Straßenverkehr: Zur Abwechslung mal ein vernünftiger Deckel über der Stadtautobahn?, aus Senat

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Frage 1:
Inwieweit folgt der #Minimalmachbarkeitsstudie zur #Deckelung der #Stadtautobahn, die kürzlich veröffentlicht
wurde, noch eine deutlich umfangreichere #Machbarkeitsstudie, wie sie der Abgeordnetenhausbeschluss von
2019 vorsah? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann erscheint sie?
Frage 2:
Inwieweit hat der Senat ein Interesse daran den erwähnten Abgeordnetenhausbeschluss, wie ursprünglich
vorgesehen, umzusetzen?
Antwort zu 1 und 2:
Die Erarbeitung von technischen Machbarkeitsstudien erfordert einen hohen finanziellen
Umfang für Gutachterleistungen und externe Ingenieurdienstleistungen. Die Kosten für die
erarbeitete Machbarkeitsstudie betrugen bereits über 600.000 €. Hinzu kommt der
erforderliche Beauftragungs-/ Betreuungsaufwand durch Mitarbeitende der Abteilung
Tiefbau. Aus diesem Grund wurde im Umwelt- und Verkehrsausschuss eine
Machbarkeitsstudie für einen Pilotbereich empfohlen, um das Ergebnis ggf. auf andere
Bereiche der Berliner Infrastruktur zu übertragen.
Angesichts der weiterhin extrem angespannten Situation im #Ingenieurbereich ist eine
technische Untersuchung für alle Infrastrukturflächen in #Troglage finanziell und personell
aktuell nicht leistbar. Dies gilt sowohl für die Infrastrukturbetreiber (#DB AG,
#Autobahngesellschaft des Bundes) als auch für Gutachter, Ingenieurbüros usw. Eine
Untersuchung in dem geforderten Umfang würde auch die #Ingenieurkapazitäten in der
Abteilung #Tiefbau weitgehend binden.
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Frage 3:
Wie bewertet der Berliner Senat das Ergebnis der nun vorliegenden Machbarkeitsstudie für den Abschnitt
zwischen #Kaiserdamm und #Knobelsdorffbrücke?
Antwort zu 3:
Die vorliegende technische Machbarkeitsstudie ist ein ingenieurtechnisch gut
durchgearbeitetes Material, enthält alle geforderten Aussagen und ist als Grundlage
weiterer Diskussionen geeignet.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die von der #DEGES vorgelegte Kostenschätzung von 470 Mio. Euro und inwieweit ist
die Einbeziehung von #Unterhaltungskosten für 70 Jahre die übliche Vorgehensweise für Kostenschätzungen?
Antwort zu 4:
Die Kostenschätzung ist eher konservativ und liegt hinsichtlich der Risikobewertung im
unteren Bereich.
Die beiden von der Deckelung berührten #Baulastträger (DB AG und Autobahngesellschaft
des Bundes – AdB) haben betont, dass sie keine Baukosten übernehmen werden und die
erhöhten Unterhaltungskosten ihrer Anlagen vom Land Berlin zu erstatten wären. Gemäß
den geltenden Vorschriften müsste die Unterhaltung für den Deckel künftig bei der AdB und
der DB AG liegen. Dies bedeutet, dass sämtliche Bau- und Unterhaltungsmehrkosten vom
Land Berlin zu tragen wären. Die Unterhaltungsmehrkosten sind in Anlehnung an das
Eisenbahnkreuzungsgesetz durch eine Einmalzahlung bei Fertigstellung der Maßnahme
abzulösen. Dies führt dazu, dass das Land Berlin die Gesamtkosten (Bau und Ablösung der
Unterhaltungskosten) finanzieren müsste. Im Zuge der vorgeschriebenen Haushaltsklarheit
bestand somit der Zwang den abzulösenden Unterhaltungskostenbetrag in der
Kostenschätzung ebenfalls auszuweisen.
Frage 5:
Mit den Deckelungen der #A7 in #Hamburg gibt es vergleichbare Projekte. Welche Erkenntnisse für eine Nutzung
der durch den Deckel entstehenden Flächen lassen sich daraus für Berlin ableiten?
Antwort zu 5:
Die #Deckelungsprojekte in Hamburg unterscheiden sich erheblich von der Situation in Berlin.
Im Unterschied zu den Hamburger Deckeln wären in Berlin zusätzlich zu den
Richtungsfahrbahnen der Stadtautobahn auch die Gleise der S-und Fernbahn zu
überdecken, so dass die Breite der Deckelung ca. 80 m betragen müsste (Hamburg ca. 34
m). Eine Verbreiterung der Autobahn – wie in Hamburg – ist in Berlin wegen der dicht
angrenzenden Bebauung nicht möglich, so dass während der Bauzeit deutlich komplexere
Verkehrs- und Bauzustände auf der Stadtautobahn und auf den Gleisanlagen zu erwarten
wären.
Auf den Tunneldeckeln in Hamburg entstehen Parkanlagen und Kleingärten. Die erarbeitete
Machbarkeitsstudie in Berlin basiert ebenfalls auf einer künftigen Nutzung als Parkanlage.
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Frage 6:
Welche Erfahrungen wurden für die #Überbauung in der #Schlangenbader Straße hinsichtlich der Wohnqualität
im Komplex selbst, sowie im umliegenden Kiez über die Jahre gesammelt?
Antwort zu 6:
Auswirkungen auf die Wohnqualität in der Überbauung durch die darunterliegende Straße
sind nicht bekannt.
Frage 7:
Welche Erfahrungen wurden für die Überbauung in der Schlangenbader Straße hinsichtlich der
#Instandhaltungskosten des Komplexes über die Jahre gesammelt?
Antwort zu 7:
Die Überbauung und der integrierte Straßentunnel sind baulich vollständig getrennt.
Dennoch ergeben sich sowohl für betriebliche als auch für die bauliche Unterhaltung sehr
komplexe Schnittstellen.
Allein die Tatsache, dass die innerhalb der Bebauung verlaufende Verkehrsanlage als
Tunnel zu betrachten und zu betreiben ist, stellt eine erhebliche Erschwernis dar.
Frage 8:
Welche stadtplanerischen Möglichkeiten würden die durch eine Deckelung gewonnenen Flächen bieten?
Antwort zu 8:
Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde eine Nutzung durch Freianlagen
unterstellt. Ebenso ist die Führung von Anlagen des Rad- und Fußverkehrs möglich.
Frage 9:
Hat der Senat eine Präferenz zur Nutzung eben dieser Flächen?
Frage 10:
Wurden bereits Gespräche mit Kleingartenverbänden und /oder Wohnungsbaugesellschaften
/Genossenschaften geführt, um Perspektiven für die gedeckelten Flächen zu erörtern? Wenn nein, warum
nicht?
Frage 11:
Wann sind derartige Gespräche geplant?
Frage 12:
Wann werden erste stadtplanerische Konzepte zu erwarten sein?
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Antwort zu 9 bis 12:
Die entsprechenden Diskussionen, Gespräche usw. können aufgenommen werden, sobald
die Auswertung der vorliegenden Machbarkeitsstudie zu einer konkreten
Umsetzungsperspektive führt und die hierfür erforderlichen finanziellen und personellen
Voraussetzungen geschaffen worden sind.
Berlin, den 26.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: NEB AG weist Vorwurf der Nichtinformation von Bürgerinnen und Bürgern zur Heidekrautbahn entschieden zurück, aus NEB

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/11695-brandenburg-neb-ag-weist-vorwurf-der-nichtinformation-von-buergerinnen-und-buergern-zur-heidekrautbahn-entschieden-zurueck.html

Die #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB) weist die in einem Artikel in der Märkischen Oderzeitung vom 11.06.2019 geäußerten Vorwürfe, betroffene Bürgerinnen und Bürger in #Schönwalde nicht ausreichend zur angestrebten #Modernisierung und #Reaktivierung der #Stammstrecke für den Personenverkehr informiert, die Gemeinde Wandlitz nicht in das Planungsverfahren einbezogen und ihr keine schriftlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt zu haben, entschieden zurück.

Für die Durchführung eines komplexen Planungsverfahrens wie der Reaktivierung einer Bahnstrecke für den Personenverkehr ist selbstverständlich die Beteiligung der betroffenen #Baulastträger, der #Genehmigungsbehörden, der anliegenden Gemeinden und betroffenen Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Die Niederbarnimer Eisenbahn-AG hat sich aus diesem Grund von Beginn an um einen intensiven Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie eine konstruktive, transparente Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und Bezirken bemüht.

Nach der Unterzeichnung der #Planungsvereinbarung am 10.01.2019 mit den Bundesländern Berlin und Brandenburg hat die NEB bereits am 13.02.2019 die Unterlagen zu den Vorplanungen an die Gemeinde Wandlitz übergeben und Beratungsgespräche mit dem zuständigen Bauamt der Gemeinde geführt (26.02.2019).

In diesem Zusammenhang hinaus widerspricht die NEB auch der Behauptung, der Gemeinde #Wandlitz sei nach Eingang der Unterlagen nur eine kurze Frist zur Stellungnahme von etwas mehr als 4 Wochen bis zum 30.06.2019 gewährt worden. Tatsächlich liegen der Gemeinde Wandlitz die Unterlagen seit nunmehr 4 Monaten vor. Auf Bitten der Gemeinde Wandlitz hat die NEB die Stellungnahmefrist zwischenzeitlich wunschgemäß auf den 31.07.2019 verlängert.

Sowohl auf der #Heidekrautbahnkonferenz am 29.01.2019 als auch auf #Bürgerversammlungen in allen betroffenen Gemeinden und Berliner Bezirken von März bis Mai 2019 hat die NEB umfassend über das Vorhaben, den aktuellen Planungsstand und weitere Veranstaltungstermine informiert, so im Wandlitzer Ortsteil Schönwalde am 14.05.2019. Auf allen Veranstaltungen, aber auch in verschiedenen Informationsmaterialien und auf der Website hat die NEB fortlaufend über aktuelle Entwicklungen und Termine informiert und Präsentationen aus allen Bürgerversammlungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden eingehende individuelle Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern einzeln beantwortet.

Des Weiteren wird in dem genannten Artikel von Vertretern einer Bürgerinitiative behauptet, die Bahnverbindung von Berlin-Karow nach Schönerlinde solle im Zuge der Reaktivierung der Stammstrecke für den Personenverkehr entfallen. Hier weist die NEB darauf hin, dass ein solcher Plan zwar in der Vergangenheit im Rahmen verkehrlicher Studien diskutiert wurde, jedoch nicht Teil der im Januar unterzeichneten Planungsvereinbarung zwischen den Bundesländern und der NEB ist. Vielmehr sieht diese den Erhalt und die weitere Bedienung aller vorhandenen Streckenäste der #RB27 zusätzlich zu der zu reaktivierenden Stammstrecke vor. Die NEB spricht sich ausdrücklich für den Erhalt dieser Relationen aus. Dies ist von ihr auch stets klar kommuniziert worden.

Abschließend möchte die Niederbarnimer Eisenbahn-AG noch einmal darauf hinweisen, dass die Reaktivierung der Heidekrautbahn seit rund 20 Jahren immer wieder in den Gemeinden diskutiert wurde. Die Stammstrecke der #Heidekrautbahn dient bis heute regelmäßig dem Güterverkehr bis zum PankowPark und war daher zu keinem Zeitpunkt eine stillgelegte oder gar entwidmete Bahnstrecke. Daher und auch aufgrund der wiederkehrenden Diskussionen war mit einer Wiederinbetriebnahme auch für den Personenverkehr jederzeit zu rechnen.

Pressemeldung NEB Betriebsgesellschaft mbH