Bauteile wie beispielsweise Warnleuchten, Schalter, Infomonitore, Fahrersitz oder Türtaster vereinen sich mit dem Korpus aus Holzelementen zu einer nahezu perfekten Illusion.

Sitzvarianten lassen sich erproben

Das Modell ist aber viel mehr als ein spektakuläres Ausstellungsstück. Es dient beispielsweise der praktischen #Abstimmung mit #Interessenverbänden ebenso wie der Schulung der #Mitarbeiter*innen und der Feinplanung der Innenausstattung. So kann beispielsweise die genaue Anordnung und Größe der Sitze in den Endwagen in der Produktion noch variiert werden. Am Mockup lassen sich die Varianten ganz praktisch durchspielen und werden unmittelbar erlebbar. In den nächsten Monaten gibt es deshalb einen vollen Terminkalender.

„An erster Stelle stehen für uns alle Menschen, die später mit den neuen Fahrzeugen unterwegs sind“, sagt Rico Gast, BVG-Bereichsleiter Straßenbahn. „Deshalb beziehen wir viele Interessengruppen beim Feinschliff mit ein. Vertreterinnen von Behinderten- und Fahrgastverbänden gehören dazu – aber natürlich auch unsere #Kolleginnen, die später Ihren Arbeitstag auf dem #Fahrersitz verbringen.“

„Dieses maßstabsgetreue Modell bietet nicht nur etwas für das Auge“, sagt Dirk Wunderlich, Vice President Urban Transport bei Alstom in Deutschland. „Es geht vor allem darum, das Design und die Funktionalität einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, bevor die tatsächliche Produktion der Fahrzeuge startet. Wir freuen uns darauf, dass wir nunmehr bereits die dritte Generation von Niederflurstraßenbahnen für die BVG entwickeln und liefern dürfen.“

Berlin-Premiere für 50-Meter-Straßenbahnen

Ein Rahmenvertrag sieht die Lieferung von bis zu 117 neuen Zweirichtungsfahrzeugen für die Straßenbahnflotte der BVG vor. Er umfasst Modelle in zwei Fahrzeuglängen, 30 und 50 Meter, aus fünf oder neun Modulen. Eine Berlin-Premiere feiern dabei die 50-Meter-Züge. Sie sollen auf der besonders stark nachgefragten Linie M4 eingesetzt werden, wo derzeit Fahrzeuge des Typs GT6 in Doppeltraktion fahren. Die 30-Meter-Versionen ersetzen die bisherigen GT6 vor allem im Südosten Berlins. Mit dem deutlich erhöhten Platzangebot zeigt die BVG auch auf der Fahrzeugseite, dass die Straßenbahn in Berlin klar auf Wachstumskurs ist.

Das Mindestvergabevolumen für den Auftrag beträgt rund 350 Millionen Euro. Zusätzlich dazu wurde eine Ersatzteilversorgung durch den Fahrzeughersteller für mehr als 30 Jahre vereinbart. Die ersten neuen Fahrzeuge kommen ab Ende 2022 nach Berlin. Lieferungen aus dem Rahmenvertrag erfolgen anschließend bis 2033.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

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Regionalverkehr: i2030-Projekt Prignitz-Express: Gutachter prüft alternative Antriebe für RE6/RB55, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/i2030-pruefung-alternativer-antriebe-fuer-prignitz-express/

Bis Ende 2028 sollen Schienenfahrzeuge für den #Prignitz-Express auf alternative Antriebe – mit Batterie- oder Wasserstoffspeicher – umgestellt werden.

Im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg sind bereits 84% der Schienenverkehre #elektrisch unterwegs. Die Länder Berlin und Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem VBB wollen in den nächsten Jahren auch die letzten Linien mit Dieselantrieb auf umweltfreundlichere Antriebe umstellen. Die alternativen Antriebe ermöglichen ebenso wie der etablierte Betrieb mit durchgehender #Oberleitung oder #Stromschiene eine emissionsfreie Fahrt – nur mit weniger Infrastruktur entlang der Strecke. Für den Prignitz-Express lässt der VBB nun mit Hilfe eines Gutachters untersuchen, welche Fahrzeuge zukünftig zum Einsatz kommen können. Ergebnisse sollen im Herbst vorliegen, der Systementscheid soll Ende des Jahres erfolgen.

Im Rahmen des Projekts #i2030 wird auf dem Korridor des Prignitz-Express unter anderem das Ziel verfolgt, den #RE6 und die #RB55 im 30-Minuten-Takt von Hennigsdorf über #Berlin-Tegel nach Berlin Gesundbrunnen einzubinden. Zudem soll die RB55 über Kremmen hinaus bis #Neuruppin erweitert und die #S-Bahn über Hennigsdorf hinaus bis #Velten (Mark) verlängert werden. Für die Umsetzung dieser Ziele sehen die aktuellen Planungen vor, dass sich S-Bahn und Regionalverkehr zwischen Berlin-Tegel und Velten die Gleise teilen. Der Antrieb der Fahrzeuge der Berliner S-Bahn erfolgt mittels #Gleichstrom aus einer seitlich angebrachten Stromschiene. Eine zusätzliche #Elektrifizierung dieses Streckenabschnittes mittels einer wechselstromführenden Oberleitung scheidet aus technischen Gründen aus. Um langfristig nicht auf #Dieselfahrzeuge beim Prignitz-Express setzen zu müssen, erarbeitet der #Gutachter mehrere Varianten für den Einsatz alternativer Antriebe im Regionalverkehr. Dabei fließen umwelttechnische und wirtschaftliche Aspekte in die Untersuchung mit ein.

Sofern #batterieelektrische Züge zum Einsatz kommen, ist zu klären, welcher Streckenabschnitt mindestens zu elektrifizieren ist. Beim Einsatz von #Wasserstoffantrieben sollen ausschließlich Sonnen- und Windenergie aus regionaler Produktion zur Gewinnung des Wasserstoffs genutzt werden. Diese Variante wird bereits bei der Heidekrautbahn #RB27 ab Dezember 2024 angestrebt.

Ingmar Streese, Staatssekretär für Verkehr in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin: „Mit dem Regionalverkehr sind die Menschen in der Metropolregion bereits heute umwelt- und klimafreundlich unterwegs. Die Untersuchung zur Umstellung des Prignitz-Express auf alternative Antriebe ist ein weiterer wichtiger Schritt zum klimaschonenden Nahverkehr in Berlin-Brandenburg. Der Umstieg der verbliebenen dieselbetriebenen Flotte auf klimafreundliche Antriebe im ÖPNV stellt – neben der be-vorstehenden Umstellung der Dieselzug-Bahnlinien im Berliner Nordosten auf elektrische Batteriezüge und der fortlaufenden Berliner E-Bus-Offensive – einen zentralen Baustein der Verkehrswende dar.“

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Von Brandenburg nach Berlin gibt es deutschlandweit die meisten Pendlerinnen und Pendler zwischen den Bundesländern. Wir arbeiten stetig daran, unser attraktives ÖPNV-Angebot weiter auszubauen. Das ist nicht nur gut für Brandenburg, sondern auch für unser Klima. Denn ein wichtiger Baustein ist es dabei, die Antriebe auf der Schiene klimafreundlich zu gestalten. Das schafft zusätzliche Akzeptanz für den Schienenverkehr und steigert den Anreiz, diesen noch intensiver zu nutzen. Ich freue mich daher sehr, dass wir mit dem Prignitz-Express dem Beispiel der Heidekrautbahn folgen.“

Dr. Joachim Trettin, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: „In den vergangenen 30 Jahren konnte allein die Bahn ihre CO2-Emissionen signifikant um rund 70 Prozent senken. Das zeigt: Bahnfahren ist praktizierter Klimaschutz. Wo Züge im Nahverkehr nicht elektrisch unterwegs sind, lösen wir den Diesel Schritt für Schritt durch alternative Antriebe und Kraftstoffe ab. Die Bahn baut dafür neue Infrastrukturen für Akku-Züge auf, bietet erste Lösungen für die Versorgung von Brennstoffzellen-Zügen mit Wasserstoff und arbeitet am Einsatz synthetischer Kraftstoffe auf der Schiene. Nur so gelingt die Mobilitäts- und Klimawende.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Nach dem Netz Ostbrandenburg und der Heidekrautbahn wollen wir auf Basis des Gutachtens den Prignitz-Express als drittes Vergabenetz mit alternativen Antrieben an den Start bringen. So bauen wir den Klimavorsprung des umweltfreundlichen Nahverkehrs im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg weiter aus und tun gleichzeitig etwas für die Verkehrswende.“

In den kommenden Monaten werden Daten zu folgenden Themenfeldern gesammelt.

  • Marktanalyse zu Fahrzeugen mit alternativen Antrieben
  • Erstellung der Betriebskonzepte
  • Dimensionierung der Infrastruktur
  • Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit
  • Prüfung geeigneter Förderprogramme

Mit den Ergebnissen können die Länder und der VBB eine qualitative Bewertung vornehmen und Entscheidungen treffen, welche Infrastruktur geplant und wie zukünftige Vergaben gestaltet werden müssen.

Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de/nordwest.

Straßenbahn: Der Berliner Fahrgastverband IGEB freut sich auf die neuen Straßenbahnfahrzeuge und kritisiert, dass sie zu kurz sind. Was ist nun zu tun?, aus IGEB

www.igeb.org

Heute stellt die #BVG die nächste #Straßenbahn-Generation der Firma #Alstom (vormals #Bombardier) für Berlin vor. Ein guter und wichtiger Schritt in die Zukunft – nur leider ein zu kurzer Schritt trotz langem Anlauf.
Insbesondere auf wichtigen #Metrolinien sind die #Straßenbahnhaltestellen inzwischen gut 60 m lang, so dass dort zwei 30 m lange Fahrzeuge in #Doppeltraktion fahren können, z.B. heute auf der #M4, auf der die #GT6-Züge aus den 1990er Jahren in Doppeltraktion eingesetzt werden.

Aufgrund der prognostizierten Fahrgastzunahme insbesondere im wachsenden Bezirk Pankow wäre es konsequent gewesen, künftig 60-m-Fahrzeuge zu bestellen. Doch die Züge der nächsten Fahrzeuggeneration sind nur 50 m lang und bieten entsprechend weniger (Sitz-)Plätze.
Schlimmer noch: Die neue Generation der 30 m langen Fahrzeuge kann nicht mehr zu 60 m langen Zügen gekuppelt werden (Doppeltraktion).
Damit wird Berlin eine hochmoderne neue #Straßenbahngeneration bekommen, die aber die Möglichkeiten der Infrastruktur nicht nutzt, obwohl der Ausbau des Straßenbahnnetzes bei der Erschließung bestehender und neuer Wohngebiete zurecht eine zentrale Bedeutung hat.

Deshalb fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB, die neuen 30 m langen Fahrzeuge doch noch kuppelbar zu bauen und schon jetzt die Beschaffung 60 m langer Fahrzeuge zu planen.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender

Straßenverkehr: Zur Abwechslung mal ein vernünftiger Deckel über der Stadtautobahn?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit folgt der #Minimalmachbarkeitsstudie zur #Deckelung der #Stadtautobahn, die kürzlich veröffentlicht
wurde, noch eine deutlich umfangreichere #Machbarkeitsstudie, wie sie der Abgeordnetenhausbeschluss von
2019 vorsah? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann erscheint sie?
Frage 2:
Inwieweit hat der Senat ein Interesse daran den erwähnten Abgeordnetenhausbeschluss, wie ursprünglich
vorgesehen, umzusetzen?
Antwort zu 1 und 2:
Die Erarbeitung von technischen Machbarkeitsstudien erfordert einen hohen finanziellen
Umfang für Gutachterleistungen und externe Ingenieurdienstleistungen. Die Kosten für die
erarbeitete Machbarkeitsstudie betrugen bereits über 600.000 €. Hinzu kommt der
erforderliche Beauftragungs-/ Betreuungsaufwand durch Mitarbeitende der Abteilung
Tiefbau. Aus diesem Grund wurde im Umwelt- und Verkehrsausschuss eine
Machbarkeitsstudie für einen Pilotbereich empfohlen, um das Ergebnis ggf. auf andere
Bereiche der Berliner Infrastruktur zu übertragen.
Angesichts der weiterhin extrem angespannten Situation im #Ingenieurbereich ist eine
technische Untersuchung für alle Infrastrukturflächen in #Troglage finanziell und personell
aktuell nicht leistbar. Dies gilt sowohl für die Infrastrukturbetreiber (#DB AG,
#Autobahngesellschaft des Bundes) als auch für Gutachter, Ingenieurbüros usw. Eine
Untersuchung in dem geforderten Umfang würde auch die #Ingenieurkapazitäten in der
Abteilung #Tiefbau weitgehend binden.
2
Frage 3:
Wie bewertet der Berliner Senat das Ergebnis der nun vorliegenden Machbarkeitsstudie für den Abschnitt
zwischen #Kaiserdamm und #Knobelsdorffbrücke?
Antwort zu 3:
Die vorliegende technische Machbarkeitsstudie ist ein ingenieurtechnisch gut
durchgearbeitetes Material, enthält alle geforderten Aussagen und ist als Grundlage
weiterer Diskussionen geeignet.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die von der #DEGES vorgelegte Kostenschätzung von 470 Mio. Euro und inwieweit ist
die Einbeziehung von #Unterhaltungskosten für 70 Jahre die übliche Vorgehensweise für Kostenschätzungen?
Antwort zu 4:
Die Kostenschätzung ist eher konservativ und liegt hinsichtlich der Risikobewertung im
unteren Bereich.
Die beiden von der Deckelung berührten #Baulastträger (DB AG und Autobahngesellschaft
des Bundes – AdB) haben betont, dass sie keine Baukosten übernehmen werden und die
erhöhten Unterhaltungskosten ihrer Anlagen vom Land Berlin zu erstatten wären. Gemäß
den geltenden Vorschriften müsste die Unterhaltung für den Deckel künftig bei der AdB und
der DB AG liegen. Dies bedeutet, dass sämtliche Bau- und Unterhaltungsmehrkosten vom
Land Berlin zu tragen wären. Die Unterhaltungsmehrkosten sind in Anlehnung an das
Eisenbahnkreuzungsgesetz durch eine Einmalzahlung bei Fertigstellung der Maßnahme
abzulösen. Dies führt dazu, dass das Land Berlin die Gesamtkosten (Bau und Ablösung der
Unterhaltungskosten) finanzieren müsste. Im Zuge der vorgeschriebenen Haushaltsklarheit
bestand somit der Zwang den abzulösenden Unterhaltungskostenbetrag in der
Kostenschätzung ebenfalls auszuweisen.
Frage 5:
Mit den Deckelungen der #A7 in #Hamburg gibt es vergleichbare Projekte. Welche Erkenntnisse für eine Nutzung
der durch den Deckel entstehenden Flächen lassen sich daraus für Berlin ableiten?
Antwort zu 5:
Die #Deckelungsprojekte in Hamburg unterscheiden sich erheblich von der Situation in Berlin.
Im Unterschied zu den Hamburger Deckeln wären in Berlin zusätzlich zu den
Richtungsfahrbahnen der Stadtautobahn auch die Gleise der S-und Fernbahn zu
überdecken, so dass die Breite der Deckelung ca. 80 m betragen müsste (Hamburg ca. 34
m). Eine Verbreiterung der Autobahn – wie in Hamburg – ist in Berlin wegen der dicht
angrenzenden Bebauung nicht möglich, so dass während der Bauzeit deutlich komplexere
Verkehrs- und Bauzustände auf der Stadtautobahn und auf den Gleisanlagen zu erwarten
wären.
Auf den Tunneldeckeln in Hamburg entstehen Parkanlagen und Kleingärten. Die erarbeitete
Machbarkeitsstudie in Berlin basiert ebenfalls auf einer künftigen Nutzung als Parkanlage.
3
Frage 6:
Welche Erfahrungen wurden für die #Überbauung in der #Schlangenbader Straße hinsichtlich der Wohnqualität
im Komplex selbst, sowie im umliegenden Kiez über die Jahre gesammelt?
Antwort zu 6:
Auswirkungen auf die Wohnqualität in der Überbauung durch die darunterliegende Straße
sind nicht bekannt.
Frage 7:
Welche Erfahrungen wurden für die Überbauung in der Schlangenbader Straße hinsichtlich der
#Instandhaltungskosten des Komplexes über die Jahre gesammelt?
Antwort zu 7:
Die Überbauung und der integrierte Straßentunnel sind baulich vollständig getrennt.
Dennoch ergeben sich sowohl für betriebliche als auch für die bauliche Unterhaltung sehr
komplexe Schnittstellen.
Allein die Tatsache, dass die innerhalb der Bebauung verlaufende Verkehrsanlage als
Tunnel zu betrachten und zu betreiben ist, stellt eine erhebliche Erschwernis dar.
Frage 8:
Welche stadtplanerischen Möglichkeiten würden die durch eine Deckelung gewonnenen Flächen bieten?
Antwort zu 8:
Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde eine Nutzung durch Freianlagen
unterstellt. Ebenso ist die Führung von Anlagen des Rad- und Fußverkehrs möglich.
Frage 9:
Hat der Senat eine Präferenz zur Nutzung eben dieser Flächen?
Frage 10:
Wurden bereits Gespräche mit Kleingartenverbänden und /oder Wohnungsbaugesellschaften
/Genossenschaften geführt, um Perspektiven für die gedeckelten Flächen zu erörtern? Wenn nein, warum
nicht?
Frage 11:
Wann sind derartige Gespräche geplant?
Frage 12:
Wann werden erste stadtplanerische Konzepte zu erwarten sein?
4
Antwort zu 9 bis 12:
Die entsprechenden Diskussionen, Gespräche usw. können aufgenommen werden, sobald
die Auswertung der vorliegenden Machbarkeitsstudie zu einer konkreten
Umsetzungsperspektive führt und die hierfür erforderlichen finanziellen und personellen
Voraussetzungen geschaffen worden sind.
Berlin, den 26.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie: Freiflächen und Kleingärten Berlin kauft die ersten sieben Grundstücke von der Deutschen Bahn Aus dem Berlin-Paket der Bahn gehen zunächst 48.000 Quadratmeter ans Land. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/freiflaechen-und-kleingaerten-berlin-kauft-die-ersten-sieben-grundstuecke-von-der-deutschen-bahn/27458990.html

Die jahrelangen Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und der Deutschen Bahn über den Ankauf von Grundstücken kommen endlich zu Ergebnissen. Noch in diesem Jahr sollen die ersten #Flächen erworben werden. Dabei geht es um zunähst sieben #Grundstücke mit einer Gesamtfläche von mehr als 48.000 Quadratmetern, wie aus Unterlagen der Berliner #Immobilienmanagement GmbH (#Bim) hervorgeht, die dem Tagesspiegel vorliegen.

Dazu zählen unter anderem mehrere Gartenkolonien, darunter eine mehr als 9000 Quadratmeter große Anlage in der #Tannhäuserstraße in Lichtenberg sowie ein mehr als 5000 Quadratmeter großes Grundstück mit Gärten an der #Dolomitenstraße in Pankow. Auch ein unbebautes Areal an der Straße Hinter dem #Kurpark in #Köpenick steht auf der Liste. Zudem will das Land die ehemalige #Trasse der #Görlitzer Bahn am Görlitzer Park kaufen.

Bei den ausgemachten Flächen handelt es sich um den ersten Aufschlag des sogenannten #Berlin-Pakets. Seit 2019 verhandeln Land und Deutsche Bahn über den Verkauf der Flächen.

Die Gespräche stellen einen Paradigmenwechsel dar. Zuvor hatte die Bahn als Aktiengesellschaft nicht mehr benötigte Grundstücke höchstbietend veräußert. So waren in der Vergangenheit Filetgrundstücke wie der ehemalige #Güterbahnhof an der #Greifswalder Straße und der ehemalige #Rangierbahnhof #Pankow an private Investoren verkauft worden. Seither werden diese zunächst Berlin angeboten. Nur falls das Land kein Interesse hat, kommen andere Käufer ins Spiel. Bislang ist jedoch noch kein Geschäft abgeschlossen worden.

Die Bahn hatte dem Land zunächst 180 Grundstücke angeboten, die Mehrzahl …

Taxi: Taxigutscheine III, aus Senat

www.berlin.de

  1. Wie viele über #Gutscheine abrechnungsfähige #Taxifahrten zu und von „#Impfzentren“ sind in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021 geleistet worden?
    Zu 1.:
    Siehe Anlage 1 zur Auswertung der Impfzentren (es sind nur die reservierten Fahrten enthalten).
  2. Welchen Gegenwert in € steht den Leistungen in den jeweiligen Wochen gegenüber? (Gemeint ist der
    tatsächliche Wert der abgerechneten Gutscheine, nicht eine Multiplikation der Fahrten mit einem geschätzten Durchschnittswert; es wird auch nicht gefragt, welche Auszahlungen erfolgt sind, sondern bereits dem Wortlaut nach, wie viele abgerechnete Fahrten in den jeweiligen Kalenderwochen stattgefunden
    haben.)
    Zu 2.:
    Hierzu stehen noch nicht hinreichend verbindliche Daten zur Verfügung und daher kann
    nach derzeitigem Stand noch keine verlässliche Aussage getroffen werden. Die einzelnen
    Taxiunternehmer steht die Möglichkeit zur Verfügung geleistete Impffahrten, mittels Taxi
    Coupon, innerhalb des bestehendes Impfbetriebes der Corona Impfzentren bei der Taxi Pay
    GmbH einzureichen bzw. abzurechnen. Die Auswertungen hierzu werden bereits bearbeitet.
    2
  3. Wie konkret ist die Auszahlung des Gegenwerts der Gutscheine in € ausgestaltet? Welche Stelle ist für die
    Auszahlung zuständig? (Sieht die vertragliche Regelung demnach vor, dass Taxipay unverzüglich den
    Gegenwert der Gutscheine an die Taxiunternehmer auszahlt und – davon losgelöst – einen Anspruch
    gegen das DRK aus den Sammelrechnungen erwirbt?)
    Zu 3.:
    Die Betreibergesellschaft der Berliner Impfzentren, die DRK Sozialwerk Berlin gemeinnützige GmbH, ist für die Abwicklung der Auszahlungen zuständig. Die Auszahlungen erfolgen
    an die Taxi Pay GmbH in seiner Funktion als Abrechnungsstelle.
    Der Prozess der Auszahlungen der Gutscheine sieht vor, dass Taxifahrer/-unternehmer den
    Gutschein zur Abrechnung bei einer Abrechnungsstelle einreichen, mit dem der Betreiber
    der Berliner Impfzentren eine Abrechnungsvereinbarung getroffen hat.
    Die Abrechnungsstelle prüft die Abrechnung und erstattet die Beförderungskosten. Der Betreiber der Berliner Impfzentren erhält von der Abrechnungsstelle eine Sammelrechnung,
    der jeder einzelne Gutschein beigefügt ist und prüft ihrerseits alle Gutscheine. Nach Prüfung
    wird die Sammelrechnung beglichen.
    3a) Soweit der Senat behauptet, nur „blind“ Haushaltsmittel „nach einem Abschlagsplan“ zu zahlen, kann
    nicht nachvollzogen werden, wie der Senat den Grundsatz des § 7 LHO im vorliegenden Fall anwendet,
    wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Haushaltsmittel in Millionenhöhe über Wochen auf Konten
    des DRK oder der Taxipay GmbH oder einem mit dieser verbundenen Unternehmen „herumliegen“ und
    dort die Liquidität heben, statt unverzüglich bei denjenigen anzukommen, die die Leistung erbringen. Wie
    stellt der Senat sicher, dass die ausgezahlten Haushaltsmittel auch im Fall von Zahlungsschwierigkeiten
    des DRK oder der Taxipay GmbH insolvenzsicher bei den Taxifahrern ankommen?
    Zu 3a.:
    Eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung von Sicherheit bei der Monatsabrechnung der DRK Sozialwerk Berlin gemeinnützige GmbH im Rahmen des Betriebs der Berliner
    Corona-Impfzentren wird durchgeführt.
  4. Ist die Regelung zu 3) dahingehend zu verstehen, dass die #Taxipay GmbH im Wege der Forderungsabtretung die (ursprünglichen) Forderungen der Taxiunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
    beim DRK geltend macht? Oder geschieht dies für die Taxiunternehmer?
    Zu 4.:
    Jedes einzelne Taxiunternehmen ist in den Sammelrechnungen aufgeführt und durch den
    entsprechenden Taxi Coupon nachzuvollziehen.
    4a) Woher hat der Senat, der nach der Antwort auf die Frage zu 3) meiner Anfrage 18/27766 keine Kenntnis über die Vereinbarungen zwischen der Taxipay GmbH und den Taxiunternehmen hat, die Angabe
    aus der Antwort zu 4) auf meine Anfrage 18/27766?
    Zu 4a.:
    Informationen zum Abrechnungsverfahren wurden von der Betreibergesellschaft der Impfzentren – DRK SWB gGmbH – mitgeteilt.
    3
  5. Falls Taxipay im eigenen Namen handelt, weshalb werden dann nicht alle Gutscheine sofort ausgezahlt? Falls Taxipay nicht im eigenen Namen handelt, sondern Forderungen der Taxifahrer auf ein eigenes Konto zahlen lässt: verfügt Taxipay über eine Banklizenz oder erfolgt die Abwicklung über ein Anderkonto? (Auf meine Anfrage 18/27766 hat der Senat lediglich mitgeteilt, Taxipay handele nicht im eigenen Namen, ohne – sicherlich irrtümlich – die weitere Fragen zu beantworten.
    5b) Falls Taxipay über eine Banklizent verfügt: seit wann? Falls ein Fremdgeldkonto für diese Zahlungen geführt wird: seit wann?
    Zu 5. und 5b.:
    Das Land Berlin steht nicht in unmittelbarer vertraglicher Beziehung zur Taxi Pay GmbH;
    entsprechende Informationen liegen dem Senat insofern nicht vor.
    5a) Falls Taxipay nicht über eine Banklizenz verfügt und auch nicht auf ein Fremdgeldkonto zahlen lässt,
    sondern eigenes Geld mit fremdem Geld vermischt: läge darin nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Berlin eine strafbare Untreue?
    Zu 5a.:
    Die Staatsanwaltschaft des Landes Berlin ist eine eigenständige Strafverfolgungsbehörde,
    die im Einklang mit Recht und Gesetz die ihr übertragenen Aufgaben wahrnimmt und insbesondere unter Wahrung des Legalitäts- und Opportunitätsprinzips bei Vorliegen eines Anfangsverdachts ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einleitet. Vermutungen des Berliner Senats zu einem möglichen Meinungsbild hinsichtlich der strafrechtlichen Bewertung
    eines Sachverhalts der Staatsanwaltschaft Berlin sind rein spekulativ.
    5c) Falls der Senat bezogen auf die Frage zu 5a) entgegen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung
    (VerfGH Thüringen vom 19.12.2008 zu VerfGH 35/07) der Auffassung sein sollte, er sei nicht verpflichtet, Anfragen zu abstrakten oder hypothetischen Sachverhalten zu beantworten: aus welchen rechtlichen Erwägungen nimmt der Senat dies an?
    Zu 5c.:
    Soweit auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 19. Dezember 2008,
    VerfGH 35/07 und die Reichweite des parlamentarischen Fragerechts verwiesen wird, wird
    offensichtlich und irrigerweise verkannt, dass der dort zugrundeliegende Sachverhalt nicht
    auf spekulative Erwägungen einer Landesregierung übertragbar ist. Bereits aus der kursorischen Lektüre des Urteils ergibt sich ohne Weiteres, dass der dem Urteil vom 19. Dezember 2009 streitgegenständliche Sachverhalt prognostische Tatsachenfragen zum Gegenstand hat, die rechtlich grundsätzlich anders zu bewerten sind als Fragestellungen, die reine
    Spekulationen zum Gegenstand haben.
    Im Übrigen ist der Thüringer Verfassungsgerichtshof zuständig für Rechtsstreitigkeiten im
    Zusammenhang mit der Auslegung der Verfassung des Landes Thüringen. Entscheidungen
    des Thüringer Verfassungsgerichtshofes sind nicht per se übertragbar auf Fragen zur Auslegung der Verfassung des Landes Berlin.
  6. Welche Gesamtsummen in € für abgerechnete Gutscheine sind in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021
    a) an das DRK, b) an die Taxipay GmbH, c) an die #Taxiunternehmer ausgezaht worden? (bitte einzeln
    angeben)
    4
    Zu 6.:
    Das Land Berlin zahlt Abschlagszahlungen an die DRK SWB gGmbH, die nicht gesondert
    für Taxikosten ausgewiesen werden.
    Die Zahlungen der DRK SWB gGmbH an die Taxi Pay GmbH: 24.333.015,55 € (vgl. Übersicht in Anlage 2; der Wert von 23.786.520,35 € bezieht sich auf die tatsächlich abgerechneten Coupons für Taxifahrten, während der in der Anlage aufgeführte Betrag i. H. v.
    24.333.015,55 € an die Taxi Pay GmbH ausgezahlt wurde und auch die eingesetzten „Taxidispacher“ an den Impfzentren erfasst, die die Koordination der Taxen und die Ausgabe
    bzw. Kontrolle der Taxiberechtigung vor Ort durchführen). Informationen zur Zahlung der
    Taxi Pay GmbH an die Taxiunternehmer liegen nicht vor.
    6a) Soweit der Senat angegeben hat, es werde an die DRK SWB – gemeint ist die Deutsches Rotes Kreuz
    Sozialwerk Berlin gGmbH (DRK SWB)? – eine Pauschale gezahlt: ist damit die erstmalig zum Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg am 23.03.2020 eingetragene aptus 1579. GmbH gemeint?
    Zu 6a.:
    Das Unternehmen wird beim Amtsgericht 14057 Charlottenburg (Berlin) unter der Handelsregister-Nummer HRB 216074 B geführt.
    6b) In welcher Höhe hat diese GmbH bisher wann genau aus Haushaltsmitteln „Pauschalen“ erhalten?
    Zu 6b.:
    Die Taxi Pay GmbH ist nicht Vertragspartner des Landes Berlin und hat demzufolge keine
    „Pauschalen“ aus Haushaltsmitteln erhalten. Vertragspartner der Taxi Pay GmbH ist im Hinblick auf die Taxikosten für die An- und Abreise zu den Corona- Impfzentren des Landes
    Berlin die DRK SWB gGmbH, die die hierfür beauftragten Leistungen zahlt.
    6c) Wer ist seit Gründung Gesellschafter, wer Geschäftsführer dieser GmbH?
    Zu 6c.:
    Angaben und weiterführende Informationen zur Deutsches Rotes Kreuz Sozialwerk Berlin
    gGmbH sind auf der Homepage des DRK veröffentlicht.
    6d) Welcher Anteil für „Verwaltungkosten der DRK SWB“ ist bisher im Rahmen der ausgezahlten „Pauschalen“ gezahlt worden?
    Zu 6d.:
    Das Land Berlin zahlt Abschlagszahlungen an die DRK SWB gGmbH, die nicht gesondert
    für „Verwaltungskosten“ ausgewiesen werden.
    6e) Wann und durch wen ist die Gemeinnützigkeit der DRK SWB GmbH festgestellt worden?
    Zu 6e.:
    Die Gemeinnützigkeit ist durch das zuständige Finanzamt überprüft und bestätigt worden.
  7. Wird der zu zahlende Betrag bei nicht unverzüglicher Auszahlung – automatisch – verzinst? Falls ja, in
    welcher Höhe sind in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021 Zinsen angefallen? Falls nein, weshalb
    nicht?
    5
    Zu 7.:
    Vertraglich wurde keine „automatische“ Verzinsung festgelegt. Jedoch können juristisch gesehen Zinsen anfallen, wenn die Zahlungsfrist um mehr als 30 Tage überschritten wird. In
    diesem Fall könnte der Taxifahrer/-unternehmer diese Zinsen einfordern. Bis dato wurden
    alle Zahlungen fristgerecht ausgezahlt, sodass keine Zinsen angefallen sind.
  8. Wer (DRK oder Taxipay GmbH) erhält von wem welchen Anteil am Gutscheinwert (fix oder variabel?) für
    die Abwicklung der Auszahlung? Welcher Gesamtbetrag für die Abwicklung/das Handlung ist an welches
    Unternehmen in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021 gezahlt worden? (Angesichts des dreistelligen
    Millionenbetrages, der aus Haushaltsmitteln an eine frisch gegründete GmbH gezahlt wird, dürfte es
    durchaus „vertretbar“ im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sein, durch den Senat zu
    erfragen, ob und in welcher Höhe die Taxipay GmbH für ihre Leistung auch entlohnt wird.)
    Zu 8.:
    Das Land Berlin hat die DRK SWB gGmbH mit dem Betreiber der Corona-Impfzentren des
    Landes Berlin beauftragt. Die operative Abwicklung der sog. Taxigutscheine erfolgt zwischen dem Betreiber und der Taxi Pay GmbH.
  9. Wie lange dauerte es in den einzelnen Wochen des Jahres 2021 durchschnittlich nach Kenntnis des Senats
    – wenn den Senat die #Liquiditätslücke der Taxifahrer nicht interessiert, weshalb nicht? –, bis ein bei der
    Taxipay GmbH eingereichter Gutschein auch ausgezahlt wird?
    Zu 9.:
    Aufgrund der eingereichten Mengen an Taxi Coupons (in den vergangenen Wochen ca.
    20.000 Belege pro Tag) werden die Belege nach ca. 4 bis 5 Wochen an die Taxiunternehmer
    ausgezahlt, da diese entsprechend geprüft werden müssen. Aktuell lässt sich aber auch ein
    Rückgang der eingereichten Belege pro Tag verzeichnen, womit die #Bearbeitungszeit entsprechend sinkt.
    Berlin, den 26. Juli 2021
    In Vertretung
    Martin Matz
    Senatsverwaltung für Gesundheit,
    Pflege und Gleichstellung

Straßenverkehr: A100-Ausbau in Berlin : Kreuz, Schleife, Doppelstocktunnel Der Ausbau der A 100 spaltet die Berliner Seele in einen verkehrsfreundlichen und einen ökologischen Teil. , aus Die Zeit

https://www.zeit.de/2021/31/berlin-a100-ausbau-stadt-autobahn-geschichte-debatte-verkerswende?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Der #Ausbau der #A100 spaltet die Berliner Seele in einen verkehrsfreundlichen und einen ökologischen Teil. Natürlich gibt es Streit. Aber in Wirklichkeit lieben die Berliner den #Asphalt und ihre #Autobahn.

Hat sich je ein Engel fürs #Cabriofahren interessiert? Bei Wim Wenders waren es gleich zwei, sie saßen auf den Vordersitzen eines offenen BMW, der aber gar nicht fuhr. Nagelneu und ohne Nummernschild stand er im Showroom eines Autohauses am Kurfürstendamm in Berlin. Otto Sander und Bruno Ganz trugen fettige Engelszöpfchen und blickten gedankenverloren zum Cinema Paris auf der anderen Seite der Straße. Autokino und rasender Stillstand: Wenders’ Himmel über Berlinwar einmal das Roadmovie einer Bewegung, die den kollektiven Bewusstseinsstrom der Städter mit dem Strömen ihres Verkehrs vereinigte. Und es war das Porträt einer Stadt, die in ihrer Zerklüftung dem Auto huldigte wie kaum eine sonst.

In Luftbildern flossen bei Wenders das in Asphalt gebettete Internationale Congress Centrum (#ICC), der #Messedamm oder die kunstvoll in- und übereinander gewundenen Fahrbahnen des #Avus -Knotens über die Leinwand. Sein Blick fiel auf Brandmauern wie hingewürfelter Häuserblocks, auf brutalistische Wohnmaschinen der Nachkriegszeit sowie in #Straßenschluchten hinein, die #Autobahntangenten zustrebten und Wohnviertel in skurrile Stücke zerschnitten.

Die „Automobil-Verkehrs- und Uebungsstraße“ darf sich heute übrigens als die erste Autobahn der Welt feiern lassen. 1921 eingeweiht, begeht sie gerade ihren runden Geburtstag. Die Autobahn! Sie wird in Berlin schon wieder, oder vielmehr noch immer, gebaut, und zwar quer …

Bahnhöfe: Sachschäden und Verschmutzung: Bahnhof Pankow stark belastet, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article232910251/Sachschaeden-und-Verschmutzung-Bahnhof-Pankow-stark-belastet.html

109 Anzeigen zu Sachbeschädigungen seit 2019: Am #U-Bahnhof #Pankow, wo #Sicherheitsdienste und #Polizei-Streifen regelmäßig Trinker zurechtweisen, schlagen sich Sorgen von Pendlern jetzt auch statistisch wieder. Auf Anfrage des CDU-Abgeordneten Stephan Lenz legt die Senatsverkehrsverwaltung erstmals Zahlen vor, die ein ungewöhnlich hohes Maß an #Vandalismus und #Verwahrlosung belegen. Laut dieser Untersuchung ist die Endhaltestelle der BVG-Linie #U2 im eigentlich eher beschaulichen Pankow „überdurchschnittlich belastet“.

Während in Berlin an U-Bahnhöfen im Jahr durchschnittlich 27 Sachbeschädigen gemeldet werden, war dieser Wert in Pankow zuletzt fast doppelt so hoch. Allein im ersten Halbjahr 2021 sind bereits 24 Vorfälle gemeldet. Unauffällig erweist sich die Situation an stark mit feierndem Publikum frequentierten Stationen in Prenzlauer Berg – wie am U-Bahnhof Eberswalder Straße. Dort sind seit 2019 insgesamt nur 25 Sachschäden verzeichnet sind. Ein Bruchteil der 109 Vorkommnisse am Bahnhof Pankow.

Bahnhof Pankow viel stärker belastet als U2-Stationen in Prenzlauer Berg
Diese neuen Auskünfte liegen der Morgenpost vorab vor. Tatsächlich gibt es bereits auch erste Konsequenzen. Stephan Lenz kündigt an, den Runden Tisch zum Thema Obdachlosigkeit und Alkoholismus am Bahnhof Pankow nach längerer Pause erneut zu beleben. „Diese Zahlen legen eine starke Belastung nahe und bereiten uns große Sorge. Wir müssen verhindern, dass sich hier ein Brennpunkt bildet“, sagt der Abgeordnete zu den schwierigen Verhältnissen am Pankower Bahnhofsvorplatz.

Ob ein direkter Zusammenhang zwischen der hiesigen Obdachlosen- und Trinkerszene …

Straßenverkehr: Jury kürt Siegerentwurf für die neue Mühlendammbrücke, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1110864.php

Wettbewerb für Ersatzneubau über die Spree ist entschieden – Realisierung bis 2028

Der #Siegerentwurf für die künftige #Mühlendammbrücke im Bezirk Mitte steht fest. An diesem Mittwoch stimmte das #Preisgericht aus neun Preisrichter*innen, darunter Architekten, Ingenieur*innen und Vertreter*innen aus den Fachverwaltungen in Land und Bezirk, mit großer Mehrheit für den Vorschlag der gemeinsamen Bewerbung des Berliner Ingenieurbüros #Arup Deutschland GmbH und der Architekten von #COBE A/S aus Kopenhagen.

Der Entwurf – ausgewählt aus zehn Vorschlägen in einem europaweiten, #nichtoffenen Wettbewerbsverfahren der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – bietet laut der Jury (Vorsitz: Manfred Kühne, Abteilungsleiter Städtebau in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) für die künftige #Spreeüberquerung zwischen der Breiten Straße und dem Molkenmarkt eine außerordentlich hohe gestalterische und konstruktive Qualität.

Die Konstruktion überspannt die Spree mit einem beidseitigen, leicht konkaven Schwung, bindet die Uferseiten attraktiv an und integriert so den gesamten Stadtraum auf ganz neue Weise. Die Konstruktion und Detailausbildung zeigt laut Jury insgesamt eine pfiffige, durchdachte Gestaltqualität einer Brücke des 21. Jahrhunderts und erfülle zudem die Kriterien für Nachhaltigkeit etwa durch effizientes, materialsparendes Konstruieren.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
„Ich beglückwünsche die Wettbewerbsgewinner zu ihrem beeindruckenden Entwurf, der ästhetisch und funktional überzeugt. Die künftige Mühlendammbrücke wird eine Brücke für die Berliner Mobilitätswende, mit viel Platz für die stadtverträglichen Verkehrsarten Straßenbahn, Rad- und Fußverkehr. Zugleich fügt sich die Brücke durch ihre ansprechende Gestaltung in die historische Mitte Berlins ein und bietet an dieser Stelle über der Spree eine ganz neue Aufenthaltsqualität.“

Ephraim Gothe, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung im Bezirk Mitte und Jurymitglied:
„Ich freue mich über den 1. Preis, der ein sehr ernsthaftes Angebot für die #Mobilitätswende aufzeigt. Natürlich ist mein Wunsch, dass wir nach Errichtung der neuen Brücke schnell die #Tram in Richtung Potsdamer Platz und Hallesches Tor in Betrieb bekommen und wir dann auf eine Autospur je Richtung umrüsten können. Gratulation an die Gewinner!”

Grund für den Wettbewerb war der bauliche Zustand der bisherigen Brücke aus den 1960er Jahren, die konstruktive Mängel und Defizite in der #Tragfähigkeit aufweist und damit einen zügigen Ersatzneubau erfordert.
Von den Wettbewerbsteilnehmern erwartet wurde die Erfüllung komplexer Anforderungen hinsichtlich Gestaltung, Funktionalität, Nachhaltigkeit, Bauabwicklung, Wirtschaftlichkeit und der städtebaulich-architektonischen Integration in das vorhandene heterogene Umfeld der historischen Mitte.

Mit der künftigen #Brückenkonstruktion wird zudem eine #Neuaufteilung der Verkehrsflächen realisiert. Die Kfz-Spuren werden von drei auf zunächst zwei reduziert. In einer zweiten Projektphase, die zukunftsgerichtet neue Mobilitätskonzepte und Nutzungsanforderungen berücksichtigt, können die Kfz-Fahrspuren auf nur noch eine pro Fahrtrichtung reduziert werden – zugunsten von mehr Gestaltungsraum für den Rad- und den Fußverkehr.
Für die Baumaßnahme ist ein Gesamtkostenrahmen von 46,5 Millionen Euro vorgesehen. Es ist geplant, die neue Brücke bis 2028 zu realisieren.

Der Siegerentwurf und die weiteren Ergebnisse werden am 17. August 2021 im #Lichthof der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Brunnenstraße 110d-111, in 13355 Berlin präsentiert.