Fahrdienst + barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst (SFD) X, aus Senat

  1. Wie beurteilt der Senat den #Betreiberwechsel beim #Sonderfahrdienst zum 01. Oktober?
  2. Welche Probleme ergaben sich aus Sicht des Senats ggf beim #Leistungsübergang?
  3. Welche Probleme wurden bisher durch Nutzerinnen und Nutzer an den Senat herangetragen?
    Zu 1. bis 3.: Der Senat beurteilt den Wechsel des besonderen Fahrdienstes zur #ViaVan
    GmbH zum 01.10.2021 grundsätzlich positiv. Der Übergang vom bisherigen Betreiber
    WBT eG zur ViaVan GmbH fand in einer kooperativen Zusammenarbeit dieser beiden
    Akteure statt und wurde stetig von den, für den besonderen Fahrdienst für Menschen mit
    Behinderungen, zuständigen Verwaltungen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
    und Soziales (SenIAS) sowie dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
    begleitet. Hierzu wurden entsprechende Arbeitsgremien zwischen den Verwaltungen und
    der ViaVan GmbH etabliert, die monatlich bzw. wöchentlich zusammentrafen. Die
    Zusammenarbeit war sehr zielgerichtet und effektiv. Rechtzeitig vor dem 01.10.2021
    wurden die Nutzerinnen und Nutzer in einem umfänglichen Infobrief des LAGeSo zu allen
    Fragen rund um den Fahrdienst sowie Änderungen von Kontaktdaten informiert. In einem
    Arbeitstreffen zur Auswertung des einwöchigen Betriebs nach dem Betreiberwechsel
    zwischen der ViaVan GmbH, der SenIAS und dem LAGeSo am 06.10.2021 wurden
    kleinere Probleme in der Umsetzung thematisiert, die jedoch nur marginale
    Auswirkungen auf das Kerngeschäft des Fahrdienstes und damit für die Nutzerinnen und
    Nutzer hatten.
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  4. Welche #Reaktionszeit sind für die Anmeldung/Registrierung künftiger Nutzerinnen und Nutzer des SFD
    beim Betreiber angemessen oder sind auch dem Senat 14 Tage Schweigen von Berlinmobil zu viel?
  5. Wie bewertet der Senat den praktizierten #Datenschutz, wenn als Antwort auf eine versuchte
    Registrierung mit persönlichen Daten (Art des Rollstuhls, Treppenhilfe, usw.) eine englischsprachige
    Eingangsbestätigung der Bewerbung von der Personalabteilung erfolgt?
    Zu 4. und 5.: Dem Senat ist lediglich ein Einzelfall bekannt, in dem sich die betreffende
    Person offensichtlich nicht im BerlMobil-Portal, sondern in einem anderen Portal von
    ViaVan (vermutlich dem Viavan driver Portal– das erscheint bei der Suche im Internet mit
    den Begriffen „viavan“ und „registrierung“ ganz oben) angemeldet hat. Dies erklärt die
    späte Reaktion und auch die englischsprachige Eingangsbestätigung. Ein
    datenschutzrechtlicher Verstoß seitens der Betreiberin ist nicht gegeben.
    Grundsätzlich besteht – wie bisher auch – für alle Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit,
    sich mit konkreten Beschwerden zu „BerlMobil – Fahrdienst für Menschen mit
    Behinderungen“ an die Beschwerdestelle des LAGeSo zu wenden. Konkreten
    Problemschilderungen kann dann nachgegangen werden und damit auch für die Zukunft
    eine Verbesserung der Qualität erreicht werden.
  6. Wann wird sich der #Fahrgastbeirat des #SFD erstmals mit dem Ablauf des Betreiberwechsels befassen?
    Zu 6.: Der Fahrgastbeirat tagte zu diesem Thema bereits am 28.09.2021. An dieser
    Sitzung nahm die Geschäftsführerin sowie eine weitere Mitarbeiterin der neuen
    Betreiberin ViaVan GmbH teil, die sich allen Fragen der Mitglieder des Beirats zu den bis
    dahin erfolgten Vorbereitungen der Umsetzung des Betreiberwechsels aufgeschlossen
    stellten und die Anregungen aus diesem Gremium mit den Mitgliedern ausführlich
    erörterten.
  7. Über Verzögerungen oder Terminänderungen beim SFD wird bei amtlicher Betreuung des Fahrgastes
    der Betreuer informiert. Auch wenn dies ein getrennt lebender Angehöriger ist und z.B. die
    Wohngemeinschaft sinnvoller wäre, da diese auf Änderungen vor Ort reagieren könnte. Wann wird diese
    Praxis geändert?
    Zu 7.: Grundsätzlich entscheidet die/der Berechtigte selbst bzw. die/der
    Fahrtanmeldende über die zu verwendenden Kommunikationswege.
    Bei der Registrierung werden u. a. folgende Informationen aufgenommen (Auszug aus
    www.berlmobil.de zur Registrierung):
    · Vorname und Nachname,
    · Berechtigten-Nummer,
    · Kontaktdaten (Telefonnummer, Handynummer oder E-Mail)
    · Informationen zu benötigten Hilfsmitteln sowie
    · Informationen zu benötigten Assistenzleistungen oder Treppenhilfe.
    Bei jeder Fahrtanmeldung sind folgende Informationen wichtig (Auszug aus
    www.berlmobil.de zur Fahrtbestellung):
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    · Vorname und Nachname,
    · Berechtigten-Nummer,
    · Start-Adresse und Ziel-Adresse der Fahrt inklusive Details,
    · Informationen zu benötigten Hilfsmitteln,
    Informationen zu Assistenzleistungen oder Treppenhilfe
    · Telefonnummer oder Handynummer zur Erreichbarkeit vor Ort sowie
    · Anzahl an Begleitpersonen (max. 2 Personen).
    Die aktive und vorausschauende Mitwirkung der Fahrtanmeldenden ist von besonderer
    Bedeutung. Informationen zu Telefonnummer oder Handynummer, zur Erreichbarkeit vor
    Ort bzw. mit wem die Kommunikation eine Stunde vor der Abholung telefonisch oder per
    SMS erfolgen soll, kann nur von diesem Personenkreis erfolgen. Werden bei der
    Fahrtanmeldung dazu keine gesonderten Angaben gemacht, werden die bei der
    Registrierung gemachten Angaben verwendet.
    Berlin, den 26. Oktober 2021
    In Vertretung
    Alexander F i s c h e r

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barrierefrei + Fahrdienst: Sonderfahrdienst Teil V, aus Senat

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Der Senat ist sich des Stellenwerts des Fragerechts der Abgeordneten bewusst und die
Beantwortung Schriftlicher Anfragen der Mitglieder des Abgeordnetenhauses nach Artikel
45 Absatz 1 der Verfassung von Berlin hat eine sehr hohe Priorität. Gegenwärtig
konzentriert der Senat seine Arbeit und seinen Ressourceneinsatz aber auf die
Bekämpfung der infektionsschutzrechtlichen Gefährdungslage für die Berliner
Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage im Namen
des Senats von Berlin wie folgt:
1. Wie schätzt der Senat die Folgen der Corona-Epidemie auf den Betrieb des Sonderfahrdienstes (#SFD)
ein?
Zu 1.: Nach den dem Senat vorliegenden Informationen seitens des Betreibers des
Sonderfahrdienstes, wird der #Sonderfahrdienst unverändert vorgehalten. Die
#Inanspruchnahme des Fahrdienstes ist jedoch stark rückläufig, da wesentlich weniger
Fahrten gebucht werden bzw. bereits bestellte Fahrten von den Fahrdienstberechtigten
storniert werden wegen der im Zusammenhang mit dem Coronavirus bekannten
Umstände. Der Betreiber des Sonderfahrdienstes verweist vielmehr auf die Möglichkeit
der Durchführung von Spontanfahrten vor dem Hintergrund freier Kapazitäten des
Fahrdienstes.
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2. Gibt es Planungen den SFD bis zum Ende der Corona-Epidemie einzustellen und wenn ja, unter
welchen Voraussetzungen?
Zu 2.: Nein.
3. Treffen Informationen von Betroffenen zu, dass die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner #Taxibesitzer
(#WBT) für Nutzerinnen und Nutzer des SFD die #Notrufnummer derzeit telefonisch nicht erreichbar ist?
Wenn ja, was sind die Gründe und seit wann besteht dieser Zustand?
Zu 3.: Nach den Aussagen des Betreibers ist die Notrufnummer problemlos erreichbar,
ggf. aber in der Zeit von 17.00 bis 07.00 Uhr mit Wartezeiten von bis zu 2 Minuten.
4. Welcher Art sind die technischen Probleme bei der Telefonanlage des Betreibers, über die beim
#Fahrgastbeirat informiert wurde?
Zu 4.: Dem Senat liegen keine Informationen zu technischen Problemen bei der
Telefonanlage des Betreibers vor.
5. Wer ist derzeit der Regieleistende beim SFD?
Zu 5.: Der Vertrag besteht unverändert mit der Wirtschaftsgenossenschaft Berliner
Taxibesitzer eG (WBT).

Berlin, den 01. April 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
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Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales