Frage 1: Welche Initiativen und Pläne hat der Senat, um die Entwicklung und Einführung von #Flugtaxis in Berlin zu unterstützen und zu fördern?
Antwort zu 1: Berlin ist, organisatorisch vertreten durch Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie, seit Juli 2021 Mitglied in der #UIC2 Initiative und eine der europäischen #Modellregionen für bemannte und unbemannte urbane #Luftmobilität. Durch #Modellvorhaben wie zum Beispiel den Transport medizinischer Güter mittels #Drohnen im Bereich der #Charité werden Abläufe und Möglichkeiten erprobt. Die fachlichen und rechtlichen Projektvorbereitungen wurden durch die Senatsverwaltungen eng begleitet und unterstützt. Durch das 2023 veröffentlichte Berliner #Förderprogramm zu Reallaboren sollen Innovationen schneller in den Einsatz gebracht werden. Der im November 2023 geschlossene Call „Programm zur Förderung von wirtschaftsorientierten Reallaboren“ hat auch Unternehmen der neuen Luftmobilität die Möglichkeit zur Skizzeneinreichung gegeben.
Wirkung von Parkzonen soll zwecks effektiver Planungen für mehr Luftsauberkeit untersucht werden. Anonymisierte Erhebungen erfüllen strenge Datenschutzauflagen
Im Rahmen des Forschungsprojektes „Aufbau und Betrieb eines erweiterten #umweltsensitiven#Verkehrsmanagementsystems in Berlin (#eUVM)“ werden zunächst in dieser Woche (ab Dienstag, den 19. April 2022) und vom 1. Juni an regelmäßig #Scan-Fahrzeuge innerhalb des #S-Bahn-Rings und einiger angrenzender Areale in Mitte und Tempelhof-Schöneberg unterwegs sein. Die Fahrzeuge der Firma #dcx Innovations GmbH sollen in einem ersten Schritt sämtliche #öffentlich verfügbaren #Parkplätze erfassen, um dann von Juni 2022 bis Dezember 2023 in regelmäßigen Abständen deren #Auslastung und auch die #Wechselwirkungen mit dem fließenden Verkehr zu detektieren. Ziel der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz ist es, die Wirkung insbesondere neuer #Parkzonen zu untersuchen und relevante Erkenntnisse für eine optimierte künftige Planung von #Parkraumbewirtschaftung zu erlangen.
Welche Probleme ergaben sich aus Sicht des Senats ggf beim #Leistungsübergang?
Welche Probleme wurden bisher durch Nutzerinnen und Nutzer an den Senat herangetragen? Zu 1. bis 3.: Der Senat beurteilt den Wechsel des besonderen Fahrdienstes zur #ViaVan GmbH zum 01.10.2021 grundsätzlich positiv. Der Übergang vom bisherigen Betreiber WBT eG zur ViaVan GmbH fand in einer kooperativen Zusammenarbeit dieser beiden Akteure statt und wurde stetig von den, für den besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen, zuständigen Verwaltungen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) sowie dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) begleitet. Hierzu wurden entsprechende Arbeitsgremien zwischen den Verwaltungen und der ViaVan GmbH etabliert, die monatlich bzw. wöchentlich zusammentrafen. Die Zusammenarbeit war sehr zielgerichtet und effektiv. Rechtzeitig vor dem 01.10.2021 wurden die Nutzerinnen und Nutzer in einem umfänglichen Infobrief des LAGeSo zu allen Fragen rund um den Fahrdienst sowie Änderungen von Kontaktdaten informiert. In einem Arbeitstreffen zur Auswertung des einwöchigen Betriebs nach dem Betreiberwechsel zwischen der ViaVan GmbH, der SenIAS und dem LAGeSo am 06.10.2021 wurden kleinere Probleme in der Umsetzung thematisiert, die jedoch nur marginale Auswirkungen auf das Kerngeschäft des Fahrdienstes und damit für die Nutzerinnen und Nutzer hatten. 2
Welche #Reaktionszeit sind für die Anmeldung/Registrierung künftiger Nutzerinnen und Nutzer des SFD beim Betreiber angemessen oder sind auch dem Senat 14 Tage Schweigen von Berlinmobil zu viel?
Wie bewertet der Senat den praktizierten #Datenschutz, wenn als Antwort auf eine versuchte Registrierung mit persönlichen Daten (Art des Rollstuhls, Treppenhilfe, usw.) eine englischsprachige Eingangsbestätigung der Bewerbung von der Personalabteilung erfolgt? Zu 4. und 5.: Dem Senat ist lediglich ein Einzelfall bekannt, in dem sich die betreffende Person offensichtlich nicht im BerlMobil-Portal, sondern in einem anderen Portal von ViaVan (vermutlich dem Viavan driver Portal– das erscheint bei der Suche im Internet mit den Begriffen „viavan“ und „registrierung“ ganz oben) angemeldet hat. Dies erklärt die späte Reaktion und auch die englischsprachige Eingangsbestätigung. Ein datenschutzrechtlicher Verstoß seitens der Betreiberin ist nicht gegeben. Grundsätzlich besteht – wie bisher auch – für alle Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, sich mit konkreten Beschwerden zu „BerlMobil – Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“ an die Beschwerdestelle des LAGeSo zu wenden. Konkreten Problemschilderungen kann dann nachgegangen werden und damit auch für die Zukunft eine Verbesserung der Qualität erreicht werden.
Wann wird sich der #Fahrgastbeirat des #SFD erstmals mit dem Ablauf des Betreiberwechsels befassen? Zu 6.: Der Fahrgastbeirat tagte zu diesem Thema bereits am 28.09.2021. An dieser Sitzung nahm die Geschäftsführerin sowie eine weitere Mitarbeiterin der neuen Betreiberin ViaVan GmbH teil, die sich allen Fragen der Mitglieder des Beirats zu den bis dahin erfolgten Vorbereitungen der Umsetzung des Betreiberwechsels aufgeschlossen stellten und die Anregungen aus diesem Gremium mit den Mitgliedern ausführlich erörterten.
Über Verzögerungen oder Terminänderungen beim SFD wird bei amtlicher Betreuung des Fahrgastes der Betreuer informiert. Auch wenn dies ein getrennt lebender Angehöriger ist und z.B. die Wohngemeinschaft sinnvoller wäre, da diese auf Änderungen vor Ort reagieren könnte. Wann wird diese Praxis geändert? Zu 7.: Grundsätzlich entscheidet die/der Berechtigte selbst bzw. die/der Fahrtanmeldende über die zu verwendenden Kommunikationswege. Bei der Registrierung werden u. a. folgende Informationen aufgenommen (Auszug aus www.berlmobil.de zur Registrierung): · Vorname und Nachname, · Berechtigten-Nummer, · Kontaktdaten (Telefonnummer, Handynummer oder E-Mail) · Informationen zu benötigten Hilfsmitteln sowie · Informationen zu benötigten Assistenzleistungen oder Treppenhilfe. Bei jeder Fahrtanmeldung sind folgende Informationen wichtig (Auszug aus www.berlmobil.de zur Fahrtbestellung): 3 · Vorname und Nachname, · Berechtigten-Nummer, · Start-Adresse und Ziel-Adresse der Fahrt inklusive Details, · Informationen zu benötigten Hilfsmitteln, Informationen zu Assistenzleistungen oder Treppenhilfe · Telefonnummer oder Handynummer zur Erreichbarkeit vor Ort sowie · Anzahl an Begleitpersonen (max. 2 Personen). Die aktive und vorausschauende Mitwirkung der Fahrtanmeldenden ist von besonderer Bedeutung. Informationen zu Telefonnummer oder Handynummer, zur Erreichbarkeit vor Ort bzw. mit wem die Kommunikation eine Stunde vor der Abholung telefonisch oder per SMS erfolgen soll, kann nur von diesem Personenkreis erfolgen. Werden bei der Fahrtanmeldung dazu keine gesonderten Angaben gemacht, werden die bei der Registrierung gemachten Angaben verwendet. Berlin, den 26. Oktober 2021 In Vertretung Alexander F i s c h e r
Frage 1:
Welche Schlüsse und Konsequenzen hat der Senat bzw. die BVG aus der Anhörung zu #Datenschutz bei der
BVG im Ausschuss KTDat gezogen?
Frage 5:
Wann haben Gespräche mit der Datenschutzbeauftragten stattgefunden, welche Kritikpunkte wurden dabei
geäußert und welche Änderungen an #Jelbi wurde im Anschluss vorgenommen?
Antwort zu 1 und zu 5:
Hierzu teilt die BVG mit:
„In der Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz am
18.03.2019 hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (#BlnBDI)
der BVG ein Schreiben mit Datenschutzfragestellungen in Aussicht gestellt, welches bei
der BVG auch einging und eingehend beantwortet wurde. Im Nachgang des
Antwortschreibens hat die BVG am 10.04.2019 der BlnBDI Jelbi praktisch und detailliert
vorgestellt (einschl. #Userflow, Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitungen, genauer #Datenfluss usw.). Anschlussfragen wurden von der BVG schriftlich am 30.04.2019
beantwortet. Hierzu gab es keine weiteren Beanstandungen oder Änderungswünsche
seitens der BlnBDI.“
2
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die Zusage der BVG, fehlende Informationen zum Umgang mit den bei Jelbi
entstehenden Daten und zum Zahlungsdienstleister schriftlich nachzureichen?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Ihre Zusage hat die BVG gegenüber der BlnBDI eingehalten.“
Frage 3:
Was hat die BVG bewogen, mit Jelbi zu starten, bevor wesentlichen Fragen des Datenschutzes wenigstens
dem Parlament gegenüber beantwortet wurden?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Am 30.04.2019 hat die BVG alle noch verbliebenen #Datenschutzfragen ausführlich
beantwortet. Der Launch von Jelbi fand am 11.06.2019 statt.“
Frage 4:
Liegt inzwischen eine Datenschutz-Folgenabschätzung für Jelbi vor und wo lässt sich diese nachlesen /
nachvollziehen?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Eine Datenschutzfolgeabschätzung liegt bei der BVG vor. Anträge auf Einsichtnahme
können direkt bei der BVG gestellt werden.“
Frage 6:
Welche Daten durch die Nutzung von Jelbi werden von wem erhoben und wie lange gespeichert?
Frage 7:
Welche Daten erhält #Deezer#nextbike durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über verbale
Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte ergänzend um
Angabe der entsprechenden vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten Möglichkeiten zur
Kontrolle)?
Frage 8:
Welche Daten erhält Emmy durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über verbale
Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte ergänzend um
Angabe der entsprechenden vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten Möglichkeiten zur
Kontrolle)?
Frage 9:
Welche Daten erhält MILES durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über verbale
Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte ergänzend um
Angabe der entsprechenden vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten Möglichkeiten zur
Kontrolle)?
3
Frage 10:
Welche Daten erhält Trafi (als Plattform) durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über
verbale Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte
ergänzend um Angabe der entsprechenden Vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten
Möglichkeiten zur Kontrolle)?
Antwort zu 6 bis zu 10:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Bei der Buchung und Inanspruchnahme von Mobilitätsangeboten über die Jelbi-App
kommt es zwischen den Nutzenden und dem jeweiligen Mobilitäts-Anbieter zum
Abschluss eines Mobilitätsvertrages. Die Nutzenden können über die Jelbi-App entweder
Mobilitätsangebote der BVG oder von Drittanbietern in Anspruch nehmen. Die für
Vertragsschluss und -abwicklung erforderlichen Daten werden von der BVG ausschließlich
an den von den Nutzenden ausgewählten Mobilitätsanbieter übermittelt bzw. bei
Inanspruchnahme von BVG-Angeboten von der BVG verarbeitet. Die Übermittlung erfolgt
zum Zweck von Vertragsschluss und -abwicklung. Bei den dafür erforderlichen Daten
handelt es sich um folgende Informationen:
Name
Nachname
E-Mail-Adresse
Adresse
Mobilfunknummer
Informationen zum verwendeten mobilen Endgerät
Angaben zum gewählten Zahlungsmittel (LogPay, Token oder PayPal)
Konkrete Buchungs- bzw. Reservierungsanfrage
Standort- und Positionsdaten (Start- und Zieladresse)
ggf. Ergebnis der Führerscheinvalidierung, inklusive der jeweiligen
Führerscheindaten (siehe unter 3)
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung dieser Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b
DSGVO, da sie für das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen zwischen
den Nutzenden und dem jeweiligen Mobilitätsanbieter erforderlich ist. Die Daten werden
für die Bearbeitung der Buchungs- und/oder Reservierungsanfrage des Nutzenden von
der BVG an den jeweiligen Mobilitäts-Anbieter übermittelt und ermöglichen das
Zustandekommen und die Durchführung des Vertrages. In diesem Fall dienen sie aber
auch der Abwicklung weitergehender Ansprüche (z.B. Abwicklung entstandener Schäden
oder Bearbeitung von Strafzetteln bei Nutzung eines Carsharing-Angebots). Zur
Abrechnung der in Anspruch genommenen Mobilitätsleistung werden keine vollständigen
Zahlungsinformationen (siehe V.3) übermittelt, sondern lediglich Informationen zum
gewählten Zahlungsdienst. Die für die Abrechnung benötigten Daten werden vom
jeweiligen Mobilitäts-Anbieter im Zuge des Bezahlvorgangs an LogPay oder PayPal (den
von ihnen gewählten Zahlungsdienstleister) übermittelt.
Die BVG und der jeweilige Mobilitäts-Anbieter sind für die Verarbeitung der Daten
gemeinsam verantwortlich und haben eine Vereinbarung im Sinne des Art. 26 DSGVO
geschlossen (siehe dazu unter V.5).
Die Daten werden nach Beendigung der Geschäftsbeziehung von der BVG für eine Dauer
von drei weiteren Jahren aufbewahrt. Die Aufbewahrung der Daten dient dazu, mögliche
Gewährleistungs- oder Regressansprüche erfüllen zu können. Die Frist beginnt mit dem
Ende des Jahres, in dem die Daten verarbeitet wurden. Nach Ablauf dieser Fristen werden
sämtliche Daten des Nutzenden gelöscht, es sei denn, dass dem gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen.
Die Daten der Nutzenden werden insbesondere dann nicht gelöscht, wenn die BVG
gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. handels- oder steuerrechtlicher Natur) erfüllen
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muss oder die Verarbeitung der jeweiligen personenbezogenen Daten zur
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist,
z.B., wenn rechtliche Schritte gegen die Nutzenden wegen Fehlverhaltens bei der
Leistungsnutzung oder bei Zahlungsproblemen eingeleitet werden müssen. In einem
solchen Fall wird die BVG die Nutzenden bei der Ausübung des Löschrechts über die
entgegenstehenden Gründe entsprechend informieren.“
Frage 11:
Welche Daten erhält der Zahlungsdienstleister? Aus welchem Grund für Jelbi nicht auf den vorhandenen
Basisdienst E-Payment zurückgegriffen? Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Land ggf. zusätzlich?
Antwort zu 11:
Hierzu teilt die BVG mit:
a) „Datenverarbeitung LogPay Financial Services GmbH im Rahmen von Jelbi
Bei allen Zahlarten außer PayPal (also z.B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte) werden die
Zahlungsinformationen der Nutzenden (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse,
Geschlecht, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, sowie Daten zu ihren
jeweiligen Ticketkäufen) an den externen Finanzdienstleister der BVG (derzeit die LogPay
Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn, nachfolgend
„LogPay“) zum Zwecke der Bonitätsprüfung sowie des Verkaufes und der Abtretung der
durch die Inanspruchnahme von Mobilitätsdiensten entstandenen Forderungen gegen die
Nutzenden übertragen. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.
b, f DSGVO. Die BVG hat ein berechtigtes Interesse daran, die Abwicklung von Zahlungen
und die Verwaltung von Forderungen für eine effiziente Rechnungslegung auszulagern, da
die Zahlungsabwicklung durch die Beteiligung einer Vielzahl an Mobilitäts-Anbietern mit
hohem Aufwand verbunden ist.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch LogPay als verantwortliche
Stelle. Weitere Informationen über die Datenverarbeitung durch LogPay erhalten Sie
unter: https://www.logpay.de/DE/datenschutzinformationen/
b) Datenverarbeitung PayPal im Rahmen von Jelbi
Sofern die Nutzenden Zahlungen über den Zahlungsdienstleister PayPal abwickeln
möchten, werden sie auf die Webseite des Anbieters dieses Zahlungsdienstes, der PayPal
(Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend:
„PayPal“) weitergeleitet. Dies ist bei den Zahlungsvarianten Kreditkarte via PayPal,
Lastschrift via PayPal oder „Kauf auf Rechnung“ via PayPal der Fall. Die von den
Nutzenden eingegebenen personenbezogenen Daten werden an PayPal verschlüsselt
übermittelt. Dies umfasst zumeist den Namen, die Adresse, die Telefonnummer, die IPAdresse
und E-Mail-Adresse der Nutzenden oder sonstige zur Zahlungsabwicklung
erforderliche Informationen einschließlich solcher zu den Buchungen der Nutzenden.
Rechtsgrundlage für die Weiterleitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, da
diese Datenverarbeitung zur Zahlungsabwicklung für die in Anspruch genommenen
Leistungen notwendig ist. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch
PayPal als verantwortliche Stelle.
Weitere Informationen über die Datenverarbeitung durch PayPal erhalten Sie unter
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full?locale.x=de_DE
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c) Basisdienst E-Payment
Die BVG ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Berliner Betriebegesetz eine vollrechtsfähige Anstalt
des öffentlichen Rechts (AöR) und somit nicht Teil der Berliner Verwaltung nach § 2
Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz – AZG).
Der Basisdienst E-Payment wird jedoch gemäß § 5 i.V.m. § 1 (der auf § 2 Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz – AZG verweist) Gesetz zur Förderung des E-Government
(E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln) nur der Berliner Verwaltung für Online-
Verwaltungsverfahren zur Verfügung gestellt.“
Berlin, den 05.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz
Der Streit um die #Video-Überwachung auf #U-Bahnhöfen der #BVG ist beigelegt. Das sagten Vertreter der Berliner Verkehrsgesellschaft und der Berliner Beauftragte für #Datenschutz gestern Abend dem Tagesspiegel. Nun werden #Kameras die Vorgänge auf den Bahnsteigen auf allen U-Bahnhöfen von drei Linien rund um die Uhr aufzeichnen. Die Videos dürfen jedoch nur von einem kleinen Kreis, bestehend aus „weniger als zehn ausgewählten BVG-Mitarbeitern“, ausgewertet werden – und dies auch nur zur #Verbrechensbekämpfung. Ein entsprechendes #Pilotprojekt startet Ende März. Nach einem Jahr soll dann ein unabhängiger Wissenschaftler die Erfahrungen bewerten.