Eins, zwei, #stufenfrei – das gilt jetzt für den Bahnhofs #Jakob-Kaiser-Platz. Am heutigen Dienstag, 30. November 2021, ging auf der Station der Linie #U7 der zweite #Aufzug in Betrieb. Damit ist der Bahnhof nun von beiden Seiten der Autobahn A111 stufenfrei erreichbar. Aufzug Nummer eins auf der #Ostseite war bereits vor rund drei Jahren eröffnet worden
Der Bau des zweiten Aufzuges begann im Sommer 2020. Zugleich wurden ein neuer #Entrauchungsschacht und die statische #Ertüchtigung der #Tunneldecke an der westlichen Bahnsteigseite in Angriff genommen. Für den Bau mussten zahlreiche wichtige Versorgungsleitungen umverlegt werden, was den Aufwand erheblich erhöhte. Die Kosten für den zweiten Aufzug beliefen sich auf rund 1,4 Millionen Euro.
Insgesamt investiert die BVG rund 12 Millionen Euro in den barrierefreien Umbau und die Ertüchtigung des Bahnhofs Jakob-Kaiser-Platz. Die Arbeiten dauern noch an. Um die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, wird immer nur in Teilbereichen, z.B. einzelnen Ausgängen, gearbeitet. Noch im Dezember soll ein weiterer Ausgang auf der Ostseite nach seiner Sanierung wiedereröffnet werden. Die Fertigstellung des Gesamtprojekts ist nach aktuellem Stand im Frühjahr 2023 geplant.
Am gestrigen Donnerstagabend haben über eine Stunde Betroffene über Ihre Probleme und Barrieren im Zusammenhang mit der #Mobilität im Nah- und Fernverkehr gesprochen. Auf Einladung des #Deutschen Bahnkunden-Verbandes und #refundrebel fand der virtuelle Austausch mit Mitarbeitern verschiedener Landesabgeordneter, Verbandsvertretern, Journalisten und Betroffenen statt.
Frage 1: In welcher Form unterstützt der Berliner Senat die Deutsche Bahn, den #S-Bhf. #Gehrenseestraße#barrierefrei zu gestalten? Frage 2: Welche Gespräche haben dazu bereits stattgefunden und mit welchem Ergebnis? Frage 3: Welcher Zeitplan ist für eine Umsetzung der Barrierefreiheit vorgesehen und wann war die eigentliche Realisierung erstmals geplant? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zählt zu den wesentlichen verkehrlichen Zielsetzungen des Landes Berlin. Daher hat sich das Land Berlin auch frühzeitig um die Bereitstellung von Mitteln durch den Bund im Rahmen der „Förderinitiative Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen (FABB)“ bemüht. Der Bund stellt für dieses Programm im Zeitraum von 2020 bis 2026 zusätzliche Mittel zur beschleunigten Herstellung der #Barrierefreiheit an kleinen bis mittleren 2 Verkehrsstationen mit 1.000 bis 4.000 Reisenden (pro Tag) zur Verfügung. Daraufhin hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der DB AG im Juli 2021 einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen, um den Einsatz von Bundesmitteln zur Verbesserung der Barrierefreiheit an den Berliner S-Bahnhöfen Gehrenseestraße, #Hirschgarten und #Stresow sicherzustellen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll paritätisch durch den Bund und das Land Berlin zuzüglich eines Eigenanteils der DB AG erfolgen. Das Land Berlin hat vertraglich zugesichert, sich an den Investitionskosten mit einer Zuwendung in Höhe von ca. 6,6 Mio. EUR zu beteiligen. Für den S-Bahnhof Gehrenseestraße sind konkret der Neubau des Treppenaufgangs und eines Aufzugs zwischen Straßenbrücke und Bahnsteig sowie ergänzende Modernisierungsmaßnahmen geplant. Gemäß dem Bauzeiten-Finanzierungsplan soll die Realisierung des Vorhabens zur Herstellung der Barrierefreiheit im S-Bahnhof Gehrenseestraße 2023 erfolgen. Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Als Deutsche Bahn ist uns die Herstellung der Barrierefreiheit ein wichtiges Anliegen, welches wir konsequent verfolgen. Durch die „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen“ wird es ermöglicht, die Stationen Hirschgarten, Stresow sowie Gehrenseestraße in den kommenden Jahren barrierefrei auszubauen. Der S-Bahnhof Gehrenseestraße wird in diesem Zuge modernisiert, was folgende Maßnahmen mit einer Realisierung voraussichtlich in 2023 umfasst: Neubau eines Aufzuges und des Treppenzugangs inklusive Bahnsteigbeleuchtung, Modernisierung der Personenüberführung, des Bahnsteigs und des Daches.“ Frage 4: Warum werden terminliche Verschiebungen zur Realisierung der Barrierefreiheit überhaupt ermöglicht bzw. durch den Senat offensichtlich einfach akzeptiert? Antwort zu 4: Die barrierefreie Erreichbarkeit der ÖPNV-Infrastruktur zählt zu den wesentlichen verkehrlichen Zielsetzungen des Landes Berlin. In den vergangenen Jahren wurden durch die DB AG zahlreiche Fern-, Regional- und S-Bahnhöfe barrierefrei ausgebaut, so dass inzwischen der Großteil der Berliner Bahnhöfe für die Fahrgäste barrierefrei erschlossen ist. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht im regelmäßigen intensiven Austausch mit der DB AG, um auch die noch fehlenden Stationen in den nächsten Jahren mit Aufzügen, Rampen, taktilen Leitstreifen und weiteren Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit nachzurüsten. Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Das Personenbeförderungsgesetz ist für die Eisenbahnen – zu denen auch die Stationen der DB Station&Service AG gehören – nicht einschlägig und richtet sich nur an Busse und Straßenbahnen. Daher ist ein barrierefreier Ausbau des S-Bahnhofs Gehrenseestraße nicht bis Anfang kommenden Jahres eingeplant. Ziel ist es jedoch, Barrieren für unsere Kund*innen schrittweise abzubauen und so die 3 Nutzbarkeit der Stationen grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Nach Auskunft der DB Station&Service AG sind 95 % der rund 200 Bahnsteige in Berliner Bahnhöfen und Haltepunkten stufenfrei erreichbar. Für hörgeschädigte Reisende liegt der Ausstattungsgrad in Berlin bei 100 %. Ebenso sind 94 % der Bahnsteige mit Lautsprecheranlagen ausgestattet. Etwa 8 % der Berliner Bahnsteige erfüllen bereits alle vorgenannten Merkmale (Infrastrukturkataster 2020, Datenstand 30.11.2020). Die DB Station&Service AG strebt grundsätzlich eine größtmögliche Barrierefreiheit ihrer Bahnhöfe an und hat entsprechende Zielstellungen im eigenen Regelwerk verankert.“ Berlin, den 25.11.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Welche Probleme ergaben sich aus Sicht des Senats ggf beim #Leistungsübergang?
Welche Probleme wurden bisher durch Nutzerinnen und Nutzer an den Senat herangetragen? Zu 1. bis 3.: Der Senat beurteilt den Wechsel des besonderen Fahrdienstes zur #ViaVan GmbH zum 01.10.2021 grundsätzlich positiv. Der Übergang vom bisherigen Betreiber WBT eG zur ViaVan GmbH fand in einer kooperativen Zusammenarbeit dieser beiden Akteure statt und wurde stetig von den, für den besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen, zuständigen Verwaltungen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) sowie dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) begleitet. Hierzu wurden entsprechende Arbeitsgremien zwischen den Verwaltungen und der ViaVan GmbH etabliert, die monatlich bzw. wöchentlich zusammentrafen. Die Zusammenarbeit war sehr zielgerichtet und effektiv. Rechtzeitig vor dem 01.10.2021 wurden die Nutzerinnen und Nutzer in einem umfänglichen Infobrief des LAGeSo zu allen Fragen rund um den Fahrdienst sowie Änderungen von Kontaktdaten informiert. In einem Arbeitstreffen zur Auswertung des einwöchigen Betriebs nach dem Betreiberwechsel zwischen der ViaVan GmbH, der SenIAS und dem LAGeSo am 06.10.2021 wurden kleinere Probleme in der Umsetzung thematisiert, die jedoch nur marginale Auswirkungen auf das Kerngeschäft des Fahrdienstes und damit für die Nutzerinnen und Nutzer hatten. 2
Welche #Reaktionszeit sind für die Anmeldung/Registrierung künftiger Nutzerinnen und Nutzer des SFD beim Betreiber angemessen oder sind auch dem Senat 14 Tage Schweigen von Berlinmobil zu viel?
Wie bewertet der Senat den praktizierten #Datenschutz, wenn als Antwort auf eine versuchte Registrierung mit persönlichen Daten (Art des Rollstuhls, Treppenhilfe, usw.) eine englischsprachige Eingangsbestätigung der Bewerbung von der Personalabteilung erfolgt? Zu 4. und 5.: Dem Senat ist lediglich ein Einzelfall bekannt, in dem sich die betreffende Person offensichtlich nicht im BerlMobil-Portal, sondern in einem anderen Portal von ViaVan (vermutlich dem Viavan driver Portal– das erscheint bei der Suche im Internet mit den Begriffen „viavan“ und „registrierung“ ganz oben) angemeldet hat. Dies erklärt die späte Reaktion und auch die englischsprachige Eingangsbestätigung. Ein datenschutzrechtlicher Verstoß seitens der Betreiberin ist nicht gegeben. Grundsätzlich besteht – wie bisher auch – für alle Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, sich mit konkreten Beschwerden zu „BerlMobil – Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“ an die Beschwerdestelle des LAGeSo zu wenden. Konkreten Problemschilderungen kann dann nachgegangen werden und damit auch für die Zukunft eine Verbesserung der Qualität erreicht werden.
Wann wird sich der #Fahrgastbeirat des #SFD erstmals mit dem Ablauf des Betreiberwechsels befassen? Zu 6.: Der Fahrgastbeirat tagte zu diesem Thema bereits am 28.09.2021. An dieser Sitzung nahm die Geschäftsführerin sowie eine weitere Mitarbeiterin der neuen Betreiberin ViaVan GmbH teil, die sich allen Fragen der Mitglieder des Beirats zu den bis dahin erfolgten Vorbereitungen der Umsetzung des Betreiberwechsels aufgeschlossen stellten und die Anregungen aus diesem Gremium mit den Mitgliedern ausführlich erörterten.
Über Verzögerungen oder Terminänderungen beim SFD wird bei amtlicher Betreuung des Fahrgastes der Betreuer informiert. Auch wenn dies ein getrennt lebender Angehöriger ist und z.B. die Wohngemeinschaft sinnvoller wäre, da diese auf Änderungen vor Ort reagieren könnte. Wann wird diese Praxis geändert? Zu 7.: Grundsätzlich entscheidet die/der Berechtigte selbst bzw. die/der Fahrtanmeldende über die zu verwendenden Kommunikationswege. Bei der Registrierung werden u. a. folgende Informationen aufgenommen (Auszug aus www.berlmobil.de zur Registrierung): · Vorname und Nachname, · Berechtigten-Nummer, · Kontaktdaten (Telefonnummer, Handynummer oder E-Mail) · Informationen zu benötigten Hilfsmitteln sowie · Informationen zu benötigten Assistenzleistungen oder Treppenhilfe. Bei jeder Fahrtanmeldung sind folgende Informationen wichtig (Auszug aus www.berlmobil.de zur Fahrtbestellung): 3 · Vorname und Nachname, · Berechtigten-Nummer, · Start-Adresse und Ziel-Adresse der Fahrt inklusive Details, · Informationen zu benötigten Hilfsmitteln, Informationen zu Assistenzleistungen oder Treppenhilfe · Telefonnummer oder Handynummer zur Erreichbarkeit vor Ort sowie · Anzahl an Begleitpersonen (max. 2 Personen). Die aktive und vorausschauende Mitwirkung der Fahrtanmeldenden ist von besonderer Bedeutung. Informationen zu Telefonnummer oder Handynummer, zur Erreichbarkeit vor Ort bzw. mit wem die Kommunikation eine Stunde vor der Abholung telefonisch oder per SMS erfolgen soll, kann nur von diesem Personenkreis erfolgen. Werden bei der Fahrtanmeldung dazu keine gesonderten Angaben gemacht, werden die bei der Registrierung gemachten Angaben verwendet. Berlin, den 26. Oktober 2021 In Vertretung Alexander F i s c h e r
Guido Beermann: „Wir wollen den öffentlichen Personennahverkehr zukunftssicher machen und die Mobilität im ganzen Land attraktiv gestalten. Um die Verkehrswende voranzutreiben, müssen wir den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel erleichtern und dafür attraktive Angebote schaffen. Ein wichtiger Mosaikstein sind dabei leistungsfähige und attraktive Bahnhöfe für Pendler und Ausflügler, wo man sowohl Autos als auch Fahrräder sicher abstellen kann. Barrierefreie Zugänge zum öffentlichen Verkehr ermöglichen auch Älteren oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Familien mit Kindern und Kinderwagen einen bequemen und sicheren Einstieg in die Züge. Hierfür stellen wir der Stadt Erkner Fördermittel zur Verfügung.“
Ab dem heutigen Montag, den 18. Oktober 2021, ist der unter #Denkmalschutz stehende U-Bahnhof #Klosterstraße (#U2) stufenlos zugänglich. Umliegende öffentliche Verwaltungen, das #Landgericht, die historische #Parochialkirche sowie das älteste Restaurant Berlins sind nun #barrierefrei mit der U-Bahn zu erreichen. Die Arbeiten für den neuen Aufzug begannen im Januar 2020. Er verbindet die #Bahnsteigebene der U2 mit dem #Straßenland.
Wie viele Anträge auf Förderung eines Inklusionstaxis wurden bisher gestellt? Zu 1.: Seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 09.11.2018 wurden bis jetzt 68 Anträge auf Förderung von 71 Inklusionstaxis gestellt.
Wie viele dieser Anträge wurden bisher genehmigt? Zu 2.: Bisher wurden 53 Anträge bewilligt. Davon wurden 24 Anträge durch Auszahlung erledigt, für weitere 29 müssen die Fördermittel noch von den Antragstellenden abgerufen werden (Hinweis: Diese Anträge sind bewilligt). Ein Antrag wird wegen fehlender Mitwirkung seitens des Unternehmers derzeit nicht bearbeitet.
Wie viele Inklusionstaxen sind derzeit in Berlin unterwegs? Dies entspricht welchem Prozentsatz an der Gesamtzahl an Taxen in Berlin? Zu 3.: Die Gesamtzahl an Inklusionstaxis kann nicht genannt werden, da auch Unternehmen bereits vor dem Förderprogramm im Besitz von Inklusionstaxis waren. Außerdem kann sich jedes #Taxi-Unternehmen unabhängig von dem #Förderprogramm ein #Inklusionstaxi beschaffen.
Wie viele Förderanträge sind derzeit noch in Bearbeitung? Zu 4.: Derzeit befinden sich noch 14 Anträge in #Bearbeitung.
Werden alle Anträge bis zum Ende der #Föderperiode am 30.11.2021 abgeschlossen sein? Wenn nein, was geschieht danach damit? Zu 5.: Den Antragstellenden wurde zeitnah mitgeteilt, dass die Maßnahmen bis zum 30.11.2021 abgeschlossen sein müssen, um die Förderung noch erhalten zu können.
Zu welchem Anteil ist der Förderetat bisher ausgeschöpft und wie groß wird der Rest zum Ende der Förderperiode voraussichtlich noch sein? Zu 6.: Bisher wurden insgesamt 274.906,68 Euro ausgezahlt. Für die noch offenen Anträge stehen noch Fördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Da nicht bekannt ist, in welchem Umfang noch Mittel abgerufen werden, kann keine Aussage zu den verbleibenden Mitteln getroffen werden.
Da derzeit eine Förderung erst erfolgt, wenn die Rechnung des behindertengerechten Umbaus vorliegt, welche rechtlichen Hindernisse bestehen, bereits bei Vorlage des Kaufvertrages auf Basis der bisherigen Umbaukosten zumindest Abschläge auszuzahlen? Zu 7.: Die Förderung kann nur entsprechend den Bestimmung der Förderrichtlinie zum Inklusionstaxi ausgezahlt werden, wonach eine Auszahlung der Fördermittel erst bei Vorliegen der Rechnung möglich ist. Eine Zahlung von Abschlägen ist im Zuwendungsrecht zwar bei langanhaltenden Förderungen möglich, im vorliegenden Fall bei einmalige Sachkosten jedoch nicht vorgesehen.
Ist dem Senat bekannt, dass aktuell rund 50 Bestellungen für VW Caddys zum Umbau vorliegen, die aber erst 2022 ausgeliefert werden können? Zu 8.: Es wurden im zweiten Halbjahr 2021 Anträge für 30 VW Caddys gestellt. Vor dem Hintergrund einer möglichen späten Lieferung wurde den Unternehmenden klar kommuniziert, dass die Mittel nur bis zum 30.11.2021 für die Fahrzeuge bzw. Umbauten abgerufen werden können, bei denen die für die Umbaumaßnahmen entsprechenden Rechnungen vorliegen.
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um dieses Potential für einen inklusiveren Verkehr zu nutzen – auch über das Ende der Förderperiode hinaus? Zu 9.: Angesichts der Senatsneubildung sollte weiteren verkehrspolitischen Planungen des neuen Senats nicht vorgegriffen werden und erst zu gegebener Zeit von dem dann für Verkehr zuständigen Bereich erarbeitet und begleitet werden. 3
Welche Bedeutung hat hier die Coronapause in Produktion und Vertrieb von Fahrzeugen für den Senat, wenn eine Umrüstung erst nach Auslieferung möglich ist und erst danach die Förderungsauslösende Rechnung erstellt werden kann? Zu 10.: Eine „Coronapause“ oder andere externe wirtschaftliche Faktoren können auf der rechtlichen Grundlage der vorliegenden aktuellen Förderrichtlinie keine Berücksichtigung finden. Berlin, den 13. Oktober 2021 In Vertretung Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Der #Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen steht vor einem grundsätzlichen Wandel zugunsten seiner Fahrgäste. Ab dem 1. Oktober übernimmt das Unternehmen #ViaVan GmbH nach einer europaweiten Ausschreibung den Berliner Sonderfahrdienst, den jährlich bis zu 25.000 Menschen in Berlin nutzen können.
Das Unternehmen plant, den Fahrdienst im Dialog mit den Fahrgästen weiter zu verbessern. In diesem Zuge bekommt der Sonderfahrdienst auch einen neuen Namen: #BerlMobil. Der Name wurde aus mehr als 30 Vorschlägen von Nutzerinnen und Nutzern ausgewählt. BerlMobil steht für Berlin und Mobil sein.
Gute Nachrichten für alle Busfahrgäste im Raum Reinickendorf-Ost: Die #Buslinie#327 wird ab Dezember auch #sonntags fahren. Das haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bestätigt.
Vorbemerkung der Abgeordneten: Nach der Beantwortung der Anfrage vom 1.7.21 sind weitere Fragen aufgeworfen worden, bzw. einige der Antworten brauchen aus meiner Sicht eine Konkretisierung.
Anschließend an die Beantwortung der Frage 5: entstehen im Rahmen der Fahrten weitere Kosten und ist die Fahrt im #Solobus / #Doppelbus mit den 22,80€/38,74€ vollständig abgegolten? Entstehen weitere Kosten für die Einsatzkilometer? Wenn ja, in welcher Höhe pro Fahrt (gerne Durchschnittswerte)?
Zu 1.: Sowohl für die Fahrten in den Solobussen als auch Doppelbussen zählen zu den #Beförderungskosten die gefahrenen Kilometer: