Fahrdienst: Fahrten im Sonderfahrdienst II, aus Senat

Vorbemerkung der Abgeordneten: Nach der Beantwortung der Anfrage vom 1.7.21 sind weitere Fragen aufgeworfen worden, bzw. einige der Antworten brauchen aus meiner Sicht eine Konkretisierung.

  1. Anschließend an die Beantwortung der Frage 5: entstehen im Rahmen der Fahrten weitere Kosten und ist die Fahrt im #Solobus / #Doppelbus mit den 22,80€/38,74€ vollständig abgegolten? Entstehen weitere Kosten für die Einsatzkilometer? Wenn ja, in welcher Höhe pro Fahrt (gerne Durchschnittswerte)?

Zu 1.: Sowohl für die Fahrten in den Solobussen als auch Doppelbussen zählen zu den #Beförderungskosten die gefahrenen Kilometer:

·   bis 30.06.2019 = 2,07 € pro km,

·   ab 01.07.2019 = 2,08 € pro km,

·   ab 01.01.2020 = 2,09 € pro km.

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Mobilität: Fahrten im Sonderfahrdienst, aus Senat

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  1. Wie viele Fahrten wurden in 2019 und 2020 mit den #Sonderfahrdienst in Solobussen durchgeführt?
    Zu 1.: Im Jahr 2019 wurden 101.085 Fahrten und im Jahr 2020 wurden 58.976 Fahrten
    durchgeführt.
    2
  2. Wie viele Fahrten wurden in 2019 und 2020 mit den Sonderfahrdienst in doppelt besetzten Bussen
    durchgeführt?
    Zu 2.: Im Jahr 2019 wurden 20.640 Fahrten und im Jahr 2020 wurden 13.338 Fahrten in
    doppelt besetzten Bussen durchgeführt.
  3. Wie viele Fahrten des Sonderfahrdienst wurden in 2019 und 2020 über das #Taxikonto durchgeführt?
    Zu 3.: Das sogenannte Taxikonto ist nicht Teil des Sonderfahrdienstes (SFD), sondern
    eine zusätzliche Beförderungsmöglichkeit außerhalb des Sonderfahrdienstes. Hierbei
    werden ausschließlich Fahrten mit regulären Taxis abgerechnet, für die im Taxi selbst
    der Fahrpreis nach gültigem Taxitarif bezahlt wird. Berechtigte des besonderen
    Fahrdienstes haben dann die Möglichkeit, für diese Taxifahrten ausgestellte Quittungen
    beim Versorgungsamt einzureichen und bis zu einer in der Verordnung über die
    Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes (#SFD-VO) festgelegten Höchstgrenze
    erstattet zu bekommen.
    Der Senat geht davon aus, dass bei der Frage Fahrten gemeint sind, die von der
    Regiezentrale an die sogenannten Teletaxis weitervermittelt wurden. Hierbei handelt sich
    um Taxis des Regiebetreibers, die über ein Magnetkarten-Lesegerät verfügen. Sie
    werden vom Regiebetreiber als „Überlauf“ für den Personenkreis der berechtigten
    Nutzerinnen und Nutzer genutzt, die vom Rollstuhl in das Fahrzeug umgesetzt werden
    können bzw. sich umsetzen können. Diese Fahrten wurden im Jahr 2019 für 6.371
    Fahrten und im Jahr 2020 für 3.413 Fahrten als Sonderfahrdienstfahrten abgerechnet.
  4. Wie oft wurden Fahrten in 2019 und 2020 mit #Treppenhilfe unternommen?
    Zu 4.: Siehe Antwort zu 2., da Fahrten in doppelt besetzten Bussen, Fahrten mit
    Treppenhilfeleistung sind.
  5. Wie teuer war im Durchschnitt im Jahr 2019 und 2020 eine Fahrt mit dem Sonderfahrdienst im #Solobus,
    im doppelt besetzten Solobus und im #Taxi?
    Zu 5.: Im Jahr 2019 wurden für eine Fahrt im Solobus 22,80 €, im doppelt besetzten
    Solobus (Doppelbus) 38,74 € und im Teletaxi (siehe hierzu Antwort zu 3.) 34,44€
    vergütet. Im Jahr 2020 wurden für eine Fahrt im Solobus 22,18 €, im doppelt besetzten
    Solobus (Doppelbus) 39,38 € und im Teletaxi 34,44 € vergütet.
  6. Welche Anzahl der Berechtigten des Sonderfahrdienstes nutzten
  • nur den SFD?
  • nur das Taxikonto?
  • beides?
    Zu 6.: Im Zeitraum von 09/2018 bis 09/2019 nutzten 5.477 #Berechtigte den SFD, 678
    Berechtigte nutzten Taxis und 585 nutzten beide Möglichkeiten.
    Im Zeitraum von 07/2019 bis 06/2020 nutzten 4.558 Berechtigte den SFD, 610
    Berechtigte nutzten Taxis und 480 Berechtigte nutzten beide Möglichkeiten.
    3
    Im Zeitraum von 12/2019 bis 12/2020 nutzten 4.137 Berechtigte den SFD, 584
    Berechtigte nutzten Taxis und 411 Berechtigte nutzten beide Möglichkeiten.
    Berlin, den 19. Juli 2021
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

barrierefrei + Mobilität + Fahrdienst: Nutzung und Kosten des Sonderfahrdienstes im Jahr 2015, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie hoch war die Anzahl der Fahrten mit doppelt
besetzten Bussen ("#Doppelbusse") im #SFD und welcher
Betrag wurde hierfür durch den Senat im Jahr 2015 aufgewandt?
Zu 1.: Den statistischen Erhebungen des Betreibers
zufolge wurden im Jahr 2015 25.312 Fahrten mit dem
Doppelbus durchgeführt. Nach Beförderungssegmenten
getrennte Kosten werden erst seit Juli 2015 erfasst. Für
das zweite Halbjahr wurden danach rd. 672.855 Euro für
den Bereich der Doppelbusse aufgewandt.
Für das erste Halbjahr 2015 entstanden für die Beförderung
mit den Sonderfahrzeugen Solo- und Doppelbus
(ohne Kosten für die „Teletaxen“) Kosten in Höhe von rd.
3.103.300 Euro.
2. Wie hoch war die Anzahl der Fahrten im #Taxikonto
und welcher Betrag wurde hierfür von der Senatsverwaltung
im Jahr 2015 aufgewandt?
Zu 2.: 2015 wurden im Taxikonto insgesamt 43.342
Fahrten durchgeführt, dafür wurden rd. 919.002 Euro
aufgewandt.
3. Wie hoch war die Anzahl der Fahrten mit einfach
besetzten Bussen ("#Solobusse") im SFD und welcher
Betrag wurde hierfür von der Senatsverwaltung im Jahr
2015 aufgewandt?
Zu 3.: Den statistischen Erhebungen des Betreibers
zufolge wurden im Jahr 2015 123.851 Fahrten mit dem
Doppelbus durchgeführt. Die nach Beförderungssegmenten
getrennten Kosten werden erst seit Juli 2015 erfasst.
Für das zweite Halbjahr wurden danach rd. 2.504.634
Euro für den Bereich der Solobusse aufgewandt. Für das
erste Halbjahr 2015 s. Antwort zu 1.
4. Wie viele Personen haben den SFD mindestens
einmal im Jahr 2015 genutzt?
Zu 4.: 6.731 Personen haben den Fahrdienst 2105
mindestens einmal genutzt.
5. Wie viele Personen haben das Taxikonto mindestens
einmal im Jahr 2015 genutzt?
Zu 5.: 1.524 Personen haben das Taxikonto mindestens
einmal im Jahr 2015 genutzt.
Berlin, den 22. Juli 2016
In Vertretung
Dirk G e r s t l e
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Senatsverwaltung für
Gesundheit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2016)