Frage 1: Zu welchen Ergebnissen kam das Pilotprojekt „#2-Sinne-Prinzip bei #Bus und #Straßenbahn“, welches 2018 gestartet wurde? Frage 2: Welches System oder welche #Systemkombination konnte als Vorzugsvariante identifiziert werden, um #sehbehinderten und #blinden Fahrgästen die Nutzung von Bussen und #Straßenbahnen zu erleichtern? Antwort zu 1 und 2: Mit dem Projekt „2-Sinne-Prinzip in Bussen und Bahnen“ (#FGI akustisch) verfolgten der Berliner Senat und die BVG das gemeinsame Ziel, landesweit eine barrierefreie Fahrgastinformation für blinde und sehbehinderte Menschen zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des einjährigen Modellversuches (Pilotprojekt „2-Sinne-Prinzip“) 2018/19 wurde die Umsetzung der drei technischen Lösungsansätze „sprechendes Fahrzeug“, „sprechende Haltestelle“ und „sprechendes Smartphone“ anhand der Nutzerakzeptanz, Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit getestet. Auf Basis der Ergebnisse des Modellversuches wurde die Handlungsempfehlung zur sukzessiven 2 Ausrüstung von Bus- und Tram-(Neu-)Fahrzeugen („sprechende Fahrzeuge“) in Ergänzung mit der Einführung einer App-basierten akustischen Fahrgastinformation („sprechendes Smartphone“) mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz abgestimmt und im Verkehrsvertrag verankert. Die sprechenden Fahrzeuge haben zum Ziel, durch Ansage der eigenen Liniennummer und Zielhaltestelle insbesondere blinde und seheingeschränkte Menschen zu unterstützen, ohne fremde Hilfe an der Haltestelle das für sie relevante Fahrzeug zu identifizieren. Das sprechende Smartphone beinhaltet die Einführung einer sprachgesteuerten App-Lösung, die die Nutzenden zusätzlich zur akustischen Ansage am Fahrzeug über einfahrende Fahrzeuge, Umleitungen und Störungen informieren, Routenplanungen ermöglichen und die Abgabe eines Mitfahrwunsches ermöglichen soll. Frage 3: Wie viele Busse, Straßenbahnen und #Haltestellen auf welchen Linien sind derzeit mit akustischen Systemen für sehbehinderte und blinde Menschen ausgestattet? Antwort zu 3: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind weder Fahrzeuge noch Haltestellen mit akustischen Systemen für sehbehinderte und blinde Menschen ausgestattet. Frage 4: Welche Pläne gibt es derzeit (Umfang, Zeitrahmen, Finanzvolumen) Busse, Straßenbahnen und Haltestellen mit Systemen für sehbehinderte und blinde Menschen auszurüsten? Antwort zu 4: Die BVG hat mit dem Projekt „Rollout #Fahrgastinformation#akustisch“ zum Ende des letzten Jahres mit der Umsetzung der Handlungsempfehlung des Modellversuches („sprechendes Fahrzeug“ und „sprechendes Smartphone“) begonnen. Das Projekt ist (auch finanziell) an den Verkehrsvertrag geknüpft und strebt eine sukzessive Umrüstung und Ausrüstung der Tram- und Omnibusfahrzeuge Fahrzeuge mit entsprechender Soft- und Hardware bis zum Jahr 2035 an. Berlin, den 08.04.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Für die beiden geplanten #On-Demand-Angebote der Berliner Verkehrsbetriebe ist ein wichtiger #Meilenstein erreicht: Am heutigen Dienstag, den 29. März 2022, hat die BVG den #Zuschlag an die Firma #Via erteilt. Sie übernimmt im Auftrag der BVG die „Alternative #Barrierefreie Beförderung (#ABB)“ und den neuen, digitalen #Rufbus in den östlichen Außenbezirken. Der Auftragnehmer stellt die App mit Ridepooling-#Algorithmus, die #Fahrzeugflotte und das #Fahrpersonal.
Aus welchem Grund konnte die in §8 Abs. 3 Satz 3 PBefG vorgeschriebene #Barrierefreiheit im Berliner #ÖPNV zum 01. Januar 2022 nicht vollständig erreicht werden?
Frage 2:
Welche #U-Bahnhöfe in Berlin sind Stand heute immer noch nicht #barrierefrei erreichbar und warum? (Bitte um Auflistung und kurze Begründung)
Der #U-Bahnhof #Birkenstraße ist ab sofort #stufenlos erreichbar. In der Station der Linie #U9 ging am heutigen Mittwoch, 16. März. 2022, der neue #Aufzug in Betrieb. Zugleich öffnete ein weiterer #Bahnhofsausgang zur #Wilhelmshavener Straße. 2,5 Millionen Euro investiert die BVG in den #Umbau des Bahnhofs, der seit 2018 läuft und mit der #Sanierung der Innentreppen, Beleuchtung und Betriebsräume noch bis Ende 2022 andauern wird.
Welche U- und #S-Bahnhöfe sind entgegen den Regelungen des #PBefG Bln (#U-Bahn) bzw. der #EBO (#S- Bahn) auch nach dem 01.01.2022 nicht #barrierefrei zugänglich und warum nicht?
Antwort zu 1:
Zu beachten ist, dass lediglich die Anlagen der BVG den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Herstellung der vollständigen #Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 unterliegen. Die Anlagen der DB Station & Service AG hingegen unterliegen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung; eine konkrete Vorgabe zur Herstellung der Barrierefreiheit besteht hier nicht.
Aufgrund von komplexen Aufzugsstandorten und den zu berücksichtigenden technischen Anforderungen sind Verzögerungen bei der Realisierung einzelner Aufzüge an U-Bahnhöfen zu verzeichnen. Für die Herstellung der Barrierefreiheit müssen umfangreiche #Planrechtsverfahren durchgeführt werden. Das entsprechende Planrecht liegt größtenteils vor. Zunächst konnten die U-Bahnhöfe barrierefrei hergestellt werden, bei welchen der Einbau eines Aufzuges bautechnisch einfacher zu realisieren war. Derzeit befinden
sich daher überwiegend die komplexeren Umbaumaßnahmen noch in der Umsetzung.
Die folgenden S- und U-Bahnhöfe sind derzeit nicht barrierefrei erreichbar:
Linie
Bahnhof
Planrecht
U6
Alt-Tempelhof
Vorliegend
U7
Altstadt Spandau
Vorliegend
U3
Augsburger Straße
Vorliegend
U4/U7
Bayerischer Platz
Vorliegend
U9
Birkenstraße
Vorliegend
U6
Borsigwerke
Vorliegend
U2
Deutsche Oper
Anhörung läuft
U2
Ernst-Reuter-Platz
Genehmigung in Fertigstellung
U8
Franz-Neumann-Platz
Vorliegend
U1/U3
Görlitzer Bahnhof
Vorliegend
U7
Gneisenaustraße
Vorliegend
U7
Grenzallee
Vorliegend
U9
Güntzelstraße
Vorliegend
U2
Hausvogteiplatz
Vorliegend
U8
Heinrich-Heine-Straße
Genehmigung in Fertigstellung
U6
Holzhauser Straße
erfolgt mit Dammsanierung U6
U2
Kaiserdamm Süd / Nord
Vorliegend
U7
Konstanzer Straße
vorliegend, Änderungsverf. anhängig
U1/U3/U7
Möckernbrücke
Anträge noch nicht gestellt
U8
Moritzplatz
Anhörung läuft
U7
Mierendorffplatz
zurückgestellt wg. Tram-Planung
U2
Neu Westend
Vorliegend
U8
Pankstraße
Vorliegend
U7
Paulsternstraße
Anhörung läuft
U6
Platz der Luftbrücke
Vorliegend
U1/U3
Prinzenstraße (Aufzug II)
Antrag noch nicht gestellt
U4
Rathaus Schöneberg
Vorliegend
U8
Residenzstraße
Vorliegend
U7
Rohrdamm
Vorliegend
U2
Rosa-Luxemburg-Platz
Vorliegend
U1/U3
Schlesisches Tor
Vorliegend
U8
Schönleinstraße
Vorliegend
U6
Seestraße
Vorliegend
U8
Weinmeisterstraße
Genehmigung in Fertigstellung
U6
Westphalweg
Vorliegend
S75
Gehrenseestraße
Vorliegend
S3
Hirschgarten
liegt noch nicht vor
S25
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
liegt noch nicht vor
S2
Marienfelde
liegt noch nicht vor
S5/S7/S75
Nöldnerplatz
liegt noch nicht vor
S2
Yorckstraße
liegt noch nicht vor
Frage 2:
Sofern die Barrierefreiheit noch nicht besteht, inwieweit sind diese Bahnhöfe im #Nahverkehrsplan benannt?
Antwort zu 2:
Mit Aufstellung des Nahverkehrsplan im Frühjahr 2019 wurde für den barrierefreien Ausbau der U-Bahnhöfe darauf hingewiesen, dass an einzelnen Standorten eine Fertigstellung bis zum 01.01.2022 (gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG) nicht gewährleistet werden kann. Im Nahverkehrsplan sind als Ausnahmen die U-Bahnhöfe Deutsche Oper (U2), Borsigwerke (U6), Holzhauser Straße (U6), Platz der Luftbrücke (U6), Möckernbrücke (U7), Paulsternstraße (U7), Mierendorffplatz (U7) und Schönleinstraße (U8) genannt.
Über diese Ausnahmen hinaus sind gemäß Verkehrsvertrag Abweichungen nur in Abstimmung mit dem Aufgabenträger und der Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zulässig. Bei Abweichungen müssen die Gründe für die Nichterfüllung der Barrierefreiheit und Alternativlösungen benannt werden; diese können bei Bedarf überprüft werden.
Frage 3:
Wann wird für die bislang nicht barrierefrei ausgestalteten Bahnhöfe Barrierefreiheit erreicht werden (m. d. B. um Einzelaufstellung nach Bahnhof und jeweiligem Zeitplan)?
Antwort zu 3:
Der S-Bahnhof Marienfelde wird im Rahmen der Grundinstandsetzung barrierefrei ausgebaut, dies ist nach derzeitigem Stand für das Jahr 2029 vorgesehen. Der S- Bahnhof Gehrenseestraße wird im kommenden Jahr barrierefrei ausgebaut. Der barrierefreie Ausbau des S-Bahnhofes Hirschgarten ist derzeit für 2024 vorgesehen, dies ist jedoch abhängig von der Planrechtserteilung und der Vergabe der weiteren Leistungen. Der barrierefreie Ausbau der S-Bahnhöfe Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Nöldnerplatz und Yorckstraße soll im Rahmen umfassender Aus- und Neubaumaßnahmen erfolgen. Ein zeitlicher Horizont der Realisierung kann hierbei aufgrund des frühen Planungsstandes derzeit noch nicht genannt werden.
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Seitens der BVG wurden alle notwendigen #Planungsleistungen für U-Bahnhöfe seit spätestens 2015 beauftragt. Da sich aufgrund der Corona-Situation sowie diverser Materialengpässe Probleme in den Bauabläufen ergeben können, sind exakte #Inbetriebnahmetermine derzeit nur bedingt planbar.“
Frage 4:
Wie ist der Stand des Pilotprojekts „Alternative Barrierefreie Beförderung“? Welche Erfahrungen wurden bislang hiermit gemacht?
Antwort zu 4:
Das Pilotprojekt zur Alternativen Barrierefreien Beförderung (ABB) soll im Laufe dieses Jahres eingeführt werden. Das Bediengebiet umfasst die Bahnhöfe an der U-Bahn- Linie #U8 sowie auf einem Teilabschnitt der #U5 in Lichtenberg. Im S-Bahn-Bereich wird der Bahnhof Marienfelde an der #S2 einbezogen. Die Erprobung soll bis voraussichtlich Ende 2023 erfolgen, danach ist die stadtweite Einführung vorgesehen. Inwieweit aufgrund des Probebetriebs Änderungen am aktuell entwickelten Konzept erforderlich sind, wird sich erst nach Betriebsaufnahme des Pilotprojekts zeigen. Die BVG befindet sich gerade in der Bearbeitung der Ausschreibung für die erforderlichen Subunternehmerleistungen zum Einsatz und zur Disponierung der als ABB einzusetzenden, barrierefreien Fahrzeuge. Es gab noch viele Nachfragen der Bietenden, weshalb eine neue Verhandlungsrunde vereinbart, und die Frist auf Wunsch von Bieterinnen/Bietern um ca. 4 Wochen verlängert wurde. Bisher gingen zuversichtliche Prognosen von einer möglichen Inbetriebnahme zum 31.7.2022 aus. Die BVG berichtet jedoch, dass sie optimistisch ist, dass ein gutes Angebot zustande kommt und eine Betriebsaufnahme im 3. Quartal 2022 erfolgen kann.
Frage 5:
Der U-Bahnhof #Halemweg sollte bis 2019, der U-Bahnhof #Mierendorffplatz bis 2020 barrierefrei zugänglich sein. Worin ist die Verzögerung geschuldet?
Frage 6:
Wann und mit welchen konkreten Maßnahmen sollen nun die U-Bahnhöfe Halemweg und Mierendorffplatz barrierefrei werden?
Antwort zu 5 und 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Aufzug U-Bhf. Halemweg wurde im August 2019 in Betrieb genommen.“
Der Aufzugsstandort am U-Bahnhof Mierendorffplatz ist durch die geplante Straßenbahnstrecke vom U-Bahnhof #Turmstraße über den #Mierendorffplatz bis zum S- und U-Bahnhof Jungfernheide planungsbefangen. Deshalb wurde das Plangenehmigungsverfahren durch die Planfeststellungsbehörde im März 2020 ausgesetzt. Sofern die Planung für die Straßenbahnstrecke vorliegt, kann das Plangenehmigungsverfahren für den Aufzug fortgesetzt werden.
Frage 7:
Welche Planungen gibt es hinsichtlich der Schaffung eines zweiten Zugangs am S-Bahnhof Westend (Süd-Zugang)?
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Am Westend ist ein neuer Zugang geplant. Angedacht ist hier eine barrierefreie Fußgängerbrücke, die den Zugang von Südosten ermöglicht. Da das Projekt sich aktuell in einem frühen Planungsstadium befindet, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Aussagen zur Umsetzung treffen. Wie die baulichen Lösungen daher im Detail aussehen sollen und wann genau mit der Umsetzung begonnen werden kann, wird erst der weitere Projektverlauf zeigen. Die Umsetzung ist aktuell jedoch bis 2032 vorgesehen.“
Berlin, den 10.03.2022 In Vertretung
Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Frage 1: Der #Nahverkehrsplan des Landes Berlin sieht eine vollständige #Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 vor. Wann werden auf den Bahnhöfen der Linie #U5, die bisher nicht über ein Blindenleitsystem verfügen, die entsprechenden Leitsysteme umgesetzt (Bitte um konkrete Angabe von Bahnhof und Zeitraum)?
Berlin (kobinet) Jederzeit mit der Bahn fahren zu können, dafür kämpfen Kai #Macquarrie und die #Interessenvertretung#Selbstbestimmt Leben in Deutschland (#ISL) mittlerweile seit über fünf Jahren. Angefangen hat es mit einem #Schlichtungsverfahren, im Januar diesen Jahres wurde Klage eingereicht. Auf der Projektwebseite „Jederzeit mit Bahn“ wird nun die Entwicklung der letzten fünf Jahre dokumentiert.
Die U-Bahnhöfe #Westpfahlweg (Mariendorf) und #Alt-Tempelhof (Tempelhof) sollen laut neuem Zeitplan der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nun erst im Jahr 2024 #Aufzüge bekommen – und damit vier Jahre später als ursprünglich geplant. Vorgesehen war eigentlich, die Stationen bereits bis 2020 mit #Fahrstühlen ausgestattet zu haben und damit den Zugang für #mobilitätseingeschränkte Menschen zu erleichtern. Da die Bahnhöfe 2018 unter #Denkmalschutz gestellt wurden, hätten „die bereits laufenden #Plangenehmigungsverfahren um die Belange des Denkmalschutzes erweitert und angepasst werden“ müssen, teilt die BVG auf Nachfrage mit.
Frage 1: Wie viele und welche #Bushaltestellen sollen in den Jahren 2022 und 2023 nach Plänen des Berliner Senats #barrierefrei werden (bitte nach Jahren und Bezirken getrennt angeben)? Antwort zu 1: Grundsätzlich sind die Berliner Bezirke als Straßenbaulastträger für den barrierefreien Ausbau ihrer #Haltestellen verantwortlich. Um allerdings den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu beschleunigen, stellt die Senatsverwaltung für Umwelt, #Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz den Berliner Bezirken auf Anfrage Fördermittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung bereit. Der #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 formuliert darüber hinaus das Ziel, ab dem Jahr 2023 ca. 200 Bushaltestellen pro Jahr barrierefrei auszubauen. Zusätzlich laufen derzeit die Vorbereitungen für das Sonderprogramm „100 bedeutsamste Haltestellen“. Hier sollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vom Senat mit der Planung des barrierefreien Ausbaus der 100 relevantesten Bushaltestellen für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste beauftragt werden. 2 Frage 1a: Welche Aspekte der Barrierefreiheit werden dabei umgesetzt, bspw. Gehbeeinträchtigungen, Sehbeeinträchtigungen u.ä.? Antwort zu 1a: Im Sinne des „Design for all“ werden sowohl die Anforderungen von geh- als auch von sehbehinderten und blinden Fahrgästen berücksichtigt. Darüber hinaus profitieren auch Menschen mit Kinderwägen oder schwerem Gepäck von der barrierefreien Ausgestaltung der Haltestellen. Dabei sind Borde mit einer Höhe von 22 cm im Bereich der ersten beiden Bustüren zum Zwecke eines barrierefreien Einund Ausstiegs, sowie ein Blindenleitsystem und hindernisfreie Flächen Ausgangspunkt einer jeden Planung. Weitere Anforderungen können dem Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 Anlage 6 entnommen werden. Frage 1b: Nach welchen Kriterien wurden die Bushaltestellen ausgewählt? Frage 1c: Gibt es eine Bewertung aller Bushaltestellen nach diesen Kriterien, bspw. in Form eines Rankings Antwort zu 1b und 1c: Eine Förderzusage an den Bezirk kann erfolgen, sofern die jeweilige Bauplanungsunterlage den Anforderungen des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 entspricht und eine langfristige Nutzung der Haltestelle sichergestellt ist. Um eine Planungsgrundlage für das Programm „100 bedeutsamste Haltestellen“ zu schaffen, wird derzeit ein Ranking für alle Bushaltestellen Berlins in Bezug auf ihre Relevanz für mobilitätseingeschränkte Menschen erarbeitet. Dieses basiert u.a. auf betrieblichen Kennzahlen (bspw. zur Fahrgastauslastung und Umsteigemöglichkeiten), Zählungen einsteigender Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer und Meldedaten zu gehbehinderten und blinden Personen innerhalb des jeweiligen Haltestelleneinzugsgebiets. Dabei wurden die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen einbezogen. Berlin, den 10.02.2022 In Vertretung Markus Kamrad Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz